KARL GRAF KUEFSTEIN K. U. K. GEHEIMER RAT. A. 0. GESANDTER U. BEV. MINISTER A. D. STUDIEN ZUR FAMILIENGESCHICHTE IN VERBINDUNG MIT DER LANDES- UND KULTURGESCHICHTE IV. TEIL 18. UND BEGINN DES 19. JAHRHUNDERTS WIEN UND LEIPZIG WILHELM BRAUMÜLLER UNIVERSITÄTS-VERLAGSBUGHHANDLUNG. GES. M. B. H. 1928 LÜB.L&ELlökAKI BRIGHA>. 5VERSITY PROVO, UTAH ^," s^ KARL GRAF KUEFSTEIN KARL GRAF KUEFSTEIN t STUDIEN ZUR FAMILIENGESCHICHTE IN VERBINDUNG MIT DER LANDES- UND KULTURGESCHICHTE IV. TEIL 18. UND BEGINN DES 19. JAHRHUNDERTS WIEN UND LEIPZIG WILHELM BRAUMÜLLER UNI VE RSITÄTS- VERLAGSBUCHHANDLUNG GESELLSCHAFT M. B. H. 1928 DRUCK VON FRIEDRICH JASPER, WIEN, III., THONGASSE 12 HAROLDB.LEbLlbKAKi BRICHAM YOUNG UNI VERS1W PROVO.UTAH VORWORT [wischen dem Erscheinen des dritten und vierten Bandes dieser Familiengeschichte liegt eine gewaltige Spanne Zeit, nicht nur ziffermäßig, sondern vor allem im Hinblick auf die Wucht der Ereignisse, welche diese Jahre erfüllten. Als der dritte Band ausgegeben wurde, tobte der Weltkrieg, der einzige Erbe des Hauses kämpfte auf dem russischen Kriegsschauplatz, und der in hohem Lebensalter stehende Ver- fasser, von glühendster Liebe zu seinem Vaterland erfüllt, glaubte damals noch hoffen zu dürfen, daß den Fahnen des Habsburgerheeres der Sieg beschieden sein werde. Indessen mußte der Alte von Greillenstein das Erbreich, an dessen Festigung seine Vorfahren mit- gearbeitet hatten, zusammenstürzen sehen und eine neue Zeit fegte vollends die Begriffe hinweg, die mit seinem innersten Wesen verbunden gewesen. Karl Graf Kuefstein war einer der letzten Vertreter jener von hoher Kultur begleiteten Lebensanschauung, die aus der Vorzugsstellung seines Standes nicht nur Rechte, sondern vielmehr Pflichten gegen die Allgemeinheit ableitete, und die Tiefe seiner Überzeugung gab ihm die Kraft, in einer ihm fremdgewordenen Umwelt seinen Idealen treu zu bleiben. Mit einer Zähigkeit sonder- gleichen verfolgte er auch den Ausbau der Familiengeschichte, die schon in ihrer ersten Anlage nicht einem einseitigen Lobspruch des eigenen Hauses galt, sondern so gestaltet war, daß das Aufkommen und die Schicksale des Geschlechtes in Verbindung mit der Geschichte des Landes und seiner Kultur dargestellt wurden. Mitten in schweren Sorgen um die Erhaltung des ererbten Bodens, ungeachtet aller Schwierigkeiten, die sich in der Nachkriegszeit der wissenschaftlichen Arbeit entgegenstellten, und mit Überwindung der Widrigkeiten seines Leidens hat der Achtzigjährige, ohne jegliche fremde Hilfe, an der Vollendung der breit angelegten und große Opfer erheischenden Veröffentlichung gearbeitet. Als ihm die ersten Bogen des vierten Bandes vorgelegt wurden, zogen bereits die Schatten des Todes über sein Krankenlager. Er starb in Greillenstein am 2. Februar 1925. Es war ihm nicht mehr vergönnt, die Lebensgeschichte seines Vaters, die er als letzten Abschnitt des Werkes vorgesehen hatte, auszugestalten, aber die Familiengeschichte des 18. Jahr- hunderts lag druckfertig vor und gerne übernahm sein Nachfolger die Aufgabe, das nach- gelassene Manuskript der Öffentlichkeit zu übergeben. Wenige Familien des einstigen Donaureiches hafteten von ihrem ersten Auftreten an so treu an der heimatlichen Scholle, wie die Kuefsteiner. Daher kommt es, daß die vorliegenden vier Bände ihrer Geschichte soviel Landesgeschichtliches bieten, besonders für jenen Teil Niederösterreichs, der als das »Waldviertel« bezeichnet wird. Dort aber, wo die Tätigkeit der als Diplomaten wirkenden Familienmitglieder behandelt wird, wie beispielsweise in diesem vierten Bande in der Biographie Johann Ferdinands L, be- wegt sich die Darstellung auf weiten, mitunter noch wenig bearbeiteten Gebieten der politischen Geschichte. Dies gilt vor allem von den dem 19. Jahrhundert angehörenden Familienchefs, dem Grafen Franz Seraphin und dessen Sohn Karl, die beide durch Jahrzehnte im Ausland wirkten. Es besteht daher die Absicht, ihre Lebensgeschichte in einem besonderen Band zusammenzufassen1). l) Eine auf eigenen Aufzeichnungen beruhende Lebensskizze des Grafen Karl Kuefstein bietet ein im Jahre 1925 herausgegebenes Sonderheft der heraldischen Gesellschaft »Adler«. INHALT Seite Vorwort III Kap. XXXIII. Anna Francisca und die Söhne gemeinsam, 1699-1722. Johann Leopold (1676—1745) und Maria Francisca 1—50 Testament Hans Georgs IV. und dessen Ausführung. — Ausführung der Fideikommißstiftung. — Hohenkrän. — Obersterblandsilberkämmereramt. — Erbhuldigungen. — Verschönerungen und Bauten in Greillenstein. — Spitals- und Messenstiftung. Kap. XXXIV. Johann Ferdinand I., 1688 — 1755 51—140 Reichshofrat. — Direktor der Reservierten Hofkasse. — Unermüdliche diplo- matische Tätigkeit im Reich. — Reichsgarantie der Pragmatischen Sanktion. — 1735 österreichischer Hofvizekanzler. — 1746 Statthalter. — Reichsunmittelbar- keit. — Inkolate in den Ländern. — Magnat in Ungarn. — Verkauf von Hohenkrän. — Fideikommißstiftung. Kap. XXXV. Die Brüder Johann Leopolds und Johann Ferdinands 141 — 166 Johann Paul, 1699—1719. — Johann Carl zu Pottenbrunn und Thalheim. — Johann Ernst zu Pottenbrunn und Thalheim und dessen Linie, 1699 — 1796. — Johann Anton zu Litschau und Grünau und dessen Linie, 1699 — 1836. Kap. XXXVI. Johann Ferdinand II., 1727-1789 167-182 Ungünstige Lage des umfangreichen Besitzes. — Sorge um die Güter und um das Archiv. — Geheime Gesellschaften. Kap. XXXVII. Johann Ferdinand III., 1752-1818 183-208 Die Güter und das Fideikommiß. — Franzosen und Russen. — Hofmusik- graf. — Staatswissenschaftliche Werke. Kap. XXXVIII. Franz Seraphin. Skizze seines Lebenslaufes bis 1838 .... 209—228 Beilagen 229 Namen-Register 235 VERZEICHNIS DER BILDER Seite Karl Graf Kuefstein. Lithographie von F. Würbel Titelbild Maria Franciska Gräfin Kuefstein, geb. Gräfin Kollonitsch. Original-Ölgemälde in Greillen- stein. Aufnahme des Verfassers 8 Wappenentwurf zum Diplom ddo. Wien, 18. Februar 1709. Original in der Gratialregistratur des Bundeskanzleramtes in Wien 12 Johann Leopold Graf Kuefstein. Original-Ölgemälde in Greillenstein. Aufnahme des Verfassers 22 Erbhuldigung für Kaiser Josef I. am 22. September 1705. Kupferstich 34 Löwe bei der Schloßbrücke und Balustrade im Hof von Greillenstein. Wiederabdruck aus der »Österreichischen Kunsttopographie«, Bd. V, mit gütiger Bewilligung des Bundesdenkmal- amtes in Wien 41 Grabmale des Grafen Johann Leopold Kuefstein und der Gräfin Maria Franziska in der Gruft- kapelle zu Röhrenbach. Wiederabdruck aus der »Österreichischen Kunsttopographie«, Bd. V 43 Paul Trogers Deckenfresko in der Gruftkapelle zu Röhrenbach. Aufnahme von Hans Makart 50 Johann Ferdinand I. Graf Kuefstein. Original-Ölgemälde in Greillenstein. Wiederabdruck aus der »Österreichischen Kunsttopographie«, Bd. V 53 Maria Anna Gräfin Kuefstein, geb. Gräfin Breuner. Original-Ölgemälde in Greillenstein. Auf- nahme des Verfassers 54 Schlußblatt des Palatinatsdiplomes für die gräfliche Familie Kuefstein vom 8. September 1734. Original im Familienarchiv 120 »Allerunterthänigste Note« vom 5. September 1753 (siehe S. 123) 124 Unterschriften auf einem Familienvertrag vom 12. November 1723. Original im Familienarchiv 141 Johann Paul Graf Kuefstein. Original-Ölgemälde in Greillenstein. Aufnahme des Verfassers . 143 Hans Anton Graf Kuefstein und Gräfin Maria, geb. Sz6ch6nyi. Miniaturen auf Porzellan im Besitze der Gräfin Hoyos auf Sooß 164 Johann Ferdinand II. Graf Kuefstein und Gräfin Maria Anna, geb. Gräfin Dietrichstein. Original-Ölgemälde in Greillenstein, Wiederabdruck aus der »Österreichischen Kunst- topographie«, Bd. V 169 Johann Ferdinand III. Graf Kuefstein. Original-Ölgemälde in Greillenstein 182 Theresia Gräfin Kuefstein, geb. Gräfin Colloredo. Original-Ölgemälde in Greillenstein. Auf- nahme des Verfassers 185 Franz Seraphin Graf Kuefstein und Gräfin Guidobaldine, geb. Gräfin Paar. Miniaturen von Daffinger in Greillenstein 224 Der Verfasser als Kind, mit seiner Mutter und Schwester, vor Schloß Viehofen, seinem Geburts- ort. Aquarell von Heinrich Baumgarten, 1842, in Greillenstein 227 Karl Graf Kuefstein in der Bibliothek des Schlosses Greillenstein 228 Die auf S. 45 erwähnten Abbildungen aus Kirchberg am Wald haben sich im Nachlaß des Verfassers bis zur Beendigung des Druckes nicht vorgefunden. XXXIII. ANNA FRANCISCA UND DIE SÖHNE GEMEINSAM 1699—1722. JOHANN LEOPOLD UND MARIA FRANZISCA. Kuefstein. IV. Anna Prancisca und die Söhne gemeinsam. Testament des H. Georg IV. und dessen Ausführung. ||m die Wende des Jahrhunderts war im Jahre 1603 Hans Georg III. von dieser Welt abberufen worden, und wieder bei dem darauf folgenden ähnlichen Übergange beschloß dessen Urenkel sein tatenreiches Leben. Wir haben im vorigen Bande Hans Georg IV. bis zu seinem Ende begleitet und gesehen, daß er bei seinem am 7. April 169g erfolgten Ableben 7 Kinder hinterließ. Von diesen waren nur die beiden ältesten bereits zu vogtbaren Jahren gelangt, während die jüngeren noch unter der Gerhabschaft der Mutter blieben, wie dies durch das väterliche Testament bestimmt war. Wir treten also in das neue Jahrhundert mit einer Schar jugendfrischen, blühenden Lebens, welches eine reiche Entfaltung der Familie voraussehen ließ, wie sie auch wirk- lich bald in die Erscheinung trat. Der älteste Sohn Hans Paul war vom Vater von der Nachfolge in das von ihm gestiftete Fideikommiß ausgeschlossen worden, weil »er sich in das Feld begeben und sein Glück dort und nicht in Land- oder Hofdiensten zu suchen vermeinte, Ich aber dieses Fideicommiss allein darumben mache, daß die Herrschaft Greillenstein, welche jederzeit von der ersten Auferbauung an bei dem Haus von Khueffstain gewesen, auch führohin dabei verbleib und der Fideicommiss Erb bei Hof und in Landdiensten sich applicieren solle, damit er seinen andern Geschwistrigen aufhelfen und an die Hand gehen könne«. Das Fideikommiß hatte nach den Stiftungsbestimmungen also auf den zweiten Sohn Hans Leopold überzugehen, welcher es, da er bereits über 22 Jahre alt, also vogt- bar war, auch sofort antreten konnte. Hans Paul scheint freiwillig mit den Bestim- mungen des Vaters einverstanden gewesen zu sein, wie aus den ihm gewidmeten Dankes- worten seines Bruders zuschließen ist.1) Hans Paul jedoch, als der Älteste, hatte, dem Wortlaute des Testamentes gemäß, nach dem Österreich. Gebrauche die Schätzung des allodialen Vermögens zu machen, während die Jüngeren die Wahl und den Aufgriff haben sollten. Diese waren außer Hans Leopold Hans Carl, Hans Ernst, Hans Ferdinand und Hans Anton, außerdem eine Schwester Maria Joseph a, welche später den FMlt. Ferd. Leop. Grafen von Wal m er o de heiratete. Bald nach H. Georgs Ableben erfloß am 10. April die Verfügung des Landmar- schalls zur Anlegung der gerichtlichen Sperre auf seinen Nachlaß auf Greillenstein, Litschau, Parschenbrunn, Rothenhof und Stranzendorf, womit Gf. Georg Schallenberg beauftragt war. Schon auf die Bitte der Witwe v. 2. Juni wurde diese Sperre wieder abgetan.2) Die Verteilung der Verlassenschaft fand sodann ordnungsmäßig statt und es kam zu einer einverständlichen Abmachung v. 26. Septb. 16993), auf welche später näher eingegangen werden soll. J) Grundbuch Greillenstein. Fol. 48. 2) Landesger. Registratur F. C. I. 3) Arch. Greill. Inventar Nr. 39. Greill. 1* Vorher gebührt es, der Witwe H. Georgs und sorgsamen Mutter ihrer Kinder, welche einen hervorragenden Platz in der Geschichte der Familie einnimmt, unsere Hul- digung darzubringen. Anna Francisca, Tochter des berühmten Hofkanzlers Paul Hocher Freiherr von Hohenkrän, hatte ihrem Gatten Hans Georg zum Behufe der Stiftung des Fidei- kommisses einen namhaften Betrag von 30.000 fl. aus ihrem eigenen Vermögen gewidmet und auch sonst in aller möglichen Weise dazu beigetragen, den Familienbesitz zu ver- mehren und als ausgezeichnete Wirtschafterin zu verbessern, worauf noch öfters zurück- zukommen Gelegenheit sein wird. Schon bei der Lebensbeschreibung des Hans Georg IV. wurde seiner Gemahlin dankbarst gedacht und die anerkennenden Worte erwähnt, welche er ihr in seinem Testa- mente widmete. Um unsere Verehrung für unsere Elternmutter, die so sehr auf die Ent- faltung und den Glanz der Familie bedacht war, Ausdruck zu leihen, mögen diese Worte hier wiedergegeben werden: »Was meine liebste Gemahn anbelangt, Anna Francisca Gräfin von Khueff- stain, eine gebohrne Hocherin von Hohengrän, Freyin, wäre zwar mein größte Schuldigkeit, daß ich Derselben mit einem absonderlichen Legat gedenken thäte, indem Wir bis in das 27. Jahr ganz friedlich miteinander gehauset, sie auch durch ihre gute Wirthschaft und daß sie ihr väterliches Vermögen mir völlig genießen hat laßen, meine Substanz nicht wenig vermehret hat, Weihen sie aber selber ein Verlangen traget, daß ich aus der Herrschaft Greillenstain sammt deren Appertimentiis ein Fideicommiss vor unsre Kinder aufrichten solle, damit die Herrschaft Greillenstain jederzeit bei meinen Kindern und Nachkommen erhalten werde mögen, als hat sie freiwillig sich offerirt 30.000 fl. von ihrem väterlichen Vermögen zuzutragen, damit ich bei Machung des Fidei- commiss der Andern ihre Legitima desto beßer bestreiten könne, und weihen meiner Gemahn väterliches Vermögen in Jahren Geld bis auf 128.000 fl. sich belaufen, neben der Herrschaft Hohengrän, als solle sie befugt sein solches ihr väterliches Vermögen jedoch mit Abzug der 30.000 fl. wie es ihr am besten beliebig sein wird, aus meiner völligen Verlaßenschaft zu erheben etc. Nicht weniger verlange ich daß sie so lange sie unverheirathet in dem Wittibstand verbleibt, aller unserer unvogtbaren Kinder unver- raitete Gerhabin verbleiben soll, jedoch soll sie schuldig sein dieselben ihres Standes gemäß bis zu ihrer Vogtbarkeit zu unterhalten.« Dieser Verpflichtung hat sie sich treulich hingegeben und ihr ganzes künftiges Leben dem Wohle der ihr anvertrauten Kinder sowie der Bewirtschaftung und Vermeh- rung des Familienbesitzes gewidmet. Obwohl sie als 47jährige Witwe damals noch leicht eine neue Eheverbindung hätte eingehen können, verzichtete sie darauf, um freiere Hand zu haben, für die ihrem Herzen nahestehenden Kinder und deren Zukunft zu sorgen. Von ihrem Vater hatte sie das reichsunmittelbare Rittergut Hohenkrän, welches zum schwäbischen Reichsritterschaftskanton Hegau gehörte und vom Reiche zu Lehen rührte, geerbt. Diese Herrschaft kam durch sie in die Familie, und obwohl sie an sich nicht sehr bedeutend war, gewann sie dadurch hohen Wert, daß durch diesen Besitz die spätere Erreichung der Reichsstandschaft und Reichsunmittelbarkeit für diese durch Auf- nahme in das schwäbische Grafenkolleg (i. J. 1746) gewissermaßen vorbereitet wurde. Anna Francisca war unablässig darauf bedacht, den Besitzstand zu vermehren, wovon namentlich ihr Wirken in Litschau, welches sie zu ihrem Hauptsitze erkoren zu haben scheint, sprechendes Beispiel ablegt. Vorher schon hatte sie eine ganze Reihe von Erwerbungen gemacht in verschie- denen Gegenden. Aus dem nach dem Ableben Hans Georgs am 26. Septb. 1699 zwischen seiner Witwe und den Kindern abgeschlossenen Abteilungsvertrage ist die Auf- zählung dieser Güter zu entnehmen. Auf Grund der von Hans Paul vorgenommenen Schätzung der nicht zum Fideikommiß gewidmeten Entien hatte sie zu beanspruchen: die Herrschaft Ober-Parschenbrunn und Stranzendorf samt dazu erkauftem Ungeld und Untertanen, den Freihof zu Grafendorf mit dessen Gülten, einige Passauersche Lehen- zehnte, 11 von Gf. Sinzendorf erkaufte Untertanen zu Wischenthal, das von Hn. v. Walterskirchen erkaufte Ungeld zu Kreuzenstein etc. Ferner hatte sie noch den Heiratsanspruch zu fordern die Widerlage p. 2000 fl., Morgengabe p. 1500 fl. samt Interessen, die erste Jahresnutzung p. 3000 fl., die fahrende Habe, die witibl. Unter- haltung p. 1000 fl., einen Zug Pferde u. Wagen sowie die Wohnung in Greillenstein. Diese Güter alle vergrößerten das Besitztum der Familie und dienten zur Verbesse- rung der Zukunft ihrer Kinder. Gleich nach dem Ableben ihres Gemahls gab sie einen glänzenden Beweis ihrer Sorgfalt und mütterlichen Liebe, indem sie sich zur Übernahme der völligen Hinterlassen- schaft mit allen darauf haftenden Verpflichtungen, wenn auch mit schwerem Herzen ent- schloß. »Nachdem man ihr beweglich remonstriret, bei Ausschlagung dieses kein andres Mittel erfindlich zu sein, durch welches die gutmeinenden und insonderheit zu Stabilierung, des grfl. Kueffsteinischen Geschlechtes mit Verordnung eines immerwährenden Fidei- commissi angetragene Intention ihres Hn. Gemals sei. erfüllt werden möge, solchemnach hat sie Frau Gräfin v. Kueffstein sich endlichen resolvirt angedeutermaßen die völlige Verlassenschaft über sich zu nehmen und alles was sub J enthalten, zu prästiren.« ') Doch nicht genug an diesem schweren Opfer gab sie noch weitere wertvolle Be- weise ihrer stets regen Bemühungen für das Wohl der Familie, indem es offenbar ihrem Einflüsse und den guten zu ihrer Schwester erhaltenen Beziehungen zu danken war, daß diese, Maria Clara Theresia, verehelichte Gräfin Stahlburg, aus ihren Tiroler Be- sitzungen zwei neue Majorate für die Kuefsteinsche Familie stiftete, von denen eines dem vom väterlichen Fideikommiß ausgeschlossenen ältesten Neffen Hans Paul, das andere aber dem Hans Carl bestimmt war. Beide diese Majorate, für welche sinnreiche wechselseitige Substitutionen verfügt waren, fielen schließlich auf den Hauptstamm zurück, wie später näher dargelegt werden soll. So ist dieser den beiden durch innige Freund- schaft verbundenen Schwestern, durch deren Großmut sehr wesentliche Vergrößerungen des ursprünglichen Besitzes der Familie zugute kamen, zu immerwährendem Dank ver- pflichtet, welcher hiemit unserer verehrten Stamm-Mutter in treuer Pietät abgetragen werden soll. Ausführung der Fideikommißstiftung. Bereits in dem unserem Vorfahr Hans Georg IV. gewidmeten Kapitel am Schlüsse des vorigen Bandes2) ist von der Fideikommißstiftung eingehend die Rede gewesen und sind die wichtigsten Bestimmungen hervorgehoben worden. Angesichts der Bedeutung, welche die voraussichtigen Bestimmungen des Testamentes v. 4. April 1699 für die ganze zukünftige Entwicklung der Familie und ihre Stellung im Lande gewannen, scheinen einige Worte des Rückblickes am Platze. Hans Georg hatte in seiner unablässigen Sorge für die Familie und deren Besitz- stand längst den Vorsatz gefaßt, für seine Nachkommen ein beständiges Fideikommiß zu errichten, welches nach seinem Ableben in Wirksamkeit treten sollte. Der 7. April 1699 ist nicht nur wegen seines Ablebens ein Datum pietätvoller Erinnerung, sondern auch durch das mit demselben zusammenfallende Inslebentreten des von ihm mit Testament vom 4. April 1699 instituierten Familien-Fideikommisses, ein wichtiger Gedenktag der Dankbarkeit für alle seine Nachkommen geworden. Was sein Urgroßvater Hans Georg III., Freiherr auf Greillenstein, schon in seinem Testamente v. 3. Januar 1603 als Wunsch ausgesprochen hatte, daß nämlich »die Herrschaft Greilnstein in Güldt und Guethern und derselben Zugehörung ungetheilter beysamben gelaßen, und bey dem Namen und Stammen der Herren Kueffstainer erhalten werde«, brachte sein gleichnamiger Urenkel Hans Georg IV. fast gerade ein Jahrhundert darauf in bindenderer Form zur Ausführung, indem er dieselbe Herrschaft, damals schon Baronie Greillenstein, in bedeutend vermehrtem Umfange zu einem Familien-Fideikommiß erhob. Die Bestandteile dieses Fideikommisses sind im Art. 10 des Testamentes genau aufgezählt. Dieser lautet: »Zu dem Fideicommiss aber sollen iotens gehören: Die Herrschaft l) Abteilungsvergleich v. 26. 9. 1699. Arch. Greill. — Ldsarch. Einl. O. M., Litschau 37 u. 42 (Grünau) u. Inventar 1776, Nr. 39. :) Bd. III dieser Studien, S. 384 ff. Greillenstein sammt Schaunstein und Feinfeld1), zusammen per 100.000 fl., Atzls- dorf per 16.000, Burgschleinitz sammt den Zehenten zu Limberg, Röschitz, Gräfenberg und Wartberg per 32.000, wie auch die Zehent zu Neupölla per 2000 fl. Ferners widme ich zu meinem Fideicommiss das Goldene Erbgeschirr, das kaiserl. Conter- fait so mir Ihro kais. Majestät unser a. gn. Herr verehret wegen der in Zeit der Tür- kischen Belagerung zu Wien sowol Ihro Majestät als dem Land treu geleisteten Diensten, nicht weniger den Degen von Diamant, worauf das Österreich. Wappen, so eben aus dieser Ursach zu meiner Gedächtnuß mir von den löbl. Ständen allhier verehret worden, dann ein Roßzeug von lauter Gold mit Rubin und Smaragd besetzt, so bei dem Entsatz von Wien in des Großvezier Zelt gefunden worden, wie auch meine silberne Credenz, welches alles unverthunlich jederzeit zu einer Gedächtnuß bey dem Fideicommiss zu verbleiben hat. Die übrigen Fahrniße sollen meine andren Söhne gleich untereinander vertheilen.« Die genaue Spezialisierung alles dessen was zum Fideikommiß gehört, wurde von Hans Leopold bald nach seinem Antritte zusammengestellt und in dem von ihm an- gelegten schönen Greillensteiner Grundbuche festgelegt2), wobei es ihm möglich war, noch weit genauere Aufzählungen zu geben, welche eine größere Ausdehnung der Herr- schaften, die den Fideikommißbesitz bilden, nachweisen. Danach gehörten dazu die Schlösser Greillenstein und Burg Schi ein itz, ferner die Burg Schauenstein (noch teilweise bewohnbar) und Fein fei d (schon ganz Ruine), der Edelsitz Atzelsdorf, Gut Felsenberg, Hof zu Mestreichs, Zehenthof zu Lim- berg, Haus Dappach, samt dazugehörigen 584 Joch Äckern, 163 Tagwerk Wiesen, 1544 Joch Gehölz und 4oy.2 Viertel -Weingärten, ferner die Zehenten zu Röhrenbach, Frankenreuth, Krug, Stixenhof, Aepfelgschwendt, Felsenberg, Mestreichs, Riegers, Neupölla, Atzelsdorf, Burgschleinitz, Zogeisdorf und die Weinzehenten zu Limberg, Röschitz, Stolzendorf, Grafenberg und Wartberg; endlich das Landgericht zu Greillenstein und zu Felsenberg sowie die Dorfobrigkeit über 275 Häuser in den genannten Ortschaften samt Umgeld und Wandel, Schankgerechtigkeit und Tatz. In dem erwähnten Grundbuche wird der damalige Zustand der Schlösser Greillen- stein, Burgschleinitz, Schauenstein und Feinfeld genau beschrieben. Diese Dar- stellungen bieten heute, nach mehr als zwei Jahrhunderten, vom geschichtlichen, kultur- historischen und lokalen Standpunkte aus genügendes Interesse, um sie in den Beilagen zum Abdrucke zu bringen. Interessant ist auch die Instruktion für den Pfleger und die Pflegerin, den Kastner und Pfistrer, wobei genaue Vorschriften für die Beköstigung der Roboter während ihrer Arbeit enthalten sind. Will man auf die älteste Beschreibung von Greillenstein im Lehenbriefe vom 25. Juni 1455 zurückblicken3), so finden sich bemerkenswerte Übereinstimmungen speziell über Greillenstein, z. B. das Ausmaß der Äcker, und Dappach. Allerdings ist seitdem weit mehr hinzugekommen, was damals noch nicht damit verbunden war. Auch hievon ward im Wechsellaufe der Jahrhunderte vieles wieder geschmälert, wogegen manche Ver- mehrungen, namentlich einige Fideikommißstiftungen, hinzukamen, welche später in der Reihenfolge ihres Entstehens und der darüber geschlossenen Familienverträge besprochen werden sollen. Nach dieser reichlich verdienten Huldigung wenden wir uns dem allgemeinen Familien- übereinkommen zu, welches in Gestalt des schon erwähnten Abteilungsvergleiches vom 26. Septb. 1699 zustande kam und die Ansprüche der Witwe mit jenen ihrer Kinder in befriedigender Weise zur Übereinstimmung brachte. *) In vielen Dokumenten wird unrichtig Hainfeld geschrieben. 2) Nach 1850 anläßlich der Grundentlastung und Übertragung des Landgerichtes Greillen- stein an die Regierung überflüssigerweise abgegeben, später aber wegen der speziellen Familien- eintragungen in dankenswerter Liberalität von Hn. Oberlandesgerichtsrat Dr. H. Brucker wieder anher zurückgegeben. 3) Dieser Studien Bd. II, 96. Ihre Paraphernalansprüche beliefen sich im ganzen auf 104.500 fl. über die zum Fidei- kommiß gewidmeten 30.000 fl. Die ganze Verlassenschaftsmasse wurde auf 402.969 fl. taxiert und der Witwe überlassen behufs Bezahlung des als alieni, Stabilierung des Fideikommisses, Abstattung der Legate und Gutmachung des einem jeden der 5 Söhne mit 22.000 fl. pro legitima abgeworfenen quanti, welche Kosten zusammen nach dem Verteilungsmodus 392.325 fl. betragen, wonach in der Verlassenschaftsmasse mehr nicht als 10.644 A- übrigbleiben, welche der Witwe anstatt der witiblichen Unterhaltung 1000 fl. pro libera dispositione eigentümlich übergeben werden. Trotz mehrfacher Bedenken stand sie nicht an, die Abmachung zu akzeptieren. Da der Heiratsbrief nicht mehr vorhanden ist, können auch verschiedene Posten, welche darauf zurückzuführen sind, nicht genau beurteilt werden. So war es zweifelhaft, wohin die 4000 fl., welche zur Anschaffung einer silbernen Kre- denz für das Fideikommiß gewidmet worden waren, gerechnet werden sollten. Die Witwe verzichtete darauf ebenso wie auch auf rückständige Interessen, und obwohl der Schmuck mindestens um 2000 fl. zu hoch eingeschätzt worden sei, erhebt sie auch dagegen keinen Widerspruch. Körner, Wein und Vieh gehören zu den Gütern. Ihr bleibt jedoch das ihr gehörige Schweizer Vieh zu Greillenstein und Litschau, welches sie als gute Land- wirtin zur Hebung der Zucht angeschafft hat, und es wird ihr der zugesagte Zug von 8 Falben ausgefolgt. Mit dieser Abmachung waren, sämtliche gevogten Erben und der verordnete Gerhab der ungevogten »zu allerseits vergnüglicher Zufriedenheit« einverstanden.1) H. Leopold erfüllte seine Verpflichtungen der Mutter gegenüber, wie verschiedene Quittungen der- selben beweisen2), und am 18. Mai 1705 schloß er einen Vergleich mit ihr, welcher ihre Verhältnisse definitiv zu regeln bestimmt war, dessen näherer Inhalt aber nicht be- kannt ist.3) Damit in Zusammenhang stehen seine Quittungen und Revers über von der Mutter erhaltene 500 fl. Stiftungsgelder sowie über das zum Fideikommiß gewidmete Tafel- silber und Prätiosen und ihr Revers wegen einiger Passauer Lehen.4) Lehen. Zur Sicherung des überkommenen fideikommissarischen sowie des allodialen Besitzes war es vor allem wichtig, um die Erneuerung der Belehnungen einzukommen, wobei die Mutter Anna Francisca ihrem Sohne in treuem Einverständnisse an die Hand ging. Schon am 12. März 1700 erlangte sie durch ihren Sohn als Lehenträger die Be- lehnung mit jenen Gütern, welche ihr aus der Verlassenschaft gebührten, nämlich die Veste Grafendorf und Hof Ober-Parschenbrunn5) samt Zehenten und außerdem die Vesten Reingers und Reizenschlag, Güten Perchtolds, Stainbach und Langegg und Zehenten zu Spillern, Grafendorf, Stockerau etc., und unter dem 2. April des- selben Jahres erhielt Hans Leopold als instituierter fideikommissarischer Erbe für sich und als Lehnträger seiner Brüder die Belehnung mit Burgschleinitz, Nieder- Wärmbach, Haus Dappach, Hof Mestreichs, Zehenten zu Neupölla und dem Land- gericht Greillenstein.6) Unter dem 19. April 1706, nach dem Ableben Kaiser Leopolds I., wurden alle diese Belehnungen erneuert") und der Wortlaut jener, welche zum Fideikommiß gehören, in dem oberwähnten Greillensteiner Grundbuche wiedergegeben. Ein vermehrtes Ver- zeichnis der Lehen hatte Joh. Leopold seinem Testamente beigeschlossen. Die von H. Georg angekauften bedeutenden Wein- und Getreidezehenten zu Rö- schitz, Stoizendorf, Grafenberg, Wartberg etc. waren Passauer Lehen. Der Lehen- brief des Fürstbischofs Johann Philipp v. Lamberg wurde am 2. April 1700 an H. Leopold ausgestellt. ') Inventur v. 1776. Nr. 39 Greill. u. 21 Fam.-Ldsarch., Einl. 37, Litschau. 2) Inventur v. 1776. Nr. 23 u. 36 Fam. 3) Inventur v. 1776. Nr. 22 Fam. 4) Inventur v. 1776. Nr. 2, 26, 27 u. 117 Greill. 5) Lehenbuch 1692 — 1706, Fol. 225 — 229. 6) Lehenbuch 1692 — 1706, Fol. 232 — 236. 7) Lehenbuch 1692 — 1706, Fol. 402 — 406 u. 407 — 411. 8 Der Zehent zu Limberg war zwar ein altlandesfurstlich.es Lehen, aber mit der Senioratserbfolge bedacht, so daß es gleichwie das Obersterblandsilberkämmereramt1) dem jeweilig ältesten Mitgliede der Familie zukam und zwischen der unterösterreichischen und oberösterreichischen Linie hin und her pendelte. Es befand sich momentan in der Hand des Grafen Hilfgott, fürsterzbischöfl. Geh. Rat, Kriegsratsdirektor und Kommandanten zu Salzburg, dessen Lehenbrief v. 5. Septb. 1701 gleichfalls am 19. April 1706 erneut wurde. Ähnlich verhielt es sich mit der Veste Feinfeld, unserem ältesten Sitze in dieser Gegend, von welchem schon mehrfach eingehend gesprochen wurde.2) Auch dieses alte Puchaimbsche Lehen war ein Seniorat und wurde stets dem Ältesten verliehen. Nach dem Ableben des Grafen Preisgott von Kuefstein am 13. August 1701 war es an dessen Bruder Hilfgott vom Grafen Franz Anton von Puechaimb verliehen worden. Es mag auffallend erscheinen, daß diese beiden Lehen, nämlich Fein fei d und Limberg, von Hans Georg, der nur in zweiter Linie damit belehnt war, zum Fidei- kommiß gewidmet worden waren, obwohl die Nachfolge in dieselben mit jener in das Fideikommiß nicht übereinstimmte. Wahrscheinlich beruhte dies auf einem gutwilligen Übereinkommen, welches von Fall zu Fall erneut wurde. Beide Objekte standen immer unter der Administration von Greillenstein und gaben keinen sehr bedeutenden Ertrag. Wenn von der Belehnung Hans Georgs II. i. J. 1496 an lange kein Lehenbrief über Feinfeld mehr zu finden war3), wie ich im vorigen Bande bemerkte, so lag das zum Teil daran, daß dieselben in Händen der ob.-ö. Linie sich befanden. Sonderbar ist nur, daß sich auch im Puchaimbschen Lehenbuch keine Notizen darüber finden.4) Erst durch die am 4. Oktober 1739 erfolgte Verleihung dieses Lehens an Joh. Leopold wurde es, als zum Fideikommiß gehörig, auch vom Lehensherrn Eugen Erwein Grafen v. Schönborn-Puchheimb und in dessen Namen vom Erzbischof und Kurfürsten und Erzkanzler zu Worms Franz Georg von Schönborn als Obervormund anerkannt, wurde aber doch nach der früheren Senioratsfolge verliehen, bis es nach dem Aussterben der ob.-ö. Linie ganz beim Hauptstamme verblieb, in gleicher Weise wie das Oberst- erblandsilberkämmereramt, auf welches später die Rede kommen wird. Ein am 2. April 1701 empfangenes Hardeggsches Lehen über Zehenten zu Apfelgschwendt, wo noch von Georg Adam und Eva Christina her andere uns zustanden, wurde bald durch Übergabe des Dorfes Purch freigemacht.5) Das einzige von der Herrschaft Greillenstein zu verleihende aktive Lehen war der von dort zu Lehen rührende Zehent zu Altpölla, welcher aus in das Greillen- stein er Grundbuch dienstbaren Grundstücken bestand und dem jeweiligen Pfarrer von Altpölla verliehen wurde.6) Sonstiger Besitz. Nach der Sicherstellung der Lehen mußte an die Ordnung des Giltbuchstandes für diese und die freieigenen Besitze geschritten werden. Dies schien doppelt notwendig. Denn, wie H. Leopold in seiner Eingabe v. 14. Dezemb. 1701 anführte, »war annoch bei Greillenstein und Feinfeld sein Herr Ahn Hans Jacob (sein Urgroßvater), an Schauenstein und Dachbach sammt Güten sein Vater H. Georg, an erkauften Güten Lobgott (v. d. ob.-ö. Linie), an Purkschleinitz Hans Hermann Bayer, an Atzel- dorf Sigm. Adam Laglberger noch angeschrieben. Die Anschreibung wurde danach am 30. Jänner 1702 erteilt«.7) Greillenstein war bekanntlich nicht lehenbar. Nur eine kurze Zeit unter König Ladislaus, seit dessen Lehenbrief v. 1455 bis zum Spruchbrief v. 15018), war es zu !) Dieser Studien Bd. III, S. 174. 2) Dieser Studien Bd. I, Kap. XI, II, 18 u. III, 21. 3) Nur wenige finden sich im Archivverzeichnisse v. 1776 angeführt. Nr. 30 Greill. 4) Gf. E. Hoyossches Archiv in Hörn. 5) Grundbuch Greill. 6) Inv. 1776, Nr. 62. 7) LA. Einl. Greillenstein, 733. 8) Dieser Studien Bd. II, 83. Maria Francisca Gräfin Kuefstein, geb. Gräfin Kollonitsch Lehen gegeben, seitdem aber frei eigen. Es genügte also die Anschreibung an die Gilt. Auch für die lehenbaren Bestandteile, wie für Feinfeld, die lehenbaren Zehenten, dann Reizen- schlag und Reingers, die zu Litschau gehörten, wurde sie verlangt. Dann um Zuschrei- bung eines Hauses zu Hausbach (8. Dezemb. 1707) und, später, auf die vom Stift Zwettl erkauften 58 Haus und 15 Öden zu Weißen Albern, Streitbach, Wolkenstein, Reichenbach, Sallingstadt, Neustift und Ottenschlag (12. März 1744). Ferner am 1. Febr. 1723 die mit Zwettl getauschten Untertanen in Altpolla, Feinfeld und Oberndorf gegen den von H. Leopold erkauften Pernsdorfer Hof von der Lageis- berger sehen Gerhabschaft erkauft; endlich Käufe zu Limbach von Stockhorner und Loibenreuth.1) Dagegen hatte H. Leopold schon am 18. Sptb. 169g das Kuefstein- sche Haus in der Wallnerstraße an Hn. von Vestenberg verkauft und der Stadt Wien aufgesandt. 2) Die schöne Herrschaft Litschau, welche H. Georg i. J. 1687 erkauft hatte3), fiel durch das Familienübereinkommen, den Abteilungsvergleich v. 26. Sptb. 1699 der Anna Francisca zu, welche noch in demselben Jahre darauf angeschrieben wurde. Ebenso laut Ansuchens v. 28. Novb. 1702 auf das damit zusammengezogene Gut Grünau, und v. 3. Jänner 1703 auf das von H. Georg gleichfalls erkaufte halbe Dorf Egern, endlich auf die Dörfer Perchtold, Langegg und Stainbach über Eingabe v. 1. Febr. 1703, welche H. Georg i. J. 1686 um 5000 fl. gekauft hatte unter Mitfertigung des o.-ö. Vetters Gottrau. Diese Lehen, für welche sie die Belehnung an der Person des Hans Leopold empfangen hatte, wie auch Reingers, Reizenschlag etc. bildeten Zugehörungen zu dem großen Besitze von Litschau, welcher Anna Franciscas eigentliche Domäne war und bis zu ihrem Ende von ihr liebevoll und intelligent administriert wurde. Wir kommen später darauf zurück. 4) Außerhalb des Nachlasses Hans Georgs stand das ihr schon direkt von ihrem Vater zugefallene, im Kanton Hegau der Freien Reichsritterschaft gelegene reichsunmittel- bare Lehengut Hohenkrän samt Duttlingen, über welches später wie über die anderen Herrschaften gesprochen werden wird. Heiraten. Mit welcher Pietät das Testament des Vaters respektiert wurde, dafür bietet den sprechendsten Beweis, daß noch vor Beendigung der Familienabmachungen die Bestim- mungen des Art. 2 zur Ausführung kamen. Schon am 1. Juni 1699 kam der Vertrag mit dem Abt und Konvent von Altenburg über die von Hans Georg beabsichtigte Stiftung von hl. Messen in der von ihm errichteten Kapelle über der Familiengruft5) zustande, worüber später eingehender zu sprechen sein wird. Hans Leopold trat noch in ziemlich jungen Jahren, bald nach dem Ableben des Vaters, in den Stand der hl. Ehe. Denn wenige Tage nach dem Abschlüsse dieses in Wien zustande gekommenen Vertrages schritt er zum Altare, um sich mit Maria Fran- cisca Gräfin v. Kollonitsch zu vermählen. Die Trauung fand am 8. Juni 1700 in aula cardinalitia, also wohl im bischöfl. Palais, durch den Oheim der Braut, den berühmten Kardinal Leopold von Kolonitsch, statt. Francisca war die Tochter des Gf. Georg Wilhelm v. Kolonitsch, des Rom. kaisl. Maj. Kammerherrn und s.einer Gemahlin weil. Frau Caecilia Maria geb. Gräfin von Werdenberg. Die Verwandtschaft mit dem Kardinal war eine doppelte, da auch seine Mutter eine Kuef stein, die Schwester Anna Elisabeth des Georg Adam, Großvaters des Hans Leopold von Kuefstein, gewesen, von welchem im vorigen Bande gesprochen wurde. °) Als Zeugen fungierten neben dem Hn. Kardinal Herr Friedrich Julius Graf Bucellini, Ernestus Graf Trautson, Bischof zu Wien, und der Vizestatthalter Georg Graf von Wels. Hans Leopold wird ') LA. Einl. 105, 106, 107. 5) Aren. Greill. 3) Dieser Studien Bd. III, 377. 4) LA. Giltbuch Litschau, Einl. 41 u. 42 u. 37. 5) Dieser Studien Bd. III, 386. 6) Dieser Studien Bd. III, Kap. XXVIII. 10 bezeichnet als der Rom. kaisl. Maj. Kammerherr und der N.-Ö. Landrechte Beisitzer.1) Im Kämmereralmanach kommt er noch unter K. Leopold vor.2) Maria Francisca erhielt durch einen Vergleich v. 2. Sptb. 1707 als väter- lichen und mütterlichen Erbteil die unweit Greillenstein gelegene Herrschaft Kirch- berg am Wald samt Zugehörungen, wodurch die Besitzverhältnisse des jungen Paares wesentliche und wertvolle Ausdehnung erhielten. 3) Auch sie trug vielfach aus ihrem eigenen Vermögen zur Verbesserung der Herrschaften bei sowie zur Ausschmückung Greillensteins mit den noch zu besprechenden prachtvollen Bauten und Kunst- denkmälern. Ein weiteres freudiges Familienereignis war die Vermählung der einzigen am Leben gebliebenen Tochter Hans Georgs und der Anna Francisca. Die am 23. Feb. 1678 geborene Maria Josepha Rosina Elisabetha Eusebia wurde am 23. April 1710 in der Schloßkapelle zu Greillenstein mit dem kais. General Graf Ferdinand Leopold von Wallmerode, Kommandanten in Modena, Witwer, getraut. Die feierliche Hand- lung wurde durch den Grafen Traugott von Kueffstein von der ob. -Österreich. Linie, welcher fürstbischöfl. Passauerscher Offizial und Vertreter des Kardinals Fürst Lamberg war, vorgenommen. Außerdem fungierten die Geistlichen Joh. Ernst von Zamgrein von Altpölla und Joachim Blimpflinger, Vikar in Röhrenbach. Als Zeugen waren genannt der Brautvater und dessen Bruder Johann Carl Gf. Kuef stein.4) Über diese Heirat ist in den Akten nichts zu finden als die Notiz, daß Maria Josepha von ihrer Mutter 10.000 fi. überkommen und darüber am 25. April 1710 Revers und Quittung ausgestellt hat. 5) Bald nach der Hochzeit, am 14. Sptb. 17 10, wurde sie Sternkreuzordensdame.6) Im Jahre 1707, vor ihrer Ehe, soll sie Hofdame der Kaiserin gewesen und i. J. 1730 mit Hinterlassung von 2 Töchtern gestorben sein. ') Gf. Wallmerode wird als k. k. Kämmerer und FeldmarschallLeut. genannt. Er stammte aus einem alten rheinländ. Adelsgeschlecht, welches schon im 13. Jahrhdt. vor- kommt und die große Herrschaft Wallmerode in Nassau besaß. Von dem freiadeligen Hofgut Bouwinghausen nahm es später auch diesen Namen an, scheint aber, wenig- stens in der gräflichen Linie, erloschen zu sein. s) Grafenstand. Nicht nur die Sicherung des Besitzstandes lag den Gebrüdern, welche in schöner Eintracht vorgingen, am Herzen, sondern auch namentlich die Aufrechthaltung und Er- höhung des Ansehens der Familie. Wir haben bereits bei Hans Ludwig und dann noch eingehender bei Georg Adam von den mehrfachen Verleihungen des Reichsgrafenstandes gesprochen9), und man wird sich erinnern, daß die erste Verleihung am 20. Febr. 1634 an Hans Ludwig und dessen Deszendenz erfolgte. Am 13. Febr. 1637 wurde die Übertragung auf sämt- liche Mitglieder der ganzen Familie, also auch auf die ältere Linie, verfügt, kam aber wegen des Ablebens des Kaisers Ferdinand II. nicht zur Ausfertigung. Dagegen wurde dem Georg Adam am 7. Sptb. 1654 wieder dieselbe Erhebung zuteil. Obwohl auch diese Verleihung ausdrücklich ihn und seine Deszendenz umfaßte und der Grafentitel stets geführt worden war, fanden es seine Enkel für wünschenswert, wahrscheinlich um auch den Jüngeren ein unbestreitbares Recht zu sichern, sich diese Erhebung neuerdings feierlich bestätigen zu lassen, und zwar durch Reichsakt. !) St. Stefan, copul. Bd. 34 (1698— 1701), Fol. 605. 2) Kämmereralmanach sub Nr. 127. 3) Wisgrill, V, 308. 4) Pfarrb. Röhrenbach. 5) Archivs-Inv. Greill. Nr. 26. 6) Kuefst einsehe Stammtafel v. 1728. i) Wisgrill, V, 308. 8) Kneschke, Deutsch. Adel, I, 604, u. IX, 463. 9) Dieser Studien Bd. III, 281 u. 323. 11 Der Reichsgrafenbrief für die 6 Gebrüder wurde am 18. Februar 1709 ausgefertigt und trägt die Unterschrift Kaiser Josephs I.1) Er rekapituliert zuerst die bereits angegebene Geschichte der Verleihungen und nimmt dann Bezug auf die Verleihung des Freiherrnstandes an H. Georg III. i. J. 1602 sowie die erworbenen Verdienste der Familie. Es wird speziell hervorgehoben, daß schon »dem Georg Adam von K. Ferdinand III. als Dero Hofkriegsrath, Kämmerer und Stadt- guard-ObristLeutnant der Stadt Wien wegen seiner gehabten fürtrefflichen Verdienste a°i654 aus der Österreich. Hofkanzlei durch ein Diploma der Grafenstand ertheilt worden«, daß ferner »dessen Sohn Hans Georg sei. Graf u. Herr von Kuefstein, Freiherr auf Greillenstein, Feinfeld, Schaunstein, Spitz und Hochenkraen, Herr der Gränz- stadt und Herrschaft Litschau, Reigers, Reizenschlag, Grünau, Purgschleinitz, Oberparschenbrunn und der Vesten Ebenberg Weil. Unseres in Gott sei. ruhenden höchst geehrt geliebtesten Herrn und Vaters kais. Maj. u. Lbden- gewester wirkl. Geh. Rath, auch Obristerbland-Silber-Kammerer in Österreich ob und unter d. Enns, seine zur Beförderung des allgemeinen christlichen Wesens Dienst u. Angelegenheit, vorderist aber unserer Österreich. Landen und Residenzstadt Wien zu Tag und Nacht getragene große Obsorg, unermüdeten Fleiß und Eifer damals am meisten zu verspüren gegeben hat, da nach der von dem Erbfeind christlichen Namens vorgenommenen Belagerung gedachter unserer Residenzstadt derselbe als Verordneter-Amts-Präsident unserer treugehor- samsten N. ö. Landstände während ganzer Belagerung sich auf dem Land, und zwar mehreren Theils zu Krems und selbiger Gegend bei der kaiserl. Gene- ralität und des damals commandirenden Generalsfeldmarschallen des Herzogen von Loth- ringen Lbd- wo es seine Gegenwart erfordert, mit ungemeiner Mühe u. Sorg nicht allein für die kais., sondern auch die zum Succurs und Entsatz angekommene kgl. pol- nische Armee und andere Chur- und Fürstliche, bevorab Chur-Sächs- und baierische nam- hafte Auxiliartruppen sowol mit richtig und ordentlicher Einrichtung deren An- und Fortmarsch als Verschaffung deren unentbehrlichen Proviantirung und sonst in vielfältige andere Weg mit Darsetzung Leib, Gut, Bluts und Vermögens a. u. geleistet und dadurch nebst vielen anderen Spezialgnaden ebenfalls meritirt von Weil. Uns. höchstgeehrtesten Hn. Vaters kais. Maj. u. Ld. in die Würde deren wirklichen Geh. Räthen an- und auf- genommen zu werden . . .« »Deßen löbliche Fußstapfen — fährt das Diplom fort — nichts weniger seine von Gott bescheerte in sechs Mannsstammen bestehende eheliche Descendenz sowol in militär als civil Bedienstungen nachzufolgen aus angeborne Generosität sich beeifert, inmaßen dann der älteste Johann Paul als unser Kämmerer wie auch Obrister zu Pferd, der vierte Johann Ernst, Rittmeister unter unserem sogen. Graf Preunerischem Regiment, und der Jüngste, Johann Anton, Hauptmann unter unserem Regalischen Regiment zu Fuß von der Piken an uns gute und tapfere Dienste bis anhero gezeiget, Johann Ferdi- nand aber nach gemachten guten Progressen in Jure publico und nunmehro vorgenom- mener Besuchung fremder Länder bei hohen Justizmitteln umb dem hl. Rom. Reiche und Unserem Erzhause seine von Gott habende gute Talenta desto beßer anwenden zu können sich qualifizirt, sodann Johann Leopold, der Andere als unser Kammerherr, N. Ö. Landrechten Beisitzer an seinem Fleiß und Diensteifer nichts ermüden laßet, ingleichen Johann Carl, der Dritte, ebenfalls unser Kammerer, N. ö. Regirungsrath, wie auch bei Unser getreu gehorsamsten Landschaft unsres Erzherzogsthums Oesterreich u. d. E. bestellter Landobercommissarius in mancherlei sowol Justiz- und Polizei und Landsachen vorgefallenen wichtigen Commissionen und Verrichtungen und sonst in unterschiedliche Wege sonders angenehme und getreue Dienste u. zw. mit solcher Application erwiesen, daß Wir demselben seiner ihm beiwohnenden stattlichen Vernunft und Fürtrefflichen Ge- schicklichkeit noch zu mehr andern hochwichtigen Reichsgeschäften gebrauchen zu können hoffen, zu dem Ende demselben eine wirkliche extra ordinari Gesandtschaft an die Königin in England daselbst und bei einigen Chur und Fürstl. Höfen verschiedene wichtige Ver- richtungen incaminiren und zu erörtern aufgetragen, sie sämmtliche Gebrüder auch ihre *) Reichsakt. St. A. — Reichstaxbücher, 7. März 1709. Taxen: 1500 fl. gezahlt. 12 rühmliche Application, untergebenen Eifer des hl. Rom. Reichs und Unsres Erzhauses Dienste zu befördern unaussetzlich zu continuiren des a. u. Erbietens sein«, — »als haben wir . . . den obbenannten Gebrüdern Joh. Paul, J. Leopold, J. Carl, J. Ernst, J. Ferdinand, J. Anton ... in den bereits geführten u. von Uns. Österreich. Hofkanzlei vorlängst ausgefertigten Grafenstand aufs Neue gesetzt u. confirmirt . . .« Hier sind die Brüder nach dem Alter aufgezählt, oben aber charakteristischerweise zuerst die 3 in militär. Diensten stehenden, dann erst die andern, ohne Berücksichtigung des Alters. Dieser Akt bietet neben der ihm zukommenden inneren Wichtigkeit auch gleich- zeitig einen interessanten Überblick über die damals von den Gebrüdern innegehabten Stellungen, ihre Betätigung in verschiedenen Staats- und Landesdiensten und die ihnen gewidmete ehrenvolle Wertschätzung. Von diesem Gesichtspunkte sind die gebotenen authentischen Daten mit Rücksicht auf vielfache Lücken in den Archivbeständen für unsere geschichtliche Darstellung von besonderem Werte. Neben diesem wesentlichen Inhalte bringt das Diplom ähnliche Ehren wie das erste dem Hans Ludwig i. J. 1634 verliehene, nämlich den Titel Hoch- und Wohlgeboren und das neuverbesserte und vermehrte Wappen. Im inneren Herzschild und auf dem mittleren Turnierhelm über dem Wappen steht der Mohr, welchen der Wappenbrief v. 1634 »das uralte Wappen der Freiherrn von Khufstein« nennt, und um das Herz- schild herum die neuen 4 Schilder. Die Beschreibung stimmt mit jener von 1634 über- ein, nur daß die letztgenannte eingehender und genauer ausgefallen ist. Der Schurz des Mohren ist allerdings nicht mehr erwähnt, so daß dieser wie von altersher ohne diesen störenden und unheraldischen Aufputz auf die Nachwelt übergehen kann. A) Anstatt der nur dem Heraldiker wertvollen Beschreibung, die als Beilage wieder- gegeben ist, wird die Abbildung ein augenscheinlicheres Bild bieten. Hier möge nur noch beigefügt werden, daß »der weiße Türkische Bund mit ausgebreitetem Reigerbuschen« auf dem hinteren Helme an die Botschaft Hans Ludwigs in die Türkei erinnern soll. Ebenso wahrscheinlich der auf dem vorderen Helme befindliche Palm- oder Dattelbaum mit seinen beiderseits gesenkten grünen Ästen und daran hangenden gelben Früchten. Die Vermutung, als ob dieser an Georg Adam, welcher dem Palmorden der fruchtbringenden Gesellschaft angehörte, erinnern sollte, dürfte nicht zutreffend sein, weil Georg Adam erst i. J-. 165 1 in diese literarische Gesellschaft aufgenommen wurde, obwohl er sich schon früher wissenschaftlich betätigt haben mag. Stahlburgsche Majorate. Wenige Jahre darauf trat eine wichtige Veränderung ein, diesmal ernsterer Natur, die aber in ihrem Gefolge für die Familie bedeutsame Zukunftsentwicklungen mit sich brachte. Am 10. April 171 3 verschied die Lieblingsschwester unserer Elternmutter Anna Franzisca, Gräfin Maria Clara Theresia von Stahlburg.2) Sie war, wie diese, eine Tochter des Paul Hocher und seiner ersten Frau, der Maria Helena Kerschbaumerin, während seine anderen drei Töchter von der zweiten Frau, der Veronica Freiin von Selbitz, stammten. Die enge Blutsverwandtschaft der zwei Schwestern gestaltete sich zu einer intimen Freundschaft zwischen ihnen, welche sich seitens der kinderlosen Gräfin Stahlburg auf die Nahkommen ihrer Schwester dergestalt ausdehnte, daß sie diesen ziemlich ihr ganzes Vermögen zugute kommen ließ, namentlich in der Weise, daß sie mehrere Majorate aus ihren in Tirol gelegenen Gütern für die jüngeren Neffen er- richtete. Ihre Intentionen werden am besten durch ein kurzes Resümee ihres Testamentes klargemacht werden. Dieses wurde schon am 5. Dezemb. 1703 zu Wien errichtet und am 15. Mai 1713 zu Gut Trauzdorf, sodann am 2. Juni 1713 zu Innsprugg coram commissione und *■) Dieser Studien Bd. III, 325. 2) Sterbetag im Vergleich v. 17. April 1714 angegeben. £ieffjjuw Wappenentwurf zum Reichsgrafenstandsdiplom ddo. Wien, 18. Februar 1709 13 in praesentia der Hhn. B° Coreth, Gf. Stahlburg, Gf. Althan, Gf. Trapp etc. publiziert. ]) Nach dem Wunsche, im Dominikanerhabit in der Dominikanerkirche beigesetzt zu werden, verfügt sie Messen und Almosen, so iooo fl. von der Herrschaft Steinach für Herrschaftsuntertanenkinder zum Studieren oder Erlernen von Gewerben, ihrer Nichte Frl. Josepha Gfin. Kuefstein ihre kleineren Handperlen und Legate an Frau Unver- zagtin geb. Gfin. Prandegg, Frl. Theresia und Clärl von Althann und deren Mutter Anna Rosina als ihrem Schwesterkind. All ihr übriges Gut will sie aber, da sie zu ihrer vielgeliebten Schwester Anna Franzisca und deren Söhne eine besondere Affektion trage, diesen folgendermaßen zu- gute kommen lassen: Ihr Vetter Joh. Paul, d. i. der älteste Sohn ihrer Schwester Kuefstein, soll ihre Pfandherrschaft Steinach sowie den bei Innsbruck liegenden Silberhof erhalten, solchergestalt, daß, wenn die Herrschaft von Sr. Majestät abgelöst würde, das darauf liegende Kapital zum Ankauf anderer Güter verwendet werden und wie ein Majorat und Primogenitur forterben solle. Im Falle als Paul keine Nachkommenschaft hat, soll ihm Hans Ernst als ihr Göd nachfolgen und so fort immer der nächste Bruder oder Deszen- dent, immer der Älteste. Desgleichen will sie ihrem vielgeliebten Vetter (Neffen) Hans Carl in Ansehung der ihr vielfach erwiesenen Höflichkeiten den Weinpörhof in der Au nächst Botzen, item die 2 Höfe zu Gutschönau, so zwar Stahlburgsche Lehen sind, aber wenn sie abgetreten werden müßten, soll man andere Güter dafür kaufen, dann den Permans- hof und Arnessberghof zu Grieß neben der Wiesen am Neubruch, und Mobilien, auch Garten und Haus zu Botzen, neben den Gülten zu Botzen, Eppan und Wang also vermachen, daß er diese Güter zu einem Fideicommiss familiae mache, welches jeweils auf den Ältesten seiner Deszendenz männlichen Stammes übergehe. Für den Fall er keine solche hätte, wird ihm der älteste Bruder, Hans Paul, substituiert, und nach ihm immer der älteste Angesippte. Jedoch bleibt deren Mutter, ihre Schwester, lebenslänglich Nutznießerin aller dieser Güter und Erbin aller jener, über die nicht speziell verfügt wurde. Sie möge nur beson- ders den Joh. Ernst als ihren, der Testatorin, lieben Göd, falls er sich verheiraten sollte, gut bedenken. Sollten aber alle Grafen Kuefstein und deren Deszendenz mit Tod abgehen, so soll all ihr obspezifiziertes Hab und Gut ad piam causam gehen dergestalt, daß von den eingehenden Mitteln jährlich 500 fl. unter die Hausarmen verteilt und die übrigen Nutz- nießungen teils zur Erhaltung armer adeliger Personen, zuvörderst des Herrenstandes, männlich oder weiblich, verwendet werden. Zu Erhaltung dieser geistlichen Stiftung wird die geistliche Obrigkeit zu Trient und Brixen sich derselben anzunehmen gebeten und ihnen anheimgegeben, zu verfügen, was den Intentionen der Stifterin am nächsten kommt. Schließlich wird ihre Schwester Anna Franzisca zur Testamentsexekutorin ernannt. Unterschrieben sind: Ernst Gf. Harrach, Andre Venerand Gf. Wolkensten, Hans Ehrenreich Frh. v. Opl, Carl Hr. v. Hackhberg, Joh. Pacta Mayr. Da das Testament zu Gut Trausdorf publiziert wurde, scheint der Todesfall dort eingetreten zu sein. Diese Stahlburgschen Güter vermehrten in nicht unerheblicher Weise den Besitz- stand unserer Familie, indem sie namentlich jenen der 6 Brüder zugute kommen sollten, welche nicht ohnehin schon versorgt waren. Sie konnten nun alle mit Hinzurechnung der von ihrer Mutter zu erwartenden Güter, die sie großenteils schon besaßen, da Anna Franzisca sich mit dem Nutzgenuß in gemildertem Ausmaße begnügte, mit Beruhigung in die Zukunft blicken. Paul und Carl erhielten jeder ein Majorat aus den Tiroler Gütern. Letzterer besaß außerdem schon Pottenbrunn, Ernst hatte die Exspektanz auf eines dieser Majorate und auf die Erbschaft der Mutter, Leopold das Fideikommiß Greillen- stein und Anton die Anwartschaft auf die Hschft. Litschau, die ihm von der Mutter ') Testamentabschrift. Arch. Greill. Testam. Karton. 14 ohnehin schon übergeben war. Nur von Ferdinand war keine Rede. Er war auch bei Errichtung des Testamentes v. 1703 kaum erst 15 Jahre alt, weshalb weder er noch der um ein Jahr jüngere Anton in diesem genannt erscheinen. Die Überkommung der tirolischen Besitzungen wurde als eine die ganze Familie berührende Angelegenheit betrachtet, bei welcher alle 6 Brüder in gewohnter Eintracht vorgingen. Da die Administration dieser Güter von Niederösterreich aus begreiflicherweise einige Schwierigkeiten verursachen mußte, kam man, mit Zustimmung der Mutter, überein, davon abzusehen und beide gestiftete Majorate dergestalt nach Niederösterreich zu über- tragen, daß die Güter verkauft und der dafür erzielte Erlös zum Ankaufe entsprechender anderer in Niederösterreich verwendet, mittlerweile aber auf eine dortige Herrschaft sichergestellt werden sollte. Der am 4. August 17 13 zwischen sämtlichen Erbsinteressenten darüber abgeschlossene Vergleich wurde am 12. dess. M. von Sr. Durchlaucht dem Gubernator der österr. und vorderösterr. Lande ratifiziert und von den fürstl. Stiften zu Trient und Brixen als Vertretern der substituierten pia causa am 1. Novb. dess. J. mit der Bedingung bestätigt, daß eveniente casu substitutionis nur 3% des Fundationsquantums wegen der minderen Tragfähigkeit der Tiroler Güter und der sicheren Investierung des .Ersatzkapitales zu reichen wären, da nicht nur die Hschft. Pottenbrunn surrogiert worden, sondern auch die dazu um 92.000 fl. erkauften Nutzungen. Sonach seien die als Äquivalent angenom- menen 70.000 fl. genügend versichert, und wenn mit dem was bereits verkauft und dem noch zu Verkaufenden sich ein Mehreres ergeben sollte, auch dies vorzumerken. Dieser Vergleich, dessen Text nur aus der Wiederholung desselben in dem weiteren brüderlichen Vergleiche v. 17. April 17 14 bekannt ist, beweist, daß die Tiroler Güter damals schon verkauft waren und mit dem Betrage von 70.000 fl. auf Pottenbrunn investiert. Das Projekt Joh. Leopolds der Übertragung auf die Hschft. Kirchberg a. Wald war also nicht zustande gekommen.1) Der letztgenannte zweite Vergleich v. 17. April 17 14 bestimmte sodann, daß, nach- dem sich die Mutter als Nutznießerin mit 4% begnügt, die Brüder sich verpflichten, auch nie mehr als 4% zu verlangen, welche sich Joh. Carl als Besitzer von Pottenbrunn verpflichtete, alljährlich am 10. April als am Todestage der Erblasserin auszuzahlen. Unterschrieben von »ihrer gnädigen Frau Mutter« und den 6 Gebrüdern.'2) Infolge der getroffenen Abmachungen kam Joh. Carl um a. gn. Ratifikation der Transferierung ein unter dem 19. Sptb. 17 14, die Regierung befrug die Stände und diese erteilten am 25. Febr. 17 15 ihre Zustimmung.3) Die Tiroler Herrschaften waren somit abgetan und jedem der beiden Majorats- herren gebührte die Hälfte des investierten Kapitals und die Interessen von je 35.000 fl., soweit sie nicht die Mutter beanspruchte. Lange jedoch sollten sie sich dessen nicht er- freuen. Denn der erst 37jährige Carl starb schon am 17. April 17 17 und Paul folgte ihm am 3. Oktober 17 19 nach. So ging das von Carl besessene Stahlburgsche Majorat zuerst an den ihm sub- stituierten Joh. Paul über und kam nach dessen Ableben in Ermangelung einer weiteren Substitution an Leopold den Nächstältesten. Jener Teil aber, welcher dem Paul als Majorat vermacht worden war, hatte nach dessen Ableben dem ihm substituierten Ernst zuzufallen und kam erst später an den Hauptstamm in der Person Joh. Ferdinands. Über den Nachlaß Pauls schlössen die Brüder wieder einen Vergleich v. 23. Oktb. 1719, dessen Text jedoch nicht mehr bekannt ist.4) Über die Herrschaft Pottenbrunn und die Erwerbung derselben durch Joh. Paul wird bei dessen Lebensabriß das Nähere gesagt werden. Johann Carls übriges Vermögen, Pottenbrunn und seine anderen Güter gingen ab intestato an seine leiblichen Geschwister über, welche schon am 21. April 17 17 einen Vergleich schlössen, nach welchem sie das auf die Brüder gefallene Vermögen »zur Er- ') Arch. Greill. Verz. v. 1776, Nr. Fam. 40 u. Greill. 5. 2) Arch. Greill. Testam. Kart. Original. 3) LA. F. 12 u. 13. *) Inv. 39. 15 haltung guter brüderlicher Verständniß, insonderheit aber in dem Absehen damit die liegenden Güter noch ferner bei der Familie erhalten bleiben, ihrer gnädigen Frau Mutter cediren und übergeben«. Unterschrieben von H. Ernst, Joh. Ferdinand und Joh. Anton.1) Über das Stahlburgsche Majorat J. Carls, für welches J. Paul substituiert worden war, findet sich in diesen Abmachungen keine Erwähnung. Anna Franzisca, die sich stets für das Wohl ihrer Kinder aufzuopfern bereit war, übernahm sonach die Herrschaften Pottenbrunn, Thalheim und Rassing trotz der großen darauf haftenden Schuldenlast, auf welche sie noch in ihrem Testamente hinzuweisen sich genötigt sah. Sie erbat die Anschreibung am 21. Juni 171g und wid- mete deren Administration ihre gewohnte Sorgsamkeit und Geschicklichkeit und vermehrte sie noch durch weitere Ankäufe, wie dem alten Gute Perschling bei Rassing, Ankauf von Kornfail u. a. 2) Sie begabte Pottenbrunn auch mit Stiftungen, die von ihrem Wohltätigkeitssinne und ihrer Pietät beredtes Zeugnis ablegen. In ihrem Testamente legierte sie zur Erbauung und Erhaltung eines Spitals 3000 fl., deren Interessen fürs erste für 4 und später für 6 Personen, wenn die Interessen genügend herangewachsen wären, verwendet werden sollten, so daß jede wöchentlich 15 Krz. erhalte. Das Spital samt kleiner Kapelle sollte bei der abgebrochenen Kirche erbaut werden. Eine andere Stiftung erfolgt in Ausführung eines Wunsches ihrer Schwester Stahl- burg, indem das von dieser gewidmete schöne Madonnenbild von Litschau nach Potten- brunn gebracht und dabei wöchentlich 2 Messen für Ma- Clara Theresia gelesen werden sollten. Hiefür wurden 2000 fl. gestiftet, von deren Interessen die Messen und das ewige Licht zu erhalten waren. Anna Franzisca bewies gerade diesen vereinigten Herrschaften ein besonderes Interesse und suchte sie auf alle Weise zu heben und zu konsolidieren, so daß ihr vierter Sohn Johann Ernst, dem sie sie zudachte, nach ihrem Ableben dort einen schön geordneten Sitz fand, den seine Nachkommen noch bis zum Ende des Jahr- hunderts als liebe Heimat besaßen. Das Vertrauen, welches die Söhne der Mutter bewiesen hatten, als sie den Vergleich von 17 14 schlössen, hat diese also mehr als gerechtfertigt. Sie erfüllte getreulich, was sie als ihre Lebensaufgabe sich vorgesetzt hatte, und sie fand ihre Beruhigung nur in der unablässigen Sorge für die Zukunft und das Wohlergehen ihrer Kinder. Litschau. Wie für Pottenbrunn, so war Anna Franzisca auch für die übrigen Besitzungen eifrig bemüht, deren Bewirtschaftung zu verbessern, die dazu gehörigen Stücke zusammen- zuhalten und womöglich noch zu vermehren. »Ans Erhalten denkt er zwar, mehr noch wie er mehre«, sagt Goethe. So wandte sie ihre Aufmerksamkeit besonders auch der ihr von Hans Georg hinterlassenen schönen Herrschaft Litschau zu. Wir haben schon gesehen, wie genau sie darauf achtete, die dortigen Lehen ohne Verzug zu nehmen und die mit dieser Be- sitzung verbundenen Güter Grünau, Reingers, Reizenschlag u. a. fest zusammen- zuhalten. Die gute Administration dieser Herrschaft, welche sie ihrem jüngsten Sohne Joh. Anton in blühendem Zustande hinterlassen wollte, lag ihr am Herzen, und wenn auch aus damaligen Zeiten nur unvollständige Daten über die Wirtschaftsverhältnisse auf uns gekommen sind, so ist doch aus der Abteilungsvereinigung v. 1699 bekannt, daß sie schon damals der Verbesserung des Viehstandes ihre Aufmerksamkeit gewidmet hatte, indem sie für Litschau Schweizer Vieh auf eigene Rechnung hatte kommen lassen: Ihre Gewissenhaftigkeit zeigt sich auch darin, daß sie bemüht war, Akten über Litschau aus der3) Hofkammer in Abschrift zu erhalten.4) ') LA. Einl. 80. *) Schweickhart, V. O. W. W. II, 287. 3) Bd. III, S. 377. 4) H. K. A. prot. 1708, Fol. 558. 16 Wie wir bereits erwähnt haben, hatte Hans Georg i. J. 1687 Litschau von der Isabella Maria Barbara, Tochter des 1680 gegen die Rebellen bei Tokay gefallenen Joh. Andreas Poiger von Puige, die i. J. 1682 den Leopold Arnold Ottokolek Freiherrn von Augezd geheiratet hatte, angekauft und vom Propst Vogel von Eisgarn ein Gut zu Gerharts erworben, als Ruheplatz für seine zwischen Litschau und Greillen- stein verkehrenden Boten.1) Litschau ist eine der ältesten Vesten Niederösterreichs. Der Besitz bildete einst mit Heidenreichstein, _ Pfaffenschlag, Eggern, Reingers, Reizenschlag, Poi- garten, Thaja, Schandachen und Eisenreichs eine eigene Grafschaft unter den fränkischen Grafen von Tolenstein und Hirsberg, die im 13. Jahrhdt. die Kuen- ringer Heinrich IL und Albero V. damit belehnten. Leutold, auf den die Graf- schaft übergegangen war, verkaufte sie nach dem Zusammenbruche seines Aufstandes i. J. 1296 an den Lehensherrn zurück, welcher sie dem Herzog Albrecht von Öster- reich um 250 Mark Silber überließ. Sie wurde dann an die Klingenberg, Puechaimb, Klingen, Marakschy und Kraig verliehen.2) Dann kam sie wieder an Marakschy Wenzel, dem unser Hans Georg III., Urgroßvater des jetzigen Käufers, Vizedomus, sie auf Befehl des Kaisers Rudolf II. i. J. 1579 »einzugeben« hatte.3) Die Marakschy gerieten in Geldverlegenheiten und mußten die Herrschaft den Losenstein überlassen, von denen sie schließlich an den obgenannten Poiger von Puige überging. Sie umfaßle mit Eggern, Schandachen, Reizenschlag und Reingers, in welch letzteren eigene Vesten sich befanden, einen Besitz von über 8500 Joch, zu welchem noch das von H. Georg 1687 erkaufte eigene Gut Grünau kam, und wurde dominiert von dem auf einer felsigen Höhe gelegenen gewaltigen Schlosse, dessen Stärke sich in manchen Kämpfen als Grenzveste unerschütterlich bewährt hatte. Natürlich hat es im Laufe der Zeiten ziemlich gelitten und erforderte vielfache bauliche Reparaturen, an denen Hans Georg und Anna Franzisca sorgsam mitgewirkt haben. Ihre über den beiden nach- einanderfolgenden Einfahrtstoren angebrachten gemeißelten Wappen geben heute noch Zeugnis von ihrer Tätigkeit. Von jener des Andre Maratschky spricht auch sein Wappen an einem Zubau und einer Inschrift von 1616.4) Speziell von Anna Franziscas wohltätiger Wirksamkeit geben zwei Stiftungen Kunde. Zuerst, 1706, gründete sie die dortige Armenseelenbruderschaft, welche dank der Unterstützung der Herrschaft es bis zu 7000 Mitgliedern brachte, jedoch i. J. 1784 der Auflösung verfiel.0) Noch in ihrem Testamente gedachte sie ihrer wohltätigen Stiftung. Es geht aus ihren Worten hervor, daß sie sich verpflichtet hatte, das Vermögen der Stiftung auf 400 fl. zu erhöhen, wenn es bis zu ihrem Ende diese Summe noch nicht erreicht haben würde. Da in der Lade der Bruderschaft bereits mehr als dieser Betrag vorhanden sei, könne sie schon unterhalten werden und solle ihr Sohn dort jährlich 3 Messen für sie lesen lassen. Die zweite Stiftung betraf das Spital in Litschau für die Hausarmen, für welches sie 3000 fl. vermachte, deren Interessen ihr Sohn und Nachfolger in dieser Herrschaft Johann Anton zu dieser Stiftung verwenden sollte. Das Spital hatte sie außerhalb des Schloßgrabens mit einer Kapelle zum hl. Johannes v. Nep. erbauen lassen und war für 6 Pfründner bestiftet.6) Beim Hn. Pfarrer zu Litschau, welcher Propst zu Eisgarn war, hatte Clara Theresia von Salburg das schöne Madonnenbild provisorisch deponiert, welches sodann mit der daran geknüpften Stiftung laut testamentarischer Anordnung ihrer Schwester Anna Franzisca nach Pottenbrunn transferiert ward, wie schon erwähnt wurde. Nach dem Ableben der Mutter ging Litschau auf ihren jüngsten Sohn Johann Anton über, welcher im Mai 1723 die Maria Antonia, Tochter des Grafen Sigmund 1) LdsA. Giltb. Einl. — Gesch. Beil. VIII, 48. N.-ö. Topogr. V, 1015. 2) N.-ö. Topogr. V, 1013 ff. 3) Dieser Studien Bd. II, 226 4) Schweickhardt, V. O. M. B. III, 244. N.-ö. Topogr. 1. c. 5) N.-ö. Topogr. V, 1012. 6) N.-ö. Topogr. V, 1012 u. 1009, u. Testament d. Anna Franzisca. 17 v. Rottal und der Maximiliana Fürstin v. Liechtenstein, heiratete. Er starb im März 1740 in Litschau und wurde am 21. März in der dortigen Kirchengruft bestattet.1) Er hat also nicht, wie mit einer merkwürdigen Übereinstimmung von allen genealog.- historischen Schriftstellern, auch in der N.-ö. Topographie2), behauptet wird, bei Hohen- friedberg, 5 Jahre später, den Heldentod erlitten. Er war auch niemals Generalfeld- wachtmeister und nur ganz kurze Zeit der Jugend Offizier und ist ruhig in seinem Bett verschieden, umgeben von seiner Familie. Bei der Lebensgeschichte Joh. Antons wird dokumentarisch nachgewiesen werden, daß der bei Hohenfriedberg gefallene General nicht Anton, sondern Preisgott hieß und einer der letzten Sprossen unserer ob.-ö. Linie war. Hohenkrän. Wir müssen jetzt zu einer anderen Besitzung der Anna Francisca übergehen, welche ihr nicht, wie Pottenbrunn und Litschau, durch Übertragung gehörte, sondern die sie direkt von ihrem Vater geerbt hatte. Es ist dies das oben nur kurz erwähnte reichsunmittelbare Lehengut Hohenkrän in Schwaben. Die zum schwäbischen Reichsritterschaftskanton Hegau gehörende reichsunmittel- bare Herrschaft, später Baronie, Hohenkrän bei Bingen, welche vom Reiche zu Lehen rührte, war zwar an sich nicht von erheblichem Werte, gewann aber für die Familie besondere Bedeutung dadurch, daß sie den ersten Ausgangspunkt für deren spätere Reichs- standschaft bildete. Diese selbst, zu welcher noch andere Motive beitrugen, erfolgte erst durch die Aufnahme in das Schwäbische Grafenkollegium i. J. 1737, worüber erst bei Besprechung Joh. Ferdinands I., des zweitjüngsten Sohnes der Anna Francisca, näher eingegangen werden kann. Der Hohenkrän, einer der bekannten, ich glaube sieben, schwäbischen Bergkegel, gegenüber dem Hohentwiel, spielt eine gewisse Rolle in Scheffels Ekkehardt als Sitz der altgermanischen Priesterin. Vom 12. Jahrhdt. an herrschten dort die Herren von Krähen oder Cregin, nach ihnen die Hhn. v. Fridingen, bis i. J. 15 12 die Burg von Frundsberg ein- genommen und zerstört wurde. Veste und Schloß Hohenkrän ward sodann, wie das Lehenbuch sagt3), durch K. Maximilian I. von den Ständen des Schwäbischen Bundes an sich gebracht und wurde von König Ferdinand am 24. Oktb. 1534 dem Hans von Fridingen um seiner Dienste willen zu einem rechten neuen Mannslehen verliehen, dann am 12. Jänner 1546 an Wolff von Homberg, 1557 an Hans Jacob Fugger und 1571 an Hans Ludwig von Bodimer, endlich am 8. März 1607 an Jacob Hannibal v. Raitnaw mit der Gnade, es seiner ältesten Tochter und deren künftigem Ehegemahl zu übertragen. Demgemäß wurde auch dem Ernst Georg Grafen zu Zoll er n anstatt seiner Hausfrau, der Maria Jacoba von Raitenau, das Lehen verliehen, doch dergestalt, daß er seines eigenen und seines Schwagers Anerbieten gemäß 15.000 Taler an den Bau von Festung und Schloß verwenden soll. Am 11. Mai 16 17 kam der Hohenzollern durch seinen Vertreter um die Be- willigung ein, seinem Obervogt zu Hohenkrän H. J. Vogelsang eine Behausung zu Duchtlingen samt etlichen Äckern und Wiesen so in das Schloß gehören, aber dahin zu bauen ungelegentlich sei, zu Afterlehen zu verleihen. Die Bitte wurde bewilligt, doch solle ein Verzeichnis des Afterlehen vorgelegt werden. Dagegen ward eine weitere Bitte um Verkauf einiger anderer Lehen an C. B. v. Rechberg aus dem Grunde ab- gelehnt, weil Hs Ulrich, Hs Wernher und Rudolf Ernst die Raitenawer auch um eine Exspektanz angehalten haben. 9. Jänner 1626 beklagt sich Rud. Ebinger, daß seine dem Zollern abgekauften Liegenschaften in die Lehen einbezogen wurden. 1) Pfarr.-Matr. Litschau. 2) N.-ö. Topogr. V, 1016. 3) StA. Vord.-öst. Lehenauszüge. Mskpt. W. 250. Bd. I. Kuefstein. IV. 18 Am 14. Mai 1638 wurde Hans Werner Edler Herr von Raitenaw als Lehen- träger seines Vaters Wolf Dietrich Graf Raitenaw und der Maria Jacoba nach dem Ableben ihres Gatten des Zollern belehnt, sodann am 5. Juli 1650 der nunmehr vogt- bar gewordene Rudolph Hannibal Graf und Herr auf Raitnaw als Lehenträger seiner Mutter Ma- Jacoba. Nach Abgang des Rudolph Hannibal i. J. 1671 und in Ermangelung sonstiger Erbberechtigten wurde die Administration den Beamten der Grafschaft Neuenbürg auf- getragen. Kurz darauf jedoch meldeten sich Hans Georg Dietrich und Rudolf Werner von Raitenau, Gebrüder, in Kärnten als des Verstorbenen Bruderskinder, wurden aber abgewiesen, da sie in der Belehnung nicht begriffen waren. Am 17. Juni 1673 endlich wurde Hohenkrän als apertes Lehen an Joh. Paul Hocher, Freiherrn, kais. Geh. Rat und Obersthofkanzler in Ansehung seiner der kais. Majestät und dessen Haus geleisteten eifrigen, treuen und wohlfürtrefflichen Dienste ver- liehen mit der Bewilligung, es ohne Einholung weiteren lehensherrlichen Konsenses oder Laudemien als ein Mannslehen zu veralienieren, so daß der Käufer damit belehnt werde, auch mit Erlaubnis des Überganges auf seine Töchter und deren männliche Erben. Die gegen die Raitenauerschen Erben ergangenen Sprüche wegen der von ihnen unter- lassenen Reparaturen werden ihm zediert und dafür von ihm das halbe Duchtlingen der Hschft. Hohenkrän inkorporiert, zuletzt werden alle anderen Ansprüche etwaiger Erben abgelehnt, weil das Lehen ex causa finitae generationis anderweits vergeben wurde. Am 29. März 1674 erhielten die Nellenburgschen Beamten den Auftrag, die Herrschaft dem Hocher zu imittieren. Sodann wurde dieser am 21. Jänner 1676 mit der von ihm dem Fst. Auersperg abgekauften zweiten Hälfte vom Dorf Duchtlingen, welches er Hohenkrän zu inkorporieren versprochen hatte, belehnt. Gleichzeitig wurde mit den Raitenauer Erben die Reparationskostenfrage zu ihrer Befriedigung gelöst und anders verglichen. Am ii. Dezemb. 1683 wurde nach tödlichem Abgange Hochers auf Grund seines Testamentes v. 23. Febr. 1683 Hohenkrän samt den nun dazu gehörigen beiden Hälften von Duchtlingen dem Hans Georg Gf. Kuefstein als Ehevogten und Lehen- träger der Anna Francisca, Tochter Hochers, auf sie und ihren männlichen Leibes- erben verliehen. l) Nach dessen Ableben unter dem 21. Juli 1699 wieder an sie durch ihren Lehen- träger Joh. Franz Freiherrn von Coreth, ferner durch denselben am 24. Sptb. 1707 und durch Franz Ferdinand von Elsasser am 30. Jänner 1719.2) Zu bemerken ist, daß diese beiden letzten Belehnungen nur aus einem Hohen- kräner Protokoll bekannt sind und im Vord.-öst. Lehenbuche nicht mehr eingetragen er- scheinen, sowie daß mit Überspringung dieser letzteren, nur auf jene von 1699, im Lehenbriefe v. 26. Juni 1723 an Joh. Leopold, den Sohn der Anna Francisca, Be- zug genommen wird. Wenn man nun nach den inneren Verhältnissen und dem Werte des Lehengutes fragt, so stehen aus jenen Zeiten allerdings nur einzelne sporadische Notizen zu Gebote, die jedoch nicht ganz zu übersehen sind, weil sie ein gewisses Urteil wenigstens darüber erlauben, daß es schon Jahrhunderte hindurch, wahrscheinlich seit der ersten Zerstörung der Burg, die seitdem wie so viele andere wieder auferstanden war, wenig ertragsfähig war und daß schon Paul Hocher sie in einem ziemlich heruntergekommenen Zustande übernehmen mußte. Schon Fugger 1568 mußte um den Konsens, 10.000 0- aufzunehmen, bitten, ebenso Bodmer i. J. 1571 für 14.000 d-, und 1614 erhielt Gf. Zollern das Lehen nur mit der Auf läge an ihn und seinen Schwager, den Raitenauer, für Baulichkeiten von Veste und Schloß 15.000 0- anzuwenden. Hoch er seinerseits wurde wegen der Reparaturen auf die gegen die Raitenauerischen Erben ergangenen Sprüche auf Ersatzleistungen für die nicht erfolgten Reparaturen verwiesen und mußte außerdem noch die zweite 1) StA. — Vord.-ö. Lehenauszüge. Mspt. W. 250. B.1 I. kaisl. Lehen in Schwaben. 2) Arch. Greill. Akt Hohenkrän I, 2d- 19 Hälfte von Duttlingen dazu kaufen. Die Übernahme war also etwas oneros, besonders mit Rücksicht auf den geringen Umfang des Besitzes. Nach einer Aufzeichnung v. J. 1605 anläßlich des Verkaufes an Jakob Hannibal von Raitenaw gehörten dazu nicht mehr als 121 Joch Äcker und etwa 33 Joch Wiesen, wozu die niedere Gerichtsbarkeit, einiges Vogtrecht, Abgaben, Jagd, Fischerei und 2100 Gangfische aus dem Bodensee kamen. In einer Schätzung v. J. 1671 kommen noch 301 Joch Wald und 12 Joch halb- bebaute Weingärten vor und das Dorf Duttlingen. Das Schloß, welches i. J. 1605 noch als mit Wehr und Geschütz versehen bezeichnet wurde, wird nun als ruiniert und aus einigen alten Mauern bestehend, ohne Anschlag gelassen, war also schon verfallen. Die ganze Schätzung ging nicht höher als auf 20.000 fl. Ho eher, dem die Herrschaft von den Nellenburgschen Beamten im April 1674 zu übergeben war, säumte nicht, der übernommenen Verpflichtung gemäß, die zweite Hälfte von Duttlingen dazu zu kaufen und dem Lehen zu inkorporieren, ferner i. J. 1676 sich mit der Raitenauerschen Vormundschaft zu vergleichen, endlich durch seinen Ge- walthaber, den ob.-öst Regimentsrat Dionysius von Rost, am ig. Sptb. 1680 einen Vergleich mit Joh. Friedr. Ebinger von der Burg über einige strittige Lehensperti- nentien abzuschließen. Außerdem dürfte er auch Wiederherstellungen an der Veste vor- genommen haben, da gewisse Fingerzeige darauf hindeuten, daß sie trotz allem doch noch eine Zeitlang wenigstens in den Nebengebäuden bewohnt wurde. Es werden Inven- tarien der Mobilien von 1692, 1700 und 1722 und auch ein Bauvogt erwähnt.1) Der oben genannte Dionys von Rost, Landvogteiverwalter der Grafschaft Neuen- bürg, war, wie aus späteren Schreiben hervorgeht, mit der Administration zur Zeit Hochers und bis in das 1690er Jahr betraut. Später erhoben die Grafen von Rost zu Michl- hausen gewisse Ansprüche auf Hohenkräner Rechte und sollen die meisten dorthin gehörigen Schriften, so namentlich den entscheidenden Fuggerschen Kaufbrief, trotz viel- facher Mahnungen zurückbehalten haben.2) Danach erklärt sich der Mangel an Akten. Dieselbe Klage muß auch bezüglich der darauffolgenden Zeit des Hans Georg v. Kuefstein und der Anna Francisca erhoben werden. Wenn sie auch gewiß zuweilen dort waren3), finden sich dafür höchstens die oben erwähnten Notizen über Mobiliar - Inventare und die Huldigungen. Solche fanden statt am 12. Mai 1684 — also nach dem Ableben Hochers — für Johann Georg, und nochmals für diesen am 4. Sptb. 1692, dann erst wieder am 7. Juli 1723 für Johann Georgs ältesten Sohn Johann Leopold, aber keine für Anna Francisca selbst.4) Im J. 1700 wurde Antobl Obervogt. Der nach ihm von Joh. Leopold i. J. 1723 angestellte Obervogt Franz Ignaz Meris wird als schon längere Zeit vorher angestellt gewesen bezeichnet und war auch in an- deren Administrationen, wie z. B. der Fürstenbergschen in Donaueschingen, be- dienstet und wird von Johann Leopold ausdrücklich wegen der seiner Mutter als Administrator geleisteten vieljährigen nützlichen und getreuen Dienste gelobt. Nur wenige Notizen geben schwache Anhaltspunkte über die wirtschaftlichen Ver- hältnisse. Ein Durchschnittsanschlag von 6 Jahren aus d. J. 172 1 beziffert das jährliche Erträgnis auf kaum 2000 fl., also den Kapitalswert auf 50.000 fl. Dagegen erscheinen die Patronatskaplaneien in Duttlingen und Mühlhausen als nicht unbedeutende Last für das Gut. Nichtsdestoweniger weist die Spezifikation v. 1723 des nach dem Ableben der Anna Francisca übergebenen Viehstandes von 8 Milchkühen, 17 Zugochsen und 6 Stück Jungvieh nach, daß sie auch hier, wie in Litschau, besonderes Gewicht auf die Ver- besserung der Landwirtschaft gelegt hat. Wenn ihr in einer anonymen pamphletartigen Broschüre5) in gehässiger Weise nach zwei Jahrhunderten vorgeworfen wird, Afterlehen vergeben zu haben und sich regierende 1) Arch. Greill. I, 2d- Verzeichnis v. 13. 3. 1722. 2) Arch. Greill. I, 2d- Schreiben des Frhn. v. Be roidingen dto. Constanz 18. 5. 1746. 3) Bd. III, p. 376. 4) Arch. Greill. I, 2d- Verzeichnis v. 13. 3. 1722. 5) Der Hohenkrän im Hegau und seine früheren Besitzer. Radolfzell. 2* 20 Gräfin nennen zu lassen, so scheint der Verfasser weder die stabilisierte Übung des hohen Reichsadels damaliger Zeit zu kennen, noch auch mit den Satzungen des Lehenrechtes vertraut zu sein. Mit diesen ist die Verleihung von Afterlehen vollkommen verträglich, und zudem war die Erlaubnis dazu dem Hoc her bei seiner Belehnung ausdrücklich er- teilt worden. Wenn die fortgeschrittensten Nationalökonomen nicht nur der heutigen Zeit mit der Teilung von Grund und Boden eine rationellere und jedenfalls intensivere Aus- beutung an Frucht Hand in Hand gehen lassen, kann es doch nur Anerkennung ver- dienen, wenn zu einer Zeit, wo die heutige Art der Verpachtung nicht gang und gäbe war, dieses andere Mittel zur Erhöhung des Ertrages ergriffen wurde. Übrigens ist das gar nicht der Initiative der Anna Francisca zu verdanken, sondern geht weit vor ihre Zeit zurück, wie die alten Hohenkräner Lehenprotokolle von 1674 und weit ältere des zitierten Verzeichnisses ohne Datum beweisen. Die meisten vorhandenen Akten wurden beim Verkaufe i. J. 1747 dem Baron Reischach übergeben, daher hier nur wenig zur Verfügung steht. Wie sehr der Anna Francisca an Hohenkrän gelegen war, beweist der in ihrem Kodizill dringend ausgesprochene Wunsch, daß es stets bei der Kuefsteinschen Familie bleibe, wie ihr Vater es bestimmt habe. Anna Franciscas Ableben. Wie wir von Litschau aus nach Hohenkrän kamen, so kehren wir jetzt von hier wieder dorthin zurück, um zu erfahren, daß Anna Francisca dort am 22. Novb. 1722 verschieden war, von ihren Söhnen und der Tochter tief betrauert. Ihre sterbliche Hülle wurde nach Greillenstein gebracht und dort in der von ihr mitgestifteten Familien- gruft am 27. dess. M. beigesetzt. Ihr Epitaphium ist neben jenem ihres Gatten schon wiedergegeben worden.1) Ihre Exequien als Sternkreuzordensdame fanden in der Hofburg- pfarrkirche in Wien am 12. Dezbr. statt.2) Wie in Pottenbrunn und Litschau hatte sie auch in Greillenstein für das mit der Gruftkapelle verbundene Spital gesorgt. Nach dem betreffenden Paragraphen ihres Testaments hat sie mit ihrer Schwester Stahlburg zusammen einen Betrag von 500 fl. für die Spitäler, die Gebetsordnung und die Messen bestimmt, zur Ausgestaltung der von ihrem Gatten Hans Georg bereits angeordneten Stiftung, über welche später das Nähere gesagt werden wird. Auch das von ihrem Vater besonders verehrte Bild der hl. Familie soll in der Gruft- oder Spitalskapelle aufbewahrt werden. Ihr am 2. Mai 1721 in Wien errichtetes, mit einem Kodizill v. 4. Mai 1722 versehenes Testament zeugt wieder von ihrer stets regen mütterlichen Sorgfalt für ihre Kinder und deren gerechte Beteilung sowie auch des auf die ungeteilte Erhaltung der Herrschaften bei der Familie gerichteten Sinnes. In den Art. 10 und 14 spricht sie ausdrücklich die Un- teilbarkeit der Herrschaften aus. Namentlich Pottenbrunn, Thalheim und Rassing, welche sie selbst mit so großen Kosten und Mühen übernommen und erhalten habe, soll nicht zertrümmert werden. Sie bittet alle ihre anderen Söhne, nichts dagegen zu tun, be- sonders wegen der dazu gehörigen Lehen keine Ansprüche zu erheben, sonst würden sie anstatt 36.000 nur 30.000 fl. zur Legitima erhalten. Im Kodizill wird außerdem noch streng bestimmt, daß Joh. Ernst die Herrschaften nicht an Fremde verkaufen dürfe, sondern nur an Geschwister und nicht höher als um 200.000 fl. Er ist, als der am wenigsten Versorgte, als Universalerbe eingesetzt und erhält außer Pottenbrunn, welches durch die darauf lastenden Ersatzkapitalien für die tirolischen Güter sehr ge- schmälert ist, noch ihr Gut Derla in Tirol. Joh. Ferdinand erhält die ganze Bibliothek des Joh. Carl, welche heute noch einen bedeutenden Teil der Fideikommißbibliothek bildet. Offenbar war er bereits ander- weitig gut versorgt. Und dem Jüngsten, Joh. Anton, fällt das ihm schon längst be- stimmte Litschau zu, gleichfalls mit der Auflage, es nicht zu verkaufen oder doch ') Bd. III, 391. 2) Sternkzord.-Prot. Nr. 236. 21 höchstens an Geschwister um nicht mehr als 70.000 fl. Joh. Paul und Joh. Carl waren, wie wir oben erfahren haben, schon vor der Mutter verstorben. Joh. Leopold, der Majoratsherr, war ohnehin Besitzer von Greillenstein, erhielt also nur einige Legate, und zwar den von ihrem Vater herrührenden großen goldenen Becher mit Deckel, der beim Fideikommiß verbleiben sollte, ebenso wie ihre 334 großen Handperlen mit 12 Diamanten. Sollten diese aber verkauft werden, müßten 3000 fl. dafür zum Majorat erlegt werden. Von diesen Schätzen ist leider ebensowenig mehr vorhanden wie vom edelsteinbesäten Reitzeug Kara Mustaphas. Ein anderes wertvolles Stück, nämlich ein diamantenes Wehrgehänge, wird ihrem Enkel, dem 13jährigen Georg Wilhelm, Sohn Joh. Leopolds, vermacht.1) Die Tochter Maria Josepha verehelichte Walmerode erhält gleichfalls einige Schmuck- und Einrichtungsgegenstände und deren Tochter Maria Francisca v. Wal- merode ihre kleinen Handperlen. Ferner bestimmte sie ihrer »Maimb« Maria Victoria Gräfin Unverzagt einige Andenken und deren Sohn Ferdinand als ihrem »Gödl« ein Reitpferd um 150 fl. Dieser wurde einige Jahre später dar Gatte der Maria Anna, Tochter des Joh. Leopold, also ihrer Enkelin. Bezüglich des Lehengutes Hohenkrän wurden besondere Bestimmungen getroffen, indem es zwar Joh. Anton zu Litschau erhielt, jedoch unter dem Vorbehalte, daß er es dem Universalerben Joh. Ernst, falls dieser es selbst behalten wolle, gegen eine Ab- findung von 20.000 fl. überlassen müsse. Im Kodizill wird unter Bezug auf die testamen- tarische Anordnung ihres Vaters wiederholt, daß Hohenkrän stets bei der Kuefstein- schen Familie verbleiben und nicht in fremde Hand verkauft werden solle, wie es ihr von einem und anderen ihrer Söhne schon geraten worden sei. Wir werden gleich sehen, wie sich diese darüber verglichen. Ein weiterer Beweis für die Genauigkeit der Anna Francisca und gleichzeitig für ihren Kunstsinn liegt darin, daß sie zwei Listen von Bildern ihrem Testamente anfügte. Die eine betrifft jene Bilder, welche sie von ihrem Gemahl überkommen hatte und die nun mit Litschau dem Joh. Anton zugedacht waren. Die andere Liste aberzählt jene Bilder auf, welche laut eines zu Altenburg unterschriebenen Vergleiches bei dem Majo- rate zu Greillenstein gelassen werden sollen. Der Vergleich ist nicht mehr vorhanden. Viel dankenswerter ist es, daß nahezu sämtliche Kirchenbilder des Verzeichnisses, soweit sie nach der Beschreibung verifiziert werden konnten, sich in der Kapelle des Schlosses Greillenstein befinden, die Ahnenbilder aber im großen Saale. Die Gebrüder, welche schon nach dem am 3. Oktob. 17 19 erfolgten Ableben des Generalfeldwachtmeisters Joh. Paul, ihres ältesten Bruders, einen in seinen Bestimmungen nicht bekannten Vergleich über dessen Verlassenschaft am 23. dess. M. und nach jenem des Joh. Carl wieder einen Vergleich, von dem schon die Rede war, geschlossen hatten, ordneten in demselben freundlichen Einvernehmen die nach dem Ableben ihrer Mutter sich ergebenden Fragen. Am 13. Jänner 1723 schlössen Leopold, Ernst, Fer- dinand und Anton einen Vergleich, dessen Text nicht mehr vorhanden ist. 2) Doch ergibt sich der Inhalt aus dem Majestätsgesuch Ferdinands, in welchem dieser sich ausdrück- lich darauf bezieht und sagt, »daß nach demselben sein verstorbener Bruder Joh. Leo- pold bei Vertheilung des mütterlichen Nachlasses anstatt der darin compensirten 20000 fl. für die Completirung der verglichenen 40000 noch rückständig gebliebenen 20000 das Lehengut Hohenkrän mit diesem Verstehen übernommen habe daß es allezeit bei dem Kuef st einschen Stamme bleiben und zu diesem Ende dem Fideicommisse Greillen- stein incorporiert werden solle.«3) Ein teilweise erhaltenes Konzept einer gleichzeitigen Abmachung zwischen Joh. Ernst als Universalerben und Joh. Leopold und Joh. Ferdinand beweist, daß mehrere Ent- würfe gemacht worden waren. Ersterer verspricht, dem Leopold die bekanntlich auf ihn gefallene Hälfte des Stahlburgschen Majorates per 35.000 fl. regelmäßig zu verzinsen, *) Auf seinem hübschen Porträt zu sehen. -) Arch. Greill. Verz. v. 1776 Greill. Nr. 7 u. Famil. Nr. 41. 3) Arch. Greill. I, 2d- Hohenkräner Akten v. 1746. 22 ihm für seine mütterliche legitima 40.000 fl. auszuzahlen, die Legate der Mutter richtig zu persolvieren, die von ihr bestimmten 500 fl. für die Messenstiftung in Greillenstein auszufolgen, die nicht unbedeutenden Konduktskosten — obwohl die Mutter sich jeden Pomp verbeten hatte — zu ersetzen und dem Joh. Ferdinand anstatt der ihm aus- geworfenen legitima von 46.000 fl. die Herrschaft Hohenkraen einzuräumen, dem jüngsten Bruder Joh. Anton aber die von der Mutter für diesen Fall bestimmten 20.000 fl. auszufolgen, und außerdem noch 30.000 dem Joh. Ferdinand. Endlich soll Joh. Leopold qua senior familiae Lehenträger für die Lehen sein, wie aus der Belehnung mit Reizen- schlag hervorgeht.1) Gleichzeitig stellte Ernst dem Leopold einen eigenen Revers über das ihm schul- dige Stahlburgsche Kapital aus. Diese Punkte können bestehen geblieben sein, nur die Bestimmung Hohenkräns wurde zugunsten Leopolds abgeändert. Von Anfang an war also Joh. Leopold als derjenige bestimmt gewesen, der Hohenkrän übernehmen und dem Fideikommiß inkorporieren sollte. Auch die Belehnung Joh. Leopolds mit Hohenkrän erfolgte am 26. Juni 1723 mit ausdrücklicher Bezugnahme auf die brüderliche Teilung v. 13. Jänner. Bald darauf, am 12. Novemb. dess. J., schlössen alle 4 Gebrüder einen neuerlichen Vergleich, in welchem sie erklären, nachdem in der Fideikommißstiftung kein standes- gemäßer Unterhalt für die Witwe des Majoratsherrn ausgeworfen erscheine, der sich doch zum Splendor der Familie zu verheiraten imstande sein solle, seien sie übereingekommen, daß nicht nur der gegenwärtige Vertreter, sondern auch alle nachfolgenden das Recht haben sollen, ihren Gemahlinnen für den Witwenstand eine jährliche Gebühr von 2000 fl. zu- zusichern. Dieser Beschluß wird damit motiviert, daß namentlich Joh. Leopold durch die ex propriis dazu gewidmete Herrschaft Hohenkrän das Fideikommiß ansehnlich vermehrt und durch seine Person das Stahlburgsche Majoratskapital zugleich auf den künftigen possessor der Greillenteiner Fideikommiß konsolidiert habe. Dies war der letzte der zahlreichen brüderlichen Vergleiche, von denen wir Kenntnis haben2), und mit dem Ende der mütterlichen Herrschaft schließt auch die Ära des ge- meinsamen Familienvorgehens. Die Brüder hatten jeder seinen eigenen schönen Besitz und jeder hatte einen neuen Stamm gegründet. So entstanden 4 Stirpes durch die Fa- milien der 4 Brüder. Von diesen war Joh. Leopold, der Älteste, zu Greillenstein, Burgschleinitz und Hohenkrän, Graf v. Namiest, Kirchberg a. Wald etc., ver- malt mit Maria Francisca Gräfin v. Kollonitsch, Joh. Ernst zu Pottenbrunn und Rassin-Thalheim mit Cäcilia Gräfin v. Steinpeisz, Johann Ferdinand zu Vie- hofen, Zagging und Rappoltenkirchen mit Maria Anna Gräfin v. Breuner und Johann Anton zu Litschau, Grünau, Reingers und Reizenschlag mit Maria Antonia Gräfin v. Rottal. Von J. Ernst und Anton wurde bereits gesprochen, J. Paul und J. Carl waren schon gestorben. Wir wenden uns jetzt zu Joh. Leopold, dem Fideikommißbesitzer und Haupt der Familie. *■) Statth.-A. Lehenbuch 1723. 2) Arch. Greill. II, 12^- Johann Leopold Graf Kuefstein IL Johann Leopold und Maria Franzisca. Greillenstein. |enn wir zum Haupte des Greillensteiner Stammes übergehen, müssen wir vorerst im Anschlüsse an die bereits oben erwähnten ersten Momente der Besitzergreifung die Wirksamkeit Joh. Leopolds für die weitere Entwicklung der Besitz- und Wirtschaftsverhältnisse in Greillenstein in Betracht ziehen. Da stoßen wir auf eine ganze Reihe von Transaktionen verschiedener Art, die alle sehr nützlich waren, aber in Anlehnung an die damaligen Verhältnisse in der heutigen Zeit auf wenig Verständnis rechnen dürfen, da sie zum großen Teile Zehenten, Gülten und sonstige Abgaben zum Gegenstande haben. Nur kurz seien einige erwähnt. So viel- fache Verträge über Zehenten, namentlich jenen zu Neupölla, welcher i. J. 1701 einen Bestand von 180 fl. ergab'), was Erwähnung verdient, weil dieser zur Hälfte für die oben besprochene Messenstiftung haftbar gemacht war. Es wurde wiederholt dem Frhn. v. Megier, Besitzer von Krumau, und dann dem Pfarrer von Altpölla in Bestand ge- geben. Ebenso jener zu Krug und Schauenstein, dann auf den Herrschaftsbreiten zu Greillenstein vertragsmäßig vom Thurnhof zu Hörn erworben. 1708 erteilte Graf Hochberg einen Revers über die Brückenmaut zu Wegscheid am Kamp.2) Am 3. Juli 171g wurde mit dem Stifte Zwettl ein Permutationskontrakt über die im Tiergarten zu Greillenstein eingeschlossenen Grundstücke der Zwettler Untertanen gegen andere aus den Herrschaftsbreiten abgeschlossen. Andere Permutationen von 1727 mit Zwettl er- warben uns ein Lehen im Oberndorfer Felde, unser einziges Aktivlehen, welches dem Pfarrer von Altpölla verliehen wurde.3) Und später, i. J. 1744, wurden bei Greillen- stein befindliche Zwettler Allodialgülten zum Fideikommiß eingelöst um 4000 fl., welche der Inbergschen Stiftung gezahlt wurden. Auch mit dem Jesuitenkollegium in Wien, respektive dessen Herrschaft St. Bernhard, fanden 1702 und 17 12 größere Umtausche von Zehnten und Grundbuchseinlagen statt, worüber die Spezifikation noch vorliegt. An Ankäufen ist zu nennen 1710 der Burgstallerhof in Unter-Nalb, welcher 1720 dem Stifte Altenburg im Tauschwege überlassen wurde.4) Mit dem Stifte Altenburg, zu dem die Beziehungen, im Gegensatze zum früheren Jahrhundert, wieder freundnachbarlich geworden waren, fanden mehrfache Vergleiche statt, so über Fischwasser am Kamp, Blumensuchrecht, Viehtrieb u. dgl. Für die Pfarrkirche von Röhrenbach hat Joh. Leopold besonders reichlich gewirkt und mit dem Herrn Prälaten Placidus, welcher sich am 8. Novb. 1720 verpflichtete, 1000 fl. zu spenden, zum Neubau beigetragen, indem sie gemeinsam von ihnen renoviert wurde. Zu ihrer Konsekrierung kam Fürstbischof Lamberg mit Joh. Leopold von Zwettl im Juli 1724. Zur Ermöglichung der Neustiftung eines Schulmeisters bei der Pfarre verpflichtete sich Joh. Leopold am 1. Juli 1721 mit eigenem Stiftsbrief, dem Schulmeister 20 fl. 1) Arch. Greill. Verz. v. 1776. Nr. Greill. 158. 2) Arch. Greill. Verz. v. 1776. Nr. Greill. 150—159 v. 1701 — 1736. 3) Urbarium Greill. Fol. 50. 4) Urbarium Greill. Fol. 50. Verz. v. 1776. Nr. Greill. 140—160 u. 104—125 u. N.-Ö. Topogr. VII. 22b. 24 Geld und 6 Klafter Holz jährlich zu geben. ') Diese Subvention wurde fortwährend ge- leistet, bis mit den neuen Schulgesetzen die gezwungene Ablösung aller dieser freiwilligen Gaben stattfinden mußte, und zwar in einem unverhältnismäßig hohen Maßstabe. Jeden- falls ist zu sehen, daß die Herrschaften, weit entfernt, die Volksbildung zurückhalten zu wollen, sich im Gegenteil bemühten, sie zu heben und zu diesem Behufe Opfer zu bringen bereit waren. Über die von ihm künstlerisch ausgeschmückte Spitalskapelle kommt das Nähere später zur Sprache. Im Laufe d. J. 1733 entstand zwischen den benachbarten Herrschaften Greillen- stein und Hörn eine kleine Streitigkeit wegen der Straßenmaut bei der genannten Stadt. Von den Greillensteiner Fuhren wurden gegen die Übung Abgaben verlangt, gegen welche Hans Leopold sich genötigt sah, an das landmarschallische Gericht zu appel- lieren. Er führte in seiner Beschwerde aus, daß er seinem Vetter Ernst Gf. Kuefstein (von der ob.-ö. Linie), welchem vor einiger Zeit die Pfarre Straning verliehen worden war, Bauhölzer für die Restaurierung der baufälligen Pfarrkirche gesendet habe. Die Wagen mit diesen Hölzern seien bei der Maut Hörn angehalten und ihnen wiederholt eine Sperrkette gepfändet worden. Da er die Hölzer aus seinen Waldungen aus purer Freundschaft als Geschenk gesendet habe und sein Vetter notorie ein Landesmitglied sei, muß er sich für die Aufrechthaltung der althergebrachten Privilegien der Landes- mitglieder an den Landmarschall wenden, nachdem ein freundliches Ersuchen an den Grafen Philipp von Hoyos keinen Erfolg hatte. Auf dieses Gesuch hin erfolgte unter dem 21. Mai 1733 ein Erlaß des Otto Christof v. Volkra an den Verwalter in Hörn — da der Graf Philipp in Karlsbad war — mit dem Auftrage, sich aller Tätlichkeiten bis zur Verhandlung unter 20 Dukaten Pönfall zu enthalten. Am 14. Juli, nachdem Gf. Hoyos zur Tagsatzung nicht er- schienen war, erneuerte der Landmarschall Gf. Harrach das Verbot, jetzt mit 40 Duk. Pönfall. 2) Burgschleinitz. Über Burgschleinitz, die kleinste der Herrschaften, kann nicht viel gesagt werden, was halbwegs von Interesse wäre. Auch dort gab es vielfache Auseinandersetzungen, die mit den damaligen Zehentverhältnissen in unvermeidlichem Zusammenhange standen. Namentlich solche mit dem Pfarrer Hölzl über Grundüberlassungen, Wildbahn, Fischerei- wasser u. dgl. (1720). Das Beneficium St. Udalrici, welches von alters her dort bestand und noch auf die Besitzzeit der Neydecker, wenn nicht gar der Sleunzer zurückzuführen ist, gab Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten über das der Herrschaft zu- stehende Präsentationsrecht, welche durch einen am 1. Febr. 1721 abgeschlossenen Ver- gleich befriedigend beigelegt wurden. 3) Die in der Burg befindliche Kapelle war damals noch vollkommen erhalten und zum Messelesen genügend ausgestattet. Aus dem Inventar nach dem Ableben Joh. Leo- polds sind alle Zugehöre ersichtlich, wie es auch nachweist, daß das Schloß sogar im 2. Stock noch gut eingerichtet und mit allem Nötigen zu angenehmer Bewohnung aus- gestattet war.4) Hohenkrän. Wir müssen jetzt noch von seiner Administration der ihm zugefallenen Herrschaft Hohenkrän ein Wort sagen. Es finden sich darüber eine Reihe Schreiben des von ihm sehr geschätzten Obervogtes und Rates Franz Ignaz Meris, dessen am 24. Juli 1723 erneuerter Bestandvertrag einen jährlichen Pacht von 1200 fi. vorsieht. In den Jahren 1724fr. wurden zu Hohenkrän verschiedene Bauten aufgeführt, wohl für die Wirtschaft. Meris jedoch, welcher noch andere Bedienstungen versah, wohnte in Engen, schickte *) Arch. Greill. Kanzlei 17 u. Inv. 143 fr. 2) Schloßarchiv Hörn. 306 — 351. 3) Arch. Greill. Inv. 133 u. 180. *) Ldsgericht. Inventar v. 16. Dezemb. 1745. 25 die Pachtgelder regelmäßig ein, hatte aber über viele nachbarliche Streitigkeiten wegen Jagd und Gerichtsbarkeitsrechten zu klagen. Am 27. Jänner 1744 erhielt Joh. Leopold die Neubelehnung durch Maria The- resia und ohne Schwierigkeit auch die Aufnahme in die Kantone der unmittelbaren Reichsritterschaft. Von diesen Dokumenten sind noch erhalten jene des Ritterbezirkes Hegau d°. Radolphszell 10. 1. 1724, für den Verein Burgschild Viertels Hegau, Allgau und am Bodensee, vom 17. 6. 1724, ferner d°. Ulm 24. 5. 1724 für den Schwäbischen Donaukreis. Auch sein Bruder Joh. Ferdinand erhielt die am 1. 10. 1737 zu Freyburg ausgestellte Aufnahme in der Ritterschaft des Breisgauschen Gestades.1) Kirchberg a. Wald. Zu den von Joh. Leopold als Fideikommißzugehörigkeit besessenen Herrschaften Greillenstein, Burgschleinitz und Hohenkrän gesellten sich für ihn persönlich noch zwei sehr bedeutende Besitzungen, nämlich die Herrschaft Kirchberg a. Wald unweit Greillenstein und die Grafschaft Namiest in Mähren. Beide waren ihm infolge seiner Heirat mit Maria Franzisca von Kollonitsch im Laufe der Ehe zugefallen. Beide kamen auch sehr bald wieder aus der Familie fort, daher auch über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse wenig oder fast gar nichts mehr vorliegt. Um so lauter sprechen für die Tätigkeit Joh. Leopolds in wahrhaft großartiger Ausübung seines Kunstsinnes die herr- lichen Bauten und Stiftungen, die ihm, wie wir später sehen werden, an beiden Orten, ebenso wie auch in Greillenstein ihre Entstehung verdanken. Über die mit den Herrschaften Kirchberg a. Wald und Limbach verbundenen gräfl. Hardeggschen Lehen findet sich eine Korrespondenz des Joh. Leopold und seines- Bruders Joh. Carl mit dem Grafen Julius von Hardegg. In dem Ansuchen um Verleihung wird motiviert, daß diese 6 Lehen am 17. März 1705 dem Kardinal Leopold von Kollonitsch verliehen worden waren für sich selbst und seinen Bruder Georg Wilhelm, welch letzterer nach dem Hinscheiden des Kardinals als Coinvestitor um die Neubelehnung eingeschritten sei, mittlerweile aber aus besonderer Affektion ihm, dem Joh. Leopold Kuefstein, sie zediert habe. Unter dem 20. Februar 1709 dankte dieser für die erfolgte Belehnung. Bald aber wurden auch diese Lehen gänzlich abgelöst, ebenso wie das schon oben erwähnte über Apfelgschwendt 2) Außer diesen Hardeggschen Lehen waren mit Kirchberg, über dessen Lehen- barkeit bisher selbst in den l.-f. Lehenbüchern nichts gefunden werden konnte, wenigstens nicht für diese Periode, einige andere lehenbare Stücke verbunden. Vor allem, nach dem sehr wertvollen Lehensverzeichnisse, welches Joh. Leopold in großer Genauigkeit angefertigt und seinem Testamente mit Anweisungen an den Nach- folger beigelegt hatte, die landesfst. Lehen über das dortige Landgericht und den Zehent zu Schweigers sowie das Passausche Lehen Wildings und das B°. Schiffersche Lehen über den Hof zu Hollenstein. Endlich das Zwettler Lehen über die Veste Rauchenstein oder Koppenbühl zu Weissenalbern, wo Joh. Leopold dem Stifte i. J. 1743 den ganzen Besitz um 18.000 fl. abkaufte und lehenfrei machte, nachdem er mit der öden Veste belehnt worden war, deren Belehnung Maria Franzisca schon i. J. 1708 vom Abte Melchior erhalten hatte. Die alte Veste des Khuenringers Albero wurde mit Kirchberg vereinigt und tat noch nützliche Dienste als Getreidekasten.3) Kirchberg a. Wald, Schloß und Herrschaft selbst war sonach nicht lehenbar. Die Lehenbriefe sprechen nur von den obigen damit verbundenen Lehen.4) Wir erinnern uns, daß auch Kirchberg a. Wald schon eine bemerkenswerte Rolle in unserer Familiengeschichte gespielt hat, als Anna Elisabeth, Tochter des Jakob *) Arch. Greill. Die Dokumente in Fasz. Hohenkrän. 2) Arch. Greill. Grundb. u. Akt Joh. Leopold. 3) Geschichtl. Beil. VII. 400 u. 414. — N.-ö. Topogr. II. 30. *) Statth.-Arch. Lehenbücher v. 1703, 1706, 1709, 1712. 26 Khuffstainer, den Ernst von Kollonitsch am 19. Septb. 1627 heiratete und in dessen Schlosse die Hochzeitstafel in Gegenwart des Kaisers Ferdinand II., der Kaiserin Eleonore, der Erzherzoge Ferdinand und Leopold Wilhelm und ihrer Schwestern Renata, künftiger Königin von Polen, und Maria Anna, späterer Gattin des Kurfürsten von Baiern, stattfand. Diese historische Doppelhochzeit Kuefstein-Kollonitsch und Unverzagt-Starhemberg ist auf einem noch dort befindlichen Gemälde festgehalten, welches die Anna Elisabeth darstellt, von der wir wissen, daß sie die Mutter unseres größten Kardinals wurde. *) Eine zweite Verwandtschaft mit diesem entstand durch die zwei Generationen später erfolgte Heirat seiner Nichte Maria Francisca Kollonitsch mit unserem Joh. Leo- pold. Sie war die Tochter des Georg Wilhelm Kollonitsch, jüngsten Bruders des Kardinals, also Enkelin der Anna Elisabeth geb. Kuefstein, deren Großneffe ihr Ge- mahl Joh. Leopold wurde. Die schöne Herrschaft Kirchberg am Wald, welche dem Ernst von Kollo- nitsch durch seine erste Frau Sabine von Sonderndorf zugebracht worden war, ge- langte nach mehreren Zwischenstufen an den Kardinal und dessen Bruder Georg Wil- helm. Beide starben i. J. 1707. So fiel Kirchberg an des letzteren Tochter Maria Franzisca Kuefstein. Jedoch sollte sie nicht ohne Schwierigkeiten in den ruhigen Be- sitz gelangen. Der Kardinal hatte zu seinen Universalerben die von ihm gestifteten beiden Armenhäuser zu Preßburg und zu Wien im Frank sehen Garten vor dem Schottentor instituiert. Diese erhoben Ansprüche auf die Herrschaft Kirchberg, welche der Kardinal, wie er ausdrücklich erwähnte, im Verein mit seinem Bruder gänzlich freigemacht hatte, weswegen auch die 60.000 fl. nicht dort sichergestellt wurden. Ma. Franzisca verlangte die Freigabe der Herrschaft Kirchberg und Anerkennung des ihr auf Grund des Werde n- bergschen letzten Willens v. 16. März 1666 zustehenden Rechtes als Werdenbergsche Erbin. Die Differenzen wurden endlich durch am 10. Dezb. 1708 zwischen Joh. Carl Gf. Kuefstein als Vertreter seiner Schwägerin und den Vertretern der Armenhäuser abgeschlossenen Vergleich bereinigt. Danach wird ihr die in posses genommene Hschft. Kirchberg und die auf Namiest liegenden 60.000 fl. sowie die Hälfte des beim Land- marschallgerichte deponierten Silbers, dessen andere Hälfte ihrer Schwester Gallerin zukam, zugesprochen, wogegen sie auf alle weiteren Ansprüche verzichtete und die Armen- häuser gegen sonstige Anforderungen zu vertreten verspricht. Der Revers darüber wurde von ihr und ihrem Gatten am 12. März 170g unterfertigt und die Anschreibung für beide auf Kirch berg mit der Motivierung erbeten, daß laut Vergleich mit den Armen- häusern die Herrschaft an sie als Testamentserben des Kardinals gediehen sei.'2) Die Be- lehnung mit den dazu gehörigen Lehenstücken erfolgte i. J. 1712.3) Noch eine andere Stiftung hatten die Werdenberg in ihrem engeren Heimats- lande in Görz gemacht, nämlich das dortige Alumnat, über welches Joh. Leopold und Aa. Francisca das Präsentationsrecht ausübten (17 15), und noch aus d. J. 1742 stammt ein Revers des Kardinals Sigmund v. Kollonitsch, Neffen des Kardinals Leopold, über dieses Seminar.4) Namiest. Von dieser Herrschaft sowohl wie von allen übrigen ist nur im allgemeinen zu sagen, daß sie in den Kriegsjahren 174 1 und 1742 alle ziemlich gleichmäßig gelitten haben. Namentlich klagt Joh. Leopold in einem Schreiben an seinen Obervogt Meris in Hohenkrän über die in Greillenstein und Namiest durch die Kriegsvölker er- littenen Verwüstungen. Eine Spezifikation dessen, was von Greillenstein und Kirch- berg a. Wald zur kurbayrischen und französischen Armee an Proviant, Fourrage und Vieh hat geliefert werden müssen, beziffert es auf 240 Zter Heu und 2845 fl., außerdem für die Armee der Königin 1755 fl., allerdings gering im Verhältnisse zu den heutigen ') Dies. Stud. III, Kap. XXVIII. 2) LA. Ldmarsch.-Akt B. 1223. — Einl. Nr. 108. — Arch. Greill. Inv. 128. 3) Statth.-Arch. Lehenbuch v. 1712. 4) Arch. Greill. Inv. 24 u. 133. 27 Quantitäten an Lieferungen. Auch in Hohenkrän waren bedeutende Schäden durch die bayrischen und französischen Truppen verursacht worden. ') Interessant ist es, aus einem Berichte des Rentmeisters Franz Josef Schöniger aus Namiest von 13. Febr. 1742, nach welchem es dort die Preußen waren, die Ver- wüstungen angerichtet hatten, zu erfahren, daß im Schlosse der König Quartier ge- nommen hatte.2) Da Namiest Grafschaft war, nannten sich Joh. Leopold und seine Frau Graf und Gräfin von Namiest und wurden auch als solche in allen offiziellen Akten bezeichnet, von etwa 1738 an. Hier darf daran erinnert werden, daß Namiest schon einmal mit unserer Familie in Beziehung gekommen war. Schon bei der Untersuchung über den Ursprung und die ältesten Sitze der Familie kam die Rede auch auf die Burg Kuffstein oder Kopstein an der Iglawa in der Kuffstainaka genannten Ried, welche zwischen Namiest und Trebitsch liegt und noch heute denselben Namen führt. Sie wurde i. J. 1757 von Ulrich von Lomnitz mit Namiest vereinigt.3) Georg Wilhelm von Kollonitsch war vermählt mit der Gräfin Maria Cäcilia von Werdenberg, welche nach dem am 24. 3. 1668 erfolgten Ableben ihres Vaters Ferdinand v. Werdenberg Erbin eines Teiles des von diesem i. J. 1666 16. 3. zum Fideikommiß gemachten bedeutenden Graf We rdenb er gschen Vermögens geworden war. Sie hatte mit ihrem Gatten am 18. Jänner 1699 ein Testamentum reciprocum gemacht. Ihr Sohn Ferdinand Gf. Kollonitsch starb nicht lange danach in Siena, und nach- dem auch ihre Tochter Theresia, verehelichte Gfin. Galler, verstorben war, blieb die andere Tochter Maria Francisca, Gattin des Joh. Leopold Kuefstein, als einzige Erbin der Mutter übrig. Zu diesem Werdenbergschen Majorate gehörte die Grafschaft Namiest in Mähren, von welcher der Kardinal Leopold von Kollonitsch in seinem Testamente v. 17. März 1704 ausdrücklich sagt, daß das Majorat Nämisch, falls die Grafen Werdenberg im Mannesstamm abgehen, der Gräfin Kuefstein zuzufallen hat.4) Namiest war nach dem Ableben des Gf. Ferdinand Werdenberg an dessen Vettern von der Linie Werdenberg-Judenau übergegangen. Joh. Philipp starb 1733 gleichfalls ohne männliche Erben. Mitglieder dieser Linie finden sich noch bis 1737 in Namiest. Dies gelangte, der Stiftungsurkunde gemäß, an Ferdinand Gf. Enkevoerth, dessen Mutter eine Schwester des Stifters gewesen war. Es erfolgten Vergleiche zwischen Enkevoerth und Kollonitsch sowie sonstigen Interessenten an der Werdenbergschen Erbschaft, unter denen Ma. Antonia v. Rottal, Ma. Anna v. Auersperg und unsere Maria Franzisca genannt werden, mit denen 1739, 1743 und 1744 Verträge ge- schlossen wurden. Dies erklärt, daß Joh. Leopold erst etwa um 1738 in den Besitz von Namiest gelangte.5) Der Kardinal Leopold v. Kollonitsch war neben der Gfin. Enkevoerth-Werden- berg Gerhab der von Gf. Ferdinand dem letzten der Werdenberg hinterlassenen zwei Töchter und Testamentsexekutor. Die in seinem eben erwähnten eigenen Testamente gegebenen Daten, wenn sie auch etwas durcheinander gewürfelt erscheinen, sind für die bestehenden Verhältnisse für uns maßgebend. Nach diesen gehörte zum Majorate Namiest auch noch das Werdenbergsche Haus auf dem Neuen Markt in Wien, welches dem Fürsten Schwarzenberg um 60.000 fl. zum Genuß überlassen worden war. Diese 60.000 fl. sind auf Namiest mit 42.200 zu 5% ur>d beim Landmarschall Gf. Otto Traun auf Maissau mit 17.761 zu 6% an- gelegt, wovon die Gfin. Kuefstein das Interesse bezieht. Das Kapital kann vom Fürsten Schwarzenberg nicht gekündigt werden, aber wenn die Erben es zurückzahlen, muß er das Haus ihnen zurückstellen. 1) StA. Kriegsakten 341. 2) Ldsger. Regist. Fideikommiß I. s) Dies. Stud. I, 46 ff. — Schwoy, Topogr. v. Mähren. — Wolny, Markgfsch. Mähren. III. 444. 4) Jos. Maurer, Kardinal Leopold Gf. Kollonitsch. S. 535 ff. Testament v. 17. März 1704. 5) G. Wolny, Die Markgrafschaft Mähren. III. 400. — Siebmacher, Verda v. Verdenberg N.-ö. u. Mähren. IV. 65. — Wisgrill, II. 399. 28 Außerdem liegen noch 20.000 fl. Heiratsgut der Maria Franzisca bei Fürst Eggenberg zu 6°/o- Er zahlt aber nur sVo-1) In vorstehend dargelegter Weise erklärt sich der Übergang der Herrschaft Nami est, welche i. J. 1628 der bekannte Karl von Zierotin um 350.000 fl. an Albrecht von Waldstein und dieser sofort wieder an den Hofkanzler Joh. Bapt. v. Werdenberg verkauft hatte, an unsere Familie, welche das Schloß sorgsam einrichtete und verschönte, wie wir später des näheren sehen werden. Unser Besitz muß von etwa 1738— 1752 gedauert haben. 2) Weiteres über Nami est wird später bei Besprechung der Kunstschöpfungen Joh. Leopolds zur Sprache kommen. Hänser in Wien. Nach dem Landbesitze sind die Häuser in der Stadt zu erwähnen. In Wien besaß Hans Georg ein Haus in der Wallnerstraße. Bald nach dessen Ableben verkaufte Joh. Leopold dieses ihm zugefallene Haus dem wohledlen Joh. Maximilian Constanz von Vestenburg. Die Aufsandung v. 18. Septb. 1699 ist gerichtet an den wohledlen hoch- weisen Stadtmagistrat von Wien und gibt keinen Kaufpreis an.3) Außerdem bestand ein Kuefsteinerisches Haus am alten Bauernmarkt, wie aus zwei Notizen hervorgeht, nach denen in diesem von Künstlern bewohnten Hause am 15. Dezb. 1713 abends der Maler Joh. Theobald Osteraffsky und am 28. Dezb. 17 15 der Kammermaler Folbertus von Ahlen gestorben ist.4) Etwas mehr wissen wir über einen späteren Hauskauf. Am 16. Jänner 17 19 er- kaufte Joh. Leopold von Carl Joseph Graf Lamberg als Gerhaben der Sigmund Lambergschen Kinder deren Haus in der Herrengasse um 36.000 fl. und 1600 fl. Leit- kauf. Aber bereits zwei Tage darauf, am 18., überließ er es seinem jüngeren Bruder Joh. Ferdinand, welcher es auch bis zu seinem Ableben bewohnte (f 1755). Die darauf bezüglichen Daten gehören sonach in dessen Lebenszeit. 5) Im J. 1734 mit Kaufbrief v. 24. Septb. erwarb Joh. Leopold von der Maria Anna Bormastinin den sogenannten Strudelhof um 25.000 fl., ein Betrag, der nach heutigen Begriffen undenkbar erscheinen würde, wenn auch der Besitz noch nicht die jetzige Gestalt besaß und größtenteils Garten gewesen sein mag. c) Außer diesen Häusern besaß Joh. Leopold, wie aus der Lehen-Relation v. Jänner 1746 nach seinem Ableben hervorgeht, noch ein Haus »am grünen Anger« (heute Grün- angergasse) und einen Garten in der Roßau. 7) Joh. Leopolds Personaldaten. Nach Darstellung der Besitzverhältnisse wenden wir uns der Person Joh. Leo- polds zu, um eine kurze Übersicht seines Lebensganges zu gewinnen. Wie seine Brüder suchte er die Grundlagen der wissenschaftlichen Bildung sowohl an der Wiener Universität (1686) 8) als auch auf den damals beliebten italienischen Uni- versitäten, welche auch seine Vorfahren fleißig besucht hatten, zu gewinnen. So finden wir ihn i. J. 1697 Novemb. und Dezemb. in Siena inskribiert.9) Über die anderen Uni- versitätsbesuche sind keine Notizen erhalten. Der Übergang in das öffentliche Leben er- folgte damals sehr schnell. Schon i. J. 1701 bei seiner Vermählung wurde er als Käm- 1) Jos. Maurer, 1. c. Testament des Kardinals Kollonitsch. — Wisgrill, Mskpt. — P. Ga- briel Hevesy, Mskpt. Budap. Univbibl. XXV. 2) Prof. F. Dvorsky, Verfasser der Topographie des Bezirkes Trebitsch, sagt v. 1738 — 1752. Vgl. auch Wolny, Mähren. III. 398. 3) Arch. Greill. Akt Joh. Leopold. 4) Quellen Wien VI 1, Reg. 11.970 u. 12.062. 5) Arch. Greill. Inv. 1776. Abthlg. Haus in der Herrengasse u. LA. Nr. 1276. 6) Inv. 123. 7) Ldsgerichts-Arch. Fasz. Kuefstein. Fideikommiß I. 8) Hauptmat. VII. 9) Ldsk. XVIII. 291 ff. v. Hofrat v. Luschin. 29 merer und Beisitzer der N.-ö. Landrechte genannt und ebenso auch im Grafendiplom von 170g bezeichnet. Die Stellung als Landesrechtsbeisitzer übte er noch lange Jahre aus, wurde Rat und i. J. 1721 begegnen wir ihn als erkiesten Obercommissarius des Viertels ob. d. Man- hartsberge. Als solcher richtete er ddto. Greillenstein 21. Juni 1721 eine »Ordinanz« an die Stadt Stain a. d. Donau, daß sie über Intimation der Hhn. Verordneten für die Rückreise der regierenden Kaiserin aus dem Karlsbad die nötigen Postpferde beizuschaffen habe. 12 gute angeschirrte Pferde sollen am 5. Juli mit Wagen, Ketten und Stricken unfehlbar nach Langau gestellt sein. Es war ein 6 maliger Pferdewechsel im Lande vorgesehen, wofür ein Bevollmächtigter mitzuschicken war. Man sieht, daß das Reisen damals nicht sehr einfach war. ]) Der Vordruck für die Namensunterschrift, auf welchem er Beisitzer deren N.-ö. Länder und Oberquartierskommissär des V. O. M. B. genannt wird, beweist, daß er viele derselben auszufertigen hatte. Daß aber schon der Titel Oberst- erblandsilberkämmerer beigesetzt, erscheint auffallend, da er damals nur der nächste An- wärter war, solange Franz Ludwig lebte. Im Laufe d. J. 1729 wurde er zum Verordneten gewählt und behielt dieses Amt bis 1732 2) und wohl noch länger und wurde immer noch der N.-ö. Landschaft Raitherr genannt, und weiters der N.-ö. Landschaft perpetuierlicher Ausschuß. Inwieweit er als Mitglied des Herrenstandes sich an den ständischen Verhandlungen beteiligte, ist für die ersten Jahre nicht bekannt. Die Wogen der früher hochgehenden Brandung hatten sich längst geglättet. Nichtsdestoweniger hatten sich die zwei politischen Stände des Herren- und Ritterstandes am 8. März 1724 zu einer umfangreichen Petition an den Kaiser vereinigt, um bei ihren von alters her geübten und anerkannten Rechten der freien Wahl ihrer aufzunehmenden Mitglieder belassen zu werden und nicht durch einfache Resolution Ernennungen vorgenommen zu sehen. Nachdem Joh. Leopold Ver- ordneter geworden war, hatte er gleich mit andern an dem Verkaufe der von der Land- schaft eingezogenen Ämter zu Oberndorf mitzuwirken.3) Vielfach verzweigt waren die sonstigen Tätigkeiten Joh. Leopolds, welcher ein rühriger, geschäftskundiger Vertreter der Familie und ihres Besitzes gewesen. Gleich am Beginne mußte er fühlen, daß aller Anfang schwer ist. Ein paar kurze Notizen sprechen von zwei Justizangelegenheiten, ohne genügendes Licht darüber zu ver- breiten. Die eine v. J. 1706 — 170g betraf eine Streitigkeit mit dem Gf. Leopold Herb er st ein als Administrator der Kommende Mailberg in betreff der Kontributions- gelder dortiger Untertanen und scheint mehr die ständischen Amtssachen betroffen zu haben.4) Die andere spricht von einem Streite des fälschlich Carl Leopold genannten Joh. Leopold und Franz Adam Gf. Galler mit dem Kardinal von Sachsen Zeitz, in welcher Sache der Landmarschall Gf. Otto Ehrenreich v. Traun unter dem 20. Febr. 17 10 den Hofkriegsrat um eidliche Abhörung des kais. Stückhauptmannes Romerio Cetto ersucht. Dem Ansuchen wurde Folge gegeben, aber weiter ist nichts bekannt.5) Gf. Adam Galler war mit der Schwester unsrer Ma. Franzisca verheiratet. Vielleicht handelte es sich um die bereits besprochenen Erbschaftsstreitigkeiten nach dem Kardinal Kollonitsch. Weniger schleierhaft sind die Nachrichten über die verschiedenen Gerhabschaften, welche dem Joh. Leopod anvertraut wurden. Zuerst finden wir ihn als Pupillargerhab der Kinder des Generals Grafen Max Ludwig von Breuner. Er wandte sich i. J. 1716 an den Hofkriegsrat um Ausfolgung der für die Jahre 171 4, 17 15 und 17 16 ausstän- digen halben Generalfeldmarschallspension per 4500 fl. mit zusammen 13.500 fl., wurde aber mit seiner Forderung an die Hofkammer gewiesen.6) Dort ist keine Erledigung darüber zu finden. Doch wurde den Töchtern Maria Ludovica Josefa verehelichten Gräfin von ') Arch. Greill. Akt Joh. Leopold. J) Lds.-A. Kart. A. 2. 3—5/4. 3) LA. A. 1. 6. 7. — Topogr. VII. 39g. 4) Arch. Greill. 1. c. 5) H. K. R. Justizprot. 100. 6) H. K. R. Justizprot. 334 ex 1716 u. 39 ex 1717. 30 Lengheim und Maria Anna, Gattin des Joh. Ferdinand von Kuefstein, später die Herrschaft Dioszegg im Biharer Komitat in Ungarn ad dies vitae zugesprochen. Die Gerhabschaft Joh. Leopolds endigte mit der Verehelichung der Maria Anna (9. 2. 1719) mit seinem Bruder Joh. Ferdinand. Im Vereine mit ihrer Schwester stellte sie ihm unter dem 25. März 17 19 den Raitschein und Absolutorium über die geführte Gerhabschaft aus. Ihr Bruder Joseph Breuner war kürzlich gestorben und die Schwestern hatten am 9. März dess. J. einen Vergleich über dessen Verlassenschaft abgeschlossen. *) Eine andere Gerhabschaft, welche Joh. Leopold in derselben Zeit führte, war jene über die Söhne des Max Ernst Grafen v. Herberstein, welche Franz Sigmund, Hans Anton und Seifried hießen und zuerst unter der Vormundschaft des Hans Max Grafen v. Herberstein standen. Franz Sigmund wurde i. J. 1719 mit Hirschbach, Bz. Waidhofen a. d. Thaya, belehnt, nachdem er großjährig geworden und seine Brüder gestorben waren.2) Ferner war Joh. Leopold zusammen mit Joh. Anton Grafen von Kurland Ger- habe des Joh. Adam Grafen v. Abensberg Traun, Sohn des verstorbenen Otto Ehrenreich v. Traun und der Maria Elisabeth geb. Gfin. v. Lengheimb, seiner Witwe. Otto Ehrenreich war Universalerbe der Gräfin Margaretha von Longueval- Buquoy geb. Traun. Die Gerhaben wurden am 20. Dezemb. 1720 mit den Lehen ihres Pupillen belehnt, für welchen sie schon vorher das Gut Nieder-Nondorf von den Lagl- bergschen Gerhaben gekauft hatten.3) Wenn alle diese Vertrauensstellungen durch verschiedene Familienbeziehungen ver- anlaßt waren, so lag es um so näher, daß Joh. Leopold nach dem am 20. März 1740 in Litschau erfolgten Ableben seines Bruders Joh. Anton als Gerhabe dessen minder- jährigen Sohnes gleichen Namens zu fungieren hatte. Als eigentliche Gerhaberin und Nutznießerin war die Witwe Maria Antonia geb. Gfin. v. Rottal testamentarisch in- stituiert worden.4) Nicht ohne Bedeutung für die Familie war es, daß Joh. Leopold für diese die Aufnahme als Mitglieder des alt-Rudolfinischen Herrenstandes der Stände in Oberöster- reich auf besonderen Befehl des Kaisers verlangte, wo der dortige Zweig schon längst immatrikuliert war. Diese am 18. November 1732 erfolgte Aufnahme erwies sich um so näherliegender, als das Erblandsilberkämmereramt in beiden Erzherzogtümern galt. Am 7. Oktob. 1738 folgte das Incolat im Herrenstande des Königreiches Böhmen und jenem der Markgrafschaft Mähren, vermutlich angeregt durch den Besitz der Grafschaft Na- miest.5) Endlich mit Dekret v. 11. Dezemb. 1736 erhielt Joh. Leopold die Ernennung zu Se. Maj. wirkl. Geheimen Rat.6) Später, i. J. 1739, wurde die Familie in die Tiroler Adelsmatrikel aufgenommen.7) Obersterblandsilberkämmereramt und Erblandeserbhuldigungen. Allgemeines. Ein anderes Ehrenamt hatte Joh. Leopold während seiner nahezu halbhundert- jährigen Besitzzeit zu verschiedenen Malen im Namen seiner Familie auszuüben. Wir haben schon im vorigen Bande anläßlich der Verleihung desselben an Hans Jacob, den Urgroßvater Joh. Leopolds, von dem ihm und seinem Bruder Hans Ludwig verliehenen Obersterblandsilberkämmereramte gesprochen, welches von Ferdinand IL speziell für die Familie kreiert worden war und stets vom Ältesten derselben als dem Obersten in der Würde ausgeübt werden sollte.8) Durch Fügung der Altersverhältnisse, !) Inv. 81 u. 82. 2) N.-ö. Topogr. IV. 279. 3) Quellen Wien. VI1. Reg. 6319 u. Topogr. VII. 333. 4) LA. Ldmarschallakten B. Nr. 1389. Orig. u. Ldsger. Regist. Fideikomm. I. 5) Greill. Inv. 33 u. 121. — Adelsarchiv Wien, ob.-ö. Ldsarchiv. — Mähr. Ldsarch. B. 3. F. 52. 6) Greill. Inv. 42. 7) Verzeichnis der Tiroler Adelsmatrikel. Innsbruck 1896. 8) Dies. Stud. III. 174 ff. 31 welche der oberösterreich. Linie den Vorzug zu geben schienen, blieb das Amt in deren Besitze bis zum Aussterben derselben, mit alleiniger Unterbrechung eines Jahrzehntes, während dessen Joh. Leopold der Gesegnetere an Jahren war, obwohl auch er deren nur 69 erlebte. Gerade infolge des hohen Alters der oberösterreich. Vettern war er schon vorher berufen, sie bei Ausübung der dem Ehrenamte obliegenden Funktionen zu ver- treten. Da es eines der großen Landesämter war, mit welchem der Kaiser, wie es in der Errichtung heißt, die beiden Erzherzogtümer zu begnaden befunden hatte, trat es nur bei den Erbhuldigungen, welche die Stände einem neu antretenden Landesfürsten im Namen der Bevölkerung darbrachten, zutage. Die Funktionen waren durch ein äußerst genau spezialisiertes Zeremoniell geregelt, welches in den bei jeder Erbhuldigung speziell verfaßten Darstellungen ganz genau, auch durch schöne Stiche, versinnbildlicht wurde und in allen Einzelnheiten beschrieben erscheint. Zu der Huldigung wurden vorerst alle Mitglieder der Stände durch kaiserliche Schreiben einberufen, wonach sie sich im N.-ö. Landhause sammelten und Beratung pflogen. Dem alten Gebrauche nach und auf Grund der im vorigen Jahrhundert erteilten landesfürstlichen Zusicherungen erbaten die Stände die Bestätigung der herbeigebrachten Freiheiten, Privilegien und Gewohnheiten vor der zu leistenden Huldigung, welche Be- stätigung ihnen auch durch kaiserliches Wort verbürgt ward, indem die Ausfertigung darüber ihnen der Übung gemäß bei der Huldigung verabfolgt wurde. Hierüber hatten, wie begreiflich, vorher schon längere Verhandlungen innerhalb des Landhauses stattgefunden. Für die Öffentlichkeit aber begannen die Feierlichkeiten mit dem festlichen Zuge von Würdenträgern in Galakarossen, Hatschieren und Militär zur Einholung des im Stifte Klosterneuburg verwahrten Erzherzogshutes, wodurch der Bevölkerung Wiens die er- wünschte Gelegenheit zur Befriedigung ihrer Schaulust an dem seltenen prächtigen Schau- spiel geboten ward. An dem zur Huldigung bestimmten Tage folgte der Zug des Kaisers mit dem Hof- staate, den Ständen und allem Gefolge nach St. Stephan und zurück in die Burg, wo nach alter Gewohnheit die Stände durch einen Ausschuß Se. Majestät zur Huldigung ein- luden. Der Kaiser begab sich daraufhin in die Ritterstube und nach einer Ansprache des Land- marschalls versicherte Se. Majestät die Stände, sie bei ihren Freiheiten, Rechten und Gewohn- heiten zu belassen und nahm dann die Huldigung durch Abnahme des Treueides entgegen. Nach Vollendung des politischen Aktes begaben sich Se. Majestät mit den Erb- ämtern, welche die Insignien zu tragen hatten, und dem ganzen Gefolge in die Burg- kapelle, wo das Te Deum gesungen wurde, und von dort zurück in die Ritterstube zur Tafel. Bei dem kaiserl. Mittagmahl hatten die Erbämter ihren eigentlichen Dienst zu ver- richten, welcher genau vorgezeichnet war und immer gleichmäßig eingehalten wurde. 22. Sept. 1705 f. K. Joseph I. Uns interessiert speziell das Obersterblandsilberkämmereramt. Die Huldigung, bei welcher Joh. Leopold es zu versehen hatte, fand nach dem Ableben des Kaisers Leo- pold am 22. September 1705 in Wien für Kaiser Joseph I. statt. Der eigentliche Träger des Amtes war Graf Hilfgott von Kuefstein, fürstl. Salzburgscher Geheim- rat, Oberst und Kommandant der Festung Salzburg, Präsident des fürstl. Kriegsrates, welcher wahrscheinlich infolge seines Alters an der Herreise verhindert war. *) Ihn hatte Joh. Leopold als der Nächstälteste zu vertreten. Über die glückliche Vollbringung seiner ersten Verrichtung des Amtes hat Joh. Leopold einen Bericht an den Kaiser erstattet. Es dürfte nicht ohne Interesse in der heutigen demokratischen Zeit, welche in eigentümlichem Gegensatze gegen sich selbst gern mit der Wiederaufrichtung von längst als antiquiert betrachteten Krönungszeremonien spielt, sein, einen Auszug aus dieser Darstellung zu lesen, welcher gleichzeitig über die Funktionen des Obersterblandsilberkämmerers näher orientiert. !) Hilfgott ist derjenige, von dem sein Epitaph bei St. Peter in Salzburg sagt, daß er das letzterzeugte von 39 Kindern des H. Ludwig gewesen. 32 Im allgemeinen hatte er die Aufsicht über die kaiserl. Tafel zu führen, das Silber zu wahren, das Decken zu überwachen und die Speisen für den Kaiser aufzusetzen. »Nachdem sich die Majestäten erhoben und zurückgezogen hatten, fand eine große Tafel für die drei oberen Stände und eine andere für den vierten Stand, die Stadt Wien samt den ,18 mitleidenden' Städten und Märkten statt, während die Inhaber der 16 Erb- ämter je eine Tafel von 12 Gedecken abzuhalten hatten. Ihre Tafeln waren verteilt in Ihrer Maj. der verwitweten Kaiserin Wachtstuben, Ihrer Maj. Ritterstuben, dann in die il. u. 2'. Antecamera und im Vorzimmer, welche Erbämter alle diese ihre Tafeln mit Tischgezeug, Silbergeschirr und anderen Notdurften auf das stattlichste versehen, auch ihre dazu eingeladenen Gäste durch ihre Leute bedienen lassen«.1) Dafür durften sie auch einladen, wen sie wollten, und erhielten Speise und Trank vom Hofe beigestellt. Inter- essant ist das von Joh. Leopold im Grundbuch eingetragene Verzeichnis dessen, was jeder für seine Tafel mitzubringen hatte. Nach der Anweisung für die Tafeln hätte er, weil er unter seinem Stab keine Kavaliers habe, neben dem Silberkämmerer alle die Neapolitaner, »damit sie der Sprach halber beisammen sein können«, einladen sollen.2) Aber er hatte anstatt dessen an seiner Tafel, welche im 2l. Vorzimmer gedeckt war, außer seinem Bruder Joh. Carl, der mit ihm auch unter den in der Landtagsversammlung Anwesenden figuriert, folgende Herren geladen: Joseph und Franz Carl Gf. Rottal, Leopold Gf. Fünfkirchen, Julius Friedr. Gf. Bucellini, Otto Sigmund Freih. von Hager, Egid Gf. Königsacker, Adam und Sigmund Gf. Kollonitsch, Abt Raymund zu Altenburg, Abt Franz zu Pernegg und Ferdinand Ignaz Frh. v. Unverzagt, also zumeist Verwandte, Ver- schwägerte und Nachbarn.3) Mit Rücksicht auf die ihm auferlegten nicht geringen Kosten ist es nicht ver- wunderlich, daß Joh. Leopold in einem Berichte um Gewährung der üblichen Verehrung an die Erbämter, nämlich für ihn, das bei der kaiserl. Tafel gebrauchte Gießbeck samt Kandl bat. Wir ersehen auch aus einer anderen Bitte in betreff der dem Oberstsilber- kämmerer im Gabbrief zugesagten alljährlichen 20 Fuder sogenannten Gottesheilsalzes, daß dieses zwar geliefert worden war, aber nicht aufschlagsfrei, wie es sollte, sondern daß dafür schon 40 bis 60 fl. hatten gezahlt werden müssen. Außerdem wird in demselben Konzepte die Bitte gestellt, Se. Majestät wolle, da jetzt neue Erbämter kreiert wurden, unserem Erbamte in betreff des Ranges kein Un- recht geschehen lassen. Tatsächlich hatte Joseph I. die neuen Erbämter des Stabelmeisters (Rappach) und des Falkenmeisters (Sl. Julien) kreiert und die alten des Erbpaniers (F. Traun) und des Vorschneiders (F. Sinzendorf) wiederhergestellt. Mit Rücksicht auf die durch diese Neukreierungen wieder aufgefrischten, schon von früher her bestandenen Vorzugs- und Rangstreitigkeiten versuchte man in einer Zusammen- kunft beim Landmarschall eine allgemeine Schlichtung der Mißhelligkeiten herbeizuführen. Beide Hofkanzler, Freih. v. Seilern und Gf. Sinzendorf, waren erschienen sowie die Inhaber und Vertreter der Erbämter, unter denen auch Joh. Leopold erwähnt wird. Es kam jedoch keine gütliche Beilegung zustande, worauf der Kaiser verfügte, daß etwaige Beschwerden beim Obersthofmeister Gf. Salm oder Oberstkämmerer Gf. Traut- son oder Obersthofmarschall Gf. Wallenstein anzubringen sein werden.4) Eine bestimmte Rangordnung scheint nicht aufgestellt gewesen zu sein. Man kann sich an die Reihenfolge halten, in welcher die Erbämter in der offiziellen Publikation aufgezählt werden. Sie ist folgende: 1. O. E. L. Hofmeister. 2. Kämmerer. 3. Marschall. 4. Stallmeister. 5. Mundschenk. 6. Truchseß. 7. Jägermeister. 8. Silberkämmerer. 9. Kuchel- meister. 10. Türhüter. 11. Panier. 12. Kaplan. 13. Münzmeister. 14. Fürschneider. 15. Stall- meister. 16. Falkenmeister. Diese Reihenfolge ist gleichmäßig beibehalten worden und er- 1) Erbhuldigung an Joseph I. S. 20. Befehl an den Obersterbküchenmeister, S. 39, u. Erbhul- digung f. Carl VI. S. 72. 2) StA. Zeremon.-Arch. 1705. K. 17. 3) L. c. 44. *) L. c. 21. 33 scheint noch bei der letzten Huldigung für K. Ferdinand I. v. 14. Juni 1835 mit der einzigen Änderung, daß der Münzmeister mit Überspringung von drei Stufen zwischen den Küchenmeister und den Türhüter eingeschoben wurde. Daß der Fürschneider auch als Schildträger und Kampfrichter erscheint und Fürst Paar als Obersterblandpostmeister als Inhaber des 17*. Erbamtes genannt wird, hat keinen Einfluß auf die Reihenfolge der Aufzählung ausgeübt. ') Dieser Ordnung entspricht die im N.-ö. Amtskalender gegebene Liste nicht. Wenn auch nicht alle Erbämter gleichzeitig beiden Erzherzogtümern angehören, indem einige nur für Unterösterreich, andere nur für Oberösterreich verliehen wurden, kann dies kein Hindernis bilden, sie wenigstens in chronologischer Ordnung nach dem Alter ihrer Er- richtung aufzuzählen. Auch hatten nicht alle Inhaber Insignien ihres Amtes. Nur der Oberstpanier das Panier, der Stabelmeister den Stab, der Falkenmeister einen auf der Hand getragenen Falken, der Jägermeister ein Jagdhorn und einen Bluthund, der Hofmeister einen Stab, der Kämmerer den Schlüssel und das auf einem Polster ruhende Szepter, der Truchseß den silbernen Reichsapfel mit einem goldenen Kreuze, der Mundschenk das Erzherzogs- hütl auf schwarz-goldgesticktem Kissen, der Marschall das entblößte Schwert. Der Oberstsilberkämmerer hatte nichts zu tragen, also auch keinen vorausbestimmten Platz bei der Huldigung oder beim Amte, wohl aber bei der kaiserl. Tafel. Dafür erhielt er, wie jeder der Erbamtsträger ein kaiserl. Erinnerungszeichen, zu- letzt das Vermeilbesteck, von dem schon die Rede war, als des einzig übriggebliebenen Vertreters aller seiner Vorgänger. 8. Novemb. 1712 f. Carl VI. Der junge Kaiser, dem die vorstehend beschriebene Huldigung gegolten hatte, wurde schon wenige Jahre darauf, am 17. April 171 1, von den Blattern dahingerafft. Sein jün- gerer Bruder Carl hatte sich eben den Thron Spaniens erkämpft und mußte nun zurück- kehren, um die Regierung der österreichischen Länder zu übernehmen. Die Mutter beider, die verwitwete Kaiserin Eleonora, Pfalzgräfin bei Rhein, übernahm die Regentschaft und wandte sich an die Stände um ein Subsidium für die Reise Carls aus Spanien nach Wien über Frankfurt, wo seine Kaiserkrönung am 22. Dezemb. 1711 stattfand, nachdem die Wahl am 12. Oktober einhellig erfolgt war. Die Stände bewilligten nach einigen Verhandlungen ein Subsidium von 100.000 fl. und 10.000 Dukaten als Donativ für die Einholung Sr. Majestät. Der Kaiser, welcher am 7. Jänner 1712 von Frankfurt aufgebrochen war, kam durch Böhmen am 25. bei Pulkau an die Grenze von Niederösterreich und wurde hier von einer Abordnung der Stände im Namen des Landes ehrfurchtsvollst begrüßt. Am 26. traf Se Majestät in Wien ein. Die Erbhuldigung wurde auf den 8. November angesetzt. Wieder reichten die Stände eine ganze Reihe von Beschwerden, Bitten und Ver- wahrungen ein, die nicht so gefährlich waren, wie die heutigen Deklarationen im Ab- geordnetenhause. Es erfolgte darauf die gewöhnliche Zusicherung ihrer Rechte, Freiheiten und Privilegien. Sämtliche Landstände wurden direkt zur Huldigung eingeladen. Unter diesen be- fanden sich damals nicht weniger als acht unseres Namens: Joh. Leopold, Joh. Carl, Joh. Ferdinand, Joh. Paul sowie die oberösterreich. Franz Ludwig, Ehrgott, Lob- gott und Liebgott.2) Dabei fehlt in der Aufzeichnung der schon früher erwähnte Hilf- gott, gerade derjenige, den Joh. Leopold auch bei dieser Huldigung wieder zu ver- treten hatte. Zur Huldigung erschienen jedoch nur Joh. Leopold, Joh. Carl und der in dieser Liste ausgelassene Ehrgott. Diesmal hatte Joh. Leopold an seiner Erbamtstafel folgende Gäste: außer seinem Bruder Carl und dem Vetter Ehrgott die Grafen Dietrichstein, Adrian v. Enke- !) Erbhuldigung F. Joseph I. 21, F. Carl VI. S. 44, F. Ferdinand I. S. 37 ff. 2) Erbhuldigung F. Carl VI. S. 35. Kuefstein. IV. 34 voirt, Falkenhaim, Leopold von Rottal, Sallaburg, Heinrich Kollonitsch und Wolfsthal, ferner die Freiherren Gottfried Geymann, Königsacker, Khiau und Unverzagt, also im ganzen 14, anstatt der normalen 12 Personen.1) Der in diesem Bande wiedergegebene Stich weist oben links die im Saale neben der Wohnung der Kaiserinwitwe Eleonora aufgeschlagene Tafel des Obererblandsilber- kämmerers neben jenen anderer Ämter auf. Unter den anläßlich der Huldigung vom Kaiser ausgeteilten Gnadenbezeigungen wird auch die Ernennung Joh. Leopolds zum Kämmerer Sr. Majestät erwähnt. Er besaß diese Würde schon unter Leopold I. und wird von 1700 an als Kammerer titu- liert. Und auch Joseph I. nannte ihn Seinen Kammerer. Also war er dreier Kaiser Kämmerer. Joh. Leopold verzeichnete diese kais. Gnadenbezeigung eigenhändig in dem mehr- fach erwähnten Greillensteiner Grundbuche und fügt hinzu, daß ihm für die Ausübung des Erbamtes das goldene Mundzeug (Besteck), welches bei der kais. Tafel gebraucht wurde, verehrt worden sei. Dieses widmete er zur ewigen Erinnerung dem Fideikommiß. Es ist ebensowenig mehr vorhanden wie alle anderen Andenken an die Erb- huldigungen. Nur jenes der letzten für Kaiser Ferdinand v. J. 1835, welches meinem Vater gespendet wurde, ist erhalten geblieben und wird als doppelte Erinnerung pietät- voll aufbewahrt. 2) 10. Sept. 1732 in Linz f. Carl VI. Zwanzig Jahre später hatte Joh. Leopold wieder bei einer Erbhuldigung zu inter- venieren. Diesmal in Linz am 10. Septb. 1732 für Kaiser Carl VI. in Vertretung des Franz Ludwig von der ob.-ö. Linie, welcher seinem Oheim Hilfgott nach dessen i. J. 17 13 erfolgtem Ableben als sonach Ältester in die Würde des Erbamtes nachgefolgt war3), mit welcher er am 23. März 17 14 belehnt wurde. Aus dem an Franz Ludwig gerichteten üblichen Erforderungsschreiben ist hervor- zuheben, daß darin ihm der Platz beim Huldigungsakt nach dem Erbschildträger und Kampfrichter rechter Hand zugewiesen wurde, während dem Erbsilberkämmerer in Wien bei diesem Akte kein eigener Platz zukam. — Ferners wird er ebenso wie dort auf- gefordert, die auf einer beigelegten Liste verzeichneten praeparatoria zu seiner Tafel selbst zu machen und nicht mehr als elf Personen einzuladen. Endlich aber wird ihm anheimgestellt, sich durch seinen Vetter Joh. Leopold vertreten zu lassen. Zu diesem Behufe aber sei es wegen der von den ob.-ö. Ständen movierten Anstände, weil die n.-ö. Linie noch nicht in der ob.-ö. Landschaftsmatrikel eingetragen ist, notwendig, daß sich Joh. Leopold mit seinen drei Brüdern dort im- matrikulieren lasse. Wir haben schon gesehen, daß dies tatsächlich am 18. August 1732, also rechtzeitig vor der Huldigungsfeier, erfolgte. Bei dieser vollführten die Erbämter ihren Dienst wie üblich. »Der Oberstsilber- kämmerer Friedrich Gf. Cavriani übergab dem Hn. Leopold Gf. v. Kuffstein als dem von seinem Hn. Vettern Franz Ludwig Grafen v. Kuffstein substituierten Oberst- erbsilberkämmerer sein Amt und seine Subordinierten in der , Ritterstube' und beim Ver- zeichnis der Tafeln heißt es ,des substituirten Erbsilbkämmerer Tafel'.« Nur bei den Speisen heißt es aus Versehen, daß Franz Ludwig sie aufgetragen habe. Und bei dem Ver- zeichnisse der Ehrengaben kommt noch ein Irrtum vor, indem Hilfgott, der Vorgänger des Franz Ludwig, erwähnt erscheint. Bezüglich der Gabe wird sub 8 gesagt: »Weihen vor diesem bräuchlich war ein silbernvergoldtes Mundzeug und das Tischzeug zu be- kommen, also ist Demselben bei dieser Function ein ganz goldenes Mundzeug, womit Ihr. kais. Maj. gegeßen haben, zugelegt worden.«4) 1) L. c. S. 70 2) Diese Stud. III, 178. 3) Joh. Leopold war am 22. 11. 1676 geboren, ll. Taufakt; Franz Ludwig soll, nach Wis- grill und Wurzbach, am 2. 4. 1679 geboren sein. Also wäre Joh. Leopold der ältere gewesen. Wie kommt das? 4) StA. Ceremoniell-Acten 1732 und separate Beschreibung der Erbhuldigung zu Linz. lO B Oi B CD CO O H-S ^1 (X> 00 •I— I w PI p! 6C 35 22. Novemb. 1740 f. Maria Theresia. Bald nach dieser Linzer Feier ward Franz Ludwig aus diesem Leben abberufen, angeblich i. J. 1733. Die Belehnung des dem Alter nach jetzt an seine Stelle rückenden Joh. Leopold fand jedoch erst am 2. März 1739 statt. Die Gründe dieser Verzögerung sind nicht bekannt, vielleicht wieder oberösterreichische Ansprüche oder Bedenken. Seine Belehnungserneuerung nach dem Ableben Carls VI. fand auch erst am 4. Mai 1742 statt. Jedenfalls hatte Joh. Leopold die Befriedigung, bei der nächsten Erbhuldigung, und das war jene für Maria Theresia, die am 22. November 1740 in Wien erfolgte, nicht mehr als Vertreter, sondern als ipsissimo jure seine Erbdienste leisten zu können. Die Vorbereitungen zu dieser Erbhuldigung glichen den früheren, nur vielleicht etwas umständlicher. In einer vorhergehenden Landtagsversammlung besprachen sich die Stände auf die Annahme der pragmatischen Sanktion vom 25. April 1720 und diese wurde neu abgedruckt. Am 10. Novemb. abends fand die übliche Besprechung über das einzuhal- tende Zeremoniell statt. In dieser Beziehung fand eine Reihe von Veränderungen statt. An Stelle der ausgestorbenen Fürsten Eggenberg hatte Gundaker Thomas Gf. Starhemberg das Oberstlandmarschallamt samt der dazu gewidmeten Herrschaft Senftenberg erhalten, während das den am Aussterben stehenden Volkras zustehende Erbfalkenmeisteramt dem Grafen Albrecht v. S*. Julien und das Türhüteramt der gleichfalls erloschenen Schönkirchen dem Franz Adam Gf. Polheim ad interim verliehen worden war. Ferner war die Ah. Genehmigung erteilt, daß an Stelle des Schildträgers und Kampf- richters Philipp Ludwig Gf. Sinzendorf, welcher als erster Hofkanzler den Ständen die Huldigungspflicht vorhalten mußte, dessen ältester Sohn Joh. Wilhelm eintrete, und an Stelle des Erbtruchsessen Gf. Friedr. Carl v. Schönborn, Bischofs von Bamberg, des Joh. Julius Hardegg, des Franz Anton Gf. Traun, des C. Ad. von Rappach und des Aloys Thomas Raymund Gf. Harrach deren Vertreter die Ämter des Erb- truchsessen, Erbmundschenks, Erbpaniers, Erbstabelmeisters und Stallmeisters ausüben durften. Für den Erbsilberkämmerer brachten diese Modifikationen insofern keinen Eintrag im Range hervor, als er in dem Verzeichnis der Ämter bisher an achter Stelle, also nach dem Oberstjägermeister und vor dem Oberstkuchelmeister aufgezählt wird. In der Spezialbeschreibung der Erbhuldigung finden sich unter den dazu eingeladenen Mitgliedern des Herrenstandes genannt von unserer Familie Franz, Viertelhauptmann in V. U. W. W. (der längst verstorbene frühere Träger der Würde), Joh. Leopold, N.-ö. Landrechtsbeisitzer und Landoberkommissarius des V. O. M. B., und Joh. Ferdinand, kais. Reichshofrat. In der Liste der zur Huldigung Erschienenen aber sind die Namen richtiggestellt: Joh. Leopold, Joh. Ferdinand und Joh. Ernst Grafen Kuefstein. Joh. Leopold befand sich auch unter den von den Ständen erkiesten vier Depu- tierten des Herrenstandes, neben den Grafen Hohenfeld, Brandis und Traun, welche die Mission hatten, die Königin zur Entgegennahme der Huldigung einzuladen. Die Gäste des Joh. Leopold an dessen offizieller Huldigungstafel waren diesmal außer seinem Bruder Ernst die Grafen Friedrich Lorenz Cavriani, Oberstsilberkäm- merer, Franz Valer. Podstatzky, Ladislaus Kollonitsch, Joh. Adam Questen- berg, Dietrichstein, Andre Lengheim, Schönburg, Franz Rotal und Christoph Augustin Seillern, Carl Baron Pfitschner und Georg Julius B°. Gilleis. Sie waren also 13 und der Tisch in der großen Antikamera. Unter den nach der Huldigung verliehenen Gnaden wird die Promotion des Joh. Ernst Gf. Kuefstein zum wirklichen Kämmerer Ihrer Maj. der Königin erwähnt, aber nichts vom kaiserl. Mundzeug. ') • 2. Oktob. 1741 in Linz f. d. Kurfürst Carl Albrecht. Kaum ein Jahr nach dieser Erbhuldigung der Niederösterreich. Stände fand eine solche in Linz statt, von welcher sich der Patriot nur mit Trauer und Beschämung ab- 1) LA. Spezialdruck über die Erbhuldigung für Maria Theresia v. 22. Novemb. 1740. 3* 36 wenden kann. Der Bairische Kurfürst Carl Albrecht hatte sie während seines glück- licherweise nur kurzen Aufenthaltes in Linz durch die Macht seiner ephemeren Eroberung am 2. Oktob. 1741 erzwungen, um sich das Gaukelbild einer Schattenzeremonie vor- zuspiegeln. Es sollen dabei die Erbämter ihre Funktionen ausgeübt haben und neue ernannt worden sein, auch Lobgott von unserer ob.-ö. Linie soll dabei gewesen sein.1) Dazu muß bemerkt werden, daß nicht er, sondern Joh. Leopold damals mit dem Obersterb- landsilberkämmereramte belehnt war, und dieser ist natürlich nicht dort gewesen. Übri- gens waren die Stände in einer Zwangslage, die von Ma. Theresia schon vorausgesehen worden war. Schon am 1. Septb. hatten die Stände den Grafen C. v. Hohenfeld mit einem Schreiben an die Monarchin gesendet, in welchem sie ihre Liebe und Treue aus- sprachen und um Verhaltungsmaßregeln für den bevorstehenden Einzug der Baiern er- baten. Die Königin antwortete gerührt, sie mögen bei vordringender feindlicher Über- macht voneinander gehen und keiner ständischen Versammlung in corpore beiwohnen, vorzüglich eine Huldigung, die man ihnen wahrscheinlich zumuten werde, möglichst ver- meiden. Könnte man aber der feindlichen Nötigung gar nicht ausweichen, so sollte doch alles so veranstaltet werden, daß das Verderben des lieben Vaterlandes verhütet werde. An der Treue der Stände habe sie nie gezweifelt. Drei Stunden nach der am 2. Oktober stattgefundenen Huldigung trafen bei den ständischen Mitgliedern königl. Patente aus Preßburg ein, durch welche sie ermahnt wurden, dem Kurfürsten keine Huldigung zu leisten, würden sie aber mit Gewalt dazu gezwungen, so sei hiemit alles für ungültig erklärt. 2) Die Stände waren nicht imstande, der Gewalt zu widerstehen und mußten sich widerwillig der Übermacht fügen. Am 1. Oktober beschlossen diejenigen, welche in Linz geblieben waren, unter dem Vorsitze des Freihn. Clement von Waiz als des Ältesten des alten Herrenstandes, nachdem die von Ihr. Churfürstl. Durchl. auf morgen den 2*. be- stimmte Huldigung ohne sich und das ganze Land der schwersten Ungnad und nach- folgendem Schaden zu unterwerfen, in Gegenwart einer zahlreichen Armee nicht mehr zu deklinieren und deprezieren sei, die Audienznehmung, Anrede, Huldigungsdonation und das vom churfürstl. Hof selbst herausgegebene Zeremoniale. Nach diesem sollte alles so vorgehen, wie es i. J. 1732 geschehen war. In der Liste der anwesenden Ständemitglieder vom Herrenstande wird in erster Linie Frh. v. Weiz als ältester Verordneter des Herrenstandes genannt, nach ihm Gf. Lobgott Khueff- stain, welcher auch in den Ausschuß gewählt wurde, Wilhelm von Thürheimb usw. Bei der Huldigung, welche ganz so vorgehen sollte wie jene von 1732, versahen die Erbämter nach der vorhandenen Liste Frh. v. Waiz, die Grafen und Herren Wil- helm v. Thürheimb, Wilh. Starhemberg, Hohenfeldt, Gottlieb Thürheimb, Lobgott Kueffstein, Salburg, Clamb, Gera, Ernst und Franz Sprinzenstein, Jörger, Hoheneck, Gundaker v. Thürheim, Reichard Salburg, Seeau, Abt Con- stantin zu Garsten.3) Wie Lobgott von Kuffstein damals nicht der Inhaber des Erbamtes war, so mögen auch die übrigen Erbämter nicht von den Chefs, sondern den Nachgeborenen ver- sehen worden sein. Der Zwang war unwiderstehlich und es mußte herhalten, wer gerade zur Hand war. Es war offenbar, daß mehrere von den Ständen in ihrer Verwirrung, Ratlosigkeit und Verzagtheit der Gewalt nicht den äußersten passiven Widerstand entgegengesetzt hatten, wenn sie auch die Gesinnung der Treue und Anhänglichkeit an ihre Landesfürstin im Innern unverändert bewahrt hatten. 1) Arneth, Maria Theresia I. 319. — (Pritz, Gesch. d. Landes ob d. Enns. II. 495 u. 504. Kurz, Gesch. d. Landwehr. 152 u. Histor. Ephemeriden v. Stauber, Linz 78, geben keine Namen.) Flebile promemoria, Mskrpt. des Probstes Joh. Georg v. Sl . Florian, mit weitläufiger Beschreibung der Huldigungsfeier, u. 6*. Bericht des Museum Francisco Carolium, S. 35. Nach Hohenecks Schriften. z) St.H. Kriegsakten 1741, Nr. 342. — Kurz, Landwehr II. 147, 148 u. 153. 3) StA. Kriegsakten 1741. Nr. 343. — Schwerdfeger, Der bairisch-französ. Einfall in Archiv f. öst Gesch., Bd. 87, S. 319, auch Spann, Leben des Frhn. v. Hoheneck. VI. Bericht d. Museum Francisco Carolinum i. Linz. S. 34 ff. 37 Bald wendete sich das Blatt und die Schattenherrlichkeit des Usurpators war ge- brochen. Oberst Graf Preisgott von Kuefstein, Neffe des Lobgott, war es, dem das Glück zuteil wurde, der bedrängten Monarchin die am Abend des 23. Jänner 1742 er- folgte Kapitulation von Linz als ersten Sieg ihrer Waffen zu verkünden. Mit solcher Raschheit erledigte er sich seines Auftrages, daß er schon am Morgen des 24. Jänner, alter Gewohnheit nach von sieben blasenden Postillonen begleitet, seinen feierlichen Einzug in die Residenz zu halten vermochte. Freudig erregt, scharte das Volk sich um ihn und strömte bis zur Hofburg ihm nach, die Luft mit Jubelgeschrei, mit Lobsprüchen des Ge- nerals und Glückwünschen für die Königin erfüllend. l) Wohl war diese begreiflicherweise über die erfolgte Huldigung erbittert und war schon entschlossen, die Landschaft völlig aufzulösen. Allein auf die Vorstellungen ihrer Minister in specie Gundakers v. Starhemberg, Harrachs, Khevenhüllers und na- mentlich Sinzendorfs kehrte sie zu ihrem milden Sinne zurück und erkannte, daß die Stände tatsächlich nur der Gewalt und Übermacht hatten weichen müssen. Sie nahm die Deprekationsschrift der Stände am 25. April 1742 in Gnaden entgegen und erklärte in ihrem Reskripte von 5. Mai 1742 an der Treue und Ergebenheit der Stände in corpore nie gezweifelt zu haben.2) Von Prag aus, wo die Königin die Huldigung am 12. Mai 1743 entgegengenommen hatte, wurden zu dem für den 25. Juni 1743 nach Linz aus- geschriebenen Huldigungstage nach alter Gewohnheit die individuellen Ladeschreiben an die Landesmitglieder unter dem 31. Mai 1743 ausgesandt. Daß Max Lobgott nicht minder wie alle anderen ein solches erhielt3) und sehr bald darauf mit Dekret v. 12. Jänner 1744 in Anerkennung seiner gar ausnahmsweise!! ersprießlichen Dienste zum königl. Geh. Rate erhoben wurde, beweist zur Genüge, wie bereit die Königin war, die Zwangslage anzuerkennen und den begangenen Fehler nicht höher einzuschätzen, als er es verdiente. Er wurde auch nach dem Ableben Joh. Leo- polds als Ältester ohne Anstand am 28. Novemb. 1746 mit dem Obersterblandsilber- kämmereramte belehnt. 25. Juni 1743 in Linz f. Maria Theresia. Bei der Erbhuldigung, die der wirklichen angestammten Herrin am 25. Juni 1743 dargebracht wurde, erwähnt sie auch mit keinem Worte des bedauerlichen Zwischenfalles. »Die Königin — sagt Khevenhüller — welche sich wegen ihres gesegneten Standes in dem Galasessel tragen ließ, gab bei Dero Zurückkunft aus dem Hochamte für erst der ständischen Deputation, welche sie zur Einnehmung der Erbhuldigung invi- tirt, in Dero Wohnzimmer Audienz und verfügte sich sodann in die Ritterstuben, wo der actus homogialis antiquo ritu vor sich ging. Der Graf v. Seilern qua Österreich. Kanzler machte die erste Anrede, worauf die Königin selbsten mit ihrer bekannten liebreichen Stimme und herzigen Contenance zu reden anfing, jedoch geflißentlich nur in denen ge- wöhnlichen generalibus verbliebe und vor allem praescendirte, was die bei letzterer Re- volution vorbeigegangenen Mißhandlungen und Illegalitäten berühren und rappelliren durfte, zumalen hiesigen Landes bereits die Inquisition hinüber beschehen und die Abo- lition erfolgt wäre. I. M. hatten in Dero Allocution bei der Huldigung zu Prag (wie wohl die Inquisition zur selben Zeit am heftigsten getrieben wurde) die nämliche mild- reichste Moderation gebraucht, welche Ihnen zwar, wie Sie sich diesfalls gegen mir im Vertrauen herauszulassen geruhet, ein und andere hitzige Köpfe widerrathen wollen . . .« »Zu Mittag speisten I. M. öffentlich und von denen Erbämtern dem Herkommen gemäß bedienet, welche nach gehobener kgl. Tafel zu denen für sie in denen angewie- senen Zimmern zubereiteten Tische, deren jeglicher nebst dem Principalen auf 12 Couverts gedeckt war, sich verfügten.«4) *) Arneth, Maria Theresia. II. n und 462 nach den Berichten des venezian. Botschafters Capello. 2) Stauber, Histor. Ephemeriden. S. 79. — Spann, Leben Hohenecks 1. c. — Pritz, 1. c. II. 508. 3) Arch. Greill. 4) Schütter, Tagebuch des Fst. Joh. Jos. Khevenhüller v. J. 1743, p. 159 u. 160. 38 Bei dieser Huldigung, über welche kein Erinnerungsbüchlein, wie bei den in Wien abgehaltenen, vorhanden ist, übte Joh. Leopold seine Funktionen nicht selbst aus, son- dern ließ sich durch seinen Bruder vertreten. Die Erlaubnis hiezu wurde durch königl. Dekret ddto. Linz 22. Juni 1743 dahin erteilt, daß sich Joh. Leopold durch den Wirkl. Geheimen Rat und Österreich. Hofvizekanzler Joh. Ferdinand Grafen von Kuefstein, Erbsilberkämmerer usw. als dem ohnedem nächsten Erbamtsanwärter vertreten lassen könne, welcher sowohl für sich selbst als auch für diese Vertretung zu erscheinen hat. Gleichzeitig erhielt dieser die gewöhnliche Instruktion. x) Der Oberstsilberkämmerer Graf Joh. Adolph von Althann wurde angewiesen, ihm dem Obersterblandsilberkämmerer seine Amtsuntergebenen am bestimmten Tage der Huldigung pro hac functione homagiali in der Frühe vor dem öffentlichen Zuge in die Pfarrkirche in der Ritterstube anweise, welcher bei der Tafel die Aufgabe hatte, die Speisen aufzusetzen und wegzunehmen. Er hatte sich bei der Tafel, nach der bei- gegebenen Zeichnung sowohl als in der Kapelle neben dem Erbkuchelmeister aufzu- stellen. '2) Wie es mit seiner eigenen Tafel gehalten wurde, und welches dabei seine Gäste waren, ist nicht gesagt, nur, daß er nicht mehr als elf Personen einladen möge. Fideikommiß. Verschönerungen. Bauten. Greillenstein. Ohne uns vom Glänze dieser immerhin nur formellen Repräsentation nach außen blenden zu lassen, müssen wir einen Blick auf das Fideikommiß als solches werfen. Wir haben schon gesehen, mit welcher eifrigen Bemühung er die Administration leitete und den Stand des Besitzes möglichst vermehrte. Namentlich geschah dies durch die Wid- mung der Herrschaft Hohenkrän, über welche bereits gesprochen wurde. Die Über- tragung derselben, respektive ihres Wertes nach Österreich erfolgte nach dem Verkauf derselben an Frhn. v. Reischach i. J. 1747 durch Joh. Ferdinand, bei dem das Nähere zu sagen sein wird. Angesichts des Wertzuwachses, den das Fideikommiß durch diese Herrschaft, die ihm gehörte, gewann, und der ihm durch die Administration und die künstlerisch her- vorragenden Bauten, teils weltlichen, teils kirchlichen, mit denen er die Herrschaft begabte, verursachten höheren Ausgaben sowie infolge der in den Kriegsjahren 1741 und 1742 dort erlittenen Verwüstungen, von denen schon gesprochen wurde, sah er sich genötigt, am 26. Febr. 1742 in einem Majestätsgesuche um die Bewilligung für Anweisung von 20.000 fl. zu bitten. Es ging nicht ohne Schwierigkeiten, da die Brüder Ernst und Anton verstorben waren und Nachkommenschaft hinterlassen hatten, und der Curator ad actum Gf. Adam v. Rottal nicht gleich zustimmen wollte. Auch Joh. Ferdinand und die Witwe des Joh. Ernst, Cäcila geb. Steinpeiss, waren dagegen. Dennoch erfolgte am 31. Juli dess. J. die Konsenserteilung der Königin auf Antrag des Landmarschalls Gf. Harr ach unter gewissen Sicherungen.3) Wenn auch die Summe im Verhältnisse zum Werte des Fideikommiß gewiß be- scheiden genannt werden muß, so war sie doch nach dem damaligen Stande des Geldes nicht unbedeutend, aber wohl kaum genügend. Denn mit der Ungunst der Zeiten scheinen die glänzenden Verhältnisse, in denen sich Joh. Leopold befand, nach und nach so sehr zurückgegangen zu sein, daß er sogar den goldenen Erbpokal zeitweise bis zur späteren Rücklösung zu verpfänden genötigt war. Nach seinem Ableben verursachte die Separation zwischen Allod und Fideikommiß langwierige Verhandlungen zwischen dem Gf. Franz Anton Lamberg als Kurator des Fideikommiß und jenem der allodialen Verlassen- schaft sowie seinem Bruder und Nachfolger Joh. Ferdinand, welche erst zu dessen Sohnes Zeiten in Verbindung mit der Auseinandersetzung über Hohenkrän zur Erledi- gung gelangten und dabei zu berühren sein werden.4) l) Orig.Dekret im Arch. Greill. '-) StA. Ceremoniell 1743. C. A. K. 36*. 3) Ldsgr. Registratur. F. C. I. 4) Ldger. 1. c. u. Arch. Greill. Inv. Greill. n— 25, 83, 195—203. 39 Mag er ausgegeben haben was immer, es war nicht verloren. Noch heute bewun- dern seine Nachfolger die Schöpfungen, die nach Jahrhunderten noch Zeugnis ablegen von seiner Sorgfalt und von dem hohen künstlerischen Empfinden, das alle seine Bauten, profane wie kirchliche, durchweht. Selbst in den geringeren, den Wirtschaftgebäuden, finden wir den Stempel des hochgebildeten Geistes, dem alles Gewöhnliche fremd war. Überall ist irgendeine Verschönerung, ein Zierat angebracht, der von feinem Kunstverständnis beredtes Zeugnis ablegt. Die älteren Baulichkeiten stammten zumeist noch aus der Zeit seines Vaters. Er vermehrte sie gleich nach seinem Antritte schon i. J. 1700 durch die Anlage eines großen Kellers neben dem Schlosse und dem Bau der Reitschule darüber. Von dieser ist leider nichts mehr zu sehen, als das Allianzwappen Kuefstein-Kollonitsch und die in den Anlagen heute als Bänke dienenden kunstvoll geschnittenen Steine, die auf die prächtige Ausstattung, zu der sie gedient haben, schließen lassen. Auch der Keller, sonst mit den Zehentweinen gefüllt, trauert um seinen verlorenen Inhalt. An Wirtschaftsgebäuden wurde i. J. 1709 der Viehstall im Meierhof erweitert und die Schießstatt vom Fundament auf mit einem gepflasterten Kasten (Tenne) wie auch die Windmühle neu erbaut. Beide Objekte sind leider nicht mehr vorhanden. Dann kam 17 16 das sogen, herobere Fasan- oder Jägerhaus hinzu, gleichfalls neu erbaut, und 172 1 der neue Stadl beim Teich, der gleichfalls seitdem durch andere ersetzt wurde. Im J. 17 16 wurde der Bau der Tiergartenmauer begonnen und 1724 beendigt, also 8 Jahre lang daran ge- arbeitet. Sie wird in der damaligen Notiz auf 1409 Klafter »ohne der Mauer beim Fall- gatter« angegeben, wofür an Maurerlohn 1 fl. 30 kr. per Klafter bezahlt wurden. Nach heutigem Ausmaße rund 3 Kilometer. Die Mauer ist ohne eigentliche Fundamente er- richtet, hält aber heute noch mit Ausnahme einiger Stellen, wo sie durch menschliche Bemühungen beschädigt wurde.1) Was das Schloß selbst betrifft, so ließ Joh. Leopold schon i. J. 1709, in welchem ihm am 23. April sein einziger Sohn Hans Georg Wilhelm geboren wurde, das Schloß- dach mit Ziegeln neu eindecken und beide Schloßtürme frisch mit Blech überziehen. Der kleinere Turm ist seitdem kassiert worden, dagegen ist der große Turm von jeher von vier kleineren flankiert gewesen, sogen. Ghibellinentürme, die gleichfalls mit Blech ge- sichert waren. In dem Knopfe befand sich die Denkschrift, welche bei Vollendung des Schloßbaues i. J. 1588 von Hans Georg III. darin niedergelegt worden war und im zweiten Bande wiedergegeben wurde.2) Nach der Renovierung erhielt sie wieder ihren alten Platz zugleich mit der neuen Denkschrift, welche folgendermaßen lautet: Renovatum anno salutis nostrae 1709 Den 20. Tag des Monats Juli im obbemelten Jahr ist dieser Knopf auf Befehl des Hoch u wohlgebornen Hn. Hn. Hanns Leopold des Hl. Rom. Reichs Grafen v. Kuef- stein, Freiherr zu Greillenstein und Spitz, Herr der Herrschaften Feinfeld, Burg- schleinitz, Schauenstein, Atzelsdorf, Kirchberg a. Wald und Limbach, der Rom. kais. Maj. Joseph I. wirkl. Kämmerer und Rath des N.-ö. Landrechtes wie auch Erb- silberkämmerer beider Erzherzogtümer ob und unter d. Enns, — hat zur Gemahn Maria Francisca Gfin. Kuefstein geb. Gfin. Collonitsch, von welcher Er den 23. April d. J. einen männlichen Erben bekommen, welcher in der Hl. Taufe Hans Georg Wilhelm den Namen empfangen. Der Allmächtige wolle diese ganze Familie, Schloß und was einzugehörig in seinen göttlichen allerhöchsten Schutz und Schirm erhalten und bewahren, durch welchen dieser Thurm auf seinen Befehl dieses Jähr neu gedeckt, die Schißstatt vom Fundament auf, wie auch die Windmühle erbaut worden. Zu dieser Zeit ist Krieg wider Frankreich wegen der Spanischen Monarchie, in- gleichen hat Schweden und Moskau Krieg wegen der Polnischen Krön. A°. 1700 ist der Keller und die Reitschul, A°. 1705 der Floriani und Mohrenbrunn zu Greillen- stein erbauet worden. 1) Urbare und Notizen im Justizprotokoll und im Turmknopf. 2) Diese Studien II. 266; Knopf = Turmknauf ist die Turmspitze. 40 A°. 170g. Der Eymer Wein gilt 2 fl. 15 kr., jeder Metzen 1 fl. 30 kr., Korn 1 fl., — Metzen Haber 36 kr. Dies Jahr hat es auch erschreckliche Wassergüsse gehabt, daß 3 Mal das Wasser Mannshoch durch den Maierhof und Stadl grunnen ist. Gott verhüt ferner das Unglück. Actum Schloß Greillenstein ut supra. Hans Leopold Graf v. Kuefstein. Hans Georg Eberl, Secretär. Simon Tanzer, Kastner. Martin Tod, Verwalter. Matth. Popp, Zimmermeister. Hans Georg Schuster, Klampferer. Joh. Georg Waitz, Vergolder. Die Hauptschöpfung Joh. Leopolds aber war die Umgestaltung der vorderen Fassade des Schlosses und die Verschönerung derselben sowie der Umgebung mit Kunstwerken, welche in harmonischen Einklang mit der alten Anlage gebracht wurden. Der ernste Renaissancebau erhielt durch die im Louis XV. -Stile gehaltenen Umände- rungen mit Hilfe der zahlreichen Obelisken, Sphinxen und spielenden Puttis einen heiteren Charakter, welcher die Hauptansicht des Schlosses, wie Dr. Tietze in seiner ausgezeich- neten Darstellung in der Kunsttopographie sagt, zu einer der reizvollsten in Österreich gestaltet. 2) Vor dem Hauptportale, neben dem schönen Eisengitter, lagern zwei kolossale Barock- löwen und über der Brücke, die zur Einfahrt führt, wird diese von zwei Mohren mit dem Schwerte bewacht, diese das Kuefsteinsche, jene Löwen das Kollonitsche Wappen repräsentierend, und ober dem Tore, neben dem Kapellenfenster, knien zwei schön ge- haltene weibliche Heilige, während darüber das Allianzwappen schwebt, die gemeinsamen Schöpfer der Kunstwerke symbolisierend. Die der Hauptfassade gegenüberliegende Mauer des Schloßgrabens ist mit einer künstlich geformten Balustrade gekrönt, auf welcher jederseits eine schön modellierte Sphinx, die von Malern besonders bewundert wird, die Mitte hält und links und rechts von Vasen und reizenden Gruppen sich balgender Puttis umgeben wird. Die vier Enden sind durch Obelisken abgeschlossen, die an ihrer Spitze vergoldete Kuppeln und unauf- lösbar verschlungene Monogramme tragen. Diese Fassade scheint nach einer Notiz in unserem sehr zu schätzenden Justiz- protokolle, welches sagt, daß die »Fadgade auf dem Blatz i. J. 1722 gemacht wurde«, in diesem Jahre beendigt worden zu sein. Schon früher, i. J. 1705, war der Floriani und Mohrenbrunn auf dem Platz vor dem Schlosse erbaut worden. In der Mitte steht eine schwungvolle Statue des hl. Florian (von Philippus Rochus Eberl)2); für dessen Festtag ein Hochamt mit Prozession gleichzeitig gestiftet wurde. Das Bassin stellt ein kunstvoll abgezirkeltes Doppeldreieck dar. Jedes Feld der steinernen Brüstung zeigt skulpiert den Mohren und Löwen in trau- licher Begrüßung und hinter jedem eine Burg. An der Vorderseite Brustbilder der Kaiser Leopold I., Joseph I. und Carl VI. Ob die Vasen, welche im Innern des Schloßhofes dessen Zweiteilung so glücklich abschließen, noch in die Zeit Hans Georgs oder auch in jene Joh. Leopolds zu rechnen sind, möge dahingestellt bleiben. Familientraditionen sind nicht immer ganz im Einklang mit der Kunstgeschichte. Jedenfalls kommen dieselben Vasen in Fischer von Erlachs großem Architekturwerke vor, als vase du soleil, des Dieux Marins und des Tritons et de l'Immortalite de l'äme. Im vorigen Bande wurde schon darüber gesprochen.^) In den Notizen aus der Zeit Joh. Leopolds wird nichts davon gesagt. *) N.-ö. Kunsttopographie V. 473 und Separatabdruck Greillenstein. 2) Von demselben Meister rührt eine edel gehaltene Pietägruppe v. 1729 auf dem Wege zur Pfarre her, die jetzt auf herrschaftlichem Grunde steht. Phil. Rochus war wahrscheinlich mit dem gleichzeitigen herrschaftl. Sekretär Hans Georg Eberl verwandt. Ein H. Georg Eberl ver- machte i. J. 1740 der Kirche v. Hohenaich 100 fl. auf Messen, und ein anderer war Tabernwirt in Greillenstein. 3) Diese Stud. III, 387. Löwe bei der Schloßbrücke und Balustrade im Hof von Greillenstein 41 Ebensowenig von den prächtigen Toren und Gittern, die den sogen. Neuen Garten einfassen und gleichfalls der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts angehören sollen. Vorher gewiß nicht, ob vielleicht etwas später, kann fraglich gemacht werden. Dasselbe ist von dem unweit gelegenen Forellenteiche zu sagen, der aus einem Schäfertempel einen monumentalen wasserspeienden Drachen und einen künstlichen Wasserfall über 70 Steinstufen ä la Versaille versorgte und von einer heiteren Gesell- schaft von Zwergfiguren umrahmt war. Prächtige schwere Muscheln liegen noch heute neben der Kaskade, deren Wasser, wie P. Endl sehr hübsch schreibt, über eine Unzahl kleiner Staffeln murmelnd und plätschernd unter dem kühlenden Schatten des Buchen- waldes hinab ins Tal sprang, wo im kühlen Grunde die Forellen ihr Spiel trieben. ') Es ist nicht leicht möglich, durch Beschreibung einen auch nur annähernden Be- griff von der Disposition der Figuren und Gruppen und ihrer Wirkung zu geben. Einige Veduten werden anschaulicher wirken. Alles weist auf eine gediegene künstlerische Hand und ist nach guten Meistern von geübten, vielleicht italienischen Steinmetzen, wahrscheinlich aus den eigenen Sandstein- brüchen bei Zogeisdorf gemeißelt. Leider ist vieles lädiert und manches verloren gegangen, wie z. B. der Kopf einer schönen Amphitrite, einige Figuren usw. Glücklicherweise ist ein zuweilen heiter wirkendes Verzeichnis erhalten, welches i. J. 1767 angefertigt wurde, als es sich darum handelte, die langen gerichtlichen Ver- handlungen über die Separation des Allods vom Fideikommiß zu beendigen. Die bau- lichen Meliorationen wurden für die Erben geschätzt, und zwar die Tiergartenmauer2) auf 4561 fl., eisernes Gittertor 150 fl., Statuen 1339 fl. Mit A. H. Resolution v. 5. Mai 1768 entschied K. Maria Theresia, daß alles um 1000 fl. vom Fideikommiß zu übernehmen3), wofür wir heute noch der großen Kaiserin dankbar zu sein allen Anlaß haben. Denn der Vergleich zeigt, daß die meisten der Gegenstände, außer einigen Statuen und der Hälfte der kleineren Scherzfiguren, tatsächlich noch vorhanden sind. Zur Steuer der Wahrheit muß gesagt werden, daß die Vasen des Hofes in der Liste der Leöpoldinischen Werke mitbegriffen waren, aber auch andere, die unzweifelhaft seinen Eltern zuzuschreiben sind, wie z. B. deren Allianzwappen. Nicht erwähnt aber ist der Neue Garten mit seinen Gittern und Vasen, noch auch die ganze Wasserkunst, beides könnte also doch erst später hinzugekommen sein, wenn nicht etwa schon früher. Wenden wir uns nun vom Weltlichen zur Heiligkeit und begeben wir uns in die schon im vorigen Bande besprochene Gruftkapelle in dem damals untertänigen Orte Röhrenbach, zu welchem Greillenstein heute gehört. Spitals- und Messenstiftung. Wir wissen, daß Gruft und Kapelle schon von Hans Georg errichtet wurde. Im Art. 2 seines Testamentes hatte er bestimmt, »daß ich in dem Spital zu Greillenstein in der neuen Gruft so ich hab machen lassen, ohne einiger Pracht beigesetzt werde und mein FideicommißErbe soll schuldig sein, die Stiftungen so ich allda gemacht, sowol wegen Unterhaltung sechs armer Unterthanen, als auch wegen der wöchentlich vier gestifteten hl. Messen, so von Altenburg aus sollen ver- richtet werden, wie derselbe Stiftbrief lautet, fleißig zu halten, zu welchem Ende der vier Messen dem Fideicommißherrn der Zehent zu Neupölla nur um die Hälfte dessen, was solcher werth ist, zugeraittet wird«. Er soll also in der neuen Gruft beigesetzt und die allda gemachten Stiftungen des Spitals und der Messen ausgeführt werden. Dazu bedurfte es vor allem der Ge- nehmigung des Prälaten von Altenburg, als des geistlichen Vorgesetzten der Pfarre. Schon am 1. Juni 1699, also kaum zwei Monate nach dem Ableben des Hans Georg, kam der feierliche Vertrag mit dem Abt und Konvente des Stiftes Altenburg 1) P. Friedr. Endl, Horner Boden I. Greillenstein. 2) Die Länge der Mauer wird angegeben i. d. J. 1706, 1716 u. 1767 auf 1200, 1409 u. 1914 Klafter; heutige Messung rund 3 Kilometer. 3) Ldsgr. Registr. F. C. I. 42 zum Abschluß, unterschrieben in Wien vom Abt Raimundus und P. Robert, Prior, sowie Graf Geiersperg und Frhn. von Hackelberg als Zeugen. Der i. Artikel enthält die Bewilligung, in der Spitalkapelle zwischen Greillen- stein und Röhrenbach eine Gruft für das ganze gräfliche Haus von Kuefstein zu erbauen, ohne Präjudiz für die pfarrlichen Stolrechte. Nach Art. 2 sollen von den auf der Pfarre Röhrenbach wohnenden Geistlichen wöchentlich, ausgenommen die Karwoche, vier hl. Messen gelesen werden, und zwar je zwei für die in der Gruft Ruhenden, die dritte zu Ehren unserer lieben Frau und die vierte zu Ehren der hl. Anna. Dafür sollen 30) aus den Greillensteiner Renten 100 fl. Rhein, jährlich entrichtet werden. Art. 4 ver- pfändet dafür den erkauften Zehent zu Neupölla. Und wenn die Herrschaft sich in Greillenstein befindet, soll von der Pfarrgeistlichkeit in der Schloßkapelle an Sonn- und Feiertagen Messe zelebriert werden gegen eine Diskretion, die sich jährlich nicht höher als 5 fl. belaufen darf. In unzertrennlichem Konnexe mit der Messenstiftung steht nicht nur die eigens dafür errichtete Kapelle über der Gruft, sondern auch das damit verbundene Spital oder Hospiz, welches gestiftet wurde für 6 herrschaftliche Diener und Untertanen, 3 Weiber und 3 Männer. Die Spitalsordnung bestimmt ausführlich die Gebets- und Tageseinteilung sowie die Natural- und Geldbezüge der Pfründner. Spezielle Bestimmungen wurden von Anna Franzisca hinzugefügt und noch einige Messen dazu gestiftet.1) Die Kapelle wurde von Joh. Leopold in würdigster Weise fertiggestellt und künstlerisch prächtig ausgeschmückt, wie später beschrieben werden wird. Nach diesem kurzen Rückblicke auf die Gründungsgeschichte der doppelten Stiftung treten wir, von dem über dem Eingange angebrachten nachstehenden Chronogramme be- grüßt, in die Kapelle selbst: P.AX : SEMPlTERNA : DAblTVR : KVEFSTEINlANlS : hIC : qVlESCENTlBVS. Damit ist die Vollendung des Werkes auf d. J. 1737 fixiert. Joh. Leopold als Nachfolger war gewissenhaft bemüht, den Intentionen seines Vaters nachzukommen und die Kapelle möglichst würdig auszuschmücken. Sie ist der hl. Anna, der Patronin seiner Mutter, geweiht, und zeigt im Innern eine stilgemäße An- lage. Hinter der freistehenden Mensa erheben sich schöne in Stuckmarmor aufgebaute Säulen, über welchen der hl. Johannes der Täufer in Lebensgröße steht als Patron der ganzen Familie, da alle Mitglieder derselben in der Taufe seinen Namen erhalten. Neben ihm andere Heilige. Das große Altarbild stellt die heilige Familie mit der Mutter Anna dar und zeigt im Hintergrunde das Schloß Greillenstein.2) Von den damals in der Kapelle befindlichen Grabmonumenten des Paul von Hocher, des Ersten, der in der Gruft beigesetzt wurde, sowie des Hans Georg und der Anna Franzisca, ist schon im vorigen Bande gesprochen und Darstellung gegeben worden. Jene des Joh. Leopold und der Maria Franzisca, die sich beide noch zu ihren Leb- zeiten setzen ließen, werden gleichfalls abgebildet werden. Sie bilden eine stimmungs- volle Zierde der Kapelle und verdanken ihre Entstehung offenbar einem vortrefflichen Künstler. Die Kapelle, in schönen, würdigen Barockformen angelegt, hat im Zentrum eine Art Rotundenform erhalten, mit breiten, die Seitenwände nahezu ganz ausfüllenden Fenstern, die volles Licht hereinströmen lassen sollten, um die Ausschmückung mit Fresken zu er- lauben. Und diese Gemälde sollten den herrlichsten Schmuck der Kapelle bilden. Tatsäch- lich scheinen sie in der packenden Macht der Komposition und der Farbenwirkung ge- wissermaßen über den engen Raum hinausgreifen und die Fesseln der beschränkenden Architektur sprengen zu wollen. Wenn gesagt wird, daß sie von Paul Troger, dem sogen. Österreich. Rubens stammen, und zwar aus seiner besten Zeit, in welcher er auch 1) v. Burger, Altenburg, S. 152 u. 276. 2) Das große Bild, welches sehr lädiert war, wurde dank der Sorgfalt der Gfin. Maria Magda, Gattin des Schreibers, nach Tunlichkeit restauriert. cd r— I cd cd M «3 !=! Ph Ü5 f-l cd öS w • »— < N fl c3 Ph cö •|-H ^ 'S p! o O 02 1-3 ö PI CO o 1-3 PI X) CO cb CD CO a CO Ph CD 43 die vielbewunderten Werke im benachbarten Stifte Altenburg schuf, bedarf es keiner weiteren Anpreisung, nur stummen Dankes. Zur Darstellung wählte der Künstler, der Bestimmung des Werkes entsprechend, das jüngste Gericht. Der Heiland als Weltenrichter mit überaus mildem Ausdruck, von Strahlenglorie umgeben, in zarten Halbtönen, umgeben von der hl. Jungfrau und bittenden Heiligen, gegenüber die 12 Apostel. In den Zwickeln links vom Throne packende Mo- mente der Qualen der Hölle, rechts aber bei den Begnadigten ein Sarkophag, aus welchem Joh. Leopold und Maria Franzisca auferstehen. In der Wölbung über dem Altare Auge Gottes mit anbetenden Engeln, im Empire über der Orgel eine wunderbare hl. Cäcilia mit musizierenden Engeln. Auch hier spottet die Erhabenheit der Darstellung jedes Versuches der Beschrei- bung. Die hier beigegebenen Abbildungen werden eine bessere Idee ihrer Schönheit der Konzeption und der Durchführung bieten. Die Fresken der Mittelwölbung tragen die Signatur P. Troger inven. A. 1737. Diese Jahreszahl stimmt mit dem oben erwähnten Chronogramm überein. Doch ist die Kapelle jedenfalls schon früher konsekriert worden. Schon i. J. 1708 soll die Kapelle, welche damals bereits als schön und andacht- erweckend bezeichnet wird, und mit einem schönen Altare versehen war, geweiht worden sein.1) Die Weihe scheint später wiederholt worden zu sein. Denn Maria Franzisca lud im Juli 1723 den Rektor des Piaristenkollegs in Hörn zur Weihe auf den Sonntag nach dem 20. Juli ein. »Ad dedicationem Ecclesiae in Kreullenstein Illustrissima ipsa de Kueffstein Patrem Rectorem pro subsequenti Dominica invitavit.« 2) Eine Verwechslung mit der Pfarrkirche von Röhrenbach, die um dieselbe Zeit von Joh. Leopold im Verein mit dem Prälaten von Altenburg umgebaut und neu hergestellt wurde, kann nicht vorliegen. Denn diese wurde erst im nächsten Jahre vom Fürstbischof Joseph Dominicus von Lamberg von Passau konsekriert, welcher am 16. und 17. Juli 1724 in Stift Zwettl gefirmt hatte und mit dem Gf. Joh. Leopold v. Kuefstein in dessen Schloß Greillenstein gereist war, um die benachbarte neu- gebaute Pfarrkirche zu konsekrieren.3) Noch heute besitzt letztere schöne, von der Hand Maria Franziscas gestickte Paramente, welche vom Hn. Pfarrer sorgsam konserviert wurden.4) Kirchberg a. W. Hand in Hand mit diesen Bauten und Verschönerungen in Greillenstein gingen ähnliche künstlerische Schöpfungen und Stiftungen in dem nicht sehr entfernt gelegenen Kirchberg a. Wald, wo die Ehegatten oft und gern weilten, und Maria Franzisca, die eigentliche Besitzerin, nach dem Ableben Joh. Leopolds als Witwe wohnte und ihr Leben beschloß. Das erste große Werk, welches er dort unternahm, war die Erbauung der Pfarr- kirche sowie des Turmes und die Besorgung der inneren Einrichtung. Das Gotteshaus ließ Joh. Leopold im Jahre 1709 vom Fundament aus neu erbauen auf demselben Platze, wo das baufällig gewordene alte, dem hl. Ulrich geweihte, gestanden hatte, so daß kein Stein von diesem an seinem alten Orte geblieben, wie das Memorabilienbuch der dortigen Pfarre sagt, dem diese Beschreibung entnommen ist. Die Kosten beliefen sich auf 20.000 fl., von denen er selbst die Hälfte aus eigenen Mitteln trug. Daher er auch dem Konsistorium die Bitte stellen durfte, die Kirche möge dem hl. Johannes d. Täufer als Patron unterstellt werden, dessen Namen alle Mitglieder der Familie tragen. Zum ewigen Andenken ließ er die Namen der Patrone aller Grafen und Gräfinnen von Kuef- stein im Tabernakel des Hochaltars eingravieren und neben diesen die prachtvollen Statuen der Hl. Petrus, Leopoldus, Anna, Franzisca, Antonius und Carolus sowie 1) Tietze in s. Kunsttopographie nach einer Notiz des Dekanatsarchivs von Raabs. 2) Annalen des Piaristenkollegs in Hörn: Tom. E, p. 50. Gütige Mitteilung des P. Fried- rich Endl. 3) Geschtl. Beil. VI. 491. Gedenkbuch Weitra, S. 176. *) Pfarre Röhrenbach. Inventar v. 1727. 44 die Brustreliefs der Hl. Georg und Wilhelm aufstellen. Alljährlich sollen dort nach dem Dreikönigstage zwei Hochämter für die Familie gelesen werden. Die beiden Seitenaltäre, die Kanzel und die Orgel sowie die schönen Türen und die Uhr auf dem Turme sind gleichfalls von Joh. Leopold gestiftet, ebenso wie das noch schönere Glockengeläute. Die große Glocke (28 Ztr.) trägt die Inschrift: Hanns Leopold Graf v. Kueff- stein hat mich gießen lassen und diese Pfarrkirche erbauen lassen A°. 17 13. Die Elf-Uhrglocke (12 Ztr.): Maria Franzisca Graefin von Kuefstein geb. Graefin von Kollonitsch zu Erhaltung ihres Geschlechts A°. 1713. Beide Glocken sind von Mathias Prininger in Krems gegossen und jede trägt das betreffende Wappen ihres Namens. Über dem Eingangstore der Umfassungsmauer steht die Inschrift: Joannes Leo- poldus a Kuefstein und über dem Kircheneingange eine Statue der unbefleckten Emp- fängnis mit dem auf 17 12 deutenden Chronogramm der Legende: Fuit Mater Dei ergo absque peccato. Darunter das Kuefsteinsche Wappen in Stein gehauen. Nachdem das Gotteshaus vollendet und ordentlich eingerichtet war, wurde es am 17. Septemb. 1713 durch den Bischof Sigismund Graf Kollonitsch, damals Bischof von Waizen, im Namen der hl. Dreifaltigkeit und S'. Joannes Bapt. geweiht. Wenige Jahre später stiftete Joh. Leopold in Kirchberg ein ähnliches Spital recte Hospiz wie in Greillenstein, gleichfalls für sechs arme Diener oder Untertanen als Altersversorgung. Der Stiftsbrief v. J. 17 19 ist im dortigen Grundbuche eingetragen. Die schöne Dreifaltigkeitssäule auf dem Marktplatze mit dem Kuefsteinschen Wappen erinnert an die i. J. 17 12 ausgebrochene verheerende Pest und die Stiftung der Dreifaltigkeitsbruderschaft i. J. 17 14. Die Verehrung, welche besonders der hl. Dreifaltigkeit bezeugt wurde, bewog auch J. Leopold, der Schloßkapelle, welche er neu erbaute, dieselbe Widmung zu geben.1) Diese Kapelle ist, wie die N.-ö. Topographie sagt2), mit Hinsicht auf ihre Bestim- mung großartig und herrlich zu nennen. Sie enthält zwei dem hl. Antonius v. Padua und Johann Nepom. geweihte Seitenaltäre, eine Kanzel, zwei Chöre und eine Orgel. Das Gemälde in der Kuppel ist vom Kremser Schmidt, also ein würdiges Pendant zu jenem in Greillstein. Auf dem Altarbilde ist Schloß Greillenstein und die Kirche von Röhrenbach zu sehen. Die Konsekrierung nahm wieder Sigismund Gf. Kollonitsch, damals schon der erste Erzbischof von Wien und Kardinal, am 10. Oktob. 1733 vor, wie er auch im Schloßparke die Mariahilf kapeile i. J. 1739 geweiht hat, welche die Inschrift erhielt: Piis servis in suis dubiis virgo Maria succurre! Im Volke geht noch die Legende, daß der Hr. Graf dort sein Morgengebet zu verrichten die Gewohnheit hatte.3) Weit über Kirchberg hinaus erstrekte sich die glaubenseifrige Sorgfalt des Ehe- paares. Als i. J. 1721 der 100 jähr. Gedächtnistag der im vorigen Bande näher bespro- chenen mirakulösen Bekehrung des Ernst von Kollonitsch, Großvaters der Maria Franzisca und Vaters des Kardinals, in der Kirche von Hoheneich, die zu Kirch- berg gehörte, begangen wurde, ließ sie in Gemeinschaft mit ihrem Gatten bis zu dem zwei Stunden entfernten Hoheneich eine Reihe von 16 Leidensstationen errichten, die alle künstlerisch ausgebildete Darstellungen mit je zwei Engeln, die die Wappen beider Familien darüber hielten, brachten, heute aber leider kaum mehr schwache Reste aufweisen. Es arbeiteten damals viele Steinmetze in der Gegend, wie das Pfarrbuch bemerkt. So dürften auch die Arbeiten in Greillenstein durch solche verfertigt worden sein, wobei italienische, künstlerisch geschulte Arbeiter mitgewirkt haben, wie dies in Namiest der Fall war. Und noch im J. 1740 ließ Johann Leopold und Maria Franzisca bei dem Gotteshause, welches sie als den Geburtsort ihres Glaubens besonders verehrten, eine hl. Grabkapelle errichten. x) Memorabilienbuch der Pfarre Kirchberg a. Wald. •) N.-ö. Topographie V. 131. 3) Memorabilienb. 1. c. 45 Sie war es, welche die Kirchen von Hohenaich und Kirchberg sowie auch jene von Röhrenbach mit kunstvoll gestickten Paramenten bedachte, wobei sich auch ihre Porträts befanden. ') Es ist ersichtlich, daß Kirchberg das Hauptzentrum ihrer der Frömmigkeit ge- weihten Schöpfungen war, die, wie alles, was Joh. Leopold in Angriff nahm, groß an- gelegt und von geläutertem Kunstsinne getragen waren. Einige Abbildungen werden da- von Zeugnis ablegen. Namiest. Ebenso prächtige Werke wurden in dem etwas später in den Besitz Joh. Leo- polds gelangten Namiest geschaffen. Auch dort ging die Gründung eines Spitals, und zwar für 12 arbeitsunfähige alte Diener oder Untertanen voran, wodurch sich die Zahl seiner Wohltätigkeitsstiftungen auf drei Spitäler erhöhte, so daß in dieser Epoche mit jenen, die seine Mutter schon in Litschau und Pottenbrunn gegründet hatte, nicht weniger als fünf derartige humanitäre Institutionen der Familie ihren Ursprung zu ver- danken haben. Die Pfarre und Dekanatskirche Johann Bapt., welche i. J. 1629 durch Brand ver- nichtet worden und danach von der Herrschaft wieder aufgebaut worden war, wurde von Maria Franzisca und Joh. Leopold mit sieben Altären und den ringsum stehenden steinernen Bildsäulen von Heiligen bereichert. Beide genannten Besitzer erbauten auch um 1738 den jetzigen Pfarrhof nebst dem Schulgebäude und die schöne Steinbrücke von sieben Bögen über die Oslava, welche sie mit 20 von italien. Künstlern trefflich ge- meißelten Heiligenstatuen verzierten.2) Die Statuen auf der nach dem Muster der Prager erbauten Brücke sind von an- erkanntem Kunstwert und auch im Schlosse brachte Joh. Leopold noch heute bewun- derte Verschönerungen an. Aus Anlaß des Jubiläums der am 8. September 1621 in der Kirche zu Hohenaich ge- schehenen mirakulösen Bekehrung des evangelischen Gutsherrn Ernst von Kollonitsch3) errichtete dessen Enkelin Maria Franzisca, welche mit ihrem Gatten Joh. Leupold Grafen v. Kuef- stein die Herrschaft Kirchberg überkommen hatte, i. J. 1725 dort bis zu der dazugehörigen Patronatskirche zu Hohenaich, in welcher sich das Wunder begeben hatte, einen Kai varienberg von 16 Leidensstationen aus festem Stein gehauen, mit je zwei Engeln, die die Wappen beider Familien darüber hielten. Die Station mit der Kreuzigung des Herrn ist bei dem herrschaftl. Försterhause noch zu sehen. Gleichfalls für dieselbe Erinnerung erschien i. J. 1727 ein Gedenkbüchlein, welches dem Kuefstein-Kollonitschen Ehepaare gewidmet war als Besitzern der Herrschaft Kirchberg mit Hohenaich, Limbach und Rauchenstein. Es wird darin erinnert, daß von den Söhnen jenes bekehrten Ernst von Kollonitsch, dessen Frau Anna Elisabeth, Tocher des Hans Jacob v. Kufstein gewesen, Leopold, der berühmte Bischof von Wiener- Neustadt, Kardinal, Sigis- mund, erster Erzbischof von Wien, und Innocenz, Karmeliter-Ordenspriester und Missionär in Indien geworden sei. Auch seine Enkelin Maria Franzisca, Gattin des Leopold v. Kuefstein (des Urenkels ihres Großvaters), halte das Gotteshaus Hohenaich in Ehren, welches oftmals von ihr beschenkt wurde.4) So fanden sich davon noch i. J. 1716 vor: »eine schwarze Sammttafel, worauf Ihr° Exe. Fr. Gräfin v. Kuefstein, item ein Tafi" von Ihro hochgräfl. Gnaden Hn. Grafen Leopold v. Kuef- stein sammt Dero Frauen Ehegemalin und Jungen Herrn und Freyla. Den 8. Decb. 1716 verehrten Ihr Gnad. Frau Gräfin Maria Franzisca als regierende Frau der Herrschaft Kirchberg ein blaues reiches Meßgewand, worauf die Kuefstein und Kollonitschischen Wappen, sammt Ma- nique und später ein citronfarbenes mit einem genähten Strich von Kreuzl Naht«, beide samt allen Accessorien. Diese Gegenstände sind nicht mehr vorhanden. Vielleicht wurden sie anläßlich des Kirchenbaues von 1676 verkauft. 5) 1) Dieser Studien III. 346. Memorab.-Buch 1. c. u. N.-ö. Topographie IV. 353. Geschichtl. Beilagen V. 494 — 500. 2) Gregor Wolny, D. Markgrafsch. Mähren III, S. 426. — Das von Wolny gegebene Datum für den Wiederaufbau der Kirche beruht jedenfalls auf Irrtum. Denn i. J. 1639 war Fer- dinand Gf. Werdenberg längst nicht mehr am Leben und seine Familie nicht mehr im Besitze der Herrschaft. 3) Die von Koll. vermauerte Kirchentür tat sich für die Prozession in wunderbarer Weise auf. Wiedemann, II, 639, behauptet, Kollonitsch habe das Wunder fingiert. 4) Gesch. Beil. V. 498 u. 499 u. Topogr. IV. 353. 5) Gesch. Beil. V. 495—497. 46 Im J. 1716 präsentierten die Ehegatten als Patrone den Martin Säule zum Pfarrer von Hohenaich. l) Im Jahre 1735 verpflichtete sich dieser Pfarrer, von dem bei dem Patronatsherrn erliegenden Kapitale von 1400 fl. den Betrag von 1000 fl. zur Erhaltung eines Kaplans und Exonerierung der Kirche zu geben.2) 1740 erbaute Leopold mit seiner Gemahlin im Friedhofe diese Kirche als Abschluß des oben erwähnten Kreuzweges von Kirchberg her nach dem Muster der Grabeskirche in Jeru- salem eine hl. Grabkapelle mit flachem Dache und auf Säulen ruhender Vorhalle, über welche sich eine Kuppel erhebt. Die Meßlizenz ist seit 1746 erloschen.3) Nach einem Verzeichnisse des i. J. 1738 präsentierten Pfarrers Marcus Krellis hatte i. J. 1740 Hans Georg Eberl dort eine Meßstiftung gemacht.4) Vielleicht ist es derselbe, von dem die zwei Statuen in Greillenstein stammen. Familie, Kinder und Enkel. Diese großartigen Schöpfungen waren wohl nur dadurch ermöglicht, daß Ma. Fran- zisca von ihrem eigenen Vermögen viel dazu beitrug, wie sie im ganzen Verlaufe ihrer Ehe sich als musterhafte Gattin bezeigte. Um so schwerer mußte es beide treffen, daß sie keinen männlichen Stammhalter hinterließen. Der erste Sohn Michael wurde schon als Kind bald nach der Geburt hinweggerafft, und der zweite, Johann Georg Wilhelm, geboren am 23. April 1709, wie wir erfahren haben, als das Dach und der Turm reno- viert wurden, sollte schon mit 28 Jahren abberufen werden. Es wird behauptet, er sei von Kindheit an blind gewesen, habe wohl das Augenlicht durch eine Kur wiedererlangt, jedoch in Mannesjahren wieder verloren. 5) Nach seinem in Kirchberg erhaltenen lebens- großen Porträt zeigt er sich als etwa 17 jähriger blühend aussehender hübscher Jüngling mit offenen schönen blauen Augen, die diese Angaben Lügen zu strafen scheinen. An der Seite trägt er das diamantene Wehrgehänge, welches ihm seine Großmutter Anna Franzisca vermacht hat. Er vermählte sich am 20. Novemb. 1730 im Alter von 21 Jahren mit Anna Maria Gräfin von Goetzen, Tochter des Joh. Carl Joseph Graf Goetzen und der Anna Barbara Obitetzkin, Freiin von Obitetz. Die Trauung vollzog der Prälat Pla- cidus Much von Altenburg in der Schloßkapelle zu Greillenstein. Das in der Pfarr- matrikel von Röhrenbach dem jungen Ehepaare gespendete gute votum Deus secund et votum Illorum, welches die Wünsche der ganzen Familie ausdrücken sollte, ging leider nicht in Erfüllung, denn es entsproß kein Sohn, wohl aber drei Töchter dieser Ehe, und zwar Maria Franzisca, Maria Anna und Maria Carolina. Wieder war es der Prälat Placidus, welcher am 10. Jänner 1733 die Taufe der Maria Franzisca vollzog, Paten waren die Großeltern, während jene der Maria Anna, deren Patin ihre Großtante Ma. Antonia v. Kuefstein zu Litschau war, am 4. Fe- bruar 1734 von einem Mitgliede der Familie, dem ob. -Österreich. Vetter Graf Ernst von Kuefstein übernommen worden war. Ernst Joseph war in den geistlichen Stand getreten, er studierte von 1725 — 1729 im collegium Germanicum in Rom und wurde vom Papst Benedict XIII. mit 20 Jahren zum Priester geweiht, bald infulierter Propst zu Asjod in Ungarn und Pfarrer in Straning, später auch fürstl. Passauscher Kon- sistorialrat. Er starb am 4. Februar 1736 in der Leopoldstadt in Wien6), also gerade zwei Jahre nach der in der Schloßkapelle vollzogenen heil. Handlung, und ist in der Gruftkapelle begraben. Sein Epitaphium wird unten wiedergegeben. Die Taufe der dritten Tochter Maria Carolina erfolgte am 12. Mai 1737 durch P. An sei m Springer, wahrscheinlich gleichfalls in der Schloßkapelle, unter der Paten- schaft der Febronia Antonia, verwittibten Freifrau von Rumel, geb. v. Alt- und Neu- Frauenhoffen. ') Gesch. Beil. V. 494. -) Gesch. Beil. V. 500. 3) Gesch. Beil. V. 501. 4) Gesch. Beil. V. 509. 5)Wisgrill, V. 308, auch Ranft, Gen. hist. Nachr. X. 145. °) Epitaphium. — Todtenb. Wien sagt 6. Februar. 47 Die erste Tochter Maria Franzisca starb am 15. April 1746, die zweite, Maria Anna, schon vor dieser, und die dritte, Maria Carolina, heiratete am 26. Juni 1763 den bekannten Oberstwachtmeister Carl Freihn. v. Roelcke, Ritter des Maria Theresienordens. Georg Wilhelm selbst wurde elf Tage nach der Geburt seines letzten Kindes aus diesem Dasein abberufen, zum größten Schmerze seiner Eltern, welcher aus dem ihm gewidmeten Epitaphium rührend hervorquillt. Seine Witwe ging eine zweite Ehe ein. Erst am 29. Septb. 1745 verband sie sich, gleichfalls wieder in der Schloßkapelle Greillenstein, mit Hn. Johann Joseph Jung- wirth, königl. böhmischen Kreishauptmann und Herr der Herrschaft PI atz d in Böhmen. Die Trauung wurde neuerlich vom Prälaten Placidus Much vorgenommen. Aus verschiedenen Notizen und namentlich dem Testamente der Maria Franzisca ist herauszufühlen, daß sie ihrer Schwiegertochter sehr wohl gesinnt war, und besonders darauf hielt, daß ihr ihre Witwenzulage von iooofl. auch nach ihrer nochmaligen Ver- mählung pünktlich ausgefolgt werde. Deren zweiter Gatte war ihr bei der Einrichtung von Namiest nützlich zur Seite gestanden. Außer dem eben erwähnten Sohne Georg Wilhelm hatten Joh. Leopold und Maria Franzisca noch eine Tochter Maria Anna, welche am 3. Mai 1704 in Graz geboren war1) und am 8. Juli 1745, also vier Monate vor ihrem Vater, starb. Sie hatte am 20. 4. 1726 den Joh. Ferdinand Grafen von Unverzagt geehelicht und diesem fünf Kinder geschenkt: Joh. Leopold, Maria Anna (verehelicht mit Maximilian Gf. Kuefstein, Sohn des Joh. Ernst zu Pottenbrunn), Josepha, vermählt mit Gf. Veterani, Franzisca und Theresia. Diese fünf Enkelkinder Unverzagt samt den dreien Kuefstein, nämlich den obengenannten Töchtern Georg Wilhelms, finden sich alle in den Testamenten der Großeltern ausdrücklich bedacht.2) Testamente und Ableben. Die innigen Beziehungen der Ehegatten fanden auch dadurch einen sehr ausschlag- gebenden Ausdruck, daß sie sich zu einem gemeinsamen Testamente verstanden. Dieses Testamentum reciprocum wurde am 17. Septb. 1745 in Greillenstein errichtet.3) Vor allem trug Joh. Leopold Sorge dafür, daß sein Nachfolger im Fideikommiß unverweilt die Erneuerung des Lehen betreibe, und zu diesem Behufe legte er eine Spe- zifikation bei mit genauer Unterscheidung derjenigen, die zum Fideikommiß oder Allod gehören, und derjenigen, welche nach der Senioratserbfolge einem anderen Mitgliede der Familie zuzufallen hatten. Da er Lehenträger der Gemahlin Gräfin Ogilvini war für ihre Herrschaft Loibersdorf, soll sie aufgefordert werden, einen anderen zu bestellen. In Ermangelung eines männlichen Erben mußte das Fideikommiß auf seinen nächsten Bruder Joh. Ferdinand übergehen. Das Werdenbergsche Majorat, welches der Maria Franzisca und Joh. Leopold zugefallen war, sollte deren ältestem Enkel Leopold Grafen v. Unverzagt, Sohn ihrer Tochter, zufallen. Es wurde ihm jedoch auferlegt, Kirchberg dergestalt an sich zu bringen, daß er 100.000 fl. als ein gräfl. Werdenbergsches Fideikommißsurrogat genieße und die in der beigegebenen Liste spe- zifizierten 100.000 fl. Passivschulden abzuzahlen über sich nehme sowie auch der Maria Anna von Jungwirth ihren Witwengehalt ausfolge, indem erweislich sei, daß die Herrschaft Kirchberg wenigstens 12.000 fl. rein abwirft. Jedes der oben schon erwähnten Enkelkinder Kuefstein und Unverzagt erhält 10.000 fl. als väterliche und mütterliche Legitima. Die Herrschaft Hohenkrän, welche Joh. Leopold für seine mütterliche Legitima angenommen, hat er dem Kuefsteinschen Fideikommiß dergestalt inkorporiert, daß jeder Inhaber desselben seine Gemahlin mit ihrem Heiratsbrief versichern kann, wie wir schon erfahren haben nach dem pactum Familiae v. 13. Novemb. 1723. l) Pfarrmatr. Hauptpfarr. Graz. *) Wisgrill, V. 3) Ldsger. Landmarschallakten. Nr. 153. 48 Schließlich setzen sich beide Ehegatten gegenseitig zu Erben ein. Auch bestimmten sie, in der Spitalgruft in einer hölzernen Truhe und einem kupfernen Sarge beigesetzt zu werden, welche sie schon nebst dem Epitaphium bei ihren Lebzeiten hatten anfertigen lassen. Joh. Leopold starb schon zwei Monate nach Errichtung dieses gemeinsamen Testamentes am 20. Novemb. 1745 in Wien, 69 Jahre alt, in seinem Hause in der Grünangergasse. *) Maria Franzisca folgte ihm kaum zwei Monate später. Sie verschied in ihrem geliebten Kirchberg am 15. Jänner 1746. Das Pfarrbuch fügt dieser Eintragung die Bemerkung hinzu, daß sie am 18. Juli das 60. Lebensjahr vollendet haben würde. Am Vorabend ihres Ablebens diktierte sie ein mündliches Testament und Tags darauf ein Kodizill.2) Ihre mehrfach erwähnten acht Enkelkinder Unverzagt und Kuef- stein werden insgesamt zu Universalerben eingesetzt. Außerdem wiederholte Legate an diese und ihre Schnur Frau von Jungwirt h, deren Heiratsbrief genau eingehalten werden möge. Andere Legate und Geschenke an Beamte und Dienstleute. Sodann 100 fl. im Stifte Altenburg zu deponieren, damit an ihrem Sterbetage oder danach vier hl. Messen in der Spitalskapelle in Greillenstein gelesen werden. Ihren Schwager Joh. Ferdinand erbat sie zum Testamentsexekutor. Er war auch der Fideikommißnachfolger und hatte als solcher die Auseinandersetzung mit den Allod- erben durchzuführen, die sich noch lange Jahre hinzog. Die von Maria Franzisca aus- gesprochene Befürchtung, ob die von ihrem Gemahl herrührenden Kirchenschulden von seinem hinterlassenen Vermögen beglichen werden könnten, in welchem Falle die Uni- versalerben dafür aufkommen sollten, erwies sich leider nicht als ganz unbegründet. Nichts- destoweniger wurden die Mittel gefunden. Nach dem Ableben der Maria Franzisca stellte dieser mit Adam Gf. Rothai als Kuefsteinsche Gerhaben und Franz Georg von Königsbrunn als Unverzagt- scher Gerhab die Erbserklärung am 6. Mai 1746 als Universalerben cum beneficio inven- tarii zu ihrer Verlassenschaft aus. a) Das Kuefsteinsche Fideikommiß Greillenstein samt Appertinenzien war bereits an Joh. Ferdinand übergegangen, über welchen nun gesprochen werden wird. Das Werdenbergsche Majorat mit Namiest gehörte nun dem Enkel Joh. Leo- polds, dem Leopold Gf. Unverzagt, Gatten der Maria Anna von Kuefstein. Dieser verkaufte die Grafschaft Namiest samt Gut Knönitz mit Zustimmung sämtlicher Rechts- interessenten nach Ma. Franzisca und deren Tochter Franzisca von Kuefstein — als welche angeführt werden Maria Anna Gfin. Kuefstein, geb. Unverzagt, deren Schwestern Josefa, verehel. Gfin. Veterani, Maria Theresia und Franzisca v. Un- verzagt, Ma. Anna von Jungwirth und deren Töchter Maria und Anna Karolina — am 30. Juni 1752 um 460.000 fl. und 500 Dukaten Schlüsselgeld an den Geh. Rat und Präsidenten des Directoriums in publicis et cameralibus, Fried r. Wilhelm Grafen v. Haugwitz.4) Kirchberg a. Wald, welches gleichfalls an Leopold Unverzagt kommen sollte, wurde in demselben Jahre 1752 an Julius Gf. Veterani, Gatten der Josefa Unver- zagt, verkauft. Im J. 1836 erstand es der Herzog v. Blacaz für den König Karl X., welcher dort mit dem Herzog und der Herzogin von Angouleme bis zu seinem Ab- leben residierte.5) Hier mögen zum Schlüsse die Inschriften der Epitaphien folgen: Johann Leopold. Hie jacet Excellentissimus et Illustrissimus D. D. Joannes Leopoldus S. R. J. Comes a Kueffstein, Imp. Leopoldi I, Josephi I, Caroli VI. Camerarius Actualis et Consiliarius 1) Matrik. St. Stephan. — Totenb. Wien. — Matr. Röhrenbach. 2) Ldsger. Landmarschallakten Nr. 160, Pfarrmatrik. Kirchberg a. Wald u. Röhrenbach. 3) Schloßarchiv Hörn, 242 u. VIII. R. 4. 4) Gregor Wolny, D. Markgrafsch. Mähren. Namiest. III. 398 fr. 5) LH. Giltbuch. — N.-ö. Topographie V, 131. 49 Intimus qui postquam natus 1676 die 22. Novemb. morte. condidit A°. 1745. Die XX. Novemb. Cujus memoria stabita eternum et quia omnia recte faciendo neminem timebat, nemo ambigat quin requiescat in pace. Amen. Maria Francisca. Vita qualis mors est talis. En vivus typus Excellentissima ac Illustrissima D. D. Maria Francisca S. R. J. Comitissa a Kuefstein nata Comitissa a Kollonicz quae dum vitam Anno 1686 die XVIII Julii incoavit, statutum semel mori lubenti animo acceptavit nempe A°. 1746 Die XV Januarii. vivit tarnen post funera virtus, quia taliter vivere studuit qualiter bene nostri optavit Unde nemo miretur si mors sit talis vita qualis. Requiescat in pace. Amen. Georg Wilhelm. Ecce defunctus filius unicus Luk. VII Nempe Illustrissimus D. D. Joannes Georgius Wilhelmus S. R. J. Comes a Kueff- stein, spes unica Excellentissimae Leopoldinae stirpis qui dum natus A°. 170g die 23. Aprilis Duodecimus et Eheu ultimus hujus Excellentissimae lineae naturae debitum A°. 1737 die 23. Maji persolvit et inter Duodecim Tribus Israel positus in pace requiescit. Amen. Ernst Joseph. Hie jacet et tacet Unio pretiosissimus Reverendissimus ac Illustrissimus D. D. Erne- stus Josephus S. R. J. Comes de Kueffstein a Sl. Papa Benedicto XIII ordinatus pres- byter saecularis aetatis suae Ann. XX. Nee non ad S. Crucem Vatiensis Dioceseos prae- positus et celsissimi Princ. Episcopi Passaviensis Consistorialis et parochus Caesareus in Stranning qui postquam natus Salisburgi anno 1706 die 3. Martii annorum XXX duxisset vitam devotam, Eheu non canis nee cannis attamen meritis plenus Viennae Austriae ubi licet olim grammaticus mortem optime declinavit eamque Romae philosophus et theologus definiens evitavit, tarnen IV Februarii Anno 1736 eidem seeundum corpus in praedam caeeidit, seeundum animam vero in sinum Abrahae, ubi requiescat in pace. Kuefstein. IV. Paul Trogers Deckenfresko in der Gruftkapelle zu Röhrenbach XXXIV. JOHANN FERDINAND I 4=:; Johann Ferdinand I. Graf Kuefstein Maria Anna Gräfin Kuefstein, geb. Gräfin Brenner Johann Ferdinand I. eim Ableben Joh. Leopolds war von dessen Brüdern nur mehr der am 27. März 1688 geborene Joh. Ferdinand am Leben, der fünfte der Söhne Hans Georgs, welcher sonach die wenigste Aussicht gehabt hatte, in das von diesem errichtete Fideikommiß zu sukzedieren. Allerdings fiel ihm dieses erst im letzten Jahrzehnt seines arbeitsreichen Lebens zu, welches er durch eine lang- jährige erfolgreiche Tätigkeit im Dienste des Kaisers und des Staates schon illustriert hatte. Sein Lebenswerk fällt zum größten Teile in die Zeit vor dem Antritte des Fidei- kommisses. Daher wird es zweckmäßig sein, uns diesem Entwicklungsgange anzuschließen und mit der früheren Periode zu beginnen, um ein geschlossenes Bild der bedeutenden Persönlichkeit zu gewinnen, an welche wir jetzt heranzutreten haben, und in welcher wir den direkten Stammvater der nach dem Aussterben der Nebenzweige heute noch blühenden Hauptlinie Greillenstein sowie den Stifter des jüngeren Fideikommisses Viehofen verehren. Wir werden sehen, mit welchem Eifer er sich von Jugend an den öffentlichen An- gelegenheiten widmete, wie er alle Stufen der Laufbahn im Dienste des Staates emporstieg und schließlich zu den höchsten Würden gelangte, welche Achtung und Anerkennung er sich erwarb und mit welchem Rechte wir sein Wirken als ein Ruhmesblatt in der Ge- schichte unseres Hauses betrachten dürfen. Im Jahre 1699 finden wir ihn an der Universität Wien immatrikuliert ]), und schon im Grafendiplom v. 1709, welches jenes v. J. 1634 erneuerte und auf sämtliche Brüder ausdehnte, wird von dem damals erst 20jährigen Joh. Ferdinand gesagt, daß er »nach gemachten guten Progressen in jure publico und nunmehr vorgenommener Besuchung fremder Länder bei hohen Justizmitteln umb dem heil. Rom. Reiche und Unserem Erz- hause seine von Gott habende gute Talente desto besser anwenden zu können sich qualificirt«. Kämmerer der Kaiserin Amalia. Seine Laufbahn begann er anscheinend als Kämmerer der Kaiserin Amalia Wilhel- mine von Braunschweig-Lüneburg, Gattin Josefs I.2) 1712. Kongreß von Utrecht. Mit Hofdekret v. 12. April 17 12 wurde er zum Friedenskongreß in Utrecht be- stimmt, wohin er >zu gewissem Ende «gesendet ward, wie in der Anweisung an die unter seinem älteren Bruder Carl stehende Direktion der Reservierten Hofkasse gesagt wird. Dem damals in Utrecht residierenden Grafen Sinzendorf beigegeben, zeigte er dort große Dienstbegierde, emsige Applikation, wie in seinem Geheimen Ratsdekrete später hervorgehoben wird. Es waren ihm 2000 fl. jährlich angewiesen.3) ') Universität Wien. Hauptmatr. VIII. s) Ranft Mich., Historische Nachrichten v. J. 1755. 3) H. K. A. Ged. b. 1712. Fol. 89 u. Kammerb. 1712. Fol. 295. — Arch. Greill. Inv. 72 u. 73. — St. A. Fase. Geh. Räte. 54 1714. Reichshofrat und n.-ö. Reg.-Rat. Schon am 29. Jänner 1713 erhielt er die Anwartschaft auf eine Reichshofratsstelle, und am 23. Dezemb. wurde Fst. Löwenstein aufgefordert, ihn und Gf. Hamilton in den Administrationsrat in München, um sich in geheimen Sachen zu qualifizieren, zu admittieren. Mit Hofdekret v. 11. April 1714 in Erledigung seines Ansuchens v. 29. Jänner wurde er zum Reichshofrat resolviert, indessen aber (26. April) angewiesen, bei der n.-ö. Regierung als Rat einige Zeit zu dienen, mit Beibehalt der 2000 fl. Bezüge. Am 26. April fand seine Introduktion bei der n.-ö. Regierung statt.1) 1716/17. Wirkl. Reichshofrat und Kämmerer. 1717. Introduktion in d. Rs. Hofrat. Zwei Jahre darauf, am 21. Mai 17 16, unter Zulegung des Kammerherrnschlüssels, wurde ihm eine wirkliche Reichshofratsstelle verliehen und am letzten desselben Monats eine wirkliche Kammerherrnstelle durch Dekret des Oberstkämmerers And. Gf. Sinzen- dorf. Die Introduktion in den Reichshofrat fand erst am 23. März 1717 mit dem üblichen großen Pompe statt. Der Obersthofmeister Fürst Anton Liechtenstein holte die zu intro- duzierenden Grafen Windischgrätz, Kuefstein, Sereny und Nimptsch in seinem sechsspännigen Paradewagen ab, welchem sie in ihren eigenen Equipagen in die Hofburg folgten, um in der Ratsstube die feierliche Eidesabiegung zu leisten.2) 1717. Direktor der Reservierten Hofkasse. Eine weitere Vertrauensstelle wurde ihm bald darauf zuteil, indem ihm nach dem Ableben seines Bruders Carl mit Hofdekret v. 17. April 17 17 die bisher von diesem innegehabte Direktion der Geheimreservierten Hofkasse zugeteilt wurde.3) 1719. Vermählung. Nun war es fürjoh. Ferdinand, welchem als Haupt der Familie die Fortpflanzung derselben angelegen sein mußte, Zeit, an seine Vermählung zu denken. Seine Auserwählte war Maria Anna, Tochter des berühmten vielverwendeten Feldmarschalls Maximilian Ludwig GrafBreuner, Hofkriegsrat und Generalkommissarius, und dessen zweiter Gattin Maximiliana Christina Gräfin von Portia. Die Braut war am 30. März 1700 geboren, also bei ihrer Vermählung noch minder- jährig. Der Vater war bereits am 16. Oktober 17 16 verstorben. Der Heiratskontrakt wurde am 1. Februar 171g abgeschlossen und trägt die Unter- schriften der beiden Brüder H. Leopold und Joh. Carl, des Bräutigams und der Herren Carl Ernst von Rappach, Franz Ferdinand Gf. Weltz und Ferdinand Gf. Unverzagt, sodann für die Braut des Philipp Gf. Breuner, Adam Franz Fürst Schwarzenberg und Aloysius Gf. Harrach. Der Inhalt des Vertrages enthält außer den üblichen Bestimmungen über Morgen- gabe, Heiratsgut usf., in bescheidenen Verhältnissen die Bürgschaft des Joh. Leopold und seiner Gattin Maria Franzisca für die Stipulationen seines Bruders.4) Die kirch- liche Trauung erfolgte am 9. Febr. 17 19 bei St. Stephan. Wir haben bei der Lebensgeschichte des Joh. Leopold erfahren, daß er Gerhab der Breunerschen Kinder war, nämlich des Joseph, der Maria Aloysia Josepha, welche den Joh. Andreas Grafen von Lengheim heiratete, und der eben erwähnten Braut Maria Anna. Seine Gerhabschaft fand durch ihre Heirat ihr Ende. Für die Interessen dieser Schwestern, deren Bruder frühzeitig starb, hatte schon Joh. Leopold vielfache Schritte in betreff ihrer Ansprüche auf die von ihrem Vater 1) Arch. Greill. Inv. 74, 75, 77. — Reichstaxamt. Gratialia. Fol. 224. 2) Arch. Greill. 76 u. 79. — St. A. Protocoll in ceremonialibus 1719. — Reichshofr. Eidbuch v. 23. März 1717. 3) Arch. Greill. 77l/r — Das Friedensheimsche Wappenbuch im Statth. -Archiv gibt den 20. Mai 1718 an. 4) Abschriften im Staatsarchiv. Cerem. Akt 4e u. Arch. Greill. — Inv. 80. 55 herrührenden Gelder und Rechte getan und auch Erfolge erzielt, die nun von Joh. Fer- dinand weiter entwickelt wurden. Des Zusammenhanges wegen wird die ganze ver- wickelte Aktion für die Herrschaften Dioszegh und Kakod in Ungarn bei den Besitz- verhältnissen übersichtlich dargestellt werden. 1723. Geschichtlicher Überblick. Für Joh. Ferdinand begann bald eine bewegte Tätigkeit, welche ihn in die viel- verzweigten Verschlingungen des damaligen politischen Lebens hineinzog, in welchem es ihm durch seine soliden Kenntnisse und diplomatische Geschicklichkeit gelang, dem Kaiser und dem Staate erfolgreiche Dienste zu leisten. Die Sendung, welche ihn schon mit 24 Jahren zum Friedenskongresse nach Utrecht i. J. 1712 geführt hatte, war nur die Vorstufe zu einen ganzen Reihe wichtiger Missionen in das Reich zu den Kurfürsten und Reichsständen, wobei als Leitmotiv die Gewinnung derselben für die Interessen des Kaisers und des Reiches, namentlich aber die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion, vor- schwebte. Es war jene Zeit, in welcher, wie Arneth sagt, politische Systeme und Allianzen gleichsam über Nacht gewechselt wurden und man fast, ohne einen Vorwand zu suchen, vom bisherigen Freunde zum Feinde übersprang. Da war es wesentlich, sich immer wieder der den westlichen Lockungen nur allzu zugänglichen Reichsfürsten zu versichern. Durch die letzten Verträge von Utrecht, Baden, Rastatt, dann die Quadrupelallianz zwischen dem Kaiser und England, Frankreich und den Niederlanden waren die Folgen des Spanischen Erbfolgekrieges geklärt und dem Kaiser die spanischen Niederlande samt den italienischen Besitzungen gesichert, und nach den unfruchtbaren Verhandlungen des Kongresses von Cambray durch den Beitritt Spaniens i. J. 1725 schien eine Stabilität hergestellt, welche dem Hause Österreich den größten Gebietsumfang wahrte, den es je erreicht hatte. Bald aber fanden sich wieder die Seemächte beunruhigt, denen nament- lich die vom Kaiser gegründete Ost- und Westindische Handelsgesellschaft zu Ostende nicht behagte. Trotz der in der Quadrupelallianz übernommenen Bindungen schlössen Eng- land und Frankreich mit Preußen das Bündnis zu Herrenhausen, welches der un- berechenbare Friedrich Wilhelm I. bald wieder verließ, um sich, vom Kaiser wieder- gewonnen, mit diesem zu Wusterhausen (1726) zu verbinden. Auch Kaiserin Katha- rina hatte sich dem Kaiser zugewendet. So standen sich wieder zwei Koalitionen gegen- über. Die Verhandlungen in Soissons brachten eine Annäherung zwischen Frankreich und Spanien zustande, dessen leicht erregbare Königin ihre durch Ripperda in Wien angestrengten Bemühungen, für ihren leiblichen Sohn Don Carlos die Hand der ältesten Tochter des Kaisers, Maria Theresia, und für einen anderen Sohn jenen ihrer Schwester zu erlangen, noch nicht gekrönt sah. Im Bündnis von Sevilla v. 172g mit Frankreich, England und den Generalstaaten widerrief Spanien alle dem Kaiser früher gewährten Handelsprivilegien zugunsten Englands und erhielt neuerlich die Garantie für die Nach- folge des Don Carlos in Toscana und Parma. Vom Kaiser sollte die Aufhebung der Ostendischen Compagnie peremtorisch verlangt werden, nötigenfalls mit den Waffen. Damit war der Kriegsfall gegeben, da der Kaiser sich diesem verletzenden Diktate, welches allen früheren Zusagen widersprach, nicht fügen konnte. Daher waren alle diplomatischen Bemühungen des Kaisers, und namentlich des Prinzen Eugen, Präsidenten des Hofkriegs- rates, dessen Einfluß wieder im Geheimen Konferenzrat neben Gundaker Starhemberg überwog, gegen die Sevillaner gerichtet, wie die Verbündeten in den Erlässen kurzweg ge- nannt wurden. Glücklicherweise entstanden zwischen diesen auch wieder Unstimmigkeiten. England, auf Fr ankr eich s Vergrößerungsabsichten eifersüchtig, näherte sich dem Kaiser und schloß mit diesem, auch für Hannover, den sogenannten zweiten Wiener Vertrag i. J. 1731, 16. 3. Die Pragmatische Sanktion wurde garantiert unter der Bedingung, daß Maria Theresia keinem Bourbon oder anderem Prinzen vermählt werde, welcher dem europäischen Gleichgewichte gefährlich werden könnte. Die Ostendische Compagnie sei aufzulassen und die spanischen Besatzungen in Toscana und Parma zuzugestehen. Die Generalstaaten traten bei und am 22. Juli auch Spanien, dessen Bemühungen um die Hand 56 der Kaiserstochter, die dem Vater nie sympathisch waren, nunmehr definitiv erledigt schienen. Der König von Preußen, welchen sein Schwiegervater Georg I. von England vom Vertrage von Wusterhausen durch Heiratsprojekte für den Sohn und Tochter wieder zu sich herüberzuziehen bemüht war, hatte sich schon Ende 1728 durch Secken- dorf neuerdings gewinnen lassen und die Garantie der Pragmatischen Sanktion zu- gesagt gegen die Abtretung der kaisl. Ansprüche auf Berg und Ravenstein nach Aus- sterben des Wittelsbach-pfälzischen Hauses, welchem der Kaiser kurz zuvor Zusagen für Jülich und Berg gegeben hatte. Kurfst. Karl Philipp v. d. Pfalz konnte dann nur mit Opfern zum Verzichte gebracht werden. Auch die Differenzen in der Mecklenburgschen Angelegenheit, welche zur Ab- setzung des Herzogs Carl Leopold und Betreuung seines Bruders Christian Leopold durch den Kaiser geführt hatten, wobei auch England und Hannover mitsprechen wollten, glichen sich aus, als Friedr. Wilhelm, der den Kaiser aufsuchte, dem pro- visorischen Vergleiche in der Jülich-Bergschen Erbfolgfrage zustimmte und die Anwart- schaft auf Ostfriesland erhalten hatte. Er setzte sich auch für die Garantie der Prag- matischen Sanktion durch das Reich ein, die 1732 gegeben wurde, allerdings gegen die Stimmen von Bayern, Sachsen und der Pfalz. So glaubte der Kaiser, mit England und Spanien versöhnt, mit mehr Ruhe der Zukunft entgegensehen zu können. Doch gährten die mühsam zurückgehaltenen Erobe- rungsgelüste, namentlich Frankreichs und Spaniens, unter der Maske friedlicher Ver- träge. Es bedurfte nur eines Anstoßes, um den Krieg zu entfesseln. Das Ableben Augusts des Starken (1. Febr. 1733) und die Frage der Nachfolge- schaft auf dem polnischen Throne teilte Europa wieder in zwei Heerlager. Der Kaiser und Rußland traten gegen Stanislaus Lesczynski, den Kandidaten Frankreichs, auf und erreichten, nachdem ihr früherer Kandidat Don Emanuel von Portugal fallen gelassen war, die Wahl des Friedrich August II. von Sachsen. Die Verhandlungen mit den deutschen Fürsten, an denen Joh. Ferdinand eifrig mitzuwirken hatte, um das Reich zur Kriegserklärung gegen Frankreich zu bewegen, waren mühsam, aber nicht fruchtlos. Doch stimmten die gewöhnlichen Widersacher, die Kurfürsten von Bayern, der Pfalz und Köln, dagegen, welch letzterer, Clemens August, mit seinem Bruder Carl Albrecht im französischen Fahrwasser trieb (1733). Mittlerweile waren die Franzosen über den Rhein gegangen und die Spanier mit den Sarden in Italien eingefallen, wo der Kaiser alle seine Besitzungen verlor, während Eugen, welcher 1734 das Kommando am Rhein 7ojährig übernommen hatte, mit den schwachen Kräften nur einen Verteidigungskrieg führen konnte. England, anstatt tat- kräftig zu helfen, ließ nur seine Vermittlung anbieten, und so kam am 3. Oktob. 1735 der ungünstige Wiener Friede zustande, in welchem der Kaiser Neapel und Sizilien an Don Carlos, Novara und Vigevano an Sardinien verlor, dagegen Parma und Piacenza und die Garantie der Pragmatischen Sanktion erhielt. Dem Stanislaus Lesczynski wird Lothringen mit Rückfall an Frankreich und dem Herzog von Loth- ringen Toskana zugesichert. In diesem Vierteljahrhundert voll kriegerischer Gelüste und hinterhältigen Friedens- bestrebungen und Freundschaftsversicherungen mit ihren in- und auseinanderfließenden Bündnissen gewannen die Beziehungen zu den deutschen weltlichen und geistlichen Fürsten, denen ihre eigenen Interessen zumeist vor jenen des Reiches gingen, eine besondere Be- deutung für die kaiserliche Politik, da sie sich nicht scheuten, von ihrem durch den West- fälischen Frieden erlangten Bündnisrechte ausgedehnten Gebrauch zu machen, von fremden Mächten Subsidien anzunehmen und auch gegen den Kaiser aufzutreten. Besondere Aufmerksamkeit verdienten die geistlichen Kurfürsten, welche einen aus- giebigen Zuwachs an Macht dadurch gewannen, daß sie neben ihrem eigentlichen erz- bischöflichen Sitze noch eine ganze Reihe anderer Bischofs- und Abtssitze mit Reichs- tagsstimmen besaßen. Der wichtigste war der Kurfürst von Mainz als Reichserzkanzler. An alle diese und eine große Reihe größerer und kleinerer Fürsten des deutschen Reiches, welches in kleineren Verhältnissen dieselben Wirrnisse bot, wie im Großen Europa, mußten 57 eigene Gesandte abgesendet werden, die mit streng festgesetztem Zeremoniell empfangen wurden, aber auch mit kaiserl. Gnadenbezeigungen nicht geizen durften. Wie Secken- dorf in Berlin, Königsegg, früher in Madrid, dann in München und Köln, Harrach in Regensburg (als böhmischer Gesandter) usw., so wirkte Joh. Ferdinand in Mainz Köln, Trier, Breslau, Worms, Mannheim usw. und auch als böhmischer Gesandter in Regensburg. Während der ersten Hälfte des Jahrhunderts, in welche die Missionen Joh. Fer- dinands fielen (1723 bis 1734), befanden sich die wichtigsten geistlichen Kurfürstentümer sowie Bayern und die Pfalz in den Händen der zwei großen Geschlechter, die sich darin gegenseitig ablösten. Köln war schon vom 16. Jahrhundert an (Ernst 1583 bis 1612) ausschließlich von Prinzen des bayrischen Hauses besetzt bis zu jenem Josef Clemens, dem Bruder des Herzogs Max Emanuel, welchem dessen Neffe Clemens August folgte, der von 1722 bis 1761 regierte. Von den anderen Brüdern Carl Albrechts, des größten Widersachers des Kaisers — wie Arneth ihn charakterisiert — , war Joh. Theodor Bischof von Regensburg und Freysing, dann Lüttich und wurde Kardinal, und Philipp Mauritius hatte Münster und Paderborn. Franz Ludwig von Pfalz-Neu- burg saß in Trier, bis er 1729 Mainz erlangte und Trier dem Franz Georg v. Schönborn zufiel. In der Pfalz regierte der störrische Carl Philipp, Oheim Carls VII. In jenem Zeitabschnitte hatten also die Bayern und Pfälzer die hauptsächlichsten geist- lichen Kuren Köln, Mainz und Trier in der Hand, was ihnen, wenn ihre weltlichen Sitze dazu gezogen werden, Bayern und die Pfalz, eine dem Kaiser im allgemeinen wenig geneigte Macht verlieh. Ihnen gegenüber standen ebenfalls in zahlreicher Phalanx die Mitglieder des eher österreichisch orientierten Hauses Schönborn. Lothar Franz hatte als Erzbischof von Mainz und Reichserzkanzler die Krönung Carls VII. vollzogen und zeigte sich gut öster- reichisch im Gegensatze zu seinem Vorgänger und Oheim Joh. Philipp, dem Stifter der Rhein-Allianz nach dem Westfälischen Frieden. Seine vier Neffen besaßen eine ganze Reihe der einflußreichsten Bischofssitze. Friedrich Carl Bamberg und Würzburg, der bekannte Reichsvizekanzler (v. 1705 bis 1734) Damian Hugo in Speyer und Konstanz war Kardinal, Franz Georg hatte Worms und wurde 1729 mit Hilfe unseres Joh. Ferdinand Nachfolger des Pfalzgrafen Franz Ludwig in Trier. Joh. Philipp Franz endlich hatte Würzburg. Aus diesem kurzen Überblicke wird man die Überzeugung gewinnen, wie kompliziert sich die damaligen Verhältnisse nicht nur in der großen europäischen Politik, sondern auch speziell im Deutschen Reiche gestaltet hatten, und welcher Unsumme von mühevollen Verhandlungen es bedurfte, um zu einem halbwegs günstigen Resultate zu gelangen. Sie wird uns auch erleichtern, bei der Darstellung der einzelnen Missionen über manches Nebensächliche hinwegzugehen. 1723. Mission nach Lnttich. Die erste selbständige Mission Joh. Ferdinands führte ihn als kaiserl. Kommissär zur fürstbischöfl. Wahl nach Lüttich. Der Fürstbischof war Reichsfürst und hatte Sitz und Stimme auf dem Reichstag, daher er der kaiserl. Konfirmation bedurfte. Der Erz- bischof von Köln, Josef Clemens von Bayern, gleichzeitig Bischof von Lüttich, war am 12. Novemb. 1723 gestorben. Beide Sitze mußten also neu besetzt werden. Jos. Clemens war, wie seine Vorgänger und das ganze bayrische Haus, dem Kaiserhause wenig geneigt, gegen welches er sich auch, obwohl er ihm seine Erhebung verdankte, sogar mit Ludwig XIV. verbündet hatte, wofür er in die Reichsacht erklärt worden war. Sein Neffe Clemens August wurde sein Nachfolger in Köln und ebenso wie jener fran- zösischem Einflüsse nur allzu dienstbar. Es kam also darauf an, diesen mächtigen Kirchen- fürsten, welcher durch die Bistümer Münster, Hildesheim, Osnabrück und Pader- born und das Großmeistertum des Deutschen Ordens einen der bedeutendsten Besitze im Reiche erworben hatte, dem Kaiser wieder geneigt zu machen. Schon i. J. 1726 ge- lang es, einen günstigen Vertrag mit ihm zu schließen, welcher später, 173 1, nament- 58 lieh durch die Bemühungen Joh. Ferdinands bis zur Anerkennung der Pragmatischen Sanktion und der Befürwortung derselben am Reichstage ausgebildet wurde, wie wir später sehen werden. *) Im polnischen Sukzessionskriege verband er sich nichtsdestoweniger mit Ludwig XV. gegen den Kaiser, stimmte aber später wieder für die Kaiserwahl Franz von Lothringens. Aus allen diesen Tergiversationen ist schon zu fühlen, wie schwierig die Verhandlungen mit ihm sich gestalteten. Diese wurden durch den kurfürstl. Oberstkämmerer Grafen Ferdinand Plettenberg geführt, welcher den überwiegendsten Einfluß auf seinen leichtlebigen, vergnügungssüchtigen Herrn zu gewinnen verstanden hatte. Clemens August war auch Domprobst von Lüttich und wohnte als hierarchi- scher Vorgesetzter der Bischofswahl bei, welche am 7. Februar 1724 stattfand. Das Dekret der Reichshof kanzlei über die Verschickung Joh. Ferdinands an aus- wärtige Höfe ist schon vom 23. März 1723 datiert, während die Weisung an die Hofkammer zur Auszahlung von 3000 fl. für die Reise nach Lüttich erst am 24. Dezemb. erging.2) 1724. Unter dem 26. Jänner 1724 berichtete er über das Zeremoniell seiner Ankunft. Man darf nicht glauben, daß die dem Vertreter des Kaisers gegenüber zu beobachtenden Formalitäten, deren Wiedergabe heute manchem ein Lächeln abringen dürfte, ohne Be- deutung waren. Die Mission war nicht rein formaler Natur, sondern es verbargen sich dahinter sehr ernste Bedeutungen oder Symptome. Ob bei der Einfahrt des kaiserl. Ge- sandten die Kanonen gelöst werden, mit wie viel Pferden die Auffahrt geschieht, um wie viel Stufen der Sessel für den Vortrag der kaiserl. Propositionen erhöht ist, ob die Kanoniker bei der Nennung des kaiserl. Namens aufstehen oder nur das Käppchen rücken u. dgl. m. Alles das sind Anzeichen für die herrschende Stimmung und kann dazu dienen, bei den wichtigen politischen Besprechungen verwertet zu werden. Daher mußten alle Einzelheiten einberichtet werden. Hier war der Empfang ein einfach-korrekter. Die Stücke wurden gelöst, obwoh er es, wie in Regensburg, Nürnberg und Köln, abgelehnt hatte, und die Notifikationen erst anderen Tags absenden und bis dahin inkognito bleiben wollte. Doch wurde er gleich von einer Deputation des Domkapitels mit dem Grand Prevost Grafen Poitiers begrüßt. Die Kompagnie mit fliegender Fahne schickte er zurück. Anderen Tags kam der Domdechant Selys, ferner im Namen des Kurfürsten von Köln der obengenannte Gf. Plettenberg, endlich der französ. Gesandte Prince d'Auvergne.3) Auch der Kardinal Christian August von Sachsen-Zeitz, Bischof von Raab, welcher in Köln akkreditiert war, befand sich in Lüttich. Es ist derselbe, dem wir schon bei der Lebensgeschichte des Joh. Leopold i. J. 17 10 anläßlich einer Rechtssache be- gegnet sind. Er wurde 1707 Erzbischof von Gran und Primas von Ungarn, als welcher er auch fallweise der Geheimen Konferenz zugezogen wurde. Er war bei dem Kaiser wegen seiner angenehmen Umgangsformen besonders beliebt. Seinem Einflüsse wird der Rücktritt des sächsischen Hauses zum Katholizismus zugeschrieben.4) Mit Plettenberg hatte Joh. Ferdinand das Verhalten gegenüber dem Kurfürsten und die Übergabe des an ihn qua canonicum Leodiensem gerichtete kaiserl. Billetts zu ver- einbaren. Er erklärte, beauftragt zu sein, von allen die erste Visite zu beanspruchen, wo- gegen auch vom Kurfürsten keine Schwierigkeiten gemacht wurden. Da aber Joh. Fer- dinand sich noch nicht in publicum gesetzt hatte und seine Equipage noch nicht fertig war, bat er um einige Tage Aufschub. Mittlerweile folgte Joh. Ferdinand der Bitte des Kurfürsten, ihn inkognito zu besuchen, um mit ihm reden zu können, wobei ihm überall der Rang gegeben wurde. Nachmittags kam der Kurfürst offiziell mit drei Wägen zu zwei Pferden. Im Gespräch beteuerte er wiederholt seine Devotion für Seine Majestät. Einige Tage darauf aber erfuhr der Kurfürst aus München, also von seinem Vater, Max Emanuel, daß Joh. Ferdinand die Instruktion habe, sich erst in den letzten x) Arneth, Prinz Eugen III. 296. 2) H. K. A. 1723. Fol. 883. — Arch. Greill. Inv. 96. 3) St.-Arch. Geistl. Wahlakten 23b. 4) Arneth, Prinz Eugen II. 96. — Krones, Ost. Gesch. IV. 76. 59 Tagen in publicum zu setzen, d. h. offiziell aufzutreten, daher könnte er ihm noch nicht die offiziellen Zeremonien erweisen. Nachdem er sich in publicum gesetzt hatte, trug er dem Kurfürsten seine Gegenvisite an. Doch erhob Plettenberg wieder Anstände wegen des von Joh. Ferdinand als Vertreter des Kaisers verlangten Empfanges beim Wagen. Über seine Revisite fehlen weitere Mitteilungen. Nachdem er am 31. dem Kapitel das kaiserl. Kreditiv überreichen ließ, mußte er noch mit dem Comte de Berghes auf Grund des vom Reichshofvizekanzler aufgestellten Zeremoniells verhandeln, da das Lütticher nicht genügend befunden wurde. Zu der von ihm angegebenen Stunde wurde er am 3. Februar von Deputierten der Noblesse — Baron de Gloes und Comte Hamal — und zwei Domherren mit zwei sechsspännigen Wagen, mehreren zweispännigen und 20 anderen mit Kavalieren abgeholt und von einer Kom- pagnie mit Fahne begleitet, während sein sechsspänniger Wagen leer fuhr. Bei der Kirchentür von drei Domkapitularen, in der Mitte des Domes von drei Archidiakonen empfangen, ward er vom Dechant und Propst in das Kapitelzimmer geführt zu dem er- höhten Lehnsessel, von welchem aus er bedeckten Hauptes die kaiserl. Propositionen vor- trug, nur bei der Nennung Sr. Majestät den Hut abnehmend und aufstehend usw. Auf dem Rückweg wurde er durch das fürstbischöfliche Palais gefahren. Alle wegen des Zere- moniells gemachten Schwierigkeiten sollen von den Kurkölnischen und Münsterischen her- kommen und stimmen wenig mit der von Plettenberg und den übrigen Ministris viel- fältig versicherten Devotion, wie Joh. Ferdinand in seinem Berichte bemerkt. Am 7. Februar fand die kanonische Wahl statt, aus welcher der Domkapitular Georgius Ludovicus Comte de Berghes hervorging. Die Notifikation derselben nahm Joh. Ferdinand im fürstlichen Palais entgegen, von wo er sich in den Dom zum Te- deum zu dem mit einem Baldachin versehenen und mit dem kaiserl. Porträt verzierten erhöhten Lehnsessel begab. Nach der Feier brachte er dem neuen Fürstbischof die Glück- wünsche des Kaisers dar mit dem Beisatze, daß »Se. Majestät sich ansehen, er werde sich mit solcher Ergebenheit und Aufsicht fügen und schicken wie es einem Bischöfe sowohl als des heil. Rom. Reiches Fürsten und Vasallen obliegen will«, was dieser in aller Devotion versprach. Bei der Rückkunft in das Palais erwartete er den Besuch des Bischofs, dem er dieselben Ermahnungen ausführlicher wiederholte. Bei der Tafel saß er zur Rechten des Bischofs in gleichen Sesseln. *) Über die politischen Besprechungen mit Clemens August und Plettenberg, welche den späteren Verhandlungen mit ihm vorbauten, liegt nichts weiteres vor. Wenn auch diese Mission stark mit Etikettefragen verquickt war, wie sie den Kirchenfürsten gegenüber und gegenseitig eingehalten werden mußten, so durften doch die politischen Seiten nicht vernachlässigt werden. Joh. Ferdinand konnte nun mit Befriedigung die Heimfahrt antreten. Damals dürfte er Gelegenheit gehabt haben, jene niederländischen Spaliere für den Reichshofrat zu erwerben, für welche ihm laut Auftrag v. 20. August 1726 an die kaiserl. Universal- Bankalität der Betrag von 600 fl. auszuzahlen war.2) Von Lüttich aus soll er noch eine Reise nach Paris unternommen haben.3) 1725. Nach seiner Rückkehr fungierte er wieder als Direktor der Geheimen Hof- kasse und die Bankalität erhielt den Auftrag, ihm die zur Bestreitung geheimer Aus- lagen dargegebenen 166.696 fl. zu ersetzen.4) 1729. Trier, kurfürstl. Wahl des Franz Georg Schönborn. Im Frühjahr 1729 wurde Joh. Ferdinand als kaiserl. Kommissarius zur Wahl des neuen Kurfürsten von Trier entsendet. Der Auftrag an die Bankalität, ihm zu J) St. A., geistl. Wahlakten. 23b. =) H. K. A. 1726 Fol. 466. 3) Ranft Mich., Histor. Nachrichten, 1755. 4) H. K. A. 1725. Gedb. Bd. 256/7, Fol. 289. 60 seiner Mission 3000 fl. per Pausen zu entrichten, ist schon vom 29. März.1) Der Erz- bischof und Kurfürst von Mainz war gestorben und sein Koadjutor, der Pfalzgraf Franz Ludwig von Neuberg, ihm in seiner Würde gefolgt. Dadurch war dessen bisheriges Erzbistum und Kurfürstentum Trier vakant geworden und es handelte sich darum, das- selbe in einer dem Kaiser genehmen Weise zur Besetzung zu bringen. In der Instruktion v. 8. März 1729 wird Joh. Ferdinand angewiesen, sich un- vermerkt über den Zustand der Wahl zu orientieren, sich aber ganz objektiv zu ver- halten, doch in unauffälliger Weise die Wahl auf den Dompropsten Grafen Franz Georg v. Schönborn zu lenken, welcher von der Krönung zu Frankfurt und der Versamm- lung zu Utrecht her freundlich bekannt ist. Erst seeundo loco käme der Mainzer Dom- scholaster von Eltz in Betracht. Besonderes Gewicht wurde auf die genaue Einhaltung des vorgeschriebenen Zere- moniells gelegt, und der Bericht vom 2. Mai läßt erkennen, wie gewissenhaft sich Kuef- stein an die eingehenden Instruktionen gehalten hat und mit welcher Bereitwilligkeit das Domkapitel die dem Kaiser gebührenden Ehrenbezeigungen leistete.2) Joh. Ferdinand reiste über Mainz und schickte von dort den kaiserl. Kabinetts- kurier nebst einigen seiner Bedienten über Koblenz voraus, um dem Hn. Domdechant seine Ankunft zu notifizieren, worauf ihm dieser sagen ließ, daß man ihn in der kurfürstl. Residenz einquartieren werde. Am 15. April mittags traf er in Trier ein und wurde, da er noch nicht offiziell auftrat, in einer nur mit zwei Pferden bespannten Kutsche mit Lakaien und Heiducken in die kurfürstl. Residenz geleitet. Nach Absolvierung der gegen- seitigen, genau nach dem Zeremoniell geregelten Begrüßungen und Übergabe des kaiserl. Kreditivs hielt er, in einem mit sechs Pferden bespannten Hofwagen vom Hofmarschall von Wildperg und Kammerherrn von Schmidburg eingeholt und an dem Tore des Domes feierlich empfangen, unter dem Baldachin den Vortrag mit den kaiserl. Pro- positionen am 28. April. Die Prätension des kurpfälzischen Ministers Gf. Hildesheim, bei den Wahlsolennitäten offiziell zu erscheinen, gelang es, zurückweisen zu machen. Ebenso wahrte er die kaiserl. Autorität, indem er es durchsetzte, daß auch für ihn ein Baldachin in der Kirche neben jenem des Kurfürsten aufgerichtet werde. Das weitere Zeremoniell ist, wenn Interesse dafür vorhanden ist, in der Berichtsbeilage zu ersehen und ziemlich analog dem in Lüttich eingehaltenen, welches oben schon besprochen wurde. Die kanonische Wahl des Erzbischofs und Kurfürsten fand am 2. Mai statt und fiel, wie Joh. Ferdinand es schon am 25. April vorausgesagt hatte, per unanimia auf den Dompropsten Grafen Franz Georg von Schönborn, für welchen Kuefstein, wie wir schon oben gesehen haben, die Bahn geebnet hatte. Es waren mehrere gewichtige Konkurrenten auszuschalten gewesen. Den vornehmsten derselben, den Dompropsten Philipp Carl von Eltz, hatte er vermocht, von seiner Bewerbung zurückzutreten, wofür er ihn der besonderen Gunst des Kaisers versicherte. Im Oktober schrieb ihm dieser: »Was von Euerer besonderen guten und vernünftigen Aufführung bei der Wahl zu Trier der Graf Kuffstein mir umständlich beigebracht hat, wird er Euch einiges Zeichen meiner gnädigen Erkenntniß überschicken«, und bei der nächsten Vakanz des Erzbistums Mainz i. J. 1732 nach dem Ableben des oben erwähnten Pfalzgrafen Franz Ludwig war Eltz der kaiserl. Kandidat und Kuefstein hatte wieder dieselben Funktionen dort zu verrichten für ihn, ebenso erfolgreich, wie jetzt in Trier für Schönborn.3) Nach Wien zurückgekehrt, hatte Joh. Ferdinand auf Befehl des Kaisers aus seinen über die Triersche Wahl erstatteten Relationen am 30. Mai 1729 diejenigen Punkte herausgezogen, welche seinen Vorschlägen gemäß auch künftighin noch zu beob- achten wären, nämlich, »was gegen die unierten vier Bairischen und Pfälzischen Kur- häuser über die Wahl herauszulaßen wäre«. Auch unter dem 7. Oktober dess. J. er- stattete er einen neuerlichen Bericht über die bei einer eventuellen zukünftigen kurmain- zischen Wahl zu beobachtenden Punkte. Die wiederholten Bemühungen Joh. Ferdinands, l) H. K. A. 1729. Fol. 163 u. Akt K. •) St. A. Reichskzl. Instructiones. Akt K. 3) St. A. Reichskanzlei. Berichte. Fasz. 22. 61 die Aufmerksamkeit auf die Wichtigkeit der Wahlen im Reiche hinzulenken, fanden die volle Würdigung der Staatskonferenz, deren wiederholte Beratungen das beste Zeugnis für die Bedeutung ablegten, die ihnen beigemessen wurde. In einer am 17. Juli bei Pz. Eugenio im Beisein des Hofkanzlers Gf. Sinzen- dorf und des Gf. G. v. Starhemberg gehaltenen Konferenz über die Punkte des Gf. Kuefstein wurde »zuvörderst beobachtet, daß er überhaupt gar recht daran sei, wenn er des höchsten Dienstes zu sein dafürhaltet, die vornehmsten Reichsstifte der- gestalten zu gewinnen, daß man in künftigen Fürfallenheiten versichert sein möge, die Wahl werde daselbst auf ein Ew. Majestät und dem gemeinen Wesen wohlanständiges patrio- tisches subjectum fallen, als welches dermalen das sicherste und fast alleinige Mittel ist, um die Absichten Jener, welche gegen Ahdieselben eine starke Partei im Teutschen Reich zu- sammen zu schmieden sich einfallen lassen dürften, rückstellig zu machen«. Die kur- mainzische Wahl scheint nach den Berichten des Gf. Kuefstein von einem glücklichen Ausgange nicht weit entfernt zu sein. Er hat vom Hergang der Kurtrierschen Wahl sowohl mit dem neuerwählten Kurfürsten als mit dem Dompropsten von Eltz sich ein- verstanden, um bei Kurmainz diesfälligem Verdrusse vorzubeugen. Gleichwie nun die Geheime Konferenz die Sache vom Gf. Kuefstein gar wohl gefaßt worden zu sein findet, hat sie auch die Notwendigkeit erkannt, über jenes Wahlgeschäft gegen die Kurhäuser Bayern und Pfalz sich auf gleichförmige Weise auszulassen. ') Ähnlich sprach sich ein von Bartenstein erstatteter Vortrag v. 7. August 1729 aus.2) Noch von Wien aus korrespondierte Kuefstein mit dem neugewählten Kurfürsten über die Versorgung der Reichsfestungen Philippsburg und Kehl, über Ritterschaftsver- gleichssachen und die an den Kaiser gerichtete Bitte, beim Nunzius gegen die Übergriffe der päpstlichen Offizianten einzuschreiten, so auch in betreff der dem kurpfälzischen Gesandten Gf. Hildesheim bei der Wahl in Trier verweigerten öffentlichen Ehrenbezeigungen.3) Eine Reihe von kaiserl., kurfürstlich und bischöflich Würzburgschen Schreiben, auch solchen des Prz. Eugen, zeugen von der umfassenden Tätigkeit Joh. Ferdinands.4) 1730. Geheimrat. Es fehlte auch die verdiente Anerkennung nicht. Ein Hofdekret v. 13. Febr. 1730 brachte ihm die Ernennung zum Geheimen Rate und mit Dekret der Geheimen Hof- kanzlei v. 25. Novemb. erhielt er auch eine wirkliche Geheimratsstelle. Am 29. Dezemb. legte er den Eid in die Hände des Kaisers ab. Im Geh. -Ratsdekrete wird er für den be- sonderen Fleiß, die Treue und Liebe zur Gerechtigkeit, mit welcher er die Reichshofrats- stelle bekleidet hatte, belobt und hinzugefügt, »daß Se. Maj. ihn in Ansehung seiner rühmlichen Aufführung und Gelahrtheit auch in Reich-Rechts- und Staatssachen besitzenden fürtrefflichen Erfahrenheit sich bewegt gefunden habe, ihn zu der Bischöfl. Wahl nach Lüttich und zur kurfürstl. Wahl nach Trier zu senden, welche Missionen er zu Sr. Ma- jestät Vergnügen wohl bewirkt hat, auch in seinem treuen Diensteifer gegen Ihre kaiserl. Maj. und das gemeine Wesen fernerhin zu verharren des gehors. Erbieten ist«.5) Seit seiner Ernennung zum Geh. Rat wurde er — wie er selbst später in einer Eingabe an die Kaiserin Maria Theresia hervorhob — zu den geheimsten und wichtigsten Staats- geschäften zugezogen. Sendung an den Kurfürsten von Mainz Franz Ludwig v. Pfalz-Neuburg. Zunächst erhielt er den Auftrag, bei dem bereits erwähnten Kurfürsten Franz Ludwig von Mainz, dann bei anderen kur- und fürstlichen Höfen in den kurrheinischen, l) St. A. Staatskanzlei. Vorträge. ;) St. A. Geistl. Wahlakten, 42». — Vortrag Bartensteins v. 7. Aug. 1729. 3) St. A. 1. c— Arneth, Prinz Eugen. 4) Arch. Greill. Inv. 83. 5) StA. Geh. Räte 1730. — Arch. Greill. Inv. 84, 85, 86. NB. Es wurde im Konzept be- merkt, daß d. »kaiserl.« Geh. Rat gegen den 22. Artikel der Karolingischen kaiserl. Wahlkapitu- lation verstoße. 62 fränkischen, schwäbischen und oberrheinischen Kreisen für den Anschluß an die kaiserl. Politik zu wirken. In einem von Bartenstein erstatteten Vortrage v. 14. Februar 1730 über die am 12. bei dem Prinzen Eugen im Beisein des Fürstbischofs von Bamberg und Würz- burg Grafen Fr iedr. Carl von Schönborn, Reichsvizekanzlers, des Hofkanzlers Grafen Sinzendorf und des Grafen Gundaker v. Starhemberg stattgehabten Konferenz wird berichtet, daß, nachdem sämtliche Ministri an den auswärtigen Höfen in betreff des Sevillanischen Traktates verständigt wurden, nur noch die Instruktion an die Gesandt- schaft auf dem Reichstage und die Abfertigung des Grafen Kuefstein erübrige. Außer der Sevillanischen Sache war die Hintertreibung der spanischen Besatzungen, der Erb- folge des Don Carlos in den beanspruchten italienischen Provinzen und die Beförderung des Bündnisses mit dem Zaren in Beratung gewesen.1) Ein anderer Vortrag, welchen der Reichsvizekanzler Schönborn unter dem 27. Fe- bruar erstattete, berichtete über eine Konferenz, welche er über Auftrag des Kaisers mit dem Prinzen Eugen und Starhemberg speziell über die Relation Kuefsteins gehalten hatte. Die von diesem angeregten Beratungspunkte betrafen Vorbereitungen für die Be- setzung des Erzbistums Kurmainz für den Fall des Ablebens des erkrankten gegenwär- tigen Inhabers, dann Aufhelfung für den Kurfürsten von Trier und Dispositionen für beständige Abmachungen mit den einzelnen Ständen des Reiches per modum foederis cum singulis statibus Imperii. Der Reichsvizekanzler verfehlte nicht, auf seine Brüder, den Kardinal von Speyer und den Kurfürsten von Trier, hinzuweisen, welche schon im vorigen Jahre bei ihm in Bamberg das Mainzische Wahlwesen getreulich über- legt hätten, und daß dem Kaiser alle drei Gebrüder Schönborn zu Diensten stehen möchten.2) Auch die weiteren Berichte Kuefsteins nach diesen Vorschlägen wurden in der Konferenz unter Vorsitz Eugens mit Gundaker Starhemberg beraten, worüber in Bartensteins Vorträgen berichtet ward. Die Instruktion v. 25. Februar 1730 bewegte sich in dem bereits oben kurz ange- deuteten Gedankengange der kaiserl. Politik. Die Hauptursache seiner Abschickung seien die damaligen Weltläufe, insonderheit der kürzlich in Spanien, Frankreich und Eng- land zu Sevilla hinterlistig geschlossene Traktat, welcher gegen die Bestimmungen der Quadrupelallianz die gewaltsame Einsetzung des Don Carlos in die italien. Reichslehen im Auge hatte. Das dagegen beabsichtigte kaiserl. Kommissionsdekret an den Reichstag sei im Vertrauen mitzuteilen und die Erneuerung der i. J. 1727 geschlossenen Assoziation der oberen Reichskreise mit dem österreichischen anzuregen. Dann seien die in den mecklen- burg- und ostfriesländischen Sachen von Hannover, Wolfenbüttel und Holland ausgestreuten unrichtigen Beschwerden zu widerlegen und dem Kaiser das oberste Richter- amt zu vindizieren. Der Erzbischof sei zu veranlassen, den schädlichen Antrag Kur- bayerns abzulehnen. Endlich möge das Gerücht widerlegt werden, als wenn in der Jülich-Bergschen Sukzessionssache ein heimliches Einverständnis mit dem König von Preußen zum Nachteil des kurpfälzischen Hauses gepflogen worden wäre. Wegen der künftigen Mainzischen Wahl möge er sich mit dem Kardinal Schönborn und dessen Bruder von Trier vertraulich ins Einvernehmen setzen. Von Mainz sollte sich Joh. Ferdinand nach Kurtrier begeben und dann nach Passau, Eichstätt, Bamberg, Würzburg, Onolzbach, Eulenbach, Gotha, Hessen- Darmstadt, Fulda, Württemberg, Konstanz, Augsburg, Baden-Durlach, Baden- Baden und Spei er, lauter Sitze größerer oder kleiner deutscher Potentaten, deren Stimmen am Reichstag zu gewinnen waren für den Fall, als die Rechte des Reiches verteidigt werden müßten. Auch in der Mecklenburgschen Sache sollten sie hinüber- gezogen werden. Zur Vermeidung von Zeremoniellschwierigkeiten wird er lediglich als kaiserl. Geh. Rat akkrediert, wie vor zwei Jahren der Reichratspräsident Gf. Wurmbrand.3) 1) St. A. Staatskanzlei. Vorträge 1730. 2) St. A. Reichskanzlei. Vorträge. 3) St. A. Reichskanzlei. Instruktionen K. 63 Dieser Instruktion der Reichskanzlei schloß sich jene der Staatskanzlei vom 9. März an, indem nur einige das Erzhaus betreffende Punkte hinzugefügt wurden. Seitdem ist beschlossen worden, an die im ober- und niedersächsischen Kreise befindlichen Höfe den Grafen Seckendorf in gleicher Verrichtung abzusenden, so daß Kuefstein die Besuchung des Sachsen-Gothaischen Hofes nicht mehr nötig hat. Eine weitere, etwas spät ab- gegangene Instruktion der Staatskanzlei v. 15. April resümiert die früher schon bezeich- neten Punkte und sendet ihm die Kreditive nicht nur »als unser kaiserlicher, sondern auch als unser österreichischer Minister«. Über die künftige Mainzer Wahl soll er sich mit Trier und Kardinal Schönborn vertraulich besprechen.1) In Mainz. Am 4. April in Mainz eingetroffen, konnte er schon am 8. einen umfangreichen Bericht über seinen Empfang und die ersten Verrichtungen erstatten, indem er vor allem seinen Dank abstattete, daß Se. Majestät ihn abermals in sehr wichtigen Reichsangelegen- heiten an verschiedene kur- und andere reichsfürstl. Höfe abzusenden ihm das Ver- trauen geschenkt habe. Er wurde bei Hofe bewohnt und sofort vom Kurfürsten emp- fangen, welcher um schriftliche Formulierung der kaiserl. Wünsche bat. In betreff der Sevillaner Sache gab er unter Versicherung der besten Disposition für den Kaiser eine allgemeine Erklärung für die Wahrung der Rechte des Reiches ab unter Bezugnahme auf dessen Beitritt zur Quadrupelallianz, und nahm keinen Anstand, den Assoziations- konvent der fünf Kreise einzuberufen. Hingegen erhob der französ. Resident Villebois, welcher schon in der Ankunft Kuefsteins Kriegsvelleitäten entdecken wollte, Bedenken, die aber vom Kurfürsten entschieden zurückgewiesen wurden. Auch die unierten Kur- fürsten fanden sich veranlaßt, eigene Gesandte zu entsenden, um einer Annäherung an den kaiserl. Hof entgegenzuwirken. Die anfangs ungünstige Stimmung des Kurfürsten, welcher den Verdacht hegte, daß er von der Jülich-Bergschen Sukzession gar aus- geschlossen werden sollte, schlug jedoch plötzlich um, als Joh. Ferdinand ihn auf seine geheimen Instruktionen hinwies. Er bat auch den Kaiser, ihn zu stützen, und hoffte dann sogar, den Kurfürsten von der Union noch abziehen zu können. Dieser hielt vorzüglich darauf, die Kompossession mit seinem Bruder zugesichert zu erhalten. Sollte aber dieser vor ihm sterben, so wäre es gar nicht ausgeschlossen, daß er Mainz aufgäbe und trotz seines Alters noch eine Ehe einginge, um das kurpfälzische Haus nicht aussterben zu lassen. Die verratenen Instruktionen der Reichskanzlei. So gut nun die Sache seit einigen Tagen ging, so schlimm wandte sie sich plötz- lich. Es trat ein unerwartetes Ereignis ein. Der Kurfürst erhielt aus Wien die Abschrift der Instruktionen, die dem Joh. Ferdinand erteilt worden waren, ein in der damaligen Zeit nicht ungewöhnlicher Fall. Er geriet darüber in eine hochgradige Aufregung, daß mit dem Kurfürsten von Trier und dem Kardinal Schönborn Besprechungen stattfinden sollten, um für Mainz einen Koadjutor zu bestellen. Er wolle keinen, am wenigsten den Reichsvizekanzler, welcher in Aussicht genommen gewesen zu sein scheint. Er habe sich bisher alle Schönbor n sehen Insolenzen gefallen lassen, aber nun sei seine Geduld zu Ende. Joh. Ferdinand konnte dem Kanzler Fehringer, der ihn aufgesucht hatte, um ihm diesen Auftrag des Kurfürsten auszurichten, nur antworten, der Abschreiber habe wohl das eine, nicht aber alles wissen können. Und als bei der Tafel Franz Ludwig so heftig über den Reichsvizekanzler herauszubrechen begann, daß zu befürchten war, den alten Herrn könnte der Schlag treffen, verstand Joh. Ferdinand ihn zu besänftigen, indem er in seine Beschwerden mit einstimmte und den ganzen Vorgang so darstellte, als wenn man gern eine andere Stellung für den Reichsvizekanzler gefunden hätte, als welche die Koadjutorstelle in Mainz auch eine Rücksichtnahme auf den Kurfürsten bedeutet hätte. Dieser nahm es gut auf und entschuldigte sich für seine Heftigkeit. Für Fehren- bach, seinen spiritus rector, wurden 400 Dukaten in Antrag gebracht. Es wurde ver- l) St. A. Staatskanzlei. Instruktionen. 64 mutet, daß die Abschrift von Gf. Plettenberg, dem bekannten Vertrauensmanne des Kurfürsten von Köln, aus Wien gesendet worden sei.1) Wie es tatsächlich damit zugegangen ist, findet sich auf Grund der Mitteilungen Bartensteins im Vortrage v. 28. April 1730 über die Konferenz, welche unter Vorsitz Eugens über die fünf Punkte der Relation Kuefsteins abgehalten wurde, ganz genau dargestellt. Am Abend vor der Abreise Kuefsteins spät kam Baron Kyow — der kurfürstl. Vertreter in Wien — zu ihm und wies ihm ein kurfürstliches Reskript vor, worin erklärt wurde, daß seine Person angenehm sein werde, mit dem Zusätze, man hoffe, daß er in puncto compossessionis instruiert nach Mainz kommen werde. Kuef- stein begab sich, da der späten Stunde wegen niemand anderer, der von der geheimen Instruktion Kenntnis hatte, zu Hause zu treffen war, zu jenem, der sie aufgesetzt hatte, und erzählte diesem wie nach des Kyows Reden man zu Mainz den Argwohn hätte, als ob der Kaiser mit dem König von Preußen sogar über des Kurfürsten Ausschließung von der Erbfolge in die Jülich-Bergschen Lande einig worden. Dies wurde als falsch gleich widerlegt, es sei niemals davon die Rede gewesen oder von dem Ausschluß eines Prinzen des Pfalz-Neuburgschen Stammes. Die wahre Meinung der Kyowschen Anfrage gehe aus dem hervor, was der Kyow noch denselben Abend nach 10 Uhr dem Kuefstein anvertraut hatte und andern Tags vom Reichsvizekanzler dem Bartenstein geschrieben wurde. Er wollte herausbringen, ob eine geheime Instruktion beigegeben sei (betreffs der Jülichschen Frage). Von den gegenüber den Reden des Kurfürsten getanen Äußerungen Kuefsteins ward Kenntnis genommen und die Instruktion an ihn auch zur Mitteilung an Secken- dorf (in Berlin) bestimmt sowie Vorsicht empfohlen. Was die dem Kurfürsten zugekommene Abschrift der Instruktion der Reichskanzlei betrifft, so sei dieses accidens eine abermalige Probe, wie notwendig es sei, auf die Ver- besserung der bei gedachter Kanzlei eingeschlichenen Unordnungen, so nicht anders als mittels exemplarischer Bestrafung derer, so an derlei Untreu einen Anteil haben, bewirkt werden kann, ehemöglichst anzutragen. Gut wäre es gewesen, wenn der Kuefstein in seinen Nachrichten offiziell davon Mitteilung gemacht hätte, da dieser Zufall weder dem Reichsvizekanzler noch dem Hofkanzler verborgen bleiben könne, von denen jener alles, was Stadion, und dieser alles, was Kyow weiß. Allerdings sei es gut, daß es auf ge- heimem Wege gemeldet wurde. Er habe es aber nicht anders machen können. Zwar habe er sich dem Kurfürsten gegenüber ziemlich frei geäußert, es habe aber unter den obwaltenden Umständen nicht anders sein können, daher man auch in einem ostensiblen Handschreiben sein Vorgehen gutzuheißen beantrage.2) In diesem Sinne wurde unter dem 30. April durch kaiserl. Handbriefe das Ver- halten Kuefsteins gebilligt, der bewiesene Eifer belobt und hervorgehoben, daß in der Instruktion der Staatskanzlei, anders als in jener der Reichskanzlei, der Kurmainzischen Wahl gar nicht gedacht wurde.3) Der Kaiser selbst erwähnte, daß sich die Instruktion der Reichskanzlei in den Händen verschiedener fremder Minister, zum Teil auch ver- fälscht, befand.4) Die in Wien akkreditierten fremden Vertreter zeigten überhaupt ein besonderes Interesse für die dem Kuefstein mitgegebenen Instruktionen. Von Plettenberg haben wir bereits gehört, wie vom Kyow. Aber auch der König von Preußen erhielt ein Exemplar. In einem offenbar interzeptierten Schreiben v. 15. April 1730 heißt es, daß »wir uns unter der Hand alle möglich Hilfe gegeben, die Instructiones zu penetriren. Ob nun wohl ein und anderes äußerlich davon kundworden, so wird es doch Euer königl. Majestät zuverlässiger sein, selbige vollständig zu empfangen«, wobei speziell auf Art. 4 betreffs der Jülichschen Sukzessionssache hingewiesen wird.5) ') Arch. Greill. Kuefsteins Berichte I. 29 ff. 2) St. A. Staatskanzlei. Vorträge 1730 v. 28. April. 3) Tatsächlich war in beiden davon die Rede. 4) Arch. Greill. Reskr. I. Fol. 23. Kaiserl. Handschr. v. 30. 4. 1730. — Rel. I. 29. Frankf. 19. 4. 1730. — Arneth, Pz. Eugen III. 295, spricht vom Kurfst. v. d. Pfalz anstatt v. Mainz. 5) St. A. 1. c. 65 Die Zustände in der Reichskanzlei waren unglaublich geworden. Aber Eugens und Starh embergs Bemühungen für eine strengere Organisation scheiterten am Widerstände Schönborns, den man gern durch eine jüngere Kraft ersetzt gesehen hätte, wie Kuef- stein schon angedeutet hatte und es später noch zur Sprache mit dem Kurfürsten kam. Frankfurt, Rhein. Kreistag. Joh. Ferdinand, welcher sich, um in Mainz keinen Argwohn zu erregen, nicht direkt nach Kurtrier begeben wollte, hatte sich vorläufig, an Podogra leidend — wie aus einem Privatbriefe Bartensteins hervorgeht — , in Erwartung der Zusammenkünfte des ober- und kurrheinischen Kreises nach Frankfurt begeben, von wo er die Höfe der fränkischen und schwäbischen Kreisfürsten besuchen wollte. Ludwigsburg, Herzog Eberhard v. Württemberg. Am 4. Mai kam er am württembergischen Hofe zu Ludwigsburg an, wo er, ob- wohl er kein Kreditiv zu übergeben hatte, mit allen gebührenden Ehren empfangen wurde, jedoch eine mißliche Negoziation vorfand. Unterwegs hatte er sich in Heilbronn bei dem Reiterhauptmann Baron Gemmingen aufgehalten, wo er sehr nützliche Indikationen erhielt. Es sei nichts zu erreichen, wenn er keine spezielle Instruktion bezüglich der Landeshof- meisterin Gräfin Würb na, einer Schwester des Premierministers Grafen Grävenitz, mitbringe, welche über den Herzog alles vermöge. Es wäre ihr schon durch den früheren kaiserl. Gesandten Grafen Wurmbrandt die Erhebung in den Fürstenstand versprochen worden, aber bisher nichts erfolgt. Obwohl nun Joh. Ferdinand noch ohne Instruktion war, sah er doch, daß seine Mission ganz erfolglos bleiben müßte, wenn er es nicht auf sich nähme, gün- stige Hoffnungen zu erwecken. Er wußte den sogenannten Premierminister, der gleich nach seiner Ankunft in Ludwigsburg ihn aufsuchte, dadurch zu gewinnen, daß er ihn des vom Kaiser in ihn gesetzten Vertrauens versicherte, welcher ebenso wie Pz. Eugen ihn lediglich an ihn gewiesen hätte. Wenn er ihm gutstünde, daß der Herzog auch in Zu- kunft ganz dem kaiserl. Interesse gewonnen wäre, könnte er eine günstige Resolution in Aussicht stellen. In der Audienz bei dem Herzog Eberhard, welche Joh. Ferdinand eine seltsame nennt, zeigte sich die Empfindlichkeit darüber, daß die vom Grafen Wurm- brandt gegebenen Versprechungen nicht eingehalten worden waren, worauf der Gesandte replizierte, man habe in Wien die Entsendung eines Ministers erwartet und sei zudem durch die Verhandlungen mit Hannover und Wolfenbüttel mißtrauisch geworden. Die sodann mit Gräveniz und Schulz abgehaltenen Konferenzen führten zu vertraulichen Auseinandersetzungen, in deren Lauf mehrere geheime Dokumente als Zeichen des neu begründeten Vertrauens an Joh. Ferdinand mitgeteilt wurden. Aus diesen ist ersichtlich, welches die Ideen der gegen den Kaiser gerichteten neuen Union der Reichsfürsten waren, wie weit Frankreich und England von derselben zu profitieren suchten, und in welch engen Bündnissen die drei Kurfürsten mit Frankreich verwickelt waren. Schließlich erließ der Herzog, der durch die geschickte Haltung Kuefsteins gänz- lich umgestimmt war, das Einberufungsdekret des schwäbischen Kreiskonventes und ver- langte selbst eine geheime Abmachung mit dem Kaiser, um in den Stand gesetzt zu sein, sowohl gegen Frankreich als gegen Bayern und Pfalz seine Länder beschützen zu können. Die Punktationen wurden sofort niedergesetzt und mit den oben erwähnten fran- zösisch ausgefertigten geheimen Dokumenten mit dem aus Nürnberg unter dem 14. Mai eingesandten Berichte dem Kaiser vorgelegt. 1) Mainz, Prankfurt. Da Joh. Ferdinand, welcher nach Mainz zurückgekehrt war, mittlerweile die Kreditive sowie die Instruktionen für Kurköln und Kurpfalz erhalten hatte und der fränkische und kurrheinische Kreistag geendigt war, trat er die Reise dorthin an, nicht ohne vorher die Direktorialgesandten am kurrheinischen Kreistage in Frankfurt ernst- l) Arch. Greill. Relationes I. 38 — 62. Bericht v. 14. Mai 1730. Kuefstein. IV. 66 lieh für den Kaiser angeeifert zu haben. In seinem bezüglichen Berichte v. ig. Mai gab er über Anregung des Kurfürsten von Mainz den Rat, wenn man wolle, daß künftighin alles besser gehe, sollte man einen Gesandten an den bayerischen Hof senden. Beigelegt ein französischer Protest gegen das kaiserl. Kommissionsdekret gegen die Sevillaner.1) Knrpfalz, Kurfürst Carl Philipp v. Pfalz-Neuburg. Die Instruktionen waren in der Konferenz beschlossen worden, und im Vortrage v. u. Mai wurde gesagt, er sollte über den Zerfall mit Kurpfalz instruiert werden, aber durch keine Klagen dort Unlust erwecken. Vorsicht wegen Preußen wird ange- raten. Aber Seckendorf habe berichtet, der König Friedrich Wilhelm habe selbst zu spontaner Absendung Kuefsteins eingeraten.2) In betreff der Jülichschen Nachfolgesache, welche jedenfalls zur Sprache kommen dürfte, soll er sich ganz reserviert verhalten und betonen, daß Se. Majestät nichts anderes wünsche, als daß weder seinem Oberstrichteramte noch eines anderen Gerechtsamen irgendein Abbruch geschehe, und die beste Lösung durch einen gütlichen Vergleich mit dem König von Preußen zu erzielen wäre. Von den sonstigen Differenzen mit der Pfalz möge er nur dann sprechen, wenn von anderer Seite davon angefangen würde und könne namentlich auf die unfreundliche Weise, mit der dem Kaiser in der verdrießlichen Zwingenbergschen Angelegenheit begegnet wurde, die unmännliche Anwort auf sein Schreiben und den mit Frankreich geschlossenen Traktat, womit der mit dem Kaiser geschlossene Allianztraktat gebrochen wurde, hinweisen. Bezüglich Kurkölns sei mit dem Grafen Plettenberg weder zu viel noch zu wenig zu tun und sich gegenwärtig zu halten, daß dem Hause Bayern wegen seiner bewiesenen üblen Absichten nimmermehr eine Machtvermehrung beizulegen sei noch auch mehrere Stifter zu gewähren. Doch soll mit Köln nicht gebrochen, sondern dahin ge- wirkt werden, daß den verderblichen Ratschlägen des Gf. Törring keine Folge gegeben werde. Leere Vertröstungen seien mit gleicher verfänglicher Ware zu vergelten. Dem Gf. Plettenberg gegenüber soll verhindert werden, daß er mit verstellter Devotion dem Kaiser schade, aber nicht glaube, vom kaiserl. Hofe ganz außer acht gelassen zu werden. Kurbayern und Kurpfalz stehen mit Frankreich in Traktaten und richten sich nach den Anweisungen des französ. Gesandten Chavigny. Ebenso agitiert der Kurfst. von Bayern trotz der bei seiner Vermählung beschworenen Akzessionsurkunde gegen die Pragmatische Sanktion, wovon auch Kurköln Wissenschaft habe. So könne dem Kaiser nicht zugemutet werden, dem Bischof von Regensburg und Freising Prinzen Theodor zur Koadjutorie von Augsburg zu verhelfen.3) Mannheim, Kurfürst Carl Philipp. Am 23. Mai meldete Joh. Ferdinand seine am 20. erfolgte Ankunft am kur- pfälzischen Hofe zu Mannheim, wo er vom Kurfürsten mit den höchsten Beteuerungen für Se. Majestät empfangen wurde. Er versicherte, daß die Traktate, welche man ihm zu seinem Bedauern in Wien verüble, nichts gegen den Kaiser, seinen nahen Verwandten, enthielten, sondern nur particularia seines Hauses. Die Kreisgesandten seien schon den kaiserl. Wünschen gemäß für die Betreibung des Assoziationswerkes instruiert worden. Da der Kurfürst nach Schwetzingen zu übersiedeln im Begriffe stand und es dem Joh. Ferdinand freistellte, ihn zu begleiten oder selbst hier zu bleiben, bat Kuefstein um die Erlaubnis, nach seiner Rückkehr von Trier und Köln nach Schwetzingen zu kommen. Mainz. In Mainz teilte er die günstige Erledigung des Kaisers in der Frage des Kom- posseß von Jülich und Berg dem Kurfürsten mit, welcher darüber eine so große freu- ') Arch. Greill. Relationes I. 62 ff. 2) St. A. Staatkanzlei. Vorträge 1730. 3) Arch. Greill. Reskr. I. 49 ff. Rescr. secret. Laxenburg 13. Mai 1730. 67 dige Befriedigung zeigte, daß man in Zukunft seiner wahren Devotion für Se. Majestät sicher sein könne. Er bewies dies gleich durch die Ratschläge, welche er für die Be- handlung des Kurfürsten von Köln und namentlich seines mächtigen Ministers Pletten- berg gab. Es sei gut gewesen, daß er und nicht Törring bei der Konferenz der linierten in Hannover gewesen sei. Auch hätte er verhindert, daß der Kurfürst von Köln die 300.000 Taler Jahressubsidien, die ihm Frankreich angeboten, nicht ange- nommen habe. Der Mainzer Oberstkämmerer Bar. Sazenhofen stellte sich ganz zu Diensten für die Aussicht auf eine Geheime Ratsstelle nach dem Ableben seines Kur- fürsten. Über den Inzidenzfall mit der Abschrift der Instruktion war er schon durch die früheren Erklärungen Kuefsteins beruhigt, und jetzt um so mehr, als er von Wien aus erfahren hatte, daß Joh. Ferdinand mit dem Reichsvizekanzler gar nicht gut stehe, was dieser unwiderlegt zu lassen für klüger hielt.1) Köln, Kurfürst Clemens Augnst v. Bayern. Am 27. Mai war Kuefstein in Köln und wurde vom Kurfürsten mit dem üb- lichen Zeremoniell empfangen wie in Mainz. Nach sachlicher Besprechung mit dem Obristkämmerer Grafen Plettenberg, welchem er die auf das Beste des Reiches und den Schutz desselben gerichteten Intentionen des Kaisers darlegte, gab der Kurfürst in der Sevillaner Frage eine Erklärung ab, in welcher er diese reichsväterliche kaiser- liche Sorgfalt dankend anerkannte und versichert, daß, wie er mit den unierten Fürsten im Einverständnis für die Erhaltung des lieben Friedens sei, er auch bereit sei, bei einem eventuellen Angriffe zur Verteidigung des Reiches mitzuwirken und nötigenfalls weiterzugehen, nachdem durch den Traktat von Sevilla der 5. Punkt des Londoner vierfachen Bündnisses und der vierte des Wiener Reichsbundes einseitig abgeändert wurde. Das Assoziationsgeschäft wolle er ganz nach den Wünschen Sr. Majestät betreiben. In der Mecklenburgschen Sache aber möge es bei der ersten Fassung bleiben. Trier, Kurfürst Franz Georg. Wie eifrig Kuefstein seiner Mission oblag, geht schon daraus hervor, daß er so- fort nach Trier abreiste und erst von dort aus seinen Bericht am 8. Juni erstatten konnte. In diesem legt er gleich Rechenschaft über seinen gleichmäßig solennen Emp- fang in Trier ab, wo sich der Kurfürst erwartetermaßen in allen Punkten den Wün- schen des Kaisers anschloß. Bezüglich des ihm in Mannheim vor seiner Abreise über- gebenen Promemorias mit einer Reihe von Gravaminas des Kurfürsten von der Pfalz frug Kuefstein an, ob er es wegen des unerbietigen Tones nicht zurückschicken solle. Die Beschwerden betrafen hauptsächlich die Jülich-Bergsche Frage und die diesfälligen Pfalz-Sulzbachschen Ansprüche, angebliche Versprechen des Kaisers usw.2) Ulm. Von Trier begab sich Joh. Ferdinand nach Ulm zu dem dorthin zur Empfang- nahme der kaiserl. Propositionen wegen des Assoziationskongresses einberufenen schwäbi- schen Kreistage, übergab den Kreisdirektorialgesandten seine Kreditive, und nachdem er der Versammlung die kaiserl. Propositionen übersendet hatte, ward ihm noch an dem- selben Tage deren günstige Resolution in betreff der dem Assoziationsbeschlusse v. 1727 entsprechenden Defension als auch Teilnahme an dem bevorstehenden Assoziationskongreß zuteil, welche samt den erhobenen Beschwerden über vielfältige Truppenmärsche und das Benehmen der österreichischen Beamten und der Judenunruhen in Ulm, ferner der drei Reichsstädte Augsburg, Ulm und Memmingen nach Wien vorgelegt wurden.3) ') Arch. Greill. Rel. I. 69 ff. Bericht aus Koblenz 26. Mai 1730. *) Arch. Greill. Relat. I. 88 ff. Bericht aus Trier 8. Juni 1730. 3) Arch. Greill. Relat. I. 143 ff. Berichte aus Ulm v. 21. Juni u. Frankfurt 30. Juni. 5* 68 Plettenberar. Gleichfalls von Ulm aus sandte er einen kompletierenden geheimen Bericht über den Kölner Hof, welchen ganz allein Gf. Plettenberg mit Ausschluß aller anderen dirigiere, obwohl der Kurfürst selbst jung, still und sittsam sei, auch ihm an Vernunft gar nichts fehle, aber durch seine Arbeitsscheu werde er von den Geschäften abgehalten. Mit anderen Ratgebern würde er den Absichten Frankreichs, gegen welche Nation er eine innerliche Abneigung öfters gezeigt habe, ebensowenig Entgegenkommen zeigen, wie den gefährlichen Prinzipien seines Bruders des Kurfürsten von Bayern, welche er gar nicht approbierte. In seiner Unterredung mit Joh. Ferdinand beschwerte sich Plettenberg vorerst über die gegen ihn bezeigte mißtrauische Haltung und hob seine dem kaiserl. Interesse schon geleisteten nützlichen Dienste hervor, indem er mäßigend auf Bayern und die Unierten gewirkt und französische Anerbieten abgelehnt habe. Er argwöhne, Kuefstein sei von des Reichsvizekanzlers Partei, worauf dieser erwiderte, er sei von keiner Partei, sondern nur für des Kaisers Dienst. Als er ihm von vertraulichen Beziehungen zum Hof- kanzler Sinzendorf sprach, gewann er mehr Zutrauen, und schließlich versicherte er, daß, wenn der Kaiser ihm reale Beweise seiner Gnade geben wollte, würde er es auf sich nehmen, seinen Kurfürsten von Bayern abzuziehen (nur müsse der Törring, der den Kurfürsten zu allem Bösen anstifte, entfernt werden). Auch Mainz und Pfalz wolle er gänzlich herüberbringen, ebenso auf die Union gegen die französischen Einflüsse zu wirken. Seine Ambition war hauptsächlich auf das Amt des Reichsvizekanzlers gerichtet. Aber da dieses voraussichtlich nicht so bald vakant würde, hoffte er auf Verleihung eines Fürstentums in Schlesien als Beweis des kaiserl. Vertrauens. Joh. Ferdinand, welcher mit einiger Ironie auf seine ambitiösen Prätensionen einging, sandte ein geheimes Schreiben des Kurfürsten von Trier an seinen Bruder von Bamberg ein, welches ihn aus naher Bekanntschaft schilderte. Er sei einer der gefähr- lichsten Staatsmänner Deutschlands, schlau, geschickt, beredsam und unermüdet in Verfolgung seiner Ambitionen. Es sei also, schloß Kuefstein, nur zu wählen, ihn ent- weder durch Befriedigung seiner Ambition nach dem Reichsvizekanzleramte oder auch in anderer Weise zu gewinnen oder zu stürzen und etwa durch den köln. Kammerpräsi- denten Waldbott Bassenheim zu ersetzen. In seinem Berichte nach Wien berührte Joh. Ferdinand das Mainzer Wahl- geschäft und faßte schon als geeignetsten Kandidaten zum Koadjutor den Domdechanten von Eltz, welcher bei der Wahl in Trier zurückgetreten war, ins Auge.1) Württemberg. Ein Promemoria des Kurfürsten von Trier über seine petita und die abusus, die sich bei der Geistlichkeit eingeschlichen hatten, wurde beigelegt samt einem Referat über seine Besprechung mit dem Württemberg. Geh. Rat von Schütz, den er auf der Durch- reise zu sich nach Kannstadt gebeten hatte. Dieser überbrachte die neuerliche Beteue- rung des Herzogs, sich auf keine Allianz mit Bayern und der Union einzulassen, ohne vorher dem Kaiser Mitteilung zu machen, und habe auch die letzten durch den französ. Gesandten in Bayern, Chavigny, überbrachten Insinuationen gegenüber der Mission Kuefsteins abgelehnt. Die geheimen französ. Noten sowie eine ganze Reihe anderer getreulicher Akten begleiten, wie immer, den Kuef st einschen Bericht. Seine Vertrauens- männer bedienten ihn gut, so daß er um einen besseren Chiffre für Einsendung der ge- heimen Nachrichten zu bitten veranlaßt war.2) Frankfurt, Assoziation skonvent. Nach Frankfurt zurückgekehrt, erhielt Kuefstein ein kaiserl. Reskript d°. Laxenburg II. Juni, welches ihm anbefahl, dahin zu wirken, daß kein französischer auswärtiger Minister zu den Kreis- und Assoziationskonventen zugelassen werde. Er begab sich daher so- l) Arch. Greill. Rel. I. 112 ff. Bericht Ulm, 20. Juni 1730. -) Vgl. Arneth, Prinz Eugen III. 296. 69 gleich zum Kurfürsten von Mainz in das Schlangenbad, wo er jedoch daraufhingewiesen wurde, daß in früheren Fällen keine Schwierigkeiten gemacht wurden. Der in Mainz akkreditierte französ. Gesandte Villebois fand sich wirklich bei Kuefstein ein, obwohl dieser ihm hatte sagen lassen, daß er nach der im Reiche üblichen Etikette als kaiserl. Minister ihm keine Gegenvisite geben könnte. Er sandte ihm nur eine Danksagungspost aus Höflichkeit. Der nach einigen formalen Hindernissen am 3. endlich zusammengetretene Asso- ziationskonvent, welchem Kuefstein sein Kreditiv übersendet hatte, bat um Bestimmung einer Stunde zum Empfang seiner Deputation, welcher er am 4. um 9 Uhr früh die kaiser- lichen Propositionen übergab. Den kurmainzischen Direktorialgesandten von Löhr hatte er zur Abgabe des Österreich. Votums substituiert. Bezüglich des französ. Gesandten wurde beschlossen, sein übergebenes Kreditiv zwar anzunehmen, hingegen keineswegs zu ver- statten, daß er sich heimlich oder öffentlich in die das Assoziationswerk betreffende Ge- schäfte einmische. Inzwischen nahm Kuefstein Gelegenheit, bei dem auf der Durchreise befindlichen Landgrafen von Hessen-Darmstadt Audienz zu nehmen, um ihm seine Kreditive zu überreichen. Der Landgraf empfing ihn sehr entgegenkommend und versicherte ihn bei der Gegenvisite, die er ihm abstattete, seiner völligen Dienstwilligkeit für Se. Maje- stät, indem er ihn für alles Weitere an seinen Kanzler Maskowski verwies. Der Assoziationskonvent erledigte seine Aufgabe schnell im Sinne der Österreich. Propositionen, indem er einhellig beschloß, daß die assoziationsmäßige Defensionsverfassung in Konformität des letzten Assoziationsrezesses v. J. 1727 auf drei Simpla erhöht werden soll und in betreff der Marsch- und Verpflegsregulierung ein gemeinsames Projekt ent- worfen und dem Gesandten übergeben werde, wie im Rezeß ausgeführt erscheint. Nebenbei ließ er durch den kurpfälzischen Gesandten sondieren, ob man in Mann- heim nicht die anstößige Form der überreichten Gravamina korrigieren wollte und erfuhr, daß man wirklich schon im Begriffe stehe, sie umzuschreiben. Württemberg. Die Verhandlungen mit Württemberg gingen durch den Geh. Rat v. Schütz weiter, welchem auch die Zusicherung gegeben wurde, daß Se. Maj. geneigt seien, den Wunsch der Gfin. Wrbn a-Gräwenitz nach dem Fürstentitel unter der Bedingung zu erfüllen, daß sie alles durchführe, was sie versprochen hatte, und die Erhöhung noch geheim halte, bis die Verhandlungen mit dem Herzog beendigt wären. ') Aschaffenburg. Fulda. Nach glücklicher Beendigung des Assoziationskongresses begab sich Joh. Ferdi- nand zum Kurfürsten von Mainz nach Aschaffenburg, um ihm den Dank für seine günstige Einwirkung auszusprechen, und erhielt von ihm die neuerliche Zusicherung, ihm demnächst sein in Regensburg abzugebendes Votum auf das in causa Sevillana ein- gebrachte kaiserl. Kommissionsdekret mitzuteilen. Da nun seine Mission daselbst beendigt war, erhielt er das Rekreditiv des Kurfürsten und vollzog seine Abreise an den nächsten Hof zu Fulda, wo er vom Herrn Abt mit aller Distinktion empfangen wurde und die Zusage erhielt, sich in allem nach dem Votum des Bischofs von Bamberg und Würz- burg zu richten. Frankfurt. In Frankfurt wollte er auf die Antwort aus Wien in betreff der kurpfälzischen Gravamina warten und hatte mittlerweile erfahren, daß der kurpfälzische Resident Grafen- bruck zu Paris, von dort zurückgekommen, an die übrigen Kurfürsten abgeschickt worden sei, um ihre vota über das Sevillaner Kommissionsdekret nach dem Einverständnis mit Frankreich zu richten.2) 1) Arch. Greill. Relat. I. 205 ff. Berichte Frankfurt 1., 4., 8., n. u. 19. Juli 1730. 2) Arch. Greill. Relat. I. 275 ff. Bericht Frankfurt 5. Aug. 1730. 70 Das Mainzer Votum wegen des sevillanischen Kommissionsdekretes war aller- dings ganz patriotisch ausgefallen, und es wurde versichert, daß sich Köln und Kur- pfalz durchgehends analog aussprechen würde. Doch hielt es Joh. Ferdinand für ge- raten, sich noch persönlich davon zu überzeugen. Es wurde sogar der Entwurf eines Schreibens in Regensburg vorgelegt, welches die Reichsstände an die Sevillaner Bundesgenossen richten sollten, um die Rechte des Reiches auf die Reichslehen Tos- kana und Parma zu wahren. Mit diesen Akten hatte Kuef stein auch einen Protest des Pfalzgrafen von Zwei- brücken wegen des Julie h-Bergschen Kompossesses und der genommenen Eventual- huldigung einzusenden, welchen der Kurfürst nicht beantworten wollte, ohne vorher die Meinung des Kaisers darüber eingeholt zu haben. Darmstadt, König Friedrich Wilhelm von Prenßen. Durch Seckendorf von der Ankunft des Königs von Preußen in Darmstadt in Kenntnis gesetzt, eilte Kuefstein dorthin und wurde von Sr. Majestät mit besonderer Distinktion empfangen. Der König erzeigte sich sehr gnädig und ließ dem Kaiser aus- drücklich vermelden, daß er sich in allen Fürfallenheiten auf ihn verlassen könne und nichts wäre, was seine Devotion im geringsten tangieren könnte. Seckendorf bestätigte, daß Se. Maj. tatsächlich an allen Höfen für die Interessen des Kaisers eingetreten sei, als wenn er dessen Minister wäre.1) Schwetzingen. Da Kuefstein erfuhr, daß sich der Kurfürst Franz Ludwig nach Schwetzingen zum Kurfürsten von der Pfalz begeben würde und dort auch der Bischof von Augs- burg und Plettenberg sich einfinden sollten, hielt er es für die ihm aufgetragenen Nachforschungen dienlich, dieser Zusammenkunft beizuwohnen und bei dem Kurfürsten von der Pfalz die neulich durch dessen Abreise unterbrochene Verhandlung wieder aufzunehmen. Gegenüber den nach Wien gedrungenen Gerüchten, wonach die Kurfürsten von Köln, Bayern und Pfalz mit den sevillanischen Bundesgenossen einen Allianztraktat geschlossen hätten, erfuhr er, daß nichts daran sei. Obwohl schon seit einer geraumen Zeit zwischen den unierten Kurfürsten — außer Mainz — ein sogen. Traite d'amitie mit England in Vorschlag gebracht worden war, hat Kuefstein doch von Mainz, Köln und Pfalz das Versprechen erhalten, daß solcher Traktat nimmermehr zustande gebracht werden soll. Dagegen bestehe zwischen Kurpfalz und Frankreich ein Neu- tralitätstraktat, worin jedoch der Kaiser und das Reich expresse ausgeschlossen worden seien und der Sr. Maj. ohnehin schon bekannt wäre. In betreff der Sevillaner Sache hatte Kuefstein eine Nebenerklärung verlangt gegen die Imputation, als wenn der Kaiser beabsichtige, das Reich in einen Offensivkrieg hineinzuziehen. Diese Nebenerklärung er- folgte von Kurmainz, Köln versprach die gleiche und Pfalz verschanzte sich hinter seinen Neutralitätstraktat, veranlaßte aber die Einberufung des westfälischen Kreises und dessen Beitritt zum Assoziationskongreß.2) Nachdem sich Joh. Ferdinand am kurpfälzischen Hof befand, um die abge- brochene Negoziation fortzusetzen, erhielt er vom Kurfürsten eine »patriotische« Erklä- rung, in welcher der Wunsch ausgesprochen wurde, es möge dem Kaiser gelingen, den Frieden zu erhalten. Vom Bischof von Augsburg Alexander Sigismund von Bayern erging eine den kaiserl. Intentionen günstige Instruktion nach Regensburg.3) Rheinhansen. Im geheimen Bericht v. 30. August konnte Joh. Ferdinand auf einige Anfragen des Kaisers antworten, daß von dem vom Kurfürsten von Mainz genommenen Kom- 1) Arch. Greill. Relat. I. 279. Bericht Frankfurt 12. Aug. 1730. 2) Arch. Greill. Relat. I. 302 ff. Bericht Rheinhausen 28. August 1730. 3) Arch. Greill. Relat. I. 323 ff. Bericht Rheinhausen 28. August 1730. 71 posseß von Jülich-Berg keine Rede mehr gewesen, doch wegen des zwischen dem Hause Pfalz-Sulzbach und dem König v. Preußen zu treffenden Vergleiches hat der Kurfürst von der Pfalz dem Grafen Plettenberg aufgetragen, mit dem König von Preußen und dem Grafen Seckendorf zu korrespondieren. Das Haus Sulzbach habe sich jederzeit all seine Rechte vorbehalten, deren es sich nur unter bestimmt formulierten Bedingungen zu begeben bereit wäre, welche aber preußischerseits schon verworfen sein sollen. Preußen täte wohl daran, sich mit dem Hause Sulzbach ins Einvernehmen zu setzen. Denn, wenn auch der Pfalzgraf sich aus Gehorsam für den Kurfürsten zur Wieder- verehelichung entschlossen habe, so sei kaum Hoffnung auf Sukzession zu hegen und stehe dann das Haus allein auf den zwei Augen des einzigen sehr schwachen Prinzen. ') Labnstein, Plettenberg. In einem sehr eingehenden Handbriefe des Kaisers v. 30. Juli wurden die oben skizzierten Alternativvorschläge Kuefsteins und des Kurfürsten von Trier in betreff des Verhaltens gegenüber dem Grafen Plettenberg gründlich erwogen und der mittlere Weg gewählt, mit ihm weiters zu verhandeln und ihn mit aller Vorsicht auf die Seite des Kaisers herüberzuziehen oder, wie Kuef stein sich ausdrückte, ihn zu laktieren und zu fangen. Er ließ ihn ohne Verzug wissen, daß er über ihre letzte Unterredung von Bonn eine Antwort aus Wien erhalten habe, über welche er ihm einiges mitzuteilen hätte. Sie verabredeten also, im Städtchen Lahnstein im geheimen zusammenzukommen, worüber er auch bereits in einem Partikularschreiben an Bartenstein referiert hat. Pletten- berg zeigte sich über die Aussicht auf die Erhebung in den Fürstenstand und ein Lehen ungemein erfreut, war aber unangenehm berührt, als zur Bedingung gemacht wurde, vorher gewisse Versprechungen erfüllt zu haben. Joh. Ferdinand mußte ihn daran er- innern, als er sich auf die wichtigen Nachrichten und seine wahre Absicht, dem Kaiser zu dienen, berief, daß er in ihrer früheren Unterredung in Aussicht gestellt habe, die unierten Kurfürsten nach und nach zu Sr. Majestät herüberzubringen, sie zur Annahme der Pragmatischen Sanktion zu bewegen und von weiteren Allianzschlüssen mit Frank- reich abzuhalten. Sie seien dann eins geworden, daß an den Kaiser unter diesen Be- dingungen berichtet werde. Er meinte, dies sei nicht seine Absicht gewesen, da er dafür nicht garantieren könnte. Er hatte nur den festen Vorsatz, alles nach seinen besten Kräften nach den Wünschen Sr. Majestät zu tun. Kuefstein erwiderte, er und der Hof seien überzeugt, daß er dies auch wirklich zustande bringen könne, und verabredete mit ihm, daß er sich nach Mannheim begeben soll, wo er beide Kurfürsten beisammen fände und gleich die erste Probe seines guten Willens ablegen könne. Der Kurfürst von Mainz, welchen Kuefstein über seine Besprechung informierte, betonte neuerlich, wie wünschenswert es sei, den Plettenberg zu gewinnen. Er würde von ihm für das Reichs- vizekanzleramt niemals abstehen und den in Wien dafür in Aussicht genommenen Grafen Metsch — den er nicht leiden konnte — gewiß nicht präsentieren. Übrigens habe der Kurfürst sich den anderen Kurfürsten gegenüber mit allem Eifer für die Wünsche des Kaisers eingesetzt, als wenn er dessen Minister wäre. Bezüglich des von Kuefstein vor- gehaltenen vertraulichen Verkehres seines Gesandten in Regensburg, des Hn. v. Ölten, mit dem französischen Minister v. Chavigny, erhielt er in der mainzischen Kanzlei die Auskunft, daß dieser auf Anordnung so handle, um vertrauliche Mitteilungen zu er- halten. Die diesfälligen Berichte wurden ihm vom jungen Gf. Stadion in Regensburg zugesagt. 2) Merseburg. Nachdem Kuefstein in Merseburg die Kredentialien an den kurfürstlich bayri- schen, den Salzburger und den Freysinger Hof und in Eichstädt den Auftrag er- halten hatte, sich mit einem kaiserl. Schreiben zum Kurfürsten von Mainz nach Breslau zu begeben, reiste er nach München und sandte von dort die bekundigenden Erklärungen 1) Arch. Greill. Relat. I. 330 ff. Geheimer Bericht Rheinhausen 30. August 1730. 2) Arch. Greill. I. 330. Geheimbericht d°. Rheinhausen 30. Aug. 1730. 72 und Antworten der beiden Baden sehen Höfe sowie der Bischöfe von Konstanz und Eichstädt unter dem 3. Oktober ein. ') München, Kurfürst Carl Albert. Der Kurfürst Carl Albert zeigte sich bei Entgegennahme der Kreditive etwas pikiert, daß der kaiserl. Gesandte an letzter Stelle zu ihm komme, worauf Kuefstein erklären mußte, daß seine Sendung ursprünglich an den Kurfürsten von Mainz gerichtet war, daß er dann des Assoziationskongresses wegen doch warten mußte, und die Zeit benützt habe, um den nächstgelegenen Höfen seine Aufwartung zu machen. Bezüglich des sevillanischen Traktates erklärte der Kurfürst, daß er Seiner Majestät niemals etwas anraten würde, wodurch der allgemeine Friede und der Ruhestand im Reiche gestört werden könnte. Er kenne des Kaisers mildes Gemüt und sei überzeugt, es werden sich Mittel und Wege finden, den Frieden zu erhalten, da es nur auf ein geringes Expediens ankomme, wegen dessen er nicht raten könne, das Reich in einen zweifelhaften Krieg einzurichten. Den bayrischen Kreis wolle er im Einverständnis mit dem Bischof von Salzburg bei auftretender Gefahr einberufen, damit er sich den fünf assoziierten Kreisen anschließe. In der Mecklenburgschen Sache habe er sich schon mit den unierten Kur- fürsten zu einem Votum vereinigt, wolle sich aber nochmals mit ihnen besprechen. Da sich Herzog Theodor, der Bischof von Freysingen und Regensburg, auch in München befand, übergab ihm Kuefstein gleich seine Kreditive und erhielt von ihm die befriedigende Zusicherung, daß er sich nicht mit dem Kurfürsten, sondern durch- wegs mit seinem Bruder, dem Kurfürsten von Köln, übereinstimmend auszusprechen be- absichtigt, indem er sich weiters der kaiserl. Gnade empfehle.2) Von München beabsichtigte Kuefstein, sich direkt nach Schlesien zu begeben. Er hatte also keine Zeit mehr, die markgräflich Bayreuth- und Anspachschen Höfe zu besuchen. So war er genötigt, seine Bewerbung um deren Votum mit der Bitte, sich jenem ihres Vetters, des Königs von Preußen, anzuschließen, schriftlich anzubringen. Hierauf erhielt er durch ihre resp. Minister, die Geh. Räte von Stutterheim und von Seckendorf, sehr zustimmende Antworten, welche er samt dem Rekreditiv des Bischofs von Regens- burg am 13. Novemb. von Wien aus vorlegte.3) Wien. Er war also mittlerweile nach Wien zurückgekehrt, wahrscheinlich über Breslau, da er in einem früheren Berichte schon die Erlaubnis dazu erbeten hatte. Belobung. Wie er für die früheren Missionen zur Anerkennung seiner Wirksamkeit mit der Ernennung zum Geheimen Rate ausgezeichnet worden war, so ward ihm wieder eine besondere Würdigung zuteil, indem in der neuen Instruktion v. 10. Dezemb. 1730, die ihm für die Sendung an den Kurfürsten von Mainz erteilt wurde, ausdrücklich die Erwähnung enthalten war, daß er »in Betracht seiner mit aller Treu, Eifer und Ge- schicklichkeit bei seiner neulichen Verschickung an die 5 vorliegenden Reichskreise zu unserem gnädigen Vergnügen geleisteten ersprießlichen Dienste dermalen wiederum in verschiedenen unserer und des Reiches wichtigsten Angelegenheiten an des Kurfürsten zu Mainz als des Hn. Erzkanzlers Liebden, zumal dieselben sich nahe von hier befinden, fördesamst abzuschicken gnäd. entschlossen haben«. 1731. Sendung nach Breslau an Kurfürst v. Mainz. Der Kurfürst befand sich zur Zeit in seiner Residenz zu Breslau, wo Joh. Fer- dinand am 21. Februar 173 1 eintraf. Das Hauptgewicht seiner Aufgabe lag in den *) Arch. Greill. Relat. I. 342. Bericht München 3. Oktob. 1730. -) Arch. Greill. Relat. I. 351. Bericht Regensburg 11. Oktob. 1730. 3) Arch. Greill. Relat. I. 355. Bericht Wien 13. Novemb. 1730. 73 gegen die Verbündeten von Sevilla zu treffenden Vorkehrungen. Diese beabsichtigten, im Frühjahr gegen den Kaiser und das Reich feindlich vorzugehen. Die Reichsversammlung mußte daher auf die dem Reiche drohende Gefahr aufmerksam gemacht und vor allem der Erzkanzler zu Rate gezogen und seine Einwirkung auf die anderen Reichsfürsten erbeten werden. Andere Punkte waren unvermutete die Rückkehr des widerspenstigen Herzogs Carl Leopold von Mecklenburg, bis zu dessen Unterwerfung sein Bruder die Regie- rung führen solle. In den Zwistigkeiten zwischen dem Fürsten von Ostfriesland und der Reichsstadt Embden, in welche sich auswärtige Mächte einmischen, möge das Me- morial des Fürsten nicht zur Proposition zugelassen werden, und in der Zwingenberg- schen Sache, welche mißliche Religionsstreitigkeiten hervorrufen würde, sollte Kurmainz die Ansage wieder zurückzuziehen vermocht werden. Über das von Kuefstein eingereichte neue Marsch- und Verpflegsreglement des Assoziationskonventes wird beraten werden. *) Es galt in allem, den bereits in Mainz in gutes Fahrwasser gebrachten Kurfürsten, der sich durch die mehrfachen Sendungen geschmeichelt fühlte, noch näher an die kaiserl. Politik heranzuziehen und dabei festzuhalten. In einem Appendix zum Reskript v. 22. Dezemb. 1730 war Kuefstein, während dessen Aufenthalt in Wien die vom britischen Gesandten Robinson angeknüpften An- näherungsversuche einen guten Fortgang genommen hatten, beauftragt worden, dem Kur- fürsten im strengsten Geheimnisse von den Verhandlungen mit den beiden Seemächten Kenntnis zu geben. Am 26. Februar konnte er den Dank des Kurfürsten für das ihm durch diese Mitteilung geschenkte Vertrauen melden und daß dieser die vom Kaiser in Aussicht genommenen äußersten Zugeständnisse in der Frage der spanischen Besatzungen im Interesse des Reiches wohlerwogen finde. Er würde aber des noch nicht sicheren Er- folges wegen nicht säumen, die assoziierten Kreise sowohl als die unierten Kurfürsten und sämtliche Fürsten des Reiches zur Erfüllung ihres im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses aneifern. 2) Wiener Vertrag. Bald jedoch gediehen die Wiener Verhandlungen mit Robinson und Diede (für Hannover) zu einem gedeihlichen Abschlüsse, welcher im Vertrage v. 16. März 1731 seinen Ausdruck fand. Dieser umfangreiche Pazifikationsvertrag, in welchem auch die Generalstaaten unter Reserve ihrer späteren Ratifikation inbegriffen wurden, enthält die Garantie der Pragmat. Sanktion für diese, England und Hannover, wogegen der Kaiser die Besetzung der festen Plätze von Toskana, Parma und Piacenza durch 6000 Spa- nier zuläßt und die Ostender Handelsgesellschaft aufzulösen verspricht. Gleichzeitig wird mit Rücksicht auf das Ableben des letzten Herzogs Anton Farnese und die Schwanger- schaft seiner Witwe die Nachfolge dem bereits eventuell belehnten Don Carlos ge- wahrt. Abschriften des Vertrages sowie sämtlicher Beilagen und Vorverhandlungen wurden an Kuefstein behufs vertraulicher Mitteilung an den Kurfürsten gesendet mit dem Auf- trage, besonders hervorzuheben, daß die dem Kaiser schwer genug gefallenen Konzessionen nicht sowohl als Gegenleistung für die Garantie der Pragmat. Sanktion aufzufassen seien, sondern lediglich zur Wahrung des Friedens für das Reich und die kaiserl. Lande auf- geopfert wurden. So erhielt der Kaiser durch seine Nachgiebigkeit dem Reiche und Europa den Frieden. 3) Deutsche Fragen. Der Papst jedoch protestierte schon am 1. Febr. 1731 in einem Schreiben an den Reichserzkanzler gegen den vom Kaiser genommenen Eventualposseß von Parma und Piacenza für den Infanten Don Carlos. 4J ') St. A. Reichskanzlei. Instruktionen v. 10. u. 14. Dezemb. 1730. K. 2) Rel. II. 1 — 2. Ber. v. 26. 2. 1731. 3) Resk. I. 271—313. Resk. v. 31. März 1731. — Arneth, III. 283, 292. 4) Rel. II. 14. Ber. 15. März 1731. 74 Neben diesen Angelegenheiten der großen europäischen Politik treten die anderen Fragen, welche die inneren Verhältnisse des Reiches betrafen, einigermaßen zurück. Sie übten jedoch auch nach außen ihren Rückschlag, indem die dem heutigen Empfinden weniger verständliche Verworrenheit der Rechtsverhältnisse den fremden Mächten Vorwand genug bot, durch Einsprachen Verwirrung hervorzurufen. Englands König, namentlich als In- haber der Braunschweig-Lüneburgschen Kurstimme und Lehensträger von Bremen und Werden, hatte einen rechtlichen Titel, Frankreich hatte seit jeher die Gewohnheit, in allen Reichsangelegenheiten seinen Einfluß geltend zu machen, die Generalstaaten konnten vielfache Grenzinteressen geltend machen, Preußen war kürzlich zum König- reich emporgestiegen und hatte Ansprüche in der Jülich -Bergschen Nachfolgefrage, welche gerade auch Bayern und das ganze Pfälzer Haus wesentlich berührte. So ist leicht zu erkennen, welche Bedeutung damals den oben erwähnten Angelegenheiten von Mecklenburg, Ostfriesland, Embden, Zwingenberg, Jülich-Berg usw. zuge- schrieben werden mußte und wie wertvoll es war, die Kurfürsten und Stände des Reiches durch die Einwirkung des Erzkanzlers für den vermittelnden Standpunkt des Kaisers zu gewinnen, dem vor allem das Interesse des Reiches, die Erhaltung des Friedens und die Anerkennung seines obersten Richteramtes, wie es stets hervorgehoben wird, vorschwebte. In die Details dieser verwickelten Angelegenheiten, welche einen großen Teil der Verhandlungen, der Reskripte und Berichte bildeten, einzugehen, dürfte heute kein ge- nügendes Interesse mehr bieten. Daneben spielten Personalfragen eine Rolle. Es galt den Kurfürsten, welcher Hoch- und Deutschmeister war und seines kränkelnden Zustandes wegen von interessierten Seiten mit Aussicht auf baldige Vakanz angegangen wurde, sich einen Koadjutor beizugesellen, davon abzuhalten, da man weder den heftig drängenden Prinzen Theodor von Bayern noch den Erzbischof-Kurfürsten von Köln dazu gelangen lassen wollte. Gleichzeitig wurde auch die Einladung des Kurfürsten von Mainz zum Kaiser nach Wien, die er längst anstrebte, angebahnt. *) Die von Kuefstein mit dem kurkölnischen Oberstkämmerer Grafen Plettenberg angeknüpften Verhandlungen hatte er auf Befehl des Kaisers brieflich fortgesetzt und er- hielt von diesem die Antwort, daß er sich dem Kaiser zu Diensten stelle, aber gern wissen möge, worin das honorificum und utile bestehen solle, welches ihm zugedacht würde. Der Kurfürst wünschte auch, davon in Kenntnis gesetzt zu werden, und hoffte dadurch der Zusage des Reichsvizekanzleramtes an Plettenberg enthoben zu werden.2) Beide geheimen Berichte kamen in der Konferenz zur Besprechung. 3) In einem Privatschreiben v. 6. April berührt der Minister Bartenstein diese Angelegenheit und entschuldigt die verzögerte Mitteilung vom Abschlüsse des Friedens mit England unter anderem auch damit, daß in der ganzen Karwoche er und seine Sub- alternen kaum so viel Zeit gehabt hätten, um jenes zu verrichten, was einem kathol. Christen oblieget. Er gibt seinem Bedenken Ausdruck, dem Plettenberg die erstrebten Gnadenbezeigungen zu geben, ohne seiner Treue ganz versichert zu sein.4) Gleiche Konsiderationen äußerte der Kaiser in seinem Handschreiben vom 31. März an Kuefstein, in dem er ihm dankte, daß er das Geschäft in gute Wege einzuleiten befließen war und den Kurfürsten bewogen habe, für den Fall, als Plettenberg auf das Vizekanzleramt nicht mehr reflektieren würde, sich bereit zu erklären, den Grafen Königsegg dafür zu benennen. Dem Plettenberg gebühre dafür eine Dankesbezeigung, er könne ihn daher versichern, daß ihm dafür reale Gnaden gegen reale Dienstleistungen erwiesen werden, wie er sie ihm, dem Kuefstein, im vergangenen Jahre zugesagt habe. Es sei vor allem Kurköln zu bewegen, die Garantie der Erbfolgeordnung mit seinen votis auf dem Reichstage zu unterstützen und den Vergleich in der Jülich -Berg sehen Sache zu befördern. Dann soll er sich den widrigen Agitationen des Kurbayerischen Hofes kräftigst widersetzen. In diesem Sinne schrieb Kuefstein an Plettenberg. In 1) Rel. II. 16. Geh. Bericht Breslau 19. März 1731. 2) Rel. II. 21. Bericht Breslau 22. März 1731. 3) St. A. Staatskanzlei. Vortrag v. 1. April 1731. 4) Reskr. I. 315. Schreiben v. 6. April 1731. 75 betreff der Bewerbungen des Prinzen Theodor von Bayern um die Koadjutorstelle des Hoch- und Deutschmeistertums sei dagegen anzuführen, daß es nicht im Interesse des Kaiserhofes liege, dem bayerischen Hause noch größeren Einfluß zuzuwenden, nachdem der Prinz ohnehin schon mit zwei Bischofssitzen bedacht sei. ') Inzwischen drang Robinson in Wien auf baldige Erlangung der Einwilligung des Reiches zu dem die spanischen Besatzungen in den italien. Herzogtümern bewilligenden Art. 3 des Wiener Friedens, worin England eine Ausführung der von den Sevillanern an Spanien gemachten Zusagen erblickte. Um letzterem keinen Grund zur Beschwerde zu geben, wurde das Kommissionsdekret für den Reichstag entworfen und an Kuefstein zur vorläufigen Kommunikation an den Erzkanzler gesendet. Der ganze Traktat sollte dem Reichstag lediglich zur Kenntnisnahme mit vorgelegt werden und nur Art. 3 zur genehmigenden Beschlußfassung. 2) Der Kurfürst dankte für das in ihn gesetzte Vertrauen und versprach, das kais- Kommissionsdekret — welches nunmehr vorgelegt wurde ■ — beim Reichstage kräftigst zu befördern. Er begriff auch, daß der Kaiser die Frage der Garantie und Pragmat. Sanktion nicht gleichzeitig damit vorlegen wollte. Doch gab er unter neuerlicher Beteuerung seiner Devotion und Treue den Rat, sie so bald als möglich vorzubringen, vorher aber die Kur- und vornehmeren fürstl. Höfe durch eigene Gesandte zu begrüßen. Er wolle das Seinige dazu beitragen, um seinem Bruder von der Pfalz, der jetzt zugänglicher geworden sei, herüberzubringen. Dieser war darüber empfindlich, daß gleich nach Abschluß des Ver- trages mit ihm über die Jülich-Bergsche Sukzession ein solcher mit Preußen zu Wuster- hausen abgeschlossen worden sei, was aber, wie Kuefstein replizierte, geschehen sei, um den König von der Allianz mit Hannover abzuziehen und wodurch den pfälzischen An- sprüchen keinerlei Eintrag zugefügt worden sei. Der Kurfürst war nie für das Haus Sulzbach, sondern für des Herzogs Ferdinand von Bayern Sukzession, welche man mit den Kindern der verstorbenen Tochter des Kurfürsten v. d. Pfalz hätte verheiraten können, woran letzterer aber stets durch die Taxis sehe Faktion verhindert wurde. Be- züglich der von ihm noch immer erwarteten Subsidien bemerkte Kuefstein, daß, wenn sich Kurpfalz seiner widrigen Verbindlichkeiten mit Frankreich entledigen und dem Wiener Hof nähern würde, darüber schon noch Mittel und Wege zu finden wären. Durch den Tod des Harstall ist Frhr. v. S atzen ho fen, Oberstkämmerer v. Mainz, Ratsgebietiger im Deutschen Orden geworden. Er und der Ordenskanzler Fehringer haben den Kurfürsten schon dahin disponiert, niemals einen Koadjutor zu ernennen, und werden nun von der bayerischen Partei, falls ein bayerischer Prinz Großmeister werden sollte, mit solchen Racheakten bedroht, daß sie eines besonderen kaiserl. Schutzes be- dürfen. Sie haben auch bemerkt, daß der neue Reichskanzleitaxator von Moskopf gegen den Kaiser und dessen Staatskanzlei widrige Impressionen dem Kurfürsten bei- bringe. Er genießt das Vertrauen des Reichsvizekanzlers und wisse seit seiner Rückkehr aus Wien jederzeit eher als er, Kuefstein selbst, von den diesem durch Kurier zukom- menden Expeditionen. Joh. Ferdinand schreibt dem Kaiser, daß er die Aufführung des Reichsvizekanzlers gegen ihn gerne ertragen wolle, wenn nicht der Allh. Dienst darunter zu leiden hätte. Der Moskopf sei in Beziehungen mit einem Manne Plettenbergscher Kreatur, welcher andeutet, daß dieser sich in seinen früher so guten Freund Sazen- hofen nicht mehr finden kann, woraus auf das Doppelspiel Plettenbergs zu schließen wäre, welchem gegenüber Kuefstein auch schon früher nur mit äußerster Vorsicht vorging. 3) In Gemäßheit des früher gegebenen Versprechens ging der Kurfürst neuerlich auf die Garantiefrage ein und überreichte ein Promemoria, in welchem er wieder versprach, die Absichten des Kaisers, welche er als in des Reiches Interesse gelegen betrachte, mit allen Kräften zu unterstützen. Doch mögen vor allem die wichtigeren Kur- und Fürsten- l) Reskr. I. 318. Kais. Handbrief v. 31. März 1731. — Rel. II. 56, Schreiben Kuefsteins an Plettenberg d°. Breslau 12. 4. 1731. *) Reskr. I. 330. Kais. Handbrief v. 30. April 1731 u. Reskript d. Reichskanzlei v. 2. Mai 1731 (similiter an Seckendorf). St. A. Karton 183. Friedensakten. 3) Rel. II. 44. Geh. Bericht an d. Kaiser d°. Breslau 14. Mai 1731. 76 höfe durch eigene Missionen gewonnen und dann erst an den Reichstag gegangen werden, von welcher Absicht schon im Reiche gesprochen werde. *-) Der leidende Zustand des an Jahren schon vorgerückten Kurfürsten hatte schon die Frage der künftigen Wahl seines Nachfolgers in den Vordergrund gerückt und die bereits spielenden französischen Intrigen, welche in den Instruktionen des Ministers Chauvelin zutage traten, ließen es wünschenswert erscheinen, denselben zuvorzukommen. Daher er- hielt Kuefstein den Auftrag, unter Beobachtung aller Rücksichten gegen den so wohl- gesinnten Kurfürsten, dieser Frage näher zu treten und seine Meinung darüber geheim einzuberichten. 2) Da nun auch die Frage der künftigen Deutschmeister- und der Wormsischen Wahl sowie der eventuellen Ersetzung des Reichsvizekanzlers mit dem zusammenhing, was von Kurkölns Haltung zu erwarten und durch Plettenberg von ihm zu erreichen wäre und was für den Kurfürsten und dessen Bruder Prinz Theodor geschehen könnte, wurde der Standpunkt des Kaisers von diesem eingehend dargelegt. Der am i. Septemb. 1726 mit den Kurfürsten von Köln und von Bayern abgeschlossene Allianzvertrag, welcher sie zur Anerkennung der Erbfolgeordnung und das ganze bayerische Kurhaus zu einem ewigen, wahren Bündnis mit dem Erzhause verpflichten sollte, wurde nicht in diesem Sinne eingehalten. Es bedurfte also einer neuerlichen Vereinbarung, um ihnen mit Vertrauen jene Vorteile zu gewähren, welche nur bei voller Sicherheit über ihre künftige Haltung möglich wären. Es handelte sich um Lütt ich für den Kurfürsten und Worms für den Herzog Theodor, zu welchen Konzessionen der Kaiser ganz bereit wäre, wenn er der Gegenleistung versichert sei. In diesem Sinne möge sich Kuefstein dem Erzkanzler gegenüber aussprechen. 3) Gleichzeitig wird dieser ersucht, die Privilegien des Hauses Österreich mit seiner Unterschrift zu versehen, was auch ohne Schwierigkeiten erfolgte, und zwar, nachdem der geh. Staatskanzlei-Registrator Schneller sie überbracht hatte, sogar in Abwesenheit Kuefsteins, welcher wegen der Abreise des Kurfürsten ins Bad die Erlaubnis erhalten hatte, sich nach Wien zu begeben.4) Vorher noch bildeten die Beschwerden des Kurfürsten über den Zustand der Straßen in Schlesien und das Ansuchen des Wiener Hofes um die Bewilligung zur Werbung in seinen Landen Gegenstand von erledigenden Besprechungen, und es werden die Be- merkungen zu dem von Kuefstein im vorigen Jahre eingesendeten Entwürfe des von den assoziierten Kreisen vorgeschlagenen Marschreglements übersendet. 5) Ein bemerkenswertes Schreiben Bartensteins läßt sein etwas gespanntes Ver- hältnis zur Reichskanzlei und die dort herrschenden bedauerlichen Zustände deutlich durch- blicken. Die Anwürfe Moskopfs gegen ihn scheinen ihm wunderlich. Denn er müßte um nichts anderer Leute Arbeit verrichten, weil man ihnen entweder nichts anvertrauen oder man sich auf ihre Expedition nicht verlassen kann. Die ganze Handlung mit England hat von ihm gearbeitet werden müssen, sonst wäre nichts zustande gekommen, und zwar auf ausdrückliche Anordnung, und alle seine Konzepte seien vom Reichsvize- kanzler genehmigt (und dem Kaiser vorgelegt) worden. Daß er sich aber nicht in allem dessen Willen gebeugt habe, das sei die Ursache der Mißstimmung gewesen. Schließlich appelliert er an die Assistenz Kuefsteins in Angelegenheit einiger Personen.6) Wien. In Wien angelangt, säumte Kuefstein nicht, die vor seiner Abreise in Breslau bei vertrauenswürdigen Personen, namentlich dem Oberstkämmerer Freihn. v. Sazen- hofen und dem Deutschordenskanzler Fehringer vertraulich eingezogenen Daten über den Charakter und die Haltung jedes einzelnen der Domkapitularen in geheimen An- 1) Rel. II. 81. Geh. Bericht d°. Breslau 27. Mai 1731. 2) Reskr. I. 358. Kais. Handbrief v. 16. Mai 1731. 3) Reskr. I, 35g. Kais. Handbrief d°. Laxenburg 25. Mai 1731. 4) Reskr. I. 366. Reskr. d. Staatskzlei v. 26. Mai 1731 u. Rel. II. 83. Bericht v. 31. Mai 1731. 5) Reskr. I. 370. Reskr. d. Reichskzlei v. 2. Juni 1731. G) Reskr. I. 369. Schreiben Bartensteins v. 4. Juni 1731. 77 merkungen zusammenzustellen und ihr voraussichtliches votum zu charakterisieren. Danach hätte der junge Joseph von Kesselstatt, welcher unstreitig die qualifizierteste Persönlichkeit sei, die meisten Chancen zur künftigen Wahl. Wenn Se. Majestät auf diesen reflektierten, welcher als ganz der Richtung des Kurfürsten angehörig geschildert wird, würde dieser ihn, damit ihn der Kaiser kennen lerne, zur Empfangnahme der Mainzer Lehen nach Wien senden und eventuell auch zum Koadjutor annehmen, um anderen Kompetitionen einen Riegel vorzuschieben. Diese Notizen konnte Kuefstein dem Kaiser persönlich überreichen. *) Daß er sich dem Kurfürsten angenehm zu machen verstanden hatte, geht aus den warmen Worten hervor, die er ihm in seinem Rekreditive widmete, daß er ihn in seinen klugen Verrichtungen und Aufführungen nicht genugsam loben kann.'2) Den kurzen Aufenthalt in Wien benützte Joh. Ferdinand, um Joh. Leopold in Greillenstein zu besuchen. Denn er hatte den Gf. Metsch, den Direktor der Reichs- kanzlei, gebeten, ihm seine Kreditive, welche umgeändert werden mußten, um den aus- gelassenen Geh. Ratstitel nachzutragen, nachzusenden, da er bis Sonntag auf dem Lande bei seinem Bruder sein werde. Bartenstein antwortete an Metsch am 30. Juni (1731), daß die a. qu. Resolution schon vorhanden sei, daß Kuefstein nach Kurmainz und Kurpfalz, Speyer, Konstanz, Eichstatt, Augsburg, Pas sau, Regensburg, Frey sing, Abt zu Kempten, Herzog zu Württemberg, Landgraf zu Hessen-Darmstadt und beide badische Höfe abgeschickt werde, während Harrach nach Kurtrier, Köln, Bamberg, Würzburg usw., und Seckendorf nebst dem preuß. Hof an die sächsischen Höfe zu gehen hätte. Schreiben des Kaisers an die ausschreibenden Fürsten des schwäbischen Kreises, namentlich an den Herzog v. Württemberg, unterstützten seine Mission, und das von Kuefstein vorgeschlagene neue Marsch- und Verpflegsreglement, welches dem Hof- kriegsrat mitgeteilt worden war, wurde eingehend in Erwägung gezogen. 3) Sendung für die Pragmatische Sanktion. Vom Vertrauen des Kaisers getragen, wurde er nunmehr abermals an diese ver- schiedenen Kur- und fürstlichen Höfe des Reiches gesendet mit dem Auftrage, sich bei denselben dafür einzusetzen, daß sie, wenn die Garantie der neuen Erbfolge- ordnung von dem gesamten Rom. Reiche verlangt werden sollte, mit ihren Stimmen auf dem Reichstage dieses auf die Befestigung der allgemeinen Ruhe und des Wohl- standes abzielende billige Verlangen unterstützen möchten. Schwetzingen, Pfalz. Er reiste am 4. Juli ab, um sich zum Kurfürsten von der Pfalz, zu dem seine Mission zuerst ging, nach Schwetzingen zu begeben. Unterwegs, in Nürnberg, erhielt er die Instruktionen der Reichskanzlei sowie die kais. Handschreiben an den Kurfürsten von Mainz, den Herzog v. Württemberg, beide Markgrafen von Baden und den Land- grafen zu Hessen-Darmstadt samt den nötigen Kreditiven. Am 14. in Schwetzingen eingetroffen, nahm er gleich Rücksprache mit dem Oberstkämmerer Frhn. v. Sickingen und wurde vom Kurfürsten noch an demselben Tage in Audienz empfangen. Dieser nahm das kais. Handschreiben mit großem Dank entgegen, bat ihn aber, den mündlich gehaltenen Vortrag in einem Promemoria schriftlich zu übergeben, und sodann mit Sickingen, dem Kammerpräsidenten Frhn. v. Kagenegg und dem Kanzler Hallberg, die er ihm schicken würde, zu besprechen. Das Promemoria war im Sinne des oben erwähnten Zweckes seiner Mission gehalten und ersuchte den Kurfürsten, die ihm zu Gebote stehenden Stimmen für die Garantie der Erbfolgeordnung abzugeben, sobald diese an die Reichsversammlung gebracht würde. 4) :) Rel. II. 85. Geheime Anmerkungen. Wien, 13. Juni 1731. '-) Rel. II. 92. Bericht v. 20. Juni 1731. 3) H. K. R. Prot. 1731. E. 1307. 4) Rel. II. 92. Bericht Schwetzingen 17. u. 19. Juli 1731. 78 Ia Deinach bei Herzog Eberhard. Die Konferenz fand am 18. statt, wobei die Pfälzer erklärten, es müßten zuerst die mitunierten Kurfürsten befragt werden, bevor eine Antwort gegeben werden könnte. Kuef stein entgegnete zwar, dies sei nicht notwendig, da nur die Partikularmeinung des Kurfürsten gewünscht werde und die Garantie schon eine durch den mit Pfalz i. J. 1726 abgeschlossenen Vertrag abgemachte Sache sei, nebstdem seien auch Köln und Bayern durch verschiedene Traktaten zu dieser Garantie verbunden. Nichtsdestoweniger mußte er sich den Aufschub gefallen lassen und reiste, nachdem er ein Promemoria des ober- rheinischen Kreisdirektorialgesandten von Brasseur mit der Bitte um Abrüstung der im vorigen Jahre erhöhten Truppenstände eingesendet hatte, mittlerweile zum Herzog von Württemberg, den er nicht in Ludwigsburg, sondern in Deinach zur Sauerbrunnkur antraf. Der Herzog, hoch erfreut über die ihm durch die neuerlich an ihn gerichtete Ent- sendung widerfahrene Ehre, antwortete in überaus befriedigendem, zustimmendem Sinne. *) Bei der Abschiedsaudienz jedoch überreichte ihm Herzog Eberhard Ludwig ein Promemoria mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß die darin movierten Punkte nicht etwa als conditio sine qua non für sein Votum aufzufassen wären, sondern er auf die kais. Gnade angesichts seiner stets bewiesenen Devotion baue. Die Postulate betrafen die Frage, ob die sanctio pragmatica dahin erweitert werden solle, daß die dem Kaiser un- streitig gebührende Anwartschaft auf das Herzogtum Württemberg bei Abgang des herzogl. Mannsstammes auch auf die weibliche Erbfolge ausgedehnt werde, wofür dem Hause Württemberg einige Vorteile eingeräumt werden sollten. Dann wurde der kais. Schutz für die Grafschaft Mümpelgard gegen die Übergriffe der Krone Frankreich angerufen, was Kuef stein gleich dahin beantwortete, daß noch mehrere andere Reichs- fürsten ähnliche Klagen gegen Frankreich vorzubringen hätten, es wäre also am zweck- mäßigsten, wenn sie eine causam communem beim Reiche vorbringen würden. Endlich wurde die Erhebung zur Kurwürde angestrebt. Auch die anderen Punkte würden dem Kaiser vorgelegt werden. 2) Grävenitz. Mit einem interessanten Kulturbild schließt die württembergsche Mission. Es erbat der Herzog die kaiserl. Sanktion für die Beilegung eines Hofskandals, wie solche damals öfters vorkamen. Unter dem Hauche der vom Westen her wehenden neuen Kultur brachten kunstsinnige deutsche Fürsten nicht nur durch herrliche Bauten dem unvergänglichen Schönheitsideal Huldigung, sondern auch dem vergänglichen in Nachahmung der französi- schen Ludwige ihren Tribut dar. Schon anläßlich seiner vorjährigen Mission hatte Kuefstein von dem vorherrschenden Einflüsse des Premierministers Grafen Grävenitz und seiner Schwester, der verwitweten Landhofmeisterin Gräfin Würbn, welche über den Herzog alles vermöge, gesprochen und deren Ambition nach dem Fürstentitel gemeldet. Die zwischen dem Herzog und seiner Gemahlin Johanna Elisabeth, geb. Markgräfin von Baden, entstandene Eheirrung ward nunmehr durch eine völlige Versöhnung aus- geglichen und der Kaiser gebeten, den darüber ausgefertigten umfangreichen Dokumenten und gegenseitigen Versprechungen mit Unterschriften des Herzogs, der Herzogin, des jungen Herzogs und der Gräfin Würbn samt dem Amnestiedekrete für alle Personen, welche sich der Grävenitzischen oder der anderen Partei angeschlossen, namentlich der Gräfin Würbn, seine Sanktion zu erteilen.3) Langensteinbach, Rastatt, Schwetzingen. Nachdem Kuefstein den Markgrafen von Baden-Durlach im Bad Langen- steinbach und jenen von Baden-Baden in Rastatt aufgesucht und von beiden durch- aus zufriedenstellende, günstige Antworten erhalten hatte4), begab er sich wieder nach *) Rel. II. 102. Bericht Deinach. 26. Juli 1731. 2) Rel. II. 119— 123. Schwetzingen 4. Aug. 1731. 3) Rel. II. 112— 119. PS. ad Bericht Schwetzingen v. 4. Aug. 1731. *) Rel. II. 109— 112. Ber. Schwetzingen v. 4. Aug. 1731. 79 Schwetzingen zum Kurfst. v. d. Pfalz, wo er anstatt der erwarteten Resolution ein Skriptum erhielt, in welchem auf Erfüllung der A°. 1726 kaiserlicherseits übernommenen Verbindlichkeiten gedrungen wurde. Vor allem sei die Garantie der Pfalz Neuburg- oder Sulzbachschen Erbansprüche durch die zum Vertrage mit Spanien v. 30. 4. 1725 bei- getretenen Mächte nicht durchgeführt und durch den Wüsten hausischen Traktat und den Kongreß von Soissons nicht beachtet worden, auch die zugesagten Subsidien nicht ausgezahlt. Endlich sollte der König von Großbritannien auf Grund des Traktates v. 1726 veranlaßt werden, den angemaßten Titel eines Erzschatzmeisters, den er als Kurfürst von Braunschweig angenommen habe, der aber dem Kurfürsten der Pfalz zustehe, ab- zulegen. ]) Kuefstein antwortete gleich, daß nichts geschehen sei, was den Sulzbachschen Ansprüchen, die der Kaiser sorgfältig wahre, widerspräche, zur Einstellung der Subsidien seien genügende Gründe vorhanden gewesen, und die Frage des Erzschatzmeisteramtes werde gewiß befriedigende Lösung finden. Da sich jedoch der Kurfürst über die Antwort betreffs der Subsidien mit Tränen in den Augen beschwerte, als wenn ihm zugemutet würde, sein Votum gegen dieselben zu verkaufen, fand sich Kuefstein veranlaßt, sie in einer Weise zu modifizieren, welche ihm zu voller Befriedigung gereichte.2) Endlich erhielt er auch die Resolution des Kurfürsten in der Erbfolgegarantiefrage, welche offenbar mit den unierten Kurfürsten von Köln und Bayern vereinbart worden war. Mündlich und schriftlich gab der Kurfürst die Versicherung ab, daß er das aller- gerechteste Verlangen des Kaisers auch seinerseits mit befördern und unterstützen zu helfen nicht ermangeln und mit seinen in beiden höheren Kollegien habenden Stimmen nicht aus Händen gehen würde. Nur setze er voraus, daß Se. Majestät auch die Kurfürsten von Köln und Bayern mit eigenen Absendungen für ihre Zustim- mung beehren werde, da er sonst etwa genötigt wäre, die jura antiqua Bavariae, in quantum adhuc existant, vorzubehalten.3) Da nun seine Mission beim pfälzischen Hofe für den Moment zu Ende geführt war, meldete er seine am 7. bevorstehende Abreise zum Kurfürsten von Mainz, der sich zu Neuß befand, und gab anheim, an die Höfe zu Speyer, Konstanz, Eichstätt, Augs- burg, Passau, Regensburg, Freysingen, den Abt von Kempten und den Land- grafen von Hessen-Darmstadt, an welche er mit Kreditiven versehen sei, die er aber Zeitmangels wegen nicht mehr besuchen könnte, einen anderen zu senden oder ihn zu ermächtigen, seine Verrichtung durch Schreiben zu erledigen.3) Frankfurt. Von Frankfurt aus berichtete er am 8. August, daß der Kurfürst nach einem Schreiben Sazenhofens, nachdem ihm das Land egger Bad wohlgetan, gesonnen sei, die Reise nach Wien bald anzutreten und es lieber sehen würde, nicht inkognito zu er- scheinen, sondern offiziell empfangen zu werden.4) In Neuß beim Knrfürsten von Mainz. Am 18. traf er in Neuß (Neisse) ein, wurde vom Kurfürsten mit neuerlichen Versicherungen inalterabler Devotion empfangen und konnte melden, daß dieser am 6. Sept. in Wien einzutreffen gedenke, wofür auch gleich die Liste des ansehnlichen Gefolges eingesendet wurde. Bezüglich der Garantie seien seine Stimmen gesichert, doch müßte er sich noch mit den unierten Kurfürsten ins Benehmen setzen, um so mehr, als der bayerische Gesandte Gf. Seinsheim ihm schon gewissermaßen vorgeworfen habe, dies unterlassen zu haben. Kuefstein hatte sich den Entwurf der Antwort verschafft, welche der Kurfürst von Bayern auf das Verlangen des Kaisers geben wollte und woraus zu entnehmen ist, daß er der *) Rel. II. 121 — 122 u. 124 — 130. Ber. Schwetzingen v. 4. Aug. 1731. 2) Rel. II. 121 — 122 u. 124 — 130. Bericht Schwetzingen 4. Aug. 1731. 3) Rel. II. 130 — 137. Ber. .Schwetzingen 6. Aug. 1731. *) Rel. II. 128. Ber. Frankfurt a. M. 8. Aug. 1731. 80 Meinung war, es werde nicht nur die Garantie verlangt, sondern auch der künftige Nachfolger dem Reiche namhaft gemacht werden. Er beteuerte seine Dienstwilligkeit, machte aber bemerklich, daß bei dem rüstigen Alter des Kaisers noch auf männliche Nachkommenschaft gehofft werden könne, daher es noch nicht an der Zeit sei, einen so wichtigen Beschluß zu fassen. Der Kurfürst von Mainz bestrebte sich wiederholt, durch eigene Schreiben an dem Kurfürsten seinen Irrtum zu widerlegen und zu einer den kais. Wünschen entgegenkommenden Haltung zu bewegen. Der Grund, weshalb seit Rudolph von Habsburg die Kaiser mit kurzen Ausnahmen stets aus diesem Hause gewählt wurden, sei wohl der, daß man das Absehen darauf gerichtet habe, ein solches Haupt des Reiches zu erwählen, welches die Kaiserkrone sowohl nach dem Innern als nach Außen hin mit Präminenz und Autorität zu führen in der Lage wäre usw. Die be- treffenden Schreiben sandte Kuefstein dem Kaiser.1) Da die Erklärung von Kur pf alz wegen der Reserve betreffs der Jülich-Bergschen Sukzession und namentlich des Vorbehaltes der jura antiqua Bavariae für bedenklich, ja sogar unannehmbar befunden wurde, bemühte sich Kuefstein sowohl durch direktes Schreiben an den Kurfürsten und an dessen Oberstkämmerer Sickingen, als auch durch Vermittlung des Erzkanzlers, die Weglassung dieser beiden Punkte zu erreichen. 2) Die an- gerufenen bayerischen Ansprüche seien ganz unbekannt, bildeten aber das Stichblatt, wodurch Frankreich, Bayern und Sachsen das kais. Gesuch wegen der Garantie zu hintertreiben oder doch Verwirrung aufzurichten bestrebt seien. Der Kurfürst erbat sich hierauf einige Frist zur Beratung. 3) Nachdem Kuefstein noch einige Angelegenheiten des Reiches, betreffs die Hessen- Rheinfeldische Sukzession, die beabsichtigte Eingabe der Katholiken in Religions- beschwerden, das neue Marschreglement, das Ostfriesische Memorial in Sachen der Niederlande wegen Embden mit dem Kurfürsten v. Mainz besprochen hatte, begab er sich nach Wien, um vor diesem dort einzutreffen. Hier hatte er auf Befehl des Kaisers noch einmal, unter Bezugnahme auf dessen Antwort, an den Kurfürsten der Pfalz dringend zu schreiben, und konnte sowohl die definitive Deklaration des Erzkanzlers, als auch dessen Rekreditiv vorlegen, in welchem seiner »vortrefflichen Begabung, Ge- schicklichkeit und Wohlredenheit« lobend gedacht wird.4) Wien. Inzwischen war es gelungen, unter Dazwischenkunft des englischen Gesandten Robinson und des Herzogs Liria auch mit Spanien auf guten Fuß zu kommen, dessen Beitritt zum Frieden von Wien am 22. Juli 1731 in Wien erfolgte. Dieses Ab- kommen wurde allen kaiserl. Gesandten mit dem Auftrage mitgeteilt, den wahren Charakter desselben gegenüber den vielen feindseligen Ausstreuungen, namentlich der französischen Agenten Villebois, Chavigny u. a., hervorzuheben und keinen Zweifel darüber auf- kommen zu lassen, daß der Kaiser unverrückbar auf dem am 16. März mit England geschlossenen Traktate stehen bleibt. Speziell der Villebois streue aus, daß der Kurfürst v. d. Pfalz niemals sich zu dem herbeilassen werde, was Kuefstein ihm vorbringe, da dieser ihm verhaßt sei und er mit ihm nicht anders als nur schriftlich verhandeln wolle, was durch die Erwiderung schon widerlegt ist. 5) Die anläßlich der Erkrankung des Bischofs von Lüttich neu angeregten Wünsche Kurkölns nach diesem Bistum sollten geschickt ausgebeutet werden, um dem Kurfürsten die Mithilfe des Kaisers unentbehrlich erscheinen zu lassen. Für die eventuelle Wahl wurde an Stelle Kuefsteins, der ursprünglich dazu bestimmt war, aber durch seine Mission beim Kurfürsten von Mainz zurückgehalten wurde, Friedrich Harrach aus- ersehen. Kuefstein erhielt jedoch den Auftrag, an die ihm von früherher bekannten l) Rel. II. 138 — 150. Bericht d°. Neyss v. 21. Aug. 1731. -) Rel. II. 150 — 154. Schreiben Kuefsteins an d. Kurfst. v. d. Pfalz d°. Neyss v. 22. Aug. 1731. — Reskr. II. 48 — 55. Schreiben Bartensteins v. 15. Aug. 1731. 3) Rel. II. 154— 161. Bericht d°. Neyss v. 24. Aug. 1731. 4) Rel. II. 161 — 164. Bericht d°. Wien 7. Septemb. 1731. 5) Reskr. IL 2 — 10. Kais. Handbriefe v. 31. Juli u. 1. Aug. 1731. 81 Domkapitularen, die er dem Harrach charakterisieren möge, in dem Sinne zuschreiben, daß die Sache sehr schwierig sei, und auch durch Plettenberg, über den sich Chavigny bereits beklagt habe, und da auch der Kurfürst von Bayern mit seines Bruders Betragen nicht mehr zufrieden sei, zu wirken suchen, da er schon gut gearbeitet zu haben scheine. *) Besonders eingehende Erörterungen und Aufträge veranlaßte das Ableben des Land- grafen Wilhelm zu Hessen-Rhein fels bezüglich der Ansprüche der Agnaten und der Besatzung der Festung Rheinfels, ferner die bereits oben erwähnte Reklamation von Kurpfalz gegen Braunschweig wegen des Erzschatzmeisteramtes und die Kreierung eines neuen Amtes für Braunschweig.'2) Pfalz, Schwetzingen. Die Gewinnung des Kurfürsten v. d. Pfalz war zu wichtig, als daß man sie aus den Augen verlieren konnte. Er hatte sich Bedenkzeit erbeten, und so war immer noch die Hoffnung nicht ausgeschlossen. So wurde wieder Kuefstein an ihn abgesendet, um die von ihm angeknüpften Verhandlungen weiter zu führen. Es wurde ein Vergleich in der Jülichschen Sache in Aussicht genommen.3) Kuefstein traf am 28. Oktober wieder in Schwetzingen ein und wurde vom Kurfürsten mit dem devotesten Danke an Se. Maj. für diese neuerliche Absendung. gnädigst empfangen, mit der Zusage, mit seinen Ministern nochmals zu Rate zu gehen.4) Alexander v. Württemberg. Aufseiner Durchreise in Kannstadt war Kuefstein vom württembergischen Minister Grafen Grävenitz und vom Prinzen Alexander aufgesucht und gebeten worden, sich bei dem Herzoge in Ludwigsburg aufzuhalten, der ihn sehr gern sprechen möchte. Dieser hatte die ehemalige Landhofmeisterin Gfin. Wrbn auf ihrem freien reichsritter- schaftlichen Gute Freudenthal bei Nacht aus ihrem Schlosse herausholen und gefangen- setzen lassen. Obwohl der dazu kommandierte Oberst Streithorst seine Aufgabe über- schritten hatte, die nur auf Württemberg. Boden auszuführen gewesen wäre, bittet er den Kaiser um Nachsicht, da er die Gräfin gleich wieder freigeben werde, sobald sie die un- rechtmäßig mitgenommenen Sachen zurückgegeben haben würde, als da sind einige wichtige Dokumente, der Vermählungsring des Herzogs und verschiedene spezielle Kleinigkeiten. Angesichts der Dispositionen des Herzogs beantragt Kuefstein, ihn zu be- auftragen, die Angelegenheit in unauffälliger Weise mit der freien Reichsritterschaft zu schlichten. 5) Kurfürst Karl Philipp. Gleich nach seiner Ankunft in Schwetzingen erfuhr er vom Freihn. v. Kagenegg vertraulich, daß der Kurfürst nach seiner letzten Abreise, zufolge eines Schreibens des Kurfürsten von Mainz und der Korrespondenz Kageneggs mit Plettenberg, so gut ge- sinnt geworden war, als nur möglich. Seitdem aber Gf. Törring sich bei ihm befindet, würde er durch diesen und Berichte des Franken aus Wien dergestalt aufgeregt und verbittert, daß zu befürchten sei, alle Vorstellungen würden nichts ausrichten. Zudem hätte Törring die Gfin. Taxis, den Beichtvater Staudacher6) und den Grafen La Marc auf seine Seite gebracht und der ersteren im Namen seines Herrn ein Gut versprochen, welches an das ihrige grenzt, wenn sie es dahin bringe, daß der Kurfürst es standhaft mit Bayern hält. Es gab schwere Kämpfe unter den Ministern. Der Wiener Hof sei l) Reskr. II. 14 — 15. Kais. Handbriefe v. 5. Aug. 1731. 3) Reskr. II. 15 — 63. Reskr. v. 6. Aug. 1731fr. 3) St. A. Staatskanzlei. Vorträge v. 1. u. 5. Oktob. 1731. 4) Rel. II. 164 — 166. Berichte Schwetzingen 30. Oktob. 1731. ■'•) Rel. II. 166-169. '') In ihren bekannten Briefen schreibt die Herzogin v. Orleans (Liselotte), Tochter des Kur- fürsten Carl Ludwig v. d. Pfalz »mein Leben nicht gedacht, daß Kurpfalz sich den Pfaffen unter- werfen würde, hab ja vor raisonnabel passirt, und sich durch Pfaffen regieren lassen, ist gar nicht raisonnable«. S. auch Vehse ü. d. kurpfälz. Hof. Kuefstein. IV. 6 82 mit Preußen einverstanden, der Kaiser wolle seine Ansprüche nicht garantieren, dagegen besitze er die Garantie Frankreichs, die er nicht aufgeben könne. Es sei ihm also unmöglich, die Gegengarantie für die kaiserl. Erbfolge zu geben. So äußerte sich der Kurfürst mehrfach auf Kuef Steins eindringliches Zureden in der sicheren Vor- aussetzung, daß man es nicht wagen würde, es auf das Votieren ankommen zu lassen, ohne seiner und Bayerns Stimmen versichert zu sein. Die Resolution fiel auch danach aus und war eher noch übler als die frühere. Nur bei der Abschiedsaudienz erreichte Kuef st ein, als er sich darüber tief betroffen zeigte, daß der Kurfürst auf sein starkes Drängen deklarierte, daß, wenn es zu Regensburg zum Votieren kommen sollte, er »Se. Majestät nicht aus Händen gehen würde«, eine Zusage, die nicht einge- halten wurde. In seinen Berichten rät Kuef stein, die Garantie frage sobald als möglich an den Reichstag zu bringen. Denn nach der gegenwärtigen Konstellation würden im äußersten Falle im Kurkolleg nur Pfalz, Bayern und Sachsen dagegen stimmen, wie es auch tatsächlich geschah, im Fürstenkolleg aber würde man jetzt nahezu Einstimmigkeit er- reichen. Übrigens hatte er Vorschläge zu einem Vergleiche zwischen Preußen und Pfalz vorgelegt, die weiter gesponnen wurden. *) Abreise nach Frankfurt. Nach der schnell erbetenen Abschiedsaudienz setzte er sich eiligst in den Wagen, ohne an dem angebotenen Mahle teilzunehmen, und begab sich nach Frankfurt. »Er hat gar recht daran gethan«, heißt es im Staatskanzleivortrage v. 25. Novb. 173z.1) Obwohl die Haltung des Kurfürsten nach allen früheren Nachrichten nicht über- raschen konnte, machte sie in Wien einen unangenehmen Eindruck. Man wollte aber doch nicht ganz brechen, und Kuefstein, dessen Eifer ausdrücklich belobt wurde, erhielt den Auftrag, die vom Minister Hallberg gebotene Handhabe weiterer Verhandlungen über die Jülichsche Sache mit Preußen im schriftlichen Wege zu verfolgen, wie auch die von ihm angeratenen Schreiben an Pfalz, Mainz und Preußen abgesendet wurden. Da die Widersacher am pfälzischen Hofe ausgestreut hatten, Kuefstein hätte sich dahin geäußert, daß die weibliche Erbfolge nur für diesen einen Fall beabsichtigt sei und bei einem Vergleiche Berg verloren gehen würde, möge er beides, was anscheinend auf Er- findung Frankens beruht, bei Gelegenheit richtigstellen lassen. Jetzt aber möge er sich zum Kurfürsten von Mainz begeben, wo seine Gegenwart dringend notwendig sei, um mit ihm alle Vorkehrungen zu vereinbaren, damit die Garantiesache mit der möglichsten Beschleunigung an den Reichstag gebracht werde2) und vor allem die Mainzer Direktorial- gesandtschaft sich bei Entwerfen des Reichsschlusses soviel tunlich nach den Wiener Intentionen richte. Gleichzeitig wird durch Harrach auf Kurköln und Plettenberg ge- wirkt, was durch den Erzkanzler zu unterstützen wäre. Der Kurfst. v. Köln werde von München abgezogen werden, und sein Votum, wenn nicht selbst, durch Plettenberg oder Kurmainz, abgeben. Da Trier seinen Komitialgesandten noch nicht instruiert hatte, wurde Kuefstein wegen seiner guten Bekanntschaft mit dem Kurfürsten beauftragt, ihm darüber zu schreiben. Knrfürst v. Trier, Konferenz in Henssenstamm. Doch hatte er diesen Auftrag offenbar noch nicht erhalten, als der genannte Kur- fürst, Franz Georg v. Schönborn, ihn um eine geheime Unterredung bat, welche bei des Kurfürsten Schwägerin, der verwitweten Generalin von Schönborn, in Heusse n- stamm stattfand. Es handelte sich hauptsächlich um die kaiserl. Subvention und Personalien für die künftige Mainzer Wahl, für welche sich der Kurfürst selbst voransetzen wollte, falls Kesselstadts Partei sich mit den anderen nicht vereinbaren sollte.3) 1) Rel. II. 170—186. Rel. sekr. u. Bericht v. 12. Novb. 1731. Frankfurt. — St. A. Staatskzlei Vortrag v. 25. II. 31. 2) Reskr. II. 64 — 89. Reskr. v. 24. u. geh. kais. Handschreiben v. 25. Novb. 1731. 3) Rel. II. 187. Geh. Bericht Frankfurt 3. Dezb. 1731. 83 Grävenitz. Auch der württembergische Premierminister Gf. Grävenitz sucht eine Besprechung" nach mit einem vertraulichen Schreiben des Herzogs, um in der Frage der beabsichtigten Allianz sich namentlich darüber zu orientieren, ob die unbestreitbaren Rückfallsrechte des Herzogtums auch auf die weibliche Nachfolge des Kaisers übergehen sollen, was zum Austausche eingehender Rechtsdeduktionen führte, während von würtembg. Seite auf die vielfachen Angebote hingewiesen wurde, die ihm von Frankreich gemacht wurden. Was die Affäre seiner Schwester betreffe, so meinte Grävenitz, daß es sehr schwer sei, mit ihr zu reden, da sie alle guten Ratschläge in den Wind schlage, weshalb der Herzog wünscht, der Kaiser möge sie selbst in Gewahrsam nehmen und nicht eher frei- lassen, als bis sie alle reklamierten Gegenstände, deren Liste beilag, und allerdings be- denkliche Dinge, wie vermeintliche Ehepakten, Donationen, Testament, Familienjuwelen usw., zurückgegeben habe. In einem gleichzeitig eingetroffenen Erlasse wurde Kuefstein, seinem Antrage gemäß, ermächtigt, die Sache wo möglich zu schlichten, worin der Herzog ein besonderes Zeichen der kaiserl. Zuneigung erblicken möge. *) Da das württernbergische und hessen-darmstädtische Votum in Regensburg noch abgehe, schrieb Bartenstein an Kuefstein, beide Höfe, an denen er so gute Bekannt- schaft habe, daran zu mahnen. '*) Pfalz. Bezüglich der ihm fälschlich imputierten Äußerungen konnte Kuefstein die pure Unwahrheit der Beschuldigungen nachweisen und wären sie dem Sinne seiner Instruktionen ganz zuwider gewesen. Es sei selbstverständlich, daß die Garantie der weiblichen Erbfolge für immer verstanden sei, und bezüglich Bergs habe er dem Kurfürsten einmal erwidert, als dieser meinte, er wisse nicht, worüber man sich vergleichen solle, daß Berg die Braut wäre, um die man tanzte. An diesem Hofe sollte man im voraus die Ermächtigung erbitten, alles zu dementieren, was nicht schriftlich gegeben wurde.3) Auch der pfälzische Kanzler hatte um eine geheime Zusammenkunft gebeten, welche zu Worms stattfand. Er brachte die Antwort auf die Vorschläge für einen Vergleich mit Preußen, welche der Kurfürst dankend entgegengenommen hatte, und gab die Hoffnung nicht auf, diesen dem bösen Einfluß Tör rings zu entziehen, wenn nur von Wien aus fortgefahren würde, ihm Beweise aufrichtigen Wohlwollens zu geben und mit der Aus- zahlung der Subsidien zu beginnen. Das Votum sei noch nicht definitiv, sondern würde also eingerichtet werden, daß selbes weder pro noch contra lauten würde, und würden sich der Kurfürst allezeit offen behalten, um dem Reichskonkluso akzedieren zu können. Es soll auch von der Reservatio der Jurum Bavaricorum, welche der Kurfürst selbst in einem Schreiben an jenen von Bayern widerlegt hatte, nichts aufgenommen werden. Die Sache war also noch nicht ganz verloren, obwohl Kuefstein selbst sich wenig Hoffnung machte. Mainz. Nachdem dieser sich noch beim Ministerium in Mainz versichert hatte, was es dem Kurfürsten bezüglich der Vorkehrungen in der Garantiesache einraten würde und welche Instruktionen an die Direktorialgesandtschaft in Regensburg erteilt worden seien, konnte er diese einsenden und endlich seine Reise nach Breslau antreten, wo er am 25. Dezemb. eintraf. 4) Breslau. Er konnte gleich einen Bericht der ma in zischen Gesandtschaft in Regensburg einsenden, aus welchem hervorgeht, daß Bayern und Sachsen nur mit Mühe verhindert werden konnten, einen Protest gegen die Zulassung des Votums von Kurböhmen, da 1) Rel. II. 189—202. Rel. sekr. Frankft. 8. Dezb. 1731. — Reskr. II. 89—98. 2) Rel. II. 99. Schreiben Bartensteins an Kuefstein v. 5. Dezb. 1731. 3) Rel. II. 202 — 208. Bericht Frankfurt. 8. Dezb. 1731. 4) Rel. II. 208—220. Rel. sekr. u. Bericht Frankfurt 13. Dezb. 1731. 6* 84 es sich um eine Angelegenheit des herrschenden Hauses handle, abzugeben. Ebenso die zustimmenden Antworten des Kardinalbischofs von Speyer und des Landgrafen von Hessen -Darmstadt, wie auch Erlässe des Kurfürsten von Mainz, welcher die neuerliche Mission Kuefsteins mit wiederholter Erklärung seiner Devotion für Se. Majestät ent- gegengenommen hatte, an seine Gesandtschaft in Regensburg, nach den von Kuefstein ihm ausgesprochenen Wünschen. Der Kurfürst sprach sich über das widrige Betragen seines Bruders von der Pfalz sehr ungehalten aus und übergab eine Reihe von Briefen desselben, in denen er seine Haltung mit jener des Kaisers in der Jülichschen Sache zu entschuldigen suchte, aber nichtsdestoweniger an dessen Geneigtheit appellierte. ') Mit dem kaiserl. Handschreiben v. 16. Dezemb. wurden ihm Korrespondenzen von Bartenstein mit dem kurfstl. Oberstkämmerer Sazenhofen und Harrachsche Berichte übersendet, mit dem Bemerken, daß er daraus ersehen werde, wie notwendig seine An- wesenheit in Breslau wäre und wie bedauerlich, daß er nicht früher dort sein konnte. Doch war seine Reise von Frankfurt aus nicht schneller zu bewerkstelligen, wie er schrieb. Der kontinuierliche Regen und Schnee hatten die Wege dergestalt unfahrbar gemacht, daß kaum fortzukommen war, und er 14 Tage brauchte, um nach Breslau, mit Zuhilfenahme der Nacht, zu gelangen.2) Reichstagsgarantie der Pragmatischen Sanktion. Während Kuefstein sich auf der Reise befunden hatte, war in Regensburg das große Werk der Garantie durch den Reichstag glücklich zu Ende geführt worden. In der Abstimmung v. 18. Dezemb. sind sechs Stimmen für den kaiserl. Vorschlag im Kur- fürstenkollegium abgegeben worden und nur drei dagegen, im Fürstenkollegium aber 72 dafür. Es handelte sich nun darum, das Konklusum nicht über den angesetzten Termin des 7. Jänner verzögern zu lassen, wie es die Dissentierenden anscheinend beabsichtigten. Denn es sei keine Aussicht vorhanden, die drei Kurhöfe noch herüberzuziehen, daher das Konklusum per majora auszustellen sein würde. Bayern hatte den Vorwand, als wenn die Garantie der Länder auf alle Zeiten verlangt werden wollte, benützt, um auch Sachsen mitzuziehen, ebenso wie den Pfälzer, den der Kaiser als im Herzen ihm gut gesinnt bezeichnet. Sodann erhielt Kuefstein ein kaiserl. Dankschreiben für den Kurfürsten mit der Aufforderung, »dem lieben alten alle obligeante und ihm gefallen könnende Expressiones zu machen« und seine weitere Willfährigkeit zu erhalten. Auch dem Sazenhofen sei des Kaisers Dank auszusprechen und ihn, Kuefstein selbst, versicherte dieser, daß er mit seinem Dienst und Aufführung zufrieden und ihn allzeit seine Gnade genießen lassen werde. Kuefstein dankte für die ihm ausgesprochene Anerkennung und konnte melden, daß der Kurfürst über das Handschreiben des Kaisers eine überaus große Freude mit Tränen in den Augen geäußert habe. Es habe ihm besonders gefallen, daß in der mainzischen Wahlsache der Kaiser den Kesselstadt ins Auge gefaßt habe, anstatt der Schönborns.3) 1732. Das Garantiegeschäft war am 11. Jänner durch das Konklusum der drei Reichstags- kollegien glücklich abgeschlossen worden. Nur die drei Stimmen von Bayern, Sachsen und Pfalz, sowie auch Freysingens Bischof, der sich früher dafür obligiert hatte, hatten nicht beigestimmt. Alle übrigen Voten waren unanimia. Der Kaiser war so erfreut über den guten Ausgang, daß er auf Kuefsteins Einraten dem Kurfürsten v. Mainz noch einen zweiten, ganz offiziellen Dankbrief sandte, da doch hauptsächlich den unaus- gesetzten Bemühungen desselben selbst das günstige Resultat zu danken sei, wobei auch 1) Rel. II. 220—256. Rel. sekr. Breslau 27. Dezb. 1731 u. 3. Jänner 1732. — Reskr. II. 100 — in. Kais. Handschreiben v. 16. Dezb. 1731. 2) Reskr. II. in — 129. Reskr. v. 26. Dezb. 1731. 3) Reskr. II. 130. Eigenhänd. Schreiben des Kaisers v. 5. Jänner 1732 u. Kuefsteins vom 10. Jan. 1732. Rel. II. 256. 85 Sazenhofen und Fehringer ihr gutes Teil hatten. Auch Plettenberg habe für Köln gut votiert. Dieses kaiserl. Schreiben überreichte Kuefstein in einer erbetenen, besonders feierlichen Audienz, zu welcher er die anwesenden kaiserl. Kammerherren aufgeboten hatte und in sechsspännigen Equipagen abgeholt wurde. Seine offizielle Ansprache, in welcher er die Gefühle des Kaisers wiederzugeben suchte, gefiel dem Kurfürsten sehr wohl, und indem er darüber referierte, dankte er dem Kaiser wieder für den ihm neuerdings zu- teil gewordenen Ausdruck seiner Zufriedenheit mit seinem Wirken. *) Kuefstein hatte die Absicht, dem Kurfürsten zu Ehren ein Gastmahl zu geben, wofür er die Billigung des Kaisers erhalten hatte. Aber es scheint nicht mehr dazu gekommen zu sein. Das von bayerischer Seite ausgestreute Gerücht, als hätte er sich unrespektvoll über den Kurfürsten geäußert und behauptet, einen Vertrag desselben mit Frankreich in den Händen zu haben, war ihm natürlich ein Leichtes, als verleumderische Lüge zu charakterisieren. 2) Der sehnlichste Wunsch des Kaisers, dem dieser langjährige Mühen und vielfache politische Opfer gewidmet hatte, war durch die Erteilung der Garantie des Reiches er- reicht. Allein der Erfolg blieb nicht unbestritten. Obwohl der Beschluß rechtmäßig zu- stande gekommen und vom Kaiser ratifiziert worden war, beanstandeten ihn die drei dissentierenden Kurfürsten. Als in der Sitzung v. 14. Jänner 1732 Kurmainz meldete, daß er das Reichsgutachten der kaiserl. Kommission gewohntermaßen übergeben habe, bestritten sie dem per majora erfolgten Beschluß die bindende Gesetzeskraft. Man mußte sich also die Frage vorlegen, in welcher Weise die Gerechtsame des Reiches zu wahren seien und die Haltung der drei Kurfürsten, welche sich in offener Auflehnung befänden, zu ahnden wäre. Hierüber wurde vor allem der Erzkanzler befragt, und Kuefstein über- reichte ihm ein Promemoria mit der Frage, ob von Reichswegen etwas bei dem nächsten Schritte der Dissentierenden vorgenommen werden solle, oder welche Haltung zu be- obachten wäre, wenn sie »still sitzen«. Dieses Promemoria sendete Franz Ludwig seiner Gesandtschaft in Regensburg, die sich mit der kaiserlichen ins Einvernehmen setzen sollte, worauf die überraschende Antwort erfolgte, daß letztere vorher in Wien Instruktionen einholen müsse. Es wurden auch die Könige von England und Preußen, als Garanten, um ihre Meinung gebeten.3) Die kurmainz. Gesandtschaft in Regensburg berichtete weiter, daß sie mit den wohlgesinnten Kurfürsten über das Kuefsteinsche Memorandum gesprochen habe und diese eventuellen neuen Protestationen der Dissidenten zurückweisen wollen, wenn aber nur die früheren Voten wiederholt würden, könnte dies nicht verwehrt werden. Sollten sie aber von der ganzen Sache abstrahieren, so möge sie lieber ruhen gelassen werden. Ähnlich lautete der Bericht des kaiserl. Gesandten Jodoci, der in Wien im allgemeinen gebilligt wurde für den Fall, als die Dissentierenden keinen eigenen Protest einlegen sollten, wenn aber dies geschähe, sollte die Würde und Gerechtsame des Reiches durch strenge Zurückweisung gewahrt werden. 4) Die Angelegenheit zog sich durch das fort- gesetzte Frag- und Antwortspiel naturgemäß in die Länge und fand während der Mission Joh. Ferdinands in Breslau keinen Abschluß, soweit die Akten vorhanden sind. Außer diesen Nachzüglern des großen Garantiewerkes hatte Joh. Ferdinand noch zahlreiche Reichsangelegenheiten bei dem Erzkanzler zur Sprache und zur Erledigung zu bringen. Es handelte sich durchwegs um damals wichtige Fragen, welche im Vorder- grunde des Interesses standen, wenn sie auch heute kaum mehr auf Verständnis rechnen dürfen. So die Frage der Belehnung des preußischen Königs mit Stettin und die Er- mäßigung der Lehentaxen, da er erklärt hatte, nicht mehr als 30.000 fl. zahlen zu lassen, *) Reskr. II. 131 — 134. Eigenhänd. Schreiben des Kaisers v. 16. Jänner u. Kuefsteins v. 24. Jan. 1732 mit d. Text d. Ansprache. Rel. II. 260—262. 2) Rel. II. 258. Geh. Bericht Breslau, 17. Jan. 1732. 3) Reskr. II. 167 — 170, 237. — Reskr. v. 6. u. 13. Febr. 1732. — Relat. II. 270 — 276 u. 296—301. Ber. Breslau 18. Febr. u. 10. März 1732. 4) Rel. II. 308—311 u. 364. Rel. sekr. Breslau 17. März 1732 u. 27. März. — Reskr. II. 304 — 307. — Reskr. 25. März u. kais. Handschreiben v. 25. März 1732. 86 die Beschwerden des Kurfürsten über den Zustand der Straßen in Schlesien, dann die Versorgung und Ausbesserung der Reichsfestungen Philippsburg und Kehl, das burgundische Reichskontingent und die Refutation des diesfäll. bayerischen Votums, die Beschwerden des Königs von Schweden als Landgrafen zu Hessen-Kassel wegen der Festung Rheinfels, die unerquickliche Angelegenheit der Salzburger Religionsunruhen, und immer wiederkehrend die namentlich mit Pfalz und Preußen zu führenden Ver- handlungen in der Jülich-Bergschen Sukzessionssache, in welcher der Kaiser trotz der verletzenden Haltung von Kurpfalz seine gütigen Dispositionen nicht geändert hatte und den Vergleich unter Mitwirkung von Mainz und Köln zustande zu bringen suchte. Auch die sehr verwickelte Mecklenburgsche Angelegenheit veranlaßte vielen Schriftenwechsel. In allen diesen recht heiklen Fragen hatte Kuefstein ein Wort mitzureden, Vor- schläge zu erstatten und bei dem Kurfürsten sich zu verwenden. Es gelang auch, die mit Württemberg bei seiner Anwesenheit in Ludwigsburg angebahnten Verhandlungen über einen Allianzvertrag im Korrespondenzwege weiter auszubilden, und bei seiner An- wesenheit in Breslau erhielt er den Auftrag, wegen seiner guten Bekanntschaften mit den Württemberg. Angelegenheiten, mit Seckendorf zusammen den mittlerweile mit Grävenitz in Wien entworfenen Vorschlag durchzugehen und darüber sich zu äußern. Reichshofkanzlei. Zu mehreren Malen wurde schon über die in der Reichshofkanzlei herrschenden Miß- stände geklagt und hervorgehoben, wie oft geheime Erlässe und Instruktionen, wie wir dies im vorigen Jahre an einem eklatanten Falle gesehen haben, in fremde Hände ge- langten. Eine scharfe Inquisition gegen die Schuldigen war von Pz. Eugen angeordnet worden, ohne jedoch Abhilfe zu bringen. Als diese traurigen Zustände mit dem Kurfürsten, als dem eigentlichen Chef dieser Kanzlei, zur Sprache kamen, meinte er, daß, solange die Stelle des Vizekanzlers nicht eine Persönlichkeit bekleide, welche sowohl ihm als Sr. Majestät konveniere, würde weder die Reichskanzlei in Ordnung zu bringen sein, noch auch deren Gravamina abgetan werden können. Schon längst hatte er sich für einen Wechsel ausgesprochen und gefragt, ob der Kaiser kein Mittel wüßte, den Schönborn zum Rücktritt zu bewegen. Er würde, wie Kuefstein berichtete, leicht zu bewegen sein, denjenigen zu akzeptieren, den ihm der Kaiser vorschlagen würde.1) Als nun Differenzen im Reichshofrat zutage traten und namentlich eine Beschwerde gegen den Präsidenten Grafen Wurmbrandt erhoben wurde, benützte der Kurfürst diese Gelegenheit, um Gravamina über die Stellung und Behandlung der dem Erzkanzler unter- stellten Reichshofkanzlei und des Vizekanzlers mit aktenmäßiger Belegung ihrer Rechte auf Grund der Goldenen Bulle und anderer kaiserlicher Schreiben vorzubringen. Vielfache Besprechungen und Schreiben mit Bartenstein und Wurmbrandt behandelten diese komplizierten Fragen. Von letzterem ist ein warmes Dankschreiben an Kuefstein, seinen vieljährigen, wahren Freund, daß er sich seiner gegen die ungerechten Vorwürfe großmütig angenommen habe, zu erwähnen. Einer dieser Vorwürfe betraf die Äußerung Wurmbrandts, daß er keinen andern Herren erkenne als den Kaiser!2) Herzog Franz Stephan v. Lothringen. Eine Diversion angenehmerer Art brachte dem Kurfürsten der Besuch des Herzogs von Lothringen, künftigen Gemahls unserer großen Kaiserin. Er war durch ein Schreiben Bartensteins an Kuefstein schon am 16. Januar angekündigt worden. Der Kaiser hatte gesagt: »Daß der Herzog den Kurfürst sehe, ist gut und nöthig, glaube auch wird dem Kurfürsten nicht unlieb sein, Kuefstein aber muß sondiren. Man wird ihm ein Haus dort zu wohnen richten lassen und weihen noch nicht gut, daß er annoch in sein Land zurückgehe ... so ist nicht ohne daß mein Gedanke ihm die Obersthauptmannstell zu geben, denn er sonsten nicht wohl da bleiben kann, aber es muß sein, ohne den Kur- fürsten zu disgustiren, welches er überlasse . . . und erwarte das weitere vom Kuefstein l) Rel. II. 279—281. Rel. sekr. Breslau 25. Feb. 1732. ') Reskr. II. 279—319. « 87 Es wurde sonach das sogen. Kammerhaus für ihn hergerichtet. Allein einige Tage vor der Ankunft des Herzogs schickte der Kurfst. den Sazenhofen zum Kuefstein mit dem Bescheid, daß er Se. künigl. Hoheit, welcher so weit hereist, um ihn zu besuchen, lieber bei sich auf dem Dom haben möchte. Es war das nämliche Quartier beim Dompropsten Gf. Strattmann, welches Kuefstein im vorigen Jahre innegehabt hatte. Am 21. März kam der Herzog an, wurde vom Kurfürsten mit dem im voraus mit Kuefstein fixierten Zeremoniell empfangen und machte den angenehmsten Eindruck. Kuefstein riet aber, ihn nicht länger als acht Tage hier zu lassen, damit der Kurfürst nicht auf den Verdacht komme, als ob er nicht nur seinetwegen gekommen sei, sondern weil man in Wien noch nicht wisse, wo man ihn eigentlich hingehen lassen sollte. Nach Te sehen, welches man ins Auge gefaßt hatte, wolle er nicht, weil Frankreich ihm verübeln könnte, ein so geringes Herzogtum, welches noch dazu in Unordnung sei, zu akzeptieren, und es ihn vor Frankreich, England und denandern Höfen, an denen er gewesen, prostituieren würde, noch sechs Monate herumreisen zu müssen, bevor er zum Kaiser gelangen könne. Auf diese Meldung Kuefsteins hin wurde es dem Herzog anheimgestellt, die Charwoche in Olmütz, Brunn oder anderem Ort zuzubringen und nach derselben würde der Kaiser sich freuen, ihn in Wien bei sich zu sehen. Nachdem der Kurfürst die ausgesuchteste Freundlichkeit bewiesen und trotz seiner »üblen Leibesbeschaffenheit« Festmahle und Gesellschaften gegeben hatte, nahm der Herzog Abschied und folgte zuerst am 2. April einer Einladung von Graf und Gräfin Frankenberg-Traun nach Klitstorff, wohin ihn Kuefstein auf seine dringende Auf forderung begleitete, um dann nach Olmütz und Wien zu fahren.1) Ableben des Kurfürsten Franz Lndwig. Die dem Herzoge gewidmeten Festlichkeiten sollten die letzten heiteren Tage des Kurfürsten bedeuten. Auf der Rückreise von seinem kurzen Ausfluge zur Begleitung des Herzogs erhielt Kuefstein durch einen Expreßboten die Nachricht von der schweren Erkrankung des Kurfürsten. Die Ärzte diagnostizierten Brustwassersucht und erklärten gleich die Gefahr für imminent. Indem Kuefstein dies meldete, bat er zugleich, dem Wunsche Sazenhofens gemäß, diesem strenge kaiserl. Befehle zukommen zu lassen, die geheime Korrespondenz des Kurfürsten nach dem Todesfalle sicher zu verwahren, darin sich auch kaiserl. Hand- schreiben befinden, um dem impertinenten Domkapitel gegenüber, welches dem alten Herrn immer am meisten Verdruß bereitet habe, gesichert zu sein. Sazenhofen habe sich, wohl wissend, daß dem Kurfürsten von Köln das Deutschmeistertum oder Lüttich zugesichert worden sei, bereit erklärt, zurückzutreten, aber es müsse auf die Ausschließung des Herzogs Theodor gesehen werden. Für Mainz seien die Abmachungen mit dem Kurfst. noch nicht zustande gebracht gewesen, es komme also auf die schleunige Ab- sendung eines kaiserl. Kommissärs an. Die erbetenen Befehle wurden sofort nach Breslau und an die böhmische Hof- kanzlei sowie das Oberamt in Schlesien wegen Sicherung der geheimen Papiere erteilt und diese provisorisch bei Kuefstein deponiert und später durch Sazenhofen nach Wien ge- bracht. Er erhielt gleichzeitig den Auftrag, falls das Bistum Breslau erledigt würde, sich für den Kardinal von Sinzendorf, zweiten Sohn des Obersten Hofkanzlers, einzusetzen. Jedoch möge er, so ward in einem anderen Schreiben hinzugesetzt, sich nicht übereilen. Die Wahl des Kurfst. von Trier aber wäre nicht erwünscht, wegen des fremden Kurfürsten im eigenen Lande folgen verschiedene Kombinationen wegen der Nachfolge im Deutsch- meistertum. Diese habe der Kaiser dem Kölner nur eventuell versprochen, wenn er Lütt ich nicht erhalten würde. Für Sazenhofen sei noch nichts aufzugeben. Schließlich erging das Aviso an Kuefstein, sich eventuell direkt nach Mainz zum Wahlgeschäft zu begeben, falls ihm die Instruktion noch in Breslau zukäme. ') Reskr. II. 133 — 134. Schreiben Bartensteins an Kuefstein v. 16. Jan. 1732. — II. 359—360. Geh. Handschreiben des Kaisers v. 26. März 1732. — Rel. II. 311. Rel. sekr. P. S. v. 17. März 1732 u. II. 353—356. Ber. v. 21. März 1732. — II. 364. Rel. sekr. v. 31. März 1732. 88 Der Kurfürst verlangte ihn noch einmal an sein Bett und beauftragte ihn, dem Kaiser seinen innigsten Dank für alle seine Gnaden und Wohltaten zu übermitteln. Die so oft ventilierte Frage, ob er, wenn er seinen Bruder von der Pfalz überlebe, wegen der Jülichschen Sukzessionssache die Kurpfalz antreten sollte, welche zu so vielen Bitten an den Kaiser um eventuelle zweimonatliche Bedenkzeit Anlaß gegeben hatte, war nun hinfällig geworden. Am 18. April verschied der Kurfürst. Nach der in seinem Beisein angelegten Sperre und Publikation des Testaments, be- gab sich Kuefstein nach Wien zurück, wohin er sich längst sehnte.1) Wien, Instruktionen. Die Instruktionen für seine neuerliche Mission nach Mainz konnte Kuefstein so- nach erst während seines kurzen Aufenthaltes in Wien erhalten. Sie lauteten im all- gemeinen dahin, daß er sich an jeden, der durch das Ableben Franz Ludwigs frei gewordenen Sitze, nämlich Mainz und Worms, begeben, die Kredentialien dem Dom- dechanten und den Domkapitularen übergeben und sich in Mainz nach dem beigegebenen Protokolle des Zeremoniales richten solle, auch für Worms, für welches keine Priora vorliegen. Im übrigen möge er sich ganz objektiv verhalten.2) Die geheime Instruktion der Staatskanzlei, die sofort über den Bericht Kuef- steins, daß keine Hoffnung auf Wiedergenesung des Kurfürsten mehr gehegt werden könne, entworfen wurde, basiert auf dem Vortrage v. 1 6. April, in welchem darauf Bezug genommen wird, daß Kuefstein schon in seiner Relation v. 16. betont hatte, daß der gute Ausschlag der Neuwahl in Mainz davon abhänge, daß der kaiserl. Kommissarius sich zeitlich dort einfinde. Obwohl nun Kuefstein die Erlaubnis erbeten und erhalten hatte, nach dem Ableben des Kurfürsten nach Wien zu kommen, wurde die geheime Instruktion vorläufig entworfen, damit er seine Punkte zu Papier bringen könne und sich nur kurze Zeit aufzuhalten brauche. Die Instruktion behandelt in drei Teilen Mainz, Worms und das Deutschmeistertum. Mainz und Worms kann von derselben Person versehen werden, wegen der Nähe und weil viele Kapitulare von Worms auch Domherren von Mainz sind. Ein eigentlicher Kandidat wurde nicht genannt, nur dem Herzog Theodor von Bayern die absolute Exklusive gegeben. Nur wenn nicht anders ein Übelgesinnter abgewendet werden könnte, müßte auf die ohnehin schon stark vertretene Schönbornsche Partei gegriffen werden. Vom Neo Eligendo seien drei Versicherungen zu verlangen: Devotion für Se. Majestät, Benennung eines genehmen Reichsvizekanzlers und Remedur der Gebrechen der Reichs- kanzlei. 3) Konferenzrat. Noch unmittelbar vor seiner wirklichen Abreise nahm Joh. Ferdinand an einer Staatsratskonferenz teil, über welche Eugen im Vortrage v. 7. Mai 1732 sagt: »Ew. Majestät haben befohlen, daß über verschiedene Punkte ich, Prinz Eugen, mit Grafen Gundacker Thomas von Starhemberg zusammentreten und überlegen sollte. Dem- zufolge kam man den 28. April zusammen, und alsbald darauf der »bereits abgereiste Gf. Kuefstein« sich dabei einfand, wurde derselbe befragt, ob und was er bei der ihm zugestellten geheimen Instruction, das wichtige Kurmainz und Wormssche Wahlgeschäft betreffend, zu wissen haben möchte? worauf er nicht nur einigen Anstand dabei nicht zu haben, sondern vielmehr gedachte Instruction nach derjenigen Idee verfaßt zu sein ver- meldet hat, welche er sich von ein und anderem Wahlgeschäfte vorgestellt hätte und worin . er durch die ihm inmittelst zugekommenen Nachrichten bekräftigt worden wäre. l) Rel. II. 367—373. Rel. sekr. v. 6. u. 9. April 1732. — II. 380 — 386 u. 416. Rel. v. 17. u. ig. April 1732. — Reskr. II. 368—372. Reskr. u. 2 geh. kais. Handschreiben u. Brief Bartensteins v. 9. April 1732. -) St. A. Reichskanzlei. Instruktionen. Inst. v. 30. April 1732. — St. A. Geistl. Wahlakten 24b u. 44a. — Kais. Handschreiben an d. Domkapitularen v. 30. April. — Dekret a. d. Hofkammer v. 26. April f. d. Reisegelder. 3) St. A. Staatskanzlei. Vortrag Bartensteins v. 16. April 1732. 89 Herentgegen hat ermelter Gf. Kuefstein 13 Anfragspunkte übergeben und darüber instruirt zu werden gebeten.« l) Diese betrafen eine Reihe von Angelegenheiten, welche im Verlaufe seiner Mission zur Sprache gelangen werden. Mainz. Job. Ferdinand traf Samstag, den 10. Mai, in Mainz ein und wurde der Ge- wohnheit gemäß bei Hof einquartiert, wo er die Visiten der Domkapitularen, denen die kaiserl. Schreiben zugestellt worden waren, empfing. Er konnte damals über den Stand des Wahlgeschäftes noch nichts Bestimmtes sagen, da sich die Absichten der Votanten noch nicht geklärt und keine eigentlichen Parteien gebildet hatten. Nur war er unterwegs in Würzburg vom Reichsvizekanzler angegangen worden, ob es dem Kaiser genehm wäre, wenn er sich als Prätendent aufstellen würde, worauf Kuefstein erwiderte, es könne kein Zweifel darüber bestehen, obwohl man in Wien noch nichts von solchen Intentionen gewußt habe. Schönborn hatte auch bereits in Mainz seine Fühler aus- gestreckt. Aber der Erfolg wurde zum Widerspiel des Erwarteten. Die Domkapitularen fürchteten, Kuefstein sollte diese Kandidatur im Namen des Kaisers aufstellen, und als dieser erklärte, daß der Kaiser nichts wünsche, als daß sie innerhalb ihres Gremiums, welches so wackere und ausgezeichnete Persönlichkeiten in sich schließe, die Wahl ganz unbeeinflußt ausüben möchten, beruhigten sich die Gemüter und es bildeten sich zwei Hauptparteien unter Kesselstadt — Eltz mit 13 und Greiffenklau mit 10 Stimmen, die sich eine Zeit lang gegenüber blieben, während vielfache Intrigen, namentlich von der Schönbornpartei, die Sache sehr erschwerten. Durch einige Veränderungen in den Mitgliedern des Kapitels modifizierten sich die Kräfteverhältnisse und die Greife nklauer entschlossen sich, dem Eltz beizutreten. Sie erschienen bei Kuefstein in corpore, um ihm anzuzeigen, daß sie mit Rücksicht auf die Wünsche des Kaisers aus Deferenz und weil sie ohnehin keine Aussicht hätten, durchzudringen, ihre Stimmen dem Domsänger von Eltz geben würden, und ebenso kamen Kesselstadt und die übrigen mit derselben Mitteilung. So hatte Eltz die unanimia für sich gesichert. Es ist derselbe, welchem bei der letzten kurtrierischen Wahl durch Vermittlung Kuefsteins durch ein kaiserl. »Handbriefl« die Vertröstung auf Kurmainz gegeben worden. Er war, wie Kuefstein schrieb, »ein sehr vernünftiger, kluger und absonderlich in den das Erzstift betreffenden Sachen überaus große Wissenschaft besitzender Mann, allermaßen derselbe die hiesige Regierungspräsidentenstelle seit etlichen und 20 Jahren her mit aller Dexterität und Ruhm bekleidet hat, und muß demselben noch ferner das Lob beilegen, daß ihm an seiner a. u. Devotion für Ew. k. Maj. unter anderen erforderlichen guten Eigenschaften nicht im geringsten etwas auszustellen sei«.2) Einem Extrakte des Kuefsteinschen Vortrages, die kurmainzische Wahl be- treffend, liegen die Listen der gutgesinnten geistlichen Wähler und der bayerischen Kreaturen bei, wonach von den 24 Eligenten der dritte Teil als schlecht bezeichnet wird. Daß die Franzosen ihrerseits keine Zeit verloren haben, zeigte ein Note v. 20. März 1731, welche Villebois an Chauvelin sandte und die einzelnen Mitglieder des Mainzer Kapitels genau charakterisiert, mit auch für die Familiengeschichte interessanten deutschen Randkritiken (von Bartenstein?).3) Wahl des Philipp Carl Frhn. von Eltz znm Kurfürsten von Mainz. Nachdem der Tag der Wahl herannahte, fand sich Kuefstein, welcher bisher in incognito geblieben war, veranlaßt, sich in publicum zu setzen, d. h. offiziell als kaiserl. Kommissarius aufzutreten. Es begannen nun, ähnlich wie in Lüttich, die hoch- zeremoniellen Veranstaltungen. Am 6. Juni wurde Kapitel gehalten, das kaiserl. Kreditiv erbrochen und Kuefstein befragt, wann er den ihm aufgetragenen Vortrag halten wolle. 1) St. A. Konferenzprotokolle. Vortrag v. 7. Mai 1732 v. Bartenstein. '•) Rel. III. 1 — 16. Rel. Mainz 13., 17. u. 27. Mai u. 3. Juni 1732. 3) St. A. Fasz. Moguntina 13. 90 Hiezu bestimmte er den darauffolgenden 7. Juni, an welchem die Ansprache vorgetragen wurde. Am 9. fand die Wahl statt, welche, wie vorauszusehen, per unanimia auf den Philipp Carl Freiherrn von Eltz fiel. Die Wahl wurde dem kaiserl. Kommissarius feierlich angezeigt und dieser zu dem im Dom abgesungenen Te Deum eingeladen. Folgten dann die vom Neo Electo dem kaiserl. Gesandten abzustattende erste Visite so- wie dessen Gegenvisite und die Festtafel, welche bis gegen Abend fortdauerte und nach welcher Kuefstein den offiziellen Charakter ablegte. Den anderen Tag begab er sich nach Frankfurt und von da nach Worms.1) Worms, Wahl des Kurfürsten v. Trier zum Bischof von Worms. Hier traf er am 13. ein und hielt nach Absolvierung der Zeremonialien am 16. seinen Vortrag, worauf am 17. die Wahl folgte, wobei das in Mainz beobachtete Zeremoniell zur Richtschnur diente. Den schon vorher, als Kuefstein zu diesem Zwecke hingefahren war, getroffenen Dispositionen gemäß, hatten die Kapitularen sich in Bekannt- schaft mit den kaiserl. Wünschen verabredet, den Erzbischof-Kurfürsten von Trier zum Bischof zu wählen. Er wurde auch per unanimia postuliert und außerdem noch zum Propst von Ellwangen.2) So waren beide Wahlen ganz den Intentionen des Kaisers gemäß vorbereitet und finalisiert worden für die dafür ins Auge gefaßten Persönlichkeiten. Kuefstein konnte sich nun den anderen ihm aufgetragenen Aufgaben zuwenden. Die ersten waren der in Verhandlung stehende Unionstraktat mit Württemberg und die Subsidien für den Kurfürsten von Trier. Bezüglich des ersteren war Grävenitz schon bei ihm gewesen und sollte sich vorerst mit seinem Herzog versöhnen. Und was den Franz Georg von Trier betrifft, so hatte ihm Kuefstein die Intentionen des Kaisers schriftlich mitgeteilt, wofür dieser seinen Dank abstattete. Man könne sich, fügte Joh. Ferdinand hinzu, auf dessen vollkommene Devotion verlassen, er habe sich übrigens, weil ihm sein Bruder von Bamberg gleich anfangs das Spiel verdorben, nie als Prätendent für Mainz aufgestellt, sondern sich ganz still verhalten, um nicht die Wahl noch schwieriger zu gestalten, als sie durch die Schönbornschen Intriguen schon geworden war. Koblenz, hei dem Kurfürsten von Trier. Auf mehrfaches, dringendes Ersuchen des Kurfürsten begab sich Kuefstein zu ihm nach Koblenz, wo er auch am 29. Mai mit Plettenberg auf dessen Wunsch zu- sammentraf. Diesem teilte er mit, wie weit er mit dem verstorbenen Kurfürsten in der Jülichfrage gekommen sei, wonach nämlich vorerst der Kaiser, Kurköln und Preußen sich über einen Plan verstehen sollten und dann erst damit an Kur p falz herantreten, so etwa, daß Bergen an Preußen, Jülich und alles Übrige an die Pfalz fiele. Pletten- berg erklärte sich damit einverstanden, denn es sei sehr notwendig, diese Sukzessionssache vor dem wirklich eintretenden Falle zu bereinigen, um einen blutigen Krieg zu vermeiden. Er werde den Kurfürsten bestimmen, zuzustimmen, und dieser vielleicht sogar nach Schwetzingen fahren, um den Pfälzer zu gewinnen. Man sollte auch England und die Generalstaaten heranziehen. Clemens August durfte des Deutschmeistertums sicher sein, schien aber auch auf Lüttich zu hoffen, wogegen Kuefstein darauf hinwies, daß, wenn er zu seinem Kur- fürstentum noch das Deutschmeistertum bekomme, er leicht auf Lüttich verzichten könnte, wenn der Kaiser dafür einen anderen ins Auge fassen sollte, was Plettenberg auch zu- geben mußte. Mainz, Reichskanzleigehrechen. Nach der Wahl hatte Kuefstein Gelegenheit, sich mit dem Neo Electo über erhaltenen Auftrag in Betreff der eventuellen Ersetzung des Reichsvizekanzlers zu be- sprechen. Der Kurfürst war schon durch die Intrigen desselben, welche gewiß die Wahl 1) Rel. III. 24—29. Bericht Frankfurt 11. Juni 1732. 2) Rel. III. 6—7 u. 29—30. Bericht Mainz 24. Mai u. 17. Juni 1732. — St. A. Geistl. Wahl- akten 24b u. 44a. 91 zum Mißfallen des Kaisers beeinflußt hätten, gegen dessen Person eingenommen und hatte das gleich große Verlangen wie sein Vorgänger, ihn los zu werden. Und als Kuefstein ihm von den Gebrechen der Reichskanzlei eingehend erwähnte, meinte er, wenn man wolle, daß die Sachen im Reiche gut gehen, müßte ein solches Subjekt Reichsvizekanzler sein, in welches sowohl der Kaiser als auch der Erzkanzler volles Vertrauen haben könnte, worüber später noch mehr zu reden wäre. Mittlerweile ließ er ihm durch seinen Neffen, dem jungen Eltz, sagen, daß, wenn seine, des Kuefstein, Person dem Kaiser anständig sein sollte, er ihm gleich vor allen anderen die Nomination zur Reichsvizekanzlerstelle geben wollte, was Kuefstein natürlich einberichten mußte, jedoch unter Verwahrung gegen jede persönliche Ambition, indem er gleichzeitig einige andere Persönlichkeiten namhaft machte. Auch der Kurfürst von Trier hatte sich schon geäußert, daß es der ganzen Familie zum Besten wäre, wenn sein Bruder die Stelle niederlegen würde. ') Über die Gebrechen der Reichskanzlei war Kuefstein durch ein eigenes Reskript neuerdings informiert worden. Eine strenge Inquisition war angeordnet worden und vorläufig nur zwei außerhalb des Beamtenstandes befindliche Schuldige herausgefunden, weshalb eine Kriminaluntersuchung eingeleitet wurde. Seit einigen Jahren schon blieb bei der Reichs- kanzlei nichts verschwiegen, sondern die Reichshofratsgutachten, Reskripte, Instruktionen, Konferenzprotokolle wurden um Geld an fremde Minister verkauft. Es ging soweit, daß z. B. das Votum über die Übergriffe Frankreichs zu Bergzabern dem französ. Resi- denten früher zugekommen ist, als dem Kaiser Vortrag darüber gehalten wurde. Auch die zweite Kuefsteinsche Instruktion ist in fremde Hände geraten, sogar von kaiserl. Hand gemachte Korrekturen im Original vorgewiesen worden und Reskripte um Geld zu haben gewesen. Die zur ersten Kuefsteinschen Instruktion gehörigen Beilagen sind nicht erst zur Zeit, als die Instruktion verfaßt wurde, sondern auch jene Stücke, welche vorher schon an die Behörden abgegangen waren, gleich anfangs fremden Mächten mitgeteilt worden. Für das Judicium delegatum wurde Wurmbrand das Präsidium übertragen, unter Zuziehung des Reichshofvizekanzlers-Amtsverwesers, der Reichshofräte Hartig und Hillebrand, der Hofräte Bartenstein, Pelser, Schnappauf usw. Letzterer protestierte gegen die Einmischung der Österreich. Hofräte in die Geheimnisse des Reichshofrates und nahm mit Glandorff eine renitente Haltung ein, welche scharf verurteilt ward. Über alle diese Vorgänge sollte der neue Reichserzkanzler informiert und konsultiert werden.2) Um sich nun des neugewählten Kurfürsten gänzlich zu versichern, schlug Kuefstein als Antwort auf die diesfällige Anfrage vor, ihn gleich anfangs mit einem Subsidientraktat zu vinkulieren, und zwar in der Form, daß die Subsidiengelder für den Ausbau der Mainzer Befestigungen, dessen Beginn ihm gezeigt worden war, verwendet werden müßten.3) Außer- dem verlangte er eine protokollarische Erklärung über den Beitritt resp. eine Bestätigung der Erklärung für die Garantie der Erbfolge und die Zusage in Betreff der kaisertreuen Haltung bei einer eventuellen röm. Königswahl.4) Beides wurde bereitwillig gewährt. In Regensburg hatte sich die Mainzer Gesandtschaft allzusehr beeilt, ein neues Kreditiv anzumelden, welches aber, da es noch vor dem Ableben des Kurfürsten aus- gestellt war, nicht angenommen werden konnte. Diese Angelegenheit wirbelte viel Staub auf und wurde durch das taktvolle Vorgehen des kaiserl. Prinzipalskommissärs in Güte beigelegt. Gleichzeitig erhielt Kuefstein die letzten Reichstagsakten über die Salzburger Religionsangelegenheiten und die von Kurbrandenburg, Sachsen und Salzburg überreichten Promemorias, welche eine wünschenswerte Annäherung erkennen ließen, mit dem Auftrage, dieselben mit dem neugewählten Kurfürsten in gleicher Weise zu be- sprechen, wie dies dessen Vorgänger gegenüber geschehen war. 5) ') Rel. III. 17 — 24. Rel. secr. Frankfurt n. Juni 1732. Reskr. II 426—436. Reskr. v. 24. Mai 1732. 2) Reskr. II. 426 — 436. Reskr. v. 24 Mai 1732. 3) Rel. III. 17—24. Rel. secr. Frankfurt n. Juni 1732. 4) Rel. III. 31 — 36 u. 54. Rel. Mainz 24. Juni 1732. 5) Reskr. II. 400 — 425. Reskr. 14. Mai 1732. 92 Deutschmeistertum. Ein anderer Auftrag an Kuefstein ging dahin, seine guten Freunde in Lüttich, namentlich den Abbe van Soul, von dem zu informieren, was bezüglich der vom Kur- fürsten von Köln gehegten Wünsche verabredet worden war. Die Zusage des Kaisers für das Deutschmeistertum hatte zur Voraussetzung, daß der Kurfürst Lüttich nicht er- langen könnte. Da aber jenes nunmehr vor dem letzteren vakant geworden ist, will der Kaiser mit Rücksicht auf den Wunsch des verstorbenen Kurfürsten von Mainz jenen von Köln zum Nachfolger im Deutschmeistertum haben, dessen Kandidatur begünstigen, wenn dieser die Zusicherung geben würde, nicht zugleich auch Lüttich anzustreben, noch auch seinem Bruder Herzog Theodor eines seiner Stifte abzutreten. Plettenberg hat sich dazu im Namen des Kurfürsten dem Harrach gegenüber bereit erklärt.1) Pfälzisches. Die Taxis. Wir haben gesehen, daß der Kaiser trotz der verletzenden Haltung des Kurfürsten von der Pfalz es nicht aufgegeben hatte, einen gütlichen Vergleich mit ihm in der Jülich-Bergschen Frage zustande zu bringen. Kuefstein sollte also, wenn der kurpfälz. Kanzler Hallberg eine Unterredung mit ihm begehren sollte, sich dazu bereit zeigen und nach Befinden sich auch wieder an den kurpfälz. Hof begeben. Mittlerweile war dem Prinzen Eugen durch einen pfälzischen Baron Schleunitz die geheime Andeutung zu- gekommen, daß der kurpfälzische Hof noch von Frankreich ab und auf die gute Seite gezogen werden könnte, wenn man sich bemühen wollte, die Gräfin Taxis zu gewinnen. Nach dem Ableben des Kurfürsten von Mainz, dessen Haß ihr bekannt war, glaubte sie sich mit mehr Aussicht an den Kaiser wenden zu können, um ihren Wunsch, zur Kur- fürstin erklärt zu werden und des kaiserl. Schutzes zu genießen, erfüllt zu sehen. Von Bayern wurden ihr große Vorteile und Ländereien gewährt, und nur durch sie sei vom Kurfürsten, der von Bayern in immer größere Verbindlichkeiten mit Frankreich gezogen werde, etwas zu erreichen. Da es nun wichtig erscheint, sich ungeachtet des erfolgten Reichsschlusses über die Garantie der Erbfolge noch der kurpfälz. Beistimmung insbeson- dere zu versichern, sollte man nichts unversucht lassen, um diesen gedeihlichen Zweck zu erreichen. Wenn nun auch dem Kuefstein nicht allzu gut begegnet und Gehässig- keit gegen die Taxis imputiert worden wäre, so ist es doch im Interesse des Dienstes gelegen, einen solchen Minister zu wählen, welchem die Fallstricke des kurfürstl. Hofes schon bekannt sind und der sich zu nichts Schädlichem verleiten lassen wird. Er wird also suchen müssen, sich mit der Taxis gut zu stellen, und wenn er aus der Unter- redung mit Hallberg das Anzeichen eines freundlicheren Entgegenkommens spüren sollte, sich zu dem Kurfürsten zu begeben, obwohl er schon zweimal beschickt wurde. Wenn die Beistimmung zur Garantie erfolgt, sollen ihm auch die in Frage stehenden Subsidien von 600.000 fl. ausgezahlt und in der Zwingenbergschen und der Zweibrücken- schen beim Reichshofrat anhängigen Sache möglichstes Entgegenkommen gezeigt werden. Bezüglich der Wünsche der Taxis, ihre Schätze gesichert zu sehen und zur Kur- fürstin von der Pfalz erklärt zu werden, verhält sich der Kaiser nicht ganz ablehnend. Vor allem müßte die Frage der Vermählung geklärt werden, wann und in welcher Form sie erfolgt sei. — Ein wesentlicher Punkt ist natürlich der anzustrebende Vergleich in der Jülich-Bergschen Sukzessionssache. Das Haus Pfalz selbst war nicht einig, indem der Kurfürst für das Haus Sulzbach, sein Bruder von Mainz aber für die Neuburger weiblichen Deszendenten war. In der Antwort des Prinzen Eugen an B0' Schleunitz heißt es: »Nach der am kurpfälz. Hofe zweimal bereits beschehenen Absendung könnte der erste passus von hieraus nit beschehen, wollte man aber dem Herrn Grafen von Kueffstein, welchen man sicherlich ohne Grund einer Gehässigkeit gegen den dasigen Hof und Freyle von Taxis beschul- digte, entweder dahier oder an ein drittes Ort zur Unterredung einladen, so würde es sich bald weisen, wie gut und aufrichtig man es von Seiten des hiesigen vermeine.«2) 1) Keskr. II. 437 — 441. Kaiserl. Handbrief v. Prag 4. Juni 1732. 2) Reskr. III. 1 — 32. Kaiserl. Handbrief. Prag 5. Juni 1732. 93 Der Kurfürst von der Pfalz hatte sich inzwischen direkt an den Kaiser mit Schreihen vom 20. Mai gewendet und dieser ihm am 8. Juni geantwortet. Ebenso ergingen Instruk- tionen an Seckendorf in Berlin.1) Kuefsteins Unterredung mit Hallberg fand am 18. auf dessen von Worms nur 2 Stunden entferntem Gute Fusgenheim statt. Beide waren mit der Eventualposseß- nehmung des Bischofs von Augsburg, Bruders des Kurfürsten, einverstanden, welcher den geistl. Stand aufgeben und sich verehelichen würde. In der Vergleichssache akzeptiere der Kurfürst die Mediation des Kaisers und des Kurfürsten von Köln, nicht aber jene von Mainz, welcher kein geborener Fürst sei. Man müßte erst warten, bis Branden- burg sein Ultimatum ausgesprochen haben wird, welches er bat, ihm gleich wissen zu lassen. Die Akzession zur Garantie sei schwierig wegen der Modalität am Reichstag. Von bayrischer Seite seien der Pfalz neuerliche große Anerbietungen gemacht worden und die Seinsheims hätten überwiegenden Einfluß. Bald darauf erschien B°- Schleunitz mit der Mitteilung, daß er das Schreiben des Pz. Eugen erhalten und durch den Hofmedikus der Taxis habe vorlesen lassen, auf die es einen günstigen Eindruck machte. Sie beklagte sich über den Hallberg, der allen ihren Plänen Hindernisse entgegenstellte. Auf ihren Wunsch richtete Kuefstein ein direktes Schreiben an sie, in welchem er sie der kaiserl. Gnade versicherte, wenn sie durch ihren großen Kredit die Stiftung des erstrebten Vergleiches und den Beitritt zur Erbfolgegarantie zustande brächte.2) Durch vielfache Erfahrungen gewitzigt, baute Kuefstein keine großen Hoffnungen auf diesen Schritt, und ein Schreiben des Hallberg lautete dahin, daß der Kurfürst dem vom verstorbenen Franz Ludwig ausgedachten Vergleiche nicht zustimmen wolle. Auch dessen Korrespondenz mit dem König von Preußen war resultatlos geblieben. Da nun bei Kurpfalz jetzt nichts zu erreichen sei und auch nicht der Wunsch ausgesprochen worden war, ihn dort zu sehen, glaubte Kuefstein, um dem Kaiser nichts zu vergeben, sich noch nicht dahin begeben zu sollen. Jedoch übten seine Briefe, wie Schleunitz berichtete, einen sehr günstigen Ein- druck auf die Gräfin Taxis. Sie sandte ihm ihre Antwort mit einem Memorandum durch ihren einzigen Konfidenten Herrn von Brusselle und ließ ihn bitten, seine Korrespon- denz fortzusetzen und ihr durch jemanden Unterricht erteilen zu lassen über das, was sie eigentlich bei dem Kurfürsten vertreten sollte. Kuefstein nannte ihr den Vizekanzler Busch, in den sie ohnehin mehr Vertrauen hätte als in den Hallberg, und erklärte sich sogar bereit, nach Schwetzingen zukommen, wenn sie ihm etwas ganz Konfiden- tielles zu vertrauen hätte. Es handelte sich darum, ihrer Aspirationen wegen Näheres über ihre Heirat und Kinder zu erfahren. Schlangenbad. Der Kurfürst von Köln und Plettenberg, die Kuefstein in Schlahgenbad be- suchte, sagten neuerdings ihre Unterstützung bei dem Pfälzer zu, und wenn sie nichts erreichten, würden sie sich mit dem Kaiser über eine provisorische Vorkehrung verständigen. Mainz. Um dem Kaiser eine lang gewünschte Gefälligkeit zu erweisen, amovierte der Kur- fürst von Mainz den Reichstaxator Moskopf, welcher sich längst durch Intrigen miß- liebig gemacht hatte, und ersetzte ihn durch einen Herrn von Gudenus. Die Antwort des Lütticher Dompropstes van Soulte lautete vollkommen im Sinne des gestellten Ansuchens mit dem Bemerken, daß der Fürstbischof sich vollkommen wohl befindet und tut was er kann, um noch einige Jahre die befürchtete Vakanz nicht eintreten zu lassen. Er setzt voraus, daß Kuefstein bei seiner Rückkehr einen hohen Posten erhalten werde, vielleicht jenen des Reichsvizekanzlers, denn er sei mit jenem, der ihn zu verleihen hat, befreundet und stehe bei seinem kaiserl. Herrn in Gnaden.3) ') Reskr. III. 32 — 52. Reskr. Prag 9. Juni 1732. •) Rel. III. 36 — 42 u. 55 — 59. Rel. secr. Mainz 24. Juni 1732. 3) Rel. III. 59 — 68. Rel. secr. Mainz 28. Juni u. 1. Juli 1732. 94 Gerade zur rechten Zeit erhielt Kuefstein ein Schreiben Bartensteins, in welchem er die Worte des Kaisers wiedergab: »Ihr könnt auch den Kuefstein meiner Zu- friedenheit und Gnad in seiner ganzen Negociation und Aufführung ver- sichern.« Daneben aber wurde der Wunsch ausgesprochen, daß er sich dem erhaltenen Auftrage gemäß an den kurpfälz. Hof begebe, nachdem das Remedium provisionale vom Könige von Preußen und vom Bischof von Augsburg, Pfalzgraf Alexander Sigmund von Bayern, angenommen und von England und den Generalstaaten höchlich belobt wurde. Diese alle seien auch von seiner Absendung bereits in Kenntnis gesetzt worden. *) Dementsprechend erteilt ihm auch der Kaiser den positiven Auftrag, sich der ihm früher schon zugekommenen Anordnung gemäß, nunmehr an den kurpfälzischen Hof zu begeben, wo er für das Remedium provisionale, Eventualerbhuldigung an den Bischof von Augsburg in den Herzogtümern zu wirken habe. Der nachträglichen Zustimmung zur Erbfolgegarantie solle er jedoch nur dann gedenken, wenn davon gesprochen würde, da sie ohnehin eine durch den Reichsschluß implizierte Verpflichtung sei. 2) Die umfang- reichen Korrespondenzen zwischen dem Kaiser, Pfalz, Preußen, England und den General- staaten wurden gleichzeitig vertraulich an Kuefstein mitgeteilt samt den Reskripten an Seckendorf, Harrach, Kinsky und deren Berichten. Ebenso auch jene in der Mecklen- burgschen Sache.3) Reiclisvizekanzlerstelle. In einem der 7 kaiserlichen Handbriefe, welche dem obenerwähnten Schreiben Bartensteins beilagen, wird die Angelegenheit der wünschenswerten Ersetzung des Reichs- vizekanzlers besprochen. Der Kaiser äußert sich entrüstet über die Intrigen desselben bei der Mainzer Wahl und für das Deutschmeister tum, obwohl er gegen beides früher protestiert hatte. »Dem Kuefstein aber möge es zu seiner vollständigen Be- ruhigungdienen, daß Er mit dem Ausschlage dieses wichtigen Wahlgeschäftes und wie dieser sich dabei aufgeführt habe, gänzlich zufrieden ist.« Es war natürlich nicht leicht, die Art zu finden, den Fürsten Friedrich Carl zum Rücktritt zu bewegen, da man ihm doch alle Rücksicht bewahren wollte. Trotz aller vom Kaiser er- haltenen Gnaden war auf gütlichem Wege, auch durch seinen Bruder von Trier, nichts auszurichten. So blieb nichts übrig, als in anderer, ganz gesetzmäßiger Weise vorzugehen, indem der Erzkanzler als sein Vorgesetzter auf die Abstellung der vielen Mißbräuche und Unregelmäßigkeiten, die in der Reichskanzlei eingerissen waren, ernstlich dringe und die Selbstherrlichkeit in der Leitung abstelle. Der Vizekanzler habe sogar schon als Fürst von Bamberg das von Würzburg aus erzwingen wollen, was er als Reichsvizekanzler, weil es dem Kaiser unangenehm gewesen wäre, nicht tun konnte. Es möge also der neugewählte Erzkanzler in diesem Sinne verständigt werden. Es fehlen die wichtigsten Reichsakten, die er fortgenommen haben soll, die Registratur ist nicht in gutem Stande, es müßte ein scharfes Dekret an die Reichskanzlei ergehen, Abhilfe zu schaffen, wobei jedoch mit aller Vorsicht vorzugehen sei, um die Unbeständigkeit nicht noch mehr zu steifen. Es möge auch dagegen vorgebaut werden, daß nicht etwa durch die Anhänger des Vizekanzlers im Mainzer Domkapitel auf einen Nachfolger hingearbeitet werde, der vielleicht noch weniger zu wünschen wäre.4) Was die Persönlichkeit, welche der Kaiser hiefür ins Auge faßte, betrifft, so könne dem Erzkanzler im Vertrauen mitgeteilt werden, daß er niemand anderen als entweder den Grafen von Königsegg oder ihn selbst, den Grafen von Kuefstein, in Vorschlag bringen werde.5) Als Kuefstein die Frage der eventuellen Renunziation des Reichsvizekanzlers mit dem Kurfürsten und dem alten Grafen Stadion besprach, ergab sich, daß ersterer nicht in der Lage wäre, sehr energisch vorzugehen. Einerseits könnte er nicht gleich gegen ') Reskr. III. 53. Bartenstein an Kuefstein. Karlsbad 28. Juni 1732. 2) Reskr. III. 104 — 119. Reskr. Karlsbad 30. Juni 1732. 3) Reskr. III. 73 — 126. Reskr. Karlsbad 26. u. 30. Juni u. 5. Juli 1732. 4) Reskr. III. 58 — 62. Kaiserl. Handbrief. Karlsbad 30. Juni 1732. 5) Reskr. III. 104. Kaiserl. Handbrief. Karlsbad 28. Juni 1732. 95 einen hohen Würdenträger vorgehen, den der Kaiser mit so viel Ehren begnadet hatte, anderseits aber verbietet ihm das Interesse des Stiftes wie auch seiner Familie, die Schön- borns vor den Kopf zu stoßen. Die Eltzische Familie hat ihre ganzen Güter im Trierischen liegen und zwei Brüder des Kurfürsten stehen dort im Dienst, der eine als Chorbischof, der andere als Landhofmeister. Und das Stift liegt ganz umgeben von Schön bor n sehen Stiftern, Trier, Worms, Würzburg. Jedoch ist das vom Kaiser vorgeschlagene Mittel das glimpflichste und werde angewendet werden. Es sei nur zu befürchten, daß der Fürst- bischof als Nachfolger den Grafen Met seh vorschlagen werde, welcher seinem Vorgänger 100.000 fl. geliehen haben soll. Bei diesem Anlasse berichtete Kuefstein auch über die Persönlichkeiten des Hofes, von denen der alte Graf Stadion und dessen Gattin sehr gelobt werden, der junge Stadion aber ganz Schönbornisch ist, und andere, welche zu ge- gewinnen wären.1) Pfälzisches. Die verabredete Aktion wurde nach einem neuerlichen schriftlichen Einschreiten Kuefsteins ohne Verzug ins Werk gesetzt. Damit diese den Intentionen des Kaisers möglichst angepaßt werden könne, wurde Kuefstein ersucht, die zu erlassenden Dekrete zu entwerfen, und nachdem sie vom Kurfürsten und dem alten Grafen Stadion mit ihm revidiert worden waren, erfolgte deren Expedition an die beiden Sekretäre der deutschen und der lateinischen Expedition von Glandorff und von Schnappauf, an die Reichs- hofkanzlei und die Registratur in ziemlich scharfen Worten durch Vermittlung des Reichs- hofratsvizepräsidenten ohne vorherige Verständigung des Reichsvizekanzlers. Dies bezeich- nete der Kurfürst als den zweiten Grad der Tortur, als den dritten aber das Verlangen der Rückstellung der abgängigen Akten über die Jülich-Bergsche Erbfolge.2) Nun erhielt Kuefstein zwei entgegenkommende Briefe der Gräfin Taxis und deren Bruder sowie von Baron Schleunitz an den Prinzen Eugen. Die Gräfin sei gut disponiert und mit dem Oberstkämmerer Freiherrn von Sickingen einverstanden, ver- lange aber einen schrifilichen kaiserl. Befehl über das, was man von ihr verlange. Sie werde den Kuefstein nach Schwetzingen einladen, sobald der Kurfürst von Köln abgereist sein werde. Da aber dieser und Plettenberg bei ihrer Durchreise ihn gebeten hatten, erst nach ihrer Rückkehr nach Schwetzingen zu kommen, wo auch der Bischof von Augsburg dort sein werde, da ferner Hallberg ihm geschrieben, daß die Sache mit der eventualen Erbhuldigung für den Bischof von Augsburg bereits seine Richtigkeit habe, glaube er im Interesse des Dienstes zu handeln, wenn er seine Reise bis auf etwa 10 Tage noch aufschiebe. 3) Als der Kurfürst von Köln auf der Rückreise durch Frankfurt kam, mußte er gestehen, daß er bei Kurpfalz weder im Hauptwerk des Vergleiches über die Jülich- Bergsche Erbfolge noch für die Sukzessionsgarantie etwas habe erreichen können. Es bleibe also nichts übrig, als sich darauf zu beschränken, wenigstens das Provisionale in guter Weise durchzubringen. Den Vergleich könnten die benachbarten Kurfürsten nicht annehmen und auch die Seemächte nicht, da er Preußen einen zu großen Machtzuwachs geben würde. Gegen diese veränderte Auffassung appellierte Kuefstein an den vorjährigen Traktat mit Köln, konnte aber nicht durchdringen, woraus vielleicht geargwohnt werden könnte, ob nicht nach der glücklich erfolgten Wahl zum Hoch- und Deutschmeister Kur- köln zurückhaltender geworden wäre. Übrigens hatte Plettenberg selbst den Sickingen bei der Gfin. Taxis eingeführt. Er verhehlte nicht, daß er in Schwetzingen gehört habe, daß der Kurfürst von der Pfalz, der Hallberg und der Graf La Marc mit seiner, des Kuefsteins Person und Aufführung gar nicht zufrieden, sondern er ihnen verhaßt sei und die beiden letzteren keine Gelegenheit vorübergehen ließen, ohne dem Kurfürsten üble impressiones von ihm zu geben. Sie wollten den Bischof von Neustadt, Grafen Plankenheim, erbitten, den aber Sickingen nicht akzeptieren würde. 1) Rel. III. 79 — 86. Rel. secr. Mainz 7. Juli 1732. 2) Rel. III. 96 — 103. Rel. Mainz 26. u. secr. v. 29. Juli 1732. 3) Rel. III. 86 — 93. Rel- secr- Mainz 9. Juli 1732. . 96 Ein Schreiben von Schleunitz sucht die widrigen Eindrücke etwas zu beschönigen. Die Sachen stehen nicht so schlecht wie man meine. Nur müsse die Taxis im Ver- trauen bestärkt werden. Sogar Bayern soll geneigt sein, gleichfalls wegen der Akzession zur Garantie in Verhandlungen zu treten. Frankreich scheint sich des Pfälzers nicht ganz versichert zu halten. *) Wie geringe Hoffnung auf diesen zu setzen sei, geht aus dem Schreiben Kuefsteins an Eugen vom 12. Juli hervor: Er sei für den Vergleichsplan in Betreff der Jülichschen Sache nicht zu gewinnen und dann würde auch Kurköln auf seinen früheren Bedingungen beharren. Prinz Eugen schrieb aus Karlsbad unter dem ig. Juli, um Kuefstein für seine Schreiben vom 9. und 12. zu danken und seine Ansicht über Hallberg, von dem wenig Gutes zu erwarten sei, zu billigen und zu versichern, daß er sich bei dem König von Preußen wegen des Sulzbacher Vergleiches verwenden wird. Er gibt auch das Versprechen, die Donauüberfuhr in Dalia bei Vukovar, der Besitzung Kuefsteins, zu betreiben.2) Bei der Deutschmeisterwahl soll der oft erwähnte B0, Sazenhofen angeregt haben, Kurbayern zum Ritterschlag einzuladen. Dies würde seiner früher so sehr belobten Hal- tung zur Zeit des verstorbenen Kurfürsten von Mainz geradezu widerstreiten. Harrach, welcher der kaiserl. Commissarius bei der Wahl war, und Kuefstein, der ihn so gut kannte, werden beauftragt, sich darüber zu informieren. Der Kurfürst Clemens August konnte sich nicht entschließen, das ihm vorgeschlagene Verzichtschreiben auszufertigen, sprach aber den Kaiser von jeder bezüglich des Bistums Lütt ich ihm gegenüber über- nommenen Verbindlichkeit los.3) Mainz, Vertragsabschluß. Mit Mainz liefen Mecklenburg und Zwingenbergsche Mitteilungen und Ver- handlungen über den schon erwähnten Allianz- und Subsidienvertrag, welcher den Kur- fürsten noch näher an die kaiserl. Politik heranziehen sollte und am 12. August unter- schrieben wurde, nachdem er von Kuefstein ganz nach den ihm von Wien gegebenen Bestimmungen zur Annahme gebracht worden war, mit 2 geheimen Klauseln wegen der eventuellen Wahl eines röm. Königs und der Erbfolge im Herzogtum Mantua.4) Mehrere Schreiben des Kurfürsten von Trier beteuern seine Devotion für den Kaiser, entschuldigen eine verspätete Antwort an Kuefstein und bitten um seine Ver- wendung bei Sr. Majestät für die Erteilung der Kämmererswürde an seinen Neffen Graf von der Leyen. Herzog Eberhard. Ein anderer Briefwechsel mit dem Herzog Eberhard von Württemberg behan- delt die Frage der Niederkunft der Herzogin, zu welcher sie aus Furcht die Gemahlin des Prinzen Alexander nicht admittieren wollte, Kuefstein riet, den Prinzen Alexander zuzulassen, dem er schreiben würde, darum anzusuchen, und bald darauf unterwarf sich dieser dem Herzog und nahm das an, diesem zu der erwähnten Zeit Gesellschaft zu leisten.5) Schwetzingen. Endlich erhielt Kuefstein die Nachricht, daß der Bischof von Augsburg am 22. in Schwetzingen eintreffen würde und der Kurfürst sich freuen würde, auch ihn zu gleicher Zeit dort zu sehen. Er begab sich sonach am 26. nach Schwetzingen und wurde vom Kurfürsten mit ganz distinguierter Höflichkeit empfangen, unter Beteuerungen, daß er diese abermalige Beschickung als eine ganz besondere AH. Gnade und großen Ver- trauensbeweis auffasse, welche er mit immerwährender Treue und Ergebenheit zu vergelten ') Rel. III. 104—107. Rel. Mainz secr. v. 29. Juli. 2) StA. Pz. Eugensche Akten, große Korrespondenz. Fasz. 97. — Reskr. III. 151 — 152. Schreiben des Pz. Eugen an Kuefstein do. Prag 19. Juli 1732. 3) Reskr. III. 152—159. Reskr. Prag 19. u. 20. Juli 1732. 4) Rel III. 121 — 126. Rel secr. Mainz 14. Aug. 1732. 5) Rel. III. 123 — 126 u. 131. 97 entschlossen wäre. Er war — wie die Minister dann sagten — über das ihm überbrachte kaiserl. Handschreiben ungemein befriedigt. Der regierende Herzog von Sulzbach hatte seine Opposition gegen die Eventualhuldigung bereits aufgegeben, als der Bischof von Augsburg auf Anraten der Medici die Heiratsidee aufgegeben hatte. Die geheime Korrespondenz mit Schleunitz war entdeckt worden, weshalb dieser in Ungnade gefallen, dagegen der Hallberg wieder obenauf war, also an dessen Sturz nicht gedacht werden konnte. Kuefstein besuchte nun die Gräfin Taxis, die sich über die Indiskretionen, den Schleunitz und den Sickingen beklagt. In Fußgenheim, wohin ihn Hallberg wieder eingeladen hatte, protestierte dieser dagegen, als französisch oder bayerisch gesinnt zu gelten. Auf Frankreichs Garantie könne man sich nicht verlassen, da es immer lieber Preußen als Pfalz helfen würde. Man werde ein Opfer bringen müssen, aber das ganze Herzogtum Berg (außer Düsseldorf usw.) Preußen zu überlassen, wie der Kurfürst von Mainz vorgeschlagen hatte, wäre zu viel. Man sollte noch auf die Ansicht des Königs von England warten, an den Bevern ge- sendet worden sei. Es werde schon etwas zustande kommen, auch in der Garantiefrage, aber nicht vor der Sukzessionserledigung. Bezüglich der Taxis sagte er vertraulich, daß der Kurfürst sich ihren Wünschen nach Standeserhöhung keineswegs geneigt gezeigt habe, sondern darüber ungehalten ge- wesen sei. Und was die Person Kuefsteins selbst angehe, so fange der Kurfürst bereits an, alle üble Idee und Unwillen gegen ihn sinken zu lassen, er möge nur seine Verrich- tung ruhig weiter fortführen, von welcher guter Ausgang zu hoffen sei. Auch der Graf La Mark sei nicht französisch gesinnt und als General des westfälischen Kreises auf die kaiserl. Gnade angewiesen. Der Kurfürst erkenne schon, daß ihm die egoistische baye- rische Freundschaft keinen reellen Nutzen bringen werde. Man möchte lieber bei den Seemächten Anlehnung finden, die gewiß mehr Interesse hätten, Sulzbach seine Länder zu lassen als Preußen zu vergrößern. Die Gfin. Taxis, welche er nach der Gesellschaft sprach, war schon von Hall- berg informiert und bestätigte, daß er in betreff des Verhältnisses in Berg und Düssel- dorf die in Wien herrschenden Ansichten korrigiert habe. Aber sie stimmt Kuefstein zu, als dieser nachwies, daß Hallberg ihren Wünschen entgegenarbeite. Dieser hätte sich, meint sie, mit dem Beichtvater und dem Gf. La Mark gegen sie verschworen, sie werde aber ihr Äußerstes für den Kaiser tun. ') Inzwischen erhielt Kuefstein Mitteilung aus Wien über die mit den Seemächten und Preußen gepflogenen Korrespondenzen, die noch auf dem Mainzer Projekte basierten, und den Befehl, von der ihm erteilten Erlaubnis, nach Wien zu kommen, wegen der Krisis, in der sich gerade die Jülich-Bergsche Sache befinde, bis auf weitere Anord- nung keinen Gebrauch zu machen.2) In Schwetzingen war mittlerweile eine wichtige Veränderung vor sich gegangen, indem der B°. Schleuniz seines Amtes als Gerichtsrat enthoben wurde. Er rächte sich durch unpassende Schreiben an den Oberstkammerherrn Freiherrn von Sickingen und bat den Gesandten um seine Verwendung bei Sr. Majestät und dem Prinzen Eugen, welche ihm auch unter der Bedingung gewährt wurde, daß er sich ruhig verhalte. Da der gegenwärtige Pfalzgraf J oh. Christian sich weigerte, den Revers wegen der Eventualerbhuldigung in Jülich und Berg für den Bischof von Augsburg zu unterschreiben, wurde ihm nochmals geschrieben, und bleibt der Prinz Alexander in Schwetzingen, um die Antwort zu erwarten, wo Kuefstein gleichfalls bis dahin bleiben will. Hallberg teilte mit, das Bevern von England zurück sei, aber wenn auch der König ihn sehr favorabel empfangen habe, so seien doch Bedenken gegen den Preußen allzusehr begünstigenden Plan vorhanden. Er erneuerte im übrigen seine guten Dispo- sitionen. Ein Promemoria des Kurfürsten brachte die Subsidien in Erinnerung, das un- vermeidliche Thema bei allen Verhandlungen mit den deutschen Höfen, worauf Kuef- stein erwiderte, daß sie nur nach dem Beitritte zur Garantie ausgefolgt werden könnten. M Rel. III. 127 — 140. Rel. Schwetzingen 30. August, 6. u. 13. Septemb. 1732. 2) Reskr. III. 205 — 231. Reskr. Wartenberg 5. u 6., Linz 7. Septemb. 1732. Kuefstein. IV 98 Nachdem der Pfalzgraf nochmals verweigert hatte, den Revers zu unterschreiben, und man zum Beweise des Ernstes der Verhandlungen die ganze Korrespondenz dem Kuefstein mitgeteilt hatte, bat man ihn, ein Promemoria auszufertigen, um dem Sulz- bacher zu Gemüte zu führen, wie sein Verhalten direkt den Intentionen Sr. Majestät zuwiderlaufe. Endlich ließ er sich auch herbei, gegen gewisse Bedingungen die Erbhul- digung für den Bischof von Augsburg zuzugestehen. Gräfin Taxis hatte Kuefstein die Überzeugung beigebracht, daß es ihr jetzt voll- kommener Ernst sei, in die Absichten des Kaisers einzugehen, nachdem sie bekannte, daß sie ohne dessen Protektion nach dem Tode des Kurfürsten die allerunglücklichste Person sein würde, nachdem diejenigen, denen sie am meisten Gutes getan, sie am hef- tigsten verfolgen. Sie erbittet sich nur nach dem Tode des Kurfürsten diese Protektion und die Erhebung in den Reichsfürstenstand, was ihr schon durch das ostensible Hand- schreiben vom 20. Juli zugesagt worden war für den Fall, als sie den Jülichschen Ver- gleich und die Adhäsion zur Garantie bewirken würde. Ihre Erhebung in den Fürsten- stand erfolgte dann auch und sie dankte Kuefstein in einem sehr herzlichen Schreiben für die so schnelle Erwirkung des kaiserl. Dekretes. l) Da wegen der zu erwartenden Antwort aus Sulzbach eine kleine Pause eintreten mußte, benützte sie Kuefstein, um die noch pendenten Geschäfte in Mainz zu absol- vieren. Vor seiner Abreise übergab ihm der Kurfürst einen Brief der Königinwitwe von Spanien mit der Bitte, ihn dem Kaiser vorzulegen, um ihr die Rückkehr nach Spanien oder ein sicheres Wittum in Deutschland zu verschaffen.2) Mannheim. Wieder an den kurpfälz. Hof berufen, welcher nunmehr in die Residenzstadt Mannheim übersiedelt war, traf Kuefstein am 16. Oktober dort ein. Hier erfuhr er gleich, daß der Pfalzgraf endlich eingewilligt, aber eine ganze Reihe von Bedingungen gestellt habe. Kuefstein machte einige Einwendungen wegen gewisser militärischer Punkte. Aber die Huldigungsfrage könne als perfekt angesehen werden und der bischöfliche Oberhofmeister Graf Polheim werde sich nach Düsseldorf begeben, um die Huldigung für den Bischof entgegenzunehmen. Hallberg, Sickingen und die Taxis getrauten sich, den Kurfürsten so weit zu bringen, daß er einen Vergleich akzeptieren und selbst der Garantie beitreten würde, wenn etwa die Vorschläge wegen Aachen oder Dortmund Beifall fänden. Frankreich gegenüber sei große Vorsicht geboten, weshalb es zu überlegen wäre, ob die Adhäsion zur Garantie nicht vorerst im geheimen gegeben werden könnte. Bei Frankreich sowohl als Bayern habe die Anwesenheit Kuefsteins Aufsehen erregt, welchem man durch den Hinweis begegnete, er betreibe nur die Erbhuldigung und werde sich sodann wieder fortbegeben. In diesem- Falle könnte er von anderen Höfen aus die hiesigen Angelegen- heiten betreiben. Man möge also jetzt den günstigen Moment benützen. Kuefstein hält die drei jetzt für aufrichtig ergeben, woran man in Wien noch zweifelte, stellt aber besonders der Taxis das Zeugnis aus, daß sie gut wirke, den Kürfürsten schon so ziemlich von Bayern abgebracht habe und ihm über alles, was er ihr für den Kurfürsten überbringe, des anderen Tags eine sichere Anwort gebe. Wie er sich nun schmeicheln darf, sie dahin gebracht zu haben, daß sie sich künftig allein an Sr. Maj. Protektion halte, findet er, da sie ziemlich interessiert ist, notwendig, ihr einige Reali- täten zuzuwenden, also durch ein ostensibles A. H. Schreiben ihr Wirken zu beloben, den Fürstenstand versprechen und eine Summe nach der Akzession des Kurfürsten zur pragmat. Sanktion, vorläufig aber einen Ring, Haarnadel oder sonstige Galanterie im Werte von 1000 Dukaten, für La Mark und Hallberg werden auch Anträge gestellt.3) ') Arch. Greill. Karton III. 27. — St. A. Reichsstandeserhöh. -Register. V. 39. Violanta Theresia Gfin Thurn u. Taxis, Erhebung in d. Reichsfürstenstand cum melioratione armorum u. d. Prädikat Hochgeboren Wien 8. 3. 1733. In den genealog. Tafeln von Hübner u. Wurzbach usw. kommt sie nicht vor. 2) Rel. III. 141 — 178. Rel. secr. Schwetzingen 13., 16., 20., 21., 23. u. 27. Septb. 1732. 3) Rel. III. 180 — 202. Rel. Mainz n., Mannheim 18., 21., 22., 28. Oktob. 1732. Reskr. III. 273 v. 22. Oktob. 1732. 99 Nachdem zwischen Pfalz-Sulzbach und Augsburg die Reverse ausgewechselt worden waren, begab sich Pol heim nach Düsseldorf. Der Kurfürst war mit dem Ver- halten des Pfalzgrafen gar nicht zufrieden und verhehlte dies dem Sulzbachschen Be- vollmächtigten Korb nicht. Auch Kuefstein sprach ihm mit Nachdruck zu und erteilte ihm zu seiner Beruhigung als dem zu diesem Huldigungswerk besonders akkredierten kaiserl. Minister eine Erklärung, daß nach den dem Kaiser vom König von Preußen gegebenen Versicherungen dieser gegen die Huldigung nichts unternehmen werde, welche Erklärung auch in Wien gebilligt wurde.') Mainz. In Mainz konnte er den Austausch der Ratifikationsurkunden über den abge- schlossenen Allianz- und Subsidienvertrag bewerkstelligen und dahin wirken, daß der Kurfürst im guten Fahrwasser gehalten werde. Die Äußerungen desselben waren auch ganz konform den Ansichten des Kaisers, wie sie in den eingehenden Instruktionen an Kuefstein niedergelegt waren, namentlich auch über die jählings erfolgte Annahme des Titels und Wappens von Ost-Friesland durch den König von Preußen, die Mecklen- burgsche Angelegenheit, die Zwingenbergerfrage und jene der Salzburger Emi- granten. Er säumte nicht, diese Dokumente von Kurmainz sowie die Exkulpationen der Reichskanzleibeamten nach Wien vorzulegen. In Mainz wie in Mannheim unterhielt er eine wiederholte Korrespondenz mit dem Herzog von Württemberg, dessen Bemerkungen zu dem Entwürfe des Unions- traktates er schon im Juni eingesendet hatte, wozu er die Gegenbemerkungen erst nach seiner Abreise erhalten haben dürfte, dann über die von Württemberg für Mecklen- burg zu stellenden Truppen. Grävenitz, Wrbn. Auch die Angelegenheit der Gräfin Wrbn gab noch viel zu schaffen. Graf Grä- venitz bat ihn um seine Vermittlung, um diese gegen ihre eigenen Freunde, die ihr in Wien beim Kaiser und dem Prinzen Eugen nur Schaden zufügten, zu schützen, und der Herzog nahm seinerseits seine Dazwischenkunft in Anspruch, indem er bat, die Sache per amicabilem compositionem auseinanderzusetzen, nachdem die sämtlichen Interessierten ihr Vertrauen in ihn gesetzt hätten.-) Er rechtfertigte dieses Vertrauen. Wurzbach, welcher der Episode Wrbn- Grävenitz eine eingehende Darstellung widmete, sagt, daß es dem am herzogl. Hofe erschienenen Joh. Ferdinand Grafen Kuefstein gelang, einen anständigen Vergleich zustande zu bringen. Der Herzog söhnte sich mit seiner recht- mäßigen Gemahlin aus und die Friderike Grävenitz, die »Landverderberin« mußte das Land verlassen. Kuefsteins mehrjährige Bemühungen, von denen fortlaufend ge- sprochen wurde, hatten sonach einen glücklichen Erfolg erzielt. 3) Das dem Kaiser am Herzen liegende Remedium provisionale 4) war endlich durch- gebracht. Kuefstein hatte sonach seine Aufgabe am Pfälzer Hof erfüllt. Von Anfang an hatte er sich gegen die von Sulzbach aufgestellten unstatthaften Begehren gesetzt und das Werk, wie er selbst sagt, dergestalt zustande zu bringen gesucht, daß weder Preußen noch Sulzbach ein mehreres oder wenigeres Recht zuwachse und dadurch Zeit gewonnen werde, einen Vergleich in der Hauptsache zu stiften. Wie recht hatte er, zu fürchten, daß in letzterer Beziehung nichts auszurichten sein würde, und gegen welches Unmaß von Feindseligkeiten hatte er an diesem Hofe zu kämpfen, um sie endlich zu überwinden! Bei der Abschiedsaudienz sprach der Kurfürst seine Freude darüber aus, das Werk in den so gütigen Intentionen des Kaisers zu Ende gebracht zu haben. Er wolle sich i) Rel. III. 202 u. 216-219. Rel. Mannheim v. 28. Oktob., 4. u. 8. Novemb. 1732. Reskr. III. 295 v. 18. Novemb. 1732. 2) Rel. III. 203 — 216. Mannheim 1. Novemb. 1732. Reskr. III. 231 — 262 v. 8. u. 11. Oktob. 1732. 3) Dr. C. v. Wurzbach, Biogr. Lex. sub Wrbna. — V. auch Vehse, D. Württemberg. Hof III. 163— 211. LVIII. 177. *) Reskr. III. 262—295 v. 26. Oktob. 1732, 2. u. 18. Novemb. 1732. Rel. III. 218 225. Mannheim 8. u. Frankfurt 14. Novemb. 1732. 7* 100 diesen in Zukunft ganz überlassen und dort den Schutz gegen die gefähr- lichen französischen Übergriffe suchen, würde es auch zum Ruhme des Kaisers rechnen, wenn es noch bei seinen Lebzeiten gelänge, den Vergleich zustande zu bringen. Kuefstein sei jetzt in seine Ideen dermaßen eingeweiht, daß er sie in Wien verständ- lich zu machen am besten in der Lage sein würde. Er höre aus Wien vom Drängen des Königs von England in der zweibrückischen Sache, bitte aber dringend, daß das betreffende Reichsratsvotum des Frhn. von Hartig wenigstens während der gegen- wärtigen Krisis nicht resolviert werde. Worms. Joh. Ferdinand hatte die Befriedigung, den Kurfürsten und dessen Hof in ganz anderer Stimmung zurückzulassen, als er sie bei seiner Ankunft gefunden hatte, und konnte erleichterten Herzens die lang ersehnte Rückreise in die Heimat antreten, und zwar über Frankfurt, nachdem er sich noch einige Tage beim Kurfürsten von Trier in Worms aufgehalten hatte. *) Wien, 1733. In Wien aber war seine Mission noch nicht beendigt. Er hatte nicht nur münd- lich zu referieren über seine Erfahrungen an den verschiedenen Höfen, sondern wurde auch noch aktiv verwendet. In einem kaiserl. Reskript wird er beauftragt, bei dem Kur- fürsten von Mainz, mit dem er noch in Korrespondenz stehe, und den gutgesinnten Mi- nistern das der Reichsversammlung demnächst vorzulegende Kommissionsdekret über das Münzwesen dahin zu unterstützen, daß sie ihre Reichstagsgesandten in diesem Sinne anweisen.2) Gleichzeitig setzte er die Korrespondenz mit seinen Freunden und Konfidenten im Reiche, namentlich in Mainz und Mannheim, fort, und daß sein Aufenthalt in Wien, der diesmal vom November bis zum Au ust währte, ausgenützt wurde, um seine Ver- wendung in Anspruch zu nehmen, darf nicht wundernehmen. Der Herzog Carl Alexan- der von Württemberg wünschte unter Berufung auf seine langjährigen Kriegs- dienste in der kaiserl. Armee, bei der er so viele Ruhmestaten verrichtet hatte, die eben vakant gewordene Stelle des Generalfeldzeugmeisters des Hl. Rom. Reiches zu erlangen, wie er schon mündlich dem Kuefstein anvertraut hatte, und die er verdientermaßen auch erhielt.3) Anderseits bat der Erbprinz Louis von Hessen, Anwärter auf Hanau, um ein Kavallerieregiment und die Unterstützung des Kaisers, um nicht durch franz. Intriguen das schöne Land zu verlieren. In seinem Schreiben an Kuefstein beruft er sich auf die Freundschaft, die sie sich von jeher geschworen, und fragt, ob es wahr sei, daß er nicht mehr zurückkommen werde, da es heißt, er habe von seinen Equipagen, was davon zurückgeblieben4), nach Wien nachkommen lassen. Kuefstein scheint also da- mals keine weitere Mission erwartet zu haben. Der genannte Erbprinz kam 1739 als Lud- wig VIII. zur Regierung in Darmstadt und Hanau. Polnische Frage. Bald darauf änderte sich mit einem Schlage die ganze politische Situation. August der Starke starb am 1. Februar 1733 und die Frage der Sukzession auf dem polni- schen Throne machte, dank der französischen Einmischungspolitik, Europa wieder zum Kriegslager. Um den Kaiser gegen den französischerseits ausgesprengten Verdacht, er wäre bereit, gegen Garantie der Erbfolge in der polnischen Frage sich der französ. Politik an- zuschließen, erhielt Kuefstein den Auftrag, dem Kurfürsten für seine Orientierung 1) Rel. III. 223. Frankfurt 14. Nov. 1732. 2) Reskr. III. 295 — 306. Wien 23. Jan. 1733. 3) Prinz Alexander ist der von Schiller im Geisterseher gezeichnete deutsche Prinz, welcher die hochmütigen venezian. Nobili vor seiner Abreise in witziger Weise für ihren Mangel an histo- rischer Bildung verspottete. Vehse, Württemberg. 4) Arch. Greill. Schreiben Darmstadt 4. April 1733. 101 darüber zu schreiben und ihn dahin zu informieren, daß der Kaiser gewiß nicht die Absicht gehabt habe, die Krone Frankreichs anzugreifen, wie der französ. Gesandte Blond el auszustreuen sich nicht gescheut hat. Daß der Kaiser die Wahlfreiheit nicht nur nicht einschränken, sondern schützen wollte, geht aus der hiesigen Deklaration und dem an den Primaten Poloniae gerichteten liebreichen Schreiben des Kaisers hervor, während Frankreich seinen Kandidaten geradezu aufdrängen wollte und die Türkei gegen die Christenheit aufzurühren bestrebt war. Welche Gefahr für letztere, wenn in Polen ein mit Frankreich verbündeter König herrschte! Der Primat habe sich soweit vergangen, daß er die fremden Minister beleidigt habe, wogegen diese auf eine öffentliche Satis- faktion zu drängen sich bemüssigt sahen. Nur das Eingreifen der russischen Truppen hat weitere Gewalttaten des Primaten verhindert. Dieser Einmarsch wird nur als Vor- wand benützt, um auszustreuen, daß wegen dieser Truppen, wenn auch keine kaiserl. Völker einmarschieren, der Krieg Ihro kaiserl. Majestät angekündigt würde, weil sie im genauesten Einverständnisse mit der Zarin stehe. Letzteres wird nicht widersprochen, und kann auch das nicht mißbilligt werden, was die Zarin, deren Freundschaft gegen das Vordringen der Türkei von hohem Werte ist, in der Republik vorkehrt zum Schutze gegen jede Gewalt auf dem Konvokationsreichstage. Diese Bundesgenossenschaft könne unmöglich als Vorwand zu einer Kriegserklärung dienen. Als es vor 18 Jahren zwischen dem König von Polen und der Republik der sächsischen Truppen wegen zu Differenzen kam, wurden diese durch Peter I., mit welchem der kaiserl. Hof in engster Verbindung stand, vermittelt, und es wurde durch eine solenne Konvention des Reichstages von 17 17 die Abziehung der sächsischen Truppen und Proskription des Stanislaus als beständig ineli- gibel erklärt. Beides wurde vom Zaren garantiert und ihm versprochen. Darauf gründet sich der Zarin Recht. Dafür soll nun der Kaiser als ihr Bundesgenosse, der durchaus fried- liebend ist, von Frankreich angegriffen werden? Sobald der Kaiser entdeckt hat, daß Frank- reich durch dessen Moderation sich nicht zurückhalten lassen werde, mußte er der all- gemeinen Sicherheit eingedenk sein, er hat ein Armeekorps zwischen Eger und Pilsen zusammengezogen und die Generalstaaten, England, Dänemark und Preußen sowie Sachsen um den allianzmäßigen Beistand angegangen. Von England ist Gutes zu hoffen und werden die kurbraunschweigischen Truppen nicht die letzten sein, an den Dänen wird es hoffentlich auch nicht fehlen. Preußen will an dem polnischen Wahlgeschäft keinen An- teil nehmen, aber sich mit Truppen einstellen, wenn der Kaiser von Frankreich ange- griffen wird. Auch bei den Generalstaaten, wo die Neutralitätsanträge Frankreichs anfangs Eingang fanden, haben sich die Sachen merklich gebessert. Wir vertrauen auf Gott und unser gutes Recht. Er dankt schließlich dem Kurfürsten im Namen des Kaisers für sein patriotisches Verhalten dem Neutralitätsansinnen Blondeis gegenüber, und zeigt ihm an, daß er noch diese Woche aufbrechen wird. *) Einige Tage später wiederholte der Kaiser selbst diesen Dank in einem direkten Schreiben an den Kurfürsten, indem er die Entsendung Kuefsteins zu dem Zwecke an- zeigte, um mit ihm gemeinsam das Vorgehen in diesen das Vaterland bedrohenden miß- lichen Umständen zu vereinbaren. 2) Mainz. Joh. Ferdinand, welcher mittlerweile als Hofrat zum Assessor im Herrenstande ernannt worden war3), beschleunigte seine neuerliche Reise nach Mainz dergestalt, daß er bereits am 31. August seinen Bericht über den Empfang beim Kurfürsten erstatten konnte. Seiner Instruktion gemäß stellte er ihm die vor Augen liegende überaus große Gefahr des Reiches, von der Krone Frankreichs friedbrüchigerweise feindlich überfallen zu werden, dar, und beantragte, daß die assoziierten Kreise ohne Verzug zusammenbe- rufen werden mögen, um sich zur Gegenwehr zu setzen. Der Kurfürst, welcher sich über- 1) Reskr. III. 307—321. Kuefstein an d. Kurfürsten von Mainz. Wien 15. Aug. 1733, mit einer Reihe von Dokumentenkopien. 2) Reskr. III. 321. Neustadt 17. Aug. 1733. Der Kaiser an den Kurfürsten. 3) Dekret d. geh. ö. Hofkanzlei v. 1. Juli 1733. Arch. Greill. Inv. 93. 102 aus patriotisch-dienstwillig aussprach, ließ auch gleich die Konvokationsschreiben an die Direktorialämter ergehen. *) Seine Instruktion wies ihn an, sich zu den Höfen von Kurmainz, Kurtrier, Kur- pfalz und der anderen ausschreibenden Fürsten der kur- und oberrheinischen, fränkischen und schwäbischen Kreise zu begeben und dahin zu wirken, daß sie Anstalten treffen, um gegen die verdächtigen französischen Bewegungen assoziationsmäßig vorzugehen und das bereits vom fränkischen Kreise angenommene Marsch- und Verpflegsreglement akzeptieren. Unter Mitteilung von vielen auf die polnische Frage bezüglichen Dokumenten wurde ihm auch ein Reskript an den Gesandten Jodoci in Regensburg übersendet, in welchem diesem der Wunsch ausgesprochen wurde, aus den ihm gemachten Mitteilungen ein scrip- tum anonymum zu verfertigen und verteilen zu lassen.'2) Zur Vervollständigung der Instruktion wurde ihm unter dem 9. September noch jenes mitgeteilt, was seit seiner Abreise vorgefallen war, hauptsächlich bestehend in den militär. Maßnahmen zur Abwehr eines eventuellen französischen Angriffes und die Ein- wirkung betreffend, welche Kuefstein für die Aufstellung der einzelnen Reichskontin- gente zu üben hatte. An der allianzmäßigen Mithilfe Preußens waren schon Zweifel auf- getaucht. Dafür stehen andere eigene und fremde Kontingente zur Disposition. Ferner werden die Absichten für den Jülich sehen Vergleich für Kurpfalz dargelegt und der Vertrag mit Württemberg kritisiert. In einem kaiserl. Handbrief wird offener über das Benehmen Preußens geklagt. Die versprochenen 40 Bataillone und 90 Schwadronen wollte es nicht aus eigenen Truppen, sondern aus fremden Anwerbungen leisten und es seien Requisitionen in Ge- bieten von Reichsständen erfolgt. Unter diesen Umständen möchte der Kaiser lieber auf die preußische Hilfe verzichten als zugeben, daß auch nur einem Reichsstande Schaden zugefügt werde. Man müsse aber sehr vorsichtig sein, da der Kaiser sehr darauf halte, des Königs Freundschaft nicht zu verlieren. Daher wird in einem eigenhändigen Post- skriptum des Kaisers strengste Geheimhaltung anbefohlen, was auch von Bartenstein in einem Privatbriefe wärmstens empfohlen wird. Auch die polnische Angelegenheit wird berührt und eine Reihe von Dokumentabschriften beigelegt, unter anderen die Kapitu- lation mit dem verstorbenen König von Polen.3) Die Schreiben von Bayern und Köln, welche wünschten, daß sich das Reich an dem polnischen Wahlgeschäfte gar nicht beteiligen möge, wurden vom Kurfürsten im Sinne der Kuefstein sehen Auseinandersetzungen beantwortet, daß nämlich die anemp- fohlenen Vorsichtsmaßregeln dem reichsväterlichen Gemüte des Kaisers zu danken seien, um das Reich im Fall eines zu gewärtigenden Angriffes nicht unvorbereitet zu lassen.4) Assoziationskongreß. Der auf den 2. November einberufene Assoziationskongreß, bezüglich dessen auch der Kurfürst von der Pfalz zustimmend geantwortet hatte, bildete jetzt das Haupt- objekt der Tätigkeit Kuef Steins, welche vielfache Korrespondenz mit den betreffenden einberufenen Fürsten notwendig machte. Auf Wunsch des Herzogs von Württemberg und des Bischofs von Konstanz mußte der Zusammentritt des Kongresses verschoben werden, weil die schwäbischen Direktorialgesandten wegen ihres Kreiskonventes noch nicht erscheinen konnten, obwohl die übrigen zur bestimmten Zeit schon anwesend waren. In einem anderen Schreiben des Herzogs von Württemberg an Kuefstein wurden Nach- richten über verdächtige Bewegungen der Franzosen, die unfehlbar dieser Tage den Rhein passieren würden, mitgeteilt. Der französ. Gesandte Blondel erklärte offen, daß die rup- ture innerhalb weniger Tage erfolgen würde. Dieser letztere scheute sich auch nicht, unrichtige Berichte über die Haltung des Kurfürsten an seine Regierung zu senden, welche in Wien bekannt geworden waren *■) Rel. III. 231. Bericht Mainz 31. August 1733. 2) Reskr. III. 322 — 359. Neustadt 19. u. 25. August 1733, mit vielen Dokumenten. 3) Reskr. III. 366.-397. Reskr. u. kaiserl. Schreiben v. 9. Septb. 1733. — Schreiben Barten- steins an Kuefstein v. 9. Septb. 1733. 4) Rel. III. 236 — 248. Berichte Mainz 5. u. 8. Septb. 1733 103 und dem Kuefstein mitgeteilt wurden. Der Kurfürst bezeigte ihm seine Entrüstung über die Blondel sehen Fälschungen und beteuerte aufs neue seine unveränderte Treue. ') Es wurde nun in vielfachen Schreiben, namentlich mit dem Herzoge von Württem- berg, die Frage diskutiert, ob der Dringlichkeit wegen der Kongreß nicht trotzdem er- öffnet werden sollte. Inzwischen machte der Kurfürst von Trier auf ein in Koblenz angehaltenes verdächtiges Subjekt aufmerksam, welches er nach Wien abgeben wollte, um jeder Verantwortung ledig zu sein. Heutigentags macht man leider schnelleren Pro- zeß! Der Kurfürst bot dem Kaiser die Übernahme eines mainzischen Regiments an, worüber gleichfalls Verhandlungen stattfanden. Frankfurt. Nachdem sich Kuefstein mit den anwesenden Direktorialgesandten, die er zu sich bitten ließ, sowie auch mit dem Mainzer Ministerium, zu dem er sich von Frankfurt aus begab, beraten hatte, wandte er sich an den Kurfürsten mit dringendem Schreiben, um die Eröffnung des Konvents zu erbitten, die selbst von Württemberg als einst- weiliges Auskunftsmittel nicht beanstandet wurde.2) Die Eröffnung fand auch wirklich am 23. statt. Man war darüber einverstanden, daß der casus foederis unzweifelhaft gegeben sei und die Truppen auf die 3 Simpla zu erhöhen wären, doch konnte man in Abwesenheit des schwäbischen Gesandten noch keinen Beschluß fassen. Die Kurfürsten von Bayern und von Köln, welch letzterer sich in Nymphenburg befand, wiederholten, daß die polnische Sache das Reich nichts angehe, ohne sehen zu wollen, daß der Feind schon an der Grenze drohte. Der kölnische Statt- halter Graf Hohenzollern verweigerte den kurbrandenburg. Truppen den Durchzug. Auf dem Reichstage in Regensburg wurde die Bewilligung für Anschaffung von Pro- viant und Munition für die Reichsfestungen Philippsburg und Kehl betrieben, kam aber nicht vorwärts, unter anderm, weil Kursachsen den Titel königl. Hoheit beanspruchte. Ein Schreiben des Prinzen Max zu Cassel brachte Kuefstein das Bedauern des Land- grafen von Hessen-Darmstadt, einen Freund von seiner Distinktion und Charakter nicht entsprechend empfangen und die von ihm vorgeschlagene Überlassung von Truppen für Se. Majestät nicht bewerkstelligen zu können.3). Von Wien aus erhielt Kuefstein eingehende geheime Nachrichten in betreff der preußischen Truppen, deren Vormarsch an den Nieder-Rhein, wo kein Angriff zu ge- wärtigen wäre, bereits eingehalten wurde. Daß der Kaiser mit den erfolgten Requisitionen nicht einverstanden war, möge bekanntgegeben, aber gesucht werden, die etwaigen In- dispositionen gegen Preußen zu zerstören, dessen guter Wille uns von Wert sei. Diese Mitteilungen machten guten Eindruck. Die ihm gleichzeitig gesendeten Darlegungen über die Vorgänge in Polen und die Ungesetzlichkeit der Wahl des Stanislaus Leszynsky wurden durch die gedruckten und geschriebenen Zeitungen kundgemacht und das Publikum wider die falschen fran- zösischen Ausstreuungen dadurch ziemlich präveniert. Wegen des vom Kaiser verordneten Ausmarsches der kaiserl. Armee von Pilsen aus in das Reich veranlaßte Kuefstein beim Assoziationskongreß, daß die rezeßmäßigen Kontingente jeden Ortes beim Durchmarsche zu der Armee stoßen sollen. Das Heran- nahen der kaiserl. Armee rief allgemeine Freude hervor. Am 9. Oktober waren endlich die schwäbischen Direktorialgesandten angekommen. Kuefstein konnte nunmehr seine Kreditive dem Mainzer Directorio zustellen lassen und der an ihn abgeordneten Deputation seinen Vortrag halten, wobei das i. J. 1730 beobachtete Zeremoniell angewendet ward. In seinem am 10. Oktober an die Deputierten der fünf assoziierten Kreise gehaltenen Vortrage stellte er den Zweck ihrer Einberufung !) Rel. III. 271—272. Rel. secr. Frankfurt 26. Septb. 1733. Reskr. III. 398. Reskr. v. 15. Sep- tember 1733. 2) Rel. III. 255 — 270. Bericht Frankfurt 19. u. 22. Septb. 1733. 3) Rel. III. 273 — 2q6. Rel. Frankfurt 26. u. 29. Septb. 1733. 104 dar und forderte sie unter Hinweis auf die bereits kaiserlicherseits getroffenen Vorkeh- rungen auf, auch ihrerseits das vorzukehren, was zum Schutze und für die Ruhe und den Wohlstand in unserem wertesten deutschen Vaterlande notwendig sein wird. ') Mainz. Trotz der dringenden Gefahr verzögerten formale Differenzen die Beratungen und Kuefstein fand sich veranlaßt, nach Mainz zu fahren, um den Anspruch der drei Kur- fürsten von Trier, Köln und Pfalz auf das sogen. Recht der Kondeputation mit jenem von Mainz zu besprechen und womöglich zu vermitteln. In Mainz erhielt er vom kommandierenden General von Pfuhl in Kehl eine Stafette mit der Meldung, daß die Franzosen unfehlbar an diesem oder dem folgenden Tag den Rhein überschreiten und sonach die Feindseligkeiten beginnen würden. Der Kur- fürst wünschte begreiflicherweise das baldige Heranrücken der k. Armee, wobei die vom Vizekanzler dagegen erhobenen Bedenken eigentümlich berühren.2) Am 13. meldete Kuefstein den tatsächlich erfolgten Übergang der Franzosen über den Rhein, also den Kriegsbeginn. Er mußte nun darauf verzichten, sich nach Mann- heim zu begeben, um beim dortigen Kurfürsten die Differenz wegen der condeputatio zu begleichen. Am 14. überreichte Blondel in Mainz die Deklaration aux Electeurs et Princes de l'Empire mit einer eingehenden Darlegung, welche die purete des intentions du Roi nachweisen sollte. Der Kurfürst verlangte Kuefstein zu sprechen, welcher ihm mittlerweile eine dilatorische Antwort anriet und vor seiner Fahrt die sämtlichen Ge- sandten zu sich bat, um sie von der Situation in Kenntnis zu setzen.3) Frankfurt. Ernstlich besorgt, daß das ganze Assoziationswerk durch den Streit um die Konde- putation gefährdet werden könnte, ergriff Kuefstein das einzig ihm dienlich scheinende Mittel, indem er sich in einem eingehenden Schreiben an den Kurfürsten von der Pfalz wandte, um ihm vorzustellen, welches Verdienst er sich um die Allgemeinheit erwerben würde, wenn er für diesmal Verzicht auf seinen Anspruch leisten wollte. Gleichzeitig be- gab er sich nach Mainz, um mit dem Erzkanzler ein Mittel ausfindig zu machen und ihn zu bewegen, da er doch das beste Recht hatte, am ersten etwas nachzugeben. Er erklärte auch, zu Ehren Sr. Majestät und aus Liebe für das allgemein Beste für dies- mal über alles hinauszugehen und auf ihn, Kuefstein, zu kompromittieren, auch alles das zu genehmigen, was dieser diesfalls vorkehren würde ; zu Hause zurück, erfuhr er von dem Pfälzer Abgeordneten von Menßhengen, welche Bedingungen der Kurfürst stellte, die aber dergestalt waren, daß der Erzkanzler unmöglich darauf eingehen konnte. Auf dringende Bitten Kuefsteins begab sich Menßhengen nach Mannheim. Dieser erhielt auch die Zusicherung des Kurfürsten, für dieses Mal zu Ehren Sr. Majestät und aus Liebe zum allgemeinen Besten, jedoch gegen Protest und Reserve nachzugeben. Dieses glücklich erreichte Resultat teilte Kuefstein den Mainzer und übrigen Gesandten mit und so konnte das Hauptwerk nach Regelung dieses Inzidenzfalles Fortgang nehmen. Philipp Carl hatte angefragt, ob er die ihm von Blondel übergebene Deklara- tion auf dem Reichstage publizieren lassen oder noch zurückhalten solle. Blondel hatte ihm bei der Übergabe gesagt, daß die dermalige Passierung über den Rhein nur eine Diversion bedeute,' dagegen die größte Macht gegen Italien gerichtet sei. Auf Philipps- burg habe man keine Absicht, aber in kurzer Zeit werde man verstehen, warum Frank- reich nötig habe, sich der Feste Kehl zu versichern. Von den Alliierten des Kaisers hätten sie nicht viel zu befürchten, auch von Preußen nicht. Auch über die Bewegungen der Truppen konnte Kuefstein auf Grund geheimer Quellen viele wertvolle Nachrichten geben.4) 1) Reskr. III. 399 — 414. Zwei Reskr. dt0- Halbthurn 22. Septb. 1733. 421 — 424. Reskr. Wien 30. Septb. 1733. Rel. III. 296 — 313. Rel. Frankfurt 3. u. 10. Oktob. 1733. 2) Rel. III. 314-317. Rel. Frankfurt 12. Oktob. 1733. Reskr. III. 425—426. Kais. Handbrief v. 4. Oktob. 1733. 3) Rel. III. 320-327. Rel. Frankfurt v. 15. Oktob. 1733. 4) Rel. III. 327 — 340, 342 - 348. Rel. Frankfurt 17. u. 24. Oktob. 1733. 105 Ausführliche Nachrichten kamen wieder über die polnischen Angelegenheiten, unter denen die gegen die Gesandten von Rußland und Sachsen im Palais des Österreich. Bot- schafters zu Warschau Grafen Wilczek verübten Gewalttätigkeiten der Stanislauisten und die Ausrufung des Gegenkönigs Kurfürsten von Sachsen das Hauptinteresse bean- spruchten. Sie wurden von Kuefstein ebenso wie die früheren zur Publikation verwertet.1) Ein Schreiben des Oberstenhofkanzlers Grafen Sinzendorf spricht von der plötz- lichen Abreise des sardinischen Ministers Grafen Solar wegen eines angeblichen Ver- sehens bei der Belehnung der Bevollmächtigten des Königs. Kuefstein ließ darüber eine Species facti drucken und verteilen.2) Bei dem Ausmarsche der kaiserl. Armee in das Reich waren vielfache Schwierig- keiten zu überwinden, sowie auch in betreff des beabsichtigten Marsches der preußischen Truppen an den Niederrhein. Wieder wurde Kuefstein beauftragt, alles dem Kurfürsten Philipp Carl mitzuteilen und auch auf jenen von Köln und seine Gesandten im Sinne des Anfeuerns zu patriotischer Haltung einzuwirken, wobei die unanständigen Schreiben von Kurköln und Bayern an jenen von Mainz gerügt werden.3) Schluß des Assoziationskongresses. Nach Eröffnung sämtlicher Kreistage, welche nunmehr ihre Direktorialgesandten mit Instruktionen versehen konnten, verwandelte sich der Direktorialkonvent in einen ge- wöhnlichen Assoziationskongreß, welcher am 27. Oktob. seinen Anfang nahm, und sind die kurmainzischen Vorschläge nach des Kaisers Intentionen am 9. November dahin be- schlossen worden, daß die von den fünf vorderen Reichskreisen zu haltenden Milites per- petui auf die 3 Simpla so bald nur möglich gebracht werden sollten. Von vielen Seiten wurden Reserven gemacht, aber bedenklich war nur das schwäbische Votum, welches Kuefstein abzuschwächen versuchte, indem er sich direkt an den Kreistag in Ulm, an Württemberg und Konstanz wendete. Er brachte es auch dahin, daß das Schluß- votum keine hindernde Differenz hervorbrachte. Er konnte sonach den ganzen Asso- ziationsrezeß mit allen Voten und seinen vielfachen Schreiben samt deren Beantwortungen vorlegen. Er bemerkte dazu, daß der Rezeß mit aller Behutsamkeit ausgearbeitet wurde, damit er nicht offensive ausgedeutet werden könne, und wenn über den Modus der mu- tuellen Hilfeleistung nichts Ausdrückliches inseriert wurde, so fand man es genügend, sich auf die allegierten vorigen Rezesse zu berufen.4) Man konnte mit Befriedigung empfinden, daß der Kongreß bei diesen gefährlichen Weltläuften treu zum Kaiser zu halten er- klärt hatte. Varia. Hiemit war eigentlich die Hauptaufgabe Kuef Steins in befriedigender Weise ge- löst. Es blieben noch einige gleichfalls wichtige Angelegenheiten fortzuführen, über welche ihm in der letzten Zeit Reskripte zugekommen waren, sowie solche, die seiner eigenen Initiative entsprangen. Oft wurden die Weisungen aus Wien durch seine Berichte über- holt, und die vielen Notizen, welche ihm aus sicheren Quellen zukamen, machten seine Meldungen besonders interessant. So erfuhr er im strengsten Vertrauen vom fränkischen Direktorialgesandten Heben- tanz, daß der Kurfürst von Bayern unlängst dem Markgrafen von Anspach zugeredet habe, dahin zu wirken, daß der fränkische Kreis die Neutralität Frankreich gegenüber annehme. Auch mit dem Prinzen von Bevern trat er in Korrespondenz über Truppen- bewegungen und Verpflegung. Die mit Reskript v. ig. Oktob. gegebenen Mitteilungen über die widrige Auffüh- rung des sardinischen Hofes und den mit Frankreich abgeschlossenen Traktat ließ Kuef- stein im Exzerpte verteilen und im Drucke veröffentlichen. *) Reskr. III. 435—447. Reskr. v. 14 Oktob. 1733. 2) Reskr. III. 433—435. Schreiben Sinzendorfs an Kuefstein v. 9. Oktob. 1733. Rel. III. 367. Rel. v. 31. Oktob. 1733. 3) Reskr. III. 447—460. Reskr. v. 15. u. 17. Oktob. 1733. 4) Relat. III. 348—377, 379-406. Relat. Frankfurt 27. u. 31. Oktob., 3. u. 9. Novemb. 1733 106 Das kaiserl. Komm issionsdekret an den Reichstag wegen des französ. Friedens- bruches fand die volle Zustimmung des Kurfürsten, welcher nun auch meinte, die französ. Deklaration dem Reichstage vorlegen zu müssen. Diese wurde dem Kommissions- dekret samt anderen Beilagen angehängt und die Refutation des motifs du Roi separat gedruckt. *) Die so oft wiederholten stets kaiserlich gehaltenen Beteuerungen des Herzogs Eber- hard von Württemberg finden eine eigentümliche Beleuchtung durch die dem Kuef- stein zugekommene Nachricht, daß derselbe in der Tat einen Vertrag mit Frankreich geschlossen hatte. Das Benehmen seines Gesandten anläßlich des Assoziationskongresses war schon verdächtig. Trotzdem hatte der kürzlich verstorbene Herzog einen Unionstraktat mit dem Kaiser verhandelt, der durch Kuefsteins und Seckendorfs Vermittlung perfektioniert werden sollte.2) Da Bayern offenbar mit Frankreich im Einverständniß stand, so ist es erklärlich, daß dieses sich auch der dazwischen liegenden mächtigen Reichsfürsten ver- sichern möchte, um gegen die kaiserl. Erblande mit ganzer Macht vorgehen zu können. Man müßte also suchen, Kurpfalz zu gewinnen, was allerdings nach allen gemachten Er- fahrungen aussichtslos zu sein scheint, oder etwa Mannheim besetzen, um die Pfalz in der Hand zu haben. Die in der Hanau-Münzenbergschen Erbfolge vom Kaiser erfolgte Erklärung wurde dem Kurfürsten auftragsgemäß mitgeteilt, welcher seinen Dank für die Wahrung der Gerechtsame des Erzstiftes darbrachte. Ferner hatte Kuefstein den Auftrag, die beiden Häuser Hessen-Kassel und Hessen-Rheinfels in deren Differenzen wegen Unterhaltung der Festung Rheinfels zu vergleichen. Er wandte sich daher an den Landgrafen zu Rh ein fei s und den Prinz Wilhelm, Statthalter zu Kassel. Bei den Verhandlungen mit deren Vertretern tauchten neue Differenzpunkte auf, über welche erst die kaiserl. Aufträge erbeten werden mußten. Als Kennzeichen der damaligen Verhältnisse mag ein eigentümlicher Inzidenzfall erwähnt werden. Kuefstein erhielt vom Magistrat zu Frankfurt die Anzeige, daß der französ. Minister Blondel dem Notar Lang eine Abschrift des eben geschlossenen Asso- ziationsrezesses zum Übersetzen ins Lateinische und Französische überbracht habe. Um dieses unrechtmäßig dem Blondel zugekommene Dokument ihm zurückzuentwinden, ließ Kuefstein es dem Notar durch eine Mittelsperson abnehmen, und da Blondel sich nicht zufrieden geben wollte und impertinent auftrat, frug er in Wien an, ob dieser französ. Gesandte, welcher nur bei Mainz akkrediert sei, hier in Frankfurt geduldet werden muß.3) Das Auftreten Kuefsteins bei dieser Gelegenheit zeigt, welche Autorität der Vertreter des Kaisers sich damals bei den Behörden zu verschaffen wußte. Bezüglich der im Promemoria Kuefsteins charakterisierten Konduite des Königs von Sardinien und der Frage, ob bei einem eventuellen Angriff auf Mailand, welches Reichslehen sei, der Reichstag angegangen werden sollte, gegen den König von Sardinien als Besitzer von Reichslehen vorzugehen, meinte der Kurfürst, daß keine rechte Möglich- keit dazu vorhanden wäre. 4) Aus Dankbarkeit für die vom Kurfürsten erworbenen Verdienste erhob der Kaiser die Familie Eltz in den Grafenstand. ft) ■ Kuefstein war es gelungen, namhafte Geldsummen bei leidentlichen Interessen auf- zutreiben, wofür ihm das kaiserliche Wohlgefallen speziell ausgesprochen ward. Die Mi- litärfonds betrugen damals gerade 22 Millionen.6) J) Rel. III. 340, 349 u. 370—406. Rel. Frankfurt 18. u. 27. Oktob. u. 3. u. 17. Novemb. 1733. Reskr. IV. 1 — 23. Reskr. v. 19. u. 25. Oktob. 1733. — Schreiben Sinzendorfs an Kuefstein v. 24. Oktob. 1733. 33—64 u. 69 — 72. Reskr. v. 11. Novemb. 1733, 73—76. Reskr. v. 27. Novem- ber 1733. 2) Rel. III. 347- 348. Rel. secr. Frankfurt 9. Novemb. 1733. 3) Rel. III. 106 — 109 u. 415—420. Rel. Frankfurt 17. u. 21. — 28. Novemb. 1733. Reskr. IV. 24-32. 4) Rel III. 409—415. Rel. Frankfurt 24. Novemb. 1733. 5) Reskr. IV. 72. Kaiserl. Handbrief v. 17. Novemb. 1733. ü) Reskr. IV. 101 — 104. Kaiserl. Handbrief v. 9. Dezemb. 1733. 107 Urteil des Blondel. Als Rückblick auf die diesmalige Tätigkeit Kufsteins in Frankfurt dürfte es interessieren, das Urteil eines grimmigen Widersachers, des französ. Gesandten Blondel, zu hören, welches sich in einem interzeptierten Schreiben an seinen Kollegen Chetardye in Berlin über den Assoziationskongreß niedergelegt findet. Er schreibt: »Die Mittel, deren sich der Graf Kuffstein bediente, um zu seinem Zwecke zu gelangen, sind nicht mehr die stolzen und hochmütigen Drohungen der Österreicher, sondern Bitten, Schmei- cheleien, Hoffnungen, die falschesten und gröbsten Suppositionen über unsere Absichten, um gegen die guten Intentionen (?) des Königs für das Reich Verdacht zu erwecken und nur Gefahren und Invasionen vorzustellen. Unter der großen Menge, die er vorgebracht hat und für welche er kein Geld spart, um täglich Personen und Courrire auf die Scene zu führen, habe ich einem Falle besondere Aufmerksamkeit geschenkt, als Samstag, wo es sich um den Schluß der Con- ferenzen handelte, er das Gerücht aussprengte, daß wir gegen Philippsburg marsch irten und wir es belagern wollten, und als er dachte, daß es zu den Ohren der Deputirten gelangt sei, ließ er sie holen und machte ihnen die dringendsten Vorstellungen über Ihre Ruhe, den Angriff und die Einnahme von Kehl und warnte sie, daß Frankreich sie nur einschläfern wollte, um Philippsburg vortheilhafter zu überraschen, wenn sie nicht einen kräftigen Entschluß faßten. Nie sei das Reich einer so großen Gefahr ausgesetzt gewesen. Doch blieben die Deputirten der 3 hauptsächlichsten Kreise, die ich vorher auf- merksam gemacht hatte, unerschütterlich. Zur weiteren Bestärkung sagte ihnen Kuef- stein, daß der König v. Preußen und England gemeinsam Sache mit dem Kaiser machten und der König von Spanien sich von der französischen Allianz zurückgezogen habe. Der König von Preußen hätte den Chetardye seit dem Angriffe auf Kehl nicht mehr sehen wollen, und dieser habe dem König die Erbfolge in Jülich angeboten. Da dies nicht genügend verfing, ließ er die Deputirten neuerlich holen und erreichte nur, daß Con- stanz die Declaration der Schwaben nicht unterschrieb. Da der Herzog von Württem- berg, der Frankreich freundlich gesinnt war, eben gestorben ist, wird Kuefstein gewiß einen Aufschub der Unterzeichnung erwirken in der Hoffnung, vom Nachfolger, welcher in Österreich. Diensten in Belgrad ist, eine günstige Disposition zu erreichen.« Da der Kongreß mit einem günstigen conclusum endigte, erkennt man daraus schon die Unrichtigkeit der Blond eischen Mitteilungen. Doch geben diese einen er- schreckenden Einblick in die französische Aktion und die naive Gewissenlosigkeit, mit welcher die Deutschen den Franzosen entgegenkamen. Auch einige Notizen über freund- liche Äußerungen des Kurfürsten dürften durch Blondelsches Prisma gesehen sein! Joh. Ferdinand kann sich übrigens mit dieser sehr zu Ehren seiner diplomatischen Geschick- lichkeit sprechenden Kritik eines Feindes ganz zufrieden geben.1) Pforzheim. Im Hauptquartier Beverns. Mit der glücklichen Beendigung des Assoziationskongresses und den letzten Be- ratungen mit dem Kurfürsten von Mainz war eigentlich die Hauptaufgabe Kuefsteins gelöst. Doch hielten ihn noch andere kaiserliche Aufträge zurück, wie namentlich der mit Hessen-Kassels Landgrafen, dem König von Schweden, abzuschließende Traktat über die Hanau-Münzenbergsche Erbfolge, worüber mit Seckendorf in Berlin Kor- respondenz zu pflegen war. Ferner sollte er wieder an den kurpfälzischen Hof sich be- geben. Allein sowohl die Fahrt nach Kassel als nach Mannheim mußte vorläufig zurückgestellt werden, da er den unaufschiebbaren Auftrag erhielt, sich, nachdem die kaiserl. Armee sich nunmehr dem Rhein näherte, in das Hauptquartier des komman- dierenden Generals Herzog von Bevern zu begeben, um demselben behufs Einrichtung der Postierungen und Winterquartiere an die Hand zu gehen, wofür ihm Kredentialien an die ausschreibenden Fürsten der betreffenden Kreise, bei denen er ohnehin akkreditiert war, noch für diesen speziellen Zweck gesendet wurden.2) ') Reskr. IV. 87-88. Reskr. v. 28. Novemb. 1733. 2) Reskr. IV. 73 ff., 76. Reskr. v. 27. Novemb. 1733. Fol. 77—85 v. 28. Novemb. u. Fol. 85 bis 94 v. 28. Novemb. 1733. 108 Im Hauptquartier zu Pforzheim kaum angelangt, wurde ihm von Bevern ein Reskript des Hofkriegsrates vorgewiesen, in welchem nicht approbiert wurde, daß dieser sein Korps so weit gegen den Rhein habe marschieren lassen, indem der größte Teil der dabei befindlichen Infanterie nach Italien bestimmt war. Kuefstein äußerte offen seine Entrüstung gegen diese Maßnahme. Denn durch kaiserl. Reskript v. n.Novemb. sei ihm befohlen worden, den Fürsten und Ständen des Reiches, insbesondere der assoziierten Kreise, zu versichern, daß die kaiserl. Armee bestimmt sei, die Länder der Gutgesinnten zu beschützen, und daß die nach Italien bestimmten Regimenter nicht vom Pilsner Korps genommen werden würden. Er habe dies allen mitgeteilt und auch veröffentlichen lassen. Nun würden die Fürsten und Stände in ihrem Vertrauen bedenklich erschüttert, und die Angaben der Übelgesinnten, daß diese Länder nicht vom Kaiser beschützt werden, würden bestätigt. Er stellte also im Interesse des Ah. Dienstes im Einverständnisse mit Bevern die Bitte, von dieser Maßnahme Abstand zu nehmen, um die bewiesene und beteuerte Willfährig- keit der Kreise nicht zu schwächen. Die Bitte wurde mehrfach wiederholt im Interesse des kaiserl. Dienstes.1) Bevern war angewiesen worden, sich mit dem in Frankfurt befindlichen Kuefstein ins Einvernehmen zu setzen.2) Schließlich berief Bevern eine Konferenz der Generale, zu welcher Kuefstein auch geladen wurde, und an welcher Gf. Wallis, Prinz von Zollern und Freihr. v. Schmettau teilnahmen. Sie stimmten einhellig den Äußerungen Kuefsteins bei und es wurde be- schlossen, noch mit der Absendung der 10 Bataillone zu warten, bis die Rückantwort aus Wien eingetroffen sein würde. Dieses Protokoll wurde gleichzeitig mit dem Projekt zur Postierung der Truppen in den assoziierten Kreisen eingesendet. Kurpfalz aber machte wieder Schwierigkeiten. Der Kurfürst beklagte sich über das Detachement von 60 Mann mit 2 Offizieren, welches dem kaiserl. Gesandten zur Reise in das Hauptquartier ent- gegengesendet worden war, und über die Besetzung von Neuburg durch kaiserl. Truppen. Auch schrieb er an den Kurfürsten von Mainz, um ihn im antikaiserlichen Sinne zu bearbeiten, worauf letzterer ihm eine geziemende Antwort und Aufforderung zur Mitwir- kung im patriotischen Sinne sandte.3) Auch mit Bayern unterhielt er eine geheime Korrespondenz, von der man erfuhr. So erhielt Kuefstein den Auftrag, sich zu ihm zu begeben und auch zum Kurfürsten von Trier, der sich gleichfalls, der vielen erhaltenen Wohltaten vergessend, dem kaiserl. Kommissionsdekrete entgegen geäußert hatte. Kaiserl. Handschreiben ergingen an alle 3 genannten Kurfürsten, wie auch an Kurmainz.4) 1734. Mannheim. Alle Vorstellungen Beverns, Kuefsteins und der Generale blieben fruchtlos. Die Absendung von 10 Bataillonen nach Italien wurde aufrechterhalten, nur bemerkt, daß sie durch andere Truppen reichlicher ersetzt werden sollten, zur Beruhigung der Reichs- fürsten.5) In Wien war man über das bezeigte Mißtrauen derselben wenig angenehm berührt. Mit Kur pf alz schwebten fortwährend Differenzen wegen der von dort den Dis- positionen des Herzogs entgegengestellten Schwierigkeiten, zu deren Begleichung Oberst Bern es nach Mannheim gesendet wurde. Dieser erhielt eine kurpfälzische Resolution, welche ihm aber, da sie den Zweck des Assoziationsbündnisses ganz unrichtig interpre- tierte, mit den richtigstellenden Randerklärungen Kuefsteins zur Übergabe an den Kur- fürsten zurückgesendet wurde, welchem darin vorgehalten wurde, daß er allen Anlaß hätte, die Langmut des Kaisers zu erkennen, anstatt Schwierigkeiten zu erheben. fi) Die eindringlichen Mahnungen Kuefsteins fruchteten nichts. Dieser begab sich nun selbst an den kurfürstl. Hof nach Mannheim, dem früher erhaltenen Auftrage nachkom- mend, nachdem das Postierungswerk und die Verteilung der Truppen in Richtigkeit ge- bracht und seine Gegenwart im Hauptquartier nicht mehr so notwendig war. Bevern x) Rel. IV. 5—17. Rel. Pforzheim, Hauptquartier. 17. u. 20. Dezemb. 1733. 2) H. K. R. Prot. 1733. E. 1584 u. 2223. 2232. 3) Rel. IV. 9—40. Rel. v. 22. u. Hauptquartier Carlsruhe 28. Dezemb. 1733. 4) Reskr. IV. 108 — 150. Reskr. v. 18. Dezemb. 1733. 6) Reskr. IV. 150—153. Kaiserl. Handbrief v. 24. Dezemb.. 1733. 6) Rel. IV. 40 — 51. Rel. Hauptquartier Carlsruhe 1. Jan. 1734. 109 berichtete über die Abreise Kuefsteins und nach dessen an Pz. Eugen gerichtetes Par- tikularschreiben und das fortgesetzte Einvernehmen mit dem Gesandten. ') Unterwegs be- gegnete ihm der Oberst Graf Bernes, welcher ihm die kurpfälz. Finalresolution auf die letzten Bemerkungen Kuefsteins überbrachte, indem er hinzufügte, daß diese Resolution auch nur mehr aus Furcht erzwungen worden, als aus patriotischer Gesinnung erflossen sei. Andern Tags übergab er dem Kurfürsten das kaiserl. Handschreiben und ein darauf basiertes, auf Wunsch desselben verfaßtes Promemoria. Durch gutgesinnte Konfidenten hatte Kuefstein schon erfahren, daß hier nichts Gutes zu erwarten sei. Obwohl er sich die allerdenklichste Mühe der Überredung gab, vermochte sich der Kur- fürst mit Rücksicht auf die gefährdete Situation seiner Länder und die fran- zösischen Insinuationen zu nichts anderem zu entschließen, als was ihm schon zu- gesichert worden war. Ein Mehreres war nur durch Furcht und die Fortschritte der kaiserl. Armee zu erwarten. Kuefstein nahm sonach seine Abschiedsaudienz und fuhr nach Frankfurt, um sich von da nach Mainz und dann zum Kurfürsten von Trier nach Koblenz zu begeben.') Nicht glücklicher war Gf. Königsegg, welcher zu gleicher Zeit — im Jänner 1734 — nach München gesendet worden war, um auch dort noch einen letzten Ver- such der Bekehrung zu machen. Ein charakteristisches Schreiben Carl Albrechts, ohne Datum und Adresse, aber unzweifelhaft an seinen Vetter von der Pfalz gerichtet, meldet, daß er sich dem an ihn gesandten kaiserl. Konferenzminister Gf. Königsegg mit nichts anderem herausgelassen habe, als dem Ersuchen eines favorablen voti, »unions- mäßig und auf ebensolche Art wie Ew. Liebden dem Grafen v Khuefstein begegnet, ge- antwortet habe«. Er habe ihm genugsam Gelegenheit gegeben, sich aufrichtiger zu be- zeigen. »Dieser ihm aufrecht sehr werthe und liebe, jedoch bekanntlich schlaue und ver- nünftige Gesandte vermeinte vielleicht, daß er sich der Erste gegen ihn eröffnen oder einige propositiones machen sollte . . .« Man hatte also offenbar schon auf irgendwelche Vorschläge des Kaisers spekuliert!3) Frankfurt. Dem Auftrage, die Kurfürsten und Stände des Reiches in Ansehung des von Frank- reich, Sardinien und Spanien unter dem Vorwande der polnischen Königswahl erfolgten Friedensbruches für die vom Kaiser zur Sicherheit des Reiches getroffenen Veranstal- tungen zu gewinnen und zugunsten des Vorschlages der Kriegserklärung seitens des Reiches zu stimmen, war Kuefstein schon während seiner Anwesenheit im Hauptquartiere bei den Kreisdeputierten mit gutem Effekt nachgekommen. Mainz, Koblenz. Bei dem Kurfürsten von Mainz fand er den gewohnten Empfang treuer Gesinnung. In Koblenz aber war die Stimmung abgeflaut und sollte durch Zusage von Subven- tionen wieder gehoben werden. Als Kuefstein ihm seine etwas zweideutige Haltung vorhielt, entschuldigte er sich mit der ausgesetzten, gefährdeten Lage seiner Gebiete. Er finde aber, daß es jetzt an der Zeit sei, Sr. Majestät unter die Arme zu greifen. Sein den Intentionen des Kaisers entsprechendes Votum für die Kriegserklärung, wie jenes von Mainz, sandte Kuefstein per Expressen ein, weil nunmehr nur noch jenes von Kurbrandenburg ausständig war. Der kurpfälzische Mediationsvorschlag war in London absoluter Ablehnung begegnet. Frankfurt. Gleichzeitig konnte er die Ratifikation des Herzogs von Württemberg über den kürzlich in Wien mit ihm geschlossenen geheimen Unionstraktat, der mit dessen Vetter bekanntlich zwar negoziiert, aber nicht abgeschlossen worden war, samt einem l) H. K. R. Prot. 1734. E. 141 u. 143. *) Rel. IV. 51 — 67. Rel. Frankfurt n. Jan. 1734. — Arneth, Pz. Eugen. III. 397 u. 410. 3) Aren. Greill. Kart. III. 27. Orig.-Schreiben Carl Albrechts. 110 Gesuche wegen der Mundportionen für seine Garde und der Bitte um seine Unter- stützung in Regensburg betreffs der Reichsfeldmarschallsstelle einsenden. Endlich auch war er in der Lage, zu melden, daß seine Bemühungen um Zustande- bringen eines Anlehens von 400.000 fl. bei der Stadt Frankfurt einen guten Erfolg gehabt haben. l) Ferner benützte er seinen Aufenthalt in Frankfurt, um die ihm mitgeteilten Nach- richten über den großen Sieg der Perser über die Türken und die Bemühungen des französischen Botschafters und des Renegaten Bonneva 1, die ottman. Pforte gegen die Christenheit aufzustacheln, dem Publikum durch eine Druckschrift bekannt zu geben, welche er auch allen kurfürstlichen und fürstlichen Höfen sandte. Mit Kurmainz und Trier waren die eingehenden Mitteilungen zu besprechen, die ihm aus Wien über die Vorbereitungen zum Votum des Reichstages zukamen, und die verschiedenen dagegen agierenden Intrigen von Bayern, Pfalz und Köln, auch dem corpus Evangelicorum bloßzulegen. Er konnte demgegenüber untrügliche Beweise der treuen Ergebenheit beider Kurfürsten von Mainz und Trier vorlegen, von denen letzterer durch die ihm gegebene Zusicherung einer Idemnität für den Fall der feindlichen Invasion seiner Länder befriedigt wurde. Weniger angenehm mochte es gewesen sein, die Mitglieder der unmittelbaren Reichsritterschaft in Franken, Schwaben, Ober-, Nieder- und mittleren Rheinstroms um Antizipationen für seine Majestät angehen zu müssen.2) Regensburg, kurböhmiseker Gesandter. Schon früher war Kuefstein beauftragt worden, sich nach Absolvierung der vor- stehend berührten Aufgaben nach Regensburg zu begeben, um am Reichstage das kur- böhmische Votum zu führen. Er traf dort am 6. Februar ein, nachdem er am 1. von Frankfurt abgereist war, stieg beim Österreich. Gesandten Baron Jodoci ab und wurde andern Tags vom kaiserl. Prinzipalkommissär Fürsten von Fürstenberg in feierlicher Audienz empfangen, wobei er ihm das kaiserl. Schreiben übergab und mündlich sich der geheimen Aufträge entledigte. Dann legitimierte er sich bei dem kurmainz. Reichsdirek- torium, welchem er durch den königl. kurböhmischen Legationssekretär von Widmann seine Vollmachten übersandte, und gab durch diesen den kur- und fürstl. Gesandtschaften die übliche Notifikation ab, sowie dem städtischen Directorio durch den königl. kurböh- mischen Legationskanzlisten, worauf er von demselben durch die Legationssekretäre kom- plimentiert wurde. Und weil das kurmainzische Reichsdirektorium von seiner Legitimation noch selbigen Tag dem Reichsmarschallamt die Anzeige gemacht, ist ihm von demselben der Ratsansagezettel durch den Reichsmarschallkanzlisten überbracht worden, so daß er tags darauf sich in derselben Equipage in das Ratskollegium begab, wo er von allen Gesandtschaften bekomplimentiert wurde. s) In der Antwort des Prinzipalskommissärs auf das Promemoria der Augsb. Konf.- Verwandten ließ Kuefstein, im Einvernehmen mit diesem, einen Passus beifügen, welcher ihren Wünschen nach Abolierung der Art. 3 und 4 des Ryswicker Friedens entgegen- kam, um deren Opposition zu vermeiden, worauf wieder die Katholischen replizierten. Auch von hier aus hatte er mit Kurpfalz über dessen Beschwerden gegen die kaiserl. Einquartierungen zu korrespondieren und namentlich ein kaiserliches Handschreiben zu übersenden, sowie auch die Gräfin Taxis zu eifriger Einwirkung auf den Kurfürsten an- zufeuern. Auch dies vergebens,- denn die Antwort des letzteren lautete wieder ablehnend, worüber er sowohl persönlich als durch Oberstkämmerer Sickingen dem Kuefstein sein Bedauern ausdrückte. 1) Rel. IV. 67—79. Rel. Frankfurt 22. Jan. 1734. Reskr. IV. 153—162. Reskr. v. 31. Dezem- ber 1733. 2) Reskr. IV. 163—185. Rekr. 4. Jan., 5. u. 9. Jan. 1734. Rel. IV. 79 — 95. Rel. Frankfurt 26. u. 30. Jan. 1734. 3) Reskr. IV. 187 u. i38. Reskr. der böhmischen Kanzlei v. 22. Jan. 1734. Rel. IV. 95-99. Rel. Regensburg 9. Feb. 1734 u. an d. böhm Hofkanzlei. 111 Reichskriegserklärung. Nichtsdestoweniger wurden am ig. Februar die Vota für die Kriegserklärung im kurfürstl. Kolleg mit 6 gegen die 3 von Bayern, Köln und Pfalz, deren weitschichtiges Votum so undeutlich abgegeben wurde, daß es niemand verstehen konnte, im Fürstenrate aber mit 52 gegen 14 Stimmen abgegeben, wobei der sächsische Ge- sandte sich besonders verdienstlich hervortat. In seinem für Kurböhmen abgegebenen Votum bezog sich Kuef stein auf die im kaiserl. Kommissionsdekrete entwickelten Darlegungen über den Ungrund der französ. Kriegserklärung, zu welcher der Kaiser weder durch sein Betragen in dem polnischen Wahlgeschäfte noch sonst den geringsten Anlaß gegeben habe. Die Wegnahme der Feste Kehl sei nicht nur für den Übergang über den Rhein erfolgt, sondern es werde auf eine Trennung zwischen Haupt und Gliedern und gänzliche Dissolution der Reichsverfassung hingearbeitet, weshalb sich dessen Stände in Erkennung der allgemeinen der deutschen Freiheit gänzlichen Umsturz drohenden Gefahr um so inniger mit ihrem Oberhaupte ver- einigen sollten, um den französ. Übermut dergestalt zu dämpfen, daß man sich künftig- hin dagegen gesichert halten könne. Daher habe Se. Maj. in landesväterlicher Sorgfalt ein Heer zusammengestellt, für welches von etwelchen 28 Ständen durch Verhandlungen Truppen beigestellt wurden, mit denen es hoffentlich gelingen werde, den hochmütigen Feind nicht nur in seine alten Grenzen zurückzudrängen, sondern ihm auch noch in früheren Zeiten verloren gegangene Reichsländer wieder abzunehmen. Daher sei dem König von Frankreich und seinen Anhängern und Helfershelfern vom Reiche der Krieg zu erklären. *) Das Votum der drei Widerspenstigen verlor sich in einer Reihe von bekannten Scheingründen, die nicht hindern konnten, daß das von Kurmainz verfaßte Conclusum beschlossen wurde. Im Fürstenrat machte nur die oberwähnte Religionsklausel infolge Widerspruchs des Erzbischofs von Salzburg, welcher durch persönliche Interposition Fürstenbergs und ein kaiserl. Handschreiben behoben wurde, eine momentane Ver- zögerung, und es konnte Kuefstein am 26. Feb. das glücklich erreichte conclusum trium collegiorum durch den k. böhmischen Legationssekretär v. Widmann dem Kaiser vorlegen.2) Mission zu Prinz Eugen in das Hauptquartier. Auch diese Mission war sonach zur Zufriedenheit des Kaisers mit bestem Erfolg zu Ende geführt worden. Joh. Ferdinand hatte aber keine Zeit, sich von den Anstren- gungen der vielfältigen Reisen auszuruhen. Er wurde neuerlich in das Reich gesendet »vermög« — wie es in der Instruktion heißt — »des vorzüglichen Vertrauens so wir in seinen treuen Diensteifer und die von dortigen Reichsanliegenheiten habende Erfahrung setzen. Nachdem nicht allein der Assoziationsrezeß unter den assoziierten fünf Kreisen im vorigen Jahre glücklich zustande gekommen, sondern auch die Reichskriegserklärung gegen die friedbrüchige Krone Frankreich und deren Helfershelfer erfolgte, so sei es nach früheren Beispielen erforderlich, daß ein kaiserl. bevollmächtigter Minister sich in den vorderen der Feindesgefahr am meisten ausgesetzten Kreisen einfinde, teils um den kommandierenden General Prinz Eugen von Savoyen, welcher auf Bitte des Kaisers das Kommando übernommen hatte, in allem was zum Behufe der allgemeinen Sicherheit und Wohlfahrt nötig sein möchte, an die Hand zu gehen, teils um jenes zu betreiben, was der erwähnte Rezeß und Reichsschluß mit sich bringt«. Es sollen die Reichs- und Kreiskontingente zur Armee gestellt, auch die Errichtung einer Operationskasse betrieben werden. Er möge sich vor allem mit dem patriotisch gesinnten Kurfürsten von Mainz und den übrigen Kreisdirektoren, auf deren Devotion man sich verlassen kann, als Kur- trier, dem Fürst und Bischöfen von Bamberg und Würzburg, jenem von Konstanz l) Rel. IV. 99 — 106. Rel. Regensburg 9. u. 16. Febr. 1734. Reskr. IV. 188—190. Reskr. v. 23. Jan. 1734. *) Rel. IV. 116 -160. Rel. Regensburg 19. Feb. Rel. Regensburg an d. kgl. böhmische Hof- kanzlei v. 23. u 26. Feb. 1734. Reskr. IV. 191 — 234. Reskr. v. 24. Jan. bis 27. Feb. 1734 — StA. Böhmische Gesandtschaft 49. 112 und dem Herzog von Württemberg unterreden, dann der großen Kosten wegen, denen sich der Kaiser für die Verteidigung des Reiches ausgesetzt hat, die Karitativsubsidien der unmittelbaren Reichsritterschaft, sowie der reichsunmittelbaren Klöster und Herr- schaften anfordern, und Antizipationen bei der Reichsstadt Frankfurt, bei der dortigen Judenschaft, bei Nürnberg, Köln und der Reichsritterschaft usw. aufzunehmen suchen. Obwohl Kurpfalz beteuerte, sich vom Reiche nicht trennen zu wollen, scheint es sein Kontingent nur zur eigenen Landesverteidigung behalten zu wollen. Es soll absolut dar- auf insistiert werden, daß Kurpfalz und ebenso auch Kurköln ihre Kontingente zu der unter des Prinzen Eugen Kommando stehenden Armee stoßen lassen. Dagegen möge dem Kurfürsten von Trier mit einigen Truppen zu Hilfe gekommen werden.1) Frankfurt. Am 22. April in Frankfurt eingetroffen, wandte sich Kuefstein diesen vielfäl- tigen Aufgaben zu, indem er damit begann, sich mit den Kurfürsten von Mainz und Trier und für die Karitativsubsidien mit dem Ritterhauptmann Freihn. v. Gemmigen in Verbindung zu setzen. Die anbefohlene Reise zu Kurpfalz schien ihm aber nicht ratsam, da der Kurfürst von Köln sich nicht mehr dort befand und bei Anwesenheit Törrings nichts zu erhoffen war. Er wandte sich also an Prinz Eugen, ob es nicht vorzuziehen wäre, einen Stabsoffizier mit dieser Mission zu betrauen. Dem Prinzen hatte er schon am 3. Mai geschrieben, um ihm seine Ankunft mitzuteilen und seine Instruktionen be- kanntzugeben, wobei die bedenklichen Besatzungsverhältnisse der Festung Rheinfels der Aufmerksamkeit empfohlen wurden. Mainz. Mittlerweile waren die Franzosen mit einer zahlreichen Armee an zwei Punkten über den Rhein gegangen und hatten die Kommunikation zwischen der Hauptarmee und den unterhalb stehenden Truppen abgeschnitten. Kuefstein eilte daher nach Mainz, um mit dem Kurfürsten und dem Kommandanten Gf. Wallis Beratung zu pflegen. Wallis konzentrierte seine Truppen vorläufig zur Deckung von Mainz und Frankfurt und Kuefstein sandte einen Boten mit dessen Bitte um Befehle auf Umwegen an den Prinzen Eugen, gab diesem und dem Grafen Sinzendorf auch vielfache militärische Notizen über die Bewegungen der Franzosen und jene der hessischen und anderen Spe- zialkontingente.2) Über die in einem vernachlässigten Zustande befindliche Festung Rh ein fei s, in welcher Hessen-Kassel das mit einer anderen Linie anscheinend strittige Besatzungs- recht hatte und worin sich auch pfälzische Truppen befanden, korrespondierte Kuefstein infolge der an ihn herantretenden mehrseitigen Anfragen mit dem Statthalter Prinzen Wilhelm zu Hessen-Kassel und dem Prinzen Eugen, welchem er schließlich, nach- dem er keine Antwort erhielt, den Antrag stellte, den Kommandanten anzuweisen, bei Herannahen des Feindes die völlig ungenügenden Festungswerke in die Luft zu sprengen und sich mit der Garnison und den Vorräten zurückzuziehen. Nürnberg erklärte sich außerstande, die anbegehrte Antizipation aufzubringen, während Kur pf alz sich gegen den Vorwurf zu rechtfertigen suchte, die Franzosen an der Besetzung von Neckerau bei Mannheim nicht verhindert zu haben, und Kurtrier, den traurigen Zustand seiner von den Franzosen besetzten Ländern schildernd, von Kuef- stein die ihm vom Kaiser versprochene Subvention von 50.000 rh. erbat, namentlich zur Befestigung von Ehrenbreitenstein. Daß die Franzosen auf Habhaftwerdung der Person des Kurfürsten Ordre gegeben hatten, erfuhr er durch fromme Bauern und seine Schwester, welcher es im Beichtstuhl mitgeteilt worden war. 3) *) Reskr. IV. 235 — 312. Instruktion der Staatskanzlei v. 9. u. der Reichskanzlei v. 3. u. 12 u. 14. Handschreiben v. 14. April 1734. 2) Rel. IV. 166 — 178. Rel. Frankfurt 24. April, 1. Mai u. 7. Mai u. an Hofkanzler Gf. Sinzen- dorf v. 8. Mai 1734. 3) Rel. IV. 179-191. Rel. Frankfurt 11. Mai 1734. 113 Vom Prinzen Eugen, dessen Antworten endlich durch die Kuef st einschen Expreß- boten eintrafen, wurde er verständigt, daß Kurköln sein Kontingent marschieren lassen wolle, wenn dies durch jemand anderen als Plettenberg verlangt würde. Da Kuef- stein wegen seiner Verhandlungen mit den oberrheinischen Kreisstädten und Herbei- schaffung der nötigen Munition durch die Stadt Frankfurt und die umliegenden Stände nicht abkommen konnte, drängte er den Kurfürsten schriftlich, sein Kontingent zu Eugens Armee zu stellen, welche infolge des Ausbleibens so vieler Reichs- und Kreistruppen sich genötigt gesehen habe, sich nach Heilbronn in eine vorteilhafte Stellung gegenüber der Übermacht des Feindes zurückzuziehen. Die Antwort aus Köln lautete negativ, indem die Truppen erst auf den vollen Stand gebracht werden müßten, Festungen zu besetzen seien u. dgl. m., auf Instigation von Bayern und Pfalz. Auch mit den Karitativsubsidien ging es schwer. Die Frankfurter Judenschaft erklärte sich für mittellos und die ober- und mittelrheinische sowie die schwäbische Ritterschaft hatte ohnehin durch feindliche Kontributionen zu leiden. ') Durch das zweifelhafte Verhalten der Generalstaaten und überhaupt die Inaktion der Seemächte, das verspätete Eintreffen der Kontingente und das Benehmen der drei übelgesinnten Kurfürsten war für das Heer am Rhein eine mißliche Situation entstanden, worüber Prinz Eugen nach Wien berichtet hatte und Kuef stein informiert wurde. Letzterer setzte den Grafen Ulefeld von allem in Kenntnis, was er mit Erfolg bei den Generalstaaten verwenden konnte, und veranlaßte die Kurfürsten von Mainz und Trier, die Reichsstädte Mainz und Köln sowie die übrigen der Gefahr am meisten ausgesetzten Stände, daß sie die Generalstaaten um schleunige Hilfeleistung angehen. Er konnte auch melden, daß die Kontingente der assoziierten Kreise, außer von Hessen- Kassel und Köln und Pfalz, bei der Eugenschen Armee eingetroffen waren. Von Hessen- Kassel sei trotz des Unionstraktates keine weitere Hilfe zu erwarten, als die bereits in kaiserl. Sold übernommenen 3200 Mann. Die Ordres des Prinzen Eugen an die noch rückständigen fürstlich sächsischen Truppen habe Kuef st ein der Sicherheit wegen an die Höfe selbst gesendet. Die hannoverschen Truppen seien endlich auch mit vielen Diffikultäten eingerückt. Wegen Einwirkung auf die renitenten drei Kurfürsten habe er sich wiederholt an Mainz und Trier gewendet. Nach einem Schreiben des Prinzen Wilhelm von Hessen hatte dieser die Festung Rheinfels durch Kasseler Truppen besetzen lassen. Die Franzosen seien willens, Philippsburg zu nehmen und dann Mainz zu belagern. Kuef st ein teilte dies nach Holland und Berlin mit.'2) Anderseits bemühte er sich in der Voraussicht, daß dem betagten Kurfürsten der Pfalz während des Krieges etwas zustoßen sollte, auf den Herzog von Birkenfeld, falls dieser mit des Kaisers Unterstützung zum Vormund über den unmündigen Pfalz- grafen von Sulzbach als den Nachfolger des Kurfürsten bestimmt werden sollte, ein- zuwirken. Unter den jenem durch dessen Schwager Graf Stolberg übermittelten Bedin- gungen nahm natürlich der Beitritt zur Sukzessionsgarantie analog, wie es von Sachsen geschehen, den ersten Rang ein. Erfreuliche Nachrichten über die Situation der kaiserl. Armee und deren Anwachsen auf 70.000 Mann brachte der Mainzer Geheimrat von Groschlag, welcher vom Kur- fürsten zum Prinzen Eugen gesendet und von diesem sowohl wie von den anderen Feldmarschällen, Herzogen von Württemberg und von Bevern, mit beruhigenden Ver- sicherungen empfangen worden war. Das Reichsarchiv möge der Vorsicht halber in Sicherheit gebracht werden, der Kurfürst aber nur bei wirklich zu befürchtender Gefahr abreisen. Die plötzliche Berufung des jungen Sulzbach nach Mannheim und die Gewäh- rung eines französ. Passes durch Marschall Berwick und das ausgesprengte Gerücht über ein Unwohlsein des Kurfürsten der Pfalz ließen vermuten, daß es sich wieder um ein mit Bayern und Frankreich konzertiertes Manöver handle, weshalb es Kuefstein zweckmäßig erscheinen würde, die Statthalterin der Niederlande Erzherzogin Elisabeth 1) Rel. IV. 192—208. Rel. Frankfurt 15. u. 18. Mai 1734. 2) Reskr. IV. 330— 348. Reskr. v. n. u 14. Mai 1734. Rel IV. 208-222. Rel. Frankfurt 22. u. 29. Mai 1734. Kuefstein. IV. 8 114 durch die Herzogin von Arenberg als Großmutter zu vermögen, deren Enkel zur Schonung seiner schwächlichen Gesundheit noch zurückzuhalten. Um die Haltung von Kurpfalz für die Zukunft für den Kaiser zu sichern, legte Kuefstein dem zum künftigen Administrator nach dem eventuellen Ableben Carl Phi- lipps, während der Minderjährigkeit des Sulzbachers, bestimmten Herzog von Birken- feld eine Reihe von Bedingungen im Namen des Kaisers vor, um den künftigen Kur- fürsten Carl Theodor auf dem guten Wege zu erhalten. Den französ. Intriguen gegen- über war es sehr wichtig, sich seiner zu versichern. Wieder mußte Köln des westfälischen Kreiskontingents wegen gemahnt werden, dies- mal durch Sendung des Obersten Bernes, und drängte Trier um seine Subvention. Dagegen konnte Kuefstein melden, daß es mit den Geldnegotiis besser gehe und Hoffnung vor- handen sei, mit der Stadt Frankfurt demnächst zu einem befriedigenden Resultate zu gelangen. *) Frankfurt. Nachdem er von Prinz Eugen die Ordre erhalten hatte, ihm 2 bis 3 Bataillone der Mainzer Garnison und von den dänischen Auxiliartruppen zu senden, begab sich Kuefstein zum Kurfürsten und dem Kommandanten Gf. Wallis, welcher sich aber der Absendung widersetzte. Kuefstein eilte nun nach Frankfurt zurück, um wenigstens die dänischen Truppen dem Prinzen zu sichern, und bewog deren Kommandanten, trotz deren Ermüdung vom Marsche, zuzusagen, daß sie am 26. in Heidelberg gestellt sein würden, welches mittlerweile von den unserigen besetzt wurde. Die kurpfälz. Truppen wurden zurückgezogen und nach Mannheim dirigiert, wo der französ. Kommandierende Herzog von Noailles dem Kurfürsten einen Besuch abstattete, nach welchem beide Brücken über den Rhein und Neckar abgebrochen wurden. Über die Gesinnung des Kurfürsten konnte nach dieser sonderbaren Episode kein Zweifel -mehr obwalten. Indessen hatte Kuefstein von Wien aus erfreuliche Zeichen der Dankbarkeit des Kaisers für den Kurfürsten von Mainz erhalten. Die fortgesetzten Bemühungen desselben zur Unterstützung der kaiserl. Politik im Reichstage und bei seinen Standesgenossen hatten den Wunsch rege gemacht, ihm ein besonderes Zeichen von Huld zu geben, als welches die Zusicherung einer Herrschaft in Ungarn besonders erwünscht schien. In dem Dona- tionsschreiben des Kaisers, welches Kuefstein zur Übergabe übersendet wurde, wird die Herrschaft dem Kurfürsten und seines Bruders männlicher Deszendenz verehrt, mit einem zu zahlenden jährlichen Ertrage von 5000 fl. Die Bezeichnung derselben war noch vor- behalten. Wir werden später erfahren, daß es sich um Vukovar in Slawonien han- delte, welches dem Kuefstein selbst verliehen worden war. Das betreffende kaiserl. Handschreiben, mit welchem auch ein geheimes Schreiben des Kaisers an Prinz Eugen in Abschrift übersendet wurde, enthielt auch ein eigen- händiges Postskriptum des Kaisers, welches wörtlich lautet: »Lieber Kueffstein, Weillen mit Eurer guten u. eifrigen Aufführung so wohl zufrieden bin, hab euch ver- sichern, daß bei Vacatur bei der Hofkanzlei in ordine suo tempore völlig gesinnt bin weiters auf Euch Bedacht zu sein und dies Euch zu fernerer Auffrischung hiemit versichern will.«2) Gleich darauf erhielt Kuefstein den Auftrag, seinem Vorschlage gemäß die in ma- teria belli et religionis abgelegten Voten der drei widerspenstigen Kurfürsten nebst einer kurzen Erläuterung tecto nomine drucken und verteilen zu lassen, wobei der Eingang des letzten kaiserl. Schreibens an Kurpfalz, welches im Reiche viel Beifall gefunden, benützt werden könnte. Andere Reskripte behandelten die politischen Verhältnisse des Reiches, die militäri- schen Operationen, die Kontingente, ferner die plötzliche Berufung des jungen Pfalz- grafen von Sulzbach (Carl Theodor) von Brüssel nach Mannheim, bezüglich deren der Kaiser an seine Schwester Elisabeth, Regentin der Niederlande geschrieben n Rel. IV. 225—244. Rel. Frankfurt 5., 8., ig. u. 22. Juni 1734, u. Schreiben an Hofkanzler Gf. Sinzendorf v. 12. u. 15. Juni 1734. Reskr. 364 — 366. Reskr. v. 1. Juni 1734. 2) Reskr. IV. 348 — 356. Laxenburg 14. Mai 1734. 115 hatte, die Lüttichsche Mannschaftskontingente, die Zahlungen für Operationskasse, die neu zu errichtende Kommerzienordnung usw. In betreff des letzteren hatte sich Kuefstein auf Bitten der Stadt Frankfurt dafür eingesetzt, daß die Beibehaltung einigen freien Handels und Wandels gewährt werden möge, was auch von Nürnberg, Köln und Augsburg erbeten und sodann berücksichtigt wurde. x) Von der ober- und niederrheinischen Ritterschaft liefen Entschuldigungsschreiben ein, wegen der vielfachen militärischen Exaktionen und feindlichen Auflagen keine Subsidien leisten zu können. Dagegen hatte Kuefstein andere Hoffnungen. Wegen Einbringung der von reichswegen verwilligten 30 Römermonate richtete er ein Zirkular an die Aus- schreibeämter des fränkischen, schwäbischen, kur- und oberrheinischen, auch des schwäbi- schen Kreises, daß sie ihre Angehörigen zu schleuniger Entrichtung ihrer Quoten zur Operationskasse auffordern sollen. Die Verhandlungen mit der renitenten Judenschaft ließen sich so schwierig an, daß er ihr mit der Exekution drohen und die Schulen und später auch die kalten Bäder durch den Magistrat sperren lassen mußte. Diesen Überredungsmaß- nahmen fügte sie sich endlich und ließ sich auf ein Darlehen von 70.000 fl. anstatt der verlangten 100.000 ein, während die Stadt ein solches von 250.000 anstatt der zu- gesagten 400.000 bewilligte. Nicht minder glücklich war er mit der unmittelbaren Reichs- ritterschaft, indem Schwaben 160.000, Franken 145.000, Mittelrhein 150.0006*. verwilligten, unter der Bedingung, daß sie mit Winterquartieren verschont bleiben würden, worüber er sofort dem Prinzen Eugen berichtete. Die Reichsstädte sollten in der Schweiz Gelder für Antizipationen aufnehmen. Nürnberg und Augsburg aber entschuldigten sich wegen Unvermögenheit. Gleichzeitig führte die freie Reichsritterschaft in Schwaben und Verein St. Georgs- schild, Kanton Hegau, Allgäu und Bodensee usw. bittere Beschwerde über die Über- griffe des Oberamtes und Landgerichtes Neuenbürg zu Stockach.2) Das Verhalten des Pfälzers wurde immer bedenklicher. Er bekannte sich sogar dem an ihn wieder gesendeten Obersten Bern es gegenüber, dem Reichsschlusse zuwider, zur Neutralität und suchte andere Stände dafür zu gewinnen, hatte auch fortgesetzt vertrauten Umgang mit der feindlichen Generalität. In Wien durchschaute man sehr wohl sein fal- sches Spiel, hielt sich aber absichtlich mit ernsten Schritten, zu welchen die Reichssatzungen berechtigen würden, noch zurück, in der Hoffnung, ihn vielleicht doch noch zu gewinnen, und aus Rücksicht auf Preußen. Doch soll er zur Stellung des Kontigents aufgefordert werden und Kuefstein die Antwort des Herzogs von Pfalz -Birken fei d in betreff der ihm durch diesen behändigten Vorschläge wegen der Übernahme der Vormundschaft über den jungen Sulzbach urgieren. Der Kaiser selbst wurde nicht müde, an den Kurfürsten zu schreiben und mit Eugen über ihn zu korrespondieren. Er hielt dem Kürfürsten sein Verhalten ganz offen vor, berief sich auf die von ihm bei der Ablehnung der Kriegserklärung gegebenen Zu- sicherungen und bat ihn in dem zärtlichsten, verwandtschaftlichsten Tone, sich nicht mit den Feinden einzulassen, die es auf die Zertrümmerung des Erzhauses abgesehen hätten. 3) Mittlerweile war es gelungen, den Bischof und Fürsten von Bamberg und Würz- burg zur Resignation auf das Reichsvizekanzleramt zu bringen, und es war der Reichs- hofrat Vizepräsident Graf Metsch zu seinem Nachfolger ausersehen. Da aber Friedrich Carl von Schönborn zögerte, sein Amt abzugeben und seine Abreise von Wien anzutreten, fand sich Metsch veranlaßt, sich an den Reichserzkanzler durch dessen Vetter Elz mit der Bitte zu wenden, durch ein Schreiben Kuefsteins seine Vorstellung und Verpflichtung als Reichsvizekanzler zu urgieren. Kuefstein konnte nichts anderes tun, als das an ihn gerichtete Schreiben des Kurfürsten zur weiteren Beschlußfassung einsenden. ') Reskr. IV. 356—385. Laxenburg 20., 21. Mai u. 1., 8. u. 11., 12. u. 23. Juni 1734. •) Rel. IV. 244—275. Rel. Frankfurt 26. Juni u. 3., 10., 13. u. 16. Juli 1734. 3) Reskr. IV. 398—429. Reskr. Wien 17., 21., 24. Juli u. 28. August 1734. 8* 116 Die Geldnegotien wurden weiter betrieben, brachten aber manche Schwierigkeiten mit sich. Auch Köln entschuldigte sich mit finanzieller Unvermögenheit und Frankfurt bat wieder um Freilassung des Kommerzes mit Frankreich.1) Hauptquartier Trebur. Nachdem die zuverlässige Nachricht eingelaufen, daß Pz. Eugen mit der Armee gegen Mainz im Anzüge sei, um sich dem jenseits des Rheins bis auf i y.2 Stunden angerückten Feinde entgegenzustellen, begab sich Kuefstein nach Rücksprache mit dem Kurfürsten in das Hauptquartier Trebur, um mit dem Prinzen persönlich zu sprechen. Über das pfälzische Wesen, meinte Kuefstein, für den Fall, als Eugen über den Rhein gehen und die Franzosen flußaufwärts verfolgen sollte, wo dann die Festung Mannheim von beiden Seiten von ihm eingeschlossen werden könnte, wäre es geboten, den Kur- fürsten nachdrücklich zu einer anständigeren patriotischen Aufführung zu drängen. Eugen, sagte er, hätte wohl dieselbe Idee gehabt, beabsichtige aber nicht über den Rhein zu gehen. Bezüglich der Regelung der Winterquartiere widerriet Kuefstein die Einberufung eines Assoziationskongresses, der nur Verzögerungen veranlassen würde. Eugen möge die Kreisstände zu sich berufen, wie es Markgraf Ludwig von Baden getan, und den bayrischen und westfälischen Kreis dazu laden. Er habe bereits mit der kurmainzer Kanzlei die Ausfertigung der Einladungen vereinbart. Bei der Tafel war der König von Preußen anwesend, weshalb man die weiteren Konferenzen mit Pz. Eugen auf nächsten Tag aufsparen mußte. Allein ein Fluß am Fuß verhinderte Kuefstein, sich wieder in das Lager zu begeben. Der König von Preußen, der bei ihm speisen sollte, ließ ihm durch Seckendorf sagen, daß er nicht über Frankfurt komme, daher in Mainz bei ihm das Mittagmahl einnehmen würde. Mainz. Diesmal wurde der König durch chiragre verhindert, speiste aber doch am 15. beim Kurfürsten in der Favorita, wo auch Kuefstein, ungeachtet seines Übels, auf expresses Verlangen erschien, wobei der König nach geendeter Tafel, sich in lustigem Humor befindend, ihm alle erdenklichen sincerationes gemacht, wie gut gesinnt er für den Kaiser wäre und daß er unveränderlich darin zu beharren gedenke.2) Frankfurt. Die weiteren Aufgaben Kuefsteins bestanden in dem Betreiben der Karitativsub- sidien sowie sonstigen Geldnegotiis, deren Resultat in die Operationskasse des Prinzen Eugen abzuliefern war, ferner den Convoirungen der Reichskreise, den getroffenen Ver- einbarungen gemäß, behufs Bestimmung der Winterquartiere.3) Angesichts neuerer Nachrichten über das Verhalten des Kurfürsten von der Pfalz gab Kuefstein einige Andeutungen über die Festung Mannheim und die Schwierigkeit eventueller Einnahme derselben in Ermanglung von Belagerungsartillerie. Die Winterquartiere werden vorerst als militärische Angelegenheit von den Generalen bestimmt. Die Dislo- kation der Auxiliartruppen mache immer Schwierigkeiten, am meisten jene der Preußen, die kein Reichsstand übernehmen will. Wegen der Winterquartiere schrieb der Kaiser an den Kurfürsten von Mainz, welcher auf der Reise nach Aschaffenburg seinen Weg über Frankfurt nahm, um dort bei Joh. Ferdinand zu Mittag zu speisen, welche Attention gegenüber dem kaiserl. Gesandten im Publikum sehr guten Eindruck machte. Auf das ihm bei dieser Gelegenheit übergebene kaiserl. Schreiben reagierte er mit den bereitwilligsten Zusagen, bat aber zugleich wieder um Auszahlung der rückständigen Sub- sidien. In demselben Berichte bat Kuefstein, ihn nach geendigtem beschwerlichen Ge- schäfte der einzurichtenden Winterquartiere nach Wien zurückzuberufen, indem er teils 1) Rel. IV. 275—284. Rel. Frankfurt 21., 24. u. 31. Juli 1734. 2) Rel. IV. 285—288. Rel. Frankfurt 17. Aug. 1734. 3) Rel. IV. 289—294. Rel. Frankfurt 21. u. 28. Aug. 1734. 117 wegen seiner Gesundheit, teils der großen Unkosten halber sich nicht mehr in der Lage befinde, den mühsamen und kostbaren Posten länger zu bekleiden. J) Ladenburg, Heidelberg. Er hatte jedoch noch die schwierige Angelegenheit der Winterquartiere zu Ende zu führen. Ein Schreiben Eugens aus dem Hauptquartier Heidelberg v. 15. Septemb. setzte ihn in Kenntnis, daß der Kongreß der Kreisgesandten auf den 20. zusammen- berufen sei, aber nicht nach Frankfurt, wie Kuefstein vorgeschlagen habe, sondern er überlasse ihm die Wahl zwischen Ladenburg und Weinheim. Er wählte Laden- burg und traf in Frankfurt Veranstaltung, daß die Deputierten ihm dorthin folgen sollten, während Pz. Eugen ihm ein Quartier in Heidelberg besorgen ließ, wohin schließlich der Kongreß verlegt wurde. Im Begriff, sich dorthin zu begeben, sprach er die Befürchtung aus, daß die Reichsstände nichts bewilligen werden, als wozu sie vermöge der Reichskonstitutionen und Assoziationsrezesse verbunden seien. Wegen des strittigen Freigerichtes Alpen au hat sich Prinz Wilhelm von Kassel bereit erklärt, mit Mainz in gütliche Konferenz zu treten. Über die Beschwerde der verwitweten Landgräfin von Hessen-Rhein fels gegen den Kommandanten von Kassel wegen Requirierung ihres venezian. Saales für prote- stantischen Militärgottesdienst wendete er sich an den Prinzen Wilhelm von Hessen- Kassel, obwohl sie einen anderen Witwensitz habe. Gleichzeitig hatte er die Befriedigung, die vier Subsidientraktate mit den unmittel- baren Reichsritterschaften in Franken, Schwaben und Mittelrhein, sowie mit Burg Fried- berg im Original vorzulegen.2) Von Heidelberg zurückgekehrt, wo er, seinen Aufträgen gemäß, dem Pz. Eugen für die heikle Angelegenheit der Winterquartiere an die Hand zu gehen hatte, konnte er über die Beendigung derselben berichten und die ausführlichen und umfangreichen Pro- tokolle über die zu Heidelberg beschlossene Einrichtung einsenden. Gegen den Abgang der verlangten 10 Bataillone nach Italien bestünden gegenwärtig keine solchen Bedenken mehr wie im vergangenen Winter. Und was den Unmut des Königs von England über angebliche Zurücksetzung der Braun seh w ei g sehen Truppen gegenüber den preußischen betreffe, so habe ihm der hannoversche General, der eigens zu ihm nach Heidelberg gekommen war, versichert, daß der im Hauptquartier vorgekommene Anstand schon be- hoben sei und kein Anlaß zu Beschwerden mehr vorliege. Dagegen schrieb der Kurfürst von Trier an Kuefstein, um die verzweifelte Lage seiner vom Feinde ausgesogenen Länder zu schildern, auch über des Pfälzers Betragen zu klagen und kaiserl. Abhilfe zu erbitten.3) Mittlerweile waren die kaiserl. Waffen in Italien vom Glück begünstigt, indem Königsegg an der Secchia einen bedeutenden Sieg erfocht, Quistello einnahm und den Feind so energisch verfolgte, daß der feindliche Kommandant General Broglio, Herzog von Broglie, im Hemd flüchten mußte. Auch diesmal fiel dem Kuefstein die Aufgabe zu, das glückliche Ereignis zur Publikation zu bringen. General Graf Hamilton wurde mit einer geheimen Instruktion, welche in Abschrift an Kuefstein mitgeteilt wurde, an Eugen gesandt, um über die weiteren militärischen und politischen Absichten zu konferieren. Wie ungeniert die oppositionellen Kurfürsten sich dem Reiche gegenüber benahmen, darüber fand sich ein bemerkenswertes Beispiel in einem aufgefangenen Schreiben des kurkölnischen Gesandten an den bayrischen Minister Gf. Törring in betreff der von Frankreich an Köln und Bayern zu zahlenden Subsidien, welche für Bayern mit dreizehn Wechselbriefen, die in Frankfurt gezahlt werden sollten, als zweite Rate angelangt ') Rel. IV. 294-298. Rel. Frankfurt 8. u. 11. Septb. 1734. !) Rel. IV. 299—329. Rel. Frankfurt 17. Septb. u. 12. Oktob. 1734. Reskr. IV. 429-436. Reskr. 29. Aug. 1734. 3) Rel. IV. 329—412. Rel. Frankfurt 12. u. 16. Oktob. 1734. Reskr. IV. 440—445. Reskr. 31. Aug. u. kaiserl. Handbrief v. 14. Septb. 1734. 118 waren. Der Kaiser konnte nicht glauben, daß Kurfürsten des Reiches während des Krieges sich so weit vergessen könnten, und beauftragte K uef st ein, der Sache nachzugehen und der Wechsel als feindlichen Gutes womöglich habhaft zu werden. Wien. Er erhielt nachträglich das Projekt eines Subsidienvertrages zwischen dem König von Frankreich und dem Kurfürsten von Köln, welches gleichfalls an Kuefstein mit- geteilt ward. Dieser zog vorsichtig Erkundigungen ein, konnte aber auch von Delsenoe und Neufille, Bankiers in Frankfurt, keine Zugeständnisse erhalten. Am 2. Oktober kehrte Eugen aus Heidelberg nach Wien zurück, nachdem er das Kommando der Armee dem Herzog Carl Alexander von Württemberg als ältestem Feldmarschall übergeben hatte. Nach Vollendung des Geschäftes der Postierungen für die Winterquartiere erhielt Kuefstein noch den Auftrag, beim Kurfürsten von Mainz, dem Herzog v. Württem- berg und den sonstigen devoten Reichsständen für die Reichspolitik zu wirken und Ab- stellung der gerügten Mißbräuche zu versprechen, und bekam vom Kaiser endlich die längst erbetene Erlaubnis, sich auf kurze Zeit nach Wien zu begeben.1) Bevor ihm aber wirklich heimzukehren vergönnt war, hatte er noch eine letzte, aber sehr heikle Mission zu erfüllen. Heidelberg, Mannheim. Am 18. Oktober hatte er sich von Frankfurt nach Heidelberg begeben, um vor seiner Reise nach Wien den Herzog v. Württemberg zu sprechen und dessen eventuelle Aufträge für den Kaiser zu übernehmen. Bei diesem Anlasse teilte ihm der Herzog mit, daß der Kurfürst v. d. Pfalz, dessen Vertreter Freih. v. Wachten dank sich beständig bei der Armee aufhielt, sich durch die in seinen Landen getroffenen Ver- anstaltungen verletzt zeige und den Verdacht erwecke, als ob er einen Vorwand suche, sich gänzlich mit dem Kaiser zu überwerfen und eventuell französische Truppen in Mann- heim einzulassen. Der Herzog sowohl als der General Graf Seckendorf fanden es geraten, daß Kuefstein sich wieder nach Mannheim begebe, um den Intentionen des Kurfürsten auf den Grund zu kommen. Er befolgte dies um so mehr, als er diesem versprochen hatte, vor seiner Rückkehr nach Wien sich bei ihm zu beurlauben. »Die Art wie Carl Philipp ihn empfing und seine Anrede anhörte, war wider seine sonstige Gewohnheit so kaltsinnig, daß dessen übelster Humor genugsam daraus abzunehmen stund, wie er dann auch kurzum seine Antwort gab, daß ich Sr. Maj. berichten soll, selbst gesehen zu haben, in was für schlechtem Zustand sein Land durch die kaiserl. Armee dermalen versetzet, wie Alles darin verheert und der Herzog nicht einmal seine Orangerie bei Schwetzingen verschone.« Kuefstein replizierte, daß der Herzog gewiß nichts mehr tue, als was die ratio belli erfordere. Er werde mit dem Herzog darüber reden. Denn Se. Maj. wünsche gegen den Hn. Kurfürsten alle mögliche Attention und Rücksicht zu haben. Dieser ließ den Kaiser bitten, Frieden zu machen, da dessen Sachen aller Orten so gar schlecht stünden, daß der völlige Umsturz zu befürchten wäre. Dann protestierte er gegen den Einmarsch der angeblich erwarteten 30.000 Russen. Kuefstein versetzte, daß die Russen noch recht weit seien, man brauche sich nicht vor ihnen zu fürchten. Aber dem Kaiser könne man es nicht verübeln, wenn er sich an fremde Hilfsvölker wenden sollte, da die Reichsstände zur Verteidigung des Vaterlandes ihre Schuldigkeit so schlecht leisteten, worauf der Kurfürst nichts antwortete, sondern einen anderen Dis- kurs anfing. Am Abend war er von besserem Humor, spielte mit Kuefstein, aber ohne auf ein politisches Gespräch einzugehen, weshalb dieser sich bemüßigt fand, seinen Ab- schied zu nehmen und anderen Morgens nach Heidelberg zurückzukehren. Nach Be- sprechung mit Württemberg und Seckendorf sandte er noch ein Schreiben an den Kurfürsten, um ihm die Versicherung zu geben, daß der Herzog gewiß nichts in seinem ]) Reskr. IV. 449—470. Reskr. 22. Septb., 2. u. 20. Oktob. u. kaiserl. Handbrief v. 2. Oktob. 1734. Rel. IV. 331. Rel. secr. v. 12. Oktob. 1734. 119 Lande ohne Not zu beschädigen beabsichtige, und wenn er die Versicherung geben könnte, daß die Franzosen diesen Winter nicht in die Gegend von Schwetzingen und Neckerau hinüberkommen würden, in Schwetzingen nichts anlegen lassen und sogar die Postierung von Neckerau zurückziehen möchte, um dem Kurfürsten gefällig zu sein. Die Antwort konnte Kuefstein dort nicht mehr abwarten, sondern reiste nach Nürnberg: ab, von wo er seinen Bericht erstattete und dann, da er dort keine anderweitigen Be- fehle gefunden hatte, nach Wien.1) Nürnberg, Wien. Hiemit schließt die Serie der dem Joh. Ferdinand anvertrauten Missionen, welche er mit gutem Erfolge und zur Zufriedenheit des Kaisers zu Ende geführt hat. Wenn man den vorstehenden kurzen Auszug2), welcher interessante Streiflichter auf die da- malige politische und Hofgeschichte und die Kultur und sozialen Verhältnisse der Zeit wirft, der Aufmerksamkeit würdigt, ist man erstaunt über die Mannigfaltigkeit und Inten- sivität der darin geschilderten Tätigkeit. Das Vertrauen des Kaisers, welcher ihn in die geheimsten Intentionen seiner Politik einweihte, übertrug ihm manche schwierige Auf- gaben und die zahlreiche Korrespondenz mit den Kurfürsten und anderen regierenden Herren und ihren Ministern, Erzbischöfen und Bischöfen, den Reichsständen und deren Delegierten erforderten unglaubliche Tatkraft, während die damals sehr schwierigen Reisen, bei denen er von einer großen Kanzlei begleitet sein mußte, große Ansprüche an die physische Ausdauer erhoben. Es war ihm nicht gegeben, wie die heutigen Gesandten, an einem festen Sitze zu leben und zu arbeiten, sondern er mußte von einem Hofe zum anderen pilgern, mit der Staatskarosse und dem Personale. Er selbst schildert es in einem Gesuche an die Kaiserin Maria Theresia, in welchem er daran erinnert, daß der Kaiser ihn »von der Zeit des Austrittes aus dem Reichshofrath in den geheim- und wichtigsten Staatsgeschäften, die in der dasigen Zeit sich geäußert, benützt, bei Ersetzung der ersten kurfürstl. Würde und des Erzkanzleramtes zu Mainz, insonderheit aber in materia der zur Befestigung der für Euer kgl. Majestät allergerechtesten Erbfolge sta- tuierten Sanctionis pragmaticae bis zu Ende des 1735er Jahres, folgsam durch ganze 6 Jahre mit Verschickung an die mehrsten und vornehmsten Kur und Reichsfürsten zu ge- brauchen, durch welche 6 Jahre dann sowol wegen unbeschreiblicher Hin und Her Reisen und Dadurch ereigneten tag und nächtlichen Fatiguen, auch aufgewendeten unum- gänglichen Kosten und Zusetzung des Meinigen ich der besten Leibeskräften und Gesund- heitsstandes auf einige Zeit entsetzet worden, also zwar, daß Se. Majestät zu Ende des 1 735er Jahres selbst billig erkannt haben mich von weiteren Verschickungen an auswär- tige Höf zu entladen, hingegen in Dero Österreich, geheimen Hofkanzlei mir den Weg meines weiteren Aufnehmens zu bahnen.«3) Von der Korrespondenz mit dem Prinzen Eugen befinden sich 32 Schreiben des letzteren im Greillensteiner Archiv, welche oben zumeist schon Erwähnung fanden und als wertvolle Familienerinnerung pietätvoll aufbewahrt werden. Ebenso sind dort eine Reihe der oben verschiedentlich erwähnten Korrespondenzen erhalten.4) In Wien. Mit der Rückkehr Joh. Ferdinands nach Wien hatten seine Missionen, deren Ende er schon herbeigesehnt hatte, ihren Abschluß erreicht. Er trat die ihm schon früher (^ßS) verliehene Stelle des ersten Hofrates in der öst. geh. Hofkanzlei wieder an. Aber seine Beziehungen mit dem Reiche blieben noch immer lebhaft, seine Erfahrung in den Reichs- 1) Rel. IV. 412—414. Rel. Nürnberg 25. Oktob. 1734. 2) Arch. Greill. Acht schön geschriebene, die Reskripte u. Relationen samt allen Beilagen enthaltende Folianten. 3) St. A. Fasz. Geh. Räte. Gesuch um Ernennung zu ihrem Geh. Rat an Maria Theresia nach ihrem Regierungsantritt. NB. über die angedeutete Mission v. J. 1735 ist nichts mehr vor- handen. «) Arch. Greill. I. 3. F. u. III. 27. 120 angelegenheiten wurde zu Rate gezogen und ihm darauf bezügliche Aufträge erteilt. So bestimmte noch im Dezemb. 1734 eine kaiserl. Resolution, es solle zwischen Metsch und Kuefstein mit Beiziehung des Koch überlegt werden, ob das Exekutionspatent für die freie Reichsritterschaft nach dem Formular von 17 14 oder nach dem durch Kuefstein neu entworfenen Texte auszufertigen sei. *) Man weiß, wie er sich bemüht hatte, die Reichsstände zur Bewilligung nicht nur ihrer pflichtgemäßen Kriegsleistungen, sondern auch von darüber hinausgehenden Karitativsubsidien zu bewegen. Eine andere wichtige Bezie- hung sollte die Angliederung unserer Familie an die Stände des Reiches für alle Zukunft festlegen durch die einige Jahre später, 1737, erfolgte Aufnahme auf die Schwäbische Grafenbank, die weiter unten zu besprechen sein wird. Das größere Palatinat, 1734 Jetzt müssen wir jener bedeutenden Ehrung gedenken, welche dem Joh. Ferdinand am Schlüsse seiner Missionen als kaiserliche Anerkennung seiner erfolgreichen Tätigkeit zuteil ward, indem ihm das sogen, größere Palatinat verliehen wurde. Das mit hoher künstlerischer Vollendung ausgestattete, am 8. September 1734 mit der Unterschrift des Kaisers versehene Werk bildet einen Pergamentband von 29 Privilegien, welche damals einen hohen Wert hatten, wie das Recht der Gerichtsbarkeit, Wochen- und Jahrmärkte auf den Herrschaften abzuhalten, herrenlose Güter einzuziehen, Akzisen aufzurichten, An- und Abzugsgeld einzuheben, Wappen zu verleihen, das Bürgerrecht in allen Städten des Reiches und der Länder samt Steuerfreiheit, das Recht, Münzen zu schlagen, Notare zu ernennen usw., heute aber lediglich ehrenvolle Zeichen kaiserlicher Anerkennung und eine wertvolle charakteristische Erinnerung an frühere Zeiten bilden und vielleicht auch in vielen Teilen gar nicht zur Ausführung gelangt sind.2) Die Taxen beliefen sich auf 1570 fl. 30 kr. Die Privilegien waren in der Primogenitur vererblich. In Gemäßheit dieses Privilegiums erteilte er dem David Schatzmann, jur. con- sultus, Rat und Syndikus der Reichsburg Friedberg in der Wetterau d°- Frankfurt a. M. am 15. Oktob. 1734 das kleine Palatinat. Aus dem Texte ist ersichtlich, daß Joh. Ferdinand i. J. 1734 noch der Reser- virten geheimen Casse Direktor war, und diese Vertrauensstellung behielt er fernerhin auch in der Regierungszeit der Kaiserin und Königin Maria Theresia neben seinen sonstigen amtlichen Funktionen. 1735. Österreichischer Hofvizekanzler. Im Jahre 1735 wurde ihm die Stelle des österreichischen Hofvizekanzlers verliehen, zu welcher er schon früher die Anwartschaft erhalten zu haben scheint, wie aus einem Schreiben seines Indentanten in Vukovar v. J. 1733 zu schließen ist.3) Es scheint je- doch, daß er auch während dieses Jahres noch zu Missionen in das Ausland verwendet wurde, über welche leider nichts Näheres vorliegt. Kuefstein spricht davon ohne nähere Angaben in seiner späteren Eingabe an Maria Theresia.4) Wir wissen auch, daß er schon früher zu höheren Stellen ausersehen war. Schon der neugewählte Kurfürst von Mainz hatte i. J. 1732 den Wunsch ausgesprochen, ihn für das Reichsvizekanzleramt zu nominieren, und der Kaiser selbst, welcher ihm bereits mehrfach seine Zufriedenheit ausgesprochen hatte, gab ihm in einem eigenhändigen Postskriptum die Zusage, bei einer Vakatur bei der Hofkanzlei auf ihn Bedacht zu nehmen, welches Versprechen nunmehr eingehalten wurde. 5) L) H. K. R. Prot. 1734. E. 2263. 2) Arch. Greill. I. 2e- 3) LA. u. Statth -A. Friedesheimsches Wappenbuch. — Gesch. d. n.-ö. Statthalterei von Kielmannsegg u. Starzer. — Ranft, Genealog, histor. Nachrichten ex 1755 — 1756, p. 545. — Arch. Greill., Inv. 94, u. Vukovarsches Populationsbuch. 4) H. K. A. Gedb. 1735. Fol. 212 u. Hofkb. Fol. 101 v. 26. 2. 1735 über 2500 fl. Extra- spesen. 5) Reskr. IV. 34S-356 v- J734- - jjBftj iJnuiuFtrt vier uuP orrr/fii] \v. "tyjim , itnferer iTricÜi' bes^inm^eu^ Muri biet] ünb ^iviuityii)lit'ii,bcsMi\$\ hfjjiUiijrSrti im ein iini* hiij\ii)\ienC\ W$es Jjiniijiir {0 i ) i i b 3 o$a m ifei en- ßitfier im vier ünb Jwal^igfimJajw yv*- \ n dal umlSacTKerf a ajetfafte proprium. q^yymtiiiettaus prop **ii *S- Schlußblatt des Palatinatsdiplomes für die gräfliche Familie Kuefstein vom 8. September 1734 121 Über diese Ernennung sagt er in der schon erwähnten Eingabe an die Kaiserin, daß Se. Majestät der Kaiser ihn Ende des 1735er Jahres von weiteren Verschickungen enthoben habe und Se. Majestät ihm »nach der von 1733 bis 1735 (also während seiner Missionen) obgehabten ersten Hofrathsstelle endlich nach Resignation des Grafen Stürgk und Nachrückung des dermaligen Hofkanzlers Grafen Seilern die Hofvize- kanzlerstelle zu ertheilen geruhten«. Er war also in diesem Amte der unmittelbare Nach- folger des Joh. Friedr. Seilern des Jüngeren, als dieser zum Hofkanzler avancierte, in dasselbe Amt, welches sein Adoptivvater früher innegehabt hatte. Seilern legte den Eid als Hofkanzler am 7. Juli 1735 ab, das Ernennungsdekret des zum Vizekanzler nach- rückenden Kuefstein war v. 1. Juli datiert. Daß im Inventar des Familienarchivs von 1776 die Jahreszahl 1739 steht, ist ein Schreibfehler. Von 1736 an wird in den Akten (kärntnerisches Landstandsdiplom vom 1. Aug. 1736) der Titel Hofvizekanzler gegeben. Sonach sind alle anderen Daten unrichtig. ') Joh. Ferdinand bekleidete das ihm anvertraute Amt bis zum Ableben des Kaisers und wurde in demselben wie auch in jenem eines Direktors der Reservierten Hofkasse von Maria Thereria nach ihrem Regierungsantritte bestätigt.2) In diese Zeit fiel eine umfangreiche Tätigkeit der Hof kanzlei, in deren Arbeitskraft sie ein besonderes Vertrauen setzte. Hier können begreiflicherweise nur einzelne Momente herausgegriffen werden, bei denen die Wirksamkeit Joh. Ferdinands dokumentarisch festgestellt ist. Vor allem handelte es sich um die Regelung der Personalfragen. Ein Vortrag der Hofkanzlei enthielt eingehende Äußerungen über die Personalien und den Besoldungs- status.3) Im Septemb. 1742 resolvierte Maria Theresia die Absonderung der Staats- kanzlei von der Österreich. Hofkanzlei. Der Österreich. Hofkanzleirat wurde bestätigt, Joh. Friedrich Gf. Seilern zum Hofkanzler ernannt mit 14.000 fi. jährl. Besoldung und Ferdinand Gf. Kuefstein als Vizekanzler mit 8000 fl., im übrigen mit dem Hofkanzler gleichgestellt.4) Die Besoldungsangelegenheit wurde in betreff des Beamtenstatus der Hof- kanzlei, welcher ziemlich ausgedehnt war, neuerlich in einem Vortrage v. 8. Juli 1743 eingehend behandelt. Ein Referat an die Kaiserin v. 6. Juni 1743 äußerte sich über die erbetene Maut- freiheit zu Schwechat u. Fischamend, wobei als Mitglieder der Sitzung Seilern, Kuffstein, Managetta, Buol, Fürwaldt, Doblhoffer und Cetto genannt werden, und am 12. August wurde über die von der Kaiserin verfügte Beiziehung der Hofkammer zu Prozeßrevisionssachen berichtet, praesentibus Seilern, Kuffstein, Harrach, Man- getta usw., berichtet endlich am 3. Septb. über die angeregte Unterordnung der n.-ö. Statt- halterei unter die Hofkanzlei mit denselben Teilnehmern.5) Gleichzeitig wurde im Septb. 1743 für die zwischen Zivil und Militär sich ereig- nenden Jurisdiktionsstreitigkeiten eine eigene Kommission unter Feldmarschall Gf. Königs- egg niedergesetzt, welcher von Seite der n.-ö. Kanzlei Gf. Kuffstein beigegeben wurde, unter dessen praesidio schon im Vorjahre ein Judicium delegatum angeordnet worden war, um in causa der Man dach sehen Erben kontra Maderer und des Chevalier Le Bec kontra Da Villier zu Recht zu sprechen. Von Seiten des Hofkriegsrats war als Assessor »Dr. Schloißnigg« bestimmt.6) Eine der Hauptsorgen Maria Theresias bildete die unmäßig lange Dauer der Revisionsprozesse, die wegen Geschäftsüberhäufung oft 20 Jahre lang unerledigt blieben. Sie erklärte sofort, daß diesem Übelstande abgeholfen werden müsse und verfügte, daß ein eigener Senat unter dem Präsidium des Vizekanzlers Grafen Kuffstein sich mit der l) St. A. Fase. Geh. Räte 1730 ff. — Arch. Greill. Inv. 94. •) Inv. 95. Dekret. 1. 12. 1740 u. H. K. A. Prot. 1740. E. 25S2. F. d. Hofkasse u. St. A. u. Arch. Greill. Inv. 87—91. Beeidigung als Geh. Rat Maria Theresias am 16. Septb. 1742. Tax: 1000 Fl. 3) H. KzleiA. Kart. III. A. 2. 4) H. K. A. Gedb. Bd. 272. Fol. 310 v. 30. Septb. 1742. 5) H. KzleiA. 1. c. u. Agenda v. bis 1786. G) H. K. R. Prot. 1742. R. 1602 u. 1743. R. 1870. 122 Aufarbeitung der bis 1744 rückständigen Revisionsprozesse beschäftigen und alle 14 Tage mindestens einen erledigen solle.1) Der bezügliche Vortrag der Hofkanzlei v. 25. Jänner 1745 fand die volle Geneh- migung der Kaiserin mit den Worten: »gar wohl ist gefaßt diese Nota. Will also 3 Monat probieren, daß Kueffstein, Harrach u. Cetto die Prozesse referiren u. vortragen sollen, 3 Mal in der Woche zusammentreten etc. In 8 Tagen ist es anzufangen«. Dieser Senat sollte durch drei Mitglieder des n.-ö. Landmarschallgerichtes verstärkt werden, worüber sich aber die Hofräte der Hofkanzlei verletzt fühlten, welche protestierten und tatsächlich die Ausschließung der ersteren erreichten. In einer weiteren AH. Resolution spricht sich die Kaiserin näher aus: »Das Revi- sorium ist vor mich höchst nöthig, weilen in diesen Sachen gar nicht informirt bin und eine der größten Schuldigkeiten eines Fürsten die Justiz zu administriren ist. Mit der Österreich. Kanzlei bin noch allzeit am Besten in diesem Stück zufrieden gewesen, und ist auch am Besten besetzt. Allein die große Menge der eingeloffenen Prozessen ver- langt eine baldige Aushilfe, — ist also diese Ordnung einzuführen und darauf zu halten mir auch alle Monat von dem Praeses, wo deme Kuffstein darzu benenne — wann dieser krank, würde einen anderen benennen — mir einzugeben was ausgearbeitet worden ist etc.« Ein anderer Consessus unter dem Präsidium des Gf. F. Bonaventura v. Harrach, der am 18. Jänner 1746 eingesetzt wurde, sollte die älteren Revisionsprozesse bis 1743 erledigen, und ein ferneres Judicium delegatum wurde zum höchsten Revisionsgericht und kann, wie Dr. Kretschmayr sagt, als Vorläufer der obersten Justizstelle betrachtet werden. Natürlich wurde dadurch der Wirkungskreis der Hofkanzlei beschränkt, welche auch gegen die Zweckmäßigkeit des zweiten allgemeinen Revisionsgerichtes protestierte, jedoch ohne durchzudringen.2) 1746. Statthalter. Wenn wir hier einige Momente der Tätigkeit Joh. Ferdinands hervorheben konnten, so ist damit der Umfang seiner Wirksamkeit nur stichprobenweise gekennzeichnet. Wir wissen, daß namentlich seine juristischen Kenntnisse, seine administrativen Talente und seine hohe weltmännische Bildung sehr geschätzt wurden und ihn zu dem ihm an- vertrauten Posten prädestinierten. Er versah ihn zur hohen Zufriedenheit seiner Mon- archin, bis er teils infolge der vielfachen Veränderungen, teils wegen seines Befindens zurücktrat, um den durch das Ableben des Leop. Victorin Gf. Windischgrätz, seines Kollegen im Reichshofrate, mit dem er 17 17 gleichzeitig die Eidespflicht abgelegt hatte, freigewordenen Posten eines n.-ö. Regierungsstatthalters anzutreten. Sein Gehalt blieb unverändert mit 8000 fl. 3) Die Ernennung datiert v. 29. Dezemb. 1746 und seine feierliche Installation er- folgte am 9. Jänner 1747. 4) Über seine Wirksamkeit in dieser Stellung können wir vertrauensvoll den aus den authentischen Quellen geschöpften Darstellungen des vorzüglichen Werkes über die n.-ö. Statt- halter von Gf. Erich Kielm ans egg und Dr. Starzer folgen. Er begabte die Vorstädte Wiens mit einer neuen Schulordnung und brachte die Frage, ob solchen Gewerbsleuten, die zwar in Wien und N.-Ö. ansässig, aber nicht in den Erbländern geboren waren, das Bürgerrecht verliehen werden könne, zur Lösung. Auch die Approvisionierung Wiens war damals schon eine Frage, welche die Re- gierung in den Kreis ihrer Beratungen zu ziehen genötigt war. Die Kundmachung vom 21. Juni 1748 über die Errichtung neuer Fleischbänke in der Stadt war das Ergebnis der Verhandlungen. Kuefstein war der letzte Statthalter des vom K. Maximilians I. errichteten »Regimentes der N.-Ö. Lande«, welches zunächst als Beobachtungs- und Vermittlungsbehörde 1) Fellner-Kretschmayr, Die österr. Zentralverwaltung I. 170. 2) Fellner-Kretschmayr, D. öst. Zentralverwaltung I. 170 u. III. 497 fr., 506 u. 509. 3) H. K. A. Gedb. 278, 281. 4) Die N.-ö. Statthalterei, zit. S. 316. — Statth. -Archiv. Friedensheim. — Arch. Greill. 107 108. Taxe 200 Dukaten. — H. K. R. Prot. 1747. E. 249. 123 zwischen dem fernen Landesfürsten und der eigentlichen Landesverwaltung in den Händen der Stände gedacht war. Durch Maximilians I. Enkel und Erben der Österreich. Lande wurde es Aufsichts- und Bestätigungsbehörde und in Rechtssachen die zweite In- stanz — war kein besonderer Instanzenzug vorgeschrieben — für den Fiskus, den nicht landständischen Adel, die kaiserl. Beamten und für die höhere Geistlichkeit in weltlichen Sachen, dann für Großhändler, Wechsler und Fabrikanten, wenn sie keine Hofprivilegien besaßen. Endlich war das Regiment auch zweite Instanz für die Landstände, wenn diese vom »Erzherzog von Österreich« belangt wurden, für Fremde und Juden, welche keine Hofprivilegien besaßen. Schon i. J. 1734 war, wie wir oben gesehen haben, bei der Hof kanzlei unter dem Präsidium von Seilern und Kuefstein die Frage der Veränderung der Stellung der n.-ö. Statt- halterei zu der Hofkanzlei ventiliert worden. Weitere Reorganisationen folgten oder waren in Vorbereitung; wie die Trennung der Justiz von der politischen Verwaltung und der Vereinigung der Finanzen mit derselben, welche fortan den Titel »Regierung in publicis« führen sollte. *) Ferner die Abtrennung Oberösterreichs, welches dem Landeschef von Niederösterreich nicht mehr unterstehen sollte, indem unter dem früher allgemeinen Be- griff Niederösterreichs nur mehr das Erzherzogtum dieses Namens zu verstehen war.2) 1749, Rücktritt, Anerkennung von Maria Theresia. Kuefstein resignierte am 23. April 174g3) noch vor der Durchführung dieser Neuerungen und zog sich auf seine Güter zurück, mit Bewilligung der Kaiserin, welche ihm auch später noch aufrichtig gewogen blieb, wie aus einer ihre große Güte charak- terisierenden eigenen handschriftlichen Erledigung hervorgeht. Kuefstein hatte nämlich die Vertrauensstellung eines Direktors der geheimen reservierten Hofkasse beibehalten. Als er in einem Vortrage v. 5. Septb. 1753 um Befehl bat, was er mit einem erübri- genden Betrage von 3158 fl. 54 kr. disponieren solle, schrieb Maria Theresia eigen- händig an den Rand: »wan er sie mag behalten, so mach mir ein Freud zu zeugen wie seine alte Dienst noch erkenne«. Auch die Adresse ist eigenhändig von der Kaiserin geschrieben: »An Comte de Koufsthein.« Allerunterthänigste Nota. Ihro kaisl. königl. Majst. kommete Allundthänigst bei- zubringen : imo. hätte der O. Ö RepräsentationsRath v. Schuller, (wel- cher ehevor den Musicalimpost in Tyrol besorgte u. a°. 1726 die von dem Grafen v. Chotek beschehene gänzliche Aufhebung ersagten imposti einberichtet,) unterm 23. Aug. d. J. den von A°. 1746 verbliebenen Rest anhero eingeschickt mit 410 fl. 12 kr. 2do. bei denen a°. 1730 u. 1733 in das Rom. Reich vom A. H. Ort aufgetragenen Verschickungen u. in beeden diesen Jahren mit einigen ReichsKreisen bewirkten Associatiations Trac- taten wären von denen zu Regalierung deren Kreis- gesandtschaften übrmacht an Geldern übriggeblieben 1712 fl. 30 kr. 30. von denen a°. 173 1 zu Bezahlung deren den 1. Juli 1730 ausgefallenen Lotterie Losen überkommenen Geldern wären unerhoben verblieben 1006 fl. 12 kr. 1) D. n.-ö. Statthalterei, p. 316 u. 59. 2) D. n.-ö. Statthalterei, p. 319 u. 58. 3) D. n.-ö. Statthalterei, p. 316 u. Arch. Greill. 109. — H. K. A. Kamrb. 1749. Fol. 236. Pension v. 4000 fl. 124 A°. 173 1 wäre eine Anschaffung für verschiedene bei denen Hof Kirchenfesten gebrauchte fremde Musicos beschehen, davon hab er sich drei davon (benanntlich Andre Pöck, Franz Kien u. Angelo) nicht angemeldet, wären auch nicht mehr zu erfragen gewesen, mithin unerhoben ver- blieben 30 fl. Über welche wir die Summam von 3158 Gulden 54 Kreuzer ausmachende Posten die Allerhöchste Disposition in tiefster Submission erwartet wird. manu Caesarea allerunterthänigster treu gehorsambster wan er sie mag behalten so Joh. Ferd. Graf v. Kuffstein mach mir ein Freud zu zeugen wie seine alte Dienst noch er- erkenne Wien den 5 Septemb. 1753. Eigenhändig von der Kaiserin geschriebene Adresse: »An Comte de Koufsthein« Kanzleivermerk: a. gnäd. resolution de 5. Sept. 1753 vermög dero inspecificirte Geldposten dem Hn. Gr. v. Kuffstein allergnäd. geschenkt werden. Kaiserl. Privatsiegel sehr verwischt. Dieses Dokument, welches in den rührend einfachen Worten durch die dankbare Erinnerung ein ebenso beredtes Zeichen des menschlichen Empfindens als der Gemütlich- keit bürgerlichen Umgangs mit einem treuen Patrioten bietet, wird von dessen Nach- kommen als ehrenvolles Andenken an die große Kaiserin pietätvoll aufbewahrt. *) Reichsunmittelbarkeit 1737. Wir haben schon früher erwähnt, daß mit dem Ende der Missionen Joh. Ferdi- nands in das Reich, dessen Beziehungen zu den größeren und kleineren Potentaten des- selben noch nicht abgeschlossen waren; seine Beschäftigung mit den deutschen Ange- legenheiten fand eine besondere Sanktion durch die Aufnahme in das schwäbische Grafen- kolleg, wodurch er bei den Reichstagen den Sitz auf der schwäbischen Grafenbank und für sich und die Familie das Recht der Reichsunmittelbarkeit erlangte. Die Introduktion erfolgte i. J. 1737, wodurch seine Verbindung mit dem Reiche stabilisiert und auf seine ganze Nachkommenschaft übertragen wurde. Dieser Ehre war durch den Besitz der reichsunmittelbaren Herrschaft Hohenkrän in Schwaben, von der oben schon mehrfach die Rede gewesen und die von seiner Mutter und deren Vater, dem Obersten Hofkanzler Paul von Hocher, der Familie zu- gebracht worden war, gewissermaßen vorgearbeitet worden. Inwiefern diese Beziehungen für die Aufnahme auf die schwäbische Grafenbank in Betracht kamen, mag dahingestellt bleiben, da nichts Positives darüber vorliegt. Daß schon Hans Leopold für sich und die ganze Familie in die freie Reichsritterschaft der schwäbischen reichsunmittelbaren Kantone Hegew, Allgew und am Bodensee sowie am Donaustrom, in Franken und am Rhein aufgenommen worden war, haben wir schon oben erfahren, ebenso daß auch sein Bruder Hans Ferdinand die Aufnahme in die Ritterschaft des Breisgauschen Gestades erlangte.2) Die Introduktion aber auf die schwäbische Grafenbank und die Ertei- lung der persönlichen Reichsunmittelbarkeit hatte Joh. Ferdinand hauptsächlich seinen Beziehungen zu den Reichsfürsten, namentlich dem Reichskanzler, seinen mit Erfolg aus- ') Arch. Greill. Blechkassette u. Inv. 2) Vide oben S. 40 u. 42. uhkcl *>~f TU/?/** ■--./ , MßMh^ sÄw&Yn yv^, *!$&*>* zUtvyi , wyW jrnfletfo /■>*, . mifiicn ASjUU **J/ / 7 / »Allerunterthänigste Note« vom 5. September 1753 125 geführten Missionen und der dabei erlangten gründlichen Kenntnis der Verhältnisse im Reiche zu verdanken, welche dem Kaiser den Wunsch nahelegten, eine Stimme mehr im Sinne der Österreich. Interessen auf dem Reichstage in einer der dort vertretenen Korpo- rationen sich zusichern. Wie Joh. Ferdinand bisher für den Kaiser Stimmen zu werben hatte, so war er nun berufen, auch seine eigene Stimme, wenn auch nur in einem Kollektivkörper, im Reichstage abzugeben. Die Grafen des Reiches hatten nur je eine Kurialstimme für die vier sogen. Grafen- bänke. Ursprünglich allerdings waren sie nur individuell erschienen. Beim Reichstags- abschiede vom J. 1500 zu Regensburg finden sich in den gedruckten Zusammen- stellungen, die sehr genau rangsmäßig geführt wurden, die ersten Unterschriften der an- wesenden Stände und Abgesandten, dabei die Grafen nur individuell, dann 15 10 und 15 12 nur einige als Vertreter der Grafen »in und um der Wetterau geseßen« und der Grafen »im Schwabenland«. Die Wetterauer scheinen zumeist die ersten gewesen zu sein. Doch auf dem Reichstag zu Worms i. J. 1543 unterzeichneten zuerst die Grafen und Herren im Land zu Schwaben, dann die Wild- und Rheingrafen und die Grafen und Herren des Landes zu Franken. Die Reihenfolge war nicht immer dieselbe, wie auch das persönliche Erscheinen mit der Vertretung durch Abgesandte abwechselte, wie die Reichsabschiede des 16. und 17. Jahrhunderts nachweisen. Die wetterauischen und die schwäbischen Grafen waren die ältesten Inhaber einer sogen. Grafenbank. Erst mit kaiserl. Dekret v. 3. Mai 1641 an die Direktoren im Fürstenrat wurden auch die fränkischen Grafen und Herren ad votum et sessionem zugelassen, nachdem sie — wie ausdrück- lich bemerkt ward — schon in den Reichsabschieden de anno 1545, 1557 und 1559 als ein besonderes Corpus sowohl als die schwäbischen und wetterauischen erwähnt wurden. Infolge eines ähnlichen Dekretes v. 17. Jänner 1654 an das kurmainzische Reichs- direktorium erhielten die Grafen und Herren des westfälischen und niedersächsischen Kreises gleichfalls eine »absonderliche Bank« auf dem Reichstage. So erscheinen auf dem sehr zahlreich besuchten Reichstage v. 1654 zu Regensburg die wetterauischen, schwä- bischen, fränkischen und westfälisch-niedersächsischen Grafen in Person und in derselben Reihenfolge die Vertreter der vier Grafenbänke. Damit waren die Streitigkeiten, welche die Westfäler mit den Wetterauern im betreff der Aufnahme und des Direktoriums hatten, als sie noch vereint gewesen, beigelegt. Die Wetterauer wechseln mit den Schwäbischen im Vorsitze ab. Die schwäbische Bank galt für katholisch, die wetterauische und frän- kische für protestantisch, die westfälische für gemischt. *) Die Fürsten und Grafen, welche reichsunmittelbare Fürstentümer, Grafschaften oder Herrschaften besaßen, waren kraft eigenen Rechtes Mitglieder des Reichstages, doch rich- tete sich ihr Stimmrecht nach den genau vorgezeichneten Regeln, welche sich in fort- währender Entwicklung befanden. Seit 1653 konnte die Reichsstandschaft nur erlangt werden, wenn eine kaiserl. Verleihung erfolgt war und eine Kooptation durch das Reichs- koliegium diese zur Ausführung brachte. Der Vorgeschlagene mußte durch eine standes- gemäße Besitzung mit Matrikul arbeitrag qualifiziert sein und die Habilitation erlangen. Ausnahmsweise wurden auch sogen. Personalisten admittiert, aber immer nur mit der ausdrücklichen Zusage der nachträglichen Erwerbung eines qualifizierenden reichsunmittel- baren herrschaftlichen Besitzes. Bei den einer immer bedenklicheren Zersetzung entgegen- gehenden Zuständen im Hl. Römischen Reiche deutscher Nation lag es im Interesse der J) Schönwetter, Die Reichstage u. Abschiede. Mainz 1692. — Lünig, Deutsches Reichs- archiv. Part, general. I. 672, 673 u. 744. Vgl. auch Zöpfl, Deutsches Staatsrecht. Grundsätze I. § 91, S. 187 u. 188. Imhof, Notitia Procerum, Lib. VI, p. 388, sagt: Olim comites non nisi vota duo obtinebant, in totidem scamna sive collegia, Wetteravicum sc. et Suevicum divisi: verum posteaquam in comitiis afl. 1640 Ratisbonae habitis Franconici comites in pristinum sessionis ac suf- fragii jus quod eorum majores neglexisse querebantur, restitute sunt, tertium votum accessit. Deinde cum a". 1653 iterum conventus in dicta civitate ageretur, comites etiam Westphaliae et Saxoniae inf. aemulatione Francoricorum impulsi, et crebras contentiones ac disceptationes quae cum Wette- ravicis, tum propter receptionem, tum ratione directorii, usu ipsis venirent, causati, peculiare vo- tum petierunt atque impetrarunt, ita ut praesentia comitum collegia (scamna vernaculo idiomate vocari amant) quatuor numerentur, nimirum Wetteravicum, Suevicum (haec duo ratione praecedentiae alternant) Franconicum et Westphalicum. 126 Kaiser, sich durch vertraute Persönlichkeiten in den verschieden gegliederten Kor- porationen auf dem Reichstag Einflußnahmen zu sichern, und so suchten sie solche dort zur Aufnahme zu bringen, was den Grundsätzen des alten deutschen Staatsrechtes nicht ganz entsprechend war, daher auch nicht gern gesehen wurde. In den Wahlkapitulationen mußte der Kaiser sogar versprechen, »keine Fürsten, Grafen und Herren in fürstlichen oder gräflichen Collegiis an- oder aufzunehmen, sie haben sich denn vorher dazu mit einem Immediatfürstenthum resp. Graf oder Herrschaft genugsam qualificirt u. mit einem standeswürdigen Reichs u. Kammergerichtl. Matrikularanschlage in einem gewissen Kreise eingelassen u. verbunden und über solches alles neben dem kurfürstlichen auch dasjenige Collegium oder Bank darin sie aufgenommen werden sollen, in die Admission ordentlich gewilligt, also daß die durch sothane Admission erst nach vollständig bewirkter Qualifici- rung erfolge, am Wenigsten aber selbige von bloßen Personalisten die nicht mit vor- beschriebenen an sich bereits unmittelbaren Besitzungen versehen sind, stattfinden soll«.1) Man sieht, wie streng die Aufnahme verklausuliert war und wie es sogar für den Kaiser nicht ganz leicht war, seine Wünsche zur Geltung zu bringen. Trotzdem fanden gerade im Laufe des 18. Jahrhunderts zahlreiche Ernennungen und Aufnahmen von Per- sonalisten, namentlich aus den Österreich. Ländern, statt. Hier war dem reichsunmittelbaren Besitze durch das fridericianische Privilegium minus eine unüberschreitbare Grenze gezogen. Die Österreich. Herzoge hielten streng dar- auf, ihr Land als territorium clausum nur ihrer eigenen Oberhoheit zu erhalten und jeden Versuch reichsunmittelbarer Ansprüche zu unterdrücken. So konnten österreichische Edle nur dann zum deutschen Reichstage Zutritt gewinnen, wenn sie eine im Reiche gelegene Standesherrschaft erwarben oder als Personalisten auf eine der Grafenbänke aufgenommen wurden. Es galt seit 1582 als festes Prinzip, daß eine bloß kaiserliche Erhöhung in den Fürstenstand keine neue Stimme auf dem Reichstage verschaffen könne. Von unseren Österreich. Fürsten hatten nur Lobkowitz, Dietrichstein, Auers- perg und Schwarzenberg — sowie Fürstenberg und Liechtenstein, wenn man sie zu den Österreichern zählen will — Virilstimmen auf der Fürstenbank für ihre reichs- unmittelbaren Fürstentümer. Alle anderen Österreich. Fürsten, wie Schönburg (wetterauische Bank), Colloredo, Khevenhüller, Trautmansdorf (schwäbische), Wind ischgrätz, Rosenberg, Starhemberg (fränkische), Kaunitz, Salm, Metternich (westfälisch) saßen auf einer der Grafenbänke. Von unseren Grafen saßen Traun, Stadion, Kuefstein, Harrach, Sternberg auf der schwäbischen, Nostitz, Schönborn, Wurmbrandt auf der fränkischen, Gfin. Sternberg und Sinzendorf auf der westfälischen Bank. Einige Fürsten und Grafen, wie Schönburg, Traun, Stadion, Nostitz, Schön- born, Kaunitz, Metternich, Gfin. Sternberg, Sinzendorf und später Esterhazy, hatten reichständische Herrschaften. Alle anderen, wie Khevenhüller, Kuefstein, Colloredo, Harrach, Sternberg, Trautmansdorf, Windischgrätz, Rosenberg, Starhemberg, Wurmbrandt waren Personalisten.2) Die Kuefstein besaßen zwar die reichsunmittelbare Herrschaft und Baronie Hohen- krän, wurden aber als Personalisten geführt, wahrscheinlich weil Hohenkrän schon i. J. 1747 wieder verkauft wurde. Einige der obgenannten Familien erwarben nach dem Reichstage von 1792 und vor Auflösung des Reiches unmittelbare Herrschaften in dem- selben, während andere die ihrigen verloren. Traun, Sternberg und Nostitz hatten bei Auflösung des Deutschen Reiches ihre unmittelbaren Besitzungen schon verloren, wurden daher von der Regierung nicht unter den Reichsunmittelbaren beim Deutschen Bund angemeldet. M Wahlkapitulation Königs Ferdinad IV. v. 1653, Art. 47, u. analog jener v. 1792, Art. 1, § 55. — Zöpfl, 1. c. § 80, S. 174, Anmerkung 5. 2) Maurenbrecher, Deutsches Staatsrecht, S. 487 u. 533. Liste des deutschen Reichstages v. 1792 u. der Mitglieder der Grafenkollegien. — Leist, Deutsches Staatsrecht, S. 240. Reichs- deputationshauptschluß v. 1803. 127 Die Introduktion Joh. Ferdinands auf der schwäbischen Grafenbank erfolgte •■ J- 1737- Über den näheren Vorgang bei derselben sind keine Akten mehr vorhanden. Im Familienarchiv finden sich nur die Protokolle und Rezesse der schwäbisch gräflichen Kollegialversammlungen in Ulm v. 22. bis 29. Jänner 1777, 12. Juni 1780 und 3. Juni 1784. Bei diesen Konventen war die Kuefsteinsche Stimme für den damaligen Fa- milienchef Joh. Ferdinand III., dem k. k. Rat, Oberamtsdirektor und Rentmeister der Markgrafschaft Burgau Joh. Georg Sartori von S. Fidel, welcher auch für andere, wie Colloredo, Hohenems usw., die Vertretung als Gesandter führte, anvertraut. Die Verhandlungen betrafen interne Angelegenheiten des Kollegiums, Rechtssachen, Ver- kehr mit den anderen Kollegien, Rechnungs- und Kassefragen. Anläßlich der letzteren wurde immer wieder betont, daß nur solche Bewerber aufgenommen werden sollten, welche sich mit einer genügenden unmittelbaren Herrschaft ausweisen, welche mit einem Simplum von 25.000 bis 30.000 fl. belegt werden könne, wodurch jedoch besondere Ausnahmen für einen dem Kollegium besonders zur Ehre und zum Nutzen gereichenden Bewerber, der dann anstatt 10.000 fi. 20.000 zu erlegen hätte, nicht ausgeschlossen sein sollten. Beim Reichstage von 1792 war die Kuefsteinsche Stimme als ruhend bezeichnet worden. *) Vom Reichstage von 1792 an bis zur Auflösung des Deutschen Reiches durch die Niederlegung der Kaiserwürde seitens des Kaisers Franz erfolgten durch den Reichs- deputationshauptschluß von 1803 und den Rheinbund von 1806 gründliche Umwälzungen im ganzen Staatengebilde, welche neue Souveräne schufen, dagegen den größten Teil der kleineren Reichsunmittelbaren unter eine andere Landeshoheit brachten. Diesen mediati- sierten Fürsten und Grafen wurden für ihre Dominien gewisse hoheitliche Rechte vor- behalten, welche von den einzelnen Ländern verschieden gehandhabt wurden. Allen aber wurden ihre bisherigen Ehrenrechte gesichert. Art. XIV der deutschen Bundesakte vom 8. Juni 1815 bestimmte ausdrücklich, daß ihnen die Zugehörigkeit zum hohen Adel und das Recht der Ebenbürtigkeit gewahrt bleibt. Die Häupter dieser Häuser sind die ersten Standesherren und bilden mit ihren Familien die privilegierteste Klasse insbesondere in Ansehung der Besteuerung und sollen ihnen alle Rechte und Vorzüge zugesichert werden, welche nicht zu der Staatsgewalt und den höheren Regierungsrechten gehören, wie na- mentlich Freiheit des Aufenthalts, Befugnis der Familienverträge, privilegierter Gerichts- stand, Befreiung von der Militärpflicht, Gerichtsbarkeit in erster und eventuell auch zweiter Instanz u. dgl. m. Für Österreich hatten die an den reichsunmittelbaren Besitz geknüpften Exekutionen natürlich keine Bedeutung und auch den übrigen wurde keine durchwegs entsprechende Geltung zugedacht. Jedoch wurden die Bundesbeschlüsse v. 18. August 1825 (für die Fürsten) und v. 13. Februar 1829 (für die Grafen) mit Hofkanzleidekret v. 7. Oktob. 1825 resp. 9. Oktob. 1829 gesetzlich promulgiert. Danach gebührte den Häuptern der fürstlichen Familien das Prädikat »Durchlaucht« und die Anrede »Durchlauchtig hoch- geborener Fürst«, den mediatisierten Grafen aber »Erlaucht« und »Erlauchtig hoch- geborener Graf«.2) Jeder Bundesstaat überreichte dem Bundestage die Listen der unter seine Ober- hoheit gekommenen vormals reichsunmittelbaren Häuser. Die Österreich. Liste v. 7. Oktob. 1825 wurde noch durch einige Nachträge vervollständigt, enthält aber mehrere Namen nicht mehr, die sich noch im Verzeichnisse des 1792er Reichstages finden. Heute allerdings ist alles umgeworfen und finden die alten Begriffe kaum mehr historisches Verständnis. Inkolate in den Ländern. Wenn Joh. Ferdinands erfolgreiche Dienstleistungen ihm die vorerwähnten mannig- fachen Anerkennungen und Ehrungen eintrugen, wie die Verleihung des größeren Pala- *) Arch. Greill. Kart. I, 2d; — Maurenbrecher, 1. c. -) Mayerhofer, Handbuch für den polit. Verwaltungsdienst. V. i2Sff. u. Gothaer Hofkalender seit 1903, dem ich diese Notizen gegeben habe. 128 tinats, die Donation der Herrschaft Vukovar in Slawonien, die er — wie wir noch sehen werden — dem Kaiser zurückstellte, um sie dem Kurfürsten Erzbischof von Mainz, von Eltz, zuzuwenden, dann die Ernennung zum Hofvizekanzler und daran anschließend zum Statthalter von Niederösterreich, so reihten sich daran die seiner Person dargebrachten freiwilligen Ehrungen der verschiedenen Königreiche und Länder des großen Reiches, die ihn spontan in ihre Landsmannschaft im Herrenstande aufnahmen. Das Inkolat im Herrenstande des Königreiches Böhmen hatte er schon am n. De- zember 1725 anläßlich des Ankaufes der Herrschaften Kardasch, Retschitz und Plesche, und unter demselben Datum jenes in Mähren erlangt, wonach der Erbhuldi- gungseid bei der kgl. böhmischen Hof kanzlei am 15. Febr. 1726 abgelegt worden war.') Zur Zeit seiner Hofvizekanzlerschaft kamen hinzu als erstes das Inkolat als Landes- mitglied des Erzherzogtums Kärnten ddo. Klagenfurt 1. August 1736, dann die Auf- nahme als Landsmann im Herzogtum Steiermark ddo. Graz 22. Mai 1737, ferner im Herzogtum Krain, Windischer Mark, Möttling, Ysterreich, Karst und Pogkh, ddo. Laibach 14. Juni 1737, in Görz 3. Juli 1737 und endlich in Tirol am 2. April I739> woran sich die Berechtigung zum Tragen des damit verbundenen Matrikeladels- zeichens für ihn und seine Deszendenten knüpfte.2) In Oberösterreich hatte — wie wir schon bei Joh. Leopold erfahren haben — ■ die Familie am 18. Aug. 1732 den Herrenstand erworben. So besaß sie nun alte Rechte der Mitgliedschaft im Herrenstande nahezu aller da- maligen Länder der Monarchie, was insofern der Erwähnung wert ist, als damit damals nicht unbedeutende Rechte und Vorzüge der eingeborenen Standesgenossen, namentlich für Grundbesitz und Steuerwesen, verbunden waren, die seitdem allerdings verschwunden sind oder vielmehr der Allgemeinheit zugänglich gemacht wurden. Übrigens war auch in dem oben erwähnten Palatinat die Mitgliedschaft bei den Ständen aller dieser Länder verliehen worden, die nun durch freiwillige Aufnahme ihre Sanktion fand. Magnat in Ungarn. Auch in Ungarn war Joh. Ferdinand zu Hause. Schon sein Großvater Georg Adam, welcher vielfache Missionen K. Ferdinands III. an die ungarischen Stände aus- zuführen hatte, war i. J. 1647 von diesen unter ihre Mitte aufgenommen worden und somit ungarischer Magnat gewesen, wie wir bei dessen Lebensgeschichte erfahren haben.3) Seit dieser Zeit konnte sich die Familie der Erblichkeit der Magnatenwürde wegen als mit derselben betraut betrachten, und in der Tat erhielt Karl, der Enkel des Georg Adam i. J. 17 12 das königliche Einladeschreiben, die Literae Regales, für den Landtag zuge- stellt. Und zwar war auf der Adresse derselben das Jahr 1647 als jenes der Aufnahme der Familie bezeichnet.4) Ferner lassen die Acta diaetalia für den in Preßburg abgehal- tenen Reichstag von 1728 bis 1729, welche für Joh. Ferdinand und Joh. Leopold ausgefertigt wurden, annehmen, daß diese ihm beigewohnt und jedenfalls die Literae Regales erhalten haben.5) Joh. Ferdinand soll auf dem Reichstage von 1751 als königl. Prinzipalgesandter beigewohnt haben, wofür die Einladeschreiben v. J. 1750 an ihn ge- richtet gewesen waren. 6) Joh. Ferdinand hatte noch ein doppeltes Recht durch den Be- sitz der Herrschaft Vukovar in Kroatien-Slawonien. Endlich wurde auch noch i. J. 1828 ein Schreiben des damaligen ungar. Hofkanzlers Grafen Palffy um einen Beitrag für Kriegszwecke empfangen, welches ohne Zweifel durch die Mitgliedschaft zur Magnatentafel motiviert worden war. 1) Hofkanzleiakt u. Zeehs Msk. im Schloßarchiv Bechin. R. II. 10 u. Böhm. Landtafel 35. Gu. 6 (freundl. Mitt. des H. v. Dörr). 2) Arch. Greill. Kart. I. 2 f. 3) Dieser Studien III, 318. 4) Schreiben des Gf. Franz Kuefstein sen. v. 27. Novemb. 1828 an den ungar. Hofkanzler Gf. Revizky u. Antwort v. 18. Nov. 1832 im Arch. Greill. I, 2 f. 5) Arch. Greill., gebund. Band »Acta Diaetalia«. 6) Arch. Greill. Inv. Nr. 123 u. 124. — Ranft, genealog. histor. Archivar 1755, S. 545 u. 546, sagt 1741. 129 Welche Motive es waren, daß unser verehrter sei. Vater Franz die begonnenen Schritte für die Anerkennung der Rechte der Familie nicht weiter fortsetzen konnte, ist nicht bekannt. Es dürften wohl die dem Ausbruche der 1848er Revolution vorhergegan- genen ungünstigen Zeiten hemmend eingegriffen haben. Immerhin ist klargestellt, daß die i. J. 1647 erfolgte Aufnahme des Georg Adam als für alle seine Deszendenten geltend zu betrachten war und nur die Filiation nach- gewiesen zu werden brauchte, um des Rechtes der ungarischen Standschaft teilhaftig zu werden. Besitz. In Ungarn: Dioszegh. Nachdem wir Joh. Ferdinand auf seinem Lebenswege bis hierher verfolgt haben, gehen wir auf dessen andere Beziehungen über und betrachten die Besitzverhältnisse. Wir wissen, daß er als Nachgeborener keine Aussicht hatte, das Fideikommiß zu über- kommen, welches ihm schließlich doch zufallen sollte, wenn auch erst in seinen späteren Jahren. So war es natürlich, daß er anderwärts Besitzungen zu erwerben suchte. Bald nach seiner Heirat war ihm ohnehin die Aufgabe zugefallen, sich der Rechte seiner Frau und deren Schwester Lengheim auf die von ihrem Vater Breuner ererbten Güter Dioszeg und Kakod im Biharer Komitat in Ungarn anzunehmen. Joh. Leopold, als Gerhab der Breunerschen Kinder, hatte schon die ersten erfolgreichen Schritte getan, welche von Joh. Ferdinand nach seiner Heirat als Gatten fortgesetzt wurden. Kaiser Leopold hatte i. J. 1702 dem Generalfeldmarschall Maximilian Gf. Breuner »theils zur Abstoßung seiner Forderungen an das kaiserl. Aerar, theils zum Ersätze seiner bei seinen obgehabten Kriegsstellen und kostbaren Reisen gehabten großen Unkosten, theils aber auch in Erkenntniß seiner in gefährlichen Kriegsläuften durch so langwierige Jahre erwor- benen Verdienste das dem Grafen Gronsfeld auf Lebenszeit eingeräumte Gut Dioszegy dergestalt verliehen, daß er es nach erledigtem Gronsfeld sehen ususfruetus für sich und seine männlichen Erben behalten solle. Bei Abgang derselben hätten die Töchter es lebenslänglich zu genießen, nach deren Hintritte die kaiserl. Hofkammer ihren Erben das dem Gf. Breuner schuldig gewordene Contingent in Barem zu ersetzen«. Breuner er- lebte das Ende der Gronsfeldschen Nutznießung nicht mehr, konnte also die Nachfolge nicht antreten, wogegen die Ansprüche seiner Töchter aufrecht blieben und nun eifrig vertreten wurden. l) Die ungar. Kammer erhielt unter dem 21. Juni 171g den Auftrag, den Breuner- schen Töchtern Ludovica Gräfin Lengheim und Maria Anna Gräfin Kuefstein die Herrschaft Dioszeg nebst allen Appertinentien einzuräumen. Der Kommandant zu Großwardein Baron Salzer machte Schwierigkeiten, erhielt aber über die dagegen er- hobenen Beschwerden den ernsten Befehl, die Besitznahme nicht zu verhindern, die Miliz herauszuziehen, die Weingärten zu restituieren und den Erben billige Satisfaktion zu prä- stieren.2) Die Possession Kakod und Prädium Sarfö wurden dann i. J. 1721 von Joh. Ferdinand und seinem Schwager Lengheim der kaiserl. Hofkammer in Pacht überlassen, und vielfache Verhandlungen über Zahlung der Meliorationen in Dioszeg folgten3), bis i. J. 1728 Joh. Ferdinand in dem oben bereits erwähnten Majestäts- gesuche die Bitte stellte, für den Fall, als seine Gattin vor ihm abberufen werden sollte, ihm angesichts der Perennalität den Genuß des Gutes für sich und seine Leiberben in gleicher Weise zu verleihen wie früher dem Schwiegervater Breuner. Das Gut sei an den äußersten Grenzen von Ober-Ungarn gelegen, also schwer zu nützen, und habe die Kammer den Breunerschen Erben die Meliorationen mit 20.000 fl. zu ersetzen. Es sei dem Breunerschen Mannsstamm verliehen gewesen, wäre also der Kammer nicht mehr zurückgefallen und seine Frau die einzige Erbin.4) Ein Bericht der ungar. Hofkammer dto- Posonii 27. Febr. 1728 weist darauf hin, daß durch die Leopoldinische Resolution für den Gf. Gronsfeld das jus perennale in ') H. K. A. Kammerb. 1728, Fol. 375. Orig.-Eingabe Joh. Ferdinands v. 18. 2. 1728. -) H. K. A. Kammerb. 171g, Nr. 403, 702, 793. — H. K. R. 1719. E. 1818 u. R. 1148. 3) H K. A. 1721. Cod. 1108, Fol. 197; 1724, R. 286 u. 711; 1727, Fol. 384. 4) H. K. A. Kammerb. 1728, Fol. 375. Gesuch v. 18. Febr. 1728. Kuefstein. IV. 9 130 dicto oppido et universis appertinentiis in perpetuum pro fisco Regio reservatum exstitisse. Ein beiliegender Ausweis schätzt die Einnahmen i. J. 17 19 auf einen Kapitalswert von 167.080 fl. Nichtsdestoweniger wurde das castrum Dioszegh in comitatu Bihariensi dem Grafen Joh. Franz Gottfried von Dietrichstein in derselben Weise wie früher dem Max Breuner verliehen und der königl. ungar. Kammer unter dem 20. Mai 1728 befohlen, es diesem zu übergeben, jedoch mit der Auflage, den Breun ersehen Töchtern die schul- digen 22.000 fl. für den ususfruetus auszuzahlen, welche sich später auf 30.000 fl. er- höhten laut einer Mahnung der ungarischen Kammer an Dietrichstein. Vukovar in Slawonien. Nach einem undatierten Konzepte eines Vortrages an Se. Maj. seitens der Hof- kammer hatte der Kaiser über das Gesuch Kuefsteins diesem als Entschädigung das Gut Vukovar mit dessen zugehörigen Dörfern und Grundstücken samt 100 Sessionen mit Einkünften vom 1. Mai an verliehen.1) Schon am 2. Mai 1728 war an die Kameraloberdirektion in Slawonien, dann an die Hofkammer der Befehl ergangen, dem kaiserl. Reichshofrat Joh. Ferd. Grafen Kuefstein die Herrschaft Vukovar samt Lothin und Dovamik und den im Esseger Bezirk dazu beschriebenen hundert 5/s Sessionen bis zu weiterer kaiserl. Resolution ein- zuräumen, auf Produktion der Zession des Barons v. Pfeffershofen, und darüber zu berichten. Am 26. April 173 1 wurde der slawonischen Kameraldirektion das Dona- tionale für Kuefstein betreffs Vukovars in Abschrift übersendet.2) Vielfache Korre- spondenzen wurden durch die Frage der Überfuhr über die Donau, für welche sich, wie wir oben gesehen haben, sogar Prinz Eugen zugunsten Kuefsteins verwendete, und das prätendierte Prädium Babska, die vom Odescalchischen Administrator erstatteten Gegenallegate, dann das Räuberunwesen, Kasernenbau für Kavallerie durch Gf. Kheven- hüller, endlich den i. J. 1736 atisgebrochenen Aufruhr der Untertanen, Auflauf der Bauern usw. verursacht, welcher mit Hilfe des Kommandanten in Essegg, Oberst Pfeffershofen, bald unterdrückt wurde, nachdem eine große Untersuchung der grava- mina stattfand.3) Im darauffolgenden Jahre 1737, im März, fand die Übertragung der Herrschaft Vukovar mit kaiserl. Bewilligung an den Kurfürsten von Mainz statt. Wir haben schon erfahren, daß anläßlich der erfolgreichen Bemühungen des Erzbischofs Reichserzkanzlers Philipp Carl von Eltz für die Pragmat. Sanktion und die Politik des Kaisers im Reiche dieser ihm als Zeichen seines Dankes eine Herrschaft in Ungarn im Ertrage von 5000 fl. durch Kuefstein bei einer seiner letzten Missionen nach Mainz i. J. 1734 hatte zusichern lassen. Dieses Versprechen wurde nun eingelöst, nachdem Kuefstein dem Kaiser seine erst vor einigen Jahren erhaltene Herrschaft Vukovar zu diesem Zweck wieder zur Disposition gestellt hatte. Über den näheren Hergang dieses Tauschgeschäftes findet sich nur eine mir vom Grafen Julian Pejacsevich gütigst gegebene Notiz aus dem Tagebuche seines Urgroß- vaters, welche wörtlich lautet: »Vukovar dedit Imperator Comiti Kueffstein qui ad pedes Imperatoris posuiit ut donare possit Comiti ab Eltz. Kueffstein dedit Imperator Ca- rolus VI. . . .< Der Name der Besitzung unleserlich, vielleicht aliud, da von einer anderen Besitzung in Ungarn nichts bekannt ist, sonach eine andere Entschädigung, etwa die Reichsunmittelbarkeit, gemeint sein konnte. Es war also kein Verkauf an den Kurfürsten wie das Kammerbuch sagt, und beweisen auch die Donationales an Gf. Eltz, welche noch i. J. 1769 erwähnt werden und auf die Verleihung vom J. 1737 an Gf. Kuef- 1) H. K. A. Kammerb. 1728, Fol. 375; 1731, Fol. 341. 2) H. K. A. Kammerb. 1728, Fol. 317, 531, 636, 648, 658, 661, 821; 1731, Fol. 212V3. 3) H. K. A. Kammerb. 172g, Fol. 90 u. 203; 1731, Fol. 162; 1733, Fol. 52, 168, 410; 1736, Fol. 131; auch H. K. R. Prot. 1728. E. 1296 u. 1856, R. 1177; 1729. R. 240; 1732. E. 1730, 1752, 1826 u. R. 761;- 1733. E. 1584 u. R. 1054; 1736. E. 510 u. 512, u. R. 348, 781, 1253. — St. A. Pz. Eugensche Akten, Fasz. 97. 131 stein Bezug nehmen, die kaiserl. Verleihung an den damaligen Reichserzkanzler Kurfürsten von Mainz, von Eltz. ') Haus in Wien. Bei Besprechung Joh. Leopolds haben wir schon gesehen, daß dieser das am 16. Jänner 17 19 erkaufte Sigmund Lambergsche Haus gleich seinem jüngeren Bruder Joh. Ferdinand überließ, der es bis zu seinem Ableben bewohnte. Die Frage der Befreiung vom Hofquartier gab vielfache Verhandlungen, bis endlich am 10. Juli 172 1 durch kaiserl. Resolution im Wege des Obersthofmarschallamtes das Haus vom Hofquartier befreit wurde, wogegen 400 fl. jährliche Taxe zu erlegen waren, welche zu- erst dem Oberstkämmerer Gf. Cobenzl, dann aber vom J. 1742 dem Joh. Ferdinand als geh. Rat zugesprochen wurden. Das Haus wurde vom Grundbuchsamte des Stiftes Schotten als »auf der Hochstraß sonst insgemein genannte Herrengasse« liegend be- zeichnet. In den Akten ist von dem in die Wallnerstraße mündenden kleinen Gassei die Rede, in welches der Abzugskanal ausläuft. Es lag also neben dem heutigen Hahnen- gassel und dem großen Li echten st einsehen Gebäude.2) In Böhmen. Kardasch-Reschitz, Plesche, Wezesna, Mieschitz. Unter dem 18. Septb. 1725 erkauft Joh. Ferdinand von Carl Joseph Grafen v. Götzen die im Bechyner Kreise gelegene Herrschaft Kardasch-Reschitz, auf welcher eine Reihe von Kolowratschen Forderungen hafteten, die er ablöste. Am i.Dezemb. 1726 kaufte er das Gut Plesche, gleichfalls im Bechyner Kreise liegend, von der Maria Magdalena Malovec geb. Freiin v. Obytecky, und am 12. Jänner 1735 das Gut Wezesna. Endlich vertauschte er am 1. Aug. 1740 Kardasch- Reschitz gegen das Gut Mieschitz, welches er am 14. Novemb. 1746 wieder ver- kaufte. 3) In Niederösterreich. Breitensee, Grafendorf, Pixendorf. Schon i. J. 1707 wird Joh. Ferdinand als Besitzer des Herrenhauses und Gartens in Breitensee genannt, welches er an Fr. A. Edlen v. Zauner verkaufte, und i. J. 1717 erkaufte er den Freihof in Grafendorf a. d. Donau, der rote Hahn genannt. Dann wurde 1738 die Herrschaft Pixendorf erworben und bald darauf, i. J. 1740, mit Vertrag v. 2. April an die Herzogin Theresia v. Savoyen geb. Fürstin Liechten- stein, die Stifterin des Savoyschen Damenstiftes in Wien, welche das Gut mit der Herr- schaft Juden au vereinigte.4) Gleichfalls i. J. 1738 erkaufte Joh. Ferdinand Zagging, dann i. J. 1740 Vie- hofen und Rappolten und Sieghartskirchen. Diese letztgenannten drei Herrschaften, welche infolge ihrer benachbarten Lage einen nicht unansehnlichen Komplex bildeten, wurden zu einer eigenen Fideikommißstiftung vereinigt, auf welche weiter unten zurückzukommen sein wird. Es kamen noch dazu ver- schiedene Ankäufe, wie 1746 das Amt Ambach von Ludwig Gf. Zinzendorf-Potten- dorf zu Wasserburg und andre, welche teils zu Zagging, teils zu Viehofen gezogen wurden. Haus in St. Polten. Endlich hat Joh. Ferdinand auch in St. Polten ein Haus besessen, welches von seinem Sohne i. J. 1756 an Gf. Unverzagt verkauft wurde.5) In Schwaben. Hohenkrän. Das Lehengut Hohenkrän, welches Joh. Ferdinand auf Grund der schon erwähnten Familienabmachung dem Fideikommiß zu widmen hatte, kommt später zur Besprechung. 1) H. K. A. Kammerb. 1737, Fol. 176; 1769, Fol. 364, u. 1770, Fol. 257 u. dieses Bandes S. 90. 2) Vide oben S. 47. — Arch. Greill. III, 26 u. Inv. 76 Haus in d. Stadt. 3) Arch. Greill. III, 26 u. Schloßarchiv Bechyn R. II, 6, 7, 10 u. Adelsarchiv u. Böhm. Land- tafel 508. K. 16, 585. E. 27. 4) Arch. Greill. III, 26. — Schweickhardt, I, 1, S. 243. 5) Arch. Greill. II, 12. 9* 132 Antritt des Fideikommisses 1745. Nach dem Ableben Joh. Leopolds, dessen einziger Sohn Georg Wilhelm vor ihm schon abberufen worden war, hatte das Fideikommiß auf seinen nächsten Bruder Joh. Ferdinand als den einzigen noch am Leben befindlichen Sohn des Fideikommiß- stifters überzugehen. Infolgedessen überreichte er unter dem 22. Novemb. 1745 die Erbs- erklärung zum Fideikommiß. *) Anspräche der Ernstschen Linie. Doch sollte er sich nicht ungestört des Besitzes erfreuen können. Denn die Nach- kommen seines bereits i. J. 1742 verstorbenen älteren Bruders Joh. Ernst erhoben An- spruch auf das Fideikommiß, obwohl nach dem Wortlaut der Institution ihnen kein Recht darauf zustand, da ihr Vater zur Zeit des Anfalles nicht mehr am Leben war. Maxi- milian, der älteste Sohn Ernsts, und die für seine jüngeren Geschwister gerichtlich ver- ordnete Vormundschaft schritten bei der kaiserl. Majestät ein, um ihre Ansprüche zu ver- treten. Die Entscheidung des Landmarschallgerichtes erfolgte am 23. März 1747 zugunsten des Beklagten Joh. Ferdinand und wurde unter dem 21. Mai von der Regierung be- stätigt. Die Kläger ergriffen die Revision, aber Maximilian trat bald zurück, die Vor- mundschaftsvertretung schloß sich an, und am 23. Dezemb. 1747 erging die kaiserl. Re- solution, welche die Sukzessionsrechte Joh. Ferdinands anerkannte. Dieser verfehlte nicht, daraufhin am 26. Jänner 175 1 um Einantwortung der Fideikommißherrschaft Greillenstein, Feinfeld, Schauenstein und Purgschleinitz einzukommen.2) Allodansprüche. Pari passu mit diesen Verhandlungen ging die Auseinandersetzung mit den Allod- erben Joh. Leopolds und die langwierige Separation von Fideikommiß und Allod. Als gerichtlich verordneter curator bonorum der Leopoldinischen Erben fungierte Joh. Bapt. Edler von Menßhengen, welcher sowohl gegen den beim Landmarschall- gerichte unter dem 5. Dezember 1748 ergangenen Relationsausschlag als auch gegen die in Appellatorio geschöpfte Deklaration die Revision ergriff, worauf die A. H. Resolution v. 8. Oktb. resp. 16. Novemb. 1750 erfloß. Danach hatte der Fideikommißsukzessor der Allodmasse die in dem gerichtlich auf- genommenen Inventar einkommenden Mobilien, Effekten, Vorräte und Wirtschaftsfahr- nisse, wie auch das Vieh ohne Zurücklassung des prätendierten fundi instructi ausfolgen zu lassen, ferner ihr die Stift Zwettl er Untertanen zu Altpölla, Feinfeld, Mestreichß, den von Gf. Hohenfeld eingetauschten Drittelzehent usw., den Kloster Altenburgschen Zehent auf die herrschaftl. Greillensteiner 12 Hof breiten, die von der Herrschaft Raabs herrührenden Untertanen, die 17 sogenannten Prokop fischen Weingärten zu Purckschleinitz, den Aichfeldschwenderischen Zehent in Gf. Hardeggscher Lehen- schaft, die im Purckschleinitzer Teich eingesetzten Fische gutzumachen. Fideikommiß-Pretiosen. Bezüglich der zum Haus Dappach gehörig sein sollenden 13 Viertel Weingärten, wie auch wegen des von Hans Georg zum Fideikommiß gewidmeten goldenen Erb- geschirres, des kaiserl. Porträts und Degens von Diamanten, des goldenen, mit Rubinen und Smaragden besetzten Roßzeugs und der silbernen Kredenz, nicht weniger wegen deren von Frau Anna Francisca verwitweten Gräfin v. Kuef- stein geb. Freiin v. Hohenkrän sei. zum Fideikommiß verschafften großen goldenen Becher und mit auf der Seiten habenden 12 Diamantsteinen legierten 334 Stück großen Handgaben ist die Entscheidung ebenso mysteriös wie die Art des Ver- schwindens aller dieser Gegenstände, von denen seitdem keine Spur mehr zu finden war.3) 1) Ldsger. Registratur. F. C. I. 2) Ldsarch. Einl. 168. 3) Ldsarch. Einl. 168. Resol. v. 16. 11. 1750, Bericht v. 5. 12. 1748, v. 1. Juli 1754. 133 Diese praetiosa, soweit sie im Fideikommißinstitut aufgezählt waren, wurden laut Kommissionsbericht v. 5. Dezemb. 1748 vom Fideikommißkurator revindiziert, ein Teil derselben stand jedoch in lite, worauf sich offenbar die oben erwähnte unverständliche Erledigung bezieht, namentlich der von Anna Francisca dem Sohne Leopold ver- machte goldene Becher sowie die 334 großen Perlen und 12 Diamanten. Nichtsdesto- weniger mußte ihr Wert dem Fideikommiß ersetzt werden. Der türkische Reitzaum findet sich im Lizitationsinventar vom 16. Dezemb. 1745 über die in Burgschleiniz befindlichen Effekten des Nachlasses von Joh. Leopold in dessen Zimmer verzeichnet, jedoch ohne Erwähnung der Rubinen und Smaragden. *) Die Auseinandersetzungen mit der Leopoldinischen Kridamasse zogen sich noch bis in die Zeit des Sohnes Joh. Ferdinands hinaus. Der Wert der silbernen Kredenz im Gewichte von 230 Mark 9 Lot 2 Quentchen mußte mit 46 11 fl. 15 kr. dem Fideikommiß ersetzt werden, und der goldene Becher nach dem Gewichte von 392V2 Dukaten ä 3 fl. bei der Wilhelm Gf. Sinzendorfschen Lizitation am 30. Jänner 1766 verkauft und der Erlös von 1242 fl. 55 kr. dem Fideikommißkurator Gf. Anton v. Althan über- geben.'2) Dagegen wurde das Fideikommiß mit A. H. Resolution Maria Theresias vom 5. Mai 1768 angewiesen, die Statuen und Gruppen, mit denen Joh. Leopold die Fassade des Schlosses zu einer der prächtigsten gestaltet hatte, samt dem eisernen Gitter und der Tiergartenmauer um j 000 fl. einzulösen.3) Idee der Übertragung des Pideikommisses. Vielleicht haben diese verschiedenen mühsamen Auseinandersetzungen, vielleicht auch die günstigere Lage des von Joh. Ferdinand schon vor dem Gelangen zum Fidei- kommiß erworbenen Besitzkomplexes im anderen Viertel dazu beigetragen, ihm die Idee der Übertragung des Fideikommißbandes von Greillenstein auf Viehofen und Zag- ging einzugeben. Er wendet sich an die Kaiserin mit der Bitte um die Allodialisierung von Greillenstein und die Übertragung des Fideikommisses auf die genannten Herr- schaften. Der Bericht des Landmarschalls v. 13. April 1750 hierüber sagt: »Hierüber hat des Hn. Hofsupplicanten Sohn Joh. Ferdinand Gf. Kuefstein seine Erklärung am 7. 1. M. dahin erstattet, daß die gute Meinung seines Hn. Vaters dem Fideicommiß nicht allein nicht nachtheilig, sondern vielmehr vorträglich wäre, weil die 2 Herrschaften so- wol in innerlichem Werth als im Ertrage die Herrschaft Greillenstein weit über- steigen.« Max Gf. Kuefstein hat unter dem ig. Jänner 1750 eine ganz gleichförmige Erklärung abgegeben. Die Ernst Kuefsteinsche Vormundschaft dagegen und Anton Kuefstein sehe Gerhabschaft haben sich geweigert, dem deutlich ausgesprochenen Willen des Fideikommißinstitutes entgegen zu handeln, der ausdrücklich bestimmt hatte, daß die Herrschaft Greillenstein, welche von jeher dem Kuefstein sehen Hause angehörte, in alle Zukunft bei diesem Stamme bleiben solle. Der Fideikommißkurator sprach sich nur bedingungsweise certo modo dafür aus. Daher beantragte der Landmarschall die Ableh- nung unter Anheimgebung, daß der Petent ein eigenes Fideikommiß aus den Herrschaften Viehofen und Zagging zu errichten sich entschließe, die er samt den Lehenstücken um 255.473 A- angekauft habe. Demgemäß wurde das Gesuch abgeschlagen und die Verständigung davon von der N.-ö. Repräsentation und Kammer unter dem 30. März 175 1 dem Landmarschall zur Mitteilung zugestellt.4) Diesmal haben wir allen Anlaß, den beiden Ernst und Antonschen Seitenlinien für ihren Widerspruch dankbar zu sein, welcher der Familie den ungestörten Besitz des l) Ldsger. Reg. F. C. I. *) Ldsger. Reg. F. C. I. Akten v. 20. Juni 1765 u. 4. März 1766. — Arch. Greill. Inv. Greill. 11 — 25, 83, 195— 203. 3) Ldsger. Reg. F. C. I. u. Arch. Greill. Originelle Beschreibung v. 24 Jänner 1767 u. Be- richt v. 26. März 1768. 4) Ldsgr. Register. Fideikommiß I. Bericht des Landmarschalls v. 13. April 1750. — Bericht an d. Landuntermarschall v. 17. April 1750. — Verständigung an d. Landmarschall v. 30. März 1751. 134 alten künstlerisch ausgestalteten und mit so vielen wertvollen Erinnerungen bevölkerten Stammsitzes erhalten, und zugleich die Veranlassung geboten zu haben, daß das Fidei- kommiß durch Stiftung des zweiten, jüngeren mit den obgenannten Herrschaften sowie Rappolten und Sieghardtskirchen eine sehr wesentliche Vermehrung erfuhr. Verkauf von Hohenkrän. Eine der ersten Aufgaben Joh. Ferdinands nach dem Antritt des Fideikommisses war die definitive Regelung der Hohenkräner Angelegenheit. Wir wissen, daß Joh. Leopold Hohenkrän als Komplettierung seiner Legitima von 40.000 fl. Hohenkrän um 20.000 fl. mit dem Verstehen übernommen hatte, daß es dem Fideikommiß Greillenstein einverleibt werde, und daß daraufhin die vier Ge- brüder einen Vergleich über den Witwengehalt von 2000 fl. für die Witwe des Fidei- kommißherrn geschlossen hatten. Trotzdem wurde versucht, die Fideikommissareigen- schaft zu bestreiten, allerdings vergebens, indem dieselbe anerkannt werden mußte. ') Mit Rücksicht auf die entfernte Lage des Gutes, welches nur geringe Erträge lieferte, schien es zweckmäßig, den Verkauf desselben ins Auge zu fassen, und da vorteilhafte Anträge vorlagen, wandte sich Joh. Ferdinand mit Gesuch v. 4. März 1746 an die Kaiserin um die Erlaubnis, zum Verkaufe quoad nexum fideicommissarium zu erbitten und gleichzeitig die Zustimmung des Lehenhofes zu erhalten. Er berief sich dabei auf die von Carl VI. erteilte Bewilligung des tirolischen Güterersatzes nach Niederösterreich, indem durch eine analoge Vorgangsweise künftighin anstatt der bisher erzielten 1200 fl. Jahreseinkommen von Hohenkrän durch die jetzt angebotene Kaufsumme von 30.000 fl. die Einnahmen sich auf 1500 fl. steigern würden. Hierauf erfolgte ungeachtet der Widersetzung der Gerhabschaft des jüngeren Graf Er n estinischen Sohnes mit Resolution v. 21. Febr. 1747 der Consensus alienandi quoad nexum fideicommissarium unter der Bedingung, daß der Supplikant bei der Ritterschaft eine Deklaration wegen Beibehaltung des voti ac sessionis für die Gf. Ernst und Anton Kuefsteinische Linien auswirke und für den Kaufschilling deductis impensis oder was etwa mehr als die angebotenen 30™ erzielt würde, andere Immobilien hierlands erkauft und dem Greillensteiner Fideikommiß einverleibt werden. Unter dem 4. März 1747 erklärten sämtliche Agnaten ihre Zustimmung zu diesem Verkauf und zu dem noch zu erbittenden landesfürstlichen Lehenskonsense, und zwar für den minderjährigen Sohn des Petenten Herr von Pergen als Fideikommißkurator, Joh. Max Gf. Kuefstein (ältester Sohn des Joh. Ernst) für den jüngeren Ernstschen Sohn Joh. Adam der Franz Sigmund Marches v. Montecucoli als Mitgerhab und für den minderj. Joh. Anton IL von der An tonischen Linie der verordnete Mitgerhab Joh. Franz Peuger von Buige und Raizenschlag.2) Schon am 18. März 1747 wurde daraufhin der lehensherrliche Konsens unter der Bedingung der Aufrechthaltung des Lehenbandes erteilt. Mittlerweile waren die Verhandlungen mit dem in erster Linie stehenden Bewerber Thadaeus Freiherrn von Reischach, Geheim. Rate, Kämmerer und Gesandten bei den Generalstaaten der vereinigten Niederlande, soweit gediehen, daß der Kaufvertrag abge- schlossen werden konnte. Er trägt das Datum v. Wien 11. März und Haag 8. Mai 1747. Der Kaufschilling betrug 40.000 fl. Diese Summe verminderte sich wesentlich durch den an des bisherigen Bestandnehmers Franz Ignaz Meris v. Hausen Erben zu zah- lenden Betrag von 15.000 fl., die Taxen von etwa 1400 fl. und sonstige Übertragungs- auslagen. Dem Verkäufer wurde jedoch nur ein Teil als Abzugsposten zugebilligt. Nach einem am 1. Dezemb. 1754 zustande gekommenen Vertrage aller Agnaten, nämlich des Joh. Ferdinand und seines Sohnes, des Joh. Max und Joh. Anton sowie der Witwe Ma- Caecilia des Joh. Ernst und des Wenzel Gf. Breuner als Gerhab des jungen J. Adam mit dem Fideikommißkurator Joh. Bapt. Freiherrn von Ludwigstorff, über- nahm Joh. Ferdinand den Wert von 34.000 fl. dem Fideikommiß zu inkorporieren. 1) Ldsger. Regist. F. C. I. Kommiss -Pro'ok. v. 5. Dezemb. 1748 cit. 2) Arch. Greill. Akt Hohenkrän. Kart. I, 2*- 135 Dafür wurden angenommen die von ihm am 9. Novemb. 1746 von Sigmund Graf Herberstein erkauften sogen. Allodialzehente Passauer Lehenschaft zu Grafenschlag usw. sowie die laut landmarschall. Gerichtsverlaß v. 15. April 1752 aus der Leopoldinischen Allodialmasse licitando erkauften Zwettler Untertanen und Gülten, die Passauer Lehen um 14.000 (anstatt 17.000) fl. und die Zwettler um 5700 fl., zusammen 20. giß fl. 48 kr., so daß sich noch ein Abgang von 13.086 fl. 12 kr. erwies, welcher durch anderweitigen Ankauf oder Intabulation gutgemacht werden sollte. Dieser Vergleich wurde am 14. Febr. 1758 gerichtlich ratifiziert, nach dem Ableben Joh. Ferdinands. Der Betrag von 13.086 fl. 12 kr. wurde auf das Fideikommiß jüngeren Institutes intabuliert und i. J. 182g vom meinem Vater Franz sei. Angedenkens durch Rückkauf des Schauensteiner Hofes dem Gr eillensteiner Fideikommiß wieder inkorporiert. Der weiters gestellten Bedingung der Vorbehaltung von Sitz und Stimme im Ritter- kanton Hegau für die Kuefsteinschen Agnaten Maximilian, Adam und Anton und deren Linien wurde durch Beschluß des Direktorialkonvents zuRadolphzell v. 13. Septb. 1747 vollinhaltlich entsprochen.1) Die Belehnung Joh. Ferdinands mit Hohenkrän war durch Lehenurlaube hinaus- geschoben und im Lehenbuche nur durch die Anmerkung des Verkaufes ersetzt worden.2) Die oberösterreichische Lehenrevindikation. Eine bemerkenswerte Fügung wollte es, daß die von Hans Ludwig gestiftete ob. -Österreich. Linie unserer Familie, welche weit zahlreichere Sprossen aufwies als die ältere Greillensteiner Linie, und sich selbst noch in drei Zweige, zu Linz, Salzburg und Pas sau, verästelt hatte, innerhalb eines Jahrhunderts schon ausgestorben war. Die letzten Sprossen waren Joh. Preisgott IL, Generalfeldwachtmeister, welcher am 4. Juni 1745 in der Schlacht bei Striegau-Hohenfriedberg den Heldentod fand, und Maximilian Lobgott, welcher nach dem vom Guardian Liborius Heßl der Minoriten in Linz ausgestellten Todesschein am 6. April 174g um 8 Uhr Früh verschied, wonach die Beisetzung Sr. Exzellenz am 7. Abds. im Familienerbbegräbnisse in der Klosterkirche stattfand. In seinem Testamente (Art. 7) hatte er, weil seine eigene Sukzession vor ihm ab- berufen worden war und auch von seinen Geschwistern keine männlichen Nachkommen existierten, zum Universalerben seinen Vetter (recte Neffen) Jos. Gundaker Gf. Thür- heimb, und in dessen Abgang den älteren Vetter Joh. Wilhelm eingesetzt, indem er gleichzeitig seinen Besitz als rechtes Fideikommiß instituierte. 3) Diese Gebrüder Thür- heimb waren die Söhne der Michaela geb. Kuefstein, Schwester des Erblassers, welche den Grafen Christoph Wilhelm Thürheim geheiratet hatte. Da ihr Bruder Maximilian Lobgott der Letzte der ob.-österreich. Linie war, ging auf diese Weise sein Kuefstein scher Besitz auf die Thürheims über. Um wenigstens die Lehen, welche seit einem Jahrhundert bei der Familie waren, dieser zu erhalten, bewarb sich Joh. Ferdinand als Ältester um die Verleihung der- selben mit Hofgesuch v. 17. April, während jenes des Jos. Gundacker von Thür- heim erst v. 22. dess. M. datierte. Die Kammerprokuratur, zur Äußerung aufgefordert, gab am 2g. Mai das Volum ab, daß diese Lehen keine eigentlichen Familienlehen seien, als welche sie der Lehensrat von Popowitsch teilweise gelten zu lassen geneigt gewesen wäre. Die N.-ö. Regierung beantragte nun am 30. Mai, sie für apert zu erklären und, der Gnade der Kaiserin gemäß, sie zum Teil dem Kuefstein, zum Teil dem Thürheim zu verleihen. Hierauf ordnete Maria Theresia am 5. Juli an, vorerst die Rechtsfrage zu erledigen, ob sie als apert ihr heimgefallen zu betrachten seien, und die Oberste Justizstelle wurde am 12. August >) Arch. Greill. 1. c. — Ldsarch. Einl. 164. — Ldsger. Registr. F. C. I. — Arch. Greill. Inv. 131. *) St.Arch. Mskpt. W. 256. B. I. Kaiserl. Lehen in Schwaben. 3) H. Kzlei. Arch. II. A. 4. 136 angewiesen, sich über diese Frage nach Einvernehmung aller einschlägigen Behörden zu äußern. *) Ein analoger Auftrag erging unter dem 16. August an die Regierung und Kammer- prokuratur. Nachdem Ihre Majestät in der Konferenz die Sache urgiert hatte, wurde am 6. Septb. die Oberste Justizstelle moniert, und da deren Präsident behauptete, niemals vorher in dieser Angelegenheit etwas erhalten zu haben, wendete sich F. W. Gf. Haug- witz als Präses des Directorii in publ. et cameral., wie er am ig. Jänner 1750 meldete, neuerdings an den Grafen Korzensky.2) Am 26. wurde Joh. Ferdinand aufgefordert, seine rechtlichen Behelfe bei der Regierung vorzubringen, und am 3. Febr. wurde im kontradiktorischen Verfahren des n.-ö. Kammerprokurators A. B. Mayer gegen den Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Penz als Vertreter Joh. Ferdinands entschieden, dieser solle seine Klage samt Rechtsbehelfen binnen acht Tagen einbringen. Dies geschah durch ein Gesuch v. 20. Februar, in welchem er darauf hinwies, daß die beanspruchten Lehen am i. Dezemb. 1655 von Hans Ludwig von Kuefstein käuflich erworben worden und von Generation zu Generation auf den eben verstorbenen Maximilian Lobgott gediehen seien, als dessen nächster Vetter und Ältester der Familie er kraft der Lehengnade Maximilians I. Anspruch darauf er- hebe. Hingegen sprach sich der Kammerprokurator unter dem 2. März aus, indem er die Eigenschaft als Stammlehen bestritt und nicht die Verwandtschaft entscheide, sondern die Abstammung vom primus acquirens, die hier nicht vorhanden sei. Die Gnade Maxi- milians I. beziehe sich auf die Töchter des letzten Besitzers. Die Replik Joh. Ferdi- nands v. 20. März begegnete mit eingehenden Argumenten und Berufungen auf lehens- rechtliche Autoren jenen des Prokurators, welcher in seiner Duplik v. 13. April auf seiner ersten Meinung beharrte. Über diese Verhandlungen erkannte die Regierung und Kammer, daß diese ob.-ö. Lehen apert und Ihre Maj. als obersten Lehensfrauen anheimgefallen seien, wovon Joh. Ferdinand am 9. Juni 1750 verständigt wurde. Er wandte sich zwar nun an die Kaiserin mit einem Gesuch um Revision, doch erfolgte am 30. Juli eine negative Erledi- gung und die Revision fand nicht statt.3) Diese Lehen bestanden aus Schloß und Herrschaft Schwertberg bei Linz, Zehent auf dem Hummelhof, Gut an der Oedt, vier Güter in Schlatt, ein Gut Am Eck in der Langau, also ein ganz ansehnlicher Gutskomplex. Es lohnte sich wohl, wenigstens den Versuch zu machen, diese alten Kuefsteinschen Lehen der Familie zu erhalten, ohne sie jenen zu neiden, die sie gegenwärtig besitzen. Oberstsilberkämmerer. Dagegen war Joh. Ferdinand nunmehr Senior der Familie geworden und fiel ihm daher ipso jure die Nachfolgeschaft in das Obersterblandsilberkämmereramt zu. Die Be- lehnung damit erfolgte erst am 16. Jänner 1750. Die Gründe dieser Verspätung sind nicht bekannt. Wir haben schon gesehen, daß er die Funktionen des Amtes in Ver- tretung seines älteren Bruders Leopold bei der Huldigung für Maria Theresia in Linz am 25. Juni 1743 vollzogen hat. Als wirklicher Inhaber des Amtes aber hatte er keine Gelegenheit mehr, seine Funktionen auszuüben, da bis nach dem Ableben K. Josephs II. keine Huldigung mehr stattfand. Fideikommißlehen, verwandtschaftliche Kuratelen. Die übrigen zum Fideikommiß gehörigen Lehen hatte Joh. Ferdinand bald nach seinem Antritt genommen. Dazu kam noch der sogen. Allodialzehent vom Herberstein- schen Ankauf und die von Zwettl angekauften Lehen, welche als Ersatz für Hohen- krän bereits dort Erwähnung gefunden haben. Von anderen Belangen aus der Lebenszeit Joh. Ferdinands wäre noch zu er- wähnen, daß ihm verschiedene Kuratelen übertragen wurden. In der Veteranischen Ver- !) H Kzlei. Arch. II. A. 4. 2) Hofkzlei.-Arch. II. A. 4. 3) Arch. Greill. Kart. III. 26 u. Inv. 112. 137 lassenschaft hatte er Zahlungen von Don Ferdin. Pignatelli, Oberst De Fin usw. einzutreiben für Veterani, Mallenthie usw. und zur Jungenschen Verlassenschaft, und erhielt am 15. Mai 1747 die Verzichtsquittung des Julius Gf. Veterani über die ge- führte Vormundschaft, ebenso später jene über die Kuratel der Pälffyschen Kinder.1) Kirchberg a. Wald, die Besitzung der Gattin des Joh. Leopold, war bekanntlich an Veterani übergegangen. Joh. Ferdinand führte auch mit F. G. v. Künigsbrunn die Gerhabschaft über den Leopold Gf. Unverzagt, Enkel seines Bruders Joh. Leopold durch dessen an Ferdinand Unverzagt verehelichte Tochter Ma- Anna. Er nahm für ihn i. J. 173g Hoyossche Lehen und i. J. 1748 wandte er sich an den General Gf. Aspremont, damit dieser seinen Neffen, der in dessen Regiment Cornet war, entlasse, weil er der Letzte der Familie sei.2) Stiftungen. Von mildem Sinne zeugen die gemachten Stiftungen. Schon unter dem 1. Dezemb. 1729 errichtete Joh. Ferdinand in das St. Johannes Nep. -Spital auf der Landstraße in Wien eine Stiftung für eine arme eraltete Person mit 1000 fl., für welche die Präsen- tation ihm, resp. seinen Erben vorbehalten bleiben soll. Das Kapital wurde diesem Spital abgeführt und der formelle Stiftsbrief am 26. Juli 1743 ausgefertigt. Diese Stiftung, welche heute noch aktiv ist, wird gegenwärtig vom Wiener Magistrat administriert. Nach dem Stiftsbrief soll die versorgte Person täglich 6 kr. erhalten und allen anderen Ver- pflegten gleichgehalten werden, an ihrer Kleidung aber das Wappen des Stifters tragen, das wohl bald obsolet geworden sein dürfte. 3) Andere Stiftungen waren die von seiner Gattin Maria Anna übernommene Graf Breunersche Stiftung bei den Serviten in der Roßau per 5000 fl. auf eine tägliche Messe und die von ihr zum dritten Teil übernommene Stiftung bei den Schotten.4) Messelizenz. Bereits unter dem 1. Febr. 1709 war Joh. Ferdinand durch eine päpstliche Bulle ermächtigt worden, an allen Orten seiner Herrschaften Messe lesen zu lassen und auch verbotene Bücher lesen zu dürfen.5) FideikommiMiftung. Außer den milden und religiösen Stiftungen erwarb sich Joh. Ferdinand den be- sonderen Dank der Familie, indem er das bereits bestehende, von seinem Vater instituierte Fideikommiß durch ein neues vermehrte. Da die oben erwähnte Übertragung des alten Fideikommisses Greillenstein nach den bei St. Polten angekauften Herrschaften Vie- hofen und Zagging nicht zur Ausführung kommen konnte, folgte er dem vom Land- marschall gegebenen Rate und bildete aus diesen mit Hinzufügung von Rappolten und Sieghartskirchen ein eigenes Fideikommiß des sogen, jüngeren Instituts. Die Stiftung erfolgte durch sein Testament v. 5. März 1753. Die Erbfolge wird nach dem Prinzipe der Primogenitur wie im älteren Institut festgesetzt und unterscheidet sich von dieser nur dadurch, daß bei völligem Abgange der männlichen Deszendenz des letzten Inhabers Töchter und deren Kinder tamquam in allodio sukzessionsfähig erklärt werden. Der Fidei- kommißinhaber soll seine jüngeren Brüder und Kadetten Zeit ihrer Minderjährigkeit christ- lich und standesgemäß erziehen und nach erreichter Vogtbarkeit jedem eintausend Gulden und wenn es nur einer wäre, diesem 1500 fl. jährlich auszahlen, den weiblichen aber nebst christlicher und standesmäßiger Erziehung die landesbräuchige Ausstaffierung geben. Für die hinterbleibende Witwe aber soll er dieses Fideikommiß nicht weiter gravieren, *) H. K. R. Prot. 1735, Fol. 510; 1736 Justizprot. 847; 1737 Justizprot. 622; 1739 E. 126, u. Inv. in u. 118 u. Ldsarch. Einl. 108. O. M. '-) H. K. R. Prot. 1748. E. 20, u. Schloßarchiv Hörn 248 — 10—14. s) Arch. Greill. Kart. II, 18. Stiftungen u. Inv. 115. 4) Arch. Greill. Inv. 113 u. 114. b) Arch. Greill. Inv. 44. 138 sondern es bei jenen 2000 fl. sein Bewenden haben, welche nach dem bekannten Fa- milienpakt auf Greillenstein zu versichern bewilligt wurde. Ein anderer Unterschied besteht darin, daß hier ein bedeutender Fundus instructus gebunden erscheint, während bei Greillenstein kein solcher erwähnt wird. Von den drei zum Fideikommiß gewidmeten Herrschaften war Zagging (alt Zäg- ging) die ersterworbene. Sie wurde vom Grafen Joh. Josef von Jörger, Sohn Joh. Quintins, des berühmten Ministers Leopolds L, dessen 8 Bände Memoiren immer noch fruchtlos gesucht werden, um 128.000 fl. und 2000 fl. Leihkauf erworben. Der Kauf- vertrag ist v. 16. Mai 1738 datiert, nach Aufhebung des Jörgerschen Fideikommisses. Joh. Josephs Bruder Franz Dominik und dessen Sohn Joh. Quintin, der Letzte dieses altberühmten Geschlechtes sowie die Frauen gaben ihre Zustimmungserklärungen ab.1) So kam dieser seit 3 Jahrhunderten den Grabner und dann den Jörger gehörige alte Familienbesitz an uns. Das alte Schloß war mit starken Befestigungswerken versichert und besonders in den Türkenkriegen für seine Widerstandsfähigkeit berühmt. Joh. Joseph Jörger begann es umzubauen, jedoch konnte er diese prächtig angelegten Arbeiten nicht ausführen und der Bau blieb ein Torso, welcher wegen der zu großen Erhaltungskosten zur Zeit als unsere sämtlichen Herrschaften in Generalpacht gegeben waren, abgebrochen wurde, angeblich um d. J. 1800. Der Generalpächter, der fürstl. Sinzendorfsche Hofrat Hessl, erbaute aus dem Material in Viehofen drei Häuser. Heute ist von dem schon zur Zeit des Helmbach von Jörger i. J. 1579, als dieser seine prächtige Hochzeit mit Elisabeth von Liechtenstein feierte, als hervorragender Bau genannten stolzen Schlosse nichts mehr zu sehen als der Graben, der es umfangen hatte.2) Die Administration ist zu Viehofen gezogen worden. Die zweite der genannten Herrschaften in der Reihe des Ankaufes war Rappolten- und Sieghartskirchen bei Tulln. Der Kaufkontrakt mit Joh. Adam Grafen v. Questen- berg ist vom 1. April 1740 datiert und lautet auf die Summe von 1 15.000 fl. Über Antrag Joh. Ferdinands wurden beide Herrschaften wieder vereinigt wie vor der Questen- bergschen Zeit. Dieser schöne Besitz blieb nicht lange in unserer Familie und fand also nur vor- übergehende Erwähnung. Joh. Ferdinand ließ die Pfarrkirche vollständig restaurieren und mit Freskomalereien zieren, welche das Kuefsteinsche Wappen über dem Hochaltar darstellen. Nach einer Inschrift über dem Oratorium hat 1749 Antonio d. Agostini die Kirche al fresco gemalt.3) Auch hier hausten die Franzosen grauenhaft. Weil 1809 einige Soldaten im Walde erschlagen worden waren und die Bauern den Ortsrichter nicht aus- lieferten, erging ein von Napoleon selbst unterzeichnetes Urteil, nach welchem der Ort von allen Seiten in Brand gesteckt wurde. Da durch Umzingelung jede Hilfe abgeschnitten war, fiel der größte Teil des Ortes mit Schloß, Kirche, Turm, Schule, Pfarrwohnung, Verwalterei und Kanzlei dem Feuer zum Opfer. Die meisten Urkunden und Amtsschriften gingen zugrunde, so daß auch hier der Verlust wertvoller Familienpapiere zu beklagen war. 4) Viehofen wurde laut Kontrakt v. 4. Aug. 1740 von der Sibilla Francisca Friderica verwitweten Gräfin v. Wellenstein um 1 10.000 fl. angekauft. Bald jedoch sollte der schöne angenehme Besitz viel Ungemach erleiden. Schon einmal in alter Zeit war es der Zerstörung ausgesetzt, als der eine geschicht- liche Rolle spielende Ulricus Vihofarius sich Rudolph von Habsburg zugewendet 1) Arch. Greill. Inv. Zagging 1, 3, 4fr. Die Angaben Starzers u. der kirchl. Topogr. VII, 292, danach zu rektifizieren. 2) Arch. Greill. »Schätzung« von 1797. — Kart. II, 14=»- — Kuefsteinsche Studien II, 307. 3) Geschichtl. Beil. VII, 54. E. 64. — Kerschbaumer, Bisth. St. Polten. 1,36.— Schweick- hardt, V. O. W. W. 114. 4) Arch. Greill. Kart. II, 14»- Schätzungsprot. v. 18 11. — Geschichtl. Beil. VII, 59. — Schweickhardt, V. O. W. W. II, 115. Nach der Tradition soll sich der Richter in einem hohlen Baum versteckt haben, wo ihm heimlich Nahrung zugebracht wurde. Kinder, namentlich Mädchen, mußten versteckt werden, so die Tochter des Verwalters Carl Staindl (er wird neben Carl Mehr- graf als Oberbeamter im Schätzungsprotokoll genannt, Vaters des späteren Oberjägers Staindl in Greillenstein) angeblich in einem Ofen. 139 hatte und König Ottokar seine Burg brach.1) Diese war Besitz des Passauer Bistums, mit welchem das Geschlecht des Ulricus schon seit dem 12. Jahrhundert belehnt war. Nach Aussterben desselben kam Viehofen nach einigen Zwischenlagen durch Reinprecht von Wallsee an dessen Geschlecht, dann an die Herren von Liechtenstein und an Rü- diger ob dem Berg und durch dessen Tochter an die Kirchberger, welche es von 1508 an bis 1665 besaßen, dann folgten sich bald nacheinander Herberstein, Traun und zuletzt Arsenius Franz von Wellenstein, Freiherr, dessen Sohn Graf Anton Valentin und des letzteren Witwe Sibilla Francisca, von welcher Johann Ferdinand die Herrschaft kaufte.2) Die Kirchberger hatten sich mit Eifer der neuen evangel. Lehre angeschlossen, und als unser H. Georg III. am 13. Juni 1574 in Viehofen seine feierliche Hochzeit mit der 14jährigen Anna von Kirchberg feierte, strömten dort die hervorragendsten Mitglieder der Stände, welche schon Glaubensgenossen waren, zusammen. Wilhelm, Vater der Anna, war es, welcher den lutherischen Abgesandten Dr. Chytraes in seinem Schlosse Spitz a. d. Donau aufnahm und mit ihm den ersten Entwurf der evangel. Kirchenagenda zur Vorlage an den Kaiser ausarbeitete.3) Und später, als in St. Polten kein evangelischer Gottesdienst mehr gehalten werden durfte, zogen die Bürger zum Prä- dikanten in Viehofen.4) Die sonst mit allen Reizen der Natur geschmückte Lage des Schlosses gereichte ihm namentlich bei den wiederholten feindlichen Einfällen zum Verderben. Besonders während der Franzosenkriege hatte es schwer zu leiden. Infolge der Nähe der Stadt und des Kreuzungspunktes mehrerer Heerstraßen, knapp an einer derselben gelegen, war es nicht nur häufigen Einquartierungen und Requisitionen ausgesetzt, sondern hatte noch speziell i. J. 1805 nach der unglücklichen Dreikaiserschlacht 7000 gefangene Russen zu beherbergen und sodann i. J. 1809 als sächsisches Hauptspital zu dienen. Nach den Be- gräbnisstätten benannt, hieß einer der Russengraben, der andere der Sachsengraben. Un- säglich sind die Verwüstungen, welche während beider Heimsuchungen angerichtet wurden. Türen, Fenster, Böden, Plafonds und sogar Archivalien wurden während des besonders strengen Winters zum Einheizen benützt, und man scheute sich nicht, manches wertvolle Stück aus Archiv und Bibliothek zum Andenken mitzunehmen.5) Nur der Energie und Aufopferung unseres sei. Vaters gelang es, das Schloß aus den Ruinen wieder neu erstehen zu machen, so daß es zum Lieblingssitz unserer Familie wurde, mit welchem unsere Jugenderinnerungen aufs innigste verwoben sind, wie wir ihm auch die in angestrengter Arbeit seines ganzen Lebens erreichte Rekonstruktion des ganzen damals zerrütteten Fideikommisses zu danken haben! Im J. 18 11, also in der ungünstigsten Zeit, wurde Rappoltenkirchen an Fürst Franz Joseph Dietrichstein verkauft. Nur wenige Monate nach diesem Ankauf kam die Erwerbung der letzten dem Fidei- komisse zugedachten Herrschaften zustande. Nicht lange mehr sollte Joh. Ferdinand sich der Errichtung des zweiten großen Fideikommisses zugunsten der Familie erfreuen, denn gerade zwei Jahre darauf beschloß er sein von Arbeit und Erfolgen erfülltes Leben. Er verschied am 12. April 1755 im Alter von 67 Jahren in seinem Hause in der Herrengasse. Bei St. Michael eingesegnet, wurde seine sterbliche Hülle nach Greillenstein gebracht und in der Familiengruft am 15. April 1755 beigesetzt.6) In seinem Testamente setzte er seinen einzigen Sohn Joh. Ferdinand, k. k. Käm- merer und n.-ö. Regimentsrat, zum Universalerben für Allod und Fideikommiß ein und dankt seiner Gattin Maria Anna geb. Gfin. Breuner, daß sie mit ihrem Vermögen ge- 1) Vancsa, Ost. Gesch. I, 543. — Lichnowsky, Gesch. d. Hauses Habsburg I, 133. — Lind i. d. Ber. d. Alterth.-V. IIP, 192. Die Kapelle zu Viehofen. 2) Lds.-Arch. Giltbuch Einl. 79. — Schweickhardt, V.O. W.W. II, 199. — Wisgrill, V, 152. 3) Dieser Studen II, 147 u. 201. — Wisgrill V, 153 *) Kerschbaumer, Gesch. d. Bisth. St. Polten I, 376. — Schweickhardt, V. O. W. W. II, 189. 5) Kuefstein, Verzeichnis des K. sehen Archivs. S. IX, u. Studien I — XVII. °) Pfarrb. St. Michael u. Röhrenbach. Todtenb. Wien, Epitaph. 140 holfen hat, das Fideikommiß zu errichten und auf alle Heirats-, Dotal- und Paraphenal- ansprüche verzichtet, gegen dem, daß ihr der Universalerbe jährlich 5°/0 von 100.000 fl. ohne jeden Abzug verabreiche. Worüber sie auch eine dem Testament beigefügte sepa- rate Erklärung abgab mit dem Vorbehalte, nur über einen Betrag von 10.000 fl. auf den Todesfall verfügen zu dürfen. Aus einem Artikel ist die Klage hervorzuheben, daß sich seit kurzem die Zeiten und sein Vermögensstand sehr geändert habe, er daher seinen Sohn bitte, sich mit dem Fideikommiß zu begnügen, wenn etwa die Legitima nicht ganz ausreichen möchte. In einem Nachtrag zum Testament von demselben Tage bestimmte er, daß außer den schon festgesetzten Messen und Armengeldern alljährlich an seinem Sterbetage in den Kirchen seiner Herrschaften Rappoltenkirchen und Greillenstein ein Jahrtag abgehalten werden soll mit Verteilung von 10 Gulden unter die bedürftigen Untertanen. ') Dieses Andenken gebührt dem mildgesinnten edlen Manne, von dem wir hier mit den Gefühlen der Verehrung und des Dankes Abschied nehmen, die ihm seine Nach- kommen schulden. Als eine der bedeutendsten Persönlichkeiten unseres Geschlechtes hat er nicht nur für die glückliche wirtschaftliche Entfaltung derselben väterlich gesorgt, sondern hauptsächlich auch durch die von ihm ruhmreich ausgefüllten hohen Stellungen den Namen mit neuem Glänze umwoben, zum Vorbilde und zur Lehre für seine Nachkommen. Mit Recht rühmt ihm seine Grabschrift nach, daß er sich überall durch Vertrauen in Gott, Treue zum Fürsten, Liebe zum Vaterlande, Weisheit im Rat, Billigkeit im Urteil aus- gezeichnet habe, als wahrer Vater des Vaterlandes. Maria Anna überlebte ihren Gemahl um ein ganzes Jahrzehnt, obwohl sie, wie aus verschiedenen Bemerkungen zu schließen ist, zarter Konstitution gewesen zu sein scheint. Schon in seinem Majestätsgesuche vom J. 1728 wegen Dioszegh klagt er über ihre schwache Leibesbeschaffenheit und am 7. März 1731 erhielt er die Bewilli- gung, für seine kränkliche Gemahlin Karlsbader Wasser, so viel dessen zu ihrer Kur vonnöten, nach Wien führen zu lassen.2) Sie ward am 29. Mai 1766 abberufen und nach der Einsegnung bei St. Stephan in der Familiengruft bei Greillenstein am 3. Juni 1766, alt 66 Jahre, beigesetzt.3) Ihr Testament v. Wien 29. Mai 1755 ist von einem Kodizill v. 13. Mai 1766 gefolgt, welches sich zumeist auf die Legate für die Dienstboten bezieht, nämlich 2 Kammernjungfern, 2 Stubenmenschern, Köchin und 2 Kuchelmenschern, 2 Lakeien und 1 Hausknecht. Zum Universalerben wird ihr Sohn Joh. Ferdinand ernannt und 200 fl. für die Armen in Wien und Greillenstein ausgesetzt, und auch die 300 fl. Messen sollen an beiden Orten geteilt werden. Ihre Enkeln Joseph, Ferdinand und Antonia erhalten das vorhandene Silber.4) Joh. Ferdinands Epitaphium in der Gruftkapelle. Hie requiescit ab exantlatis gloriose pro patria laboribus Excellentissimus et Illustris- simus D. D. Joannes Ferdinandus S. R. I. Comes a Kueffstein L. B. in Greillenstein, Haeredit. Supr. Rei Argentariae per. utr. Austriam praefectus, Dominus dominiorum Greillenstein, Burg-Schleinitz, Rappoltenkirchen, Zacking et Viehofen, S. Caes. Reg. Maj. Camerarius et Consiliarius Intimus qui ad Summa natus Anno 1688 ob excelsas ingenii et naturae dotes primum supr. per Austriam ViceCancillarius mox Anno 1740 Secretioris aerarii aulici Director demum Anno 1747 excelsi Regiminis Inf. Austriae Praeses locum- tenens designatus, ubique pietate in Deum, fidelitate in Principem, amore in Patriam, Sapientia in consiliis, aequitate in judieiis clarissimus eluxit. Vere pater Patriae spiritu magno vidit ultima pridie Iduum Aprilis A°. 1755. Cujus memoria in benedictione sit. ') Ldsger. Regist. F. C. I. 2) Archiv Neuhaus in Böhmen. Hist. (von Hn. v. Dörr erhalten). 3) Pfarrb. St. Stephan u. Röhrenbach u. Sternkrzord.-Prot. 4) Ldsger. Archiv. Testamente u. Archiv Greillenstein. 7*J: *-~*ir/7ii*' ■~t—* >** \ 9- / ) Univers. Matr. VIII. 2) Inv. 27. 3) Nach Wisgrill. V. 309 am 7. Juni 1722. 4) H. K. R. 1712. R. 246 u. 253. 5) LA. Einl. 304. O. W. W. 156 Er fungierte auch als Oberwegkommissär, wie aus einer Notiz v. J. 1734 hervor- geht, nach welcher die Herrschaft Achleiten ihm schrieb, daß bei der Erbauung der Brücke am Bächl der Postmeister nicht gehindert werden solle, die Herrschaft könne jedoch wegen des Schloßbaues kein Holz abgeben. l) Anläßlich der Erbhuldigung für Maria Theresia i. J. 1740, bei welcher er an der Tafel des Obersterblandsilberkämmerers, seines Bruders Joh. Leopold, geladen war, wurde er zum wirklichen Kämmerer ernannt. 2) Eine interessante Episode erzählt der St. Pöltner Chorherr Aquilin Jos. Hacker, damals Pfarrer in Grafendorf, welcher mit dem Grafen Ferdinand v. Kuefstein viele Reisen gemacht hatte, in seinem Tagebuch über den Einfall des Kurfürsten Karl Albrecht in Österreich und den Aufenthalt der Bayern und Franzosen in St. Polten i. J. 1741. Mitte Oktober kamen die französischen Truppen nach St. Polten und bezeichneten ihren Marsch, wie immer, mit Grausamkeiten und Plünderungen. Der Oberbefehlshaber Graf d'Aubigne (Name der Maintenon) nahm Quartier im Kuef st einschen Hause, mitten in der Stadt, das jetzige Kienzeihaus auf dem Riemerplatz. Bemüht, das Landvolk vor den Ausschreitungen der Franzosen zu bewahren, wollte sich Hacker, welcher sich auf seinen Reisen mit unserem Joh. Ferdinand die Kenntnis der französischen Sprache angeeignet hatte, direkt an den Kommandanten um Abhilfe wenden. Er dachte dies durch Ver- mittlung des ihm bekannten Grafen Ernst v. Kuefstein, den er als ehemaligen kaiserl. Obersten bezeichnet, am besten zu erreichen und bat ihn, ihn zu begleiten. Dieser aber mußte sich, zur Enttäuschung Hackers, entschuldigen, da er schon in ähnlicher An- gelegenheit bei d'Aubigne gewesen war, um für das seinem genannten Bruder gehörige Schloß Viehofen, welches stark besetzt war, zu bitten, daß es nicht geplündert werde, habe aber nichts erreicht. Hacker gelangte doch zu d'Aubigne, welcher sodann Befehle gegen die Plünderungen ergehen ließ. Nichtsdestoweniger hausten die Soldaten gräßlich in der ganzen Gegend, wie in der Eingabe des J. W. von Thürburg, Gatten der Schwester des Aquilin s, an die ständischen Verordneten vom ßi.Oktob. 1741 eindrucks- voll beschrieben ist. 3) Bald darauf, am 4. Febr. 1742, starb Joh. Ernst im Alter von 56 Jahren in Wien in seiner Wohnung in der Herrengasse.4) Von seinen zahlreichen Kindern überlebten ihn nur die Söhne Joh. Maximilian und Joh. Adam und die Tochter Maria Caecilia, welche den Grafen Rudolph Traun heiratete. Maria Caecilia. Seine Gattin Maria Caecilia, Sternkreuzordensdame, wurde — wie Joh. Joseph Khevenhüller erzählt — »wegen ihrer angenehmen Bildnus ehedessen nur die schöne Kuefstain genennet«. Wenn der boshafte Herr hinzusetzt »aber dabei so schwach im Geist als holdselig im Gesicht«, so dürfte dieses unfreundliche Urteil größtenteils der zuweilen durchbrechenden Spottsucht des alten Herrn zuzuschreiben sein. °) Jedenfalls war sie eine ausgezeichnete Gattin und Familienmutter. Sie schenkte ihrem Gatten eine ganze Reihe von Kindern, von denen die in den Pfarrmatriken dokumentarisch festgestellten zwöli in der beigeschlossenen Stammtafel verzeichnet er- scheinen. Nach dem Ableben Joh. Ernsts führte sie die Vormundschaft über die damals noch minderjährigen Kinder im Verein mit dem Mitgerhaben Franz Raymund Marches von Montecucoli in gewissenhafter Weise. Sie überlebte ihren Gatten noch um 16 Jahre und wohnte in Wien am Kohlmarkt, wo sie am 12. Jänner 1758, alt 54 Jahre, starb.6) Sonach war sie i. J. 1704 geboren, wie auch aus den Familienpapieren zu entnehmen ist. x) Gesch. Beil. V. 206. 2) Spezialdruck über d. Erbhuldigung v. 22. Novemb. 1740. 3) Ldsk. Jahrb. 1902. D. J. Schwerdfeger. Aufzeichnungen des Aquilin Hacker usw. S. 230, 246, 248 u. 253. 4) Todtenb. Wien u. Pfarrmatr. St. Michael. 5) Tagebuch des Fürsten J. J. Khevenhüller 1758. c) Totenb. Wien u. Matrik. St. Michael. 157 Aus ihrem Testamente vom 3. Oktob. 1756 '), welches keineswegs von dem ihr angedichteten schwachen Geiste zeugte, ist zu entnehmen, daß ihr der älteste Sohn Maximilian AnlaÜ zur Unzufriedenheit gegeben hatte, die sie ihm aber verzieh, indem sie ihn gleichzeitig ermahnte, daß er sich mit seinem Bruder Joh. Adam in fried- und brüderlicher Liebe betrage und mit ihm ohne Streit und Prozeßführung lebe. Da dieser bereits die väterlichen Güter und die Stahlburgschen 70.000 fl. übernommen habe, setzt sie den zweiten Sohn Joh. Adam zum Universalerben ein. Ihre Tochter Caecilia, die sie als die alleinige bezeichnet, denn die übrigen Kinder, außer den genannten, waren alle gestorben, erhielt 20.000 fl., den Schmuck und das Haus bei den drei Laufern auf dem Kohlmarkt nächst den Michaelern samt allen Möbeln und was sich sonst in ihrer Wohnung befindet. Diese Tochter vermählte sich bald danach mit Joh. Rudolph Grafen von Abensperg u. Traun. Joh. Maximilian. Joh. Maximilian, geb. 27. Juni 1723, der älteste der Söhne, folgte seinem Vater im Besitze der Herrschaften, bezüglich deren jedoch eine Teilung mit seinem Bruder Joh. Adam stattfand, so daß die schöne Idee der Großmutter Anna Franzisca für das Zusammenbleiben der Herrschaften den Zeitverhältnissen entsprechend nicht mehr aufrecht- erhalten werden konnte. Maximilian behielt Pottenbrunn, während Joh. Adam Thalheim, Rassing und Perschling in Besitz nahm. Sie erscheinen im Giltbuch für das J. 1742 auf diese Herrschaften eingetragen. Der Verteilungsakt wird zwar erwähnt, ist aber nicht mehr vorhanden. Nur einige Daten über Anschreibung auf den Freihof zu Röhrenbach (Bg. St. Polten), die Au- und Schimmelmühle bei Gräfendorf, Amt Pyhra, mit einem Gesuche der M*. Caecilia und des Mitgerhaben F. R. Montecucoli vom 4. 3. 1751 für Joh. Adam.2) Bezüglich der mit Pottenbrunn verbundenen 24 Ämter erstattete die Gerichts- kommission erst am 14. Septemb. 1750 ihren Bericht, daß den 41g Untertanen der Gehorsambrief vorgelesen wurde und sie gelobt haben, den Joh. Max als ihren Herren zu erkennen und seinen Befehlen nachzuleben, worauf ihm die Herrschaft eingeantwortet wurde und er um die Anschreibung einkam am 15. Jänner 1753. 3) Nach einer kurzen Notiz sollte ihm am 22. Septemb. 176 1 eine Obligation von 2200 fl. zurückgezahlt werden.4) Joh. Maximilian war es, wie wir später erfahren werden, welcher nach dem Ableben Joh. Leopolds dem Joh. Ferdinand I. die Sukzession in dem Fideikommiß streitig machte und nach dessen Tod Anspruch auf die Belehnung mit dem Oberstsilber- kämmereramte erhob, wodurch jene des allerdings jüngeren Joh. Ferdinand II. ver- hindert wurde, wie wir bei diesem sehen werden. Maria Anna geb. Unverzagt. Er war Kämmerer und heiratete am 18. Febr. 1748 die Maria Anna, Tochter des Gf. Ferdinand von Unverzagt und der Maria Anna von Kuefstein, seiner Cousine. Er starb am 27. Mai 1773 und seine Gattin folgte ihm am 28. Jänner 1779. Sie hinterließen keine männliche Deszendenz. Nur drei Töchter überlebten die Eltern. Maria Josepha heiratete den Grafen Joseph Schallenberg, Maria Anna den Grafen Otto von Traun, jüngeren Bruder des obgenannten Rudolph von Traun, und Maria Antonia den Joh. Carl Freiherrn von Werner. Die zahlreichen übrigen frühverstorbenen Kinder finden sich in der beigeschlossenen Stammtafel auf Grund der authentischen Pfarreintragungen verzeichnet, wozu eine Reihe ungenauer Daten des sonst so aus- gezeichneten Wisgrill, Wurzbach usw. korrigiert werden müssen.5) ') Landmarsch. Gerichtsakten. Testam. Nr. 186. 2> LA. Einl. No. 80-85. 3) LA. Einl. 80. 4) LA. Repert. I., p. 416. 5) So z. B. ist das von ihm angegebene Datum der Geburt der Maria Anna v. 23. 3. 1755 unwahrscheinlich, das von Wurzbach angegebene v. 21. 3. 1753 ganz unmöglich, da derSohn Joh. Leopold kurz vorher geboren war, u. dgl. m. 158 Nach dem Ableben der Witwe wurde Pottenbrunn i. J. 1782 an Joh. Anton Grafen von Pergen verkauft, und so ging dieser alte Familiensitz in eine andere Familie über1), mit der uns seitdem auch verwandtschaftliche Beziehungen verknüpfen. Joh. Adam. Der jüngere Bruder, Joh. Adam, geb. 24. August 1739, heiratete i. J. 1769 Maria Francisca, Tochter des Grafen Camillo Colloredo, damals Obersthofmeister der Erz- herzogin Maria Anna, und seiner Gattin Maria Francisca Gräfin von Wolfsthal. Die Braut war kaiserl. Hofdame, weshalb ihre Vermählung unter dem Patronat der Kaiserin Maria Theresia und Kaiser Josephs veranstaltet ward. Bei den am 1. Jänner verabredeten Ehepakten, in welchen der Bräutigam 15.000 fl., dann 1000 Speziesdukaten und 1000 fl. Morgengabe versprach, intervenierte der zweite Obersthofmeister Fürst Joh. Wilhelm von Trautson im Namen der Majestäten.2) Diese selbst waren bei der Trauung gegenwärtig samt den Erzherzoginnen Maria Chri- stina, Herzogin von Sachsen, Maria Elisabetha, Anna Amalia und Antonia. Die Einsegnung vollzog der Fürstbischof von Gurk, Hieronymus Graf Colloredo von der böhmischen Linie, der spätere Erzbischoi und Reichsfürst zu Passau, im Spiegelzimmer der Hofburg (in cubili speculorum Aulico). Eigentümlich ist es, daß in der Eintragung der Burgpfarre die zweite Frau des Brautvaters Theresia Gräfin von Portia anstatt der ersten als Mutter der Braut bezeichnet wird. Als Beistände fungierten für den Bräutigam: Gf. Schrattenbach, Stadtkomman- dant, Fürst Wenzel Liechtenstein, Graf Rudolf Chotek, Oberster Kanzler, Fürst Schwarzenberg, Hofmarschall, Fürst Georg Starhemberg, Ferdinand Graf Har- rach, Graf Christoph Cavriani, Oberster Landrichter. Für die Braut: Hofkanzler Graf Ulfeid, Fürst Rudolph Colloredo, Feldmar- schall, Graf Trautmansdorf, praefectus aulae, Fürst Rudolph Colloredo, kaiserl. Vizekanzler, Fürst Schwarzenberg, Graf Anton Colloredo, Feldmarschall, Graf Traut- mansdorf, Obersthofmeister der Erzherzogin Maria Elisabeth, und Graf Saurau.3) Joh. Adam war damals k. k. Kämmerer und später bei der k. k. Hofkammer Kommerzienhofrat und Oberstraßendirektor in Niederösterreich. Maria Francisca geb. Colloredo. Er starb am 2. März 1776 in Wien, seine Gattin einige Jahre später, am 8. März 1798, in St. Polten. In ihrem dort am 2. März kurz vor ihrem Ableben errichteten Testamente setzte sie viele Legate für Messen und ihre zahlreiche Dienerschaft aus, wie auch für Angestellte ihres Bruders in Walpersdorf, als dem schönen Familiensitze, wo sie wohl in der Jugend viel gewesen ist, dann ihrer Nichte, der oben erwähnten Tochter des Joh. Maximilian, die damals schon Witwe nach dem Grafen Otto v. Traun war, und ihrer Schwester Elisabeth Colloredo, endlich dem Schwiegersohn Franz Khevenhüller und den Kindern ihres Bruders Joseph Colloredo. Da ihre Tochter Maria Elisabeth, Gattin des genannten Franz Khevenhüller, bereits zwei Jahre vor ihr verstorben war, setzte sie zur Universalerbin ihres Vermögens die Maria Anna, Tochter ihrer an Gf. Joh. Ferdinand III. von Kuefstein vermählten Nichte Theresia ein, von der wir später hören werden. Theresia war die Tochter ihres ältesten Bruders Franz de Paula Grafen von Colloredo.4) Zum Testamentsexekutor war ihr Neffe Carl Freiherr von Werner, Witwer nach ihrer Nichte Maria Antonia, an- deren Tochter Joh. Maximilians, bestimmt. Werner war damals k. k. Regierungsrat ') LA. Giltbuch. Einl. 80, Besitzbogen N°. 74, Schweickhardt, V. O. W. W. II. 76. *) St. A. Fasz. Ehepakten des Hofstaates. 171. 3) Hofburgpfarr. Lib. Matrim. Fol. 84. Die Titel der Beistände mögen in der Übertragung aus dem lateinischen Texte nicht ganz korrekt ausgefallen sein. *) Da dieser in der Sperrelation v. 19. März 1798 ausdrücklich als ihr »zweibündiger Bruder« bezeichnet wird, kann kein Zweifel sein, daß auch sie von der ersten Gattin des Vaters, der Wolfsthal, abstammte. Johann Ernst X * 27. 5. 1685 (W.) \ 4. 2. 1742 7. 6. 1722 (St. Michael) Maria Cäcilia Gräfin Steinpeiß * J704 t 12. 1. 1758 Arch. (St. Michael) Joh. Maximilian Leopold Ferdinand Adam Ladislaus * 27. 6. 1723 (St. Stephan) X l8. 2. I748 Ma. Aa. Gräfin Unverzagt, Strnkzdame (St. Michael) * 16. 2. 1728 (W.) Maxim., +, 25. 5. 1773 (W.) (Landesger.- Akten) Ma. Aa., f 26. 1. 1779 (W.) Joh. Leopold Victor Cyrill Euseb. Josephus * 9- 7- 1724 (St. Stephan) + 28. 2. 1725 (St. Stephan) in der Gruft dort- selbst Maria Josepha Cäcilia Agatha '-•': 28. 7. 1726 (St. Stephan) + 8. 6. 1752 (W.) Maria Anna Walburga * 27. 10. 1727 (St. Michael) t 1747 (W.) Ma. Antonia Cäcilia Apollonia Eva Rosina Josepha * 11. 2. 1730 (St. Michael) Joh. Bapt. u. Evangel. Nepomucenus Sarcander Ernestus Franciscus Erasmus Adamus Felix * 2. 6. 1731 (St. Michael und Schotten) + 30. 7- i73i 8 Wochen alt (St. Michael) in der Herrengruft Joh. Franz Xav. und de Paula, Nepomucenus Andreas Athenogenes Adamus * 29. 11. 1734 (St. Michael) + 5- 4- 1738 3V4 Jahre alt (St. Michael) , Herrengruft Maria Cäcilia Catharina Josepha Eva, Strnkzdame * 30. 4- 1736 (St. Michael) X 30. 4. 1758 (W.) Joh. Rudolph Graf Traun t 1762 (W.) Joh. Ferdinand Franz de Paula Adam Casparydes Atheno- genes * 29. 11. 1737 (St. Michael) Töchter (nach W.): 1. Maria Josepha X Joseph Graf Schallen- 2. 10. 1750 18. 8. 1772 berg + Wien 12. 3. 1802 (Dörr) Ma. Aa. X Joh. Otto Graf Traun 23. 1. 1780 f 8. 1. 1795 X Joh. Carl Freih. 13. 5. 1787 v. Werner ' 23- 3- 1755 Ma. Antonia * 22. 7. 1762 \ 28. 5. 1792 Joh. Adamus Ludovicus Josephus Franciscus de Paula Eusebius Atheno- genes Ernst * 24. 8. 1739 (St. Michael) + 2. 3. 1776 (St. Stephan) X 9. I. 1769 (Burgpfarre) Maria Francisca Gräfin Colloredo Hofdame, Strnkzdame Tochter d. Camillo Colloredo * 16. 2. 1739 (W.) f St Polten 8. 3. 1798 (W.) (Landesger.) Ma. Anna Josepha Barbara * 8. 11. 1740 (St. Michael) i 26. 12. 1740 6 Wochen alt (St. Michael) Joh. Adam Franz Xav. u. de Paula Rudolphus := 17. 4. 1770 (St. Stephan) t 20. 4. 1770 (St. Stephan) Ma. Elisabetha Theresia Francisca Strnkzdame, * 2. 5. 1771 i 8. 4. 1796 (W.) (St. Stephan und Burg- pfarre) X 12. 5. 1792 (W.) Joh. Franz Graf Kheven- hüller f 8. 4. 1796 (W.) Joann Francicus X. Vincentius Ferrerius Leopoldus * 3. 6. 1772 (Schotten) f 30. 6. 1772 (Schotten) Johanna t 9- 6. 1752 (St. Stephan) zu Krems Joh. Anton'sche Linie, ausgestorben. Johann Anton I. jüngster Sohn des Hans Georg IV. des hl. Rom. Reiches Graf von Kuefstein, Freih. auf Greillenstein, Herr der Herrschaft und Stadt Litschau, dann Grünau, Reingers, Reizenschlag und Hohenkrän, K. Carl's VI. Kämmerer u. Rittmstr. der Hautvois-Cuirassiere Kämmerer der Kaiserin Amalia Wilhelmina 12. 6. 1689 (W.) (Matr. Litschau) f beigesetzt 21. 3. 1740, alt 51 Jahr (Matr. Litschau und Lehen-Rel. 27. 5. 1740) X 28. 4. 1723 (Heir.-Kontr.) Maria Antonia Gräfin von Rottal Strnkzdame * Jänner 1703 Tochter des Joh. Sigm. Graf (Matr. Litschau) Rottal und der Ma. Maxi- | 30. n. 1761 miliana Beatrice alt 58 Jahr, 10 Monat Fürstin v. Liechtenstein (Matr. Litschau) Maria M a x i m i 1 i a n a Felicitas Joanna Nep. Walburga Josefina Christina * 16. 6. 1724 (St. Stefan) 1 jung (W.) Francisca Mariana Maxi miliana Wal- burga * 9. 10. 1725 (Schotten) + jung (W.) Joh. Anton II. X Maximilian Nep. Theofilus 1753 ;: 3. 11 1727 (W.) (Matr. Litschau) I 8. 10. 1757, 30 Jahr alt (Matr. Litschau) Böhm. Appellat.-Rath in Prag (Matr. Litschau) Maria Antonia Gräfin von Fünfkirchen Strnkzdame * 1734 (W.) | 30. 11. 1761 (Landesger.) X 2.) Jänner 1759 (Chlumetz, Cop. St. Stefan) Tochter d. Joh. Franz Graf Fünfkirchen und der Anna Catherina Gräfin Desfours Philipp Dill her von Alten N. ö. Landrechtsbeisitzer Joh. Leopold * 20. 12. 1728 t jung (W.) Joh. Franz de P. Anton Ernst X Sebastian Sigismund 1. 7. 1774 k. k. Kämmerer u. Hauptmann (W.) 21. 1. 1754 8. 4. 1774 (Matr. Litschau) Heir.-Kontr. (Im väterl. Testament als einziger Sohn (Landesger.) genannt) | 9. 9. 1800 zu Grünau an Wassersucht (Matr. Windigsteig u. Sperr-Rel.) (1763 Verkauf von Litschau) Erbpächter der Staatshschft Imbach Maria Gräfin von Szechenyi Strnkzdame Tochter d. Sigmund Graf Szdchenyi, Schwester des Franz Graf Sz., R. d. gold. Vließes, Geh.-Rath :: • • • • 1749 (Sz6ch6nyi) f 19. 11. 1796 in Gneixendorf (Sperr-Relat. u. Abhand lungsakt i. Landesgericht) Maria Josefa 1778 | 22. 3. 1784 6 Jahr alt (St. Peter u. St. Stefan) Joh. Nep. Maximilian * 18. 2 (W.) 1780 1797 Ltt. bei Hzg. Albert Carabinieri 1800 Ltt. bei Kavanagh 1810 Ob. -Ltt. v. Latour zu Kaiserhußaren (Brief an Joh. Ferd.) t 20. 9. 1836 im Invalidenhaus zu Tyrnau (Advok. Turnowsky, Akten Arch. Greill. VI, 168) (1803 Verkauf von Grünau) Maria Anna Strnkzdame 20. 5. X April 1793 Joh. Ernst Graf Hoyos zu Breitenaich + 2. 2. 1836 in Loschendorf, Ungarn 5Jul. Glaser«. Wien 1886. S. 21. ?) Archiv f. N.-Ö. Präsid.-Akten Nr. 420. 13* 196 des ganzen Landes zu Stande gebracht, zur Errichtung des Corps der Wiener Freiwilligen und deßen Ausrüstung mit allen militärischen Bedürfnißen den kräftigsten Beistand ge- leistet, überhaupt aber durch mehrere Jahre das beschwerliche und wichtige Amt eines Stadthauptmannes zum dankbaren Wohl der ganzen Bürgerschaft mit ausgezeichneter Thätigkeit und Klugheit besorget.« »So wie diese edle und gemeinnützige Handlung den innigsten und lebhaftesten Dank des Magistrates als eine wahre Pflicht erfordert, so haben Wir, um dieses Gefühl und die dem hochgeb. Hn. Grafen gebührende Verehrung durch ein öffentliches Merkmal an den Tag zu legen, auch auf unsere Nachkommenschaft zu bringen, einmüthig und ein- stimmig beschloßen dem Eingangs Erwähnten etc. Das Bürger-Recht dieser k. k. Haupt- und Residenzstadt zu ertheilen, Hochdenselben der Rechten eines Bürgers der Stadt Wien zu versichern und Hochdenselben Namen dem bürgerlichen Kadastrum einzuschreiben').« Diese Worte drücken der Verleihung das Siegel eines Ehrendokumentes auf und er- hielten einen persönlichen liebenswürdigen Ausdruck durch die schönen Worte, welche ihm bei Gelegenheit der Magistratstafel v. 18. Mai 1797 gewidmet wurden. Jeder Gast fand bei seinem Gedeck ein kunstvoll graviertes Glas mit einem passenden Sinnspruch. Für Kuef stein waren die hübschen Worte gewählt: »Unermüdet seit Jahren für das Wohl der dankbaren Bürgerschaft.« Gewiß ein ehrenvolles Zeugnis, welches pietätvoll auf- bewahrt wird2). Noch in demselben Jahre fungierte er als Interimsvizepräsident der N.-Ü. Regierung und hielt am 5. September die Revision über Referate und Berichte mit dem Interims- präsidenten:<). Im Schematismus wird er als Vizepräsident von 1798 bis 1801 geführt4). Um d. J. 1798 begannen auch seine Funktionen als Hofmusikgraf, welches Amt er bis zu seinem Ableben i. J. 18 18 fortführte, wie später dargestellt werden wird5). Während der Zeit seiner Verwendung als Hofrat wurden ihm verschiedene Ver- trauensaufgaben übertragen. Es finden sich Konzepte von Immediatberichten an den Kaiser. So ein solcher v. 22. Aug. 1800 über den Vorschlag des Freiherrn von Müller, eine Quantität Brennholz aus den bayrischen Wäldern hereinkommen zu lassen, was mit Rück- sicht auf die dadurch zu erhoffende Erleichterung der Versorgung der Bevölkerung warm empfohlen wurde. Ferner ein Vortrag v. 23. Juli 1802 über ein Majestätsgesuch eines jüdischen Brautpaares Liboschitz und Clara von Königsberg, welches an ihn signiert wurde, welches er befürwortete. Ein anderer Auftrag führte ihn nach Graz zur Unter- suchung des Strafhauses auf dem Schloßberg. Die Relation Kuefsteins v. 3. 4. 1804 an d. obersten Hofkanzler Gf. Ugarte konstatierte, daß die von ihm geleitete Kommission die erhobenen Anzeigen teils unrichtig, teils übertrieben befunden habe, doch hätten sich allgemeine Mißstände der ganzen Organisation gezeigt, welche es empfehlenswert erscheinen lassen, sie nach dem Beispiel des Spielbergs bei Brunn einzurichten. Am 20. Septb. dess. J. referierte er an die Hofkommission für Wohltat iijkeitanstalten über die mit Prof. Jacquin und Stadtoberkämmerer von Wohlleben angestellten Versuche der Torfverkohlung und der Arbeiten damit, welche vollkommen zufriedenstellend ausfielen und daher bei Sr. Majestät das erbetene Privilegium für die Herren Singer und Henkel zu befürworten wäre6). Zwei interessante Vorschläge ohne Datum beziehen sich offenbar auf die Vorstudien für die neue Organisation der Landesregierung, welche dann i. J. 1807 vom Regierungs- präsidenten Grafen Ferdinand Bissingen als »Verfassung und Bestellung der N.-Ö. Re- gierung« ins Leben gesetzt wurde. Kuefstein entwickelte auf Grund der ihm aus der Zeit seiner Leitung bekannten Mißlichkeiten alle Motive, welche dafür sprachen, daß dem Stadthauptmann nicht bloß persönliche Funktionen zukommen, sondern ihm ein wirkliches Amt beigegeben werde, wodurch der Geschäftsgang wesentlich vereinfacht würde. Tat- L) Arch. Greill. 2) Arch. Greill. 3) Arch. f. N.-Ö. Präsid.-Protokoll Blatt 75, Nr. 606 u. Index. 4) Schematismus. 1798— 1801. — Starzer, S. 472, sagt 1800. 5) Schematismus u. Acten des Hofmusikgrafenamtes. G) Arch. Greill. IV, 31. 197 sächlich wurde auch eine Stadthauptmannschaft errichtet, aber schon am i. Dezb. 1819 wurde sie wieder aufgehoben und der frühere Zustand mit einem nur im Namen der Re- gierung handelnden Stadthauptmann ohne eigene Amtsmacht wieder hergestellt1). Der zweite Vorschlag stellte eine Reihe von Gründen zusammen, welche dagegen angeführt werden könnten, daß Wien unbedingt zum Sitze der Landesregierung gewählt werden müßte. Die Angelegenheiten des Erzherzogtums könnten ebensogut und sogar besser und unabhängiger in einer der anderen größeren Städte erledigt werden und für Wien würde ein Stadthauptmann mit den Funktionen eines Kreishauptmanns genügen. Hier möge noch eines anderen, nicht mit den dienstlichen Angelegenheiten in Ver- bindung stehenden Werkes gedacht sein, welches als »patriotischer Vorschlag« betitelt in die Zeit nach dem Regierungsantritt des Kaisers Franz und vor dessen Kaiserwahl, also zwischen 1. März und 5. Juli 1792, zurückreicht und nach der Kaiserkrönung v. 14. Juli, also in der zweiten Hälfte d. J., weiter ausgearbeitet wurde. Unter dem Eindrucke der von Frankreich herüberströmenden Bewegung, welche die Bevölkerung beunruhigte und umstürzende Ideen zu verbreiten drohte, empfahl Kuefstein in der Wahl der anzuwendenden Mittel äußerst vorsichtig und behutsam zu Werke zu gehen, weder Mißtrauen noch Be- sorgnis an den Tag zu legen und sich so zu benehmen, als hätte man nicht die aller- geringste Ursache, in die Treue der Untergebenen einigen Zweifel zu setzen, und schloß daran eine Reihe wohlgemeinter Ratschläge. Ob diese an die allerhöchste Stelle gelangten, ist nicht bekannt. Es liegen nur die Konzepte vor2). Die Tätigkeit Kuefsteins bei der Landesregierung, welche seit seiner Ernennung zum Hofrat nur mehr provisorisch sein konnte, endigte durch seine mit Dekret v. 1. Septb. 1802 erfolgte Übersetzung zu der neu errichteten Böhmisch-österreich.-galizischen Hofkanzlei mit dem Gehalt v. 4000 fl.3). Mit Dekret v. 3. Juli 1804 wurde er auf seinen Wunsch von dieser Stelle wieder enthoben, mit Beibehaltung des Hofratstitels und semer Anstellung bei der Hofkommission für Wohltätigkeitsanstalten sowie das Amt des Hofmusikgrafen. Ein Beweis von seltsamen Zartsinn und Feinfühligkeit, daß er auf das Amt verzichten zu müssen glaubte, weil er es mit der Würde eines Staatsbeamten nicht verträglich fand, das Amt bei einem so be- trächtlichen Passivstand beizubehalten. Er hatte damals infolge der erhöhten Steuern keine Einkünfte von seiner Sustentation p. 4000 fl. und verlor nun auch die Hofratsbesoldung, so daß ihm nur jene des Hofmusikgrafen von i8oofl. übrig blieb. Ein wahrhaft edles Vorbild4). Längst hatte er sein Hauptinteresse den Angelegenheiten der öffentlichen Wohlfahrt in ihrem Zusammenhange mit den volkswirtschaftlichen Bedürfnissen des Staates und den Notwendigkeiten der Fürsorge für die unteren Volksklassen zugewendet. Seine Voten für die Freiheit der Verehelichung, die Vertretung des Angeklagten legen Zeugnis ab von dem Geiste der Humanität und des Sinnes für die Allgemeinheit, von dem er beseelt war. Schon i. J. 1795 hatte er eine Schrift über öffentliche Arbeitsanstalten veröffentlicht, deren Errichtung er als komplementäre Organisation zu den schon bestehenden, aber ungenügenden Armenanstalten wärmstens empfahl, welche Schrift vielen Anklang fand und in zweiter Auflage die Widmung an den Kaiser tragen durfte. Sein bereits erwähnter Vortrag vom J. 1792 hatte verdiente Anerkennung gefunden und die von ihm entwickelten Ideen dienten zu weiterer Entfaltung in den damals teils von den Behörden, teils aber von der Privat- initiative gegründeten und erhaltenen umfangreichen Wohlfahrtsanstalten. So arbeitete er in aufopfernder Weise in der »Hofcommission für Wohltätigkeitsanstalten«, deren Funktionen sehr weit gezogen waren und auch auf Versorgungs- und Erziehungsanstalten übergriffen, dann in der » Abtheilung der Armenfreunde, die sich mit den Erhebungen über die bestehenden Stiftungen und Anstalten zu beschäftigen« hatte, ferner bei der »zum 1) Starzer. N.-ö. Statthalterei, S. 106 f. 5) Arch. Greill. IV, 31. 3) Handbillett v. 30. Aug. 1802. — Arch. d. Bundesmin. f. Inneres. Protok. d. Hofkanzlei 1802. S. 335, Nr. 2. Z. 75 2542 4) Handbillett v. 30. Juni 1804. Hfkzlei-Arch., Protok. 1804, S. 398 u. S. 540, Nr. 213. 198 Wohle bedrängter Menschen« im J. 1807 veranstalteten Armenlotterie sowie an der Organisation des »Vereins zur Unterstützung der Nothleidenden« v. J. 18 17 unter dem Präsidium des Fürsten Joseph Schwarzenberg. Die auf diese Tätigkeit bezüglichen, in unserem Archive aufbewahrten, meist aus undatierten Entwürfen und Programmen be- stehenden Akten reichen ins J. 1801 zurück und beziehen sich hauptsächlich auf die be- absichtigte Errichtung einer allgemeinen Wohltätigkeits- und gemeinnützigen Versorgungs- anstalt, für welche die Methode der Hamburger Armenanstalt, die auf einen bis dahin unerreichten Grad der Vollkommenheit gediehen war, als Muster dienen sollte. Der Kaiser, welcher bekanntlich in seiner väterlichen Sorgfalt gerade allen ähnlichen Unternehmungen seine besondere Aufmerksamkeit widmete, sanktionierte die ihm sympathischen Bestrebungen, deren Ziel durch die Schlußworte eines bezüglichen Vortrags am besten charakterisiert wird. »Daß in dieser Hauptstadt nicht allein kein Armer auch nur einen Tag hilflos sei, sondern daß auch kein Einwohner dieser Stadt ohne wiederholter eigener Schuld ver- armen könne« 1). Im Zusammenhange mit diesen umfassenden Agenden war Kuefstein auch Kurator des Zivilmädchenpensionates zu Hernais, für welches das Panzingersche Haus angekauft und eingerichtet wurde. Die Ausweise über die dafür erhaltenen Vorschüsse wurden am 16. Juli 1805 überreicht, am 21. August Erläuterungen verlangt, am 6. Mai 1804 Bitte um den gewöhnlichen Vorschuß zur Anschaffung der Schulerfordernisse, 25. März 1806 der dem Studienfond betreffende Betrag v. jährlichen 450 fl. dem Pensionsdirektor auszufolgen, 9. Oktob. 1807 Bitte an das Oberstjägermeisteramt, daß das aus der Wald- ämtlichen Holzlegstätte zu Hütteldorf pro 1805 — 1807 gelieferte Brennholz ex camerali vergütet werden möge, 27. Juli 1808 Auskünfte über das wegen Fleischteuerung erhöhte Kostgeld2). Unter dem 23. August 1810 wurde dem N.-Ö. Landmarschall die Oberaufsicht und Leitung des Zivilmädchenpensionates vom Kaiser übertragen, womit Kuefsteins Direktion ihr Ende fand3). Auch später noch wird er als Beisitzer der Hofkommission für Wohl- tätigkeitsangelegenheiten, als Protektor des Pensionsinstitutes für herrschaftl. Beamte und Hausoffiziere (Statutenbuch 1812 und 1815) sowie als Präsident der Witwen- und Waisengesellschaft der Tonkünstler angeführt, hatte somit bis an sein Ende ein reiches Feld seiner edlen karitativen Neigungen zu betätigen4). Hofmusikgraf. Jenes Amt, welches Joh. Ferdinand am längsten bekleidete, nämlich von 1798 an bis zu seinem Ableben i. J. 181 8, ist auch jenes, über welches am wenigsten Auf- zeichnungen zu finden sind. Und doch gab es ihm seiner Natur nach immer wieder- kehrende Beschäftigung, welche durch den Titel schon genügend charakterisiert ist. Er war ein großer Musikfreund und bekannt als ausgezeichneter selbst ausübender Musiker, wie in den Fachwerken hervorgehoben wird. Über seine Ernennung fehlen genaue Daten. Doch liegt schon vom 16. April 1798 ein von ihm als Hofmusikgraf unterschriebenes Gutachten über die Abhandlung des Pro- fessors Bartl in betreff der Tastenharmonika vor, worin er das Werk, welchem der Kaiser seine besondere Aufmerksamkeit geschenkt hatte, als derselben würdig schildert und das neu erfundene Instrument als berücksichtigungswertes Kunstwerk bezeichnet. In den Protokollen des Hofmusikgrafenamtes findet sich nur ein einziger ihn be- treffender Akt angeführt, welcher den von seinen Amtsuntergebenen auszufertigenden Revers über das Gelübde der Nichtangehörigkeit zu geheimen Gesellschaften betrifft, v. J. 1801. *) Arch. Greill. IV, 31. ' *) Hofkzleiarch., Protok. 1805, S. 444, 534, — 1804, S. 271, — 1806, S. 171, — 1807, S. 648, 1808, S. 339. 3) Präsidialnote der Hofkanzlei. Hfkz.-Prot. 1810, S. 334. *) Schematismen, z. B. 1804, 1807, 1811 bis 1818. 199 Um so deutlicher sprechen die zeitgenössischen Beurteilungen. So schreibt das Jahr- buch der Tonkunst für d. J. 1796'): »Dieser ganz vorzügliche Freund und Beschützer der schönen Künste, namentlich der Tonkunst, ist Einer unserer vorzüglichsten Violin- spieler in Betracht der Kunst und des Gefühles. Außerdem hat er auch eine besondere Stärke im Dirigiren, welches er bei Aufführung der Oper Axur im Fürstl Auersperg- schen Palaste wahrhaft bewiesen hat.« Sein Talent des Dirigierens wird auch von anderen Werken besonders hervorgehoben. Außerdem aber sind Kompositionen von ihm vorhanden. Traeg führt in seinem Verzeichnis eine Galoppade für Klavier an, und im Familien- archive wird eine Reihe anderer Kompositionen von ihm pietätvoll aufbewahrt, von denen besonders ein von tiefer Wehmut getragenes Lied, welches offenbar dem Schmerze um den Verlust seiner früh verstorbenen geliebten Gattin Ausdruck leihen sollte, besonders hervor- gehoben zu werden verdient. Auf Veranlassung der Gräfin Maria Magda von Kuef- stein wurde es für Klavier gesetzt2). Oberst-Erblandsilberkämmerer. Im vorigen Kapitel sind die Gründe auseinandergesetzt worden, welche Joh. Fer- dinand II. die von seinem Vater zuletzt bekleidete Würde des Oberst-Erblandsilber- kämmerers anzutreten verhinderten, und daß er dazu erst berufen gewesen wäre, nach- dem die älteren Seitenagnaten verstorben waren. Da er sich nicht mehr darum bewarb, wurde das Recht erst wieder von seinem Sohne aufgefrischt, welcher am 4. September 1794 die Belehnung empfing. Während seiner Lehenszeit ereignete sich keine Huldigung. Im J. 1813 wurden er und Pergen wegen unterlassener Ubikationsanzeige zur Rechenschaft gezogen und die Entschuldigung als gerechtfertigt angenommen 3). Sonstiges. Von sonstigen Eigenschaften Ferdinands wäre noch zu erwähnen, daß er mit Rücksicht auf den Wert seiner volkswirtschaftlichen Schriften, mit denen er sich einen guten wissenschaftlichen Namen gemacht hatte, von der Leipziger Ökonomischen Gesell- schaft, der bedeutendsten Deutschlands, schon am 30. April 1793 zum Ehrenmitgliede gewählt worden war. Er widmete ihr im darauffolgenden Jahre seine Arbeit über den Nutzen der Arbeitsanstalten4). Ferner ernannte ihn die Freie ökonomische Gesellschaft in Petersburg gleichfalls zu ihrem Mitgliede unter dem 30. Mai 1797. — Als Kuriosum darf angeführt werden, daß er die Erlaubnis, die Ernennung beider Gesellschaften anzunehmen, erst am 25. Oktober 1818, vier Wochen vor seinem Ableben, erhielt. Endlich war er auch Mitglied der adeligen Gesellschaft der Diana cacciatrice in Wien, deren Ernennungspatent vom Großmeister Carl Graf Palffy am 2. Juni 1799 ausgestellt war5). Eine Zeitlang führte er die Kuratel über den jüngeren Grafen Emmerich Breuner, welche aber schon in den 1780er Jahren beendigt war. In den Papieren Ferdinands finden sich einige auf die Leitung der Hoftheater befindliche Stücke, welche wahrscheinlich vom Schwiegervater Colloredo herstammen dürften, so ein Erlaß des Gf. Rosenberg v. J. 1780 mit einer ungnädigen Bemerkung des Kaisers, daß die Belomo sich unterfangen hat, ohne Erlaubnis auf der Schrager- schen Bühne zu singen, dann Schreiben des Inspizienten Müller zwischen 1778 und 1793, ferner ein italienisches Schreiben des Valentino Agostini v. 1789 über die große Wohltätigkeitslotterie, den türkischen Feldzug Laudons, der eben Gradiska ein- ') Jahrbuch der Tonkunst 1796, S. 38. — Gerber, III, S. 138. Leipzig 1813. — Traeg. Verzeichnis. •) »Regrets« v. Paul Stoesser, Paris. 3) Hfkzl.-Prot. 1813, S. 201. 4) Wien 1795 bei David Hörling. 5) Arch. Greill. IV, 31. Die Originalpatente der 3 Gesellschaften. 200 genommen hatte, ohne daß die Wiener viel daraus machten, sowie Grüße nach Greillenstein und Gföhl; spricht von Franz und Anton Colloredo (Kreishauptmann in Marburg) 1). Staatswissenschaftliche Werke. Seine edelste Befriedigung fand Ferdinand in den wissenschaftlichen Arbeiten, denen er sich mit Vorliebe hingab, um sich seinen Mitmenschen nützlich zu erweisen. Er war nicht nur selbst ein guter Ökonom, sondern auch theoretisch gebildet in allen Fächern der Staatswissenschaften, namentlich aber jenen, die nach der damaligen Nomen- klatur in das Gebiet der Kameral- und Polizeiwissenschaften schlugen, die wir heute zur politischen und Nationalökonomie und allgemeinen Sozialwissenschaft zählen würden. Eine ganze Reihe von Abhandlungen dieser Materien danken ihm ihr Entstehen, von denen mehrere veröffentlicht wurden und wiederholte Auflagen erlebten. Die erste Arbeit, mit welcher er vor die Öffentlichkeit trat, war der Versuch der Beantwortung der Frage: »Was ist Wucher und durch welche Mittel ist demselben ohne Strafgesetze am besten Einhalt zu tun?«, mit dem Motto: Non mihi sed Reipublicae, erschien i. J. 1789. Es wurde damals ein lebhafter Streit über die Aufhebung der Wuchergesetze geführt, welche in der letzten Zeit der josephinischen Regierung vorzüglich auf Andringen des Hofrates von Keeß, Rates der obersten Justizstelle und Beisitzers der für Gesetzessachen aufge- stellten Hofkommission, erfolgt war. Sonnen fels sprach sich in mehreren Streitschriften gegen die Ansichten von Keeß' aus und Kuefstein schrieb in demselben Sinne für die Notwendigkeit von Gesetzen gegen den Wucher, weil die Aufhebung nicht die ge- wünschten Resultate ergeben hatte. Dieser Entgegnung ist seine zweite Schrift gewidmet: »Über die Wichtigkeit der Wuchergesetze. Ein Gegenstück zu des Herrn Hofrates von Keeß Abhandlung über die Aufhebung der Wuchergesetze.« Wien bei Trattnern. 1791. Die Vor- rede ist vom 16. April 1791 datiert. Die Umstände, durch welche die in Rede stehende Frage zur Diskussion gestellt wurde, waren damals ganz den heutigen ähnlich, nur daß jetzt die Notwendigkeit von gesetzlichen Schranken gegen wucherische Geschäfte und das so- genannte Schiebertum noch viel schreiender sich geltend macht. Die Broschüre ist mit dem Motto versehen: »Es muß ein Wurm da sein, der immer stärker an der Lebens- kraft des Staates nagt, den muß man entdecken und tödten, ehe er unüberwindlich wird.« (Ephemeriden der Menschheit, S. 19.) Scheint heute schon zu spät zu sein. Die Schrift stellt sich als eine vermehrte Auflage der ersten dar, die gegen alle gegen diese er- hobenen Einwände gerichtet ist und anscheinend viel Anerkennung gefunden hat. Beide Schriften sind vorerst anonym erschienen. Ebenso die schnell darauf folgen- den: »Ueber das Benehmen bei Kridafällen. Ein Spiegel der Wahrheit für Advocaten und ein Stoff zu Betrachtungen für Richter«, mit dem Motto: Sic vos non vobis, nidi- ficatis aves (Virgilius) und der Vorrede v. 19. Mai 1791; — Wien 1791 bei Gräffer d. Jüngern — und: »Wider den Arrest der Civilschuldner. Der Aufmerksamkeit guter und weiser Fürsten gewidmet.« Motto: Et labor in iis edendis suo fractu non carebit. (Val. Max) mit Vorrede v. 9. August 1791. Wien bei Joh. Georg Mössle. Beides Gegenstände, welche seither durch die Gesetzgebung in dem Sinne der Ausführung dieser Schriften längst geregelt erscheinen. Schon einige Monate darauf, mit Vorrede v. 9. Jänner 1792 und dem Motto: Qui sua metitur pondera ferre potest (Martial) erschien bei Josef Stahel (Wien), dies- mal unter dem vollen Namen Ferdinand Graf von Kuffstein, k. k. Kämmerer, sein bedeutendstes Werk: »Über den Werth Grund und Bodens, in Beziehung auf den Staat überhaupt und den Privatbesitzer insbesondere.« Dem umfassenden Titel gemäß wird zu- erst von dem Gebrauch, den der Staat von Grund und Boden machen muß, und dann von der gehörigen Verteilung desselben gesprochen, von dem nötigen Verhältnis und Gleichgewicht zwischen den ackerbauenden und den übrigen Klassen der Einwohner und der Vermehrung der Volksmenge, die aus dem gehörig gemachten Gebrauch des Bodens eine unmittelbare Folge sein wird, und das Verhältnis der Klassen zu befestigen und zu ') Arch. Greill. IV, 31. 201 erhalten geeignet ist. Ohne sich für eines der damals noch sich bekämpfenden nationalökono- mischen Systeme auszusprechen, neigen seine Ansichten doch schon mehr der unter dem Einflüsse Rousseauscher Ideen stehenden physiokratischen Schule zu. Im zweiten Teile wird der Gebrauch besprochen, den der Privatbesitzer von Grund und Boden machen muß. Es werden sehr beherzigenswerte Lehren über die Mittel, den Ackerbau zu ver- bessern, und die Hindernisse, die hierbei zu überwinden sind, gegeben. Insbesondere über den Feldbau und die damit in Verbindung stehende Viehzucht werden teils auf Erfahrung begründete Anleitungen niedergelegt, die mit der Frage des Verkaufes der gewonnenen Erzeugnisse schließen. Endlich wird in einer dritten Abteilung eine Übersicht und An- wendung der vorhergehenden Gegenstände zusammengestellt und der wichtige Einfluß gezeigt, den die beste Benützung und der dadurch möglichst erhöhte Wert des Grund und Bodens auf die allgemeine Wohlfahrt ausübt. Es war damals ein größeres Interesse für die Staatswissenschaften und alles was dieselben betrifft im Schwünge. Auch sein Schwager Graf Franz Hartig, k. k. Gesandter in Dresden, verfaßte Schriften über Nationalökonomie und auch Kuef st eins Werk hatte guten Erfolg, wie er in der Einleitung zu seinem nächsten Werke über Arbeitsanstalten selbst erwähnen konnte. Diese Schrift »über den Nutzen der Arbeitsanstalten « mit dem Motto: Quaeque ipse miserrimus vidi (Virgil), kam i. J. 1795 bei Joh. David Hörling heraus und war der preiswürdigen Leipziger Ökonomischen Gesellschaft gewidmet, die ihn kürzlich zu ihrem Ehrenmitgliede gewählt hatte. Sie steht in einem gewissen kausalen Zusammen- hange mit seinen karitativen Bemühungen in allgemeinen Wohlfahrtsangelegenheiten. Ihr Erfolg führte zu einer zweiten Auflage, welche im J. 1802 bei Jos. Geistinger erschien mit dem Motto: Quam multa fieri posse negatum est antequam fierent (Plinius). Er hatte die Befriedigung, sie Sr. k. k. Apostol. Majestät K. Franz IL, seinem allergnädigsten Landes- fürsten und Herrn, widmen zu dürfen. Die letzten der vorhandenen Schriften sind die i. J. 1816 bei Leopold Grund er- schienenen »Freimüthigen Gedanken über die Theuerung in Wien« von F. G. v. K. Sie haben zwar nur den Umfang einer Broschüre, gehören aber zum Besten dessen, was aus seiner gewandten Feder hervorgegangen ist. Sie sind so anziehend geschrieben, daß man sie mit wahrem Genüsse liest, und was sie besonders für die heutige Zeit empfiehlt, ist der schmerzliche Umstand, daß sie Wort für Wort auf unsere gegenwärtigen Zustände passen und geradezu für dieselben bestimmt zu sein scheinen, nur daß es damals doch noch etwas erträglich gewesen sein mag und eine Rettung möglich war, die aus dem heutigen Chaos kaum mehr zu erhoffen ist. Um so nützlicher könnte das richtige Studium dessen, was vor einem Jahrhundert vorgegangen ist, wirken, wenn der historische Sinn nicht den Gegenwartsmännern abhanden gekommen wäre, die jede Tradition beiseite schieben zu müssen glauben, um es immer schlechter werden zu lassen. Ferdinand führte mit seiner Gattin Theresia, geb. Colloredo, ein äußerst glück- liches' Familienleben, welches sehr vorzeitig durch ihr frühes Ableben zerstört wurde. Sie wurde ihm am 14. März 1800, wie der Partezettel sagt, nach einer langwierigen Brust- krankheit entrissen. Auch aus Familienkorrespondenzen geht hervor, daß sie schon längere Zeit leidend war. Ihre Schwester Lore, vermählt mit dem Grafen Franz von Hartig, k. k. Gesandten in Dresden, welche ihr sehr zugetan war, zeigte sich um ihr Wohl- befinden sehr besorgt und schrieb ihr häufig, um ihr medizinische Ratschläge zu erteilen, und bat sie, nicht so viele Leute auf einmal zu sehen und sich nicht anzustrengen, ihr zu schreiben. Sie riet ihr gegen den ewigen Husten sogenannte Hundszunge mit etwas Süßholz und empfahl ihr den damals berühmten Dr. Quarin, der aber nur in Folge von Obstruktionen diagnostizierte. Sie muß schon leidend gewesen sein, als ihre Tochter Nany mit 15 Jahren aus dem Kloster wieder zu den Eltern kam, also etwa 1797. Diese Tochter, welche später den Grafen Karl von Kuenburg heiratete und sich durch ihren Geist auszeichnete, schreibt damals schon in ihrem Journal, daß die ohnehin schon schwache Gesundheit ihrer armen Mutter täglich abnehme. Nachdem eine Person — wahrscheinlich Gouvernante oder Gesellschaftsdame — , welche ihr Verhältnis zu der etwas strengen Mutter ungünstig beeinflußt hatte, beseitigt war, konnte sie öfter mit ihr allein 202 sein, und sie fanden sich beide gegenseitig wieder vereint. Sie fand eine unvergleichliche Mutter, eine engelhafte Seele, ein Herz ohne gleichen. Assise pres d'elle, schreibt sie in ihrem schönen französischen Stile, eile me parlait si sincerement, me communiquait ses projets pour mon etablissement dont eile ne cessait de s'occuper, et puis, changeant de discours, eile me parlait d'Elle-meme, de ce qu'elle comptait faire dans un an ... . Pauvre ange tu ne songeais pas alors que dans un mois tu n'existerais plus pour nous! Et moi, qui la voyais mourir, j'6tais obligee de seconder ses projets, de lui en proposer de nou- veaux qui ä ce que je savais, ne seraient jamais executes par eile. Elle m'aimait tendre- ment, combien de preuves m'en donnait-elle! L'amour maternel avait repris tous ses droits, sa main m'allait rendre parfaitement heureuse, mais cette main se gla$a du froid de la mort .... Oh! jamais je n'oublierai cette journee, la derniere de sa vie! C'etait le soir, eile vegetait encore, eile avait sommeille toute la soiree, son pere, sa belle-mere et moi ä cote de son lit, la contemplions en silence. Mon pere et moi, enfin, restämes seuls avec eile. Papa me pressait de me retirer, il etait plus tard que de coutume, mais eile dormait, pouvais-je la quitter, pour jamais, je le sentais, sans avoir entendu un mot encore de sa bouche! Enfin, eile s'eveille, je saisis ce moment pour m'arracher d'aupres d'elle. Je lui souhaitai le Bonsoir, je presse sa main dans la mienne, eile me la serre aussi. Bonsoir Nany, me dit-elle, vas-tu dejä? Oh! que j'aurais souhaite rester encore! Mon Pere m'eloigna, et je ne la vis plus dans ce monde! .... voilä l'epoque la plus malheureuse de ma vie, celle oü je perdis ma mere, ma meilleure amie, la moitie de mon existence! Wir haben diese Worte in ihrem rührenden Urtexte wiedergegeben, welche das schöne Verhältnis zwischen Mutter und Tochter kennzeichnen und die edle Gestalt der Sterbenden deutlich hervortreten lassen. Sie ging hinüber, durch langjährige Leiden ver- klärt, im kaum erreichten 36. Jahre ihres Alters1). Sie hatte schon am 1. März ihr Testament errichtet, in welchem sie außer den üblichen Legaten an die Dienerschaft noch spezielle Andenken an ihre Schwester Hart ig, ihren Vater und ihrer lieben Mutter2) sowie ihren Mann, welcher auch ihre Einrichtungs- stücke erhielt, vermachte. Die Tochter Maria Anna, welche durch die Großmut ihrer unvergeßlichen Tante Kuef stein und die Substitution auf die von der Mutter Collo- redo hinterlassene Erbschaft hinlänglich versorgt ist, erhält außerdem noch Schmuck und das Porträt der Mutter Theresias. Als Universalerbe wird ihr Sohn Franz einge- setzt und erhält das ihr aus dem Heiratsbrief zustehende Kapital von 12.000 fl., dessen Genuß dem zum Vormunde ernannten Gemahl bis zur Großjährigkeit des Sohnes zu- stehen soll. Die sterbliche Hülle der edlen Dahingeschiedenen wurde nach Greill enstein über- tragen, wo die Beisetzung in der Familiengruft am 8. März stattfand3). Das Haus Nr. 14 in Hernais, welches Theresia kurz vorher am 16. Septemb. 1799 um 7000 fl. erworben hatte, konnte gleich wieder verkauft werden, und zwar laut Vertrag vom 24. April 1800 an Maria Anna, verwitwete Gräfin von Althann, geb. Gräfin Martinitz, um 10.500 fl.4). Gerade nach Jahresfrist hatte Ferdinand die Befriedigung, die Zukunft seiner Tochter durch eine nach allen Richtungen hin glückliche Verbindung gesichert zu sehen. l) Nach dem Vorstehenden ist es wohl klar, daß der an sich schon unsinnige Klatsch, den die ehemalige Hofdame Baronne Dumontel in ihren Souvenirs, S. 170, sich nicht zu veröffent- lichen scheut, nichts als die Wiedergabe eines makabren Wiener Witzes ist, den die naive Fremde ernst genommen hat. Sie erzählt, Theresia sei aus Kummer darüber gestorben, daß ihr Vater in seinen alten Tagen noch die verwitwete Bn- Poutet, geb. Gfin. Crenneville (spätere Frau des Herzogs Carl v. Lothringen) geheiratet habe, 14. Jan. 1799, die allerdings in Wien nicht sehr beliebt war, aber sich Geltung zu verschaffen wußte. Sie scheint im Gegenteil in ganz guten Beziehungen zu der neuen Stiefmutter gestanden zu haben, die bei ihrem Sterbelager als anwesend genannt wird und die sie im Testamente als »liebe Mutter« bezeichnet. ") Ihre Mutter war schon 1789 gestorben, es kann also nur die zweite Frau ihres Vaters (oder auch die Mutter ihres Gatten) gemeint sein. 3) Pfarre Röhrenbach. Protokoll. — Pfarrprot. St. Michael und Partezettel. 4) Arch. Greill. V, 47. 203 Sie verlobte sich mit dem Grafen Karl von Kuenburg, Sohne des Grafen Leopold von Kuenburg, k. k. Kämmerers und Obersterbstallmeisters des Erzstiftes Salzburg, und dessen Gemahlin Frau Friderika Maria Anna Gräfin von Waldstein zu Groß-Skal und Dux, einem vortrefflichen ehrenwerten jungen Manne, der die Anwartschaft auf das väterliche Fideikommiß mit den bedeutenden Herrschaften Jung-Woschitz, Miltschin und Kamberg in Böhmen hatte. Der Heiratsvertrag wurde am 26. April 1801 in Wien abgeschlossen und bestimmte neben den gewöhnlichen Zusagen, daß der wittibliche Unter- halt auf das Allodialvermögen des Vaters intabuliert werden soll, insolange die Mutter des Bräutigams auf das Fideikommiß angeschrieben sein wird. Als Zeugen sind unter- schrieben: Für den Bräutigam: dessen Vater, Wolf Christof Graf Ueberacker, J.Graf Wurmbrand, Jos. Karl Dietrichstein, Franz Waldstein, Karl Firmian; und für die Braut: deren Vater und der Großvater Camill Colloredo, Karl Pälffy, Franz Saurau, Johann Colloredo, Ludw. Folliot Crenneville und Karl Leonhard Harrach '). Die kirchliche Einsegnung fand über Delegation von St. Stephan bei St. Augustin am 26. April 1801 statt2). Nach Inhalt des Heiratsvertrages brachte sie ihrem Manne nicht mehr als 2000 fl. mit, die er auch gleich widerlegte. Sie hatte aber ein genügendes Privatvermögen durch die im Testamente der Großmutter Colloredo-Wrbna ihr zugewendete Substitution auf die Erbschaft ihrer Mutter und als Universalerbin ihrer Großtante, der verstorbenen Francisca Colloredo (der Schwester des Großvaters Colloredo) und Gattin des Joh. Adam Kuefstein, letzten Sprosses der Er n estinischen Linie zu Pottenbrunn. Die Neuvermählten reisten nach Böhmen auf die Kuenburgsche Fideikommiß- herrschaft Jungwoschitz, von wo sie sehr zufriedene, sogar enthusiastische Briefe schrieben. Durch den Verlust seiner Frau und die Trennung von seiner Tochter schon sehr vereinsamt, sollte Ferdinand bald den großen Schmerz erleben, seine geliebte Mutter zu verlieren. Am 24. März 1805 verschied Gräfin Maria Anna, geb. Dietrichstein, an Entkräftung im Alter von 76 Jahren in ihrer Wohnung auf der Wieden Nr. 36, beim gold. Kegel. In ihrem Testamente v. 21. März 1805 verordnete sie Legate an ihre zahlreiche Dienerschaft (2 Kammerjungfern, 2 Mägde, Köchin, Küchenmagd, 2 Bedienten, 1 Kammer- diener, 1 Hausknecht) und setzte ihre Tochter Antonia zur Universalerbin ein, da diese noch unversorgt war, welches Testament von ihrem Sohne Ferdinand mit unter- schrieben war3). Ihre sterbliche Hülle wurde wie jene ihres Gatten Joh. Ferdinand IL in der Fa- miliengruft bei Greillenstein beigesetzt4). Jetzt war für Ferdinand der Moment gekommen, sich eine andere Häuslichkeit zu gründen, und es war in der Natur der Sache gelegen, daß ihm seine ihm innigst zugetane Schwester Antonia die Leere seines Lebens nach Möglichkeit auszufüllen suchte. In ihrer Engelsgüte hatte sie ihm ohnehin schon den größten Teil ihres bescheidenen Vermögens zur Disposition gestellt und trug auch fernerhin redlich bei, ihm als getreue Schwester die schweren Lasten seiner Existenz, soweit es in ihren Kräften stand, stets opferwillig zu erleichtern, wie sie auch an seinem Sohne Franz bis zu dessen Eintritt in den aktiven diplomatischen Dienst Mutterstelle vertrat, woran dieser sich stets mit tiefer Dankbarkeit erinnerte. Wir haben schon gesehen, daß sie sich mit ihrem Bruder, wenn es aus Ersparungsrücksichten geraten schien, auf das Land zurückzog, und wie ängstlich er um ihren Gesundheitszustand besorgt war, mit ihr nach Baden oder Meidling zog, um die Bäder zu gebrauchen. Ferdinand selbst war nicht von bester Gesundheit. Seit einigen Jahren fühlte er sich leidend und schwach. Wir haben gesehen, daß er seinen Sohn Franz schon in l) Arch. Greill., Testamente, u. St. Stephan. •) St. Stephan, Bd. 80, Fol. 77, u. St. Augustin, VI, Fol. 54. 3) Arch. Greill. Testament u. Landesgr. Arch. V. ad Nr. 67/1805. 4) Pfarre Röhrenbach. Sterberegister. 204 jungen Jahren zur Unterstützung in den komplizierteren Geschäften, namentlich der Güter- administration, herangezogen und ihm schließlich diese übergeben hatte. Er wurde schon am 23. November 1818 abberufen, am Nervenschlag, wie die Anzeige lautete (Stadt Nr. 10 10). Er war erst 66 Jahre alt und wird als k. k. Kämmerer, Hofmusikgraf und Obersterblandsilberkämmerer genannt. Seine sehr verspätete Ernennung zum Geheimen Rat war nach einer Notiz gerade im Zuge. Er sollte sie nicht mehr erleben. Die Einsegnung fand bei St. Stephan am 25. und die Beisetzung in der Familien- gruft bei Greillenstein am 27. dess. M. statt1). Sein Sohn Franz war damals schon Legationssekretär bei der Gesandtschaft am kgl. württembergschen Hof. Die Traueranzeige wurde daher in seiner Abwesenheit vor- läufig von seiner Tochter Maria Anna Kuenburg, die sich in Wien befand, aus- gegeben. Ferdinand hatte schon am 3. Mai 1806 nach dem Ableben seiner Mutter ein Testament errichtet, welches durch die später fast unmittelbar vor seinem Ableben unter dem Datum v. 23. Juni 18 18 aufgesetzten Bestimmungen überholt wurde, welche die früheren entweder erneuerten oder wegen der inzwischen eingetretenen Modifikationen von selbst aufhoben. Er erwähnt vorerst, daß sein Sohn Franz ohnehin als instituierter Nachfolger in das Fideikommiß dieses zu überkommen hat und mit dem demnächst zu Ende gehenden Generalpachte der Herrschaften diese frei erhalten wird, dergestalt, daß bei der Abrech- nung mit Heßl sich noch ein dem Allode zukommender Herausrest ergeben dürfte, der ihm als Universalerben zugute kommen wird. Als solcher wird dieser auch speziell er- nannt und ihm die Auszahlung der Legate und einiger sonstiger Zahlungen aufgetragen, besonders aber die Fürsorge für seine, des Erblassers, Schwester ans Herz gelegt. Die dieser Letzteren gewidmeten Worte mögen hier kurz wiedergegeben werden, weil sie am besten ihre wohltätige, aufopferungsvolle Wirksamkeit zur Anschauung bringen: »Meiner innigstgeliebten Schwester Antonia danke ich unendliche Male für ihre während ihrer ganzen Lebenszeit mir bezeigte wahrhaft schwesterliche Liebe und An- hänglichkeit. Sie hat sich seit dem Absterben meiner Gemahn, besonders aber seitdem sie nach dem Tode meiner Frau Mutter mit mir gemeinschaftlich gewohnt hat, gegen meine lieben Kinder stets als eine wahre Mutter betragen. Sie hat ihr ganzes eigen- tümliches Vermögen zu meinem Besten verwendet und sich überdies noch durch Mit- fertigung vieler meiniger Schuldbriefe wahrhaft für mich aufgeopfert und mancher großen Verlegenheit ausgesetzt. Ich wäre daher vollkommen verpflichtet, sie zur Erbin meines sämmtlichen Nachlaßes einzusetzen. Allein da es meinem Sohne unentbehrlich sein wird, beim Antritt der Fideikomiss Güter einiges Allodium vorzufinden, und da ich ohnehin von meinen Kindern mit aller Zuversicht erwarten kann, daß sie diese ihre zweite Mutter ehren, anständig versorgen, verpflegen u. in keinem Stücke einigem Mangel aussetzen werden, so wird sie mir aus schwesterlicher Liebe sicher vergeben, daß ich ihr nur nachstehendes geringes Legat hinterlaße. Ich legire derselben daher die vollständige Einrichtung dreier Zimmer und was sie sich von meiner Leib & Hauswäsche selbst auswählen wird. Gott wird ihr die mir und meinen Kindern stets bewiesene Liebe be- lohnen.« Auch seiner Tochter Maria Anna, verehelichten Gräfin Kuenburg, widmete er herzliche Worte des Dankes für ihre kindliche Liebe. Sie habe ihm durch ihren untadel- haften tugendsamen Lebenswandel, ihr musterhaftes Benehmen Ehre und Freude gemacht. Sie erhielt als Andenken das wohlgetroffene Porträt ihrer unvergeßlichen Mutter und ein Mahagonitischchen, worin ein von seiner Schwägerin, Gräfin H artig, gezeichnetes Bild unter Glasrahmen befestigt ist. Ihr Gatte soll das kleinere, in einem schwarzen runden Rahmen befestigte Bildnis des Sohnes Franz erhalten. Außer diesem Testament hat Ferdinand noch ein vom 2. April 181 7 datiertes Schreiben an seinen Sohn gerichtet, in welchem er die früheren Ermahnungen wiederholt und erinnert, ') Arch. Greill. Pfarrprot. Röhrenbach u. St. Stephan. 205 daß infolge der 25jährigen bedrängten Zeitumstände und der unglücklichen Kriegsereig- nisse alle Gutsbesitzer sehr hart mitgenommen wurden und auch seine eigenen Vermögens- umstände eine sehr empfindliche Erschütterung erlitten. Allein durch den mit seinen Gläubigern getroffenen Ausgleichs- und Abfindungsvertrag wurde das vorhandene Fidei- kommißvermögen zwar mit seinem eigenen empfindlichen Nachteil in aufrechtem Stande erhalten, weil er aus väterlicher Liebe »lieber selbst manches Ungemach ertragen, als Dich und Deine Nachfolger einer Verlegenheit aussetzen wollte«. Die durch die widrigen Zeitumstände notwendig gewordene Kontrahierung einer beträchtlichen Schuldenlast wurde durch den Verkauf der Herrschaft Rappoltenkirchen, deren Wert durch Depurierung wieder ersetzt wird, gänzlich getilgt, und die Güter von den nicht nur von ihm, sondern auch von seinen Voreltern her lastenden Passiven befreit. Wie er alle Verpflichtungen seines Vaters übernommen habe, so möge auch jetzt sein Sohn die etwa noch ausstehenden auf sich nehmen, damit niemand zu Schaden komme. So nehmen wir Abschied von diesem edlen Dulder, dessen ganzes Leben mit Sorgen und Entbehrungen erfüllt war, und der Zeit und Energie gefunden hat, seine Kraft in anerkennenswerter Weise dem Staate und dem Wohl seiner Mitmenschen zu widmen und den Geist durch wissenschaftliche Studien, Kunst und Musik zu erheben. Unser Dank folge seinem Angedenken! Von dem Ehepaare sind zwei gute Brustbilder vorhanden'), außerdem eine schöne Miniatur des Ferdinand, von W. Windisch, Pinx. 1802, mit der Legende »Merkmal der Liebe« 2). Anhang. In seiner Eigenschaft als Rat bei der niederösterr. Regierung, dann als Stadt- hauptmann von Wien und Hofrat und Mitglied der verschiedenen Spezialkommissionen hatte Ferdinand seine stets eifrige und charakterfeste Tätigkeit über die verschiedensten Gebiete zu erstrecken. Wir finden eine Reihe authentischer Notizen darüber im Archive aufbewahrt. Sie können hier nur summarisch erwähnt werden in der chronologischen Reihe der Referate. 8. Aug. 1792. Sitzung in Gesetzgebungssachen für das freiere Ermessen des Richters. 14. Aug. 1792. Zur Sitzung v. 14. August der Vorberatungen für das neue bürgerl. Gesetzbuch in betreff der Rechte zwischen Eheleuten gab er ein Separatvotum zu Pro- tokoll, welches eine mildere Bestimmung für die Frau in betreff des Eheversprechens herbeiführen wollte. 12. Sept. 1792. Referat über die von den bürgerl. Posamentierern erbetene Visi- tationsanstalt, befürwortet die Bitte. 13. März 1793. Beschwerden der Seidenzeugmacher gegenüber den Fabrikanten, kommissionaliter untersucht. 11. Aug. 1793. Beschwerden der bürgerl. Seidenzeugmacher, der Samt- und Tüchel- fabrikanten wegen Abstemplung der Waren. 20. Aug. 1793. Die von Abbe Arnold gestellte Bitte betreffs der von ihm in Ungarn entdeckten Terra pozzolana wird der Berücksichtigung als wertvoll anempfohlen. 22. Aug. 1793. Der ausführlich ausgearbeitete Vortrag vom 25. Juli 1792 über die Errichtung eines Arbeitshauses für Bettler wird vom höchsten Direktorium belobt und l) Beide von tüchtigen Meistern, wurden auf der unter dem Patronate der Frau Erzherzogin Maria Josepha im Österreichischen Museum i. J. 1906 stattgehabten Porträtausstellung klassi- fiziert: Maler unbekannt. Joh. Ferdinand III., um 1790. Öl auf Leinwand, 67 auf 53 Zentimeter. Gräfin Kuefstein-Collor edo, in weiß-rosa Kleid, mit Schleier auf dem gepuderten Haar und Perlen. Öl auf Leinwand, 67 auf 53 Zentimeter, um 1790. Katalog der Spitzen- und Porträtaus- stellung 1906, Nr. 71 und 74. *) Miniaturenausstellung v. J. 1905, Nr. 1851. 206 dem Mittelsrate und Stadthauptmann Grafen v. Kuefstein das höchste Wohl- gefallen Sr. Majestät ausgesprochen. Jedoch noch eine Reihe von Vervollständigungen verlangt. (Adresse an den Reg.-R. und Stadthauptm.) 16. Sept. 1793. Die Kleinuhrmacher bitten um eine Beschauanstalt und Qualitäts- stemplung. Wird befürwortet. 1. Okt. 1794. Die ihm vorgelegten Fragen der Landesstelle, wie der schon zu großen Baulust zu Häusern, welche nur ganz kleine Wohnungen enthalten, zu steuern wäre, wird nach allen Richtungen hin beleuchtet. Da die nach Wien Zuströmenden vom Lande kommen und der ackerbautreibenden Bevölkerung entzogen werden, hier aber nur die Zahl der Konsumenten vermehren, möge man genaue Bevölkerungsdaten aufnehmen, die Beschäftigungslosen abschaffen, einige Fabriken auf das Land verlegen usw. 10. Febr. 1795. Nachträge in betreff des zu errichtenden Arbeitshauses. 4. März 1795. Äußerung des niederösterr. Reg.-Rates und Stadthauptmannes über die Regulierung des Lederpreises mit den Fleischhauern. 20. Juni 1795. Beschwerden des bürgerl. Handelsstandes und Großhandlungsgremiums gegen die k. k. oktroyierte Leihbank werden zur Berücksichtigung empfohlen bei Ablauf des Privilegiums der Leihbank. 20. Okt. 1795. Die bestehende Niederlage soll im Interesse des Kredites unserer inländischen Erzeugnisse trotz des Widerspruches der Meister aufrecht erhalten bleiben. 30. Okt. 1795. Binders neue Methode zur Verbesserung der Landwirtschaft, ist ohnehin schon bekannt. 17. Febr. 1796. Neu erfundene Dreschmaschine des Oberstleutnants Naquart und Abbe Wal eher, nicht gut befunden. 13. März 1796. Die von den Großuhrmachern erbetene Vereinigung mit den wider- strebenden Kleinuhrmachern wäre allerdings in Aussicht zu nehmen, jedoch noch ein günstigerer Zeitpunkt abzuwarten. 15. März 1796. Ungehindert alles angewendeten Eifers, den drückenden Wasser- mangel in der Gemeinde Laimgrube zu beheben, ist dies bisher nicht gelungen. Infolge eines diese Frage der Landesregierung ans Herz legenden Allerh. Auftrages wendet sich Ferdinand als Stadthauptmann an den Fürsten Kaunitz mit der Bitte um Überlassung eines angemessenen Teiles desjenigen Anteiles an Wasser, welcher vor einigen Jahren von Seite des k. k. Hofbauamtes an seinen Vater für dessen Gartengebäude überlassen worden ist. 25. Juni 1796. Votum des Regierungsrates und Stadthauptmannes Grafen Kuefstein über die in Antrag gebrachte Erschwerung der Verehelichung bei Handwerksgesellen und den übrigen niederen Volksschichten. Spricht sich aus volkswirtschaftlichen, ethischen und Populationsgründen gegen jede solche Beschränkung aus. 16. Juli 1797. Beim Kornschnitt gemachter Versuch mit der sogenannten niederländ. Picke, sehr empfehlenswert ausgefallen. 16. Aug. 1797. Franz Mayer, Prof. Rohrmoser und Michael Edler v. Ehren- fels, Verbesserung der Bienenzucht; als empfehlenswert befunden. 2. Febr. 1798. Wieder die Seidenzeugmacher, haben ihre Äußerung noch nicht abgegeben. 19. April 1798. Als Hofmusikgraf Antrag auf Annahme der Abhandlung über die neu erfundene Tastharmonika und Drucklegung in zwei Arten, als Kunstwerk und als billige Ausgabe. 30 Sept. 1798. Die von den Kleinuhrmachern beantragte Beschau und Qualitäten- stemplung befürwortet. 22. Aug. 1800. An Se Majestät. Freih. v. Müller schlägt vor, eine Quantität Brennholz aus den bayerischen Wäldern hereinkommen zu lassen, mit Baron Her ren- stein und Gürtler. Wird als sehr nützlich befürwortet. 207 23. Juli 1802. An Se. Majestät. Die an ihn signierte Bittschrift des jüdischen Brautpaares Salomon Liboschitz und Clara Edle v. Königsberg wird zur ausnahms- weisen gnädigen Ehebewilligung empfohlen. 3. April 1804. Relation des k. k. Hofrats F. Gf. K. über die vermöge erhaltenen Auftrages vorgenommene Untersuchung auf dem Grazer Schloßberge. Die von K. geführte Kommission hat sich hinbegeben und konstatiert, daß die erhobenen Anzeigen teils unrich- tig, teils übertrieben sind. Es haben sich aber allgemeine Mißstände in der ganzen Organi- sation gezeigt. Die 46 Aufseher seien einzuschränken und die Neuorganisation nach dem Beispiele des Spielberges bei Brunn zu regeln. 20. September 1804. An die k. k. Hofkommission. Mit Prof. Jacquin und Stadt- oberkämmerer Edlen von Wohlleben; die von den Herren Singer und Henkel ange- stellten Versuche der Torfverkohlung und der Arbeitsversuche fielen vollkommen zu- friedenstellend aus. Daher Sr. Maj. befürwortend vorzulegen in Hinsicht des erbetenen Privilegiums. XXXVIII. FRANZ SERAPHIN 1794 — 1871. Kuefstein. IV. 14 Franz Seraphin. 1794 — 1871. jie aus der tiefsten Depression endlich ein Aufschwung zu erwarten ist, der die düsteren Wolken zerstreut und goldige Sonnenstrahlen wieder bringt, so war der Sohn des vom Unglück am schwersten getroffenen Familienhauptes be- rufen, das alte Geschlecht aus dem unverschuldeten Tiefstande wieder empor- zuheben und zu einer unerwarteten Periode des Glanzes zu führen. Nur zögernd wage ich es, an die Zeit des Franz Ser., Sohnes des Joh. Fer- dinand III., heranzutreten, von dem Bewußtsein eingeschüchtert, daß meine schwache Feder niemals imstande sein wird, in genügenden Farben das zu schildern, was mein ge- liebter Vater für die Familie gearbeitet, gelitten und überwunden hat, und wie er durch seine Persönlichkeit die höchsten Stufen staatlicher und höfischer Würden und Vertrauens- stellungen erreichte. Ihm verdanken wir die Rekonstituierung der Familienexistenz durch Wiederherstellung des Fideikommisses und Grundlegung ihrer Existenzbedingungen. Sein ganzes Leben war dieser Aufgabe gewidmet, es war Mühe und Arbeit, die durch Gottes Segen zum schönen Ziele geführt ward und ihn am Ende des Lebens mit Befriedigung auf sein Lebenswerk zurückblicken ließ. Er war die höchste Zierde unseres Geschlechtes, mit dem sich keiner unserer verehrten Voreltern, die er alle überstrahlte, messen konnte, sowohl was die Leistungen betrifft, als auch in betreff des persönlichen Charakters, der nach allen Richtungen hin Respekt einflößte. Er wurde oft als der letzte alte österreichische Aristokrat bezeichnet, in einer Zeit, wo der moderne Sinn über die alten Tugenden hin- wegzugehen nur allzu leicht bestrebt war. Wir sind ihm den tiefsten pietätvollsten Dank schuldig und dürfen nie vergessen, was er für uns war und ist. Daher wird es auch nicht annähernd möglich sein, ein würdiges Bild seines Lebens zu entwerfen. Meine eigene Lebenszeit steht schon so nahe ihrem Ende, daß ich fürchten mußte, nicht fertig damit zu werden und schon schmerzlich empfinde, mich mit einem einfachen curriculum vitae begnügen zu müssen. Die 43 Kartons des Archivs, in welchen seine Arbeiten zusammengefaßt sind, geben schon an sich einen Begriff des Umfangs seiner segensreichen Wirksamkeit während der mehr als 52Jähr. Leitung der amtlichen, privaten und wirtschaftlichen Geschäfte. Davon kann nur ein Auszug gegeben werden und man fühlt tief die Kühnheit solchen Unterfangens. Franz Ser. erblickte das Licht der Welt am 8. März 1794 und erhielt noch den- selben Tag unter den Namen Franz Ser. Johann Bapt. Ferdinand die heil. Taufe durch den Fürsterzbischof von Olmütz, Anton Theodor Graf Colloredo, Großoheim der Mutter des Täuflings, in Gegenwart des Kurat-Benefiziaten Josef Petz zu St. Peter und des Konferenz- und Kabinettsministers Grafen Franz Colloredo als Vertreter Sr. Majestät des Kaisers Franz als des Paten, in der Wohnung am Bauernmarkt Nr. 534 in Wien. Als Andenken an den kaiserl. Paten ward dem Täufling ein gutgelungenes Porträt des Kaisers, ein ausgezeichnetes Werk der Wiener Porzellanfabrik, zuteil. Franz Ser. als einziger Sohn war der Gegenstand der zärtlichsten Fürsorge der Eltern. Er hatte nur noch eine um 12 Jahre ältere Schwester, Maria Anna, mit welcher er das ganze Leben hindurch durch innige Freundschaft verbunden war. Seine Mutter starb schon, wie wir gesehen haben, i. J. 1800, also 6 Jahre nach seiner Geburt. Seine 14* 212 Tante Antonia suchte ihm die mütterliche Zärtlichkeit zu ersetzen und widmete ihm die aufopferndste Sorgfalt schon aus schwesterlicher Liebe zu seinem Vater. Die ersten Elemente der Bildung erhielt er in der k. k. Normalschule bei St. Anna, die er vom Oktober 1800 an bis zum August 1802 besuchte. In allen Fächern erwarb er die Note sehr gut und bei jedem Abschluß die 1. Klasse mit Vorzug, wie auch bei den öffentlichen Prüfungen im akademischen und dem Josephsgymnasium. Er wurde sodann in die k. k. oriental. Akademie aufgenommen, in welcher er gleichfalls alle Studien mit 1. Klasse und praecipua eminentia absolvierte und sich der- gestalt hervortat, daß ihm das Allerhöchste Wohlgefallen über sein rühmliches sittliches Betragen sowie über den ausgezeichneten Fleiß und Fortgang seitens Sr. Majestät zu- erkannt wurde, wie aus dem bei seinem Austritte ihm ausgestellten Zeugnis des bekannten Direktors Hock v. 15. Septemb. 18 13 zu entnehmen ist. Verschiedene arabisch-türkische Bücher, unter denen sich eine von ihm verfaßte arabische Grammatik befindet, sowie zahl- reiche Aufsätze geschichtlichen und geographisch-statistischen Inhalts legen Zeugnis ab von dem Eifer, mit welchem er den Studien oblag1). Nach dergestalt hervorragender Absolvierung derselben war es sein Ziel, sich dem Dienste des Staates zu widmen. Er bewarb sich um eine Anstellung im diplomatischen Dienste und hatte, wie aus seinem und seines Vaters Gesuch um seine Großjährigkeits- erklärung hervorgeht, die Aussicht, bei bevorstehendem Frieden einen Posten bei einer Gesandtschaft zu erhalten, und wartete nur noch auf die Rückkehr des Hn. Ministers d. Äußern, um die Zuteilung zu erfahren. Inzwischen wurde der Kongreß durch das Wiederauftreten Napoleons unsanft auf- gerüttelt, ein neuer Feldzug ward notwendig, für welchen sich Franz in patriotischer Be- geisterung dem Vaterlande zur Disposition stellte. Er richtete ein Gesuch an den Ober- kommandanten Fürsten Schwarzenberg, um in dessen Ulanenregiment aufgenommen zu werden, und nachdem Gf. Wrbna diesem am 7. April mitgeteilt hatte, daß der Kaiser nichts dagegen haben würde, erhielt er doch eine Unterleutnantsstelle und konnte, nach- dem er seine Equipierung vollendet hatte, im April zum Regiment abgehen. Auf dem Wege nach Frankreich — worüber noch eine Reihe von Postetappenzetteln vorhanden ist — hatte er mit einem Kameraden beim Badeorte Niederau (Oberamt Rottenburgj, auf dem Wege zu ihrer Station Tuslingen, einen eigentümlichen Zusammenstoß mit einer Bande von Reitern und Fußgängern, welche einen Österreich. Offizier umringt hatten und bedrohten. Sie eilten, ihren Kameraden zu befreien, dessen Bedränger sich als Tübinger Studenten herausstellten. Eine sonderbare Begrüßung seitens der deutschen Brüder. Am 14. Mai schreibt er seiner Schwester Nany Küenburg aus Heilbronn, daß er den Befehl erwartet, als Kurier zum Erzherzog Ferdinand, seinem Korpskommandanten, der sein Hauptquartier zu Kannstatt hatte, abzugehen, in welcher Gegend auch sein Regiment liege. Einige Monate später finden wir ihn in Paris. Er war, wie er am 6. Septb. schrieb, auf Befehl des Fst. Schwarzenberg hinbeordert worden, hat dort seinen Minister Fürst Metternich kennen gelernt und wurde von seinem künftigen Botschafter, dem Fürsten Kaunitz, besonders freundlich empfangen. Dieser sagte ihm bei der ersten Visite, daß sein, des Franz Großvaters (also Joh. Ferdinand II.) so viele Gefälligkeiten für ihn ge- habt hätte, daß er froh wäre, eine Gelegenheit zu finden, sie seinem Enkel zu erwidern. Er interessierte sich auch lebhaft, ihm die Besoldung auszuwirken. Auch der Kaiser selbst war sehr gnädig gegen ihn, lud ihn zur Tafel und sprach vor- und nachher mit ihm. Es waren sonst nur noch Trautmannsdorf, Kaunitz, Wessenberg, der dicke Kutschera, Minister Zichy, Wrbna und die 4 Adjutanten geladen. Anderen Tags begleitete er Se. Majestät mit der zahlreichen Suite nach den Champs Elysees, wo die russischen Garden meisterhaft defilierten, weil nach der früheren Revue alle Generale und Obersten vom Zar zum Profosen geschickt worden waren. Ein paar Tage später eine Revue von englischer Kavallerie, wobei wegen ihrer elenden Reiterei einige 40 Mann stürzten und 3 Kanonenlafetten brachen, wogegen die Massenbewegungen meisterhaft ausgeführt wurden. !) Arch. Greill. Cart. VI, 51 u. 52. 213 Kuefstein hatte ein englisches Reitpferd aus dem kgl. Maistall, welches selbst das des Herzogs v. Wellington im Laufen zurückließ. Sie waren nur 5 von allen Offizieren, die den ungeheuer schnellen Bewegungen ununterbrochen folgen konnten, worunter auch Erzherzog Ferdinand. Diesen Tag waren viele interessante Persönlichkeiten dabei: der Kaiser von Rußland, der König von Preußen, die Erbprinzen von Oranien und Württemberg usw. Kaiser Franz war ausgeblieben, um dem russischen Verbündeten, für den das Manöver stattfand, den Ehrenplatz zu lassen1). Wie aus vorstehendem ersichtlich ist, hatte sich eine Umwandlung in der Stellung Kuefsteins bald ergeben. Er hatte zwar noch einige Kurierreisen nach Fontainebleau, Dijon, wo sich der Kronprinz befand, u. a. O. zu absolvieren. Aber nachdem der Pseudo- feldzug sein befriedigendes Ende gefunden hatte, wünschte er in die früher gewählte diplomat. Karriere zurückzutreten und quittierte den Militärdienst. In seinem Abschieds- schreiben an den Regimentskommandanten konnte er ihm gleich den bevorstehenden Ab- schluß der Traktate mit Frankreich in Aussicht stellen, welcher auch am 20. November erfolgte. Er war in der Kanzlei des Ministers d. Ä. Gf. Metternich aufgenommen worden und bestimmt, mit dem Botschafter Fst. Kaunitz nach Madrid zu gehen. Er freute sich, von Paris wegzukommen, in ganz Frankreich sei es ihm besser gegangen als hier. Namentlich in Dijon, wo es für ihn so angenehm war. Zum Mittag- und Abendessen ausgehen und 6 frs. vom Kaiser tägliche Zulage, während er 30 braucht. Wenn die Theater nicht wären, die alles übertreffen, wäre es nicht zum Aushalten. Jetzt aber hat er als Mitglied des diplomat. Korps darauf bestanden, in einem Privathause unter- gebracht zu werden, hat sogar die Straße gewählt und der englische Stadtkommandant ihm ein schönes Appartement verschafft, wo er unentgeltlich verköstigt wird. Er sendet schließlich französische Karikaturen. Am 12. September schreibt er an seinem Vater, daß sich Gf. Wrbna väterlich seiner angenommen und ihm in 3 Tagen den Kammerherrnschlüssel verschafft habe auf Grund eines Memorials, welches er selbst dem Kaiser überreicht habe und für dessen Ver- fassung er, Kuefstein, alle seine fünf Sinne angespannt habe. Ein gleiches wurde durch Fst. Kaunitz an Metternich übergeben und dieser habe es — o Wunder — ganz ge- lesen und ihm durch Mercy und Wessenberg sagen lassen, er könne ruhig in alle Teile der Welt reisen, er werde die Besoldung v. 1000 fl. erhalten. Er läßt sich gerade als Kurier nach Dijon schicken, wo er seine Pferde verkaufen und seine sonstigen Hab- seligkeiten abholen wollte. Der Kronprinz empfing ihn wie einen alten Bekannten und Ezhg. Ferdinand zeichnete ihn mehrfach durch Ansprachen aus, wie auch Ezhg. Maxi- milian. Kuefstein faßt die guten Resultate, die dieser Pseudofeldzug für ihn gebracht hat, in die Worte zusammen, daß er viele interessante Persönlichkeiten kennen gelernt hat, München, einen großen Teil Bayerns, Salzburg, Württemberg, Baden gesehen, 19 Departements von Frankreich, Paris, Dijon, Auxerre, Kolmar, St. Die durchzogen usw. Zudem hatte er sich das Wohlwollen und die Achtung seiner Chefs und der sonstigen maßgebenden Persönlichkeiten erworben. Metternich und Kaunitz waren mit seiner Schrift und seinem Stil sehr zufrieden, und letzterer versprach ihm, viel Arbeit zu geben, was ihn gewiß nur befriedigt hat. In Paris war mittlerweile seine Ernennung als Botschaftskavalier nach Madrid vollzogen worden, wie er am 17. Oktober dem Vater meldete. Gleichzeitig aber mußte er damit die Mitteilung verbinden, daß die neue Stellung auch höhere Mittel er- forderte. Man berechnete die Ausgaben für einen Botschaftskavalier auf 250 Louisdor gleich 2250 fl. K.-Mz., während die Besoldung nicht mehr als 800 bis 1000 fl. betrug. Das Fehlende mußte also, da der Vater selbst es nicht leisten konnte, aus dem Privat- vermögen beschafft werden, welches auch nicht sehr bedeutend war. Franz hatte von seinem mütterlichen Großvater Colloredo einen Betrag von 77.183 fl. geerbt, welcher l) Krones sagt, K. Franz mied Paris, was nach Obigem doch nicht ganz richtig ist. 214 auf der Colloredoschen Herrschaft Dimokur mit rund 74.000 fl. intabuliert war, und von seiner Mutter das bereits erwähnte kleine Kapital von 12.000 fl. Beide Beträge schmolzen bald infolge des Staatsbankrotts so zusammen, daß er hauptsächlich auf seinen Gehalt und Zuschüsse aus den Fideikommißgeldern angewiesen war. Kaunitz suchte ihm alles nach Möglichkeit zu erleichtern und stellte ihm viele Annehmlichkeiten in Aussicht. Wohnung und Tafel gebührten ihm ohnehin, aber auch Theater und eventuell Wagen, wodurch das Leben im teuren Madrid sehr erleichtert wurde. Der letzte Brief aus Paris an seine Schwester ist v. 13. November, der nächste v. 7. Dezember aus Bordeaux. In der Zwischenzeit muß also die Abreise stattgefunden haben. Am 17. Dezember schreibt er aus Bayonne, wo er zuerst den überwältigenden Eindruck des großen Ozeans genoß, daß die Botschaft sich den nächsten Tag in Be- wegung setzen sollte. 5 Wagen, von 30 Maultieren gezogen, er mit Bon Hügel in einem aschgrauen Wagen, ihnen gegenüber ihr Diener, die 6 Maultiere nur durch das Kommando- wort ihres auf dem Kutscherbock thronenden Führers geleitet. Die Fahrt ging über Yrun, Tolosa und Vittoria, lauter durch den letzten Krieg illustrierte Gegenden. Der Bot- schafter wollte am 29. in Madrid eintreffen, also nach zwölftägiger Fahrt. Tatsächlich langten sie dort schon am 28. an, wie aus Kuefsteins Journal her- vorgeht. Dieser war nun im vollen Besitze seiner persönlichen Unabhängigkeit, wie sie sich zum Antritte des diplomat. Postens gebührte. Durch A.-H. Resolution v. 1. Septb. hatte er die Ernennung zum k. k. Kämmerer erhalten, welcher am 22. November die längst erbetene Großjährigkeitserkläjung folgte. Etwas später kam ihm auch die Entlassung aus dem Militärverbande v. 15. März 1816 mit dem Bemerken zu, daß diese nur deshalb nicht mit Beibehaltung des Charakters verliehen wurde, weil er selbst darauf verzichtet hatte1). In Madrid fand der junge Diplomat, der vom Botschafter mit aller Aufmerksamkeit behandelt wurde, freundliche Aufnahme bei den Kollegen. Das Ehepaar Genotte weihte ihn in die Mysterien der Madrider Gesellschaft und ihrer Sitten ein und bald hatte er sich eine gute Stellung zu machen gewußt. Am 16. Jänner war offizieller Empfang bei Hof zur Überreichung der Kreditive, Besuch bei den Infanten und Würdenträgern, Diner beim französ. Botschafter, und endlich abends konnte die Uniform abgelegt werden, um zum Ball der Herzogin von Osuna zu gehen, die das schönste Haus führte. So kehren dieselben Namen von Generation zu Generation wieder. Das Tagebuch schließt mit dem Fasching, nach dessen Ende Madrid eine tote Stadt wird. Zuweilen flüchtete er aus der ariden Umgebung in die herrlichen Gegenden, an denen Spanien keinen Mangel leidet, und ergötzte seinen Kunstsinn an den berühmten Werken spanischer Kultur. Begreiflicherweise zog es ihn zuerst nach der größten Schöpfung des spanischen Habsburgers, dem Eskorial, welches die Spanier gern als Weltwunder bezeichnen. Der Eindruck dieses riesigen Monumentes, dessen einzelne Teile allein schon durch ihre grandiose Anlage erhebend wirken, übte eine unvergeßliche Wirkung auf die Seele des Jünglings. In Segovia bewunderten die Reisenden — sein Begleiter war Kapitän Mayer, der Autor des bekannten Dia-na-Sore — die Kathedrale und den Traj ansehen Aquädukt, und in S. Ildefonso, einem von Philipp V. erbauten prächtigen Palaste, mit den Kunst- schätzen der Königin Christine von Schweden, ließ Kuefstein, mit Erlaubnis des Obersthofmeisters versehen, um 4 Uhr früh die großen Wasser spielen, die denen von Versailles in nichts nachgaben2). Einen etwas längeren Ausflug unternahm er am 10. März 18 18 in Gesellschaft des Majors Gf. Balbe, Sohnes des sardinischen Botschafters, zu Pferde, mit den besten ') Arch. Greill. Franz Cart. 52 u. 60. Von der Großjährigkeitserklärung mehrere falsch da- tierte Abschriften. Briefe an Vater und Schwester. 2) Brief an Nany v. 26. Juni 1816. 215 Empfehlungen ausgerüstet, die ihnen üherall den zuvorkommendsten Empfang sicherten. Sie hatten die Absicht, den berühmten Zeremonien der stillen Woche in Sevilla bei- zuwohnen. In der Provinz La Mancha zogen sie durch anmutige Gegend und durch die Gebirgskette der zerklüfteten Sierra Morena. Man zeigte ihnen in Baylen den Ölbaum, unter welchem der General Dupont die Kapitulation für sein und Wedels Korps von 24.000 Mann den Spaniern, die ihn umzingelt hatten, unterzeichnete. Immer mehr ent- faltete sich das schöne Andalusien zu ihren Füßen. Nach einem wunderbaren Ausblick auf die Lage der Stadt kamen sie nach Cordova, wo sie in der Posada de Sol ab- stiegen. Auf der Reise hatten sie die noch blühenden Schweizer und sächsischen Kolonien berührt, die unter Carl III. von Olavide gegründet worden waren, der durch Undank vertrieben wurde, dessen Werk aber ihn bis heute zum Segen der Bevölkerung überlebte. Auch eine eigentümliche Niederlassung von einzelnen durch kein Gelübde gebundenen An- hängern des Kartäuserordens, worunter 16 Deutsche zu finden waren, befindet sich in der Sierra de Cordova, von denen jeder sein Häuschen selbst erbaut und von dem Er- trage seines selbst gepflegten Gartens lebt. Auch der Herzog von Medina Celi privatisierte dort, um die Schulden seines Vaters zu zahlen. Mit besonders lebhaften Farben malt Kuefstein die Eindrücke der tausendsäuligen einstigen Moschee, die längst zum kathol. Dome umgewandelt ist, des herrlichen maurischen Schnitzwerkes, namentlich im Chor, wo der Koran aufbewahrt wurde, der Glasmosaiken mit den 99 Eigenschaften Gottes und aller wunderbaren Details, der Solidität des jetzt isolierten Baues. »Wenn man in einer schönen Frühlingsnacht das alte maureske Ge- mäuer« — schreibt er — »im Mondlicht betrachtet und die Fontaine hört, welche im Hof- raume ihr klares Waßer in die Lüfte schickt, und das Säuseln der Orangenbäume, welche im gepflasterten Hofe in Menge geordnet sind, so regen sich unnennbare Gefühle in der Brust angesichts der schönsten Facade des Tempels, welche in diesem Hofe steht.« Nach einem I4stündigen Ritt kamen sie in Sevilla an, wo sie dank der nicht zurückzuweisenden Artigkeit des Kommandanten des Schlosses im Alkajar bewohnt wurden, eines gleichfalls in schönem alten maurischen Stile gebauten Schlosses, welches Carl V. bei seiner Vermählung mit Leonore von Portugal bewohnte. Von der Torre del Oro, durch deren Tor, solange Ferdinand V. in Sevilla residierte, die Schätze des neu ent- deckten Amerika hereinzogen, stellt sich die Stadt mit dem Guadalquivir und dem von Lope di Vega besungenen Tri an a in herrlichem Anblicke dar. In der prächtigen, im reinsten altgotischen Stile auf der Grundlage einer alten Moschee erbauten Kathedrale konnten die Reisenden den oft beschriebenen Zeremonien der Karwoche in religiöser Er- griffenheit folgen und die darauffolgenden imposanten Andachtsübungen und altertümlichen Umzüge bewundern. Hier schließt das Reisejournal. Aber aus späteren Briefen wissen wir, daß noch einige Besuche von Klöstern, die einen unglaublichen Reichtum an Schätzen, namentlich Bildern Murillos, enthielten, die die Franzosen nicht geraubt hatten, im Wagen des Erz- bischofs gemacht wurden. Dann ging die Rückreise per Dampfschiff auf dem Guadalquivir nach Cadix. Auf dem Wege nach Gibraltar waren sie bei einem reichen Partikulier Pisano, der in seinem schönen Landsitze bei Chietana schon einen ganzen diplomat. Zirkel, den französ. Botschafter und Sekretär, den Konsul usw., bewirtete. In Cadix brachte Kuefstein acht Tage beim österreichischen Generalkonsul Nerini in sehr an- genehmer Weise zu. Er besichtigte mit Interesse die eben eingetroffene russische Eskadre, welche Spanien angekauft hatte, von der man aber bald nicht mehr die Dienste er- wartete, die man gehofft hatte. Am 5. April sollte Gibraltar besucht und dann in das wenig verlockende Madrid zurückgekehrt werden1). Dort hatte Kuefstein wieder Gelegenheit, seine sozialen Talente zu entfalten, die ihm selbst in der stillen Zeit das Leben erträglich machten, und sich der von ihm damals schon meisterhaft betriebenen Musik zu widmen. Als Kuriosum darf erwähnt werden, daß er in der ganzen Madrider Gesellschaft nur eine Sängerin fand, welche er begleiten ') Arch. Greill. Cart. VI, 53. Briefe an den Vater. 216 konnte und die ihm auch aus ihrer Heimat Xeres die Partitur der Vestalin kommen ließ. Er half auch in der Gesellschaft aus, wie z. B. beim französ. Botschafter, der für seine musikal. Soiree vergessen hatte, die Sänger einzuladen. In diese Zeit fällt die von den Zeitungen, namentlich in Paris, vielbesprochene Verehelichung der Großmutter Victoire Colloredo, Witwe des Großvaters Franz Colloredo, dessen zweite Frau sie war, mit dem 65 jähr. Prinzen Carl Eugen von Lothringen, Herzog v. Elboeuf, Prinzen von Lambesc, dem letzten Sprossen seines Hauses. Diese dritte, etwas auffallende Ehe, welche in der Familie gleich nicht sehr freudig begrüßt worden war, wurde schon nach Jahresfrist geschieden, doch wurde die neue Prinzessin in der Familie als Grandmere Lorraine in regen Beziehungen verehrt. Sie liegt in der schönen Gruft in Walpersdorf, der Besitzung ihres zweiten Gatten Colloredo, beigesetzt, auf welcher sie ihren Witwensitz hatte. Nach den Briefen Kuefsteins an seine Schwester Nany Küenburg, den einzigen schriftlichen Nachlässen, die über den Aufenthalt in Madrid sehr interessante Auskunft geben, hatte er eine große Sorge durch die schwere Erkrankung seines Vaters, die aber glücklich überstanden wurde. Mittlerweile hatte er den Abgang des ihm stets freundlich gesinnten Botschafters Kaunitz zu beklagen und bevorstehende Veränderungen in dem Botschafterpersonale drängten ihm immer dringender den Wunsch auf, eine andere Be- stimmung zu erlangen, wofür ihm auch die Vermittlung seiner Schwester nicht fehlte. Er scheint schon zum Geschäftsträger in Karlsruhe bestimmt gewesen zu sein, als der ihm sonst freundschaftlich gesinnte Gf. Saurau, der zum Botschafternachfolger bestimmt war, um seine Belassung bat. Aber auch zu Säur aus Ernennung kam es nicht, weil dieser auf seinem Gouverneursposten in Mailand nicht entbehrt werden konnte. Mittlerweile wurde das eintönige Leben in Madrid durch einige Festlichkeiten an- läßlich der Ankunft der beiden Töchter Johanns VI. von Portugal aus Rio de Janeiro unterbrochen, von denen die eine Braut des Königs Ferdinand, die andere jene seines Bruders Don Carlos war. Diese Doppelhochzeit gab auch Anlaß zur eifrigen Erörterung, ob die alten spanischen Paniers der Damen wirklich der neuen französischen Tracht weichen sollten. Eine weitere Verschwägerung mit dem portugiesisch-brasilianischen Hofe sollte dem- nächst hinzutreten, indem die Erzherzogin Leopoldine, Tochter des Kaisers Franz, be- stimm* war, den Bruder dieser Prinzessinnen, Don Pedro, zu heiraten. Nany Küen- burg wurde zu ihrer Obersthofmeisterin ernannt, mit der Aufgabe, sie nach Rio de Janeiro zu geleiten. Diese Mission, welche ihren Bruder so nahe berührte, begrüßte dieser mit Enthusiasmus, da niemand als gerade seine Schwester durch ihre Intelligenz, ihre Erscheinung und ihr ganzes Auftreten so geeignet sei, der Erzherzogin bei ihrem öffentlichen Auftreten als Muster zu dienen und ihr eine wahre Stütze zu werden. Sie selbst, dem großen gesell- schaftlichen Leben nicht sehr zugetan, entschloß sich nur auf wiederholte dringende Bitten Metternichs, die Mission anzunehmen. Es ist rührend zu lesen, wie Franz bemüht war, ihr alle Daten über den Hof in Rio de Janeiro und die bemerkenswertesten Persönlichkeiten dortselbst sowie über die Stadt und deren Bewohner im voraus zusammenzustellen, soweit sie ihr von Nutzen sein könnten. Die Reise der Erzherzogin ging über Florenz zur Küste, wo sie von portugiesischen Kriegsschiffen abgeholt wurde, die sie nach Rio de Janeiro brachten. Die feierliche Ausschiffung dortselbt und die Vermählung fand am 6. November 1817 statt. Mittlerweile hatte auch für Franz die Stunde der Erlösung geschlagen. Bald nach Rückkehr von seiner Reise in Andalusien erhielt er die Ernennung zum Legations- sekretär in Stuttgart, welche seinen Wünschen entsprach und ihm vor allem erlaubte, nach Wien zu kommen und seinen Vater zu sehen, der ihm am 3. Septemb. 1818 die Administration der Güter übertrug. Er war schon längere Zeit leidend und hatte bereits manche Besorgnis. Es war daher dringend notwendig, die Geschäfte zu besprechen, und es ist begreiflich, daß Franz zögerte, sich auf seinen neuen Posten zu begeben. Ein anderes ebenso berechtigtes Gefühl schloß sich diesem an. Da seine Schwester sich bereits 217 auf der Rückreise aus Brasilien befand, hatte er den begreiflichen Wunsch, sie noch bei ihrer Ankunft zu begrüßen. Diese verzögerte sich jedoch, bis die Saison die Ein- schiffung in Rio de Janeiro gestattete, dann wurde auf der Rückfahrt ein mehrtägiger Aufenthalt in Lissabon genommen, endlich in Florenz beim toskanischen Hofe und noch unterwegs bei der Kaiserin Marie Louise, die durch die Küenburg mündliche Nachrichten über ihre Lieblingsschwester erhalten wollte. Endlich traf die Reisegesellschaft ein und Franz hatte die Befriedigung, seine Schwester in Wiener-Neustadt, wohin er ihr entgegengefahren war, am 9. Oktober abends in die Arme zu schließen. Beide hatten gemeinsam durch das unlängst erfolgte Ableben der Tante Lore (Mama Hart ig) einen sie tief bewegenden Verlust zu beweinen, aber fanden Trost in dem befriedigenden Be- finden ihres Vaters. Sie konnte eine moralische Befriedigung in der Anerkennung und dem Danke finden, welche ihr im vollen Maße von den brasilianischen Herrschaften sowie von unserem kaiserl. Hofe in herzlichster Weise ausgesprochen wurden. Sie hatte ihre nicht ganz leichte Mission in glänzender Weise durchgeführt, konnte aber nicht vermocht werden, eine andere hohe Stellung, durch welche ihre Existenz neuerlich gebunden worden wäre, anzunehmen. Lange dauerte das Zusammenleben nicht, denn schon am 31. Oktob. mußte Franz sich auf seinen neuen Posten begeben. Seine Schwester gab ihm das Geleite bis zur Staatskanzlei, von wo aus er die Reise nach Stuttgart antrat '). Er konnte sich über den Zustand seines Vaters beruhigt in den Wagen setzen. Doch sein Vertrauen wurde bald grausam enttäuscht. Kaum, nach einem Rasttage in München, in Stuttgart angekommen, erhielt Franz die niederschmetternde Nachricht vom Ableben seines geliebten Vaters. Natürlich war es zu spät, hinzufahren. Er fand sich durch seine Schwester am Totenbette getreulich vertreten und erhielt von ihr die eingehendsten Nachrichten über die letzten Momente des Dahingeschiedenen. Sie blieb ihm auch eine getreue Stütze bei der Ordnung der verwickelten Angelegenheiten der Be- sitzveränderung und der Rücknahme der Herrschaften aus dem Generalpachte. In Stuttgart fand er gleich bei seinem Gesandten Gf. Josef Trautmansdorf die entgegenkommendste Aufnahme und eine durch die Familienbeziehungen unterstützte freundschaftliche Teilnahme an seinem Schmerze. Bald wurde seine Privattrauer durch eine allgemeine Trauer gewissermaßen verbreitert infolge des Ablebens der Königin Catharine am 9. Januar 1819, die bei der Bevölkerung sehr beliebt war und tief be- weint wurde, während man den Verlust der früheren Königin Caroline, die kürzlich nach ihrer Scheidung den Kaiser Franz geheiratet hatte und die noch höher gehalten wurde, noch nicht verschmerzt hatte. Die Trauer wurde bald durch ein heiteres Bild abgelöst, welches die Hochzeit des Palatins Joseph mit der Prinzessin Maria Dorothea, Tochter des Herzogs Ludwig v. Württemberg, welche in Kirchheim stattfand, aber auch durch Festlichkeiten in Stuttgart gefeiert wurde, darbot. Die gesellschaftlichen Verhältnisse waren doch weit angenehmer als auf dem früheren Posten, und wenn sie auch sich noch in etwas kleinstädtischem Geschmacke bewegten, so trat doch ein regeres intellektuelles Leben zutage. Kuefstein hatte Gelegenheit, sehr interessante Bekanntschaften zu machen. So z. B. den hochgefeierten Jean Paul und namentlich den damals schon berühmten Dichter Matthisson, mit welchem ihn eine enge Freundschaft verknüpfte. Über Jean Paul wird gesagt, daß er angenehm in der Gesellschaft sei, ohne die geringste Prätention, etwas taub oder zerstreut. Er läßt sich nicht gehen wie in seinem Schreibzimmer, lanciert aber zuweilen Geistesblitze, welche jene, die sie treffen, tödlich verletzen. Sein Pudel ist nicht gewaschen und das Muster einer schlechten Erziehung. l) Die vorstehenden Notizen basieren hauptsächlich auf den noch erhaltenen Briefen des Gf. Franz an seine Schwester und den hochinteressanten Journalen und Tagebüchern derselben. Sie war eine der geistvollsten Frauen der damaligen Gesellschaft und genoß trotz ihres mehr zurück- gezogenen Lebens allgemeine Verehrung. Fst Metternich, welcher ihre Wahl für die Mission be- trieben hatte, widmete ihr seine besondere Verehrung und bezeichnete sie als die zuverlässigste und geistreichste Frau. Ihr Andenken verdient, in Ehren gehalten zu werden. 218 Friedrich von Matthisson stand auf dem Höhepunkte seiner dichterischen Be- liebtheit und genoß auch für seine literarischen und wissenschaftlichen Kenntnisse be- sonderes Ansehen beim König Friedrich v. Württemberg, der ihn zum Legationsrat, Hoftheater-Oberintendanten und Oberbibliothekar ernannt hatte. Später, i. J. 1819, trat er in engere Beziehungen zum Herzog Wilhelm, Bruder des Königs und Oheim des K. Wilhelm, und dessen Gattin und begleitete dessen Familie als Vertrauensmann und Reisemarschall in die Schweiz, Italien usw. Er kam jeden Morgen zu Kuefstein, die Klassiker vorlesen, wogegen dieser ihn im Spanischen unterrichtete. In einem Schreiben an den Herzog sagt er anläßlich der Lektüre des Faust, dies sei ihm ein herrlicher Genuß. »Selten hatte ich einen Zuhörer von so tiefer Empfänglichkeit und warmer Theil- nahme. Da geht auch nicht ein Sonnenstäubchen von Dichterschönheit unbeachtet vor- über. Ich verdanke dem Umgange mit Kuefstein viel Neues und manches verloren ge- glaubte Lebensglück. Nie gehe ich von ihm, ohne daß mir zu Muthe wäre, als hätte ich aus der Fontaine de Jouvence getrunken.« Gewiß ein interessantes Zeugnis für die Charakteristik seines Zuhörers. Zum wahren Schmerze beider wurden diese angenehmen Beziehungen bald durch die Abreise Matthissons, welcher die Herzogin in die Schweiz begleitete, unterbrochen. Dafür entspann sich ein reger Briefwechsel mit erneuten Beteuerungen der un- auflöslichen Freundschaft. Einige Briefe Kuefsteins sind in Matthissons Nachlaß ver- öffentlicht1). Dieser schreibt: »Es bedarf kaum einer leisen Andeutung meines Empfindens bei der Trennung von Dir, dem kaum Gefundenen« . . . »Sehr oft bin ich im Geiste bei Dir, Du Theuerster meiner Freunde, den mir das gütige Schicksal noch im Abendscheine des Lebens als einen wohlthuenden Genius sandte«, dann wieder »Unsere Freundschaft ist ohne Wanken wie die heiligen Alpen, an deren Fuß mich neuer Jugendgeist beinahe ebenso lebendig anweht, als wärest Du noch in meiner Nähe« und »Selten hat mir ein Brief ein lebhafteres, tieferes Vergnügen verursacht, als Dein letzter v. 6. August, mein Theurer, mir immer gegenwärtiger Freund, den ich selbst in der Entfernung mit jedem Tage lieber gewinne und dessen Bild immer dann am Lichtesten vor meine Seele tritt, wenn ich mich am Frohesten und Glücklichsten fühle. Wenn ich Dir sage, daß Dein Brief mich ganz befriedigt hat, so ist das Alles gesagt. Am Glücklichsten machten mich diese Worte: Ich habe einen Freund, der es länger ist und nicht weniger als Du, doch sollst Du diesem in meiner Liebe nicht nachstehen . . . Seit Wolkenstein hatte ich keinen besseren Freund, und seit ihm liebe ich keinen Sterblichen wie Dich. Ich versichere Dich, daß mir nichts Beglückendes begegnet, ohne daß Dein Bild vor meine Seele tritt« 2). Bald aber schlug auch für den Freund die Stunde der Abreise. Die Regelung seiner Angelegenheiten erheischte notwendig seine Anwesenheit in Wien und auf den Gütern. Der 20jährige Generalpacht sollte mit September 1819 zu Ende gehen und die Auseinandersetzung mit dem austretenden Generalpächter Ig. Benedikt Hessl, fürstlich Sinzendorfschen Hofrate und Wirtschaftsrate, erforderte unbedingt die persönliche Inter- vention des Besitzers. Es blieb also nichts übrig, als um einen längeren Urlaub zu bitten, der sich dann bis tief in das nächste Jahr hineinzog. Tatsächlich erfüllt es den Nachfolger mit ehrfurchtsvollem Staunen, wenn er aus den Akten entnimmt, was in dieser verhältnis- mäßig kurzen Zeit geleistet wurde. Es war nicht nur die zeitverschlingende Auseinander- setzung mit dem Generalpächter sowie dessen Unterpächter zu führen, die ganze Wirt- schaft neu zu organisieren, Beamte anzustellen und zu entlassen, kurzum alle schwierigen und kostspieligen Maßnahmen zu treffen, welche mit der Übernahme in die eigene Regie verbunden sind, sondern es galt auch die ziemlich verwickelten Fideikommißangelegenheiten zu regeln und namentlich auch die umständlichen Verhandlungen mit den Gerichts- und Aufsichtsbehörden zu überwinden, um dem aktuellen Inhaber eine auskömmliche Einnahme zu sichern. Glücklicherweise fand Franz freundschaftliche Anlehnung, die ihm seine Auf- gabe wesentlich erleichterte. Namentlich war es Baron Georg Münch, der als Freund *•) F. v. Matthissons literar. Nachlaß. 3. Band. Berlin bei Aug. Mylius 1832. S. 234— 246. Briefe. Stuttgart 20. Juli und 6. Aug. 1819 und Kopenhagen 5. Aug. 1820 und 12. Juni 1821. a) Arch. Greill. Cart. VII, 53. Briefe v. Baden v. 11. und 29. Juli, Zürich 16. Aug. und Bern 22. Septb. 1819. 219 gewissermaßen die Administration der Güter überwachte, und der Fideikom. -Kurator Advokat Dr. Franz Honig, der ihm gleichfalls freundschaftlich zugetan war, später auch der Ver- walter Wiesbauer in Viehofen, der dann als Wirtschaftsrat lange Jahre hindurch die Administration dirigierte, worauf seinerzeit näher eingegangen werden soll. Für jetzt sei nur nochmals hervorgehoben, wie erfolgreich die unausgesetzten Anstrengungen Franz' zur Wiederherstellung sowohl der wirtschaftlichen als der ndeikommissarischen Angelegen- heiten für die Familie waren, die ihm dafür unvergänglichen Dank schuldet1). Daß Franz es nicht unterließ, sich für seine Karriere zu verwenden, braucht kaum erwähnt zu werden. Es war ihm schon in Aussicht gestellt worden, den längst gewünschten unabhängigen Posten zu erhalten. Fst. Metternich war ihm gewogen und der einfluß- reiche Bon- Stürmer, mit dessen Familie Kuef st ein befreundet war, gewährte ihm seinen Schutz. So erreichte er endlich die ihm gebührende Stellung. Er wurde zum Geschäfts- träger am kgl. dänischen Hofe an Stelle des bisherigen Gesandten Freiherrn von Steige n- tesch ernannt. Der Kaiser hatte, wie Franz am 3. Mai 1820 seiner Schwester schrieb, die Ernennung noch vor seiner Abreise vollzogen und der Neuernannte eilte, seinen neuen Posten anzutreten, um so mehr, als Steigentesch erkrankt war. Am 31. war er schon in Prag, wo er von den Verwandten Hartig-Ledebur auf das liebenswürdigste aufgenommen wurde und weitere Instruktionen abwarten sollte. Am 20. Juni schreibt er aus Hamburg von dem ihm dort vom Senate bereiteten ehrenvollen Empfange und der Einladung zu der großen Parade der Bürgergarde, der er aber keine Folge leisten konnte, weil er schon dem holländischen Gesandten versprochen hatte, den Tag in dessen in der schönsten Umgebung Hamburgs gelegenen Landvilla zuzubringen. Er wollte am 23. wieder ab- reisen und hoffte am 26. in Kopenhagen zu sein. Hier erwartete ihn eine grausame Enttäuschung. Man hatte ihm einen unabhängigen Posten zugedacht und ihn zum Geschäftsträger ernannt, während in Wirklichkeit das Ver- bleiben des bisherigen Gesandten ihn wieder in eine subalterne Stellung versetzte, welche ihm aber das freundschaftliche Entgegenkommen des von ihm hochgeschätzten Freiherrn v. Steigentesch so angenehm als möglich machte. Erst nach Jahresfrist scheint er wirklich zu den ihm ursprünglich zugedachten Funktionen gelangt zu sein, soweit dies aus den ohne Datum noch Adresse hingeworfenen Konzepten von Schreiben nach Wien entnommen werden kann. Er hatte immerhin noch Gelegenheit, über die politische Lage zu schreiben, als England i. J. 1822 wieder einmal drohend gegen Dänemark auftrat, um es zum Anschlüsse zu bewegen, während die Beziehungen zu Preußen, namentlich durch die lebhafte Korrespondenz des Königs Friedrich VI. mit dem Grafen Bernstorff in Berlin, seinem ehemaligen Untertan, die freundschaftlichsten waren. Namentlich wandte er sein Interesse den inneren, handelspolitischen und statistischen Verhältnissen zu, über welche er eingehende Notizen sammelte. In gesellschaftlicher Beziehung hatte er sich nicht zu beklagen. Der Hof — schreibt er an Matthisson — ist die Artigkeit selbst. König und Königin und alle Prinzen und Prinzessinnen wetteifern in dieser schönen Tugend der über uns Erhabenen. Sonst nennt er das Haus der Frau von Rosenkranz, welches den Bekannten täglich offen steht. Dann aber hauptsächlich jenes der bekannten geistvollen Dichterin Friderike Brun, einer Freundin der Frau von St ael, welche in ihrem leider etwas entfernten Landsitze Sophien- holm ihre Freunde höchst liebenswürdig empfängt. Sie war sehr befreundet mit Matthisson und so machte sich die Intimität von selbst. Eines ihrer gefühlstiefsten Gedichte wurde von ihm in Musik gesetzt und in der Gesellschaft oft gesungen2). Der literarische Kreis, den sie um sich gebildet hatte, war innig verbunden mit jenem Matthissons und dessen Schweizer Freunden, wie Bonstetten, Salis usw. Einmal schreibt sie, Kuefstein habe eine wahre Wonne an Bonstettens Briefen, er mußte alles hinunterschlucken und rein den Diplomaten vergessen. Wenn er dann lächelt und zuletzt laut auflacht, sehe er ihm, dem Matthisson, so ähnlich, daß sie diesen in seiner besten Laune zu sehen glaubte. Es handelte sich wohl um die Griechenländer. Mit einem Buche verband sie die Widmung: l) Arch. Greil. Cart. 40, 64, 86 ff. •) Lied der Schifferfrau von Friderike Brun. 220 Dem brüderlichen Freunde ihres Bruders Friedrich von Matthisson, dem edlen Grafen Franz von Kuefstein, 6. Januar 1821. So anregend der Aufenthalt gewesen sein mag, so machten sich doch allmählich die schädlichen Einwirkungen des Klimas geltend Franz hatte schon in den Kinderjahren eine schwache Brust, die ihn zweimal dem Tode nahe gebracht hatte. Es ist also be- greiflich, daß dieses Leiden durch die unaufhörlichen heftigen Winde wieder aufgeweckt wurde. Er bedurfte also dringend einer Luftveränderung. Gleichzeitig hatte sich die Not- wendigkeit ergeben, daß er nach einer Abwesenheit von 2 Jahren wieder persönlich seine Güter besuche und seine Angelegenheiten dort und in Wien ordne. Er wandte sich in beiden Richtungen direkt an den Fürsten Metternich, dem er vorstellte, daß er nur für ein kurzes Provisorium nach Kopenhagen gesendet worden sei und den ihm zugesagten unabhängigen Posten noch nicht erhalten habe. Er bitte also um einen solchen, der nicht so entfernt von seinen Besitzungen läge. Dieser so wohlbegründeten Bitte, welche von seinem Gönner Gf. Stürmer vertreten wurde, folgte endlich die Ernennung zum Geschäfts- träger am kgl. hannoverschen Hofe. Nachdem sein Nachfolger Baron Langen au eingetroffen war, verabschiedete er sich am 16. Novemb. 1822 vom Minister des Äußern Rosenkranz und konnte sich nun auf seinen neuen Posten begeben. Der von dem genannten Minister unterschriebene Paß lautete wenigstens zur Reise nach Hannover. Ob er sich nun gleich dorthin begeben hat oder nicht, so ist er jedenfalls vor Antritt desselben in die Heimat gereist und hatte sich die Antwort auf sein Urlaubsgesuch nach Hamburg erbeten. Aus dem Journal seiner treuen Schwester entnehmen wir, mit welchem Jubel sie seine Ankunft in Wien am 1. Jänner 1823 begrüßte und wie sie ihn wieder, wie bei seiner ersten Abreise, bis zu seinem Kurier- wagen in der Staatskanzlei das Geleite gab, als er am i.Juni die Reise nach Hannover antrat. So notwendig dieser Urlaub für die Ordnung seiner Angelegenheiten, namentlich auf den Gütern war, so tätig hat er ihn ausgenützt, wie wir bei Besprechung dieses Teiles später sehen werden. Auch Hannover war damals noch kein ganz unabhängiger Posten. Es stand unter einem Gesandten, welcher gleichzeitig dort, in Braunschweig und in Hessel-Kassel, akkreditiert war und in letzterer Stadt seine Residenz hatte1). Dies war Graf Spiegel, mit welchem sich ein sehr freundschaftliches Verhältnis herausbildete, wie aus der umfang- reichen Korrespondenz desselben hervorgeht2). Bei seiner Reise nach Hannover nahm er seinen Weg über Kassel, um dem Grafen Spiegel seinen Antrittsbesuch abzustatten. Dieser befand sich jedoch noch zum Sommeraufenthalt in Cannstein. Das Reisen ging damals auch in der Extrapost nicht sehr schnell vonstatten. Am 5. Juni war er erst in Frankfurt, von wo er an seine An- gehörigen schrieb. In Hannover fand er bestätigt, was man ihm schon in Wien vorausgesagt hatte, daß er dort mit guten, ehrlichen und hochgebildeten Leuten zu tun haben wird, die ihm den Aufenthalt nur angenehm gestalten könnten. Er wurde sehr freundlich empfangen und konnte sich bald heimisch fühlen. Der größte Teil der Gesellschaft war auf dem Lande oder in den benachbarten Bädern. Aber der Generalstatthalter Herzog Adolph von Cam- bridge, Bruder des in England residierenden Königs Georg IV., zeichnete den Öster- reich. Vertreter besonders aus, wie auch dessen Gattin Auguste, geb. Prinzessin von Hessen-Kassel, mit welcher sich später ein Freundschaftsverhältnis der Gräfin, nachdem Franz geheiratet hatte, herausbildete. Er hatte das Glück, unerwartet vor den Toren der Stadt eine ihm zusagende Wohnung zu finden, und während auf diese Weise seine äußeren Verhältnisse in be- friedigender Weise geregelt waren, säumte er nicht, sich seiner Gewohnheit nach mit Eifer den dienstlichen Geschäften hinzugeben. Eine besondere Befriedigung mußte es ihm 1) Dieses Verhältnis ist in dem sonst so genau zusammengestellten Jahrbuch des k. u. k. aus- wärtigen Dienstes ganz mit Stillschweigen übergangen, und doch wäre es sehr wesentlich, sich auch über die Personalien der früher bestandenen Missionen orientieren zu können, die immerhin eine größere Unabhängigkeit genossen und deren Leiter direkt mit der Staatskanzlei korrespondierten. 2) Arch. Greill. Cart. VI, 54. Hannover. 221 daher gewähren, als seine Schwester ihm schon unter dem 10. Aug. schrieb, Fürst Metternich habe einen seiner letzten Berichte bei offener Tafel bei Gentz sehr gelobt und beurteilt, er sei sehr verständnisvoll in alle Details und den Geist der Angelegenheit eingedrungen. Eine vielversprechende Wegleitung für den ersten halbwegs selbständigen Posten. Die Geschäfte drehten sich hauptsächlich um die damaligen kleinstaatlichen Ver- hältnisse, wobei die Beziehungen zum neugeschaffenen Deutschen Bunde und dessen Mit- gliedern die erste Stelle einnahmen. Die damals die Gemüter bewegenden Fragen der internen Verfassungen, welche zu erregten Diskussionen und Aufständen und zur mehr oder weniger energischen Repression derselben führten, die Kongresse von Troppau, Laibach, Verona usw., die schleswig-holsteinische Frage, die Göttinger Unruhen usw., das alles sind Dinge, für welche heute kein Verständnis mehr zu verlangen ist. Es genüge, hervorzuheben, daß die neukreierte Mission in Hannover, welche in fortwährendem Austausch von Nachrichten mit Kassel und Braunschweig und dem Bundestage auch über die allgemeinen internationalen Beziehungen unterrichtet sein mußte, namentlich wegen des so nahe verbundenen Englands, vielfältige Arbeit und vielseitige Aufmerk- samkeit erforderte. Die Unterordnung unter eine andere Gesandtschaft erwies sich all- mählich als unhaltbar, aber es bedurfte, wie bei allen Fragen der diplomat. Karriere, bevor sich diese Überzeugung praktisch durchzuringen vermochte, längerer Zeit. Kuefstein fühlte wohl diese Unzulänglichkeit, hat aber, aus Rücksicht für den ihm befreundeten Gesandten, der ihm selbst riet, sich an die Großmutter Lothringen, Witwe seines Großvaters Colloredo, zu wenden, davon niemals Erwähnung getan, wohl aber öfters die schon früher gestellte, aber nur scheinbar erfüllte Bitte um einen wirklich unabhängigen Posten öfters wiederholt. In einem Schreiben an Fst. Metternich aus Pyrmont, wo er sich i. J. 1826 zur Badekur aufhielt, und einem anderen an den ihm wohlgesinnten Grafen Mercy vom Oktober 1826 weist er darauf hin, daß er ziem- liche Opfer gebracht habe, um in der Karriere bleiben zu können. So habe er die von seinem Großvater, dem Staatsminister Grafen Franz Colloredo, ererbten Mittel zu seiner Ausstattung für den Feldzug und für seine Anstellungen in Madrid und Stutt- gart verwendet. In Kopenhagen, welche Mission er nur widerwillig angenommen habe, mußte er sich ein kleines Etablissement einrichten, welches er bei seiner mit größtem Danke angenommenen Berufung nach Hannover erneuern mußte, so daß er 20.000 fl. dafür auszugeben hatte. Durch die Verleihung eines independenten Postens, der ihm schon früher versprochen war, würden diese Mißstände ausgeglichen werden. Die ihm schon im vorhergehenden Jahre von den Ärzten dringend verordnete Bade- kur in Pyrmont hatte er damals aus Diensteifer aufgegeben, um während der im Gang befindlichen Verhandlungen über die portugiesischen und Elbeschiffahrtsangelegenheiten seinen Posten nicht zu verlassen. Anläßlich des größeren diplomat. Revirements, das bevorstand, erneute er bei Fst. Metternich die Bitte um einen independenten Posten, wahrscheinlich infolge des in Aussicht stehenden Wechsels auf dem Kasseler Posten, von welchem Gf. Spiegel zurücktrat, um jenen von München zu übernehmen. Auch der Bundespräsident Frh. v. Münch hatte seine gewichtige Stimme für Kuefstein erhoben, wofür ihm dieser mit Schreiben v. 8. Febr. 1828 seinen wärmsten Dank aussprach. Die Ernennung des Frhn. v. Hruby an die Stelle des Gf. Spiegel scheint allerdings bei manchem, wenn auch mit Unrecht, als eine für Kuefstein nicht freundliche Handlung betrachtet worden zu sein. Da die Administration der Güter nunmehr nach etwa fünfjähriger Abwesenheit dringend seine persönliche Anwesenheit erforderte, erneuerte er am 11. Juni 1828 das schon am 25. Novb. 1827 gestellte Gesuch urn einen 3monatlichen Urlaub, welcher ihm auch mit Reskript v. 20. Juni 1828 erteilt wurde. Nachdem er den Frhn. v. Hruby, der ihm schon in München bei seiner Durchreise freundschaftlich entgegengekommen war und in Kassel mit einem großen Hausstande ankam, wärmstens begrüßt hatte, konnte er sich endlich in die Heimat begeben. 222 Die Administration der Güter, die Unterhandlungen mit dem Landrechte (Landes- gerichte) wegen der Depuration, die Ordnung der Fideikommißangelegenheiten überhaupt nahmen längere Zeit in Anspruch als vorausgesehen war, namentlich aber seiner Ver- ehelichung am i.Juli 1830, aufweiche später einzugehen sein wird, waren Motive genug, seine Anwesenheit gebieterisch zu erheischen. Als aber infolge des Ablebens des Königs Georg IV. von England (25. Juni 1830) auch in Hannover eine Regierungsveränderung eintrat und andere zu gewärtigen waren, stellte sich die Notwendigkeit heraus, den Geschäftsträger auf seinem dortigen Posten zu sehen, und Kuefstein erhielt die Aufforderung, sich nach 2jähriger Abwesenheit wieder nach Hannover zu begeben, indem ihm gleichzeitig die Ernennung zum Legationsrate zuteil ward. Eine weitere Befriedigung durfte er darin erblicken, daß dem Frhrn. v. Hruby in dem an diesen gerichteten Reskripte zu verstehen gegeben wurde, daß die Not- wendigkeit seines öfteren Erscheinens in Hannover, wo der Dienst durch den zeit- weiligen Geschäftsträger gedeckt sei, und wo daher seine unmittelbare Einwirkung auf jene wichtigen Fälle beschränkt bleiben müsse, die ihm jederzeit von Wien aus an die Hand gegeben werden sollen, hiemit entfällt. Hruby erhielt sein neues Kre- ditiv für den König Wilhelm IV. und Kuefstein wurde durch Schreiben des Staatskanzlers an den k. hannoverschen Staats- und Kabinettsminister von Bremer empfohlen, um während der längeren Abwesenheiten des k. k. Gesandten die Geschäfte zu führen. So war der Posten schon ziemlich unabhängig gestellt. Die wahre Selbständigkeit aber ward ihm bald danach endlich zuteil, als er mit Reskript vom 5. Mai 1832 zum bevollmächtigten Minister bei Sr. kgl. hannoverschen Majestät ernannt und der Posten definitiv von Kassel getrennt wurde. Graf Münster, mit welchem die persönlichen Be- ziehungen fortdauerten, war gestürzt und der Herzog von Cambridge zum Vizekönig ernannt worden, was von Kuefstein mit Rücksicht auf die bisherigen angenehmen Ver- hältnisse nur mit Freuden begrüßt werden konnte. Auch mit Hruby blieb die Gegenseitigkeit ungetrübt. Kuefstein konnte ihm noch von seinem Urlaub aus seine Bereitwilligkeit beweisen, indem er sich im Korrespondenz- wege bemühte, ihm eine Wohnung in Hannover auszumitteln, als welche er nur jene empfehlen konnte, die Erzherzog Ferdinand i. J. 1821 bewohnt hatte und die dem Bon Grote gehörte und schön möbliert 70 Louisdor kosten würde. Hruby hatte aller- dings nicht mehr denselben großen Hausstand wie in Karlsruhe mit 20 männlichen Domestiken, 20 Pferden usw. Ein besonderes Zeichen zarter Aufmerksamkeit seitens des Fstn. Metternich war es, daß er die Ernennung Kuefsteins dessen Schwiegermutter, der Fürstin Paar, direkt mitteilen ließ. Im Juli 1833 erbat er einen dreiwöchentlichen Urlaub, um seiner Frau die Kur in Pyrmont gebrauchen zu lassen, und i. J. 1834 die Erlaubnis, sich nach Wien zu be- geben, um bei der Beendigung der Erbschaftsangelegenheiten der Familie seiner Frau seitens des Landrechtes an der Hand zu sein, wo seine Frau nach vierjähr. Abwesenheit ihre Angehörigen wiedersehen könnte. Die geringe Dotation seines Postens legte ihm den Wunsch nahe, diese entweder erhöht zu sehen oder einen besser dotierten zu erhalten, da in Hannover, der teuersten Stadt Deutschlands, wo die Aristokratie sehr begütert war und der Vizekönig ein brillantes Haus hielt, die Repräsentation für den Repräsentanten des Kaiserhauses besonders schwierig sei (1836). Nach dem Regierungsantritte des Königs Ernst August, 20. Juni 1837, traten diese Umstände noch prägnanter hervor, da nunmehr Hannover königl. Residenz ward. Endlich unter dem 4. Februar 1838 wurde ihm die Ernennung zum a. o. Gesandten und bevollm. Minister unter gleichzeitiger, allerdings mäßiger Erhöhung seiner Bezüge zuteil. Auch diesmal hatte der Fürst die Aufmerksamkeit, es seiner Schwiegermutter mit- teilen zu lassen, und zwar mit einigen besonders anerkennenden Worten durch Gf. Mercy und den Grafen John Paar. 223 Bald darauf ging seine Mission in Hannover zu Ende, indem er laut Reskr. v. 16. Jänner 183g nach Kassel an Stelle des verstorbenen Fhn. v. Hruby unter Verleihung des Kommandeurkreuzes des kais. Leopolds- Ordens versetzt wurde. Der Verlust von zwei Töchtern im jugendlichsten Alter hatte ihm und der Gräfin den Wunsch einer Veränderung ihres Aufenthaltes schon nahe gelegt. Zu der bereits oben gekennzeichneten geschäftlichen Tätigkeit kamen vielfach persönliche Beziehungen und Verwendungen. So verschaffte er der königl. Landwirt- schaftsgesellschaft in Celle auf ihren Wunsch Proben von Sämereien, wie des chinesi- schen Berg- und Sumpfreises, und wurde zum Mitgliede dieses angesehenen Vereines ernannt. Vielfache Ansuchen um Vermittlung behufs Eintrittes in die k. k. Armee traten heran, Auskünfte über die faits et gestes des damals viel von sich redenmachenden Herzogs Karl von Braunschweig, Vermittlung mit dem Direktor des kgl. Hoftheaters Franz von Holbein für dessen beabsichtigte Berufung nach Wien, Ausarbeitungen über die ständischen Verhandlungen, Protokolle derselben, über Fragen des Zeremoniells usw. Aus allem geht der unbegrenzte Diensteifer Kuefsteins hervor, ebenso wie seine diplo- matische Geschicklichkeit und Versiertheit nach allen Richtungen hin. Seine gesellschaftlichen Talente, namentlich die Pflege der Musik, in deren Ausübung er ein ganzes Orchester zu dirigieren verstand, trugen viel dazu bei, seine soziale Stellung doppelt angenehm zu machen, und nach seiner Verehelichung fand er in der Gräfin eine gefeierte Gehilfin. Besonders befreundet waren sie mit der Familie des französ. Gesandten Marquis de Caux (dessen Sohn später der Gatte der berühmten Patti wurde), den Familien Alten, Kielmannsegg, Dawison, Bennigsen und anderen der Aristokratie, denen die freundschaftlichen Gesinnungen der Herzogin von Cambridge und des Vizekönigs selbst die Krone aufsetzten. Sie führten ein gastfreies Haus, und Hruby spricht in einem Briefe von einer besonders gelungenen musikalischen Soiree, in welcher das Anordnungstalent des Grafen mit der Liebenswürdigkeit der Gräfin wett- eiferten. Vor seiner Abreise gab er noch ein prächtiges Ballfest für den König und den Herzog v. Braunschweig. So ist es ganz natürlich, daß ihr Abgang von der Gesell- schaft aufrichtig bedauert wurde. Er schreibt darüber: »Ich bin überhaupt von der Gesell- schaft und dem Hofe sehr gütig behandelt worden, und ich darf sagen, daß es mehr als trockene Höflichkeit war. Es ist den Leuten leid, daß wir gehen, und wahrhaftig, ich scheide schwer von hier ... Es sind gute Menschen, die wir verlassen, mögen wir ähnliche wiederfinden.« Er hatte noch vor seinem Abgange die ehrenvolle Mission, Sr. M. dem Könige Ernst August, welcher seit dem Ableben seines Bruders Wilhelm IV. von England die Regierung von Hannover übernommen und dort seine Residenz aufgeschlagen hatte, ein Schreiben Sr. M. des Kaisers Franz zu überreichen, mit welchem ihm dieser zum Zeichen der zwischen Sr. Maj. und dem königl. Hause von Großbritannien und Han- nover bestehenden langjährigen Freundschaft das Großkreuz des St. Stephans-Ordens übersandte. Kuef stein selbst wurde vom Könige mit dem Großkreuze des Guelphen-Ordens ausgezeichnet, nachdem er Seiner Majestät sein Abberufungsschreiben im Mai 1839 über- reicht hatte. Welche Ansprüche schon damals an die Repräsentation selbst eines Geschäftsträgers gemacht wurden, läßt sich aus einigen Daten entnehmen, die anläßlich der Regelung der dem interimistischen Geschäftsträger v. Philippsberg vom Gesandten zu leistenden Gebühr vorgebracht wurden. Kuefstein hatte ihm seine ganze Wohnung mit Ausnahme des großen Tanzsaales und einiger Zimmer im Hintergebäude, wo seine Effekten ver- wahrt waren, die Küche, den Keller mit der Bitte, nach Bedarf auch für Gäste darüber zu disponieren, die Equipage und einen Platz in der Loge zur Verfügung gestellt, samt der Dienerschaft. Man sieht, in welch liberaler Weise Kuefstein — ganz abgesehen von dem Geldpauschale, vorgegangen war, wie auch hohenorts anerkannt wurde, und es wird begreiflich, wie berechtigt die Klagen über das Ungenügende der dem Posten gewidmeten Repräsentationsentschädigung sein mußten. 224 Privates. Familie. Ableben der Schwester Nanny Küenburg. In diese Zeitperiode, welche den dienstlichen Aufstieg Kuefsteins bis zu seinem Abschiede von Hannover umfaßt, fielen zwei interne Ereignisse, welche seinem regen Seelenleben den tiefsten Eindruck machen mußten und auf seine ganze Existenz bestimmend einwirkten. Schon i. J. 1824 hatte er den seine heiligsten Empfindungen aufwühlenden Schmerz zu tragen, seine geliebte Schwester Nanny Küenburg zu verlieren. Am 28. Mai hauchte sie, erst 42Jährig, ihre edle Seele aus. Sie war treu gepflegt worden von ihrem untröst- lichen Gatten und ihrer Tante Antonia, derselben, welche bei ihr und ihrem Bruder Mutterstelle vertreten hatte. Auch Franz' Freund Georg von Münch und ihre gute Schwiegermutter stand ihr bei, und die Trauer um das Hinscheiden dieser geistvollen, liebenswürdigen Dame war in Wien eine allgemeine. Franz verlor an ihr seine treueste Freundin und einzige Stütze in der Familie, um so enger schloß er sich an die Tante Antonie an, mit welcher ein reger Briefwechsel stattfand und die ihm auch in Betreff seiner Geschäfte in Wien und auf den Gütern, soweit es ihr Alter erlaubte, redlich bei- stand. Für uns geht ein wesentlicher Anhaltspunkt der Darstellung verloren, der uns bisher in den Briefen Franz' an seine Schwester geleitet hatte. Eine unausfüllbare Leere ließ dieser Verlust in seiner Seele zurück. Als er endlich i. Jahre 1828 die Möglichkeit hatte, einen längeren Urlaub zu er- bitten, war eines der Motive, neben seiner Güteradministration und den Fideikommiß- angelegenheiten, die endliche Regelung des Nachlasses seiner Schwester, die ihn zum Universalerben ihres allerdings nicht bedeutenden Vermögens eingesetzt hatte, um ihm eine kleine Erleichterung zu verschaffen. Er mußte zu diesem Behufe vorerst nach Prag und zu seinem Schwager Carl Küenburg nach Jung-Woschitz, seiner Fideikommiß- herrschaft in Böhmen, fahren. Dieser zeigte ihm, wie bei ihren bisherigen freundschaft- lichen Beziehungen nicht anders zu erwarten war, alles denkbare Entgegenkommen. Er hatte schon i. J. 1822 zugunsten seiner Frau ein sogen. Donationstestament ausgefertigt, in welchem er seine bedeutenden Allodialbesitzungen in Salzburg und Bayern, das Palais in Salzburg und Zehenten in Tamsweg und verschiedenen Bezirken begriffen waren, zuschrieb. Franz in seinem feinen Rechtlichkeitsgefühl konnte sich nicht entschließen, diese Besitze, über welche sein Schwager dem strengen Rechte gemäß, als allodialen Objekten, gewiß widerspruchslos verfügen konnte, anzunehmen und gab damit ein erhebendes Bei- spiel seiner großmütigen Uneigennützigkeit, indem er meinte, sie gebührten der Familie Küenburg, der er sie nicht entziehen wollte. Er akzeptierte nur das strikte, sehr be- bescheidene Eigentum seiner Schwester. Mit diesem kamen auch ihre interessanten Tage- bücher über ihre Reise nach Brasilien und die folgenden Jahre, die sie zuletzt in Zurück- gezogenheit in Wien und Baden zugebracht hatte, in den Besitz unserer Familie samt allen ihren Schriften und Erinnerungen '). Franz erhielt die ihm gebührende Erbschaft, welche nicht mehr als 12.000 fl. be- trug und doch nicht gleich ausgezahlt werden konnte, in Gestalt einer vorläufigen Rente auf die Salzburger und Tamsweger Güter. Das von ihrem Gatten ausgegebene Partezettel bezeichnete sie als Dame du Palais der Kaiserin, Dame des Sternkreuz-Ordens und des kgl. portugiesischen Isabellen-Ordens, und bestimmte ihre Beisetzung in der von ihnen errichteten Gruft in Jung-Woschitz, der Familienherrschaft in Böhmen. ') Arch. Greill. Cart. V, 48 l . . . Die anläßlich ihrer Verehelichung vorgelegten genauen ge- richtlich kontrollierten Ausweise über das Kuenburgsche Vermögen, welches schon etwas zerrüttet war, enthalten nichts über irgendwelchen Familienschmuck. So ist es nur eine lächerliche Fabel, als hätte sie das angeblich vorhanden gewesene Diadem nach Brasilien mitgenommen und durch kleine Steinchen ersetzt. Diadem und Schmuck waren — wenn jemals — schon lange nicht mehr vorhanden, als sie heiratete, und war nie die Rede davon, obwohl selbst die wertlosesten Gegen- stände erwähnt wurden. o :eö Fh C±5 i=! « CTS :cä ,<» £ es K^ CO et-t c3 Fh CD 03 r*3 CO Fh N PI CO fH 225 Ableben des Schwagers Carl Kuenburg. Wenige Jahre darauf folgte ihr ihr Gatte dahin. Carl Kuenburg endete, wie der von seiner Stiefmutter Josephine, verwitweten Gräfin von Kuenburg, geb. Freiin Koscharz-Malowetz, ausgegebene Partezettel besagte, im 63. Jahre seines frommen und tugendhaften Lebens am 21. Juni 1832 in Prag. Er war ein guter, redlicher und edler Charakter, der schon Zeichen seiner Opferfähigkeit abgelegt hatte, als er i. J. 1809 als Freiwilliger auszog, um an der Verteidigung des Vaterlandes mitzuwirken. Er fand all sein Glück bei seiner geliebten Gattin, die auch seine Anfälle von Melancholie und Trübsinn liebevoll zu dämpfen suchte. Die Klagen ihrer Umgebung über ihre häuslichen Leiden schienen nicht grundlos gewesen zu sein, da auch der Umgang mit ihm durch Schwerhörigkeit erschwert wurde. Wie er selbst in seinem Testamente sagt, vernahm er auf dem linken Ohr ein Musiktönen gleiches Brausen, weshalb er dessen Eröffnung an- ordnete. Seinem Schwager gegenüber hat er sich stets in der liebevollsten Weise be- nommen und das Andenken seiner Frau auch dadurch zu ehren gewußt, wie auch dieser ihn in dankbarster Erinnerung behielt und seinen Hingang auf das herzlichste betrauerte. Tod der Tante Antonie Knefstein. Noch in demselben Jahre wurde Franz von einem neuen Verluste betroffen, der ihn auf das tiefste erschütterte. Seine geliebte Tante Antonie, die seinerzeit Mutterstelle an ihm vertreten und ihr ganzes Leben ihm gewidmet hatte, deren Briefe von der größten Zärtlichkeit für ihn Zeugnis ablegen, entschlief am 15. Dezember 1832 nach einer langen Krankheit im 80. Jahre ihres Alters selig im Herrn. Da Franz nicht anwesend sein konnte, wurde der Partezettel von ihm und in seiner Vertretung vom Dr. Franz Hönig- stein, Hof-, auch Hofkriegsrat und Gerichtsadvokat, dem Generalbevollmächtigten und alten Freunde der Familie, ausgegeben. Franz verlor an ihr die letzte väterliche nahe Verwandte, die mütterlich um ihn besorgt war und ihm, so gut sie konnte, hilfreich bei- stand, während er abwesend von Wien war, und namentlich wenn sie sich in Viehofen befand, wo sie im Verein mit dem Verwalter und Wirtschaftsinspektor Wiesbauer, anderseits dem Bon- George Münch die Interessen ihres Neffen zu überwachen in der Lage war. Ihre sterbliche Hülle wurde in der Familiengruft in Greillenstein feierlich beigesetzt. Aus ihren Briefen kann man entnehmen, wie schwierig es für Franz war, aus der weiten Entfernung seine Güteradministration zu führen, und wie sehr ihm der Beistand seiner eben genannten verläßlichen Freunde dabei zu Hilfe kam. Verehelichnng. Als Franz den obenerwähnten dreimonatlichen Urlaub antrat, hatte er wohl noch keine Ahnung, daß dieser sich auf 2 Jahre ausdehnen sollte, noch auch, daß ihm während desselben das größte Glück seines Lebens zuteil werden sollte, indem er jene gleich- gestimmte Seele fand, welche ihm fürderhin als traute Gefährtin zur Seite stand und seiner Existenz den sichersten und liebevollsten Halt bot. Er hatte die Gräfin Guidobaldine, Tochter des verstorbenen Fürsten Carl von Paar und der Gräfin Guidobaldine von Cavriani, kennen und lieben gelernt und durfte sie am 1. Juli 1830 zum Altare führen. Die Vorbesprechungen wurden mit dem Grafen John von Paar, Bruder des ver- storbenen Fürsten, als Mitvormund der Tochter eingeleitet und zu einem befriedigenden Ende für beide Teile geführt. Die Ehepakten wurden abgeschlossen zwischen »Seiner Erlaucht dem Hn. Grafen Franz von Kuefstein, Freiherrn auf Greillenstein, Herrn der Baronie und Fidei- commißherrschaft Greillenstein sammt Feinfeld u. Schauenstein, ferner der Fidei commißherrschaften Burgschleinitz, Viehofen und Zagging sowie der gräflich Stahl burg'schen Fideicommise Lehen, Sr. k. k. auch kgl. apostolischen Majestät wirkl. Kämmerer Oberst-Erblandsilberkämmerer in beiden Erzherzogtümern Österreich unter und ob der Enns Magnat im Königreiche Ungarn, Incola im Grafenstand im Königreiche Böhmen, Herrn u Landmann in Steiermark, Kärnthen, Krain u. der gefürsteten Grafschaft Tyrol, k. k. Ge- schäftsträger am königl. Großbritannischen Hannover'schen Hofe, ordentlichem und corre- Kuefstein. IV. 15 226 spondierenden Mitgliede der königl. Hannoverschen Landwirtschafter Gesellschaft in Celle, als Bräutigam, und der Hochgeborenen Gräfin Guidobai dine Paar als Braut, Tochter weiland des Durchlauchtig Hochgeborenen Hern Carl Reichsfürsten von Paar, Freiherrn zu Hartberg und Kr ottenst ein, Herrn der Herrschaften Bec hin, Kardersretschitz, Zdecho- witz, Großgerzitz und Hochwessely im Königreiche Böhmen, und in Steiermark der Herrschaften Hartberg und Krottenstein, Seiner k. k. auch königl Apostolischen Majestät wirklichen Kämmerers und geheimen Rathes, Ritters des militär. Maria Theresien Ordens und des k. preußischen rothen Adler Ordens erster Classe, Obersten Hof u. General Länder Postmeisters, General Majors und Inhabers des Infanterie Regiments Nr. 43, — und der Durchlauchtig Hochgebornen Frau Fürstin Guidobaldine von Paar, geborenen Gräfin Cavriani, Sternkreuzordens Dame u. Dame du Palais Ihrer Majestät der Kaiserin Königin, nach erbetener und erhaltener Einwilligung ihrer Fürstlichen Mutter und mit Zustimmung des Hochgeborenen Herrn Johann Grafen von Paar, k. k. Obersten in der Armee u. Ritter des militär. Maria Theresien Ordens, ferner mit Genehmigung des hochlöbl. k. k. N. Ö. Landrechts als von Seite der minorenen gräflichen Braut ein- schreitenden Obervormundschaftsbehörde« unter dem 3. Juni 1830. Der Bräutigam verspricht das in der gräflich Kuef st einschen Familie hergebrachte Hochzeitsgeschenk von 1000 Dukaten oder 5000 Gulden in 4u/0igen Metalliques-Obli- gationen, und folgen die übrigen Stipulationen. Als Zeugen der feierlichen Handlung unterzeichneten von seiten des Bräutigams: von Seiten der Braut: Johann Graf v. Colloredo. Guidobaldine Fürstin von Paar, geborne Franz Graf v. Saurau. Gfin. Cavriani, als Mutter und Vor- Michael Graf v. Nadasd. münderin. Fürst Carl Paar (jun.). Johann Graf v. Paar, als Mitvormund. Eugen Graf Falkenhayn. Johann Fürst v. Liechtenstein. Joseph Graf zu Schwarzenberg. Rudolf Fürst zu Colloredo-Mannsfeld. Johann Rudolf Graf Czernin. Peter Graf v. Goeß. Nicolaus Gf. Esterhazy. Max Graf Cavriani. Diese Ehepakten wurden mit vormundschaftlicher Genehmigung des Landrechtes vom 25. Juni 1830 versehen und unter dem 5. August 1830 zur Sicherstellung des im § 4 zuge- sicherten Witwengehaltes von 4800 fl. CM. mit 189g fl. 34 kr. CM. auf Greillenstein und Burgschleinitz und mit 2900 fl. 26 kr. auf Viehofen und Zagging hypotheziert. Die feierliche Vermählung erfolgte dann am 1. Juli 1830 in der Kurhauskapelle der Metropolitankirche zu St. Stephan von dem hochw. Herrn Franz Grindt, infulierten Abt von St. Egyd, k. k. Hofrat, im Beisein des hochwürd. Herrn Georg Uhl, Dom- herrn, Chur- und Chormeisters bei St. Stephan, und in Gegenwart der P. T. Hoch- geborenen Herren Rudolf Fürsten zu Colloredo-Mannsfeld, Obersthofmarschalls, Peter Grafen von Goeß, Obersthofmeisters und N. Oe. Landmarschalls, Friedrich Grafen Cavriani, k. k. Kämmerers und Hauptmanns, Christoph Grafen von Cavriani, k. k. Kämmerers, Dienstkämmerer Sr. kais. Hoheit des Erzherzogs Anton Victor, Grafen Eugen Falkenhayn, k. k. Kämmerers und Oberstens, und Fürsten Carl Paar als Beiständen und Zeugen. Über die Hochzeitsreise wurde dem jungen Ehepaar nicht die Zeit gelassen, viel nachzudenken. Sie ging gewissermaßen automatisch vorerst nach Viehofen und Greillen- stein, wo die Gegenwart des Herrn notwendig war, dann aber über Bechin, dem Paar sehen Besitze, am 23. August nach Hannover. Hier hatten sich große Verände- rungen vorbereitet. König Georg IV. von Großbritannien und Hannover war am 25. Juni 1830 ge- storben und es folgte ihm sein Bruder Wilhelm IV. auf dem Throne, und die bisher £h o> +J CO 03 & r=3 o C/2 T-t Ö S- 0 O f/) +^» pH — 02 Ö -<-J — -t-i 03 SS n s a f-l o> 03 a •i—i »1 03 X •* H -4J Ä <-) s 03 • «— i T3 > •1—) M es O CO in cö «i o P-i > o 03 03 Ol «i-l Ph 03 > Ph 03 Q / 227 mühsam zurückgehaltene Unzufriedenheit der Bevölkerung mit der bestehenden Verfassung von 1819 ließ eine Krisis befürchten. Kuefstein wurde daher dringend aufgefordert, seine Rückkehr angesichts der eingetretenen Regierungsveränderung (Reskript vom 22. Juli 1830) baldigst zu bewerkstelligen. Tatsächlich erlebte er dort schon im nächsten Jahre den definitiven Sturz des Grafen Münster, welcher als Vertrauensmann des Königs von London aus die oberste Leitung der Geschäfte von Hannover und Braun- schweig geführt hatte, und gleichzeitig auch die Ernennung des Herzogs von Cam- bridge zum Vizekönig von Hannover, wodurch die Leitung des Königreiches im eigenen Lande stabilisiert wurde. Diesen Veränderungen entsprechend fand gleichzeitig eine Erhöhung der Bedeutung der diplomatischen Vertretung statt, indem Kuefstein zum Beweise der Ah. Zufriedenheit mit seiner langen und guten Dienstleistung zum k. k. Legationsrat ernannt und von Cassel nahezu ganz unabhängig gestellt wurde, wie wir bereits gesehen haben. Bald darauf, 5. Mai 1832, erfolgte die Ernennung zum bevollmächtigten Minister unter gänz- licher Lostrennung von Cassel. Das junge Ehepaar fand, der guten Stellung entsprechend, die sich der Graf schon gemacht hatte, eine sehr freundliche Aufnahme und konnte mit dem Aufenthalte in Hannover sich befriedigt fühlen, wozu die stets gleichen freundschaftlichen Gefühle des vizeköniglichen Ehepaares viel beitrugen. Als dankbare Erinnerung daran werden die zahl- reichen mit Adolphus signierten Schreiben sowie die Porträts der Herzogin Auguste und ihrer Tochter und manche kleine Andenken pietätvoll aufbewahrt. Gräfin Bald ine beschenkte ihren Gatten bald mit einem Töchterchen, welches am 4. Juni 1831 zur Welt kam und am 5. auf den Namen Guidobaldine Theresia Antonia Anna getauft wurde. Aber leider, bevor sie noch das 4. Lebensjahr erreichte, wurde sie den Eltern zu ihrem größten Schmerze infolge einer Gehirnentzündung ent- rissen (25. März 1835). Ihre Beisetzung in der Familiengruft in Greillenstein erfolgte am 1. April 1835. Ihre Taufpatin war die Großmutter Fürstin Guidobaldine von Paar, welche die lange, ermüdende Reise nicht scheute, um ihrer Tochter in ihrer schweren Stunde beizustehen. Einen Trost brachte es den Eltern, als am 28. Jänner 1836 eine zweite Tochter erschien, welche die Namen Victoria Theresia Maria Anna Carolina erhielt, aber 2 Jahre darauf, am 29. Mai 1838, von den Fraisen hinweggerafft wurde. Auch diese brachte der treue Jäger Staindl nach Greillenstein, wo sie am 7. Juni 1838 in der Familiengruft beigesetzt wurde. Ihre Taufpatin war die andere Großmutter väterlicherseits Victoria von Lothringen, Witwe des Großvaters Franz Colloredo, welche nach dessen Ableben den Herzog Carl v. Lothringen-Lambesc geehelicht hatte, von ihm zwar schon wieder geschieden war, aber mit ihm noch immer freundschaftlich verkehrte, vertreten durch Gräfin Bennigsen. Nach dem erlittenen doppelten Verluste war es begreiflich, daß der Wunsch nach der Veränderung des Aufenthaltsortes rege ward. Wir haben schon gesehen, daß bald dessen Erfüllung folgen sollte. Vorläufig wurde ein Urlaub angetreten, während dessen die Gräfin in Viehofen einem sehnlichst erwarteten Sohne das Leben schenkte, welcher am 31. Juli 1838 geboren und 1. August 1838 getauft wurde und die Namen Carl Fer- dinand Franz erhielt. Sein Taufpate war der Fürst Carl von Paar, Bruder der Gräfin (vertreten durch den Herrschaftsinspektor Franz Wiesbauer), und er selbst ist mit Gottes Hilfe heute am 22. Oktober 1922 in der Lage, als 84Jähriger diese Zeilen über sich selbst in Greillenstein niederzuschreiben und in voller geistiger Frische und Rüstig- keit am 4. Bande seiner Studien zur Familiengeschichte trotz des erbärmlichen Zustandes unseres armen Vaterlandes unentwegt weiterzuarbeiten, solange Kraft und Mut nicht er- lahmen.1) ') Die ihm mittlerweile von Gott gesendete lebensgefährliche Erkrankung wird die Fort- setzung und Vollendung dieses seines jetzigen Lebenswerkes schwerlich erlauben. — Karl Graf Kuefstein ist am 2. Februar 1925 in Schloß Greillenstein verschieden. 15* Carl Graf Kuefstein in der Bibliothek des Schlosses Greillenstein URKUNDEN. BEILAGEN I — III. Beilage I. Beschreibung der Schlösser Greillenstein, Burgschleinitz, Schauenstein und Feinfeld in dem vom Grafen Hans Leopold von Kuefstein angelegten Grund- buch (vgl. oben S. 6). Gebäu, Wirtschaften, Lust und Obstgarten zu Greillenstein, alles frey eigen. Erstens das Schloß Greillenstein wie dasselbe mit Zimmern, Kammern, Säulen, Ge- wölbern, Kellern, Röhrenbrunnen mit solcher Comodität nit allein auf schöne Zier und Lust, sondern auch zum Nutz erbauet, das Schloß nit allein zu eines Grafen und Frey- herrn, sondern auch zu einer fürstlichen Hofhaltung genugsam, und alles in specie zu beschreiben viel Zeit und Papier nehmen würde, sondern sich allein auf den Augenschein gelendet würde. Das Schloß ist auf dreyen Seiten mit einem geführten Graben, und zierlichen Ring- mäuerln, auf der vierten Seiten mit dem vorderen Schloß oder Mayerhof umgeben, darinnen ein schöner erbauter Kasten wohlverwahret und mit Ziegeln gedeckt, auf die 150 Körner füglich zu schütten. Zween Traid Städl, darinnen über zweyhundert Muth Geströh sicher untergebracht. Mehr ein schöner Heustadl sammt einen mit einer Mauer umfangenen Strohhof. Item in dem Mayrhof 4 gewölbte Viehstall, wenigst auch 20 St. Melchkühe und so viel junges Galtvieh nebst zweyen Stieren und vier Paar Ochsen, daran eine Mayr- stuben sammt einer Waschkuchel, darüber dieser Stall und Mayrstuben ein Haberkasten auf 8 Muth füglich zu schütten. Mehr 3 gewölbte Roßställ nebst zwey kleinen Seiten- ställerln, worinnen in allen 40 Pferd gestellet werden können. Item eine Schmiede mit allen nothwendigen Schmiedzeug, die Pfisterer mit einer Stuben und Backofen. Ober den Pferdställen ist derzeit ein Mehlkasten und ober der Schmieden und Pfisterey die Eisen- kammer vor Feuer wohl verwahrt, mit einer hohen Ringmauer und etlich darangesetzte Pastainchen zier und nutzlichen versehen, gegen der Pfisterey gegenüber eine nuzliche Obst Thor. Mehr befindet sich in dem Mayerhof ein Brauhaus mit einer sauberen Stuben und Malzhaus auch Bier Keller mit einer kupfernen Braupfann und allen Brauzeug zur Nothdurft versehen. Ob nun zwar inmassen die alten Anschlag und Pflegs Raitungen Ver- mögen in die zwey Tausend Gulden und mir unter 1000 fl Uiberschuß ertragen, das Bier auch auf die Unterthanen und die Wirthshäuser vorgeleget und wohl genossen werden, so ist doch eine Zeit hero bei diesen unfriedlichen Jahren, weilen die Unterthanen ziemlich erarmt gewesen, allein auf Hausnothdurft und Versehung der Tafern, wie auch, was unter den Raifen verkauft kann werden, jährlich doch über 1000 Emer gebraut worden, herentgegen denen Unterthanen wegen des Bier Leutgebens doch auf Wohlgefallen der Herrschaft gutwillig gegen Raichung eines gewissen Schankgeldes, welches in diesen Grundbuch bei jeden behausten Unterthan vorgemerkt ist, gelassen werden. Außerhalb des Schloß abermahlen ein wohlerbauter Kasten, darauf wenigst in die Hundert Muth Körner geschütt und aufbehalten werden können, mit einen sauberen Ziegel- dach, unter demselben ein gewölbte Wagenschupfen und gleichmäßig gewölbtes Lindhaus über 3000 f zu erbauen gekostet, daran eine Tafern oder Wirthshaus mit 3 Stuben, so 232 viel Kammern, Küchel, Keller, Gewölber, Kasten und aller Nothwendigkeit, was in Wirths- haus bedürftig, wie auch gegenüber auf 30 Roß Stallung, in welcher Tafern vor diesen bey friedlichen Zeiten in die 800 Emer Wein anjezo aber bey den unfriedlichen Kriegs- zeiten in die 400 und darüber ausgeschenket, künftig aber bey den anjezo hoffenden Frieden wieder in den vorigen Stand erhebt wird werden können. Nahend bei der Tafern ein wohlerbautes Badhaus mit 2 Bad und Abziehstübeln, dazu jährlich auf Wohlgefallen der Obrigkeit 6 fl Zins gereichet wird, nahend dabei ein Fleisch und Schlachtbank, auch Bäckerladen an einander gebaut und sauber gewölbt, davon gibt man jährlich von der Fleischbank einen halben Zentner Inslicht, vom Bäckerladen einen Gulden Geld und einen langen Wecken Zins, ober diesem Gebau ist ein Kasten neu zugericht worden auf 20 Muth Körner. Nächst am Schloß eine wohlerbaute Schaaferey mit nothwendiger Wohnung, Stadl, Heyboden, Brunn, Keller, und alles was zu einer Schäferey gehörig, auch einer hohen Mauer verwahret, darinnen sowohl Waid als anderer Gelegenheit halber gegen 2000 Stück Schaaf gehalten werden können. Nächst an der Schäferey ein Gebäu vor einen Traidkasten erbauet, darauf sammt den neuen Reitschulkasten über 100 Muth Korn können geschüttet werden, unter diesen Kasten befinden sich folgende Bewohnungen : Erstlich ein gewölbtes Zeughaus sammt ein dergleichen Feuerwerk Kammer, nächst daran ein gewölbtes Zimmer und Kammer sammt einer Küchel und Keller, welches vor jezo vor ein Tischlerey gebraucht wird, daran stoßen noch zwey Zimmer und zwey Kammer sammt zwey Küchel und Vorhaus, welche nach Belieben der Herrschaft können in Bestand verlassen oder von Hausbedienten be- wohnt werden. An diesen letztbenennten Gebäu habe ich Hanns Leopold Graf von Kuef- stein ein Reitschul mit einen gewölbten Zimmer voran angebaut, darunter ein in Felsen ausgebauter Keller auf 2000 Eimer Wein die meisten mit eisenen Banden, so ich zum Fidei Commiß die Fässer mit eisenen Banden beschlagen, verordne zu verbleiben, welches Gebau mir wenigstens 3000 f gekostet. Bey Röhrnbach ein Ziegelofen mit sauberen Ziegel- stadl, welcher nit allein Laim, sondern auch der Anwehrung halber also accomodiert, daß jährlich viel 1000 Ziegel können gebrennt und verkauft werden. Nicht gar weit vom Schloß liegen an unterschiedlichen Orten nutzbare mit Kalk- und Mauerstein versehene Steinbruch, kann auch der Kalk sowohl als auch die Mauersteine um baares Geld an- gebracht werden. Zu nächst des Schloß ein Lustgarten mit allerley köstlichen Bäumen und Kräutl- werk versehen, auch einer hohen Mauer mehrers als 1000 Schritt umfangen verwahrt, und nicht allein zum Lust, sondern zum Nutz, also accomodirt, daß dergleichen an der ganzen Waldmarch nit viel zu finden. Item ein neuer Kuchelgarten, so theils mit einer Mauer, theils mit einen Zaun auf 800 Schritt lang umfangen. Mehr ein Thiergarten, welcher mit 1200 Klaftern zäunt ist, und allzeit bis 80 Stück Dendeln darinnen gehalten werden. Item unterhalb des Schloß und Thiergarten, der lange Garten genannt, von allerhand guten Obstbäumen und grünen Futter versehen, bey der Aichmühl abermahl ein schöner Obstgarten, welche beede im Umkreis über 1500 Schritt mit einen eichenen Zaun umfangen. Ungefähr bey 50 Schritt darvon ein ganz neu zugerichteter Hopfengarten, welcher 3 Muth Hopfen in mitern Jahren ertraget. Nächst gegenüber des Schloß eine neue erbaute Schießstatt und gepfiasteter Kasten darüber auf 60 Muth. Schloß Feinfeld. Welches ein besonders Landgütel und das meiste wat. dazu gehört Buchheimische Lehen ist also Bequemlichkeit wegen, weilen es so nahend bei dem Schloß Greillenstein lieget, alle Wirthschaft hieher gezogen worden und ist von dem Schloß und Wirthschafts Gebäu nichts mehr als die Mauer übrig, darbey aber befindet sich ein zugerichteter Obst- garten bey 2 Joch in sich haltend, welcher anjezo einen oder andern Unterthanen in Be- stand jährlich um 6 f verlassen wird. 233 Schloß und Herrschaft Schaunstein. Erstlich liegt das Schloß auf einer Seiten neben den Kamp an einer jähen Höhe des Bergs, wie es in der Ringmauer mit einen groß vier eckichten Thurm zur Wöhr um- fangen ist, an Zimmern, Gewölbern und Kammern für den Mayer und dessen Gesind, einer Zistern, Roß und Viehstallungen. Item außerhalb des Schloß mit dem Schloßgraben, einen hölzenen Stadl und zwey Hütten zur Fütterung, sammt einen Hofgartl, so mit einer Mauer versehen, neben seiner Burgfried, Freiheit und aller seiner Herrlichkeit umfangen ist. Anjezo wird allda ein Mayrhof bis 20 Stück galtes Rindvieh gehalten, dann hat die Herrschaft die Gerechtigkeit zu präuen in Dorf Krueg. 1 Schloß und Herrschaft Burgschleinitz, so ein landesfürstl. Lehen ist. Erstlichen das Schloß mit dazu absonderlichen Höfen und einer Aufzug Brücken auf einen Felsen liegend und ringsherum mit einem schönen großen Teich umfangen, also vor einen Feind Einfall oder Straif wohl verwahret, in obern Gaden ein Stuben, ein Saal und sonsten 3 Zimmer aber nicht völlig ausgebauet, in mittern aber 6 Stuben, 3 Kammer und Fürhaus zur Nothdurft und einen Herrn zu wohnen, wohl zugericht, item Gesinds- stuben, Kammer, Küchel und Kuchelkammerl, ein Schöpfbrunn, schöner Keller, unterschied- liche Gewölber, in den mittern Hof einen zur Gegenwehr erbauten Thurm, 2 Roßställ, Stuben sowohl, in untern Hof abermal einen großen Weinkeller, Thorstuben, Stahl und dergleichen alles nützlich und wohlerbaut. Nächst außer dem Schloß und Teichl ist ein schönen Mayrhof mit 2 Stuben zwo Kammern, die eine für den Mayr, die andere aber für den Schaffler zur Wohnung, einen schönen Stadl, Ochsen, Küh, Schaf, Schweinställ und der- gleichen, was zu einen Mayrhof gehörig, derley man dann mit Nutzen und der dabey habenden Futterey und Waid willen, über Winter 400 Schaf und 16 Stück Rindvieh halten und deren wohl genießen kann. Beilage IL Wappenbeschreibung im Reichsgrafenstandsdiplom ddo. Wien, 18. Februar 1709 (vgl. oben S. 12). Zu mehrer Bezeigung Unserer Kayserl. gnaden haben Wir auch ihnen gebrüderen Johann Paul, Johann Leopold, Johann Carl, Johann Ernst, Johann Ferdinand und Johann Anthon graffen von Kueffstein ihr bishero geführtes gräffliche wappen in allen confirmirt und folgender gestalt ewiglich zu führen gegönnet und erlaubet: alß mit nahmen einen in sechs Feldungen abgetheilten schild, davon die hinten und untere und vorden obere feldung schwartz, darin in der mitte eine guldne Roßen abzunehmen, vordere untere und hinters obere roth, beede mittere aber weiß oder silberfarb und auff gedachten rothen und weißen feldungen ein guldener Triangel: In der mitte des schilds ist ein rothes Hertzschildel, darin ein gekrönter Mohr stehet, in der rechten Hand einen bloßen degen mit güldenen gefäß auff recht haltend: Auff dem schild zeigen sich drey und zwar der vodere und hintere einwerths, mittere aber fürwerths gestellte frey offene adeliche gekrönte Turniers Helm mit anhangenden Kleinod, auch Linkerseiths mit gelb und schwartzen, und rechter seiths mit roth und weiße Helmdeken gezirret: Auff der hinteren Cron ist zu sehen ein Türkischer weißer Bund mit einem schwartzen Raigerbuschen, auff der vorderen Cron ein grüner Palmbaum mit feiner blühe, auff der mitteren Cron aber stehet zwischen zweyen mit den saxen einwerths gekehrten und mit färben also abgetheilten Adlers Flüglen (:daß des Linken untere Helffte roth, obere weiß, und rechten untere weiß und obere roth ist:) Der im Hertzschildlein beschriebene Mohr, aldann dies gräffliche wappen in mitte dieses libell- weiß geschriebenen Brieffs mit Farben eigentlichen entworffen ist. 234 Beilage III. Auszug aus dem Bericht des Graf Joh Leopold über seine Verrichtung des Obersterbsilberkämmereramtes bei der Erbhuldigung an K. Joseph I. am 22. September 1705 (vgl. oben S. 31). Danach begaben sich die Träger der Erbämter um 6 Uhr vom Landhause durch die Hl. Kreuzkirche und Spital nach Hof in die Ritterstube wo ihnen ihr Erbamt über- geben wurde. Im Zuge nach St. Stefan zum Hofamte de Sancto Spiritu und nach Hof zurück ging der Ob. silb. k. weil er nichts zu tragen hatte, mit den übrigen Ständen. Dann empfing Se. Maj. den Ausschuß der Stände und nahm in der Ritterstube den Act der Huldigung und den Handkuß entgegen. Während die Majestäten in der Kapelle dem TeDeum beiwohnten wurde über Ansage des Silberdieners »oder Sumaliei« die kaisl. Tafel hergerichtet. Die Speißen, so von denen Cavaglieren getragen worden, haben sie selbsten auf die Tafel gesezet; welche aber von denen Edlknaben aufgetragen worden, habe ich in Abweßenheit des Vorschneiders auf die Tafel gesezet. Wie alle Speißen getragen waren, habe ich dem Stäblmeister gesaget die Speißen anzusagen beede Handtserviet zu mir ge- nommen, und zu Ende der Tafel Ihre Mays. erwartet, zu dero ankhunft von beeden obrist Hoffmeistern, alß Grafen von Trautsonn und Fürsten von Lobkoviz, nachdem beede Kays. Mays. die Hendte gewaschen, die Serviet widerumben wekhgenohmen und mich auf mein dienorth gegen Ihrer Mays. dem Kayser über gestellet, auch auf ersuchen des Fürschneiders ihm die Speißen auß- und einzusetzen geholfen, zumahlen einer allein unmöglich gefolgen khunte. Nachdeme nun Ihre Kays. Mays. befohlen aufzuheben, und durch den Fürschneider und mich die Speißen wekhgenohmen waren, so hat der Erbtrukhsess mit seinen hierzu erbetenen Cavaglieren die confectschallen zur Tafel getragen und aufgesezet, die übrigen aber, so von denen Edlknaben getragen wurden, ich allein auf die Tafel gesetzet, welche eine große menge waren, dass sie khaum blaz auf der Tafel zustehen hatten, wie nun aber alle aufgesetzet waren, habe ich alß Obrist Erbsilber Kämmerer alles confect ge- breuchiger maßen credenzieret, Nachdem Ihre Kays. Mays. von dem confect und Früchten genoßen, haben sie mir anbefohlen, daß confect wieder wekhzunehmen; Nach abgedekhter Tafel habe ich daß erste Tischturch und leeder, damit beede Maystetten die Hände waschen khönten, hinausgegeben, nach dießen habe ich auch das letzte Tischturch, sambt denen Handtiecheln hinaußgegeben, alß dann mich unter den Staffel gestellet, und darauf daß Deo gratias von dem Erb Capellan gesaget worden. Nach diesen begabten sich beede Maystetten von der Tafel in dero Zimmer und ich mich mit meinen erbettenen Gästen, deren 12 waren geist- und weltlichen, zu meiner schon Zubereiteten Obrist Erbsilber Kämmerer ambtstafel und daselbst, daß Mittagmahl eingenohmen, nach folgenter Tafel mich mit meinen Gästen wieder nacher Hauß begeben und also meine obrist Erbsilber Kämmerer ambtsfunction für dieses Mahl (:Gott seye lob:) beschloßen. NAMEN-REGISTER A. Aachen 98. Abensperg und Traun, Grafen v., Joh. Adam, Maria Elisabeth, Otto Ehrenreich 30; s. auch Traun. Achleiten 156. Adolphus 227. Aepfel(Apfel)gschwendt 6, 8. Agostini Antonio 138; Valentino 199. Ahlen Folbertus v. 28. Aichmühle 193, 232. Albrecht, Herzog v. Österreich 16. Alkajar 215. Allgäu, Kanton 25, 115, 124. Alpenau 117. Alten 223. Altenburg 9, 21, 23, 32, 41 u. 42 (Messen- stiftung u. Gruft), 43, 46, 48, 132. Altpölla 8—10, 23, 132, 173. Althan (Althann), Grafen v. 13, 133, 154, 169, 170, 172; Anna Rosina, Clärl, Theresia 13; Maria Anna 202. Amalia Wilhelmine, Kaiserin 53, 150, 161. Ambach 131. Andalusien 215, 216. Angouleme, Herzog v. 48. Anspach, Markgraf v. 72, 105. Antobl 19. Aragoni, Oberst 146. Arenberg, Herzogin v. 114. Arneßberghof 13, 146. Arnold, Abbe 194, 205. Aschaffenburg 69, 116. Asjod 46. Aspremont, Graf 137. Assoziationskongreß und -Rezeß 102, 103, 105 — 108, in, 113, 116, 117. Atzelsdorf (Atzeldorf, Atzlsdorf; 6, 3q. Auersperg, Fürst 18, 126, 169. 198; Heinrich 185; Maria Anna 27; Auersperg-Enkevoit 154- Augsburg, Bischof von, Alexander Sigismund von Bayern 62, 66, 67, 70, 77, 79, 93-99» "5. Auguste, Herzogin v. Hannover 227. Aumühl 155. Auxerre 213. B. Babska 130. Baden bei Wien 189, 191, 203, 224. Baden, Markgraf Ludwig v. 116; 123 (Land). Baden-Baden 62, 72, 77, 78. Baden-Durlach 62, 72, 77, 78. Balbe 214. Bamberg 62, 68, 69, 94, in, 115. Bartenstein, Minister 61 — 63, 65, 71, 74, 76, 77, 83, 84, 86, 89, 94, 102; Hofrat 91. Bartl, Prof. 198. Bayer, Hans Hermann 8. Bayern 65, 66, 74, 224; Kurfürst Clemens August, Erzbischof v. Köln 57 — 59, 67, 68, 70, 71, s. auch Köln; Max Emanuel 58, 59; Kurfürst Carl Albert 72, 74, 78—84, 92, 93, 96, 98, 102, 103, 105, 106, 108 — in, 113, 114, 117, 156; Herzog Theodor 72, 74—76, 87, 88, 92; Ferdinand 75. Baylen 215. Bayonne 214. Bayreuth, Markgraf v. 72. Bechin 226. Belomo 199. Benedict XIII., Papst 46. Bennigsen 223, 227. Berg, s. Jülich. Berghes, Comte de 59. Bergzabern 91. Bernes, Graf, Oberst 108, 109, 114, 115. Berlin 93, 107, 219. Bernhard St. 23. Bernstorff, Graf 219. Beroldingen, Freiherr v. 19. 236 Bervvick, Marschall 113. Bewern 97, 105, 107, 108, 113. Bienenfeld 190, 195. Bienenthal 192, 193. Bihar 129. Binder 195, 206. Birkenfeld, Herzog v. 113, 114. Bissingen Ferd., Graf 196. Blacaz, Herzog v. 48. Blimpflinger Joachim 10. Blondel, franz. Gesandter 101 — 104, 106, 107. Bodensee 115, 124. Bodmer (Bodimer), Ludwig v. 17, 18. Böhmen 83, 84, 110, in, 128, 131, 145, 146, 151. 155- Bonn 71. Bonneval 110. Bonstetten 219 Bordeaux 214. Bormastini Maria Anna 28. Botzen 13, 146. Bouwinghausen 10. Bräuner Maria Anna, vereh. Kuefstein 22. Brandenburg 91, 93, 103, 109. Brandis, Graf 35. Brandegg, Freih. v. 147. Brasilien 217, 224. Brasseur v. 78. Braunschvveig 74, 79, 81, 101, 117, 220, 221, 227; Herzog Karl v. 223. Breisgau 25, 124. Breitensee 131. Bremen 74. Brenner, Regiment 155; Minister 222. Breslau 57, 71, 72, 76, 83-87. Breuner, Grafen v. 29, 54, 129, 130, 145; Emmerich 199; Generalkriegskommissär 151; Joh. Jos. 169; Maria Anna, vereh. Gräfin Kuefstein 30, 54, 129, 130; Maria Ludovica Josefa, vereh. Gräfin Lengheim 29, 30, 129, 130; Philipp 54; Wenzel 134. Breuner Josef 30. Brieg 145. Brixen 13, 14. Broglie, Herzog v. 117. Brucker H. 6. Brunn 196. Brüssel 114. Brun Friderike 219. Brusselle 93. Bucellini Friedrich Julius, Graf 9, 32. Buchheim 232. Burgau 127. Burgschild 25. Burgschleinitz, s. Schleinitz. Burgstallerhof 23. Busch 93. C. Cadix 215. Cambridge, Herzog v. 220, 222, 223, 227. Cannstein 220. Carl III. v. Spanien 215. Carl Albrecht, Kurfürst 35, 36 (Erbhuldi- gung)- Carlos, Don 73. Caux, Marquis de 223. Cavanagh, Regiment 165. Cavriani, Grafen, Christoph 158, 169; Friedr. 34, 35, 226; Gräfin 225, 226; Max 226. Celle 223, 226. Cetto 29, 121, 122. Chauvelin 76, 89. Chavigny 66, 68, 71, 80, 81. Chetardye 107. Chotek, Grafen, J. 185; Rudolf 158. Chlumetz 164. Chietana 215. Chytraes 139. Clamb 36. Cobenzl, Graf 131. Colloredo, Fürst bzw. Graf 126, 127, 158, 169, 173, 185, 190, 199, 200, 202, 203, 211, 213, 214, 216, 221, 226, 227. Constantin, Abt zu Garsten 36. Cordova 215. Coreth, Baron 13; Johann Franz Freih. v. 18. Crenneville 203. Cusani, Regiment 151. Czernin, Graf 226. Cziräky, Gräfin 164. D. Dachbach 8. Dänemark 101, 114, 151, 219. Dalia 96. Dappach 6, 7, 132, 192. Darmstadt 70. D'Arnau, Oberst 145. D'Aubigne, Comte 156. Daufferin Sophie Baronin 153. Daun, Graf 145. D'Auvergne, Prince 58. Dawison 223. Deinach 78, Delsenoe 118. Dendlacker 193. Derla 20, 155. Desfours, Gräfin 164. Di6, St. 213. Diede, Gesandter 73. 237 Dietrichstein, Grafen bzw. Fürsten 33, 35, 126, 130, 139, 144, 161, 163, i6q, 170, 173, 185, 190, 203. Dijon 213. Diller, auch Dillherr, Freih. v. 164. Dimokur 214. Dioszeg 30, 55, 129, 130. Disconti, General 144. Donaukreis, Schwäbischer 25. Donauwörth 145. Dortmund 98. Dresden 201. Düsseldorf 97—99. Dumontel 202. Du Platel 151. Dupont, General 215. Duttlingen (Duchtlingen) 9, 17 — 19. E. Ebenberg II. Eberl Hans Georg 40, 46. Ebinger Rudolf 17; Joh. Friedr. von der Burg 19. Eger 101. Egern (Eggern) 9, 16, 160. Eggenberg, Fürst 28, 35. Egyd St. 226. Ehrenfels Michael Edl. v. 195, 206. Ehrenbreitstein 112. Eichstädt (Eichstätt), Bischof v. 62, 71, 72, 77. 79- Eisenreichs 16. Elboeuf, Herzog 216. Eleonore, Kaiserin-Witwe 26, 33, 34, 148, 154. Elisabeth, Erzherzogin, Statthalterin der Nieder. lande 113, 114. Elsasser Franz Ferdinand v. 18. Eltz, Philipp Carl Freih. v. 60, 68, 89, 90 (Kur- fürst v. Mainz), 91, 93 — 106 (Grafenstand), 107 — 118, 120, 128, 130, 131. Embden 73, 74, 80. Endl 41 (Horner Boden). Engen 24. England 65, 70, 73—76, 79. 80, 85, 87, 90, 94^ 97, 100, 101, 107, 109, 113, 117, 147, 148, 219—221. Eppan 13, 146. Enkeforth 144; Enkevoerth Ferdinand, Graf 27; Enkevoerth-Werdenberg, Gräfin 27; Enke- voirt Adrian, Graf 34. Ernst August, König v. Hannover 223. Esseg 130. Esterhazy, Fürst bzw. Graf 126. Eugen, Prinz von Savoyen 61 — 65, 86, 88, 92, 93. 95—99, 109, in— 120, 130, 145, 151. Eulenbach 62. F. Falkenhaim, Graf 34; Falkenhayn, Graf 226. Farnese Anton, Herzog 73. Fehrenbach 63. Fehringer 63, 75, 76, 85. Feinfeld 6, 8, 9, 11, 39, 132, 192, 225, 231 bis 233- Felsenberg 6. Ferdinand, Erzherzog 26, 212, 213, 222. — I., Kaiser von Österreich 33, 34. — II., Kaiser 10, 26, 30. — III., Kaiser 11, 128. — König v. Spanien 216. Firmian 203. Fischamend 121. Fischer von Erlach 40. Florenz 216, 217. Florian 40. Fontainebleau 213. Franken 81, 82, 110, 115, 117, 124 — 126. Frankenberg-Traun, Graf 87. Frankenreuth 6. Frankfurt a. M. 65, 68, 69, 79, 82, 84, 89, 95 100, 103, 104, 106, 108 — 110, 112 bis 118, 120, 148, 220. Frankreich 65-71, 74, 75, 78, 80, 81, 83, 85, 87, 92, 96—98, 100 — 102, 104—107, 109, in — 114, 116 — 119, 144, 156, 188, 213. Franz, Abt 32. — IL, Kaiser 127, 185, 191, 192, 197, 198, 201, 207, 211— 213, 216, 217, 223. — Stephan, Herzog v. Lothringen 86, 87. Freudenthal 81. Freysing, Bischof v. 71, 72, 77, 79, 84. Fridingen Hans v. 17. Friedberg 117, 120. Friedrich VI., König v. Dänemark 219. — Wilhelm, König v. Preußen 66. Friesland, Ost- 99. Frischherz Ferd. 187. Frundsberg 17. Fünfkirchen Joh. Franz, Freih. 163, 164; Leopold, Graf 32. Fürstenberg, Fürst v. 110, in, 126. Fugger Hans Jacob 17—19. Fulda 62, 69. Fußgenheim 93, 97. G. Garsten 36. Galler 26; Franz Adam, Graf 29; Theresia, Gräfin 27. Geistinger 201. Gemainiebarn 154. Gemmingen, Baron 65, 112. 238 Genotte 214. Gentz 221. Gerharts 16. Georg IV., König v. England und Hannover 220, 222, 226. Georgsschild, St. 115. Gera 36. Geyer 155. Geymann Gottfried, Freiherr 34. Gföhl 200. Gibraltar 215. Gilleis Georg Julius, Baron 35; Josef, Graf 165. Glandorff v. 91, 95. Gloes, Baron de 59. Glunck 181. Gneixendorf 164, 165. Görz 26, 128. Goeß, Graf 226. Goetzen Anna Maria, Gräfin, vereh. Kufstein 46; Joh. Carl Joseph, Graf 46, 131. Göttingen 221. Göttweig 153, 154. Gotha 62. Grabner v. d. Rosenburg 152. Gradiska 199. Gräffer 200. Gräfendorf 157. Grävenitz, Graf, württ. Premierminister 65, 78, 81, 83, 86, 90, 99. Grafenberg (Gräfenberg) 6, 7. Grafenbruck 69. Grafendorf 4 u. 131 (Freihof), 7 (Veste). Grafenschlag 135. Graz 196. Greiffenklau 89. Greillenstein (Greillenstain, Greilnstein, Kreullen- stein, Greillingstein) 3—6 (Grundbuch), 7, 8, 10, 11, 13, 16, 20 — 27 (Kriegsschäden 1741 u. 1742), 29, 34, 38—40 (Umgestaltung der vorderen Fassade des Schlosses), 41 — 48, 53, 77- II0-. 132—135. J37— HO, 154, 169, 170 — 172 (Gartenanlagen U.Renovierungen), 173, 180, 181, 186, 188—193, 195, 200, 202 bis 204, 225 — 227, 231 u. 232 (Beschrei- bung 231). Grieß 13, 146. Grimani Cav. 150. Grindt Franz 226. Gronsfeld, Graf 129, 146 (Regiment). Groschlag v., Geheimrat 113. Großwardein 129. Grote, Baron 222. Grünau 9, 11, 15, 16, 22, 160, 163 — 165 (Ver- kauf). Grund Leop. 201. Gudenus v. 93. Gürtler 206. Gutschönau 13, 146. H. Hacker Aquilin 156. Hackhberg Carl v. 13. Hager Otto Sigmund, Freih. 32. Hainfeld, s. Feinfeld. Hallberg, Kanzler 77, 82, 92, 93, 95-98. Hamal, Comte de 59. Hamburg 198, 219. Hamilton, Graf 54, 117, 163. Hanau 100, 106, 107. Hannover 65, 67, 73, 75, 113, 220-224, 226, 227. Hardegg Julius, Graf 25, 35. Hardeggsche Lehen 8, 25, 132, 154, 165. Harrach, Grafen 37 (Minister); Aloys Thomas Raymund 35, 34; Ernst 13, 24 (Land- marschall), 38; Ferdinand 158; Friedrich 77, 80—82, 84, 92, 94, 96, 121, 122, 126, 169; Jos. 169; Karl 203. Hartig, Freih. v. 91, 100; Franz (Graf) und Gemahlin Lore geb. Colloredo 201, 202, 204, 217; Ledebur 219. Haugwitz Friedr. Wilhelm, Graf 48, 136. Hausbach 9. Hautois, Graf, Regiment 145, 146, 160, 162. Hebentanz 105. Hegau (Hegau), Kanton 4, 9, 17, 25, 115, 124, 135- Heidelberg 114, 117, 118. Heidenreichstein 16, 160. Heilbronn 65, 113, 212. Henkel 196, 207. Herberstein, Grafen, Franz Sigmund, Hans Anton, Hans Max Seifried 30; Leopold 29; Max Ernst 30; Sigmund 135, 136, 144. Hernais 198, 202. Herrenstein, Baron 206. Herzogenburg 153. Hessen-Darmstadt 62: Landgraf v. 69, 77, 79, 83, 84, 103; Erbprinz Louis von Hessen 100. — -Kassel 86, 103, 106, 107, 112— 114, 116, 120 (Prinzessin Auguste). — -Rheinfels 80, 81, 106, 117. Hessl Ig. Benedikt, Hofrat u. Generalpächter 138, 165, 186, 187, 190—192, 204, 218. Heussenstamm 82. Hietzing 149. Hildesheim, Graf 60, 61. Hillebrand 91. Hirschbach 30. 239 Hochberg, Graf 23. Hocher von Hohenkrän Joh. Paul, Freih., Oberst- hofkanzler 4, 12, 18 (Belehnung mit Hohen- krän), 19, 20, 42, 124, 143, 147; Gattin Rosine geb. Enzenberg 143, 147. Hock 212. Honig Franz 218. Hönigstein Franz 225. Hörl Joh. Georg 196. Hörling 201. Hoffer, Hofkammerrat 148. Hoheneck 36. Hoheneich (Hohenaich) 44 — 46. Hohenems 127. Hohenfeld, Graf 35, 36, 132. Hohenfriedberg 17, 161. Hohenkrän (auch Hochenkraen, Hohengrän), Lehengut in Schwaben 4, 9, 17—22, 24, 25, 27, 38, 47, 124, 126, 131, 134 u. 135 (Ver- kauf), 136, 160, 169. Hohenzollern, s. Zollern. Holbein Franz v. 223. Holland 94, 101, 113. Hollenstein 25. Homberg Wolff v. 17. Hörn 23, 24, 43. Horpaz 164. Hoyos, Grafen, Joh. Ernst 165, 166; Philipp. Hruby, Freih. v. 221- 223. Hueb 154. Hütteldorf 198. Hummelhof 136. Huyn, Graf 146. I. Ildefonso 214. Imbach 164. Inbergsche Stiftung 23. Innsbruck (Innsprugg) 12, 13, 146. Italien 108, 117, 144, 145, 151, 165. J. Jacquin, Prof. 196, 207. Jean Paul 217. Jerusalem 46, 144. Judenau 131. Jodoci, Baron, österr. Gesandter 85, 102, 110 Jörger, Freiherren und Grafen, 36, 138, 152 bis 154; Anna Rosina, verehl. Kuefstein 147, 152. Johann VI. von Portugal 216. Josef I., Kaiser 31—34, 40, 145, 147, 148, 154, 158, 234; Josef IL, Kaiser 136, 170, 192, 194, 200; Josef, Palatin 217. Judenschaft 115. Jülich-Bergsche Sukzession 63, 64, 66, 67, 70, 71, 74, 75, 79, 81—84, 86, 88, 90, 92, 95—98, 102, 107. Julien St. Albrecht, Graf 32, 35. Jung-Darmstadt 151. Jungwirth Joh. Josef 47. Jungwoschitz 203, 224. K. Kärnten 128, 151. Kagenegg, Freih. v. 77, 81. Kakod 55, 129. Kamauf Magdalena 193. Kannstadt 68, 81, 212. Kara Mustapha 21. Kardasch 128, 131. Karl VI., Kaiser 33, 35, 40, 64—68, 70, 71, 75 — 77, 84, 86, 88, 90, 92—102, 105, 106, 108 — in, 114 — 116, 118, 119, 121, 125, 130, 134, 144, 146, 148, 149, 151, 154. — X., König 48. Karoline, Königin 217. Karlsbad 96, 140. Karlsruhe 216. Kassel 220 — 223, 227. Katharina, Königin von Württemberg 217. Kaunitz, Fürst 126, 191, 194, 206, 213, 214, 216. Keeß v. 200. Kehl 61, 86, 103, 104, 107, in. Kempten 77, 79. Kerschbaumer Maria Helene, vereh. Hocher 12. Kesselstatt Jos. v. 77, 82, 84, 88. Khevenhüller, Graf, Fürst 37 (Minister), 126, 130, 156, 158; Joh. Franz 159; Joh. Jos. 169. Khiau, Graf 34. Kielmannsegg 223. Kinsky 94. Kirchberg am Wald 10, 14, 22, 25, 26, 39, 43—45 (Erbauung der Pfarrkirche), 46 — 48, 137, 154. Kirchberg v. 139. Kirchheim 217. Klingen 16. Klingenberg 16. Klitstorff 87. Knönitz 48. Koblenz 60, 90, 103, 109. Koch 120. Köln, Kurfürst Franz Georg bzw. Clemens August 67, 68, 70, 72, 74, 76, 78—80, 82, 85—87. 90, 92, 93. 95. 96, 102—105, 110 bis 118; Stadt 57, 58, 64—66. Königsacker Egid, Graf 32, 34. Königsberg Clara v. 196, 207. Königsbrunn Franz Georg v. 48, 137. Königsegg, Graf 74, 94, 109, 117, 121. 240 Königsfeld 160. Kollonitsch, Grafen. Adam 32; Ernst 26, 44, 45; Ferdinand 27; Georg Wilhelm 25 bis 27; Heinrich 34; Innozenz 45, Ladislaus 35; Leopold (Kardinal) 9, 25-27, 29, 45; Maria Franziska, vereh. Kuefstein 9, 10, 22; Sigmund (Kardinal) 26, 30, 44, 45; Wil- helm 9. Kolmar 213. Konstantinopel 143, 144. Konstanz (Bischof von) 62, 72, 77, 79, 102, 105, 107, in. Kopenhagen 219 — 221. Koppenbühl 25. Korb 99. Kornfail 15, Korzensky, Graf 136. Krähen oder Cregin, Herren v. 17. Kraig 16. Krain 128. Kreuzenstein 4. Krones 213. Krug (Krueg) 6, 23, 233. Krumau 23. Kudler 173. Kuenburg, Graf 181, 201, 203, 224, 225. Kuefstein (Khueffstein, Khueffstain, Kueffstein, Kueffstain, Khufstein, Khuffstainer, Kuffstein, Kopstein, Koufsthein, Kueffstein, Kuefstain), Freiherren und Grafen 3 — 5, 11 — 13, 19, 21, 26, 27, 36, 60, 121, 123, 124, 126, 130, 140, 144, 156, 174, 176, 180, 195; Gründung von vier neuen Stämmen 22; Grafenstand 10 — 12, 160; Reichsgrafenbrief 11; Aufnahme in das Schwäbische Grafenkollegium 17, in den Herrenstand von Böhmen, Mähren u. Ober- österreich sowie in die Tiroler Adelsmatrikel 30, 173; Lehen u. sonstiger Besitz 7 — 9; Obersterblandsilberkämmereramt und Erb- landeshuldigungen 30 — 38, 174, 234; Spitals- u.Messenstiftung4i— 43; Gruft42; Kuefstein- Kollonitsch, Hochzeit u. Allianzwappen 26, 39, 40, 45; Wappenbeschreibung 12, 233; Fideikommiß 3, 5—8, 21, 38—48, 166 (Aus- sterben der Seitenanwärter); Erlöschen der ob.-öst. Linie 162, der Pottendorfer Linie 174 ; Stammtafeln 235—242 ; Inventarisierung u. Übergabe des Hausarchivs 170, 171; Verkauf bzw. Verpachtung von Herrschaften 186, 187; Anna Elisabeth, vereh. Kollonitsch 9, 25, 26, 45; Anna Franziska, geb. Hocher v. Hohengrän, Gemahlin des Hans Georg IV. 3—7, 9, 10, 13, 15 — 22 (Testament), 42, 132, 133, 154, 155, 157, 160; Anna Maria Cäcilia, geb. Gräfin Steinpeiß 22, 38, 155; Anna Maria, geb. Gräfin Goetzen 46, 47 (2. Ehe mit Joh. Jungwirth), 48; Anna Rosina, verwitw, Gräfin Jörger 147, 152, 153; Antonia 140; Carl Ferdinand Franz, Sohn von Franz 227; Ehrgott 33; Ernst 24, 35, 46 (Konsistorial- rat), 49, 133, 134 ; Eva Christina 8 ; Ferdinand s. Joh. Ferdinand; Franz 35 (Viertelhaupt- mann); Franz Anton (Litschauer Linie) 163 — 165, 181, 192; Franz Josef Ignaz 155; Franz Ludwig 29, 33—35; Franz Seraphin (Sohn Ferd. III.) 129, 135, 139, 165, 175, 186 bis 188, 191, 193, 202 — 204, 209 224; Georg Adam 8-12, 128, 129, 149; Georg Ehrenreich 144; Georg Wilhelm 21, 132; Gottrau 9; Guidobaldine, geb. Gräfin Paar,. Gemahlin Franz Seraphins 225, 226; The- resia, deren Tochter 227; Hans Anton 3, 14 ;■ Hans Carl 3, 5, 13; Hans Ernst 3, 13; Hans Ferdinand 3, 14, 124; Hans Georg II. 8; Hans Georg III. 5, 11 (Freiherrnstand), 16, 39, 139, 152; Hans Georg IV. 3 u. 4 (Te- stament), 5, 8, 9 -11, 16, 18 — 20, 28, 40—42, 132, 143, 155, 160; Hans Georg Wilhelm 39; Hans Jakob 8, 30; Hans Leopold 3, 6 — 10, 124, 136, 231, 232; Hans Ludwig 10, 12, 30, 135, 136, 144, 152, 164; Hilfgott 8, 31, 33, 34; Jakob 26; Joh. Adam (Pottenbrunner Linie) 134, 135, 156 — 158, 203; Joh. Anton I. 11 — 13, 15 — 17, 20— 22r 30, 38, 163; Joh. Anton II. 133— 135, 141, 160, 161 bis 164, 174, i8i, 192; Joh. Carl (Seitenlinie Pottenbrunn) 10—15, 20, 21, 25, 26, 32, 33. 53. 54. I41! H6. 147 (Käm- merer), 148 — 150 (Hofkasse- u. Hofmusik- direktor), 150 — 152 (Oberkommissär des V. O. W. W.), 153, 154 (Tod); Joh. Ernst (Seitenlinie Pottenbrunn) 11 — 15, 20—22, 35 (Kämmerer), 38, 47, 132, 134, 141, 146, 154 — 156 (Oberst, Tod), 159— 161, 174; Joh. Ferdinand I. 11, 12, 14, 15 17, 20—22, 25, 28, 30, 33, 35, 38 (Geh.R., Hofvizekanzler, Erbsilberkämmerer), 47, 48, 51, 53, 54 (Reichshofrat), 55, 56, 57 bis 59 (Mission nach Lüttich), 60, 61 (Geheimrat), 62 — 119 (verschiedene große Missionen), 101, 119 u. 120 (Hofrat), 120 — 122 (Verleihung des größeren Palatinats, Direktor der res. ge- heimen Kasse, Hofvizekanzler), 122, 123 u. 197 (n. ö. Regierungsstatthalter), 123 u. 124 (Handschreiben der Kais. Maria Theresia), 124—128 (Reichsunmittelbarkeit), 128 (In- kolate, Magnat in Ungarn), 129 — 131 (Haus in Wien u. in St. Polten, Gutskäufe), 132, 133 (Antritt des Fideikommisses, Separation von Fideikommiß u. Allod, Fideikommiß- 241 Pretiosen), 134 bis 137 (Stiftungen, Fidei- kommißstiftung, Testament), 138, 139 (Tod), 140 (Testament), 148, 155—157, 161, 169, 171; Joh. Ferdinand II. 127, 139, 140, 157, 162, 169 (n. ö. Regierungsrat, Kammerherr), 170 — 180 (geheime Gesellschaften), 181, IQ2, 203, 212; Joh. Ferdinand III. 140, 158, 159, 165, 169, 172—174, 181, 185—207 (n. ö. Landrat u. Kämmerer-Hofrat, Vizepräsident der Statthalterei, Stadthauptmann u. Bürger von Wien, Hofmusikgraf u. Oberst-Erbland- silberkämmerer); Joh. Franz Anton s. Franz Anton; Johann Georg Wilhelm 46, 47, 49; Joh. Leopold (Majoratsherr) 7, 8, n — 14, 18, 19, 21 — 25 (Neubelehnung mit Hohen- krän, Reichsritterschaft), 26 bis 30 (Wirkl. Geh. Rat), 31 — 34 (Kämmerer), 35—40, 42— 48 (Testament), 49, 53, 54, 58, 128, 129, 131 -134, 137, 146, 147, 149, 155—157» 160, 161, 163, 171— 174, 234; Joh. Max 134, 156—158, 174, 190; Joh. Nepomuk Maxi- milian 165 (Oberleutnant), 166; Joh. Paul 3-5, n bis 15, 21, 33, 141, 143, 144 (Generaladjutant), 145 (Oberstvvachtmeister, Regimentskommandant u. Kämmerer), 146 (Generalwachtmeister, Tod), 154, 155, 160; Johann Preisgott II. 135; Joseph 140, 169, 170, 234; Josepha 13; Judith, geb. Teufel 143; Karl 128; Liebgott 33; Lobgott 8, 33, 36, 37 (Geh. Rat); Maria, geb. Gräfin Sze- chenyi 164; Maria, vereh. Gräfin Hoyos 165; Maria Anna, geb. Gräfin Breuner 30, 54, Jß?» I39> I4°! Maria Anna, vereh. Gräfin Unverzagt 46—48, 137, 157; Maria Anna, vereh. Gräfin Traun 157, 158; Maria Anna, Gemahlin Joh. Ferd. IL, geb. Gräfin Dietrich- stein 169, 180, 181, 187, 203; Maria Anna, Tochter Ferd. III., verm. mit Graf Karl v. Kuenburg 158, 201 bis 204, 211, 212, 216, 224; Maria Antonia, geb. Gräfin von Rottal 16, 30, 46, 160, 161, 163; Maria Antonia, vereh. Freiin von Werner 157, 158; Maria Antonia, geb. Gräfin Fünfkirchen 164; Maria Antonia, Tochter Joh. Ferd. II. 169, 174, 181, 188, 191, 203, 204, 212, 224, 225; Maria Cäcilia 134, 156, 157; Maria Cäcilia (deren Tochter), vereh. Gräfin Traun 156, 157; Maria Carolina, vereh. Freiin Roelcke 46, 47; Maria Clara Theresia, vereh. Gräfin Stahlburg 5; Maria Elisabeth, vereh. Fürstin Khevenhüller 159; Maria Franziska, geb. Gräfin Kollonitsch 9, 10, 22, 23, 25—28, 39, 42—48 (Testament), 49, 54, 154; Maria Franziska, geb. Gräfin Colloredo 158, 159; Maria Josepha, vereh. Gräfin Walmerode 3, Kuefstein. IV. 10, 21 ; Maria Josepha, vereh. Gräfin Schallen- berg 157; Maria Magda 199; Maximilian, vgl. Joh. Max 47, 132-135, 174; Maxi- milian Lobgott 135, 136, 162; Michael 46; Nany (Tochter Ferd. III.) s. Maria Anna; Preisgott 8, 17, 37 (Oberst), 161 (General- feldwachtmeister), 162; Theresia Eleonora, geb. Grä/in Colloredo, Gemahlin Joh. Ferd. III. 158, 185—187, 201, 202; Traugott 10; Victoria Theresia 227. Kuenring, Heinrich IL, Albero V. u. Leutold 16, 25. Kurland Joh. Anton, Graf 30. Kutschera 212. Kyow, Baron 64. L. Ladenburg 117. Ladislaus, König 8. Laglberg 30. Laglberger Sigm. Adam 8, 9. Lahnstein 71. Laibach 221. Laimgrube 194, 206. La Mancha 215. La Marc (auch Mark), Graf 81, 95, 97, 98. Lamberg, Grafen, Carl Anton 28; Franz Anton 38, 169; Joh. Philipp (Fürstbischof) 7, 23; Josef Dominicus (Fürstbischof) 43; Max 179; Sigmund 131. Lambesc, Prinz 216. Langau 29, 136. Langegg 7, 9. Langenau, Baron 220. Langen-Männersdorf 154. Langensteinbach 78. Laudon 199. Laxenburg 68. Lazansky Prokop, Graf 195. Leipzig 201. Lemberg 145. Lengheim Andreas, Graf 35, 54, 129. Leopold L, Kaiser 31, 34, 40, 129. Leopold Wilhelm, Erzherzog 26. Leopoldine, Erzherzogin 216. Leszynsky Stanislaus 101, 103, 105. Leyen, Graf von der 96. Liboschitz 196, 207. Lichnowsky, Fürst 185. Lichtenstern 171. Liechtenstein, Fürsten 126, 131; Anton 54; Elisabeth, vereh. Jörger 138; Emanuel 169; Johann 226; Judith, vereh. Jörger 152; Joh. Septimius 144; Maximiliana, vereh. Gräfin 16 242 Rottal 17, 161; Theresia, vereh. Herzogin von Savoyen s. Savoyen; Wenzel 158, 169. Liegnitz 145. Lilienfeld 153. Limbach 9, 25, 39, 45. Limberg 6, 8. Linz 37, 135, 136, 151. Liria, Herzog 80. \ Lissabon 217. Litschau 3, 4, 7, 9, ti, 13, 15 — 17, 19—22, 30, 45, 46, 160, 161, 163, 164 (Verkauf), 181. Lobkowitz, Fürsjt 126, 145, 146 (Regiment). Locatelli 145. Löhr v. 69. Löwenstein, Fürst 54. Loibenreuth 9. Loibersdorf 47. Lomnitz Ulrich v. 27. London 147, 227. Londoner Bündnis 67. Lope di Vega 215. Losenstein 16. Lothringen, Herzoge, Karl 11; Karl Eugen 216; Victoria, verwitw. Colloredo 221, 227. Luc, Comte de 150. Ludwigsburg 65, 78, 81, 86. Ludwigstorff, Freih. 134. Lüttich, Bistum 57 — 61, 76, 80, 87, 89, 90, 92, 93. 96» ii5. M. Macdonell, Graf 170. Madrid 191, 213, 214, 216, 221. Mähren 173. Mailand 106, 216. Mailberg 29. Mainz, Kurfürst Franz Ludwig von Pfalz-Neu- burg bzw. Stadtgemeinde u. Erzkanzleramt 60 — 74, 77' 79—88 (Tod), 89, 92; s. auch Eltz. Maissau 27. Malovec Maria 131. Managetta 121. Mannheim 57, 66, 67, 69,71, 98 — 100, 104, 106 bis 108, 112 — 114, 116, 118. Mantua, Herzogtum 96. Marakschy (Maratschky) Andre, Wenzel 16. Marburg 200. Maria Anna, Erzherzogin 26, 158. Maria Christina, Erzherzogin (Herzogin v. Sachsen) 158. Maria Theresia, Kaiserin 25, 35, 36, 41, 61, 119— 121, 123, 133-136, 156, 158, 162, 170, 194. Marie Louise, Kaiserin 217. Martinitz, Gräfin 202. Maskowski 69. Matthisson Friedr. v. 217 — 220. Maximilian I., Kaiser 17, 122, 123, 136; Erz- herzog 213. Mayer 206, 214. Mayern v., Herrenstandssekretär 152. Mayr Joh. Pacta 13. Mecklenburg 62, 67, 72 — 74, 86, 94, 96, 99. Medici 97. Medina Celi, Herzog 215. Megier, Freih. v. 23. Meidling 203. Meidling im Tal 154. Melchior, Abt 25. Melk 153, 165. Memmingen 67. Menßhengen v. 104, 132. Mercy 213, 221, 222. Meris Franz Ignaz v. Hausen 19, 24, 26, 134. Merseburg 71. Mestreichs 6, 7, 132, 193. Metastasio 150. Metsch, Graf 71, 77, 95, 115, 120. Metternich, Fürst 126, 212, 213, 216, 219 - 222. Mieschitz 131. Mössle 200. Montague, Lady 150. Montecuccoli, Marches v. 134, 156, 157. Morena, Sierra 215. Moskopf v. 75, 76, 93. Much Placidus, Abt 46, 47. Mühlhausen 19. Müller, Freih. v. 196, 206; Inspizient 199. Müllner Josef 193. Mümpelgard, Grafschaft 78. Münch Georg, Baron 218, 219, 221, 224, 225. München 71 — 73, 109, 213, 217, 221. Münster, Graf 222, 227. N. Nadasd, Graf 226. Nagl Jos. 193. Namiest, Graf v. 22. Namiest (Nähmisch), Grafschaft 25—28, 30, 44—48. Napoleon I. 138, 189, 212. Naquart 195, 206. Neckerau 112, 119. Nellenburg, Grafschaft 18, 19, 115. Nerini 215. Neubruch 13. Neuburg, s. Pfalz-Neuburg. Neufille 118. Neulengbach 154, 155. 243 Neupölla 6, 7, 23, 41, 42. Neuß 79. Neustift 9. Neydeck, Die von 24. Niederau 212. Nieder-Nondorf 30. Niederösterreich 134, 151. Nieder-Wärmbach 7. Nimptsch, Graf 54. Noailles, Herzog v. 114. Nostitz, Graf 126. Nürnberg 58, 65, 77, 112, 115, 119. Nymphenburg 103. o. überndorf 154. Oberösterreich 128, 151. Oberndorf 9, 29. Ober-Parschenbrunn 4, 7, II. Obitetzki Anna Barbara, Freiin von Obitetz 46. Odescalchi 130. Ogilvini, Gräfin 47. Olavide 215. Olmütz 87. Ölten v. 71. Onolzbach 62. Opl Hans Ehrenreich, Freih. v. 13. Orsini und Rosenberg, Graf 185. Ostende, Handelsgesellschaft 73, Osteraffsky Joh. Theobald 28. Ostfriesland 73, 74. Osuna, Herzogin 214. Ottenschlag 9. Otterstetter 153. Ottokolek, Isabella Ma. Barbara, geb. Poiger v. Puige ; Leopold Arnold Freiherr v. Augezd 16. P. Paar, Fürst 33, 225, 226; Fürstin 222, 225—227; Graf 225, 226. Pälffy, Graf 128, 137, 169, 173, 185, 199. Panzinger 198. Paris 59, 176, 177, 212, 214, 216. Parma 70, 73. Parschenbrunn 3. Passau 43, 62, 77, 79, 135. Passauer Lehen 4, 7, 25. Patti 223. Pedro, Don 216. Pejacsevich Julian, Graf 130. Pelser 91. Perchtold 9. Perchtolds 7. Pergen, Graf 134, 158, 193, 199. Permannshof 13, 146. Pernegg 32. Perschling 15, 155, 157, 159. Petersburg 199. Peterwardein 150. Peuger v. Buige u. Raizenschlag 134. Pfaffenschlag 16. Pfalz, Kurpfalz, Pfalzgraf 65—68, 70, 71, 74, 75, 77—86, 90, 92—100, 102, 104, 106— 118. Pfalz-Birkenfeld, Herzog v. 115. Pfalz-Neuburg 92, 108. Pfalz-Sulzbach 67, 71, 75, 79, 92, 96—99, II3-H5- Pfeffershofen, Baron 130. Pfitschner Carl, Baron 35. Pforzheim 107, 108. Philippsburg 61, 86, 103, 104, 106, 113. Pfuhl v., General 104. Philippsberg v. 223. Piacenza 73. Pignatelli Anna Josefa 169; Don Ferd. 137. Pilsen 101, 103, 108. Pisano 215. Pixendorf 13*. Placidus, Prälat 23. Plankenheim, Graf, Bischof v. Neustadt 95. Platzd 47. Pledl Jos. 193. Plesche 128, 131. Plettenberg, Graf 58, 59, 64, 66—68, 70, 71, 74—76, 81, 82, 85, 90, 92, 93, 95, 113- Podstatzky Franz, Graf 35. Polten, St. 153, 156, 158, I75—I79- Poigarten 16. Poiger v. Puige, Isabella Ma. Barbar vereh Ottokolek 16; Joh. Andreas 16. Poitiers, Graf 58. Polen 100—103, 105, 109, in. Polheim, Graf 35, 98, 99, 154, 163. Popowitsch v. 135. Portenfeld, Baron 149. Portia Maximiliana Christina, Gräfin, vereh. Breuner 54. Portugal, Regiment 162. Pottenbrunn 13—17, 20, 22, 45, 47, 141, 147, 152—155» I57> l5&i x74. l85- Pottenfeld, Freih. v. 154. Poutet 202. Prag 145, 160, 164, 178, 219, 224, 225. Prandau 195. Prandegg, Gräfin v. 155. Prato 160. Preßburg 26, 36, 128. Preußen 64, 70—72, 74, 75, 82, 83, 85, 86, 90, 93» 94» 96, 97» 99. 101— 105, 107, 113, 115— 117, 213, 219. 16* 244 Prininger Mathias, Glockengießer 44. Pühra 155. Puechaimb (Puchhaimb) Franz Anton 8, 16. Puige, s. Poiger 16. Purch 8. Purkschleinitz (Purgschleinitz), s. Schleinitz. Pyrmont 221, 222. Q. Quarient Franz Anton v. 148. Quarin 201. Questenberg Joh. Adam, Graf 35, 138. Quistello 117. R. Raabs 132. Radolphzell 135. Raitenau (Raitenaw), Edle v., Grafen, Hans Georg Dietrich 18; Hans Werner 18: Jacob Hannibal 17, 19; Marie Jacoba 17, 18; Rudolf Ernst 17; Rudolf Hannibal 18; Rudolf Werner 18; Ulrich 17; Wernher 17; Wolf Dietrich 18. Raith 155. Rappach v. 32, 35; Carl Ernst 54. Rappolten 131, 134, 137, 138, 181. Rappoltenkirchen 22, 139, 140, 165, 169, 173, 185, 189 (französ. Greueltaten), 190 (Verkauf), 191, 205. Rassing 15, 20, 22, 154, 155, 157, 159. Rastatt 78. Rauchenstein 25, 45. Raymund, Abt 32. Rechberg, C. B. v. 17. Regensburg, Bischof von, Reichstag 57, 58, 69—72, 77—79, 82—85, 91, 102, 103, 110, 125, 147. Regensdorfer 165. Reichenbach 9. Reingers (Reigers) 7, 9, 11, 15, 16, 22, 160, 164. Reischach, Baron 20, 38, 134. Reizenschlag 7, 9, n, 15, 16, 22, 160. Renata, Erzherzogin 26. Reschitz, auch Retschitz 128, 131. Rhein, Kur-, Ober- u. Mittel- 115, 117, 124, 125. Rheinfels, Festung 86, 106, 112, 113; s. auch Hessen-Rheinfelsische Sukzession. Rheinhausen 70, 71. Riedt, Baron 144. Riegers 6. Rio de Janeiro 216, 217. Robinson, Englischer Gesandter in Wien 73, 75, 80. Röhrenbach 6, 10, 23, 41—46, 157, 192, 232. Roelcke Carl, Freih. 47. Röschitz 6, 7. Rohrmoser 206. Rosenberg, Fürst bzw. Graf 126, 199. Rosenkranz v. 219, 220. Rost, Dionysius v. 19; Rost zu Michlhausen, Grafen 19. Rottal (Rothai, Rotal), Grafen, Adam 38, 48; Dorf 161; Franz 35, 161; Franz Carl 32; Josef 32; Maria Antonia, vereh. Kufstein 22, 27, 160, 163; Leopold 34; Sigmund 16, 17, 160, 161. Rothenhof 3. Rottenburg 212. Rousseau 201. Ruber Ferdinand, Graf 152. Rudolf II., Kaiser 16. Ruesenstein v. 153. Rumel Febronia Antonia, Freifrau 46. Rußland 101. 105, 188, 213. Ryswick, Frieden von 110. s. Sachsen 80, 82 — 84, 91, 101, 103, 105, 111, 113, 125, 189. — Zeitz, Kardinal v. 29, 58. Salis 219. Sallaburg, Graf 34; Reichard 36. Sallingstadt 9. Salm, Graf bzw. Fürst, 32, 126. Salzburg, Erzbischof v. 31, 71, 72, 86, 91, 99 (Emigranten), in, 135 (Kuefstein- Linie), 213 (Land), 224 (Land u. Stadt). Salzer, Baron 129. Sardinien 105, 106, 109. Sarfö 129. Sartori Joh. Georg 126. Saurau, Graf 158, 195, 216, 226. Savoyen, Prinz Emanuel von, Regiment 155; Theresia, Herzogin v. 131. Sazenhofen (auch Satzenhofen), Baron 67, 75, 76, 79, 84, 85, 87, 96. Schallenberg, Grafen, Georg 3; Josef 157. Schandachen 16. Schatzmann David 120. Schauenstein, auch Schaunstein 6, 8, n, 23, 39, 132, 135, 225, 231, 233. Schiffersche Lehen 25. Schlangenbad 69, 93. Schlatt 136. Schleinitz 6—8, 11, 22, 24, 25, 39, 132, 133, 140, 173, 186, 190, 193, 225, 226, 231, 233. Schlesien 72, 76, 87, 145, 146. Schleunitz, Baron 92, 93, 95 — 97. Schmettau, Freih. v. 108. Schmidburg v. 60. 245 Schmidt aus Krems, Maler 44. Schnappauf v. 91, 95. Schnell Heinrich 193. Schneller 76. Schönau 161. Schönborn, Graf 95, 126, 60—63 (Kardinal v. Speyer, Erzbischof und Kurfürst von Trier), 84 (Familie); 86 (Reichshofkanzler) Franz Georg 8; Friedr. Carl Bischof von Bamberg und Würzburg 35, 62, 90, 94, 115. — -Puchheimb Eugen Erwein, Graf 8. Schönbrunn 149. Schönbüchl 154. Schönburg, Graf bzw. Fürst 35, 126. Schönkirchen 35. Schotten in Wien, Stiftung bei den 137. Schräger 199. Schrattenbach, Graf 158. Schütz v. 68, 69. Schulz 65. Schwaben 110, 113, 115, 117, 120, 124 bis 127, 131- Schwarzenberg, Fürst 27, 126, 158; Adam Franz, Fürst 54; Josef 185, 198, 212, 226. Schwarzhuber L. 195. Schwechat 121. Schweden 86, 107. Schweigers 25. Schweiz 115. Schwertberg 136. Schwetzingen 66, 70, 77 — 79, 81, 90, 93, 95 bis 97, 118, 119. Schwindler J. F. 195. Sebastianberg 148. Secchia 117. Seckendorf, Graf 63, 64, 66, 70—72, 77, 86, 93, 94, 106, 107, 116, 118. Seeau 36. Segovia 214. Seilern, Freih. 32; Christian August, Graf 164; Christoph Augustin, Graf 35; Joh. Friedr., Graf, Hofkanzler 121, 123, 169. Seinsheim, Graf 79, 93. Selbitz Veronica, Freiin v. 12 Selys, Domdechant 58. Senftenberg 35. Sereny, Graf 54. Serviten in der Roßau 137. Sevilla, Traktat v. 62, 63, 66, 67, 69, 70, 72, 73» 75; Zeremonien, Stadt 215. Seydlitz 145. Sickingen, Freih. v. 77, 79, 95, 97, 98, 110, 145. Sieghartskirchen 131, 137, 138, 181, 190 (Ver- kauf). Siena 28, 143. Silberhof 13, 146. Sina 190. Singer m6, 207. Sinzendorf, Graf 4, 32, 37 u. 53 (Minister), 126; And. 54; Joh. Wilhelm 35; Kardinal v. 87; Philipp Ludwig (erster Hofkanzler) 35, 61, 62, 68, 105, 112; Rudolf 153; Wenzel 185; Wilhelm 133. Pottendorf zu Wasserburg, Graf 131; Gräfin Anna Rosina, verehl. Kuefstein 147. Sleunz, Die von 24. Soissons, Kongreß von 79. Solinger Ferd. 163. Sonnenfels 195, 200. Sophienholm 219. Speyer, Speier, Kardinal von 62, 77, 79, 84. Spanien 75, 80, 98, 107, 109. Spillern 7. Spinola, Nuntius 150. Solar, Graf, sard. Minister 105. Sonderndorf Sabine v. 26. Soul, auch Soulte, Abbe van 92, 93. Spiegel, Graf 220, 221. Spitz 11, 39, 139. Sprinzenstein. Grafen Ernst und Franz 36; Max 143- Stadion, Graf 64, 71, 94, 95, 126. Stael v. 219. Stahel 200. Stahlburg, Graf 13, 186; Maria Clara Theresia, geb. Hocher (Testament, Majorat u. Lehen) 12 — 16, 20—22, 146, 154, 155, 157, 190,225. Stainach 13, 146. Stainbach 7, 9. Staindl 189, 192, 227. Starhemberg, Grafen bzw. Fürsten, Fürst 126; Georg 158; Guidobald 144; Gundaker Thomas 35, 37, 61, 62, 65, 88; Hofkammerpräsident 148; Wilh. 36. Staudacher 81. Steiermark 128, 151. Stein (Stain) a. d. Donau 29. Steigentesch, Freih. v. 219. Steinpeiß Maria Anna Cäcilia, Gräfin, verehl. Kufstein 22, 38, 155. Sternberg, Graf 126. Stettin 85. Stixenhof 6, 192. Stockach 115. Stockerau 7. Stockhorner 9. Stoizendorf (Stolzendorf) 6, 7. Stolberg, Graf 113. Straning 24, 46. Stranzendorf 3, 4. 246 Strattmann, Graf 87. Streitbach 9. Streithorst, Oberst 81. Striegau-Hohenfriedberg 135, 162. Stürgk, Graf 121. Stürmer, Baron bzw. Graf 219, 220. Stutterheim von, Geh. R. 72 Stuttgart 216, 217, 221. Sulzbach, s. Pfalz-Sulzbach. Szechenyi, Graf 164, 165, 181. T. Taaffe, Regiment 151. Tamsweg 224. Tanzer Simon, Kastner 40. Taxis 75; Gräfin 81, 92, 93, 95—98 (Fürstin), 110. Terscofsky, Freiin v. 164. Teschen 87. Thaja 16. Thalheim 15, 20, 22, 147, 154, 155, 157, 159. Theodor, Prinz v. Bayern, Bischof v. Regens- burg u. Freising 66. Thürheim, auch Thürheimb, Grafen 135, 143 u. 144 (Regiment); Gottlieb, Gundaker u. Wilh. 36; Jos. Gundaker 162; Michaela, geb. Kuefstein 135. Thurn 154. Thurnhof 23. Tirol 128, 134, 145, 146, 154, 155. Titze 40 (Kunsttopographie). Törring, Graf 66—68, 81, 83, 112, 117. Tolenstein u. Hirsberg, Grafen v. 16. Tolosa 214. Toskana 70, 73. Traeg 199. Tragi 171, 173, 192. Traismauer 155. Trattner 200. Traun Otto, Graf 27, 29, 126; Franz Anton 32, 35; Otto 157; Rudolf 156, 157, s. auch Abensperg-Traun. Trausdorf 13. Trautmannsdorf, Fürst bzw. Graf 126, 158, 212, 217. Traubon Rrnestus, Graf 9, 32 (Oberstkäm- merer); Joh. Wilhelm, Fürst 158, 169. Trauzdorf 12. Trebur 116. Triana 215. Trient 13, 14. Trier bzw. Kurfürst Franz Georg v. Schönborn 57. 59-63, 65—68, 71, 82, 87, 88, 90, 91, 94—96, 100, 102—104, 108— 114, 117. Troger Paul, Maler 42, 43. Troppau 221. Türkei 101, 144. Tuslingen 212. Tyrnau 165, 166. u. Udalrici, St. 24. Ueberacker, Graf 203. Ugarte, Graf 196. Uhl Georg 226. Ulefeld, Graf 113, 144, 158, 169. Ulm 67, 68, 105, 127. Ungarn 128 — 130, 151, 225. Unter-Nalb 23. Unverzagt Ferdinand, Graf 21, 47, 54, 137; Ferdinand Ignaz, Freih. 32, 34; Graf 131; geb. Gräfin Prandegg 13; Josefa, verehl. Gräfin Veterani 48; Leopold 47, 48, 137; Maria Victoria, Gräfin 21; Unverzagt-Star- hemberg, Hochzeit 26. Utrecht 53, 148. V. Vaudemont 144. Verona 221. Versailles 214. Vestenberg (Vestenburg), Herr v. 9, 28. Veterani Julius, Graf 48, 137, 187. Viehofen 22, 53, 131, 133, 137- 139, 154, 156, 166, 169, 171 — 174, 186, 188 — 193, 219, 225—227. Vihofarius Ulricus 138, 139. Villebois 63, 69, 80, 89. Vittoria 214. Vogel v. Eisgarn 16. Vogelsang H. J. 17. Volkra Otto Christof v. 24, 35; Graf 149. Vukovar 96, 114, 120, 128, 130. W. Wachtendank, Freih. v. 118. Wahlberg 195. Waiz Clement, Freih. 36. Walcher 195, 206. Waldbott Bassenheim 68. Waldstein Albrecht v. 28; Franz 203; Friderika, Gräfin 203. Wallenstein, Graf 32 (Obersthofmarschall). Wallis, Graf 108, 112, 114. Walmerode (Wallmerode) Ferd. Leop., Graf 3, 10; Maria Francisca, Gräfin 21. Wallsee Reinprecht v. 139. Walpersdorf 152, 158, 216. Walterskirchen, Herr v. 4. Wang 13, 146, Warschau 105. 247 Wartberg 6, 7. Wedel 215. Wegscheid am Kamp 23. Weinheim 117. Weinpörhof 13; bei Bozen 146. Weißen Albern (Weißenalbern) 9, 25. Wellenstein, Gräfin 138, 139. Wellington, Herzog 213. Werden 74. Wels Georg, Graf 9. Weltz Franz Ferdinand, Graf 54; Franz Ray- mund 161. Werdenberg Caecilia Maria, Gräfin, verehl. Kollonitsch 9, 27; Ferdinand, Graf 27; Joh. Bapt. 28; Majorat 47, 48; Testament 26, 27; Werdenberg-Judenau Joh. Philipp, Graf 27. Werner Joh. Carl, Freih. 157, 158. Wessenberg 212, 213. Westfalen 116, 125, 126. Wetterau 125, 126. Wezesna 131. Widmann v., Legationssekretär 110, in. Wien 9, 11, 12, 23, 26—28 (Häuser der Fa- milie K.), 46, 48, 60, 61, 72, 73, 76, 79, 80—83, 85—88, 96, 98 — 100, 102, 103, 105, 106, 108— 110, 113— 115, 118, 119, 122, *3*i 137. 139. 14°. H3» 144. 146— 148» 155-159. l64» 165, 169— 171, 176-178, 180, 181, 185, 188, 190, 191, 194—197, 199, 200, 203, 204, 211, 216, 218 — 220, 224 — 226, 234. Wiener-Neustadt 217. Wiener Reichsbund 67. Wiesbauer 192, 193, 195, 219, 225, 227. Wilczek, Graf 105. Wildings 25. Wildperg v. 60. Wilhelm IV., König v. England 223, 226. Windisch 205. Windischgrätz, Graf bzw. Fürst 54, 122, 126, 161. Wischenthal 4. Wiselbruck 154. Wohlleben 195, 196, 207. Wolfenbüttel 65. Wolfsthal, Grafen 34, 158. Wolkenstein (Wolkensten) Andre Venerand, Graf 13, 218. Worms 57, 76, 83, 88—90, 93. 95. 100, 125. Wrbna, Graf, Eugen 185 ; Wrbna u. Freudenthal, Eleonore, Gräfin 185; J. W. 212, 213; Wrbna- Grävenitz ( Würbna, Würbn, Wrbn) Friderike, Gräfin 65, 69, 78, 81, 83, 99. Württemberg, Herzoge 62, 65, 68, 69, 77, 78, 83, 86, 90, 96, 99, 102, 103, 106, 107, 109, 110, 112, 113, 117, 204, 218; Alexander Prinz v. 81, 96, 97, 100; Friedr. v., König 218; Maria Dorothea 213, 217. Würzburg 62, 89, 94, 95, in, 115. Wurmbrand, Grafen 62, 65, 86, 91, 126, 161, 203. Wusterhausen 75, 79. Xeres 216. z. Zagging 22, 131, 133, 137, 138, 152, 169, 173, 186, 190, 191, 225, 226. Zamgrein Joh. Ernst 10. Zauner Fr. A., Edl. v. 131. Zeigendorf 153. Zeiller 195. Zelking, Margaretha v. 152. Zichy 212. Zierotin Karl v. 28. Zinzendorf, s. Sinzendorf. Zogeisdorf 6. Zollenstein v. 146. Zollern, Ernst Georg, Graf zu 17, 18; Prinz v. 108; Statthalter in Köln 103. Zweibrücken 92, 100. Zwingenberg 66, 73, 74, 92, 96, 99. BRIGHAM YOUNG.Ämi| f|'n|ljl INI IM 3 1 1 97 22351 1 301 DRUCK VON FRIEDRICH JASPER IN WIEN III., Thongasse 12 I